Baubeschluss: Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe

Vorlage: 2025/0726
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.07.2025
Letzte Änderung: 10.09.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2025

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Risikobetrachtung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Risikobetrachtung Risikofelder Risikobewertung Steuerung / Anmerkung Eintrittswahrscheinlichkeit finanzielle Auswirkungen hoch mittel gering Bestand (Gebäude/Bauwerk und/oder Grundstück) X + Im Bereich des Hochwasserdammes befindet sich abschnittsweise eine bekannte Altlast. Planungs- und Bauprozess X + Die Planung erfolgte durch ein erfahrenes Ingenieurbüro, bei der Bauweise handelt es sich um ein bewährtes Verfahren. Die Komplexität ergibt sich aus der hohen Anzahl an Projektbeteiligten. Die Bauzeit erstreckt sich über mehrere Jahre. Markt X + Es werden große Mengen Bodenmaterial benötigt (geeignetes Dammbaumaterial). übergeordnete Verfahren X Das Planfeststellungsverfahren ist kurz vor dem Abschluss.

  • Anlage 2 Gesamtübersicht Projekt (Plan)
    Extrahierter Text

    © Städte Karlsruhe & Ettlingen 13 M1: Neubau HRB Spinnerei - M4: Neubau eines Auslaufbauwerks im Weiherwald. -M5:Ertüchtigung am Erlengraben entfällt. - M3: Ertüchtigung des Erlengraben für einen Abfluss von 25m³/s. -M6:Die Schützsteuerung Eto- & Autobahnwehr bleiben unverändert. - M1: Bau eines Hochwasserrückhalte- beckens (HRB) am Standort Spinnerei. - M2: Objektschutzmaßnahmen für die Kläranlage Neurod. Bildquelle: Stadtbauamt Ettlingen & Tiefbauamt Karlsruhe

  • Anlage 3 Maßnahme M1
    Extrahierter Text

    14 © Städte Karlsruhe & Ettlingen Visualisierung des Dammkörpers ist auf der Ettlinger Homepage abrufbar: Startseite/Informieren/Krisen & Katastrophen/Hochwasser: LINK M1: Neubau HRB Spinnerei

  • Anlage 4 Maßnahme M2
    Extrahierter Text

    © Städte Karlsruhe & Ettlingen 24 M2: Objektschutz KA Neurod - Baumaßnahmen finden nur auf dem Betriebsgelände statt. - Keine Eingriff im NSG notwendig. - Auftriebssicherung des bestehenden Regenüberlaufbeckens. - Gewährleistung des Freibords durch einen bereichsweisen Neubau Hochwasserschutzwand. Bildquelle: Stadtbauamt Ettlingen & Tiefbauamt Karlsruhe

  • Anlage 5 Maßnahme M3
    Extrahierter Text

    © Städte Karlsruhe & Ettlingen 25 M3: Ertüchtigung Erlengraben - 5 Abschnitte, die nach Auswertung der hydraulischen Berechnungen Maßnahmen erfordern. Bildquelle: Stadtbauamt Ettlingen & Tiefbauamt Karlsruhe

  • Anlage 6 Maßnahme M4
    Extrahierter Text

    © Städte Karlsruhe & Ettlingen 27 M4: Neubau Auslaufbauwerk - Regelung des Abflusses im Petergraben und des Stauspiegels im Einstaufall des Zwischenspeichers Weiherwald. Bildquelle: Stadtbauamt Ettlingen & Tiefbauamt Karlsruhe

  • Anlage 7 Ausführungszeitraum
    Extrahierter Text

    Zeitplan 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Vorgezogene ökologische Ausgleichs- maßnahmen Planfeststellungs beschluss Ausschreibung und Vergabe M1 Hetzelbachbrücke Ausschreibung und Vergabe M2 Schutz Kläranlage Geplantes Bauende Gesamtmaßnahme Ausschreibung und Vergabe M4 Weiherwald Ausschreibung und Vergabe M3 Erlengraben Ausschreibung und Vergabe M1 HRB Spinnerei

  • Anlage 8 Maßnahmen - Ausschreibungspakete
    Extrahierter Text

    •Maßnahme M1 Hochwasserrückhaltebecken im Albtaloberhalb der Spinnerei Ettlingen (40) (Baukosten in Mio. Euro netto) Geplante Ausschreibungspakete: •Neubaueiner Brücke über den Hetzelbach(0,5) •Fäll-und Rodungsarbeiten (0,4) •HerstellungderDämme (28), des Durchlassbauwerkes (7,7) und Verlegung des Hetzelbachs (0,5) •Einbau des Verschlusses in das Durchlassbauwerk -Stahlwasserbau-(0,8) •TechnischeAusrüstung des Durchlassbauwerkes (0,7) •Anpassungsarbeiten,Drainage,Leitungsverlegungen (1,4) Kurzbeschreibung der Maßnahmen •Maßnahme M2 Objektschutz der Kläranlage Neurod(0,9) (Baukosten in Mio. Euro netto) Geplante Ausschreibungspakete: •Hochwasserschutzwand(0,15) •Pumpen, Rohrleitungen, Metallbau (0,4) •Technische Ausrüstung (0,35) Kurzbeschreibung der Maßnahmen •Maßnahme M3 Ertüchtigung des Erlengrabens (0,25) (Baukosten in Mio. Euro netto) Geplante Ausschreibungspakete: •Böschungssicherung (0,1) •Weg-bzw. Dammerhöhung bei den Kleingärten (0,05) •Weg-bzw. Dammerhöhung bei den Rüppurrer Wiesen (0,1) Kurzbeschreibung der Maßnahmen •Maßnahme M4 Neubau eines Auslaufbauwerkes aus dem Weiherwald (1,4) (Baukosten in Mio. Euro netto) Geplante Ausschreibungspakete: •Neubau Auslaufbauwerk (0,6) •Stahlwasserbau (0,5) •Technische Ausrüstung (0,3) Kurzbeschreibung der Maßnahmen

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0726 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Baubeschluss Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 18.09.2025 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Das gemeinsame Hochwasserschutzprojekt der beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe wurde den gemeinderätlichen Gremien wiederholt vorgestellt. Zwischenzeitlich steht das Planfeststellungs- verfahren für den Hochwasserschutz Alb kurz vor dem Abschluss. Ein Antrag auf Fördergelder ist gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll 2026 beginnen. Der Bauausschuss: nimmt von dem Projekt gemäß den dort dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans - des Gesamtkostenrahmens von 19.000.000 Euro und der Folgekosten von 140.000 Euro - die Bewertung der möglichen Risiken zur Kenntnis, beschließt das Vorhaben und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage das Vorhaben in eigener Zuständigkeit gemäß der Richtline Bauprozesse zu realisieren. Für das Vorhaben steht diese Ermächtigung unter dem Vorbehalt der Aufnahme der notwendigen Mittel in den Haushalt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 19.000.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 140.000 Gesamteinzahlung: 6.800.000 Euro Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistung Das in den 1980er Jahren errichtete Hochwasserschutzsystem der Alb, bestehend aus drei Rückhalteräumen im Süden von Karlsruhe, wurde damals für einen Hochwasserscheitelabfluss von 71 m³/s am Pegel Ettlingen bemessen und entsprach zu dieser Zeit dem Schutz vor einem 100- jährlichen Hochwasserereignis. Mit der Aktualisierung der Hochwasserstatistik durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auf Grund eingetretener Hochwasserereignisse, wie 1998 oder 2002, wurde der Scheitelwert eines 100-jährlichen Ereignisses auf 97 m³/s angehoben. Damit ging den Städten Ettlingen und Karlsruhe der bis dahin bestehende 100-jährliche Hochwasserschutz verloren. Mit der gemeinsamen Planung der beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe kann einerseits ein wirtschaftlicher und wasserwirtschaftlich sinnvoller Hochwasserschutz sowohl für Ober- als auch Unterlieger erreicht werden und andererseits der Eingriff in die Umwelt insgesamt minimiert werden. In den Jahren 2006 (BA Vorlage 139 / BA vom 19.12.2006), 2015 (BA Vorlage 71 / BA vom 20.03.2015), 2017 (BA Vorlage 306 / BA vom 13.10.2017), 2019 (GR Vorlage 2019/0359 vom 14.05.2019) wurde der Bauausschuss / Gemeinderat über die Varianten zum Hochwasserschutz an der Alb informiert und stimmte dem weiteren Verfahren zu. Im Jahr 2022 (BA Vorlage 2022/0623 / BA vom 07.07.2022) hat der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Planfeststellung für die Variante 4 (großes Becken im Albtal) beim Landratsamt Karlsruhe einzureichen sowie den Antrag auf Zonierung des Naturschutzgebietes „Albtal und Seitentäler“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu stellen. Die Antragsunterlagen zur Planfeststellung sind im September 2022 dem Landratsamt Karlsruhe übergeben worden. Im Juni 2024 fand der Erörterungstermin des Planfeststellungstermins statt. Im Zuge der Genehmigungs- und Ausführungsplanung konnte das System optimiert werden. Die vorgezogenen CEF-Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) sind bereits im Albtal umgesetzt worden. Die Verträge für die PIK-Maßnahmen (produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen), die zur Sicherstellung des erfolgreichen Zonierungsverfahrens notwendig sind, wurden geschlossen. Der Förderantrag nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Noch sind das Zonierungs- und das Planfeststellungsverfahren im Gange. Ein Abschluss der Verfahren wurde für Anfang 2026 in Aussicht gestellt. Folgende vier Maßnahmen sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen: • Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Albtal oberhalb der Spinnerei in Ettlingen (Maßnahme M1) • Objektschutz der Kläranlage Neurod (Maßnahme M2) • Ertüchtigung des Erlengrabens in Ettlingen und Karlsruhe (Maßnahme M3) • Neubau eines steuerbaren Auslaufbauwerkes am Petergraben in Karlsruhe (Maßnahme M4) Die Verfeinerung der Planung macht die Aktualisierung der Steuerung des Eto- und Autobahnwehres in Ettlingen entbehrlich. – 3 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen 1. Kosten der Maßnahme Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 63.500.000 Euro. Eine Umsetzung des Projektes erfolgt in den Jahren 2026 bis 2029. Die Städte Ettlingen und Karlsruhe teilen sich die Kosten gemäß einem Kostenaufteilungsschlüssel von 70/30 (70 % Ettlingen, 30 % Karlsruhe), sodass sich für Ettlingen ein Kostenanteil von ca. 44.500.000 Euro ergibt. Der Kostenanteil für die Stadt beläuft sich auf circa 19.000.000 Euro. Bei getrennter Beantragung der Fördermittel wären voraussichtlich nur federführend von Ettlingen verantwortete Teilmaßnahmen mit 26.900.00 Euro förderfähig. Bei einem gemeinsamen Förderantrag steigt die voraussichtliche Gesamtfördersumme auf 34.800.000 Euro. Von den voraussichtlich zusätzlich generierten Fördererträgen entfallen nach aktuellem Verhandlungsstand mit der Stadt Ettlingen zwischen 6.400.000 und 6.900.000 Euro auf die Stadt Karlsruhe. Gesamtsumme 63.500.000 Euro Kostenanteil der Stadt Karlsruhe 19.000.000 Euro Förderung Baden-Württemberg 6.800.000 Euro Anteil Karlsruhe (abzgl. Förderung) 12.200.000 Euro Unvorhergesehenes (10 %) 1.250.000 Euro Baupreissteigerung (4 %) 1.000.000 Euro Gesamtkosten Karlsruhe 14.450.000 Euro Die Gesamtkosten sind in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2026 mit einem Gesamtkostenrahmen von 14.000.000 Euro veranschlagt. Die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 5.000.000 Euro können über die voraussichtlichen Fördergelder in Höhe von 6.800.000 Euro finanziert werden. Die Höhe der Förderung ist noch nicht abschließend geklärt. – 4 – 2. Klimarelevanz CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein Ja positiv negativ geringfügig erheblich Anlagen: - Anlage 1 Risikobetrachtung - Anlage 2 Gesamtübersicht Projekt (Plan) - Anlage 3 Maßnahme M1 - Anlage 4 Maßnahme M2 - Anlage 5 Maßnahme M3 - Anlage 6 Maßnahme M4 - Anlage 7 Ausführungszeitraum - Anlage 8 Maßnahmen - Ausschreibungspakete Beschluss: Der Bauausschuss: nimmt von dem Projekt gemäß den dort dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans - des Gesamtkostenrahmens von 19.000.000 Euro und der Folgekosten von 140.000 Euro - die Bewertung der möglichen Risiken zur Kenntnis, beschließt das Vorhaben und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage das Vorhaben in eigener Zuständigkeit gemäß der Richtline Bauprozesse zu realisieren. Für das Vorhaben steht diese Ermächtigung unter dem Vorbehalt der Aufnahme der notwendigen Mittel in den Haushalt.