Entwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin in Karlsruhe - Förderung der pädiatrischen Grundversorgung vor Ort
| Vorlage: | 2025/0722 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 25.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.10.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0722 Eingang: 24.07.2025 Entwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin in Karlsruhe - Förderung der pädiatrischen Grundversorgung vor Ort Anfrage: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 39 Ö Kenntnisnahme 1. Wie haben sich die Zahlen der ambulant praktizierenden Kinderärztinnen und Kinderärzte im Stadtkreis Karlsruhe in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt? 2. Bei wie vielen der in Praxen oder medizinischen Versorgungszentren praktizierenden Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin rechnet die Stadtverwaltung aufgrund des altersbedingten Eintritts in den Ruhestand in den kommenden fünf bis zehn Jahren mit der Aufgabe von Arztsitzen und der Beendigung der Tätigkeit im Stadtgebiet? 3. Wie bzw. mithilfe welcher Maßnahmen soll das Thema Kinder- und Jugendgesundheit und pädiatrische Grundversorgung in Karlsruhe zukünftig priorisiert angegangen und gefördert werden? a) Haben die Stadtverwaltung und die Kommunale Gesundheitsförderung bereits in Erwägung gezogen, gezielte Förderprogramme wie im Stadtkreis Stuttgart (https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/ambulante-aerztliche- versorgung/foerderprogramm-kinderaerztliche-versorgung.php) oder wie in anderen Kommunen und Landkreisen auf den Weg zu bringen, um u.a. mithilfe von finanziellen Anreizen mehr Kinderärztinnen und Kinderärzte für Karlsruhe zu gewinnen? b) Falls ja, hat die Stadt Karlsruhe hierzu bereits Zahlen bei der Stadt Stuttgart oder anderen Kommunen und Landkreisen zum Erfolg solcher Förderprogramme abgefragt? c) Finden zu dieser Thematik regelmäßige Gespräche mit der KVBW, der Landesregierung sowie anderen Kommunen – auch im Rahmen des Städtetags Baden-Württemberg oder des Deutschen Städtetags - statt? d) Falls ja, welche Ergebnisse konnten bisher festgehalten werden, um die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe weiterhin zu sichern bzw. zu verbessern? Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung der ambulanten pädiatrischen Grundversorgung in Karlsruhe müssen auch bei der Arbeit der Kommunalen Gesundheitsförderung eine überaus hohe Priorisierung erfahren, um die wichtige Kinder- und Jugendgesundheit im Stadtgebiet nicht zu gefährden. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Auf eine Kinderärztin bzw. einen Kinderarzt entfallen in Karlsruhe rund 1.055 Kinder (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/kinderaerzte-stuttgart-mangel-verivox- 100.html). Diese Fachärztinnen und Fachärzte können aufgrund ihrer Kapazitäts- und Arbeitsauslastung häufig keine weiteren Patienten mehr aufnehmen. Eine Behandlung ist häufig mit sehr langen Wartezeiten verbunden, was mit erkrankten Kindern eine zusätzliche Belastung für alle Beteiligten darstellt. Eine weitere zahlenmäßige Abnahme ambulant praktizierender Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin bedeutet zudem auch eine Mehrbelastung für die jeweiligen Notaufnahmen der Kliniken in Karlsruhe, da Eltern diese mit ihren Kindern dann noch schneller aufsuchen, auch wenn möglicherweise kein dringender Notfall vorliegt. Es bestehen bereits verschiedene Programme, um eine Verbesserung der Versorgungssituation in diesem Bereich herbeizuführen. Das Land Baden-Württemberg finanziert noch bis Ende 2025 die ambulante kinder- und jugendliche Weiterbildungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg (KVBW) mit bis zu 648.000 Euro (https://sozialministerium.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-staerkt-ambulante-paediatrie-durch- finanzierung-der-weiterbildungsfoerderung). Auf Kommunalebene brachten bereits Städte wie Stuttgart ein Förderprogramm auf den Weg, um u.a. mithilfe von gezielten finanziellen Anreizen die Ansiedelung der ambulanten pädiatrischen Tätigkeit vor Ort zu unterstützen. Hierfür stellte die Stadt Stuttgart in den letzten Doppelhaushalt 2024/25 kommunale Mittel in Höhe von 260.000 Euro ein, um Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin für unterschiedliche Arbeits- und Praxismodelle im Stadtgebiet zu gewinnen. Auch für die Stadt Karlsruhe und ihre Kommunale Gesundheitsförderung stellt sich die Frage, was auf kommunaler Ebene getan werden kann, um die ambulante pädiatrische Grundversorgung für junge Familien in der Fächerstadt zu verbessern. Diese Maßnahmen und Unterstützungsformen spielen schließlich nicht nur im Hinblick auf die Kinder- und Jugendgesundheit in Karlsruhe eine wichtige Rolle, sondern haben auch Einfluss auf die Attraktivität unserer Stadt, die für qualifizierte Fachkräfte aller Wirtschaftsbereiche ein Ort mit guten Zukunftsperspektiven, hoher Lebensqualität und funktionierenden Versorgungsstrukturen sein sollte. Unterzeichne von: Dr. Stefan Noé Thomas H. Hock Annette Böringer Petra Lorenz
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0722 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Entwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin in Karlsruhe - Förderung der pädiatrischen Grundversorgung vor Ort Anfrage: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 39 Ö Kenntnisnahme 1.Wie haben sich die Zahlen der ambulant praktizierenden Kinderärztinnen und Kinderärzte im Stadtkreis Karlsruhe in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt? Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Baden-Württemberg veröffentlicht im Rahmen der Bedarfsplanung nach § 90 SGB V drei Mal jährlich den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. (https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/bekanntmachungen/bedarfsplanung). Laut Angaben der KVBW haben sich die Zahlen der kinder- und jugendärztlichen Versorgung im Stadtkreis Karlsruhe folgendermaßen entwickelt: Jahr Altersstruktur* Versorgungsgrad** Niederlassungs- möglichkeiten u 50 50-59 ü 60 Anteil ü60 2015 14 13 4 13% 147,8 0,0 2016 14 14 4 13% 147,8 0,0 2017 16 14 3 9% 139,4 0,0 2018 15 15 3 9% 139,4 0,0 2019 16 15 2 6% 140,4 0,0 2020 15 17 2 6% 122,0 0,0 2021 13 18 3 9% 121,6 0,0 2022 13 16 6 17% 122,8 0,0 2023 12 16 7 20% 122,8 0,0 2024 12 14 12 32% 120,9 0,0 2025 11 15 11 30% 121,6 0,0 2025*** 11 14 13 34% 121,5 0,0 * Datengrundlage die Mitgliederstatistik zum 1.1 eines jeden Jahres ** Datengrundlage die Bedarfsplanung zum ersten LA eines Jahres *** die Zahlen beziehen sich auf die jüngsten Erhebungen zum dritten Quartal 2025 Der Versorgungsgrad beschreibt dabei das Verhältnis zwischen der Anzahl der Ärzt*innen und der Einwohnerzahl in einem bestimmten Planungsbereich durch den Abgleich eines Ist- und Soll-Niveaus. Ab einem Versorgunggrad von 110 Prozent gilt ein Planungsbereich für Neuniederlassungen als gesperrt. Dem gegenüber steht der geöffnete Planungsbereich bei einem Versorgungsgrad von unter – 2 – 110 Prozent. Hier sind Neuniederlassungen ohne Zulassungsbeschränkungen möglich. Eine rechnerische Unterversorgung liegt bei den Haus- und Kinderärzten ab einem Versorgungsgrad unter 75 Prozent vor. In Karlsruhe liegt laut Bedarfsplanung der KVBW der Versorgungsgrad über 110 Prozent. Die Versorgung in Karlsruhe ist somit weiterhin auf einem hohen Niveau. Es sind keine Niederlassungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendmedizin in Karlsruhe vorhanden. Die Versorgungslage ist rechnerisch somit aktuell sehr gut. Für den stationären Bereich lässt sich zudem festhalten, dass Karlsruhe sehr gut fachlich und grundsätzlich auch personell sehr gut aufgestellt ist. Im Vergleich zu anderen Planungsbereichen in Baden-Württemberg ist Karlsruhe in der kinder- und jugendärztlichen Versorgung somit zum aktuellen Stand sehr gut ausgestattet. In 24 von 43 Planungsregionen liegt der Versorgungsgrad in der ambulanten Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin über 110 Prozent. In 19 Regionen wie z.B. in Pforzheim ist der Planungsbereich offen und Ärzt*innen werden gesucht. 2. Bei wie vielen der in Praxen oder medizinischen Versorgungszentren praktizierenden Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin rechnet die Stadtverwaltung aufgrund des altersbedingten Eintritts in den Ruhestand in den kommenden fünf bis zehn Jahren mit der Aufgabe von Arztsitzen und der Beendigung der Tätigkeit im Stadtgebiet? Die Stadtverwaltung kann hierzu keine Prognose abgeben. Die KVBW jedoch rechnet seit 2024 mit dem Prognosemodell „Zukunft5“. Ausgehend vom aktuellen Versorgungsgrad wird der in fünf Jahren zu erwartende Versorgungsgrad berechnet. Diese Berechnung wird dreimal im Jahr, parallel zum Landesausschuss, durchgeführt. Laut „Zukunft 5 Prognose“ wird der Versorgungsgrad 2030 in der kinder- und jugendärztlichen Versorgung im Mittelbereich Karlsruhe bei 120,9 Prozent liegen. Der Versorgungsgrad würde sich entsprechend der Prognose somit von aktuell 121,5 Prozent um 0,4 Prozent leicht verschlechtern. Laut der Prognoserechnung wäre der Versorgungsgrad im Jahr 2030 jedoch weiterhin über 110 Prozent und somit wären weiterhin alle Niederlassungsmöglichkeiten besetzt. Im aktuellen Modell der KVBW werden die altersbedingten Abgänge sowie die bisherige Entwicklung von Zu- und Abgängen über eine Wahrscheinlichkeit zur Nachbesetzung eines Arztsitzes (Zugänge) berücksichtigt. Genauere Zahlen zu den erwarteten Zu- und Abgängen hat die KVBW nicht veröffentlicht. Bei den Daten handelt es sich lediglich um Prognosewerte. Das Modell basiert ausschließlich auf Entwicklungen der Vorjahre und gibt damit tendenzielle Entwicklungen für den Planungsbereich wieder. Das Modell kann keine plötzlich auftretenden Veränderungen oder Entwicklungen berücksichtigen. 3. Wie bzw. mithilfe welcher Maßnahmen soll das Thema Kinder- und Jugendgesundheit und pädiatrische Grundversorgung in Karlsruhe zukünftig priorisiert angegangen und gefördert werden? Auf Grundlage der Prognoserechnung der KVBW ist anzunehmen, dass sich die Versorgungssituation in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht verschlechtern wird. – 3 – Die allgemeine ambulante pädiatrische Versorgung beinhaltet im Wesentlichen die allgemein- pädiatrische ambulante Notfallversorgung (Kindernotaufnahme). Die spezielle ambulante pädiatrische Versorgung erfolgt in den Spezialambulanzen des Städtischen Klinikums Karlsruhe (SKK) und stellt eine wesentliche Ergänzung zu der allgemein-pädiatrischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Karlsruhe dar, da diese im ambulanten Sektor nicht ausreichend vorgehalten werden kann. Um diese spezielle ambulante Versorgung zu optimieren, wurde an der Pädiatrie des SKK zudem ein Antrag auf Umwandlung der „Persönlichen Ermächtigungsambulanzen“ zur Erbringung ambulanter Leistungen durch eine*n bestimmte*n Arzt/Ärztin in eine Institutsambulanz gestellt. Eine Institutsambulanz ist eine ambulante Einrichtung eines Krankenhauses, die eine gesonderte Ermächtigung benötigt, um eine Versorgung zu ermöglichen, wenn keine ausreichende ärztliche Versorgung besteht. Dies trifft für das Fachgebiet Pädiatrie für die Stadt und den Kreis Karlsruhe zu, insbesondere für die Bereiche Hämatologie/Onkologie, Diabetes/Endokrinologie, Pulmonologie, Gastroenterologie und Kardiologie. Der Bereich ambulante Neuropädiatrie wird über das Sozialpädiatrische Zentrum vorgehalten. Die Institutsambulanz wird voraussichtlich im November 2025 implementiert und ermöglicht eine unkompliziertere und umfänglichere Versorgung der kranken Kinder und Jugendlichen am SKK (Franz- Lust Klinik für Kinder und Jugendliche) Seit Januar 2023 ist ein Rotationsprogramm für die Ärzt*innen des Städtischen Klinikums Karlsruhe in die niedergelassenen Praxen von Kinder- und Jugendärzt*innen implementiert. Dies dient zum einen der fachlichen Weiterbildung der Ärzt*innen im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung zum/zur Kinder- und Jugendärzt*in, zum anderen verfolgt es das Ziel, Kolleg*innen für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor zu gewinnen, so dass dieser auch in Zukunft handlungsfähig bleibt, um eine bestmögliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Karlsruhe zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass das Klinikum aktuell sehr viele und auch hochkarätige Bewerber*innen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin hat, sodass diese teils abgelehnt werden müssen und entsprechend ein gesunder Übergang von Fachärzt*innen in den ambulanten Bereich notwendig ist. Davon profitiert das Klinikum ebenfalls, da damit eine hochwertige ambulante Versorgung gewährleistet ist, auf die das Klinikum angewiesen ist. Das SKK ist sich der Gesamtproblematik der zunehmenden Versorgungsengpässe im ambulanten Sektor sehr bewusst und leistet hier seinen Beitrag zu einer Stabilisierung der Versorgung. Zudem trägt das Rotationsprogramm dazu bei, die Kooperation und Verzahnung von stationärem und ambulantem Sektor zu verbessern. a) Haben die Stadtverwaltung und die Kommunale Gesundheitsförderung bereits in Erwägung gezogen, gezielte Förderprogramme wie im Stadtkreis Stuttgart (https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/ambulante-aerztlicheversorgung/foerderprogramm- kinderaerztliche-versorgung.php) oder wie in anderen Kommunen und Landkreisen auf den Weg zu bringen, um u.a. mithilfe von finanziellen Anreizen mehr Kinderärztinnen und Kinderärzte für Karlsruhe zu gewinnen? In Karlsruhe sind laut Bedarfsplanung der KVBW aktuell keine weiteren Niederlassungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendmedizin ausgewiesen, da der Versorgungsgrad über 110 Prozent liegt. Aus diesem Grund sind Förderprogramme – wie z.B. in Stuttgart – für Karlsruhe keine sinnvolle Maßnahme. – 4 – b) Falls ja, hat die Stadt Karlsruhe hierzu bereits Zahlen bei der Stadt Stuttgart oder anderen Kommunen und Landkreisen zum Erfolg solcher Förderprogramme abgefragt? Nein. Begründung s. 3a). c) Finden zu dieser Thematik regelmäßige Gespräche mit der KVBW, der Landesregierung sowie anderen Kommunen – auch im Rahmen des Städtetags Baden-Württemberg oder des Deutschen Städtetags - statt? Zwischen der Stadt Karlsruhe (Kommunalen Gesundheitsförderung) und anderen Kommunen beziehungsweise Gesundheitsämter wie z.B. dem Landkreis Karlsruhe, Stuttgart, Pforzheim, Mannheim, Raststatt und dem Ortenaukreis finden regelmäßig Austauschrunden statt. Zudem nimmt die Kommunale Gesundheitsförderung an Austauschtreffen des Landesgesundheitsamts Baden- Württemberg teil und steht im regen Kontakt mit dem Kommunalservice der KVBW. d) Falls ja, welche Ergebnisse konnten bisher festgehalten werden, um die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe weiterhin zu sichern bzw. zu verbessern? Die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe gilt zurzeit laut Bedarfsplanung der KVBW als ausreichend. Die Entwicklung der Zahlen zur kinder- und jugendärztlichen Versorgung wird durch die Kommunale Gesundheitsförderung der Stadt Karlsruhe darüber hinaus regelmäßig beobachtet.
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Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 39 der Tagesordnung: Entwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin in Karlsruhe – Förderung der pädiatrischen Grundversorgung vor Ort Anfrage: FDP/FW Vorlage: 2025/0722 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Oktober 2025