Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe

Vorlage: 2025/0718
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.08.2025
Letzte Änderung: 28.11.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 11.12.2025

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0718 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 11.12.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe für den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Februar 2026 bis 31. Januar 2028 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere zwölf Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe, Georg-Friedrich-Straße 2, 76131 Karlsruhe für die Dauer von maximal vier Jahren mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 648.609,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 648.609,50 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 162.152,38 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Gegenstand des Verfahrens Die Stadt Karlsruhe – vertreten durch den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe –ist gemäß § 3 i.V.m. § 9 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) als Straßenbaulastträger für die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet zuständig. Hierzu zählt neben der Unterhaltung auch die Beseitigung von Verunreinigungen wie z.B. Ölspuren, da diese eine akute Gefährdung darstellen. Der bestehende Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen läuft mit Wirkung zum 31.12.2025 ordnungsgemäß aus, die möglichen Verlängerungsoptionen wurden ausgeschöpft. Hieraus begründet sich der Bedarf einer Neuausschreibung für die vorgenannte Leistung. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Die Vertragsgestaltung soll konzeptionell unverändert bleiben, da sich das bisherige Vertrags- und Abwicklungsmodell bewährt hat. Der Rahmenvertrag beginnt am 1. Februar 2026 und endet am 31. Januar 2028. Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.01.2030. Nach der letztmaligen automatischen Verlängerung bedarf es keiner gesonderten Kündigung. II. Auftragswertschätzung Die Auftragsvergabe teilt sich kostenseitig in bekannte und unbekannte Verursacher auf. Hinsichtlich der Fallzahlentwicklung und Entwicklung der Kosten pro Fall wird von einem kalkulatorischen Auftragswert von ca. a.) bekannte Verursacher ca. 150.000 Euro netto pro Jahr b.) unbekannte Verursacher ca. 234.000 Euro netto pro Jahr ausgegangen. Bei der Auswertung der Fallzahlen der vergangenen drei Jahre wurde ersichtlich, dass es eine deutliche Steigerung der Fälle von unbekannten Verursachern gibt. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ist von ca. 280 bis 370 Einsätzen pro Jahr auszugehen. Hiervon sind ca. 60 bis 110 Fälle bekannter Verursacher und 220 bis 260 Fälle unbekannte Verursacher. Hieraus ergibt sich bei der geplanten Laufzeit von vier Jahren (Laufzeit 24 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) ein Auftragswert von 1.536.000 Euro netto und 1.827.840 Euro brutto. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich nur die 936.000 Euro netto für unbekannte Verursacher haushaltsrelevant sind, da die Forderungen hinsichtlich der Kosten für bekannte Verursacher abgetreten werden und diese Forderungen vom künftigen Auftragnehmer beizutreiben sind. – 3 – Nur bei vollständigem Forderungsausfall können Schadensfälle ggf. dem städtischen Haushalt angelastet werden. Dies war in der vergangenen Vertragsperiode nicht der Fall und kann mit hoher Wahrscheinlichkeit grundsätzlich nur auf seltene Einzelfälle zutreffen. Die Abrechnung der unbekannten Verursacher erfolgt hierbei über eine Pauschale, die bis zu 220 Fälle pro Jahr abdeckt. Darüber hinaus gehende Fälle werden zu den gleichen Bedingungen wie die bekannten Verursacher abgerechnet. Nach Maßgabe der aktuell geltenden Vergabedienstanweisung (VergDA) der Stadt Karlsruhe wurden bezüglich einer nachhaltigen Beschaffung bei der Ausschreibung folgende Mindestkriterien zu Grunde gelegt: Die zu beauftragende Firma muss als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz zertifiziert sein. Darüber hinaus hat die bzw. der Auftragnehmende eine Erklärung hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) abzugeben. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 Euro (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 19. August 2025. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 21. August 2025. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 22. September 2025, 10 Uhr, gingen drei Angebote ein. IV. Prüfung und Wertung Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung wurden alle Angebote zur Wertung zugelassen. Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe 648.609,50 Euro 2 Bieter 2 726.423,60 Euro 3 Bieter 3 1.513.632,40 Euro Das Angebot der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe ist das wirtschaftlichste Angebot. – 4 – Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe, Georg-Friedrich-Straße 2, 76131 Karlsruhe, für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate im Gesamtauftragswert von 648.609,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) zu erteilen. Die Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe ist seit über 10 Jahren mit der Beseitigung von Ölspuren und ähnlichen Betriebsstoffen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Karlsruhe beauftragt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Dienstleistung trotz Abweichungen zur Auftragswertschätzung wie bisher zuverlässig und vertragsgemäß ausgeführt wird. V. Vergabezuständigkeit Für die Beschlussfassung ist gemäß der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - sowie Anlage 1 Wertgrenzen - der Betriebsausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro bis 2.000.000 Euro zuständig. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die für die Auftragsvergabe erforderlichen Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingestellt und stehen in voller Höhe zur Verfügung. Die Kosten für die Folgejahre werden entsprechend in den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe berücksichtigt. Beschluss: Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe für den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Februar 2026 bis 31. Januar 2028 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere zwölf Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe, Georg-Friedrich-Straße 2, 76131 Karlsruhe für die Dauer von maximal vier Jahren mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 648.609,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) zu schließen.