Werbeanlagensatzung Innenstadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0716/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 23.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 31.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0716/1 Eingang: 23.03.2026 Werbeanlagensatzung Innenstadt Karlsruhe Ergänzungsantrag: Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 3.1 Ö Entscheidung Wir begrüßen die Aufstellung einer Werbeanlagensatzung und vor allem ihrem Ziel unsere Innenstadt attraktiv und lebenswert zu gestalten, wir teilen allerdings die Bedenken was die Komplexität und die Erfüllung der Ziele angeht, daher beantragen wir zwei ergänzende Maßnahmen: 1. Erstellung einer Auslegungshilfe für Gewerbetreibende Die Verwaltung wird beauftragt, eine leicht verständliche Auslegungshilfe zur Werbeanlagensatzung zu erarbeiten und zum Anhang der Satzung bzw. auf der offiziellen Internetseite der Stadt Karlsruhe bereitzustellen. Diese Auslegungshilfe soll den Gesetzestext in klarer, verständlicher Sprache wiedergeben und durch praxisnahe Beispiele, beispielhafte Zeichnungen und Bebilderungen veranschaulichen, welche Arten von Werbeanlagen zulässig sind und welche nicht. Ziel ist es, insbesondere für Gewerbetreibende die Anwendung der Satzung transparenter und handhabbarer zu machen und damit Unsicherheiten sowie Beratungsaufwände zu reduzieren. 2. Bericht über Umsetzungserfahrungen nach 12 Monaten Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten der Werbeanlagensatzung dem Gemeinderat einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll umfassend darstellen: ○ die Anzahl der eingegangenen Anträge auf Werbeanlagen ○ die Anzahl der abgelehnten Anträge ○ die Anzahl der Anträge, die nach Anpassungen erneut eingereicht wurden ○ die Anzahl der direkt genehmigten Anträge Zusätzlich soll der Bericht anhand von Fallbeispielen aufzeigen, inwieweit die Satzung dazu beiträgt, unerwünschte Werbeanlagen zu verhindern, aber auch zulässige und stadtbildverträgliche Werbung zu ermöglichen. Diese Transparenz ermöglicht eine fundierte Bewertung der Auswirkungen der Satzung und kann gegebenenfalls Grundlage für Anpassungen oder Nachsteuerungen sein. Dieses Vorgehen orientiert sich am Verfahren des „Bauturbo“-Prozesses bei dem regelmäßig im Bauausschuss über die Handhabung der Anträge berichtet wird. -- 1 of 2 -- – 2 – Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen wesentlich dazu beitragen werden, die Akzeptanz und Wirksamkeit der Werbeanlagensatzung zu erhöhen und damit die Attraktivität und ein hochwertiges Erscheinungsbild der Karlsruher Innenstadt langfristig zu sichern. Unterzeichnet von: Fabian Gaukel Adina Geißinger -- 2 of 2 --
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0716/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Werbeanlagensatzung Innenstadt Karlsruhe Änderungsantrag: Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 3.1 Ö Entscheidung zu 1. Erstellung einer Auslegungshilfe für Gewerbetreibende Das Stadtplanungsamt wird im Rahmen seiner personellen Kapazitäten eine Auslegungshilfe zur Werbeanlagensatzung in einfacher Sprache mit praxisnahen Beispielen und beispielhaften Zeichnungen erstellen und eine Kommunikationsstrategie erarbeiten, über welche Medien/Kanäle diese Informationen die Gewerbetreibenden effektiv erreichen können. zu 2. Bericht über Umsetzungserfahrungen nach 12 Monaten Grundsätzlich kann das Stadtplanungsamt im Rahmen seiner personellen Kapazitäten anhand von Fallbeispielen aufzeigen, inwieweit die Satzung dazu beiträgt, stadtbildverträgliche Werbung zu ermöglichen. Das Bauordnungsamt wird im Rahmen seiner personellen Kapazitäten die Daten erheben, insbesondere in Bezug auf die: • Anzahl eingereichte Anträge • Anzahl abgelehnte Anträge • Anzahl direkt genehmigte Anträge Abweichend vom Antrag empfiehlt die Stadtverwaltung, einen Bericht über die Umsetzungserfahrungen erst 24 Monate nach Satzungsbeschluss vorzulegen. Erfahrungsgemäß erfolgt das Durchsetzen von Gestaltungskriterien gerade in der Anfangsphase stockender. Die Qualität bei weiter nachfolgenden Anträgen setzt sich aber leichter durch, wenn bereits eine größere Anzahl an Werbeanlagen installiert wurde, die den Festsetzungen entspricht. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Für die Erarbeitung einer Auslegungshilfe sowie eines Monitoring-Berichts werden personelle Kapazitäten benötigt. Hier muss auf vorhandene Kapazitäten im Rahmen des Möglichen zurückgegriffen werden. Kosten können für die Erstellung von Informationsmaterial für die Gewerbetreibenden (z.B. Flyer) entstehen, die derzeit noch nicht bekannt sind. In erster Linie ist es jedoch geplant, Informationen digital zu verbreiten. Im Übrigen wird auf Ziffer V. „Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen“ (Seite 5) der Beschlussvorlage verwiesen. -- 2 of 2 --