Gleichberechtigter Zugang für alle: Gebärdensprache auf karlsruhe.de - Bedarf, Möglichkeiten und Perspektiven

Vorlage: 2025/0711
Art: Anfrage
Datum: 26.09.2025
Letzte Änderung: 11.12.2025
Unter Leitung von: Presse- und Informationsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 36

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0711 Eingang: 22.07.2025 Gleichberechtigter Zugang für alle: Gebärdensprache auf karlsruhe.de – Bedarf, Möglichkeiten und Perspektiven Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 36 Ö Kenntnisnahme 1. Ist auf der städtischen Homepage ein Angebot in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vorgesehen oder geplant? 2. Sind konkrete Inhalte in Gebärdensprache auf karlsruhe.de vorgesehen, z.   B. Willkommensvideos, Hinweise zum Rathausbesuch oder zu Online-Diensten? 3. Ist die dauerhafte Präsenz eines Gebärdensprach-Angebots (z.   B. als wiederkehrender Navigationspunkt oder Symbol) in der Barrierefreiheitsstrategie der Stadt Karlsruhe vorgesehen? Begründung/Einordnung: Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil moderner kommunaler Öffentlichkeitsarbeit. Für gehörlose Menschen stellen Webseiten ohne Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS) eine erhebliche Zugangshürde dar – insbesondere wenn keine leicht auffindbaren Informationen oder Navigationshilfen vorhanden sind. Andere Kommunen wie Gernsbach zeigen, wie durch einfache Maßnahmen – z.   B. ein klar sichtbarer Menüpunkt „Gebärdensprache“ oder gebärdensprachliche Videos mit Informationen zu Dienstleistungen – Inklusion praktisch umgesetzt werden kann. Ein Gebärdensprach-Angebot auf karlsruhe.de würde: • gehörlosen Bürger*innen die gleichberechtigte Teilhabe an kommunalen Informationen ermöglichen, • die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit (z.   B. nach BITV 2.0) stärken und • ein positives Signal für digitale Teilhabe und soziale Verantwortung setzen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der oben genannten Fragen und um eine Einschätzung, ob und wann entsprechende Schritte für die städtische Website Karlsruhe.de geplant sind. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Elke Ernemann

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0711 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Presse- und Informationsamt Gleichberechtigter Zugang für alle: Gebärdensprache auf karlsruhe.de – Bedarf, Möglichkeiten und Perspektiven Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 36 Ö Kenntnisnahme Für den Internetauftritt karlsruhe.de ist ein Angebot in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vorgesehen. Mit der Implementierung möchte die Stadt Karlsruhe gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen Zugang zum digitalen Informationsangebot ermöglichen und den gesetzlichen Pflichten und Anforderungen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) für die digitale Teilhabe nachkommen. 1. Ist auf der städtischen Homepage ein Angebot in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vorgesehen oder geplant? Zu den derzeit geplanten Maßnahmen gehört ein Video in Deutscher Gebärdensprache, welches die wesentlichen Inhalte des Webauftritts, Inhalte zur Navigation, die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung sowie Hinweise auf weitere Informationen in DGS erläutert. Die Umsetzung des Videoangebots ist bis Ende 2025 vorgesehen, vorbehaltlich der verfügbaren Mittel. Derzeit befindet sich das Presse- und Informationsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung in der Klärung eines konzeptionellen wie technischen Rahmens. Basis für die konzeptionelle Umsetzung bilden neben den gesetzlichen Vorgaben und Standards für DGS ein Benchmarking – ein Überblick zu Best Practices ausgewählter Kommunen, die bereits ein Angebot in DGS implementiert haben. Auch die Perspektive und Expertise der Kommunalen Behindertenbeauftragten soll in die Konzeption einbezogen werden. Für die Videoumsetzung wird voraussichtlich ein externer Dienstleister beauftragt. 2. Sind konkrete Inhalte in Gebärdensprache auf karlsruhe.de vorgesehen, z.   B. Willkommensvideos, Hinweise zum Rathausbesuch oder zu Online-Diensten? Perspektivisch ist der Ausbau des Angebots in Deutscher Gebärdensprache wie auch des Angebots in Leichter Sprache auf karlsruhe.de vorgesehen, vorbehaltlich dafür verfügbarer Mittel. Für die DGS bedeutet dies, über das Angebot des unter Punkt 1 genannten Informationsvideos zu wesentlichen Inhalten des Webauftritts karlsruhe.de hinaus weitere Inhalte und Informationen in DGS anzubieten. In diesem Zuge wird der Einsatz KI-basierter Lösungen für die Erweiterung des Angebots in Leichter Sprache sowie für die Erweiterung des Angebots in Deutscher Gebärdensprache geprüft. Welche Inhalte perspektivisch angeboten werden, kann derzeit noch nicht konkretisiert werden. Im Zuge der Erstkonzeption des unter Punkt 1 genannten Videos werden weitere mögliche Inhalte für die Gebärdensprache identifiziert. Neben den gelten Standards für DGS / Leichte Sprache wird das PIA die Expertise der Kommunalen Schwerbehindertenbeauftragten einholen und das unter Punkt 1 genannte Benchmarking in die weitere Planung einbeziehen. – 2 – 3. Ist die dauerhafte Präsenz eines Gebärdensprach-Angebots (z. B. als wiederkehrender Navigationspunkt oder Symbol) in der Barrierefreiheitsstrategie der Stadt Karlsruhe vorgesehen? Mit der Implementierung des Erstangebots in DGS unter Punkt 1 ist eine dauerhafte Präsenz des Gebärdensprachangebots auf karlsruhe.de vorgesehen. Ziel ist, gehörlosen Menschen einen schnellen, intuitiven und niederschwelligen Zugang zum DGS-Informationsangebot zu ermöglichen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Karlsruhe als öffentliche Einrichtung nach den gesetzlichen Vorgaben (BITV 2.0, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), das Angebot in DGS prominent und dauerhaft im digitalen städtischen Informationsangebot zu verankern. Der niederschwellige Zugang kann technisch zum Beispiel über einen Navigationspunkt „Gebärdensprache“ gelöst werden, der im Kopfbereich der Startseite prominent implementiert ist. Bei der technischen Umsetzung und Implementierung orientiert sich PIA an den gesetzlichen Vorgaben und Standards (BITV 2.0, DGS) sowie an den Best Practices ausgewählter Kommunen, die bereits ein Angebot in DGS implementiert haben. Bei Rückfragen zum Informationsangebot in Deutscher Gebärdensprache steht das Presse- und Informationsamt – Abteilung Digitale Kommunikation – gerne zur Verfügung.

  • Protokoll GR 30.09.2025 TOP 36
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    Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 36 der Tagesordnung: Gleichberechtigter Zugang für alle: Gebärdensprache auf karlsruhe.de – Bedarf, Möglichkeiten und Perspektiven Anfrage: SPD Vorlage: 2025/0711 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Oktober 2025