Begleitete Pflege- und Wohnmöglichkeiten sowie tagesstrukturierende Angebote für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen in Karlsruhe

Vorlage: 2025/0709
Art: Antrag
Datum: 22.07.2025
Letzte Änderung: 03.12.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 26

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2025

    TOP: 4

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0709 Eingang: 22.07.2025 Begleitete Pflege- und Wohnmöglichkeiten sowie tagesstrukturierende Angebote für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen in Karlsruhe Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL, SPD, FDP/FW, Die Linke, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 26 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 10.12.2025 Ö Behandlung 1.) Die Verwaltung stellt dar, welche Pflichtaufgaben die Stadt Karlsruhe bei der Versorgung von Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen hat. Zudem beschreibt sie, inwieweit die Stadt Karlsruhe einen gesetzlichen Versorgungsauftrag hat gegenüber Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen und dem einhergehenden erhöhtem Pflegebedarf, speziell bei Wohnmöglichkeiten und tagestrukturierenden Angeboten. 2.) Die Verwaltung stellt dar, welche Möglichkeiten der Unterbringung, Versorgung und Unterstützung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorhanden sind, wenn junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen aus Karlsruhe nicht mehr schulpflichtig sind. 3.) Die Verwaltung zeigt den aktuellen und erwarteten (Fehl-)Bedarf an Wohnmöglichkeiten für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen auf. 4.) Die Verwaltung zeigt den aktuellen und erwarteten (Fehl-)Bedarf an tagesstrukturierenden Angeboten für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen auf. 5.) Die Verwaltung zeigt Wege für den kurzfristigen Aufbau z.B. von Pflege-Wohngemeinschaften für junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen auf. 6.) Die Verwaltung zeigt Wege auf, tagesstrukturierende, teilhabeorientierte und die individuelle Selbstbestimmung fördernde Angebote für Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen zu entwickeln. 7.) Die Verwaltung zeigt auf, wie Familien das Auffinden geeigneter Wohn- und Tagesplätze für ihre Kinder mit schweren und komplexen Behinderungen nach dem 18. Geburtstag erleichtert werden kann, z.B. in dem eine zentrale Ansprechperson installiert wird. Dabei beschreibt die Verwaltung, inwieweit hier eine Zusammenarbeit zwischen Eingliederungshilfe im Jugendbereich und Teilhabemanagern im Erwachsenenbereich stattfindet oder zukünftig geplant ist. 8.) Die Verwaltung stellt in einem ungefähren Rahmen dar, wie hoch die Kosten einer Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld im Vergleich zu gemeinschaftlichen Wohnformen sind. – 2 – Allein dieses Jahr werden laut der Bedarfsanalyse im Auftrag der Elterninitiative “Miteinander besser leben” (erstellt von Wagner Research, Karlsruhe) ca. 20 junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen in Karlsruhe und im Landkreis ihre Schulen verlassen. In den nächsten Jahren werden regelmäßig weitere junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen volljährig werden und ihre Schulpflicht beenden. Schon jetzt sind junge Erwachsene mit Behinderung, die nicht mehr schulpflichtig sind, unterversorgt. Zahlreiche junge Menschen mit Behinderung warten auf Wohnplätze und passende tagesstrukturierende Angebote. Für ein Folgeangebot nach der Schule gibt es zu wenig Plätze. Die vorhandenen Plätze sind auf Jahre belegt. Die Wartezeiten sind kaum zu benennen, teilweise führen die Anbieter keine Wartelisten mehr. Immer mehr junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen werden im häuslichen Umfeld, in der Regel von ihren Familien, versorgt. Oft benötigt dieser Personenkreis eine professionelle 24 Stunden-Betreuung mit hohem pflegerischen Aufwand. Der Personalmangel in der Pflege ist auch im Bereich der häuslichen Pflege deutlich spürbar. Die Eltern von Jugendlichen mit schweren und komplexen Behinderungen sind neben der täglichen Belastung durch Pflege und Versorgung ihrer Kinder mit der Sorge belastet, wie es für ihre Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit und nach dem Ende der Schulpflicht weiter geht. Eine geregelte Tagesstruktur und Teilhabe sollen erhalten werden. Zudem wird das Thema Wohnen immer drängender. Fehlende tagesstrukturierende Angebote und Wohnmöglichkeiten führen zu Isolation der jungen Menschen. Für viele Familien (meist die Mütter) ist eine Betreuung der erwachsenen Kinder nur mit Aufgabe der Berufstätigkeit möglich. Für die betroffenen Familien fehlt es an Transparenz, sowohl was das Angebot an Betreuungs- und Wohnplätzen angeht, wie auch deren Vergabe. Wünschenswert ist deshalb eine zentrale Ansprechperson, die einen Überblick über die Angebote hat und bei der Vermittlung passender Plätze unterstützt. (Siehe dazu - auf Anfrage erhältlich - die von einer Elterninitiative in Auftrag gegebene Bedarfsanalyse „Zukunft Wohnen für junge Menschen mit Behinderung Karlsruhe im Vergleich zu Baden- Württemberg“ vom 21.10.24) Die antragsstellenden Fraktionen sehen den dringenden Bedarf an dieser Stelle und fordern die Stadtverwaltung auf, sowohl kurzfristige als auch langfristig tragbare Lösungen aufzuzeigen. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Ivo Dujmović Jorinda Fahringer Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug Dr. Anton Huber Mathias Tröndle Stefan Noe Thomas Hock Franziska Buresch Anne Berghoff Tanja Kaufmann Kiên Nguyen Sachverhalt / Begründung:

  • Protokoll GR 30.09.2025 TOP 26
    Extrahierter Text

    Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Begleitete Pflege- und Wohnmöglichkeiten sowie tagesstruk- turierende Angebote für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen in Karlsruhe Interfraktioneller Antrag: KAL, GRÜNE, SPD, FDP/FW, Die Linke, Volt Vorlage: 2025/0709 Beschluss: Beratung im Sozialausschuss am 10. Dezember 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 26 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2025

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0709 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Begleitete Pflege- und Wohnmöglichkeiten sowie tagesstrukturierende Angebote für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen in Karlsruhe (Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 26 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 10.12.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1.) Die Verwaltung stellt dar, welche Pflichtaufgaben die Stadt Karlsruhe bei der Versorgung von Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen hat. Zudem beschreibt sie, inwieweit die Stadt Karlsruhe einen gesetzlichen Versorgungsauftrag hat gegenüber Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen und dem einhergehenden erhöhtem Pflegebedarf, speziell bei Wohnmöglichkeiten und tagestrukturierenden Angeboten. Die Stadt ist verpflichtet, alle Teilhabeleistungen für Menschen Behinderung - unabhängig vom Ort - zu erbringen, die im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) – Teil 2 geregelt sind. Dies gilt auch für Unterstützungsangebote im Bereich Wohnen und für tagesstrukturierende Maßnahmen (Sicherstellungsauftrag nach § 95 SGB IX). 2.) Die Verwaltung stellt dar, welche Möglichkeiten der Unterbringung, Versorgung und Unterstützung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorhanden sind, wenn junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen aus Karlsruhe nicht mehr schulpflichtig sind. Möglichkeiten zum Wohnen in besonderen Wohnformen (ehemalige stationäre Wohnheime) bieten folgende Leistungserbringer der Eingliederungshilfe an: ▪ HWBV – Heilpädagogischer Wohn- und Beschäftigungsverbund gGmbH ▪ Reha-Südwest gGmbH (Sozialpädagogische Wohngemeinschaften) ▪ Evangelische Stadtmission Karlsruhe (Paul-Gerhardt-Haus) ▪ Johannes Diakonie Mosbach (Wohnhaus Feldstraße) Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum sowie Sozialraum/AWS (ehemals ambulant Betreutes Wohnen) als Leistungen zur Sozialen Teilhabe bieten folgende Leistungserbringer: ▪ Reha-Südwest gGmbH ▪ Konzept-i individuelle Inklusion und Lebenshilfe e. V. (im Einzelfall) ▪ HWK - Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie tagesstrukturierende Angebote / Fördergruppen bieten folgende Leistungserbringer an: ▪ HWK - Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH ▪ HWBV – Heilpädagogischer Wohn- und Beschäftigungsverbund gGmbH ▪ Evangelische Stadtmission Karlsruhe (Paul-Gerhardt-Haus) ▪ Johannes Diakonie Mosbach. 3.) Die Verwaltung zeigt den aktuellen und erwarteten (Fehl-)Bedarf an Wohnmöglichkeiten für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen auf. Für den Stadtkreis Karlsruhe liegen keine validen Daten zu der Personengruppe „Junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen“ vor. Diese Personen werden in den Einrichtungen altersübergreifend mit Erwachsenen mit Behinderung begleitet. Bei der Frage nach den Wohnmöglichkeiten sind die Interessen und Wünsche der Betroffenen und ihrer Eltern Ausgangspunkt der Bedarfserhebung durch das Teilhabemanagement. Grundlage ist das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 8 SGB IX. Die Praxis der Eingliederungshilfe zeigt, dass die Wünsche im Bereich Wohnen unterschiedlich sind: ▪ Wunsch nach Teilhabeleistungen in Form von Assistenz in einer besonderen Wohnform. ▪ Wunsch nach Assistenzleistungen in einer Wohngemeinschaft (Gruppenwohnen). ▪ Wunsch nach Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum (Einzelwohnen). – 3 – Entsprechend der Personenzentrierung ist diese Wunschdimension einer der vielen Faktoren bei der Entwicklung von Angeboten. Die Praxis zeigt, dass vermehrt der Wunsch nach alternativen Wohnmöglichkeiten außerhalb des Elternhauses geäußert wird. Die Fachabteilung Soziales und Teilhabe steht hierzu im Austausch mit den Eltern bzw. einer Elterninitiative und ist über ihre Anliegen und ihre Bedarfe informiert. Nach mehreren Gesprächen mit der Elterninitiative stellt die Verwaltung fest, dass diese einen wichtigen Beitrag zur Partizipation und zur Interessenvertretung leistet. Es werden weitere Gespräche mit der Elterninitiative, auch unter Beteiligung des Landkreises, stattfinden und gemeinsam Lösungsideen entwickelt. 4.) Die Verwaltung zeigt den aktuellen und erwarteten (Fehl-)Bedarf an tagesstrukturierenden Angeboten für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen auf. Im Allgemeinen besteht über alle Altersgruppen der Erwachsenen mit schweren und komplexen Behinderungen hinweg ein latenter Bedarf nach tagesstrukturierenden Angeboten. Eine differenzierte Erhebung nach jungen Erwachsenen liegt der Verwaltung nicht vor. Aus der oben erwähnten Umfrage geht hervor, dass sich nur ein sehr geringer Anteil von vier Prozent der befragten Eltern eine Betreuung ihres Kindes ausschließlich zu Hause wünscht. Das bestätigt einen grundsätzlichen Bedarf nach tagesstrukturierenden Angeboten für diesen Personenkreis. 5.) Die Verwaltung zeigt Wege für den kurzfristigen Aufbau z.B. von Pflege-Wohngemeinschaften für junge Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen auf. Zum kurzfristigen und langfristigen Aufbau von Angeboten/Einrichtungen wie Pflege- Wohngemeinschaften sind Ressourcen wie Immobilien oder Grundstücke notwendig. Diese Ressourcen sind allgemein sehr knapp. Hinzu kommt noch, dass auch in der Eingliederungshilfe der Arbeitskräftemangel steigt. Die Sozial- und Jugendbehörde führt Gespräche mit Leistungsanbietenden und Investorinnen/Investoren. Dabei wird geprüft, welche Angebote entwickelt werden können. Die Angebotsentwicklung kann nur in Kooperation mit den Leistungsanbietenden erfolgsversprechend sein. Zudem sind Gespräche mit dem Landkreis ein weiterer Kooperationsweg. 6.) Die Verwaltung zeigt Wege auf, tagesstrukturierende, teilhabeorientierte und die individuelle Selbstbestimmung fördernde Angebote für Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen zu entwickeln. Siehe Ziffer 5.) 7.) Die Verwaltung zeigt auf, wie Familien das Auffinden geeigneter Wohn- und Tagesplätze für ihre Kinder mit schweren und komplexen Behinderungen nach dem 18. Geburtstag erleichtert werden kann, z.B. in dem eine zentrale Ansprechperson installiert wird. Dabei beschreibt die Verwaltung, inwieweit hier eine Zusammenarbeit zwischen Eingliederungshilfe im Jugendbereich und Teilhabemanagern im Erwachsenenbereich stattfindet oder zukünftig geplant ist. Die Stadt Karlsruhe verfügt über verschiedene Möglichkeiten zur Beratung von Familien mit Kindern mit schweren und komplexen Behinderungen. ▪ Fragen rund um eine Behinderung sowie um Angebote kann die Fachabteilung Eingliederungshilfe (Sachbearbeitung/Teilhabemanagement) beantworten. ▪ Bei einer seelischen Behinderung von Kindern und Jugendlichen ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) eine Anlaufstelle. – 4 – ▪ Die unabhängige Beratung bei „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen“/EUTB ist eine weitere neutrale Beratungsstelle sowie die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen. Es ist nicht zwingend, dass ein Übergang aus dem Bereich Kinder und Jugendliche (KiJu) in den Erwachsenenbereich mit dem 18. Geburtstag erfolgen muss. Der Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste (JuSoDi) wird ab dem 1. Januar 2026 ganzheitlich für die Leistungsgewährung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zuständig sein. Die bisherigen Aufgaben des Kinder- und Jugendbereichs der Eingliederungshilfe (SGB IX und SGB XII) werden aus dem Fachbereich Soziales und Teilhabe (SoTei) herausgelöst und im Fachbereich JuSoDi in die Abteilungen Allgemeiner Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe eingefügt. Zeichnet sich ein Übergang in den Erwachsenenbereich ab, erfolgt die Abstimmung zwischen den fallführenden Mitarbeitenden des ASD mit den zuständigen Mitarbeitenden im Teilhabemanagement der Eingliederungshilfe im Fachbereich SoTei unter Beteiligung und Berücksichtigung der individuellen Anliegen der Leistungsberechtigten und deren Angehörigen/Zugehörigen. Die Teilhabemanager*innen unterstützen und begleiten die Betroffenen bei einem Einrichtungs- oder Angebotswechsel. 8.) Die Verwaltung stellt in einem ungefähren Rahmen dar, wie hoch die Kosten einer Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld im Vergleich zu gemeinschaftlichen Wohnformen sind. Für die Gruppe der jungen Erwachsenen mit schweren bzw. komplexen Behinderungen hängt der finanzielle Rahmen stark von Art und Umfang der Behinderung ab. Zur Darstellung wurden Vorgänge mit annähernd gleichen Bedarfen gewählt, (1) Leistungen in einer Besonderen Wohnform mit tagesstrukturierendem Angebot (Fördergruppe) (2) Leistungen für eine 24 Stunden-Betreuung im eigenen Wohnraum. (1) Leistungen in einer Besonderen Wohnform mit Tagesstruktur in einer speziellen Einrichtung in Karlsruhe über Tag und Nacht. Kostensätze in Euro: Tagessatz Monatlich Besondere Wohnform 282,31 8.851,61 Fördergruppe 118,42 3.671,02 Insgesamt 400,73 12.459,52 (2) Leistungen für eine 24 Stunden-Betreuung im eigenen Wohnraum in Form eines Persönlichen Budgets bei gleicher Bedarfslage wie bei Ziffer (1): ▪ Persönliches Budget: monatlich 15.500 bis 28.000 Euro. – 5 – Anhang Stellungnahme der Kommunalen Behindertenbeauftragten; Sozialausschuss, 10. Dezember 2025 TOP 4: Begleitete Pflege- und Wohnmöglichkeiten sowie tagesstrukturierende Angebote für junge Erwachsene mit schweren und komplexen Behinderungen in Karlsruhe (Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL) Die Kommunale Behindertenbeauftragte trägt die Vorlage mit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat zu der Vorlage wie folgt Stellung genommen: Auch bei mir kommen immer wieder Anfragen / Rückmeldungen von Eltern an, die für ihre Kinder mit schweren und komplexen Behinderungen eine Perspektive nach der Volljährigkeit suchen. Berechtigterweise wünschen sich Eltern eine Unterbringung in ihrer Nähe ihrer Kinder. Immer wieder höre ich, dass die Suche nach geeigneten Plätzen schwierig ist und notgedrungen auf Angebote außerhalb von Karlsruhe zurückgegriffen werden muss. Subjektiv sehe ich hier ebenfalls einen Bedarf. Möglicherweise würde es für zukünftige Entwicklungen helfen hier konkrete Zahlen zu erheben.