Starkregenrisiken und Hochwasserschutz im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegprojekt an der L623
| Vorlage: | 2025/0702 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 28.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0702 Eingang: 26.06.2025 Starkregenrisiken und Hochwasserschutz im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegprojekt an der L623 Anfrage der GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 16.09.2025 5 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Starkregenrisiko im Bereich der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier im Zuge des geplanten Radwegbaus zu beantworten: 1. Welche Auswirkungen auf die Oberflächenabflussmenge werden durch die Verbreiterung der L623 um rund zweieinhalb Meter (Radweg und Sicherheitsstreifen) erwartet? 2. Wurde untersucht, inwiefern die Nutzung von bewährter Erde als Böschungsaufbau die Wasserspeicherung und das Versickerungsverhalten im Vergleich zum ursprünglichen Waldboden beeinträchtigt? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei Starkregenereignissen eine Überflutung der L623, des Radwegs sowie der darunterliegenden Bereiche von Wolfartsweier zu verhindern? 4. Gibt es im Rahmen der Planung hydraulische Gutachten oder Starkregenrisikoanalysen, die die neue Oberflächensituation (fehlende Vegetation, Verdichtung durch bewährte Erde, veränderte Fließwege) berücksichtigen? 5. Werden ergänzende Schutzmaßnahmen geplant, um insbesondere in den ersten Jahren nach der Bauausführung – bevor neue Vegetation die Böschungen stabilisieren kann – ein erhöhtes Starkregenrisiko auszuschließen? Begründung: Mit der geplanten Umsetzung des Radwegprojekts an der L623 werden wesentliche Flächenversiegelungen und Eingriffe in die Bodenstruktur vorgenommen. Durch die Verbreiterung der Straße und den Ersatz natürlicher Waldböden durch stark verdichtete, wasserableitende bewährte Erde besteht die Gefahr, dass bei Starkregenereignissen die Wasserabflussmengen erheblich ansteigen. Trotz bereits erfolgter Hochwasserschutzmaßnahmen entlang des Wetterbachs könnten die geänderten hydrologischen Bedingungen zu einer neuen Gefährdungslage für Wolfartsweier führen. Eine frühzeitige, umfassende Betrachtung und die rechtzeitige Umsetzung geeigneter Vorsorgemaßnahmen sind daher zwingend erforderlich. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger können sich noch an die schrecklichen Starkregenereignisse und das Hochwasser in den Jahren 1975 und 1992 erinnern. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas wieder – 2 – passiert, wird seit den Jahren des Klimawandels immer höher und wir hoffen, dass wir auch weiterhin verschont bleiben, doch eine vorausschauende Risikoanalyse sollte auf jeden Fall stattfinden. Thomas Wunderberg und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Wolfartsweier
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0702 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Starkregenrisiken und Hochwasserschutz im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegprojekt an der L623 Anfrage der GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 16.09.2025 5 Ö Kenntnisnahme Vorbemerkung: Zuständig für die Maßnahme ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe hat im Rahmen der Amtshilfe die Entwurfsplanung für die Verbreiterung des Geh- und Radwegs entlang der L623 übernommen. Die weitere Bearbeitung (Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung) erfolgt in alleiniger Zuständigkeit durch das Regierungspräsidium. 1. Welche Auswirkungen auf die Oberflächenabflussmenge werden durch die Verbreiterung der L623 um rund zweieinhalb Meter (Radweg und Sicherheitsstreifen) erwartet? Im Zuge der Fortführung der Planung wird nun der Sicherheitstrennstreifen als begrünte Fläche ausgeführt, die in der Lage ist, Oberflächenwasser aufzunehmen und zu versickern. Die zusätzlichen circa 1,00 Meter asphaltierte Fläche, die durch die regelkonforme Verbreiterung des Geh- und Radweges entsteht, führt daher nicht zu einer signifikanten Zunahme der Oberflächenabflussmenge. 2. Wurde untersucht, inwiefern die Nutzung von bewehrter Erde als Böschungsaufbau die Wasserspeicherung und das Versickerungsverhalten im Vergleich zum ursprünglichen Waldboden beeinträchtigt? Bewehrte Erde ist eine Bauweise, bei der verdichtbarer, aber dennoch versickerungsfähiger Boden mit Geotextilien oder Geogittern verstärkt wird, um Böschungen oder Hänge zu stabilisieren. Der Aufbau der Konstruktion und die verwendeten Materialien sind weiterhin wasserdurchlässig. Durch die Begrünung der bewehrten Erde wird zudem eine natürliche Versickerung gefördert und die Erosion reduziert. Unabhängig von der Versickerungsfähigkeit der Böschung selbst wird durch Drainagerohre sowie einer offenen Rinne am Böschungsfuß durch extreme oder langandauernde Starkregenereignisse, Oberflächenwasser gesammelt und sicher abgeleitet. – 2 – 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei Starkregenereignissen eine Überflutung der L623, des Radwegs sowie der darunterliegenden Bereiche von Wolfartsweier zu verhindern? Die L623 verfügt bereits heute über doppelte Straßeneinläufe, die eine leistungsfähige Entwässerung der Straße sowie des Geh- und Radweges gewährleisten. Ergänzend dazu sind im Zuge der geplanten Maßnahme Drainagen in der Böschung sowie eine offene Rinne am Böschungsfuß mit direkter Anbindung an die Straßeneinläufe vorgesehen. Die Kombination der baulichen Entwässerungselemente mit der natürlichen Versickerungsfähigkeit der Böschung sowie des zukünftig begrünten Sicherheitstrennstreifens zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg stellt keine Verschlechterung im Vergleich zur heutigen Situation dar. 4. Gibt es im Rahmen der Planung hydraulische Gutachten oder Starkregenrisikoanalysen, die die neue Oberflächensituation (fehlende Vegetation, Verdichtung durch bewährte Erde, veränderte Fließwege) berücksichtigen? Aufgrund der an anderer Stelle gemachten Erfahrungen mit vergleichbaren Baumaßnahmen sind gesonderte Gutachten zur Hydraulik bei Starkregen nicht in Auftrag gegeben worden. Siehe hierzu auch die Antworten zu den Punkten 3 und 5. 5. Werden ergänzende Schutzmaßnahmen geplant, um insbesondere in den ersten Jahren nach der Bauausführung – bevor neue Vegetation die Böschungen stabilisieren kann – ein erhöhtes Starkregenrisiko auszuschließen? Die böschungssichernden Maßnahmen und die geplante Drainageleitungen dienen auch dem Schutz in der Übergangsphase bis zur vollständigen Begrünung. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen wie beispielsweise der Ausbau der Tiefentalstraße erfolgreich umgesetzt. Dort kam es trotz Verbreiterung des Geh- und Radwegs zu keinen starkregenbedingten Überflutungen.