Verkehrssicherheit an der Unterführung der L623 im Bereich des geplanten Radwegs

Vorlage: 2025/0701
Art: Anfrage
Datum: 21.07.2025
Letzte Änderung: 28.08.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.09.2025

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0701 Eingang: 26.06.2025 Verkehrssicherheit an der Unterführung der L623 im Bereich des geplanten Radwegs Anfrage der GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 16.09.2025 4 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsführung des Radwegs an der L623 unter der L623-Unterführung zu beantworten und geeignete Maßnahmen für die Sicherheit der Radfahrenden und Fußgängern ergreifen: 1. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheit der Radfahrenden und Fußgängern im Bereich der engen 90°-Kurve unterhalb der Landstraße L623 zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die zukünftig entstehende Zweirichtungsnutzung des Radwegs? 2. Wurde die Gefährdungslage, insbesondere durch das unterschiedliche Tempo bergab- und bergauffahrender Radfahrender und in diesem Fall auch Fußgängern und die scharfe Kurvenführung, in der bisherigen Planung berücksichtigt? 3. Ist die Installation eines Verkehrsspiegels oder vergleichbarer technischer Hilfsmittel vorgesehen, um die gegenseitige Sichtbarkeit der Radfahrenden und Fußgängern in der engen Kurve zu verbessern? Falls bislang keine Sicherungsmaßnahmen geplant sind: Wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Sicherungsmaßnahmen wie z.B. einen Verkehrsspiegel, Markierungen oder weitere bauliche Anpassungen zu prüfen und vorzusehen? Begründung: Mit der Umsetzung des geplanten Radwegs entlang der L623 entsteht im Bereich der Unterführung der L623 eine neue Gefährdungssituation: Künftig sollen Radfahrende in beiden Richtungen (bergauf und bergab) denselben Radweg nutzen. An der Unterführung, die eine enge 90°-Kurve aufweist, treffen schneller bergab fahrende Radfahrende und langsamer bergauf fahrende Radfahrende und Fußgänger*innen unmittelbar aufeinander. Die eingeschränkte Sicht in der Kurve erhöht das Risiko von Kollisionen und schweren Unfällen erheblich. Daher sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen, etwa durch die Installation eines Verkehrsspiegels oder andere technische Lösungen, dringend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit für alle Radfahrenden und den Fußgängern zu gewährleisten. Thomas Wunderberg und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Wolfartsweier

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0701 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Verkehrssicherheit an der Unterführung der L623 im Bereich des geplanten Radwegs Anfrage der GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 16.09.2025 4 Ö Kenntnisnahme Bezugnehmend auf die Anfrage zur Verkehrssicherheit an der Unterführung der L623 im Bereich des geplanten Radwegs nimmt das Tiefbauamt wie folgt Stellung: Grundsätzlich hat im Straßenverkehr eine vorausschauende, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Fahrweise sowie gegenseitige Rücksichtnahme oberste Priorität. Im Bereich der angesprochenen Kurve unterhalb der L623 handelt es sich um eine bestehende Wegeführung, in der sich auch heute schon Radfahrende und Fußgänger in beiden Richtungen begegnen. Des Weiteren befinden sich bereits heute im Bereich vor der Kurve Warnbaken, die einerseits das Befahren des parallel zur L623 verlaufenden Weges durch Kraftfahrzeuge unterbinden und andererseits eine bremsende Wirkung auf den bergabfahrenden Radverkehr haben. Nach Rücksprache mit der Polizei ist die Örtlichkeit unauffällig und es ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren keine Unfälle. Auch liegen uns keine Mängelmeldungen, die auf eine Gefahrenstelle hindeuten, vor. Unabhängig davon wird das Tiefbauamt – in Abstimmung mit dem Ordnungs- und Bürgeramt und dem Stadtplanungsamt – weitere geeignete Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit der Kurvenführung sowie zur Verdeutlichung des Begegnungsverkehrs prüfen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Radwegs ist standardmäßig zusätzlich zur baulichen Abnahme auch eine verkehrliche Abnahme vorgesehen. Mängel, die trotz des gewissenhaften Planungsprozesses entstehen, werden während dieser Abnahme erkennbar und durch geeignete Maßnahmen behoben.