Gewalt gegen Frauen: Prioritäten setzen – Schutz erhöhen Istanbul-Konvention in Karlsruhe - Umsetzungsbericht 2024/2025

Vorlage: 2025/0698
Art: Informationsvorlage
Datum: 21.07.2025
Letzte Änderung: 17.10.2025
Unter Leitung von: Gleichstellungsbeauftragte
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2025

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 9

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0698 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Gewalt gegen Frauen: Prioritäten setzen – Schutz erhöhen Istanbul-Konvention in Karlsruhe - Umsetzungsbericht 2024/2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Sozialausschuss 24.09.2025 4 Ö Vorberatung Gemeinderat 30.09.2025 9 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss – den Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2024/2025 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zwischen 2020 und 2024 wurden in zwei Konzeptphasen die bestehenden Angebote und Bedarfe zu verschiedenen Gewaltformen analysiert sowie Maßnahmen zur Schließung von Lücken im Hilfesystem entwickelt. Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Umsetzung der Istanbul- Konvention fortzusetzen und ab Juli 2024 eine dauerhafte kommunale Koordinierungsstelle bei der Gleichstellungsbeauftragten einzurichten. Der erste Umsetzungsbericht zeigt den aktuellen Stand der kommunalen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt in Karlsruhe. Vorgesehen war ein erster Umsetzungsbericht für Mitte 2026 - dieser wird nun vorzeitig vorgelegt. Die zentralen Ergebnisse für den Zeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 sind: ▪ Kontinuierliche fachliche Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema häusliche Gewalt ▪ Etablierung einer proaktiven Täterarbeit ▪ Entwicklung eines Leitfadens für Fachkräfte zur Umgangsregelung in Fällen häuslicher Gewalt ▪ Wiederaufnahme und Fortführung der Arbeitsgruppe „Ausstieg aus der Prostitution“ ▪ Etablierung und Fortführung des Runden Tisches „Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C)“ sowie Aufbau neuer Beratungs- und medizinischer Angebote ▪ Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe zur Erstellung eines gemeinsamen Leitfadens zum Thema Zwangsheirat Die Bearbeitung folgender Themen ist ab Mitte 2026 geplant: ▪ Soforthilfe nach Vergewaltigung ▪ Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen Weitere Themen sind ab 2028 vorgesehen: ▪ Gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen ▪ Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“/Femizide ▪ Männer als Betroffene häuslicher Gewalt Das Karlsruher Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bildet die Grundlage für eine langfristige und strukturierte Umsetzung. Bereits jetzt zeigt sich, dass sich innerhalb der einzelnen Gewaltformen neue Themenschwerpunkte herausbilden und sich die Bedarfe kontinuierlich weiterentwickeln und verändern.

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte | Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen Prioritäten setzen – Schutz erhöhen Istanbul-Konvention in Karlsruhe – Umsetzungsbericht 2024/2025 2 | Gewalt gegen Frauen | Prioritäten setzen – Schutz erhöhen | Istanbul-Konvention in Karlsruhe – Umsetzungsbericht 2024/2025 Die Istanbul-Konvention Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag und wurde 2011 in Istanbul, auch von Deutschland, erstmals unterzeichnet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen 1 . Sie ist das wichtigste rechtsverbindliche internationale Abkommen, das umfassende Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt festlegt. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 im Rang eines Bundesgesetzes gültig und muss auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt werden. GREVIO, die Expertengruppe zur Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention, hat Deutschland im ersten Umsetzungsbericht 2022 dafür gerügt, dass seit dem Inkrafttreten keine ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie und kein Gewaltschutzgesetz implementiert wurden 2 . Seit dem 1. Oktober 2023 ist die Istanbul-Konvention in der gesamten Europäischen Union in Kraft getreten und wird durch die am 14. Mai 2024 erlassene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt untermauert 3 . Die EU-Gewaltschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einrichtung eines entsprechenden Gesetzes. Mit dem Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes (GewHG) am 28. Februar 2025, ist die deutsche Bundesregierung dieser Verpflichtung nachgekommen 4 . Die Sicherstellungs- verantwortung der Länder für ein bedarfsgerechtes Netz an Angeboten tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft 5 . Das Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe hat die Verwaltung bereits im Jahr 2018 mit der Ausarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beauftragt. Mit der Schaffung einer Projektstelle bei der Gleichstellungsbeauftragten, erfolgte die Konzepterstellung ab April 2020 in zwei Phasen. In der ersten Konzeptphase wurde zwischen April 2020 und November 2022 eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt sowie (Zwangs-) Prostitution und Menschenhandel durchgeführt. Die Erstellung des ersten Konzeptteils wurde mit Vorlage des Konzeptpapiers (Teil 1) im November 2022 im Sozialausschuss und anschließend im Dezember 2022 im Gemeinderat abgeschlossen. In der zweiten Konzeptphase, wurde eine Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gewaltformen Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ durchgeführt. Die 1 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/Istanbul_Konvention/Istanbul_Konvention.pdf; abgerufen am 13. Mai 2025 2 https://rm.coe.int/report-on-germany-for-publication/1680a86937; abgerufen am 13. Mai 2025 3 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401385; abgerufen am 13. Mai 2025 4 https://www.gesetze-im-internet.de/gewhg/GewHG.pdf; abgerufen am 13. Mai 2025 5 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/schutz-und-beratung-durch-das-gewalthilfegesetz--259608; abgerufen am 13. Mai 2025 Gleichstellungsbeauftragte | Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention | 3 zweite Konzeptphase wurde mit der Vorlage des Konzeptpapiers (Teil 2) im Mai 2024 im Sozialausschuss und anschließend im Juni 2024 im Gemeinderat abgeschlossen. Das Ziel ist, die Lücken im bestehenden Hilfesystem zu schließen und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderats wurde im Anschluss an die Konzepterarbeitung ab Juli 2024 eine dauerhafte Koordinierungsstelle zur Umsetzung eingerichtet und bei der Gleichstellungsbeauftragten verortet 6 . Die kommunale Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention Die Istanbul-Konvention verpflichtet laut Artikel 10 zur Einrichtung von Stellen für die Koordinierung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Auf kommunaler Ebene bedeutet dies vor allem die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Hilfesystem zur Bündelung der lokalen Kräfte und Bemühungen, die Etablierung von Informationsaustausch und Verfahrensabläufen, um die Umsetzung voranzutreiben sowie die Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen – zum Beispiel anhand von Daten wie lokalen Fallzahlen und regelmäßiger Berichterstattung. Die Koordinierungsstelle organisiert Runde Tische und Fachtage, beteiligt sich aktiv an Arbeitsgruppen, baut neue Netzwerke auf und pflegt bestehende Kontakte. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit – etwa durch Broschüren, Plakate und Informationskampagnen – und greift aktuelle Themen auf. Zudem sorgt sie für eine enge Vernetzung zwischen Politik, Verwaltung sowie Trägerinnen und Trägern, indem sie Informationen bündelt und weitergibt. Die kommunalen Koordinierungsstellen vernetzen sich bereits bundesweit untereinander und werden künftig auch mit den Koordinierungsstellen auf Bundes- und Landesebene zusammenarbeiten, sobald diese ihre Arbeit aufnehmen. Aktueller Stand der Umsetzung Im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ sind alle Themen, Zielgruppen und Bedarfe wichtig – denn es geht um das Leben von Menschen. Dennoch kann nicht alles gleichzeitig finanziert werden, und der Aufbau neuer Strukturen und Abläufe erfordert Zeit und Geduld. Einige Themen können im geplanten Zeitraum abgeschlossen werden, zum Beispiel durch die Erstellung eines Leitfadens. Bei den meisten Themen wird jedoch ein Prozess für eine langfristige Bearbeitung angestoßen – etwa durch Arbeitsgruppen, neue Beratungsangebote oder die Weiterentwicklung bestehender Strukturen. Die geplante Bearbeitung der Themen: Zeitraum 2024/2025 Zeitraum 2026/2027 ▪ Umgangsregelung in Fällen häuslicher Gewalt ▪ Proaktive Täterarbeit ▪ Digitale Gewalt ▪ Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ▪ AG Ausstieg (Bearbeitung vorgezogen) ▪ Zwangsheirat (Bearbeitung vorgezogen) ▪ Frauen mit Behinderungen (Bearbeitung voraussichtlich ab 2028) 6 https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/start; Beschlüsse und Konzept abrufbar über Recherche, Suche nach: Gewalt Frauen 4 | Gewalt gegen Frauen | Prioritäten setzen – Schutz erhöhen | Istanbul-Konvention in Karlsruhe – Umsetzungsbericht 2024/2025 Zeitraum 2024/2025 Zeitraum 2026/2027 ▪ Soforthilfe bei Vergewaltigung (verschoben, Bearbeitung voraussichtlich ab Mitte 2026) ▪ Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen (verschoben, Bearbeitung voraussichtlich ab Mitte 2026) ▪ Straftaten im Namen der sogenannten Ehre/Femizide (Bearbeitung voraussichtlich ab 2028) ▪ Männer als Opfer von häuslicher Gewalt (Bearbeitung voraussichtlich ab 2028) Aktuelle Entwicklungen nehmen Einfluss auf die Bearbeitung von Themen, wie zum Beispiel die „Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe über das Verbot der Straßenprostitution“ von März 2025, wodurch das Thema „Ausstieg aus der Prostitution“ in den Fokus rückt 7 . Die tatsächliche Bearbeitung weicht deshalb von der Planung ab. Der aktuelle Stand (Juli 2025): Thema Bearbeitungsstand Häusliche Gewalt ▪ Fortlaufende Organisation und Durchführung des Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ mit Bearbeitung aktueller Themen ▪ 25. November 2025: Fachveranstaltung mit dem Schwerpunktthema „Täterberatung ist Prävention“; neues jährliches Factsheet „Partnerschaftsgewalt im Stadtgebiet Karlsruhe“; Citylight-Plakat; Fahnenaktion; weitere Kooperationsprojekte AG „Umgangsregelung in Fällen von häuslicher Gewalt“ ▪ Erstellung eines Leitfadens für Fachkräfte mit fachlichen Grundsätzen und Vorgehensweisen bei Jugendamt und Familiengericht; Fertigstellung voraussichtlich Juli 2025; Pressemeldung folgt ▪ Vernetzung von Gericht, Jugendamt, Beratungs- und Schutzeinrichtungen Proaktive Täterarbeit ▪ Mit Zustimmung des Täters erfolgt eine Weitergabe der Kontaktdaten durch die Polizei an die Täterberatungsstelle (Clearingstellenfunktion; Proaktive Täterberatung) ▪ Staatsanwaltschaft verpflichtet häufiger zu Täterberatung ▪ Sensibilisierung zur Ausweitung dieser Vorgehensweise innerhalb der Staatsanwaltschaft notwendig ▪ Starke Zunahme der Fallzahlen in der Beratung und dem Anti-Gewalt- Training Digitale Gewalt ▪ Fachsitzung zu Digitaler Gewalt im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ im Juni 2024 ▪ Fachinput durch „Koordinierungsstelle zu Digitaler Gewalt im sozialen Nahraum“, Frauen helfen Frauen e. V. Heidelberg ▪ Thema wird bei Bedarf fortlaufend im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ bearbeitet Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ▪ Etablierung einer Vernetzung im Runden Tisch FGM/C seit Dezember 2024, fortlaufende Organisation und Durchführung, 2x im Jahr ▪ Offizielle FGM/C Beratung, The Justice Project (neu seit Januar 2025, projektfinanziert bis Juni 2028) ▪ Offizielle medizinische FGM/C Sprechstunde, eingebettet in die Gynäkologische Ambulanz, Städtisches Klinikum Karlsruhe (Angebot startet voraussichtlich September 2025, Pressemeldung folgt) 7 https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/stadt-verbietet-strassenprostitution; abgerufen am 13. Mai 2025 Gleichstellungsbeauftragte | Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention | 5 Thema Bearbeitungsstand ▪ Webseite des Städtischen Klinikums wird über die medizinische Sprechstunde und die Sozialberatung informieren; Zusammenarbeit von medizinischer Sprechstunde und Sozialarbeit Soforthilfe bei Vergewaltigung ▪ Erstes Treffen mit den Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt, Wildwasser und AllerleiRauh, im April 2024 ▪ Nächster Schritt: Vernetzung und Verfahrensabsprachen mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe und den ViDia Kliniken Karlsruhe ▪ Perspektivisch könnte dieses Modell übernommen werden: https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de ▪ Bearbeitung wird verschoben, da die Themen Zwangsheirat und Ausstieg aus der Prostitution aufgrund aktueller Entwicklungen vorgezogen werden Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen ▪ Eigener Wohnraum ist Schutzraum, deshalb gewaltbetroffene Frauen gezielt bei der Wohnungssuche unterstützen ▪ Nächster Schritt: Vernetzung und Verfahrensabsprachen mit SOZPÄDAL, Frauenhäusern, Beratungsstellen für Prostituierte (Ausstieg), Wohnraumakquise/Fachstelle Wohnungssicherung Sozial- und Jugendbehörde Stadt Karlsruhe ▪ Bearbeitung wird verschoben, da die Themen Zwangsheirat und Ausstieg aus der Prostitution aufgrund aktueller Entwicklungen vorgezogen werden Ausstieg aus der Prostitution ▪ Bearbeitung vorgezogen, aufgrund der „Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe über das Verbot der Straßenprostitution“ von März 2025 8 ▪ Reaktivierung der Arbeitsgruppe „Ausstieg aus der Prostitution“, nächstes Treffen im Juli 2025, fortlaufende Organisation und Durchführung, 2x im Jahr ▪ Vernetzung und Verfahrensabsprachen mit den beiden Beratungsstellen für Prostituierte, den städtischen Stellen Büro für Integration, Allgemeiner Sozialer Dienst, Fachstelle Wohnungssicherung und dem Jobcenter ▪ Perspektivisch: Erarbeitung eines städtischen Konzepts zum Ausstieg aus der Prostitution und Weiterentwicklung der Ausstiegsangebote, Einbindung weiterer Akteurinnen/Akteure Zwangsheirat ▪ Bearbeitung vorgezogen; aufgrund eines Fachinputs der Koordinierungsstelle IK im November 2024 9 ergab sich die Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Karlsruhe, um einen gemeinsamen Leitfaden zu erstellen (analog zu Best-Practice Leitfaden Landkreis Rastatt 10 ) ▪ Arbeitsgruppe Zwangsheirat Stadt und Landkreis traf sich mehrmals in 2025 ▪ Erweitertes Arbeitsgruppentreffen mit Akteurinnen und Akteuren aus Behörden und Hilfseinrichtungen im Oktober 2025 ▪ Erstellung des Leitfadens soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein, Pressemeldung folgt 8 https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/stadt-verbietet-strassenprostitution; abgerufen am 13. Mai 2025 9 https://www.akademie-rs.de/index.php?id=660&tx_crieventmodule_veranstaltungen%5baction%5d=show&tx_crieventmodule_veranstaltungen%5bcontroller%5d=Veranstaltungen&no_cache =1&tx_crieventmodule_veranstaltungen%5buid%5d=25113; abgerufen am 26. Juni 2025 10 https://www.integration-landkreis-rastatt.de/site/kreis-rastatt-integration-2022/get/documents_E1568199122/kreis-rastatt/Kreis-Rastatt-Integration-Dateien/INTEGRATION/Themen/Arbeitshilfe %20des%20Landkreises%20Rastatt%20zum%20Thema%20Zwangsverheiratung.pdf; abgerufen am 26. Juni 2025 6 | Gewalt gegen Frauen | Prioritäten setzen – Schutz erhöhen | Istanbul-Konvention in Karlsruhe – Umsetzungsbericht 2024/2025 Thema Bearbeitungsstand Frauen mit Behinderungen ▪ Erste Vernetzung mit den Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Oktober 2024 ▪ Voraussichtlich beteiligen sich die Frauenbeauftragten der Werkstätten mit einer Aktion and den Orange-Days ▪ Perspektivisch: Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten und barrierefreien Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Einbindung der kommunalen Behindertenbeauftragten Straftaten im Namen der sogenannten Ehre/Femizide ▪ Straftaten im Namen der sogenannten Ehre (kulturelle bedingte Ehre wiederherstellen) und Femizide (Besitzanspruch, Bestrafung, Macht, Kontrolle) differenzieren ▪ Ab 2024 erheben wir Femizide in der Statistik des Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ ▪ Perspektivisch: Interdisziplinäre Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen etablieren; Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zu toxischer Männlichkeit ▪ Perspektivisch: Statistik zu Straftaten im Namen der sogenannten Ehre Männliche Opfer von häuslicher Gewalt ▪ Männliche Betroffene erhalten in Karlsruhe Hilfe und Unterstützung durch den Verein für Jugendhilfe (Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum = eigentlich Täterberatung) ▪ Perspektivisch: Etablierung eines offiziellen und finanzierten Beratungsangebots Prioritäten im Bereich Gewaltschutz für die Jahre 2026/2027 Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention hat folgende Schwerpunkte identifiziert, um das bestehende Hilfesystem zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln: 1. Bestehendes Hilfesystem Gewalt gegen Frauen 11 2. Täterberatung 3. Ausstieg aus der Prostitution 4. Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) Alle weiteren Themen werden ressourcenschonend weiterbearbeitet, so dass langfristig eine umfassende und nachhaltige Weiterentwicklung des kommunalen Gewaltschutzes umgesetzt werden kann. Das Gewalthilfegesetz Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist ein Bundesgesetz, das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Es hat das Ziel, die Hilfsangebote für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland rechtlich abzusichern, qualitativ zu verbessern und flächendeckend verfügbar zu machen. Die Sicherstellungsverantwortung der Länder für ein bedarfsgerechtes Netz an 11 Antrag Vorlage Nr.: 2024/1198, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Interfraktioneller Antrag: grüne, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt Gleichstellungsbeauftragte | Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention | 7 Angeboten tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft 12 . Das GewHG ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zugleich zur Erfüllung europarechtlicher Verpflichtungen. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 13 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Maßnahmen, die den Schutz, die Unterstützung und die Rechte von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern sollen. Die Richtlinie ergänzt die Istanbul- Konvention auf EU-Ebene. Mit dem GewHG setzt Deutschland zentrale Vorgaben dieser Richtlinie in nationales Recht um. Karlsruhe setzt sich seit vielen Jahren aktiv für den Schutz und die Unterstützung von Frauen ein, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Seit 25 Jahren arbeiten die Karlsruher Fachstellen, Behörden und Institutionen unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten eng im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ zusammen. Die gut eingespielte Interventionskette, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Maßnahmen stärken den Schutz und die Unterstützung betroffener Frauen nachhaltig. Bereits 2019 hat der Gemeinderat mit einem interfraktionellen Antrag die Unterstützung des Hilfesystems beschlossen 14 . Dieses starke Zeichen wurde durch einen fraktionsübergreifenden Antrag des neu gewählten Gemeinderats für die Amtszeit 2024 bis 2029 erneuert 15 . Mit diesem beständigen Engagement zeigt Karlsruhe, was die Umsetzung von Gewaltschutz auf kommunaler Ebene bedeutet: ein starkes, gut vernetztes und professionelles Unterstützungssystem, das betroffenen Frauen Schutz, Orientierung und Perspektiven bietet. Die Stadt fördert die Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen, Schutzunterkünften, Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Gesundheitswesen – und stärkt damit nachhaltig die Qualität der Hilfe. Um die künftigen Entwicklungen durch das Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes gemeinsam einzuordnen, lädt das Gleichstellungsbüro zu einer Informationsveranstaltung ein: „Gewalthilfegesetz – die Folgen für Land und Kommune“ Donnerstag, 2. Oktober 2025, 17:30 bis 19:30 Uhr Karlsburg, Karlsruhe-Durlach 12 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/schutz-und-beratung-durch-das-gewalthilfegesetz--259608; abgerufen am 13. Mai 2025 13 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401385; abgerufen am 13. Mai 2025 14 Antrag Vorlage Nr.: 2019/1066, Selbstverpflichtung des Gemeinderats zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, KAL/Die Partei, DIE LINKE, FW|FÜR 15 Antrag Vorlage Nr.: 2024/1198, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt 8 | Gewalt gegen Frauen | Prioritäten setzen – Schutz erhöhen | Istanbul-Konvention in Karlsruhe – Umsetzungsbericht 2024/2025 Impressum Stadt Karlsruhe Büro der Gleichstellungsbeauftragten Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention Telefon: 0721 133-3065 gb@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/hg Bearbeitung und Layout: Viktoria Kornhaas Stand: Juli 2025 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten.

  • Protokoll GR 30.09.2025 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Gewalt gegen Frauen: Prioritäten setzen – Schutz erhöhen: Istanbul-Konvention in Karlsruhe - Umsetzungsbericht 2024/2025 Vorlage: 2025/0698 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sozialausschuss am 24. September 2025. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Der vorliegende Bericht zeigt, dass wir bei der Umset- zung von Gewaltschutz auf kommunaler Ebene trotz aller Herausforderungen vorankom- men. Er zeigt aber auch, wie notwendig dafür die Einrichtung der dauerhaften Koordinie- rungsstelle im letzten Jahr war. Die Umsetzung von Gewaltschutz hat in Karlsruhe seit vie- len Jahren einen hohen Stellenwert. Wichtig für den Aufbau eines professionellen Unter- stützungssystems waren die Zusammenarbeit im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ sowie die Gemeinderatsbeschlüsse ab 2018 zur Umsetzung der Istanbul-Kon- vention. Der Bericht gibt einen guten Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand bei ver- schiedenen Gewaltformen. Er zeigt Verbesserungen auf, aber auch den weiterhin beste- henden dringenden Handlungsbedarf. Ebenso ist der Druck zur Priorisierung in den nächs- ten Jahren aufgrund der finanziellen Engpässe deutlich spürbar. Auch wenn beim Thema Gewalt gegen Frauen alle Bedarfe und Zielgruppen wichtig sind, können angesichts der prekären Haushaltslage nicht alle Lücken gleichzeitig geschlossen werden. Die Schwierigkeit wird sein, trotz Priorisierung auch verschobene Aufgaben res- sourcenschonend weiter zu bearbeiten. Betroffene Zielgruppen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, müssen weiter im Blickfeld bleiben. Die Verwaltung ist bei der verän- derten Schwerpunktsetzung pragmatisch vorgegangen. Sie reagiert auf aktuelle Entwick- lungen und nutzt bestehende Strukturen und Ressourcen. Die starke Vernetzung in den Bereichen Ausstieg aus der Prostitution, Täterberatung, Zwangsheirat und weibliche Geni- talverstümmelung zeigt Wirkung. Absprachen und Verfahrensabläufe wurden verbessert. Was uns besonders freut, im Herbst wird vier Jahre nach unserem Antrag zur weiblichen – 2 – Genitalverstümmelung eine medizinische Sprechstunde am Klinikum eingerichtet. Höchste Priorität für die kommenden Jahre muss der Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des bestehenden Hilfssystems sein, eines Hilfssystems, das allerdings seit Jahren an seine Leis- tungsgrenzen stößt. Das neue Gewalthilfegesetz verpflichtet die Länder ab 2027, ein be- darfsgerechtes Angebotsnetz sicherzustellen. Noch ist unklar, wie die Finanzierung umge- setzt wird. Gleichzeitig bereitet uns die schwierige Haushaltslage vor Ort große Sorgen. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und weiterhin für ausreichende Unter- stützung der Betroffenen sorgen. Stadträtin Dr. Dogan (SPD): Auch die CDU-Fraktion dankt recht herzlich dem Gleichstel- lungsbüro, Frau Meister, Frau Kornhaas, aber auch allen Beteiligten, seien es Polizeibehör- den, seien es medizinische Träger oder auch die freien Träger, die hier eben Hilfestellung und auch niederschwellige Hilfe leisten und bereitstellen. Denn ohne Sie alle könnten wir keinen Schutz vor Gewalt bieten, keine Anlaufstelle bieten, wenn Gewalt passiert ist. Und es ist ja traurig genug, dass wir uns immer wieder mit diesem Thema so befassen müssen, weil es eben in unserer gesellschaftlichen Mitte auch zu Fällen häuslicher Gewalt kommt und die Zahlen ja leider in den letzten Jahren auch wieder gestiegen sind, was wir mit gro- ßer Sorge verfolgen und beobachten. Umso wichtiger Ihre Arbeit und Ihre sehr pragmati- sche Arbeit, Frau Meister, da haben Sie und Ihr Team wirklich Gutes geleistet, indem Sie sogar noch schneller waren, als wir ursprünglich uns so in der Planung gedacht hatten und sehr pragmatisch an das Ganze herangehen und auch Priorisierungen setzen. Unsere Fragen, die wir aus dem Sozialausschuss hatten, nach Fallzahlen, insbesondere bei dem Thema auch Verstümmelung, Zwangsehen, haben Sie gut beantwortet. Ich danke Ihnen hierfür. Und uns ist es wichtig, dass Sie uns auch weiterhin, das machen Sie regelmä- ßig am Runden Tisch, immer wieder über den Stand der Dinge informieren. Wichtig ist auch jetzt, dass wir als Stadt, auch gerade angesichts der finanziellen Situation weiter, Herr Oberbürgermeister, immer wieder einmal vorstellig werden, auch bei Land und Bund. Denn es ist eine Verpflichtung, die Istanbul-Konvention umzusetzen, eine staatliche Verpflich- tung, und dass hier eben auch entsprechende Mittel angedacht werden, weitergegeben werden. Auch das Land kann hier noch Mittel abschöpfen beim Bund, muss da eben vor- stellig werden. Also wenn Sie da noch mal auch über den Städtetag einwirken könnten, wäre das sicher für alle Beteiligten hilfreich. Also in diesem Sinne müssen wir weiterma- chen. Eine große Fragestellung und Herausforderung werden immer bleiben, die Zahl der Dunkelziffern, die natürlich auch auf gesellschaftliche, soziale Sensibilität auch angewiesen sind, dass wir hier auch mehr Licht ins Dunkel bringen können und den Opfern helfen kön- nen, aber auch Tätern, die bereit sind und willig sind, sich helfen zu lassen, sich auseinan- derzusetzen mit ihren Taten, auch denen Beratungsmöglichkeiten bieten. Stadträtin Schmid (SPD): Statistisch gesehen erlebt jede dritte Frau sexualisierte, psychische oder physische Gewalt. Lassen wir das kurz wirken. Runtergebrochen auf unseren Gemein- derat heißt das, bei 20 Stadtratskolleginnen könnten hier im Raum 7 Betroffene sein. Das macht klar, Gewalt ist kein Randthema, sie betrifft uns alle. Wir müssen Betroffene schüt- zen, Täter konsequent in die Verantwortung nehmen und Strukturen schaffen, die Hilfe je- derzeit und für jede Betroffene erreichbar machen. Daher begrüßen wir ausdrücklich den aktuellen Umsetzungsbericht zur Istanbul-Konvention. Karlsruhe zeigt hier, was möglich ist, wenn Verwaltung, Fachstellen und Politik an einem Strang ziehen. – 3 – Mit der Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle haben wir einen wichtigen Schritt getan, um das Hilfesystem dauerhaft zu stärken und weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist uns, dass Prioritäten klar benannt werden, Täterberatung als Prävention, der Ausstieg aus der Prostitution, die Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung und der Erhalt des bestehenden Hilfesystems. Diese Schwerpunkte unterstützen wir. Für uns als SPD-Fraktion ist klar, wir müssen das bestehende Hilfesystem absichern, damit niemand durch das Netz fällt. Und wir brauchen Klarheit vom Land, das Gewalthilfegesetz darf nicht nur auf dem Papier stehen bleiben, sondern muss finanziert werden, damit es in Karlsruhe praktisch wirksam wird. Im Namen der SPD-Fraktion danke ich allen, die täglich dafür sor- gen und kämpfen, dass Mütter, Omas, Schwestern, Töchter, Freundinnen, Ehefrauen, Schwägerinnen oder Enkeltöchter nicht alleingelassen werden. Vielen Dank dafür, am Ende geht es nämlich immer um die Würde und um die Sicherheit. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Wir danken recht herzlich für diesen Bericht. Er zeigt uns doch, dass wir in Karlsruhe ein erstes Netz zum Auffangen für die Frauen, die sich eben von die- ser Gewalt bedroht fühlen, spinnen oder spannen und ich glaube, wir werden noch einige Knoten in dieses Netz machen müssen. Gewalt in jeglicher Form ist furchtbar, aber ganz besonders furchtbar ist, wenn Gewalt gegen Schwächere ausgeübt wird, gegen Menschen, die einem körperlich, geistig oder auch finanziell unterlegen sind. Und das ist bei Kindern schlimm und bei Frauen ganz besonders schlimm. Ich möchte mal auf das drängendste Problem, glaube ich, ansprechen. Es gibt viele Bera- tungsstellen, Beratungseinrichtungen, aber ich glaube, dass, wenn man sich jetzt mal auch die Herkunft zum Teil der Frauen anschaut, die vielleicht sprachliche Barrieren haben oder auch nicht jeder hat Internet, ist es, glaube ich, ganz wichtig, wie wir diese Hilfsangebote auch kommunizieren können, dass die Frauen wissen, ich bin nicht alleine, und ich kann mir irgendwo Hilfe holen. Und deswegen appelliere ich an alle, wir sind alle Botschafter hier der Stadt Karlsruhe. Und damit meine ich nicht nur uns Stadträtinnen und Stadträte, sondern eigentlich die ganze Stadtbevölkerung sind Botschafter. Und man darf sich nicht nur mit diesem Thema auseinandersetzen, wenn man selbst betroffen ist oder im eigenen Umfeld jemand betroffen ist, sondern eigentlich die Telefonnummer des Hilfstelefons und auch Internetadressen oder Einrichtungen bei der Stadt müssten eigentlich jedem Bürger geläufig sein, wo die zu finden sind. Prävention, Schutz und Unterstützung und auch Strafverfolgung sind richtig und wichtig, aber die Frage stellt sich doch, inwieweit eine Frau, die vielleicht vom eigenen Ehemann be- droht wird, sich durch ein Messerverbot oder durch ein Annäherungsverbot tatsächlich ge- schützt fühlt. Und ein Riesenthema ist natürlich die Wohnsituation. Wenn mir zu Hause Gewalt widerfährt und ich nicht mit meinen Kindern oder auch nicht alleine in meinem häuslichen Umfeld bleiben kann, das ist, glaube ich, eine der größten auch finanziellen Herausforderungen hier in unserer Stadtgesellschaft. Und das Problem wird uns natürlich belasten. Wir sehen das in vielen Bereichen. Auch bei der Prostitution ist es schwierig, Wohnraum für solche Frauen zu bekommen. Und da möchte ich jetzt mal einen ganz prag- matischen Vorschlag in die Runde werfen. Mich hat überrascht im Zuge des Ukraine-Krie- ges, als die ersten Geflüchteten kamen, wie viele Menschen in meinem Umfeld bereit wa- ren, wildfremde Menschen aufzunehmen, weil sie gesagt haben, wir haben zu Hause ein Zimmer frei, wir haben eine ganze Etage frei, wir haben einen Keller frei mit Dusche. Wa- rum machen wir nicht eine Kampagne und sagen, im Prinzip wie so eine Art Notfallzimmer für eben Frauen, denen Gewalt angetan wird oder Gewalt droht, die mal für eine Zeit – 4 – aufzunehmen, bis sie selbst Fuß fassen können. Das möchte ich den entsprechenden Stel- len mal als Anregung geben. Ich weiß nicht, ob es rechtlich so einfach umzusetzen ist, aber es hat mich wirklich überrascht während der ersten Flüchtlingswelle, wie viele Menschen doch die Ukrainer aufgenommen haben. Und ich finde, so was könnten wir auch bei Frauen tun, die von Gewalt bedroht sind. Stadträtin Geißinger (Volt): Ja, erst mal vielen lieben Dank für alle Vorrednerinnen, die sich schon dazu geäußert haben. Ich möchte aber diesem Thema doch auch noch ein bisschen mehr Zeit schenken, weil es doch einfach ein Thema ist, was Gott sei Dank auch immer wieder mehr in die Gesellschaftsmitte rückt. Gewalt gegen Frauen ist leider Alltag, und das nicht nur in der Häuslichkeit. Und man sieht an den steigenden Zahlen vor allem auch na- türlich, vermutlich gibt es mehr Fälle, aber es wird auch mehr darüber gesprochen, und es ist verdammt wichtig. Frauen sind und bleiben einfach die größte diskriminierte Gruppe, und Gewalt ist in keiner Form tolerabel. Und vor allem, wie es auch schon genannt wurde, es ist keine Freiwilligkeit, es ist eine Pflicht. Deswegen finde ich es auch besonders schön, dass wir weiterhin an unserem Beschluss festhalten, keine Mittelstreichung in diesem Be- reich vorzunehmen. Und ich erinnere gerne an diesen Punkt noch mal an der Stelle. Außer- dem möchte ich auch noch mal darauf eingehen, dass ich es sehr, sehr lobenswert finde, dass wir vor allem den Fokus auf Täterarbeit gesetzt haben, denn die lohnt sich doppelt, dreifach. Jeder Mann, der in dem Fall der Täter ist, der kann, wenn er daraus gelernt hat, im Zweifel noch sehr viele Frauen schützen, die vielleicht sonst die nächste Partnerin ge- worden wären. Und ich möchte die Chance nutzen, auch eine Aufforderung an die kom- plette Runde zu geben. Schaut nicht weg. Es fängt nicht an mit einem Schlag ins Gesicht. Es gibt aber ganz, ganz klare Muster, verbale Abwertungen, Abkapselung von Freund*in- nen, vom Umfeld. Also bitte, achtet auf euer Umfeld, und lasst es kein Tabuthema bleiben. Danke. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Ja, dem Appell kann ich mich auf jeden Fall anschließen. Ich denke, die Anstrengungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen und FLINTA* sind leider immer noch bitter nötig. Denn patriarchale Unterdrückung prägt den Alltag so vieler, und Angriffe auf weiblich gelesene Personen und Femizide nehmen immer mehr zu. Die Stadt Karlsruhe hat sich hier auf den Weg begeben, die Istanbul-Konvention umzusetzen und nur noch eine Stelle zur Koordinierung und Vernetzung der Aktivitäten eingerichtet sowie Interventionsketten und Verfahrensabläufe in den verschiedenen Gewaltbereichen einge- richtet und bestimmt. Der nun vorzeitig vorgelegte Bericht zeigt uns eindrücklich, welche Fortschritte bereits erzielt werden konnten, etwa bei den Angeboten für Betroffene weibli- cher Genitalverstümmelung, die aus meiner Sicht besonders hervorzuheben sind. Doch der Bericht und die Diskussion dazu im Sozialausschuss zeigen auch, dass es eben noch viel mehr Ressourcen braucht, um wirklich alle Problematiken gezielt anzugehen. Denn wenn es um Menschenleben geht, gibt es keine legitime Unterteilung mehr in wichtig und nicht so wichtig. Aber aufgrund mangelnder Ressourcen und personeller Kapazitäten musste beispielsweise der Handelsbereich Soforthilfe nach Vergewaltigung noch mal verschoben werden. Doch gerade hier brauchen wir eine vernetzte und koordinierte Herangehens- weise, um Betroffene von sexualisierter Gewalt zu unterstützen und Sekundär-Traumatisie- rungen möglichst zu vermeiden. Ich plädiere deshalb dafür, dass wir uns dem Modellpro- jekt „Soforthilfe nach Vergewaltigung“ als weitere Modellregion in Baden-Württemberg anschließen, neben Städten wie Heilbronn oder Ludwigsburg. Neben Koordination und Vernetzung bestehender Angebote und dem immer engeren Verweben eines Hilfesystems – 5 – in Karlsruhe brauchen wir aber auch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung, damit die, die es brauchen, auch davon erfahren. Das alles wird sicher die weitere Arbeit begleiten, und wir als Linke-Fraktion möchten allen Beteiligten an dieser Stelle Danke sagen für all die Mühe und die Energie, die da jetzt schon reingeflossen ist und beobachten gespannt weiter, wie die Istanbul-Konvention um- gesetzt wird. Sehr wichtig ist es für uns auch, dass die Maßnahmen weiter finanziell unter- füttert werden und nicht dem Sparzwang unterliegen, denn dafür sind sie viel zu wichtig. Danke schön. Stadträtin Döring (KAL): Wenn wir heute über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe reden, über Gewalt gegen Frauen und über die Maßnahmen, die die Stadt Karls- ruhe ergreift, um den betroffenen Frauen Unterstützung zukommen zu lassen, reden wir nicht über Randgruppen. Wir reden über die Mitte unserer Gesellschaft. 2023 gab es in Deutschland statistisch gesehen fast jeden Tag einen Femizid, also die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Die Zahl der versuchten Femizide lag bei 938. Politisch motivierte frauenfeindliche Straftaten stiegen im selben Jahr um 56,3 Prozent, digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen um 25 Prozent. Alle vier Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Ge- walt durch ihren Partner oder Ex-Partner, häufig im häuslichen Umfeld. 155 Frauen wurden 2023 durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 12.931 Frauen wurden von ihrem Part- ner oder Ex-Partner schwer oder gefährlich körperlich verletzt. 4.622 Frauen erlebten sexu- alisierte Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner, mehr als alle zwei Stunden eine Frau. Wir können also davon ausgehen, dass jetzt in diesem Moment irgendwo in Deutschland eine Frau Opfer sexualisierter Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner wird, sehr wahr- scheinlich in ihrem eigenen Zuhause. Und all diese Zahlen sind nur die offiziell gemeldeten Fälle. Wir haben es schon gehört, wir können von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus- gehen. Liebe Frau Meister, liebe alle aus dem Gleichstellungsbüro, vielen Dank für diesen Bericht, denn bei aller Wut und Fassungslosigkeit, die diese Zahlen bei mir hinterlassen, macht es Mut, dass wir uns diesem Thema stellen, dass Sie Aufmerksamkeit schaffen, dass Sie ver- netzen, dass es Mittel und Wege gibt, die Betroffenen zu unterstützen, ihnen im besten Fall Hilfe und vielleicht sogar dauerhafte Sicherheit zu ermöglichen. Und Sie lassen den Kopf nicht hängen, angesichts der Fülle der Aufgaben und Themen, die sich in immer neuen Facetten auftun. Ihr Bericht zeigt, in vielen Bereichen konnten Maßnahmen bearbei- tet oder angestoßen werden, und sie zeigen auf, welche Bereiche noch dringend angegan- gen werden müssen. Ich möchte hier besonders auf den Bereich Gewalt gegen Frauen mit Behinderung eingehen. Gerade letztes Jahr hat eine Studie gezeigt, dass diese Personen- gruppen besonders gewaltgefährdet sind. Ich würde mir wünschen, dass wir das Thema ein bisschen früher in den Fokus nehmen können. Die Unterstützung meiner Fraktion und dieses Gemeinderats haben Sie. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank, ich darf mich auch als zuständiger Dezernent dem Dank an die Gleichstellungsstelle, an Frau Meister in der Hauptverantwortung, aber auch die Mit- arbeiterinnen anschließen und auch noch mal allen danken, die über die Netzwerkarbeit, das eine ist das Fachliche, das andere ist, dass am Ende ein Netzwerk nur ein Stück weit hier zusätzliche Sicherheit, Versorgung, Ansprache und auch Prävention leisten kann, dass alle, die sich da auch über alle Maßen hinaus engagiert haben. Für mich hat dieser Bericht aber auch noch eine andere Bedeutung. Er ist nämlich ein schönes Beispiel dafür, dass die – 6 – Bundesrepublik Deutschland irgendeinem entsprechenden Vertrag beitritt und wir auf kommunaler Ebene dann das umsetzen, ohne dass wir abwarten, dass wir von Land oder Bund ausreichend oder teilweise überhaupt nur Mittel dafür bekommen. Und insofern darf ich den Appell auch gerne umleiten und alle hier Beteiligten auffordern. Es steht ja auch mal so etwas wie eine Landtagswahl an, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung auch auf Landesebene vielleicht Teil der entsprechenden Wahlprogramme wird, das würde uns viel- leicht in der Argumentation sehr wohl helfen. Allein die Forderungsliste des Städtetags ist mittlerweile so lang, dass da es einem Thema dann schon guttut, wenn es dann auch in den entsprechenden Wahlprogrammen auftaucht. Und dann kann man anschließend noch dafür sorgen, dass es auch Eingang in die Koalitionsverträge findet. Sie haben das alle zur Kenntnis genommen. Vielen herzlichen Dank, und auch für diese wirklich hervorragende gemeinsame Intention mit der hier Gemeinderatverwaltung, aber auch viele zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen, Verbände und Institutionen an ei- nem Strang ziehen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Oktober 2025