Jobcenter Stadt Karlsruhe - Jahresbilanzen 2023 und 2024
| Vorlage: | 2025/0696 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 21.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.09.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0696 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: JC Jobcenter Stadt Karlsruhe – Jahresbilanzen 2023 und 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Sozialausschuss 24.09.2025 2 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Sozialausschuss nimmt die Jahresbilanzen 2023 und 2024 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Arbeitsmarktentwicklung Die Berichtsjahre 2023 und 2024 standen noch immer unter dem Eindruck des Angriffskrieges in der Ukraine, der damit verbundenen Energieknappheit und dem Zuzug schutzsuchender Menschen aus dem Kriegsgebiet sowie stark steigenden Lebenshaltungskosten. Die Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftesi- cherung war in beiden Jahren zentrales Thema. Im Januar 2023 hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung abgelöst. Trotz des anhaltenden Fachkräftemangels ist durch den Zuzug von Schutzsuchenden aus der Ukraine die Zahl der arbeitslosen Menschen von Januar 2023 bis Dezember 2023 von 4.796 um 176 Personen auf 4.972 Personen angestiegen. Seit Januar 2024 konnte die Zahl der arbeitslosen Personen von 5.179 zum Jahresbeginn im Jahresver- lauf wieder um 312 Personen gesenkt werden. Ende Dezember 2024 waren dann noch 4.867 Men- schen arbeitslos gemeldet. Die Beschäftigungsschwerpunkte im Stadtgebiet Karlsruhe liegen weiterhin in den Bereichen Informa- tion und Kommunikation, Dienstleistungen, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Finanzen, Versicherungen und Handel. Nur etwa 15 % der Beschäftigten sind im verarbeitenden Gewerbe tätig. In den beiden Berichtsjahren 2023 und 2024 war die Zahl der gemeldeten freien Arbeitsstellen trotz des Fachkräftemangels etwas rückläufig. Waren im Dezember 2022 noch 3.751 Arbeitsstellen gemel- det, so betrug die Zahl der gemeldeten Stellen im Dezember 2024 nur noch 3.439 (-312). 1. Statistische Daten 1.1 Zielwerte des Jobcenters 2023 und 2024 Seit dem Berichtsjahr 2022 wurde neben den bisherigen Zielgrößen auch eine geschlechterspezifische Zielplanung eingeführt. 2023 2023 2024 2024 Integrationsplanung und Zielerrei- chung Plan IST Plan IST Integrationsquote Gesamt Integrationsquote Frauen Integrationsquote Männer 26,9 % 21,9 % 32,4 % 23,1 % 18,6 % 28,3 % 22,6 % 17,9 % 27,9 % 25,7 % 23,1 % 28,7 % Veränderung Langzeitbeziehende -6,8 % -5,0 % -0,6 % 2,9 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Zusammenfassung: Die Aufgabenstellung des Jobcenters Stadt Karlsruhe war in den Jahren 2023 und 2024 insbeson- dere durch die Einführung des Bürgergeldes sowie die Unterstützung und Vermittlung schutzsu- chender Menschen aus der Ukraine geprägt. Die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, die Frauenförderung sowie der weitere Ausbau der digitalen Prozesse spielten in den beiden Berichts- jahren ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konnte im Jahresverlauf 2024 wieder leicht gesenkt wer- den. – 3 – Das Jobcenter Stadt Karlsruhe liegt gegenüber vergleichbaren Jobcentern in Baden-Württemberg bei der Anzahl der Integrationen in Arbeit und Ausbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) weiterhin auf einem der vorderen Ränge. Zum Berichtsmonat Dezember 2024 wurde eine Integ- rationsquote von 25,7 % oder 3.033 Integrationen erreicht. Die leichte Zielverfehlung im Jahr 2023 war insbesondere der starken Zuwanderung aus der Ukraine geschuldet. Die Vorbereitung für den Arbeitsmarkt von geflüchteten Personen aus der Ukraine (z. B. die Zuweisung zu Sprachkursen) war eine große Herausforderung und zunächst vorrangig zu bearbei- ten. Die Anzahl der langzeitleistungsbeziehenden Kund*innen konnte im Jahr 2023 um 355 Personen ge- genüber dem Vorjahr gesenkt werden. Durch den Übergang der geflüchteten Menschen in den Lang- zeitbezug ist die Anzahl an Kund*innen im Jahr 2024 allerdings wieder um 551 auf 7.195 Personen angestiegen. 1.2 Struktur der Bedarfsgemeinschaften Der Zugang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine hat zu einer Erhöhung der Bedarfsgemein- schaften seit Juni 2022 geführt. Im Dezember 2024 waren 9.285 Bedarfsgemeinschaften auf Leistun- gen nach dem SGB II angewiesen. Gegenüber Dezember 2023 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaf- ten damit um 172 wieder leicht gesunken. Mai 22 Dez. 22 Dez. 23 Dez. 24 Bedarfsgemeinschaften 8.486 9.266 9.457 9.285 davon mit 1 Person 5.514 5.778 5.835 5.823 mit 2 Personen 1.389 1.647 1.690 1.646 mit 3 Personen 778 943 1.009 920 mit 4 Personen 467 523 546 547 mit 5 und mehr Personen 338 375 377 349 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.2.1 Struktur Bedarfsgemeinschaften mit Kindern In 2.640 Bedarfsgemeinschaften waren im Jahr 2024 auch Kinder unter 18 Jahren vom Leistungsbe- zug betroffen. Dies entspricht erfreulicherweise einer Senkung von 145 Bedarfsgemeinschaften ge- genüber dem Jahr 2023. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Dez. 23 Dez. 24 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren 2.785 2.640 davon: mit 1 Kind 1.416 1.362 mit 2 Kindern 863 800 mit 3 und mehr Kindern 506 478 – 4 – 1.2.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2010 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.2.3 Struktur der Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaften auf einen Blick Dez. 22 Dez. 23 Dez. 24 Bedarfsgemeinschaften 9.266 9.457 9.285 Personen in Bedarfsgemeinschaften 16.071 16.525 16.010 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 11.456 11.860 11.669 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 3.984 3.963 3.720 Arbeitslose 4.458 4.972 4.867 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.2.4 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden Insgesamt hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden im Jobcenter Stadt Karlsruhe sehr positiv entwickelt. Von 2008 bis Dezember 2021 konnte die Anzahl der Betroffenen um 737 auf 1.592 reduziert werden. Durch den Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine in die Grundsicherung ist die Zahl der betroffenen Bedarfsgemeinschaften von Allein- erziehenden jedoch zum Berichtsmonat Dezember 2024 wieder um 210 auf 1.802 angestiegen. 11.232 10.809 10.712 10.804 10.970 10.845 10.562 10.095 9.455 8.987 9.368 8.886 9.266 9.457 9.285 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 Dez 10Dez 11Dez 12Dez 13Dez 14Dez 15Dez 16Dez 17Dez 18Dez 19Dez 20Dez 21Dez 22Dez 23Dez 24 – 5 – Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.3 Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) Dezember 2024 Im Dezember 2024 waren insgesamt 11.669 erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen im Jobcen- ter Stadt Karlsruhe gemeldet. Gegenüber Dezember 2021, vor dem Übergang schutzsuchender Perso- nen aus der Ukraine, ist die Anzahl um 839 eLb angestiegen. Am stärksten betroffen ist die Gruppe der 25 bis unter 55-Jährigen, die einen Anteil von 62,0 % einnimmt. Dez. 21 Dez. 22 Dez. 23 Dez. 24 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt 10.830 11.456 11.860 11.669 Männer 5.449 5.401 5.624 5.651 Frauen 5.381 6.055 6.236 6.018 unter 25 Jahre 1.617 1.746 1.912 1.947 25 bis unter 55 Jahre 6.667 7.180 7.371 7.234 55 Jahre und älter 2.546 2.530 2.577 2.488 Deutsche 7.120 6.559 6.596 6.529 Ausländerinnen und Ausländer 3.710 4.897 5.264 5.140 Alleinerziehende 1.547 1.819 1.811 1.741 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 2.329 2.256 2.196 2.147 2.157 2.178 2.181 2.192 2.103 1.961 1.850 1.733 1.638 1.592 1.723 1.840 1.802 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 20082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden 2008 bis 2024 Jahresdurchschnittswerte – 6 – 1.3.1 Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.3.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Erwerbseinkommen Die Anzahl der eLb, die eine Erwerbstätigkeit ausüben und dennoch auf Hilfeleistungen angewiesen sind, ist von Dezember 2023 zu Dezember 2024 um 55 auf 2.415 Personen gesunken. Damit führen noch rund 20 % aller eLb eine Erwerbstätigkeit aus und sind trotzdem auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Nur circa 7 % aller eLb mit Erwerbseinkommen erzielen dabei ein Einkommen über 2.000 Euro monatlich. Dez. 22 Dez. 23 Dez. 24 Erwerbstätige eLb 2.437 2.470 2.415 mit Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit 2.231 2.281 2.216 darunter mit Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze 1.049 1.041 888 im Übergangsbereich 982 1.127 1.166 über dem Übergangsbereich 200 113 162 mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 206 189 199 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1 1.4 Verweildauer der eLb im Leistungsbezug in Prozent 38,5 % (Dez. 24) aller eLb sind bereits länger als vier Jahre im Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldet. unter 3 1 Geringfügigkeitsgrenze: Übergangsbereich: Über dem Übergangsbereich Bis 30.09.2022 450,- € 450,01 bis 1.300,- € Ab 1.300,01,- € Ab 01.10.2022 520,- € 520,01 bis 1.600,- € Ab 1.600,01,- € Seit 01.01.2023 520,- € 520,01 bis 2.000,- € Ab 2.000,01,- € 14.837 14.182 13.810 13.770 13.808 13.842 13.357 12.894 12.126 11.434 11.630 11.511 11.064 11.790 11.879 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 Dez 10Dez 11Dez 12Dez 13Dez 14Dez 15Dez 16Dez 17Dez 18Dez 19Dez 20Dez 21Dez 22Dez 23Dez 24 Entwicklung der eLb von Dez. 2010 bis 2024 Jahresdurchschnittswerte – 7 – Monate 3 bis unter 6 Monate 6 bis unter 12 Monate 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 7,9 % 6,4 % 9,5 % 16,1 % 15,8% 5,8 % 38,5 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.5 Sanktionen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Am 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zum Umgang mit Leistungsminderungen (sogenannten Sanktionen) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ge- troffen. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber geurteilt, inwieweit Sanktionen verfassungsrecht- lich mit dem Recht auf ein Existenzminimum vereinbar sind. Nach einer Übergangsphase eines Sanktionsmoratoriums wurde mit der Einführung des Bürgergeldes die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung der SGB II-Leistungsminderun- gen aufgegriffen. Kommen eLb ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, so können als Rechtsfolge Leistungsminderungen eintreten. Die Höhe der Leistungsminderung wird prozentual am Regelbedarf ermittelt und beträgt seit 01.01.2023 je nach Häufigkeit und Art des Verstoßes 10 %, 20 % oder maximal 30 % des maß- geblichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen jedoch nicht gemindert werden. In den Berichtsjahren 2023 waren 4,2 %, 2024 mehr als 5,7 % aller im Jahresverlauf beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldeten eLb von mindestens einer Leistungsminderung betroffen. 1.6 Arbeitslose (Dezember 2024) Im Dezember 2024 waren insgesamt 4.867 Frauen und Männer im Jobcenter Stadt Karlsruhe arbeits- los gemeldet. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,8 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen (4.867) um 105 Personen leicht gesunken. Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen um 27 auf 369 Personen angestiegen. Auch die Zahl der langzeit- arbeitslosen Menschen ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 58 Personen leicht angestiegen. Bestand an Arbeitslosen Dez. 22 Dez. 23 Dez. 24 Insgesamt (Stand Dez. 24) 4.458 4.972 4.867 55,3 % Männer 2.459 2.695 2.693 44,7 % Frauen 1.999 2.277 2.174 7,6 % 15 bis unter 25 Jahre 336 342 369 2,2 % davon 15 bis unter 20 Jahre 100 115 105 33,5 % 50 Jahre und älter 1.404 1.616 1.632 22,6 % davon 55 Jahre und älter 854 1.065 1.098 44, % Langzeitarbeitslose 1.952 2.083 2.141 5,6 % Schwerbehinderte 271 271 273 39,4 % Ausländer 1.696 1.970 1.919 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte – 8 – 1.7 Integrationen in Arbeit (im Jahresverlauf 2023 und 2024) Im Jahresverlauf 2023 ist es dem Jobcenter Stadt Karlsruhe gelungen, insgesamt 2.700 Personen (Frauen: 1.147) in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies entspricht einer Integrationsquote von 23,1 % (IQ Frauen: 18,6 %). Im Jahr 2024 wurden 3.033 Personen (Frauen: 1.419 in den Arbeitsmarkt integriert. Dies entspricht einer Integrationsquote von 27,7 % (IQ Frauen: 23,1 %). Aus der Gruppe der Alleinerziehenden sind im Jahr 2023 355 und im Jahr 2024 380 Integrationen ge- lungen. Um Arbeitsmarktintegrationen von Geflüchteten aktiv zu unterstützen, wurde im Oktober 2023 bun- desweit das Projekt „Job-Turbo“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestar- tet. Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten, wurden Geflüchtete nach dem Abschluss des Integrationskurses vom Jobcenter Stadt Karlsruhe noch intensiver betreut und beraten. Hierdurch konnte diese Personengruppe noch schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Im Jahr 2024 wurden durch das Jobcenter Stadt Karlsruhe über 600 ukrainische Personen in den Arbeitsmarkt ver- mittelt. Dieser Erfolg ist auch durch eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt gelungen. Daneben konnten im Rahmen des Job-Turbos 250 geflüchtete Menschen aus 8 weiteren Herkunftslän- dern 2 in den Arbeitsmarkt integriert werden. 2. Haushaltsdaten Trotz des jährlich steigenden ALG II-Regelleistungs-Satzes und des angespannten Wohnungsmarktes mit weiter ansteigenden Mieten im Stadtgebiet Karlsruhe hat sich der Rückgang an Bedarfsgemein- schaften und eLb ab 2016 positiv auf die Transferaufwendungen ausgewirkt. Von 2016 bis 2019 wa- ren die Aufwendungen des Bundes für die Leistungen des Lebensunterhaltes sowie die Leistungen für Unterkunft und Heizung der Stadt Karlsruhe rückläufig. Durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie den Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine sind diese Ausgaben in den Jahren 2020 bis 2022 jedoch wieder leicht angestiegen. Seit Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 steigen die Transferaufwendungen deutlich an. Erst- mals seit 2010 liegen die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt über den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Gegenüber dem Jahr 2022 bedeutet dies einen Anstieg der Leistungen zum Lebensunterhalt von circa 36 %. Nach Abzug der Beteiligung des Bundes von jeweils 71,9 % für die Jahre 2023 und 2024 errechnet sich bei den Kosten der Unterkunft für die Stadt Karlsruhe eine Nettobelastung von 15,5 Mio. Euro im Jahr 2023 und 16,3 Mio. Euro im Jahr 2024. 2 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Nigeria, Pakistan und Syrien – 9 – Transferaufwendungen in Millionen Euro Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 2.1 Kommunale Aufwendungen in Millionen Euro 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Unterkunftskosten Stadt Karlsruhe 51,01 48,61 46,55 48,52 49,77 49,41 54,99 58,13 Bundesanteil an den KdU 3 15,50 15,36 24,38 37,41 36,67 35,31 39,54 41,80 Nettobelastung KdU Kommune 35,51 33,25 22,41 11,1 13,1 14,1 15,45 16,33 Einmalige Kommunale Leistungen 0,94 0,79 0,76 0,72 0,63 0,92 0,84 0,67 Flankierende kommunale Eingliede- rungsleistungen 1,07 0,96 0,98 0,85 1,06 0,94 0,96 1,32 Personal- und Verwaltungskostenan- teil der Stadt Karlsruhe 2,76 2,96 3,07 2,99 3,11 3,01 3,48 3,43 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 3 Bundesanteil an den KdU 2011 bis 2017: 30,4 %, 2018: 31,6 %, 2019: 52,1 %, 2020: 77,1 %, 2021: 73,6 %, 2022: 71,5 % 2023 und 2024: 71,9 % 46,24 44,09 43,57 44,71 45,83 46,33 46,23 44,86 42,78 41,32 43,81 46,06 47,58 57,63 64,73 47,49 47,28 47,74 49,45 51,32 52,21 51,74 51,01 48,61 46,55 48,52 49,77 49,41 54,99 58,13 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) – 10 – 2.2 Aufwendungen Bund Aufwendungen des Bundes (ohne Bundesanteil für Kosten der Unterkunft) 2021 2022 2023 2024 Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund) 46,06 Mio. € 47,58 Mio. € 57,63 Mio. € 64,73 Mio. € Eingliederungsleistungen - (Bund) 13,60 Mio. € 13,96 Mio. € 13,10 Mio. € 11,54 Mio. € Verwaltungskosten (Bund) 16,82 Mio. € 17,56 Mio. € 18,48 Mio. € 20,07 Mio. € Globalbudget (Bund) 30,42 Mio. € 31,52 Mio. € 31,58 Mio. € 31,61 Mio. € Umschichtungen in die Verwaltungskosten 1,03 Mio. € 0,72 Mio. € 0,52 Mio. € 0,00 Mio. € Eingliederungsleistungen nach Umschichtung 12,61 Mio. € 13,24 Mio. € 12,58 Mio. € 11,54 Mio. € Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Die Eingliederungsmittel der Jahre 2023 und 2024 waren auskömmlich und haben dem Jobcenter aus- reichend Möglichkeiten geboten, allen Kund*innen Chancen zu eröffnen und aus einem breitgefä- cherten Förder- und Qualifizierungsangebot auszuwählen. Jahr Eingliederungs- mittel Umschichtung in den Verwal- tungshaushalt Gesamt- Ausgaben EGL Auslastung in % Globalbudget 2010 16,7 Mio. € 0,00 15,9 Mio. € 95,8 % 2011 12,8 Mio. € 360.000 € 10,3 Mio. € 82,9 % 2012 10,5 Mio. € 600.000 € 7,1 Mio. € 78,9 % 2013 9,0 Mio. € 1.500.000 € 7,2 Mio. € 96,7 % 2014 9,7 Mio. € 1.794.000 € 7,59 Mio. € 96,2 % 2015 9,8 Mio. € 1.899.000 € 7,5 Mio. € 95,8 % 2016 10,2 Mio. € 1.549.406 € 7,9 Mio. € 92,0 % 2017 9,9 Mio. € 1.994.095 € 7,3 Mio. € 91,8 % 2018 10,2 Mio. € 2.626.928 € 7,4 Mio. € 96,7 % 2019 12,9 Mio. € 1.240.974 € 10,5 Mio. € 89,9 % 2020 13,5 Mio. € 981.882 € 10,6 Mio. € 91,3 % 2021 13,6 Mio. € 1.003.384 € 11,9 Mio. € 95,5 % 2022 14,0 Mio. € 719.873 € 11,4 Mio. € 93,6 % 2023 13,1 Mio. € 519.465 € 12,2 Mio. € 98,6 % 2024 11,5 Mio. € 0,00 € 11,0 Mio. € 96,7 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Im Jahr 2024 war die Mittelzuteilung für Verwaltungsmittel gegenüber den Vorjahren erstmalig aus- kömmlich, weshalb keine Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt – 11 – notwendig wurde. Gleichzeitig war die Zuteilung der Eingliederungsmittel niedriger. Die Höhe des Globalbudgets entsprach in etwa dem des Jahres 2023. 2.3 Verteilung der Eingliederungsmittel Auch in den Kalenderjahren 2023 und 2024 hat das Jobcenter Stadt Karlsruhe seine geschäftspoliti- sche Ausrichtung vorrangig auf den Bereich der Qualifizierung gelegt. Jeweils circa 3,5 Millionen Euro wurden in den beiden Jahren hierfür eingesetzt. Durch diese Qualifizierungsmaßnahmen sollen die Chancen auf eine dauerhafte und existenzsichernde Integration in den Arbeitsmarkt für die Kund*in- nen deutlich und nachhaltig verbessert werden. Ein weiterer Förderschwerpunkt waren Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE). Die restlichen Eingliederungsmittel wurden überwiegend in Angebote für Menschen mit mul- tiplen Vermittlungshemmnissen investiert. 2.3.1 Übersicht der Eingliederungsleistungen (EGL) 2023 2024 Umschichtung 519.465 € 0,00 € EGL-Mittel nach Umschichtung 12.585.343 € 11.536.855 € Förderung der beruflichen Weiterbildung 3.472.848 € 27,59 % 3.496.395 € 30,31 % Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung 4.769.765 € 37,90 % 3.394.469 € 29,42 % Teilhabe / Chancen § 16 i SGB II 2.177.000 € 17,30 % 2.083.262 € 18,06 % Arbeitsgelegenheiten 457.000 € 3,63 % 547.900 € 4,75 % Eingliederungszuschüsse 426.244 € 3,39 % 555.000 € 4,81 % Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16e 243.833 € 1,94 % 200.000 € 1,73 % Sonstige 1.038.653 € 8,25 % 1.259.829 € 10,92 % Quelle: ERP Finanzen Insgesamt konnten 2023 2.449 und im Jahresverlauf 2024 2.827 Kund*innen durch die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterstützt werden. – 12 – 2.3.2 Aufschlüsselung der Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Jahresverlauf 2023 und 2024 2023 2024 Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) darunter mit anerkanntem Berufsabschluss 441 69 629 69 Eingliederungszuschüsse (EGZ) 52 85 Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung 1.909 2.091 - davon eingekaufte Maßnahmen bei Trägern 652 508 - davon Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) 741 1.001 - davon Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) 210 296 - davon Arbeitsgelegenheiten (AGH) 306 286 Teilhabe/Chancen § 16 e SGB II 5 2 Teilhabe/Chancen § 16 i SGB II 34 17 Assistierte Ausbildung (ASA) 5 3 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 11 8 3. Zielgruppenspezifische Aktivitäten 3.1 eLb unter 25 Jahre Im Dezember 2023 waren 1.912 und im Dezember 2024 1.947 (2022: 1.746) eLb unter 25 Jahre beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldet. Der überwiegende Teil dieser erwerbsfähigen Jugendlichen befin- det sich in Schulausbildung, in Beschäftigung oder besucht Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnah- men. Aufgrund des häufig geringen Erwerbseinkommens ist diese Personengruppe jedoch weiterhin hilfebedürftig. Nur ein geringer Anteil dieser Jugendlichen ist arbeitslos. Die als „arbeitslos geführten“ Jugendlichen weisen oft multiple Vermittlungshemmnisse auf, die eine sofortige Aufnahme einer re- gulären Ausbildung oder Arbeit deutlich erschweren oder verhindern. Häufig liegt deshalb der Schwer- punkt der Integrationsarbeit zunächst beim Abbau der Vermittlungshemmnisse. Durch die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt ist es gewährleistet, dass Berufsorientierung, Berufsberatung sowie die Ausbildungsstellenvermittlung aus einer Hand sichergestellt sind. Eine Stigmatisierung der jungen Menschen unter 25 Jahre wird dadurch vermieden. Über diese Kooperation wurden auch in den Jahren 2023 und 2024 wieder zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Plätzen für Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) sowie Plätze für die Assistierte Ausbildung (ASA) für jugendliche Kund*innen des Jobcenters zur Verfügung gestellt. Durch die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme soll im Einzelfall auch der Hauptschulabschluss erreicht und auf eine Ausbildung vorbereitet werden. 3.2 Wohnungslose beziehungsweise von Wohnungslosigkeit Bedrohte Dieser Personenkreis hat neben Wohnungsproblemen oft noch weitere Vermittlungshemmnisse, wie zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, geringe Berufserfahrung und fehlende berufliche Qua- lifikationen, die es zu überwinden gilt. Seit 2019 erfolgt die Betreuung der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, der Wohnungssicherungsfälle und der Frauenhausfälle in den regulären Teams des Jobcenters Stadt Karlsruhe. Ausgenommen hiervon bleiben Durchreisende sowie Menschen ohne festen Wohnsitz, welche auch nicht obdachlosenrechtlich untergebracht sind. Diese werden auch künftig weiterhin in enger räumli- cher und fachlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssicherung durch städtische Mitarbeitende im Rathaus an der Alb betreut. – 13 – Dabei wird zunächst versucht, die Wohnsituation zu verbessern, bevor Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt eingeleitet werden. Zwangsräumungen und obdachlosenrechtliche Unterbringungen von Familien mit Kindern ausschließlich wegen finanzieller Probleme konnten durch die enge Zusam- menarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung weiterhin vermieden werden. 3.3 Alleinerziehende Alleinerziehende (1.741 im Dezember 2024) werden weiterhin durch spezialisierte Integrationsfach- kräfte in den Markt- und Integrationsteams des Jobcenters Stadt Karlsruhe individuell beraten. Die Be- auftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt diesen Prozess durch gezielte Netzwerk- arbeit sowie durch maßgeschneiderte Strategien und Projekte, die auf die besonderen Bedürfnisse Al- leinerziehender abgestimmt sind. Besonders bewährt hat sich eine frühzeitige Aktivierung aller Eltern mit Kindern unter drei Jahren und ein familienzentrierter Beratungsansatz. Zur Unterstützung stehen passgenaue Projekte zur Verfügung, die überwiegend durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Die Praxis zeigt deutlich: Eine verlässliche Kinderbetreuung ist ein zentraler Schlüssel zur erfolgreichen Integration Erziehender und Alleinerziehender in den Arbeitsmarkt. Die Betroffenheit der gemeldeten Alleinerziehenden hat sich aufgrund der intensiven Förderung in den letzten Jahren stetig reduziert. Allerdings ist seit Juni 2022 mit der Zuwanderung aus der Ukraine, die zu 70 % Frauen mit Kindern betrifft, wieder eine Steigerung dieser Zahlen zu erkennen. 3.4 Projekt „Netzwerke Aktivierung, Beratung und Chancen“ („ABC“) Seit 1. Januar 2016 beteiligt sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe an dem Bundesprogramm „Netzwerk für Aktivierung, Beratung, Chancen“ („ABC“). Durch das Projekt wurde ein ganzheitliches, intensives und maßgeschneidertes Betreuungsangebot für Langzeitarbeitslose geschaffen. Das Jobcenter hat sich dafür entschieden, vorrangig den Personenkreis der 25- bis 57-jährigen langzeitarbeitslosen Menschen im Rahmen dieses Projektes zu betreuen. Seit März 2017 werden im Rahmen des familienzentrierten Ansatzes auch Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ab drei Jahren in dem Projekt unterstützt. Die dafür eingesetzten Vermittlungsfachkräfte können durch einen guten Betreuungsschlüssel von 1:100 eine engmaschige Begleitung und Unterstützung sicherstellen. Insgesamt wurden in den Jahren 2023 und 2024 2.462 Kund*innen im Projekt „ABC“ betreut. Davon konnten 559 Personen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden, 308 (55,1 %) sind durch die Arbeitsaufnahme nicht mehr auf Hilfeleistungen des Jobcenters angewiesen. 3.5 Kommunales Beschäftigungsprogramm Durch das von der Stadt Karlsruhe finanzierte kommunale Beschäftigungsprogramm mit einem jährli- chen Volumen von circa 1.000.000 Euro konnten für eLb mit multiplen Vermittlungshemmnissen Per- spektiven in arbeitsgelegenheitsähnlichen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden. Insgesamt standen im Jahresverlauf der beiden Berichtsjahre durchgehend mehr als 150 Plätze zur Verfügung. 3.6 Arbeitsgelegenheiten (AGH) AGH waren auch in den Jahren 2023 und 2024 ein wichtiges Eingliederungsinstrument des Jobcenters Stadt Karlsruhe. Ziel hierbei war es, eLb mit multiplen Vermittlungshemmnissen für die Aufnahme ei- ner Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. 2023 und 2024 standen jeweils circa 200 Plätze zur Verfügung. – 14 – 3.7 Teilhabe am Arbeitsmarkt / Teilhabechancengesetz Besonders für langzeitarbeitslose und sehr arbeitsmarktferne Personen ist es wichtig, wieder einen Ein- stieg in das Berufsleben zu finden. Je länger die Suche nach Beschäftigung erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in das Berufsleben. Eine intensive Betreuung und individuelle Bera- tung wird durch die wirksame Förderung des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancen- gesetz für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen unterstützt und bietet damit neue Per- spektiven und Chancen. Seit dem Start im Jahr 2019 konnten insgesamt 246 Integrationen nach diesem Gesetz erreicht wer- den; davon circa 88 % bei privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Die Übernahmequote nach Ende der Förderdauer von bis zu fünf Jahren in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis beträgt circa 39,5 %. Schwerbehinderte Menschen, Frauen und Erziehende wurden besonders berücksichtigt. Der Frauenan- teil an den Förderungen liegt bei circa 40 %. 4. Leistungsbereich 4.1 Außendienst Im Jahr 2023 wurden in 447 und 2024 in 457 Fallgestaltungen Außenprüfungen zur Hilfebedürftigkeit durchgeführt. Bei einigen dieser Prüfungen hat sich teilweise der Verdacht auf Leistungsmissbrauch bestätigt. Dadurch konnten zum Teil ungerechtfertigte Transferaufwendungen des Bundes und der Stadt Karls- ruhe vermieden werden. 2023 Anzahl der Außendienstauf- träge Finanzielle Auswirkungen BA-Leistungen Kommunale Leistungen Gesamt 447 67.918,95 € 115.969,68 € 183.888,63 € 2024 Anzahl der Außendienstauf- träge Finanzielle Auswirkungen BA-Leistungen Kommunale Leistungen Gesamt 457 99.470,71 € 162.433,21 € 261.903,92 € Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 4.2 Widerspruchs- und Klageverfahren Im Jahr 2023 wurden 1.799 Widersprüche eingelegt. Gegenüber dem Vorjahr (1.654) entspricht dies einer Steigerung von 145 Widersprüchen. In 159 Fällen wurde im Jahresverlauf 2023 Klage beim Sozi- algericht erhoben. Dies sind 58 Klagen mehr als noch im Vorjahreszeitraum (101). Etwa 34,3 % der Widersprüche (617) waren ganz oder teilweise erfolgreich. Im Jahr 2024 wurden 1.777 Widersprüche erfasst. Dies entspricht einem Rückgang um 22 Widersprü- chen gegenüber dem Vorjahr (1.799). In 151 Fällen wurde im Jahresverlauf 2024 Klage beim Sozialge- richt eingereicht. Dies waren 8 Klagen weniger als im Vorjahreszeitraum (159). 33,9 % der Widersprüche (603) waren ganz oder teilweise erfolgreich. 5. Ausblick auf 2025 – 15 – Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung die Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und die Förderung für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zur Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Seit dem 01. Januar 2025 liegt damit die abschließende Beratung, Bewilligung und Finanzierung von Förderungen der beruflichen Weiterbildung auch für SGB II Kund*innen in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Gleiches gilt für SGB II-leistungsbeziehende Rehabilitand*innen, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Die Integrationsverantwortung verbleibt aber durchgängig im Jobcenter. Durch die Beschreibung eines guten Übergabeprozesses gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt und dem Jobcenter Stadt Karlsruhe gut und unproblematisch. Im Jahr 2025 liegt weiterhin ein Schwerpunkt auf der Ausweitung bestehender digitaler Prozesse im Jobcenter. Anträge und Dokumente können künftig einfach über die digitalen Zugangskanäle hochge- laden und direkt der elektronischen Akte zugeführt werden. Bei Bedarf erhalten Betroffene Hilfestel- lung für die Nutzung der Onlineportale „Jobcenter digital“ und der seit Anfang des Jahres eingeführ- ten Jobcenter APP. Daneben sollen in regelmäßigen Gruppeninformationsveranstaltungen Betroffene für die Nutzung dieser digitalen Zugangskanäle befähigt werden. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel noch stärker entgegenzuwirken, kümmert sich das Jobcenter 2025 vermehrt auch um den Personenkreis der unter 30-Jährigen (U30). Hierbei sollen insbesondere Ausbildungspotenziale bei dieser Kundengruppe gefördert werden. Die Kontaktdichte arbeitsloser U30 Personen zu den Integrationsfachkräften wurde nochmals erhöht und beträgt nunmehr 6 Wochen. Im Mai 2025 waren 910 Personen unter 30 Jahren beim Jobcenter arbeitslos gemeldet, darunter 666 ohne abgeschlossene Ausbildung. Da diese Kundengruppe teilweise deutliche Vermittlungshemmnisse aufweist, gestaltet sich die Heranführung an den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt jedoch schwierig. 5.1 Geschäftspolitische Ziele 2025 Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird die folgenden geschäftspolitischen Handlungsfelder im Jahr 2025 verfolgen: ▪ Verringerung der Hilfebedürftigkeit ▪ Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ▪ Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Dafür werden folgende operative Schwerpunktthemen gesetzt: ▪ Prävention ▪ Integration von Jugendlichen in Ausbildung ▪ Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs ▪ Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit ▪ Frauenförderung ▪ Begleitende operative Schwerpunkte - Stärkung der Digitalisierung - Enge Betreuung geflüchteter Menschen - Qualitätssicherung - Wirtschaftlichkeit und wirkungsorientierter Mitteleinsatz - Schnelle Leistungsgewährung - Fortsetzung und Ausbau Netzwerkarbeit - Verstetigung des Projektes „Job-Turbo“ - Übergang FbW / Reha Die bisherigen Handlungsfelder „Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen“, die „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ sowie die „Verbesserung der – 16 – Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung“ bleiben als Querschnittsaufgaben für das Jobcenter Stadt Karlsruhe weiterhin als wichtige Aufgaben bestehen. Das Jobcenter setzt in all seinen Handlungsansätzen auf Prävention, Integration und soziale Teilhabe. Familienzentriertes Arbeiten steht für das Jobcenter in einem besonderen Fokus. Von Beginn an und durchgängig wird im Beratungsprozess die familiäre Situation sowohl bei Frauen als auch bei Männern abgefragt und mitbedacht. Jede Kund*in erhält weiterhin neben den Leistungszahlungen sofort integrative Unterstützungsleistun- gen durch umfassende Beratung sowie eine intensive Betreuung in Form von konkreten Integrations- angeboten. Bei der Planung der Eingliederungsmaßnahmen wird auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem örtlichen Beirat verwiesen, in dem die Vertreter*innen der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, der Stadt Karlsruhe, der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt sowie der Kam- mern und berufsständischen Organisationen beratend eingebunden sind. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe plant 2025, voraussichtlich circa 3,5 Millionen Euro aus dem Eingliede- rungstitel in den Verwaltungshaushalt umzuschichten. Diese Steigerung ist insbesondere der nicht aus- kömmlichen Mittelzuteilung im Verwaltungshaushalt, den Lohnkostensteigerungen durch Tariferhö- hungen, den gestiegenen Energiekosten und den leicht angestiegenen Kosten beim Einkauf von Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit geschuldet. Somit verfügt das Jobcenter Stadt Karls- ruhe im Jahr 2025 noch über circa 8,57 Millionen Euro Eingliederungsmittel, die für arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahmen eingesetzt werden können. 5.2 Zielwerte 2025 Planung Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat für das Jahr 2025 eine Gesamtintegrationsquote von 24,6 % ge- plant. Die Integrationsquote für Frauen soll 20,9 %, für Männer 28,8 % betragen. Beim Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden strebt das Jobcenter Stadt Karlsruhe im Jahr 2025 eine Senkung um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr an.