Abschließender Beschluss zur Einzeländerung KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage„ in Karlsruhe-Stupferich des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Zustimmung der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0692 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 16.02.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0692 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Abschließender Beschluss zur Einzeländerung KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - Zustimmung der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Stupferich 15.10.2025 Ö Anhörung Planungsausschuss 15.10.2025 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 22 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 zur „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 10. November 2025 zu vertreten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 soll die Darstellung der Fläche KA- 772 – „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ von „geplanter Grünfläche – Vereinssonderfläche“ (Einzeländerung wirksam seit 29. Mai 2021) in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert werden. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtteils Stupferich, rund 190 Meter vom Ortsrand entfernt und grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie an ein Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar. Grundlage für die Änderung ist, dass es lange Zeit nicht möglich war, die erforderlichen Grundstücke zu erwerben und inzwischen die Bedarfslage für die auf der Fläche vorgesehene Kleintierzuchtanlage nicht mehr gegeben ist. Dies ermöglicht die Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen für den vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen am Gänsberg“, der parallel aufgestellt wird. Die geplante Nutzung schützt die Fläche dauerhaft vor baulichen Eingriffen und trägt gleichzeitig zu einer ökologisch wertvollen Aufwertung bei, die das Landschaftsbild stärkt. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat am 29. April 2025 beschlossen, das Bebauungs- planverfahren „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 11. Juli 2014 aufzuheben. Anregungen und Einwendungen im Verfahren Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sowie der formellen Offenlage gingen jeweils 16 bzw. 13 Stellungnahmen von Trägern und Behörden ein. In den Stellungnahmen wurde die Rücknahme der Kleintierzuchtanlage begrüßt bzw. wurden keine kritischen Anmerkungen oder Hinweise gegeben. Es gab keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss – Der Gemeinderat stimmt der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 zur „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 10. November 2025 zu vertreten. Anlage 01: Vorlage Verbandsversammlung NVK zu FNP Einzeländerung KA-LW-E002 Anlage 02: Einzelblatt zu FNP Einzeländerung KA-LW-E002 Anlage 03: Abwägungstabelle Offenlage KA-LW-E002
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NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 10. November 2025 Vorlage X/2025 zu TOP X Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030 KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Land- wirtschaft) Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Ein- zeländerung) Auf Antrag der Stadt Karlsruhe soll folgende Einzeländerung des Flächennutzungs- planes vorgenommen werden: KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Land- wirtschaft) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB fand vom 24. Januar bis einschließlich 28. Februar 2025 statt. Die Bekanntmachung dazu erfolgte fristgerecht über die Internetseite des NVK. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen ein- gegangen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 28. Feb- ruar 2025 gemäß § 4 (1) BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Im Zuge dieser Be- teiligung sind 16 Stellungnahmen eingegangen. In den Stellungnahmen wird die Rück- nahme der Kleintierzuchtanlage begrüßt bzw. werden keine kritischen Anmerkungen oder Hinweise gegeben. Am 19. Mai 2025 nahm die Verbandsversammlung die Beurteilungen des Anhörungs- ergebnisses billigend zur Kenntnis und beschloss die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbarge- meinden zu der Einzeländerung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB fand vom 30. Juni 2025 bis ein- schließlich 1. August 2025 statt. Die Bekanntmachung dazu erfolgte fristgerecht über die Badischen Neuesten Nachrichten sowie im Internet. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nach- bargemeinden wurden in der Zeit vom 25. Juni 2025 bis einschließlich 30. Juli 2025 gemäß § 4 (2) BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Im Zuge dieser Beteiligung gin- gen 13 Stellungnahmen ein. In den Stellungnahmen wurde die Rücknahme der Klein- tierzuchtanlage begrüßt bzw. wurden keine kritischen Anmerkungen oder Hinweise gegeben. In der beigefügten Anlage ist die Darstellung der Einzeländerung erläutert. Die Anlage beinhaltet die Darstellung des wirksamen FNP 2030 sowie die beabsichtigte - 2 - Nutzungsänderung, die Begründung und den Umweltbericht. Zudem sind die einge- gangenen Anregungen mit den Stellungnahmen der Planungsstelle und den Beschlus- sempfehlungen beigefügt. - 3 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe 1. Die Verbandsversammlung beschließt, dass den zum Entwurf dieser Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe vorge- brachten Anregungen, wie aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlich, gefolgt bzw. nicht gefolgt wird. Die von den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung abweichenden Ent- scheidungen der Verbandsversammlung sind bei der Änderung des Flächennut- zungsplanes bzw. bei der endgültigen Fassung der Begründung zu berücksichti- gen. 2. Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund der §§ 2 (1), 205 (6) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) Nachbarschaftsverbandsgesetz die Änderung des Flä- chennutzungsplanes für den oben genannten Bereich. 3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt: a) entsprechend § 3 (2) BauGB den Beteiligten das Ergebnis der Prüfung ihrer Einwendungen mitzuteilen. b) soweit Einwendungen nicht berücksichtigt wurden, diese entsprechend § 3 (2) BauGB mit einer Stellungnahme dem Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes an die Genehmigungsbehörde beizu- fügen. c) die Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Begründung inklusive Umweltbericht nach § 5 (5) BauGB und zusammenfassender Erklärung der Genehmigungsbehörde nach § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. d) die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB durch Bereitstellung im Internet bekannt zu machen. II. Der Verbandsverwaltung zum Vollzug: Anlage des Einzelblattes „KA-LW_E002_Herausnahme_Kleintierzuchanlage“ mit Umweltbericht sowie die Tabelle mit den Stellungnahmen an die Vorlage und Ver- sendung an die Mitglieder der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende: Planungsstelle: Juristische Beratung NVK:
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Planungsstelle NVK März 2025 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 Karlsruhe – Stupferich KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ Plandarstellung: Derzeit geltende Nutzungsdarstellung im FNP Darstellung der beabsichtigten Nutzungsänderung Geplante Grünfläche – Vereinssonderfläche Fläche für die Landwirtschaft Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 2 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK Juli 2025 Siedlungstypisierung: Nr. Baugebiet geplante Darstel- lung Fläche (ha) Sied- lungstyp Wohn- einheiten in ver- dichteter Bauweise Einwoh- ner bisherige Darstel- lung KA-LW-E002 Herausnahme Kleintierzuchtanlage LW 0,7 - - - - Grün- fläche Die bei Wohneinheiten, Wohneinheiten in verdichteter Bauweise und Einwohner angegebenen Werte sind Mindestwerte. Restriktionen: Regionalplan Landschaftsplan Naturschutzrecht Wasserschutzrecht Sonstige 1), 2) 3), 4) 5), 6) - - 1) Regionaler Grünzug 2) Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) 3) Maßnahmen zur Aufwertung siedlungsnaher Freiräume 4) Maßnahmen zum Schutz vor Erosion 5) Naturpark Schwarzwald-Mitte/Nord 6) Hinweis: Landschaftsschutzgebiet angrenzend 1. Beschreibung und Begründung: Mit der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 soll die Darstellung der Fläche KA-772 – „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ von „geplanter Grünfläche – Ver- einssonderfläche“ (Einzeländerung wirksam seit 29. Mai 2021) in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert werden. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtteils Stupferich, rund 190 Meter vom Ortsrand entfernt, und grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie an ein Land- schaftsschutzgebiet. Es umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar. Grundlage für die Änderung ist, dass die Bedarfslage für die auf der Fläche vorgesehene Kleintierzuchtanlage nicht mehr gegeben ist. Dies ermöglicht die Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen am Gäns- berg“, der parallel aufgestellt wird. Die geplante Nutzung schützt die Fläche dauerhaft vor baulichen Eingriffen und trägt gleichzeitig zu einer ökologisch wertvollen Aufwertung bei, die das Landschaftsbild stärkt. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 legt im Bereich des Plangebiets einen regionalen Grünzug sowie einen schutzbedürftigen Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) fest. Die Raumnutzungskarte zeigt keine Einschränkungen oder Planungsziele, die der vorgesehenen Änderung widersprechen. Damit ist die Planung mit den Vorgaben der Regionalplanung ver- einbar. Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 3 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK Juli 2025 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 4 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK Juli 2025 2. Umweltbericht 2.1. Zusammenfassung der Planungsstelle NVK (siehe Erläuterungen in Punkt 2.2) Übersicht der voraussichtlichen Umweltauswirkungen - Bewertung der Schutzgüter und deren Wechselwirkungen - Schutzgut Bewertung der Planungsstelle NVK keine/gering mäßig hoch sehr hoch Mensch/Gesundheit x Boden x Wasser x Klima/Lufthygiene x Tiere/Pflanzen, biologische Vielfalt x Landschaftsbild x Kultur-/Sachgüter x Fläche x Wechselwirkungen x Gesamtbewertung der Umweltaus-wir- kungen x Umfang der Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen (Abschätzung auf Ebene der Flächennutzungs- planung, auf Bebauungsplanebene zu konkretisie- ren) Vermutlich kein Ausgleich notwen- dig Ausgleich kann ver- mutlich im Plange- biet erbracht wer- den Ausgleich außer- halb des Plangebie- tes vermutlich not- wendig x Maßnahmen zur Vermeidung und Min- derung (V/M) - Gesamtbewertung der voraussichtlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung keine / positiv Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 5 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK Juli 2025 2.2. Erläuterung/Begründung: Mit der Herausnahme der Darstellung einer Vereinssonderfläche entfällt die damit er- möglichte Inanspruchnahme einschließlich baulicher Nutzung. Es treten keine verän- derten Umweltauswirkungen ein. Weitere Erläuterungen zu den Schutzgütern können daher entfallen. Schutzgut Mensch/Gesundheit - Schutzgüter Boden und Wasser - Schutzgut Klima/Lufthygiene - Schutzgut Tiere/Pflanzen biologische Vielfalt - Schutzgut Landschaftsbild - Kultur/Sachgüter - Schutzgut Fläche - Schutzgutübergreifende Wechselwirkungen - Natura 2000/FFH-Verträglichkeit - 3. Zusammenfassende Stellungnahme der Planungsstelle / Empfeh- lung für die weiterführende Planung 3.1. Zusammenfassende Stellungnahme der Planungsstelle Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB gingen keine Rückmeldung ein. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB haben sich 16 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden zur Planung geäußert. In den Stellungnahmen wird Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 6 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK Juli 2025 die Rücknahme der Kleintierzuchtanlage begrüßt bzw. werden keine kritischen An- merkungen oder Hinweise gegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnah- men eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB haben sich 13 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden zur Planung geäußert. In den Stellungnahmen wird die Rücknahme der Kleintierzuchtanlage begrüßt bzw. werden keine kritischen Anmer- kungen oder Hinweise gegeben. Laut Einschätzung der Planungsstelle ergeben sich keine Erkenntnisse, aufgrund de- rer die Planung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung unzulässig wäre. 3.2. Empfehlung für die weiterführende Planung Es wird empfohlen, die vorhandene Wiese als Ausgleichsfläche durch die Pflanzung von Streuobst aufzuwerten. Dadurch wäre ein positiver Effekt in der Eingriffs-Aus- gleichsbilanz und ggf. für die Fauna (z.B. langfristig die Entwicklung von Brutbäumen für Vögel) vorhanden. Ebenso denkbar sind auch Aufwertungspotenziale in Bezug auf artenschutzfachlichen Ausgleichsbedarf (beispielsweise für Reptilien) durch Anreicherung mit entsprechenden Strukturelementen. Der Empfehlung der Planungsstelle, das Bebauungsplanverfahren „Kleintierzuchtan- lage Windelbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich einzustellen und den Aufstellungsbe- schluss vom 11. Juli 2014 aufzuheben, wurde bereits gefolgt. Durch die Herausnahme der Fläche aus dem Bebauungsplanverfahren ergeben sich keine veränderten Umweltauswirkungen. Vielmehr wird das Gebiet dauerhaft vor bauli- chen Eingriffen geschützt und erfährt zugleich eine ökologisch wertvolle Aufwertung, die auch zur Stärkung des Landschaftsbildes beiträgt. Weitere Empfehlungen der Planungsstelle bestehen in diesem Zusammenhang nicht.
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KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030: Ergebnisse der formellen Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 1 Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Gegen dies Herausnahme der Kleintierzuchtanlage aus dem FNP bestehen keine Bedenken, im Gegenteil: Die Herausnahme ist naturschutzfachlich zu begrüßen, da hierdurch eine Bebauung mit negativen Folgen vermieden wird. Nicht nachzuvollziehen ist allerdings folgender Satz (unter Punkt 1: Beschreibung): „Dies ermög- licht die Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen für den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan „Seniorenwohnen am Gänsberg“, der parallel aufgestellt wird.“ Wie kann eine unbebaute Fläche, die aktuell extensiv (Wiese mit temporärer Schafbeweidung) ge- nutzt wird, als Ausgleichsfläche herangezogen werden? Dies ginge nur geringfügig, indem bspw. die extensive Wiese durch die Pflanzung von Streuobst aufgewertet würde. Nur dann wäre ein (geringer) positiver Effekt in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz und ggf. für die Fauna (z.B. langfristig die Entwicklung von Brutbäumen für Vögel) vorhanden. Für die übrigen Schutzgüter Boden, Flä- che, Wasser, Landschaft, Klima ergeben sich durch die Herausnahme keine bzw. maximal nur sehr geringfügig positive Effekte. Denkbar sind hingegen auch Aufwertungspotenziale in Bezug auf artenschutzfachlichen Aus- gleichs-bedarf (beispielsweise für Reptilien) durch Anreicherung mit entsprechenden Strukturele- menten. Es verwundert, dass offenbar die derzeitige Wiese in eine landwirtschaftliche Fläche ohne Aufla- gen gewandelt werden soll. Dies dürfte als Verschlechterung gegenüber dem Istzustand anzuse- hen sein. Es stünde unseres Erachtens auch im Widerspruch zur nach unserer Kenntnis von der Stadt Karlsruhe unterzeichneten Deklaration zur biologischen Vielfalt, mit der die Selbstverpflich- tung verbunden ist, „Förderung umweltverträglicher Formen der Land-[...]wirtschaft“. Geplante Verschlechterungen für den Naturhaushalt sind deshalb wo möglich zu vermeiden, es ist folglich im vorliegenden Fall als geboten anzusehen, dass verbunden mit einem etwaigen Tausch der Flä- chenwidmung im FNP eine Sicherung des Istzustands als extensive Wiese verbunden wird. Kenntnisnahme. Bei der Fläche handelt es sich aktuell um eine Weidenfläche, deren Vegetation durch Tritt- schäden des Weideviehs sowie durch das Auf- kommen von Brombeeren beeinträchtigt ist. Im Rahmen des Bebauungsplans „Seniorenwoh- nen am Gänsberg“ (derzeit in Bearbeitung) könnte eine Aufwertung der Vegetation durch Übersaat und Heumahd erfolgen. Ergänzend zu den zwei vorhandenen Birnbäumen könnte die Pflanzung weiterer Streuobstbäume eine zusätzliche ökologische und naturschutzfachli- che Aufwertung bewirken. Die neu gepflanzten Bäume würden zudem die Bedürfnisse der Fauna unterstützen, indem sie neuen Nah- rungs- und Lebensraum schaffen. Darüber hinaus wird durch die Einzeländerung die ursprüngliche Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaft- liche Fläche, die vor der Planung der Kleintier- zuchtanlage existierte, wiederhergestellt. In diesem Kontext kann keine Verschlechterung der Bestandssituation festgestellt werden. Viel- mehr wird durch diese Änderung langfristig der dauerhafte Schutz der Fläche vor baulichen Eingriffen gewährleistet. Gleichzeitig erfolgt eine ökologische Aufwertung, die das Land- schaftsbild stärkt. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist für die oben genannten Maßnahmen die Dar- stellung als landwirtschaftliche Fläche ausrei- chend. Eine detaillierte Festlegung der erfor- derlichen Ausgleichsmaßnahmen, KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030: Ergebnisse der formellen Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 2 Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle insbesondere im Bereich des Artenschutzes, wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla- nung erfolgen. Kenntnisnahme, weitere Behandlung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Deutsche Transal- pine Ölleitung GmbH Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Kenntnisnahme. Gemeinde Marxzell Seitens der Gemeinde Marxzell bestehen weder Bedenken noch Anregungen bzgl. des Vorha- bens „Herausnahme Kleintierzuchtanlage" in Karlsruhe-Stuperich. Kenntnisnahme. Gemeinde Pfinztal Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass Belange der Gemeinde Pfinz- tal durch die geplante Maßnahme nicht betroffen sind. Kenntnisnahme. Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung - Landkreis Karlsruhe und Enzkreis – Im Planungsbereich Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 KA-LW-E002 „Heraus- nahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich befindet sich kein vorhandenes oder geplan- tes Flurneuordnungsverfahren. Die Belange der Flurbereinigungsbehörde sind nicht berührt. Kenntnisnahme. Landratsamt Karlsruhe Von Seiten des Landratsamtes Karlsruhe bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Kenntnisnahme. Netze BW GmbH Im Geltungsbereich der FNP-Änderung bestehen Versorgungsanlagen der Netze BW GmbH. Wir haben gegen die Flächennutzungsplanänderung in Karlsruhe-Stuperich keine Anregungen o- der Bedenken vorzubringen. Abschließend bitten wir, uns weiter am Verfahren zu beteiligen. Kenntnisnahme. Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 21 | Raum- ordnung, Baurecht, Denkmalschutz Als höhere Raumordnungsbehörde verweisen wir auf unserer Stellungnahme vom 11. Februar 2025 und tragen keine weiteren Anregungen oder Bedenken vor. Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung: Vorliegend soll die Vereinssonderfläche „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ (Einzelände- rung, wirksam seit 29. Mai 2021) in „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert werden. Die Fläche umfasst ca. 0,7 ha und liegt knapp 200 m vom Ortsrand entfernt. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 legt den Bereich zwischen Stupferich und Hohenwet- tersbach weiträumig als Regionalen Grünzug fest. Die Herausnahme der Vereinssonderfläche Kenntnisnahme. KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030: Ergebnisse der formellen Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 3 Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle (Insellage im Regionalen Grünzug) wird aus raumordnerischer Sicht begrüßt. Es stehen somit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Stadt Ettlingen Von Seiten der Stadt Ettlingen bestehen keine Bedenken gegenüber der geplanten Einzelände- rung. Kenntnisnahme. Stadt Karlsruhe Die geplante Änderung ermöglicht die Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen für den vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen am Gänsberg“, der parallel aufgestellt wird. Die künftige Nutzung gewährleistet eine dauerhafte Sicherung der Fläche gegenüber baulichen Eingriffen und trägt zugleich zu einer ökologisch wertvollen Aufwertung sowie zur Stärkung des Landschaftsbildes bei. Gegen die Einzeländerung des Flächennutzungsplans bestehen seitens der bei der Stadt Karlsruhe angesiedelten Träger öffentlicher Belange keine Bedenken. Kenntnisnahme. Terranets bw Wir bedanken uns für die Beteiligung an den Einzeländerungen des Flächennutzungsplans und teilen Ihnen mit, dass Leitungen und Anlagen unseres Unternehmens von den Änderungen (gilt nur für rot markierten Bereich) nicht betroffen sind. Kenntnisnahme. TransnetBW GmbH Wir haben Ihre Unterlagen dankend erhalten und mit unserer Leitungsdokumentation abgeglichen. Im geplanten Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 2030 KA-LW-E002 in Karlsruhe-Stupfe- rich betreibt und plant die TransnetBW GmbH keine Höchstspannungsfreileitung. Daher haben wir keine Bedenken und Anmerkungen vorzubringen. Kenntnisnahme. Verband Region Karlsruhe Im Flächennutzungsplan 2030 ist im Nordwesten des Stadtteils Stupferich in Insellage im Außen- bereich eine Vereinssonderfläche „Kleintierzuchtanlage“ mit einem Umfang von 0,7 ha Kenntnisnahme. KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030: Ergebnisse der formellen Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 4 Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle ausgewiesen. Da der Bedarf für die vorgesehene Nutzung nicht mehr gegeben ist, soll der Be- reich in „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert werden. Sowohl im geltenden Regionalplan Mitt- lerer Oberrhein 2003 als auch in dem als Satzung beschlossenen Regionalplan 2025 ist für das Plangebiet ein Regionaler Grünzug festgelegt bzw. vorgesehen. Die Herausnahme der Vereinssonderfläche wird deshalb begrüßt. Ziele des Regionalplans stehen der Planänderung nicht entgegen.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Abschließender Beschluss zur Einzeländerung KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - Zustimmung der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0692 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 zur „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 10. November 2025 zu vertreten. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (44 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 15. Oktober 2025. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Oktober 2025