Sammel-Baubeschluss: Überleitung laufender Bauvorhaben des Umwelt- und Arbeitsschutzes gem. der beschlossenen Richtlinie „Bauprozesse“ vom 29. April 2025 und der Hauptsatzung vom 29. Juli 2025

Vorlage: 2025/0679
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.07.2025
Letzte Änderung: 10.09.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2025

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0679 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Ar- beitsschutz Sammel-Baubeschluss: Überleitung laufender Bauvorhaben des Umwelt- und Arbeitsschutzes gem. der beschlosse- nen Richtlinie „Bauprozesse“ vom 29. April 2025 und der Hauptsatzung vom 29. Juli 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 18.09.2025 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Mit dem Beschluss der Vorlage 2025/0152 am 29.04.2025 hat der Gemeinderat die Neuausrichtung der Bau- und Planungsprozesse beschlossen, ergänzend wurde mit Vorlage 2025/0580 die Hauptsat- zung entsprechend angepasst und über das Verfahren zur Überleitung mit Vorlage 2025/0804 infor- miert. Über das entsprechende Vorgehen zur Überleitung wird der Bauausschuss mit Vorlage 2025/0804 informiert. Mit vorliegender Vorlage soll daher durch einen entsprechenden Sammelbeschluss das Bauvorhaben des Umwelt- und Arbeitsschutzes übergeleitet werden. Der Bauausschuss beschließt daher für das in Anlage 1 genannte Vorhaben den Baubeschluss gemäß den ergänzenden Erläuterungen. Der ausformulierte Beschluss für den Sammel-Baubeschluss befindet sich auf der Seite 2 dieser Vor- lage. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 778.797,19 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 70.500 Euro verteilt über 4 Jahre Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Ausgangslage Mit dem Beschluss der Vorlage 2025/0152 am 29.04.2025 hat der Gemeinderat die Neuausrichtung der Bau- und Planungsprozesse beschlossen, ergänzend wurde mit Vorlage 2025/0580 die Hauptsat- zung entsprechend angepasst. Im Bauausschuss vom 18.09.2025 wird mit Informationsvorlage 2025/0804 das entsprechende Vorgehen vorgestellt, um Vorhaben entsprechend den Wertgrenzen der Richtlinie Bauprozesse überzuleiten. Mit vorliegender Vorlage soll daher - durch einen entsprechenden Sammelbeschluss - das Bauvorha- ben des Umwelt- und Arbeitsschutzes im Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses formal in die neue Vorgehensweise übergeleitet werden. Vorhaben, die sich in der Bauausführung befinden und die keine Vergaben größer 500.000 Euro mehr benötigen, waren bereits in der bisherigen Systematik im Verantwortungsbereich der Verwaltung und sind dies auch nach der neuen Vorgehensweise. Insofern ist keine Notwendigkeit einer formalen Über- führung mittels Baubeschluss erforderlich. Die Vorhaben sind jedoch Bestandteil des neu etablierten Berichtswesen und ihr Vollzug ist entsprechend nachvollziehbar. Sollten sich im Rahmen der Ausfüh- rung des Projekts Abweichungen ergeben, die nach der Richtlinie Bauprozesse eine erneute Vorstel- lung in den zuständigen Gremien erforderlich machen, wird die Verwaltung diese selbstverständlich proaktiv zur erneuten Beschlussfassung (Fortsetzungsbeschluss) vorlegen. Sammel-Baubeschluss In der Anlage 1 ist das Vorhaben dargestellt, welches die Bearbeitungsreife eines Baubeschlusses er- reicht hat bzw. sich bereits in der Ausführung befindet und für das nun formal der Beschluss erfolgen soll. Hierbei handelt es sich um ein Vorhaben in Ausführung und im Haushalt berücksichtigt: Die Verwaltung wird zum weiteren Vollzug, insbesondere auch der eigenständigen Durchführung der Vergaben gem. der Richtline Bauprozesse ermächtigt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen: Bei dem Vorhaben gem. Anlage 1 ergeben sich durch den Beschluss keine neuen finanziellen Auswir- kungen. Beschluss: Der Bauausschuss nimmt im Sinn eines Sammel-Baubeschlusses das in Anlage 1 aufgeführte Vorhaben gem. den dort dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans, - der Gesamtkosten und der Folgekosten, - die Bewertung der möglichen Risiken zur Kenntnis, beschließt das Vorhaben und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage, das Vor- haben in eigener Zuständigkeit gemäß der Richtlinie Bauprozesse zu realisieren.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Vorlage 2025/0679 Anlage 1: Umwelt- und Arbeitsschutz, Sammel-Baubeschluss 1 Bauvorhaben (BV): Neubau / Neuanlage (BV-N), Wiederaufbau (BV-W), Erweiterungsbau (BV-E), Umbau (BV-U), Erhaltungsvorhaben (EV) Städtebauliches Vorhaben (SV), Städtebauliches Vorhaben – Verkehr (SV-V) 2 soweit relevant bei Hochbauvorhaben: Schule, Kita, Verwaltung etc., bei Tiefbau i.d.R. nicht erforderlich 3 gering, mittel, hoch (bei der Einschätzung „hoch“ werden ergänzende Erläuterungen im Beschrieb des Projekts vorgenommen) 4 Gemeinderat (GR), Bauausschuss (BA) und Fachausschuss (FA), Planungsausschuss (PlanA), Verwaltung (V) a) Vorhaben in Ausführung im Haushalt, bei welchem die Verwaltung zum weiteren Vollzug gem. der Richtline Bauprozesse ermäch- tigt wird Vorhaben- art 1 Nutzer 2 Gremienberatung / Projektvorstellung Finanzen Ausführungszeitpla- nung Gesamtrisi- kobe-trach- tung 3 Zustän- dig 4 erfolgt am Vorlage Nr. Gesamt- kosten [Euro] Folge- kosten [Euro/ a] Baubeginn (ggf. ge- plant) Fertig- stellung geplant 1. Einrichtung und Betrieb ei- ner Anlage zur Sanierung des Cyanidschadens im Grundwasser, Altstandort ehemalige Farbenfabrik Rüppurr BV-N ja 26.05.2020 2020/0427 778.797 70.500 10/2025 2. Quar- tal 2026 gering BA Kurzbeschrieb: Im Grundwasserabstrom des Altstandortes „Ehemalige Farbenfabrik Rüppurr“ soll eine Anlage zur hydraulischen Sicherung des mit Cyaniden belasteten Grundwassers eingerichtet und in einem ersten Schritt der Beauftragung zunächst für vier Jahre betrieben werden. Anschließend ist ein Dauerbetrieb der hydraulischen Sicherung vorgesehen. Sämtliche Einrichtungen zur Sanierung werden auf städtischen Grundstücken errichtet. Die Sanierungsanlage (voraussichtlich zwei Container) wird auf einem eingezäunten und mit hohen Hecken umgebenen Platz der Stadtgärtnerei aufgestellt. Über die Nutzung hat das UA mit dem GBA einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Das Projekt wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 28. März 2020, im Hauptausschuss am 19. Mai. 2020 und im Gemeinderat am 26.05.2020 behandelt (siehe Gemeinderatsvorlage 2020/0427 vom 26. Mai 2020). Dem Pro- jekt wurde unter der Vorgangsnummer 2025/0205 in der Offenlage am 1. April 2025 einstimmig zugestimmt. In der Bera- tung vom 26. Mai 2020 hat der Gemeinderat davon Kenntnis genommen, dass der Altstandort nach einer vorausgegange- nen Variantenbetrachtung mit der technischen Variante der hydraulischen Sicherung gesichert wird und gleichzeitig einer Kostenübernahme zugestimmt. Im gleichen Zuge wurde die Verwaltung vom Gemeinderat dazu ermächtigt, die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Aufträge unter Beachtung der Vorgaben des Haushaltsrechts zu erteilen.