Auf den Anfang kommt es an – Kita-Zugang gerechter gestalten

Vorlage: 2025/0656
Art: Antrag
Datum: 01.07.2025
Letzte Änderung: 08.10.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.07.2025

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2025

    TOP: 8

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0656 Eingang: 01.07.2025 Auf den Anfang kommt es an – Kita-Zugang gerechter gestalten Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 34 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 15.01.2025 Ö Behandlung 1. Die Verwaltung überarbeitet den Kita-Zugang und die Sprachförderung an Kitas mit dem Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung zu erreichen. 2. Zur Einschätzung der aktuellen Situation macht die Verwaltung eine statistische Erhebung der Zusammensetzung der Kitas nach der vorherrschenden Familiensprache sowie von Kindern, die kein Deutsch innerhalb der Familie sprechen. 3. Als Auftakt zum Prozess initiiert die Verwaltung einen Runden Tisch Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung mit relevanten Akteur*innen. 4. Mit den Trägern wird ein neues Aufnahmeverfahren entwickelt, das • einheitliche und objektive Vergabekriterien für Kita-Plätze und eine zentrale Platzvergabe sicherstellt. • den Zugang für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen (z.B. sozial- emotionaler Mehrbedarf, sozio-ökonomische Benachteiligung) verbessert. • auf eine ausgewogene Verteilung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache abzielt. Damit ist ein lernförderliches Verhältnis von Kindern mit und ohne Sprachförderbedarf („Lernen im sogenannten Sprachbad“) gegeben und Deutsch kann als Verkehrssprache alltagsintegriert gefördert werden. 5. Die Verwaltung fragt im Rahmen der zugesagten Optimierung des Kita-Portals zukünftig bei der Anmeldung (über einen entsprechenden diskriminierungssensiblen Fragebogen) die vorherrschende Familiensprache und den Sprachförderbedarf ab. 6. Die Verwaltung stellt als nächsten Schritt die Möglichkeit der sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung dar. Dabei erhalten Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderen Förderbedarfen zusätzliche Ressourcen (wie beispielsweise in Stuttgart). Begründung/Sachverhalt: Auf den Anfang kommt es an. Im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit müssen alle Kinder, unabhängig vom familiären Hintergrund, die gleichen Chancen haben, vor dem Schuleintritt ausreichende Sprachkompetenz zu erwerben. Studien zeigen, dass Kinder mit Sprachförderbedarf schlechtere Startchancen beim Schuleintritt haben, was sich negativ auf ihren gesamten Bildungsweg auswirken kann. Hierzu ist es dringend notwendig, dass strukturelle Hürden (wie z.B. uneinheitliche Vergabekriterien) für einen frühen Zugang zu Kita- Plätzen abgebaut werden, aber auch die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerbsprozess optimiert werden. – 2 – Einschulungsuntersuchungen des Gesundheitsamtes Karlsruhe 2021 - 2022 zeigen, dass 31 Prozent der Karlsruher Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren Sprachförderbedarf haben. 91 Prozent dieser Kinder haben Migrationshintergrund bzw. als Familiensprache nicht (nur) Deutsch. Bis zur Einschulung sollte die wertvolle Zeit der frühkindlichen Bildung umfassend genutzt werden, auch um eine spätere spezialisierte und exklusive Förderung überflüssig zu machen. In der frühkindlichen Bildung wird das Fundament für eine erfolgreiche Bildungskarriere gelegt: Entscheidend für die Bildungsgerechtigkeit sind die ersten sechs Lebensjahre, unzureichende Sprachkompetenzen wirken sich langfristig negativ auf Bildungs- und Teilhabe-chancen aus. Deshalb muss die Vermittlung sicherer deutscher Sprachkenntnisse früh begonnen und abgesichert werden. Regelmäßig belegen Studien, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien und mit einem erhöhten Sprachförderbedarf am meisten von einem frühen Besuch von Kindertageseinrichtungen profitieren und sich dadurch herkunftsbezogene Unterschiede verringern können. Kinder mit einer anderen Familiensprache erhalten in der Kita häufig erstmals Gelegenheit, die deutsche Sprache von Grund auf zu lernen – insbesondere bei einem ausgeglichenen Verhältnis von Kindern mit und ohne Sprachförderbedarf. Gerade Kinder aus armutsgefährdeten Familien und Kinder, bei denen zu Hause überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, besuchen aber seltener bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eine Kindertagesstätte als andere Kinder. In Karlsruhe fehlen aktuell 1.136 Kitaplätze (BNN, 09.05.2025). Insbesondere der Anteil von Kindern mit Migrationsgeschichte in U3-Gruppen ist deutlich geringer als der von Kindern ohne Migrationshintergrund. In der Familienumfrage der Stadtverwaltung von 2017 zeigte sich auch bei Ü3- Kindern aus ausländischen Familien eine schlechtere Versorgungslage: 65,7 Prozent gegenüber 80,9 Prozent bei Befragten ohne Migrationshintergrund. Die Investition in frühkindliche Bildung und Sprachförderung ist nicht nur eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll, da spätere und exklusivere Förder- und Integrationsmaßnahmen deutlich kostenintensiver sind. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Yvette Melchien Mathias Tröndle

  • Protokoll GR 29.07.2025 TOP 34
    Extrahierter Text

    Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 34 der Tagesordnung: Auf den Anfang kommt es an – Kita-Zugang gerechter ge- stalten Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2025/0656 Beschluss: Beratung im Jugendhilfeausschuss am 15. Oktober 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 34 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. August 2025

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0656 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Auf den Anfang kommt es an – Kita-Zugang gerechter gestalten Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 34 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Derzeit wird ein Prozess zur Festlegung einheitlicher Vergabekriterien initiiert, der darauf abzielt, eine transparente und nachvollziehbare Platzvergabe sicherzustellen. Perspektivisch ist vorgesehen, das Thema im Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss im Jahr 2026 zu beraten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen: 1. Die Verwaltung überarbeitet den Kita-Zugang und die Sprachförderung an Kitas mit dem Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung zu erreichen. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit verfolgt die Verwaltung seit jeher das Ziel, allen Kindern unabhängig von Herkunft, Sprache oder familiären Voraussetzungen einen gleichberechtigten Zugang zu früher Bildung zu ermöglichen. Dies gehört überdies zur gesetzlich normierten Pflicht nach dem Grundgesetz Artikel 3 sowie dem Achten Sozialgesetzbuch §§1, 22 und 24. Zur Verwirklichung setzt die Verwaltung auf Maßnahmen, wie beispielsweise einen nutzerfreundlichen Zugang über das Kita-Portal zur Verfügung zu stellen und mehrsprachige, barrierearme und diversitätssensible Informationen sowie eine niedrigschwellige Beratung anzubieten. Allen Familien soll der Zugang zu früher Bildung leicht gelingen können. Die ersten Lebensjahre sind auch gesamtgesellschaftlich als wertvolle Bildungszeit in der Kita zu verstehen. Die Gestaltung der Sprachförderung und Sprachbildung in den Kitas unterliegt der Trägerhoheit und bewegt sich im Rahmen des geltenden „Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege“. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit SprachFit ein Kon- zept erarbeitet, welches die Sprachförderung in Kitas und Grundschulen verbessern soll. In sei- nem Schreiben vom 18. Juli 2025 hat Staatssekretär Volker Schebesta MdL über die Vertrags- unterzeichnung zur Umsetzung des Ki-QuTG informiert. Das Handlungsfeld 6 beschreibt die Förderung der sprachlichen Bildung. 2. Zur Einschätzung der aktuellen Situation macht die Verwaltung eine statistische Erhebung der Zusammensetzung der Kitas nach der vorherrschenden Familiensprache sowie von Kindern, die kein Deutsch innerhalb der Familie sprechen. Bei einer statistischen Erhebung der Familiensprache besteht die Gefahr, dass diese unbeabsichtigt diskriminierende Wirkungen entfaltet. Eltern könnten sich durch die Abfrage stigmatisiert oder ausgegrenzt fühlen. Eine einseitige Fokussierung auf die Familiensprache birgt das Risiko, Kinder und ihre Familien vorschnell in stereotype Kategorien einzuordnen. Dies kann Vorurteile verstärken und einer differenzierten, wertschätzenden pädagogischen Haltung entgegenwirken. Die Verarbeitung solcher Daten – insbesondere im Hinblick auf ethnische Herkunft und Sprache – ist gesetzlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Ohne die ausdrückliche informierte Einwilligung der Sorgeberechtigten wäre eine solche flächendeckende Erhebung nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht rechtmäßig durchführbar. Alle Kinder werden bereits im Rahmen der Sprachstandserhebungen nach §36 Abs. 2 KiTaG Baden-Württemberg erfasst und entsprechend gefördert. Eine zusätzliche gesonderte Erhebung der Familiensprache bringt pädagogisch keinen Mehrwert. Es bedarf eines sensiblen und ressourcenorientierten Umgangs mit Mehrsprachigkeit, der der individuellen Lebensrealität von Familien gerecht wird. Statistische Erhebungen allein bieten in der pädagogischen Praxis kein hinreichendes Bild über tatsächliche Unterstützungsbedarfe. 3. Als Auftakt zum Prozess initiiert die Verwaltung einen Runden Tisch Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung mit relevanten Akteur*innen. – 3 – Eine Art Runder Tisch „Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung“ ist in unserer Stadt bereits seit langer Zeit etabliert: Der bestehende „Runde Tisch Inklusion - Frühkindliche Bildung“ bringt seit vielen Jahren alle relevanten Akteurinnen und Akteure zusammen, darunter Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der freien Träger, der Einrichtungsleitungen, der Fachschulen, des Heilpädagogischen Fachdienstes sowie des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Die Federführung und Moderation liegt bei der Sozial- und Jugendbehörde. Das Gremium tagt mindestens drei Mal im Jahr und versteht sich als zentraler Ort für den Austausch und die Weiterentwicklung von Themen der Chancengleichheit, Teilhabe, Inklusion sowie besonderen Förderbedarfen wie besonderem emotional-sozialem Förderbedarf oder Sprachförderung in der frühen Bildung. Anliegen und Impulse werden von allen Beteiligten gemeinsam aufgegriffen und erörtert. 4. Mit den Trägern wird ein neues Aufnahmeverfahren entwickelt, das a) einheitliche und objektive Vergabekriterien für Kita-Plätze und eine zentrale Platzvergabe sicherstellt. Wie bereits in der Stellungnahme Vorlagen-Nr. 2025/0063 (Gemeinderat 18. Februar 2025) ausgeführt, befindet sich der Prozess zur Weiterentwicklung des Aufnahmeverfahrens in Abstimmung mit den Trägern derzeit in Bearbeitung. Ziel ist es, ein transparentes und fachlich tragfähiges Verfahren zu entwickeln, das einheitliche und nachvollziehbare Vergabekriterien sowie eine koordinierte Platzvergabe ermöglicht. Hürden im Anmeldeverfahren sollen kategorisch abgebaut werden. Die Verwaltung steht hierzu weiterhin im konstruktiven Dialog mit den Trägern und dem Gesamtelternbeirat, um gemeinsam eine praktikable und chancengerechte Lösung zu erarbeiten. b) den Zugang für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen (z.B. sozial-emotionaler Mehrbedarf, sozio-ökonomische Benachteiligung) verbessert. Unabhängig von besonderen Unterstützungsbedarfen haben gemäß §24 SGB VIII alle Kinder einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen. Es ist selbstverständlich, dass dieser Rechtsanspruch für alle Kinder gilt – unabhängig von Art oder Umfang eines eventuellen Förderbedarfs. Um jedoch Chancengleichheit tatsächlich zu gewährleisten und die bestmögliche Teilhabe für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen zu sichern, geht die Stadt einen Schritt weiter und verweist auf ihr Pilotprojekt „Vielfalt nutzen, Bildung stärken – Qualität in der Kindertagesbetreuung der Stadt Karlsruhe (ViBi-Q)“ zur Entwicklung eines Konzeptes, an dem neben dem städtischen Kita-Träger gleichermaßen drei freie Träger beteiligt sind (Vorlage Nr. 2023/0742, Gemeinderat 19. September 2023). c) auf eine ausgewogene Verteilung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache abzielt. Damit ist ein lernförderliches Verhältnis von Kindern mit und ohne Sprachförderbedarf („Lernen im sogenannten Sprachbad“) gegeben und Deutsch kann als Verkehrssprache alltagsintegriert gefördert werden. Die Kindertageseinrichtungen arbeiten alltagsintegriert nach dem Prinzip des sogenannten „Sprachbades“. Deutsch wird gezielt und spielerisch als gemeinsame Verkehrssprache im Alltag gefördert, unabhängig von der Herkunft oder Familiensprache. Die Einrichtungen sollen dabei auf bewusst zusammengestellte und heterogene Gruppen setzen, um ein möglichst lernförderliches Umfeld für alle Kinder zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in vielfältig zusammengesetzten Gruppen ein besonderer Reichtum an Sprachanlässen und Lernmöglichkeiten entstehen kann, von dem alle Kinder profitieren. Durch die gezielte Qualifizierung der Fachkräfte, den Einsatz individueller – 4 – Fördermaßnahmen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit wird sichergestellt, dass jedes Kind optimal unterstützt wird. Gemäß im §5 SGB VIII verankerten Wunsch- und Wahlrecht, steht es den Eltern frei, die für ihr Kind passende Einrichtung auszusuchen. Die Kita-Platzvergabe erfolgt daher auch auf Basis dieses Elternrechts. Eine gezielte Zuweisung von Kindern ausschließlich nach sprachlichen Kriterien ist rechtlich nicht zulässig und würde dem gesetzlichen Schutz der freien Wahl widersprechen. In der Praxis haben sich Beratungsgespräche bewährt, um die Eltern dahingehend zu unterstützen, eine für ihr Kind passende Einrichtung zu finden und Empfehlungen für sprachförderliche Settings zu geben. 5. Die Verwaltung fragt im Rahmen der zugesagten Optimierung des Kita-Portals zukünftig bei der Anmeldung (über einen entsprechenden diskriminierungssensiblen Fragebogen) die vorherrschende Familiensprache und den Sprachförderbedarf ab. Die frühzeitige Erhebung solcher Angaben birgt das Risiko unbeabsichtigter Stigmatisierung oder Ungleichbehandlung im Anmeldeprozess. Eine neutrale und chancengleiche Platzvergabe soll gewährleistet bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage 2. 6. Die Verwaltung stellt als nächsten Schritt die Möglichkeit der sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung dar. Dabei erhalten Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderen Förderbedarfen zusätzliche Ressourcen (wie beispielsweise in Stuttgart). Die sozialindexbasierte Zuweisung zusätzlicher Ressourcen kann, trotz ihrer gut gemeinten und beabsichtigten kompensatorischen Wirkung, unbeabsichtigt zu einer Stigmatisierung einzelner Kindertageseinrichtungen führen. Insbesondere dann, wenn die Maßnahme öffentlich sichtbar ist oder mit defizitären Zuschreibungen gegenüber bestimmten Sozialräumen oder Familien- gruppen verknüpft wird, besteht die Gefahr, dass Einrichtungen als ‚Problem-Kitas‘ wahrge- nommen werden. Dies kann negative Auswirkungen auf das Ansehen der Einrichtung, das An- meldeverhalten von Eltern sowie auf die Fachkräftebindung haben. Das oben erwähnte Pilotprojekt „ViBi-Q“ in Karlsruhe verdeutlicht, dass ressourcenorientierte Ansätze zur Qualitätsentwicklung in der inklusiven Kindertagesbetreuung erfolgreich sein kön- nen – insbesondere dann, wenn sie auf einer konzeptionellen und fachlich begleiteten Weiter- entwicklung basieren, anstatt sich auf punktuelle, kompensatorische Einzelmaßnahmen zu be- schränken. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadtverwaltung am Modellversuch Inklusion (MoVe In) des Landes Baden-Württemberg. Dieser wurde vom Forum Frühkindliche Bildung (FFB) des Kultus- ministeriums konzipiert und evaluiert und wird ab dem kommenden Kita-Jahr 2025/2026 in die Fläche ausgeweitet. Beide Projekte legen den Fokus auf eine inklusive Haltung und eine qualitätsorientierte Weiter- entwicklung der pädagogischen Praxis – unabhängig von gesundheitlichen, sozialen oder sprachlichen Zuschreibungen. Die gezielte Unterstützung von Einrichtungen soll eingebettet sein in ein inklusives Gesamtkonzept, das Vielfalt als Ressource begreift.