Lagebild der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz

Vorlage: 2025/0654
Art: Informationsvorlage
Datum: 01.07.2025
Letzte Änderung: 27.10.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.10.2025

    TOP: 1.3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0654 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Lagebild der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2025 1.3 Ö Behandlung Kurzfassung Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das als Anlage beigefügte Lagebild der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) für das Jahr 2024 zur Kenntnis. Das Lagebild 2024 der Fachgruppe ProstSchG dokumentiert die Maßnahmen des ProstSchG und Umsetzung durch die Fachgruppe. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass jährlich ein Fakten-Sheet erstellt wird, das über die Arbeit und die Entwicklungen innerhalb der Fachgruppe ProstSchG berichtet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz sind staatliche und kommunale Stellen und auch Vertretungen freier Träger vertreten. Die Fachgruppe wird vom Gesundheitsamt Karlsruhe und dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe geleitet. Sie wurde mit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes gegründet, um einen niederschwelligen Austausch zwischen den behörden- und trägerübergreifenden Mitarbeitenden zu ermöglichen. Ziel der Fachgruppe ist es, den Schutzzweck des Gesetzes durch den Austausch an Fach- und Sachwissen gemeinsam im Stadt- und Landkreis Karlsruhes zu erfüllen. Alle Fachgruppenmitglieder stehen aufgrund ihrer Aufgaben in direktem Kontakt mit den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Durch den Erfahrungsaustausch, die unterschiedlichen Perspektiven sowie Zugangswege zu den Prostituierten entsteht ein gesamtheitliches Bild. Dies ermöglicht den Beteiligten in individuellen Notlagen gemeinsam Betroffene zu unterstützen. Für das vierte Quartal 2023 wurde erstmals ein Lagebild erstellt. Dieses wurde nun für das Jahr 2024 fortgeschrieben. Das Lagebild bietet einen Einblick in die verschiedenen Tätigkeiten der einzelnen Mitglieder der Fachgruppe ProstSchG. In Zukunft ist eine kompaktere Darstellung in Form eines „Fakten-Sheet“ geplant.

  • Anlage Lagebild
    Extrahierter Text

    Lagebild der Fachgruppe ProstSchG Berichtszeitraum 2024 Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt Stadt Karlsruhe – Ordnungs- und Bürgeramt 2 3 Inhalt Vorwort ................................................................................................................................................ 4 Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe ................................................................................ 4 Fachgruppe ProstSchG ........................................................................................................................ 6 Ablaufdiagramm ............................................................................................................................... 7 Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ...................................................................................... 8 Weitere gesetzliche Bestimmungen ................................................................................................... 9 Lagebild für Stadt- und Landkreis Karlsruhe ...................................................................................... 9 Gesundheitsamt Landratsamt Karlsruhe ....................................................................................... 10 Ordnungsamt .................................................................................................................................. 13 Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt .............................................................................. 14 Landratsamt Karlsruhe - Amt für Ordnung und Recht ............................................................... 17 Stadt Bruchsal - Ordnungsamt .................................................................................................... 18 Stadt Ettlingen - Ordnungs- und Sozialamt ................................................................................ 18 Polizeipräsidium Karlsruhe – Kriminalpolizeiinspektion 4 „AG Rotlicht“ ....................................... 18 Beratungsstellen ............................................................................................................................. 24 Luise ................................................................................................................................................ 25 Mariposa ......................................................................................................................................... 29 Strong, safe & healthy .................................................................................................................... 33 Aktuelle Entwicklungen .................................................................................................................... 35 Entwicklungen Straßenstrich .......................................................................................................... 35 Entwicklungen Prostitutionsgewerbe ............................................................................................ 36 Entwicklungen „privater Bereich“ .................................................................................................. 37 Schlusswort ........................................................................................................................................ 38 Erreichbarkeiten (alphabetisch) ....................................................................................................... 39 4 Vorwort Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe Prostitution hat viele Facetten. Prostitution kann ein selbstbestimmtes Experiment sein oder eine selbständige Tätigkeit mit sehr gutem Einkommen. Häufiger ist Prostitution jedoch eine aus der Not entstandene Übergangslösung. Für Viele ist sie eine von Armut geprägte prekäre und gefährli- che Lebensrealität, die aus eigener Kraft nur schwer verändert werden kann. Als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe setze ich mich für das Wohlergehen und die Si- cherheit aller Frauen* 1 im Stadtgebiet ein – besonders wenn diese in prekären und unsicheren Verhältnissen leben. Prostitution berührt jeden Einzelnen von uns moralisch, philosophisch und rechtlich, weshalb es besonders wichtig ist, hier genau zu differenzieren. Aus moralischer Perspek- tive müssen wir uns als Gesellschaft fragen, ob wir menschliche Körper als Gebrauchsgegenstand und Sex als Dienstleistung käuflich verfügbar machen wollen. Für einen verhältnismäßig geringen Geldbetrag kann ein Mensch sich das Recht und die Macht erkaufen eine Dienstleistung einzufor- dern, die in besonderem Maße über körperliche und psychische Grenzen eines anderen Menschen hinweggeht. Aus philosophischer Perspektive müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass die „freie Wahl“ Prostitution auszuüben nicht für jeden Mensch gleich frei ist, da sie nie unter den glei- chen sozialen Bedingungen getroffen wird. Armutsprostitution findet statt, weil wenig bis gar keine anderen Möglichkeiten zur Auswahl stehen, die eigene Existenz zu sichern. Aus rechtlicher Sicht ist Prostitution in Deutschland legal. Das Prostituiertenschutzgesetz gibt durch die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung und Gesundheitsberatung einen Rahmen vor, in dem Menschen in der Prostitution an eine Struktur angebunden werden, die sie erreichbar und sichtbar macht und Zugang zu Beratung und Hilfen vermittelt. Arbeitsstätten müssen Sicherheitsvorgaben zum Schutz von Prostituierten erfüllen und dürfen keine unangemessenen Nutzungsgebühren erheben. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland dazu alle Menschen – auch Frauen* und Männer* in der Prostitution – vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, die dazu notwendigen Struktu- ren bereitzustellen und regelmäßig über die Fortentwicklung und den Erfolg der Maßnahmen zu berichten. In Karlsruhe können wir uns über eine Fachgruppe glücklich schätzen, in der seit Jahren eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Stadt und des Landkreises Karlsruhe, der Polizei und den drei Beratungsstellen für Prostituierte gewachsen ist. Besonders ist auch, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und des Landkreises in der Fachgruppe mitarbeiten und so ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Frauen* und Männer* in der Prostitution legen können. Die Mitglieder der Fachgruppe arbeiten an der Basis mit den Frauen* und Männern* in der Prostitution wertfrei und akzeptierend zusammen. Sie begegnen ihnen auf Augenhöhe, bauen vertrauen auf, vermitteln die gesetzlichen Vorgaben, sind bei Gesundheits- und Alltagsproblemen unterstützende Ansprechpartner*innen und in Gefahrensituationen sogar Rund-um-die-Uhr er- reichbar. Für viele Frauen* und Männer* in der Prostitution sind echte Hilfe und Unterstützung 1 Der Stern ist eines der am häufigsten zum Gendern verwendeten Sonderzeichen. Er soll alle Geschlechter symbolisie- ren, die anders nicht abgebildet werden können. 5 eine seltene Erfahrung. Gerade deshalb ist die fachlich und rechtlich ausgerichtete Vorgehens- weise der Fachgruppe direkt am Geschehen so wichtig. Ich freue mich über die vorliegende Ausgabe des Berichts zum Lagebild der Fachgruppe ProstSchG und bedanke mich sehr für die wertvolle Arbeit, die alle Beteiligten der Fachgruppe leisten. Verena Meister Gleichstellungsbeauftragte Stadt Karlsruhe 6 Fachgruppe ProstSchG Die Fachgruppe ProstSchG wurde im Januar 2019 durch das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe und das Gesundheits- und Ordnungsamt des Landratsamtes Karlsruhe gegründet. Im Beisein der Kriminalpolizei Karlsruhe und der Beratungsstelle für Menschen in der Prostitution Luise (Diakonisches Werk Karlsruhe) wurde einheitlich entschieden, dass die gemeinsame Zielset- zung die gelingende Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Stadt und Landkreis Karlsruhe ist. Das Prostituiertenschutzgesetz legt die Zuständigkeit für die gesundheitliche Beratung und die ordnungsrechtliche Anmeldung für Prostituierte in die Hände der Gesundheits- und Ordnungsäm- ter. Nur mit Nachweisen über die erfolgten Beratungsgespräche ist eine rechtskonforme Aus- übung der Prostitution möglich. Aus diesem Grund obliegt die Leitung der Fachgruppe dem Ord- nungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe, dem Amt für Ordnung und Recht und dem Gesund- heitsamt des Landratsamtes Karlsruhe. Die Fachgruppe wurde ergänzt durch die ständigen Mitglie- der Mariposa (The Justice Project e.V.), die Gleichstellungsbeauftragten Stadt und Landkreis Karls- ruhe und die Ordnungsämter der großen Kreisstädte Bruchsal und Ettlingen. Ende 2023 ist darüber hinaus auch die Beratungsstelle ZeSia in Trägerschaft der Aidshilfe Karlsruhe mit ihrem Projekt „strong, safe, healthy. Beratung für männliche* und trans* Sexarbeitende“ der Fachgruppe als Mitglied beigetreten. Die Mitglieder der Fachgruppe begleiten die Umsetzung des Gesetzes fachlich und etablieren Strukturen, die dem Schutz von Menschen in der Prostitution dienen. Die regelmäßigen Fachgrup- pentreffen stärken Vernetzung und Austausch, so dass auf aktuelle Entwicklungen schnell reagiert werden kann. Die Fachgruppentreffen finden mehrmals jährlich regelmäßig statt. Im Jahr 2024 erfolgten vier Fachgruppentreffen in Präsenz und weitere Kleinarbeitsgruppen. Darüber hinaus fand auch zum zweiten Mal ein gemeinsames Treffen der Fachgruppe mit dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zwecks Austauschs und Vorstellung des ersten Lagebildes bezüglich des vierten Quartals 2023 statt. So stehen alle Beteiligten das ganze Jahr über in ständigem Austausch. Die Tagesordnungspunkte werden vom Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe sowie dem Gesundheitsamt des Land- ratsamtes Karlsruhe eingebracht. Alle Mitglieder der Fachgruppe haben zu dem Treffen die Mög- lichkeit, weitere Punkte für die Tagesordnung einzureichen und entsprechend thematisch mitzu- wirken. Die Fachgruppe lädt regemäßig themenspezifisch Gäste ein, um Themen fachlich zu klären sowie die Zusammenarbeit, Vernetzung und Qualität der Arbeit innerhalb der Fachgruppe ProstSchG zu verbessern. So gab es beispielsweise Teilnahmen von der Steuerfahndung des Finanzamtes Karls- ruhe und der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel Mitternachtsmission (Diakonisches Werk Heilbronn). Im Vorjahr haben einige Fachgruppenmitglieder als Tool zur besseren Erkennung von Menschen- handel im Beratungskontext einen Gefährdungsanalysbogen entwickelt, der zur Handlungssicher- heit aller beitragen soll. Die Fachgruppe freut sich darüber, dass dieser im Jahr 2024 auch dem Mi- 7 nisterium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vorgelegt wurde und so- mit nun auch anderen Fachkräften über die regionale Fachgruppe hinaus zur Verfügung steht. Allgegenwärtige zentrale Themen, wie Wohnungsnot und oftmals nicht existenter Krankenversi- cherungsschutz begleiteten die Fachgruppe auch im Jahr 2024 thematisch. Inhaltlich hat sich die Fachgruppe schwerpunktmäßig auch mit der Erstellung des ersten Lagebil- des für das 4. Quartal 2023 befasst, um einen möglichst umfassenden Blick aus unterschiedlichen Perspektiven und vor dem Hintergrund unterschiedlicher Professionen auf die Situation der Prosti- tution in Stadt und Landkreis Karlsruhe bieten zu können. Der Auftrag der Fachgruppe besteht ausschließlich in der gelingenden Umsetzung des ProstSchG. Die Statistiken der Behörden werden an das Sozialministerium Baden-Württemberg weitergeben und fließen so in die Gesamtevaluation des Gesetzes ein. Die Bundesevaluation des ProstSchG wird voraussichtlich bis 01. Juli 2025 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorliegen (§38 ProstSchG). Ablaufdiagramm Wie sich eine Person mit der Absicht einer Prostitutionstätigkeit nachzugehen in Stadt- und Land- kreis Karlsruhe innerhalb des Netzwerkes der Fachgruppe ProstSchG bewegt, soll sich im folgen- den Diagramm widerspiegeln. Der Ablauf wiederholt sich regelmäßig während der Prostitutionstä- tigkeit. Um die Arbeit der Fachgruppe ProstSchG im gesetzlichen Kontext umreißen zu können, haben wir als Basis grundlegende Gesetze herausgegriffen. 8 Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) richtet sich in der Anwendung an Personen über 18 Jahren, die der Prostitution nachgehen, sowie Betreibende des Prostitutionsgewerbes (§1 Prost- SchG). Prostitution ist definiert als: „eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindes- tens einer Person an oder vor anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zu- lassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.“ (§2 Abs. 1 S. 1 ProstSchG). Nach der Legaldefinition sind „Prostituierte (..) Personen die sexuellen Dienstleistungen erbringen.“ (§2 Abs. 2 ProstSchG) und „ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leis- tungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindesten eine an- dere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt (...)“ (§2 Abs. 3 ProstSchG). Hierdurch ergibt sich eine Gliederung des ProstSchG in drei Bereiche: 1) Prostituierte 2 2) Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten/Pflichten des Betreibers 3) Überwachung §9 Maßnahmen bei Beratungsbedarf (1) Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass bei einer oder einem Prostituierten Be- ratungsbedarf hinsichtlich der gesundheitlichen oder sozialen Situation besteht, so soll die zu- ständige Behörde auf die Angebote entsprechender Beratungsstellen hinweisen und nach Möglichkeit einen Kontakt vermitteln. (2) Die zuständige Behörde hat unverzüglich die zum Schutz der Person erforderlichen Maß- nahmen zu veranlassen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass 1. eine Person unter 21 Jahre alt ist und durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Pros- titution gebracht wird oder werden soll oder 2. eine Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ih- rem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftli- chen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll. Das ProstSchG wird, wie bereits erwähnt, durch den Bund evaluiert. Bis zum 01. Juli 2025 muss nach §38 ProstSchG die Evaluation dem Bundesministerium BMFSFJ vorgelegt werden. Als evaluie- rendes Institut wurde das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (kfn) bestimmt. 2 Der Begriff Prostituierte wird gewählt, da es sich hierbei um den in der Gesetzesgrundlage genutzten Begriff handelt. 9 Weitere gesetzliche Bestimmungen Neben dem ProstSchG gelten weitere gesetzliche Vorschriften. Durch das Prostitutionsgesetz (ProstG) aus dem Jahr 2002 sollen Rechtsverhältnisse der Prostitu- ierten gestärkt werden. Hierunter fällt z. B. auch das Weisungsverbot: „Weisungen, die das Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung sexueller Dienstleistungen vor- schreiben, sind unzulässig.“ (§3 ProstG). Nach der Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution (ProstVerV BW) vom 03. März 1976 ist Prostitution in Baden-Württemberg nur in Gemeinden über 35 000 Einwohnern gestattet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zudem zum 09. Dezember 2014 eine Sperrbezirksverord- nung (Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Verbot der Prostitution im Stadtkreis Karlsruhe) erlassen. Diese ist weiterhin rechtbindend. Des Weiteren ist an dieser Stelle zu nennen, dass die Straßenprostitution in der Stadt Karlsruhe zum Berichtszeitraum im Jahr 2024 im Rahmen der Sperrbezirksverordnung gestattet war. Durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe, welche am 21. März 2025 in Kraft getreten ist, ist das Ausüben von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum im Stadtgebiet Karlsruhe seit- dem verboten. Die Allgemeinverfügung gilt, soweit sie nicht zuvor aufgehoben wird, bis zum Ab- lauf des 21.Septembers 2025. In den folgenden Abschnitten gibt das Lagebild einen Einblick in die Arbeit der Fachgruppe Prost- SchG und dadurch vor allem, in das Leben der Menschen, die in der Prostitution im Stadt- und Landkreis Karlsruhe tätig sind. Lagebild für Stadt- und Landkreis Karlsruhe Wie viele Menschen der Prostitution nachgehen, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Hinweise hierauf geben jedoch die Zahlen der Erst- und Folgeanmeldungen, die allerdings beliebig häufig wiederholt werden können. Da Datenaustausch nicht erlaubt ist, kann es zu Mehrfachanmeldun- gen kommen. Des Weiteren ist der Ort der Tätigkeit nicht auf den Anmeldeort beschränkt, sodass auch über den Ausstellungsort keine Erfassung erfolgen kann. Besonders wichtig für die Erstellung dieses Schätzwertes sind die Daten der Polizei 3 . Das hier vorliegende Lagebild versucht ein Bild des Ist-Zustandes zu zeichnen durch die Darstellung von nicht personenbezogenen Daten unter Einbe- zug der regionalen Fachberatungsstellen. 3 Der Begriff Polizei umfasst nach §104 BWPolG Polizeibehörden (umgangssprachlich Ordnungsbehörde) und Polizei- vollzugsdienst. 10 Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir uns entschlossen, die Erläuterungen der einzelnen Fach- stellen analog zum Ablaufdiagramm (S. 6) vorzunehmen. Gesundheitsamt Landratsamt Karlsruhe Das Gesundheitsamt Karlsruhe ist ansässig im Landratsamt Karlsruhe und für Stadt- sowie Land- kreis Karlsruhe zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ausführungsgesetz zum Prostitu- iertenschutzgesetz (AG ProstSchG) des Landes Baden-Württemberg und dem Auftrag entspre- chend §10 ProstSchG (Gesundheitliche Beratung), §24 Abs. 3 ProstSchG (Sicherheit und Gesund- heitsschutz) sowie im Bereich Hygiene bei der Betriebserlaubnisprüfung §24 Abs. 5 ProstSchG. §10 Gesundheitliche Beratung (1) Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird eine gesundheitliche Beratung durch eine für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zustän- dige Behörde angeboten. Die Länder können bestimmen, dass eine andere Behörde für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständig ist. (2) Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der be- ratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisrege- lung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen. Die beratene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegen- heit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können mit Zu- stimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden. (3) Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der ge- sundheitlichen Beratung nach Absatz 1 zuständigen Behörde. Nach der Anmeldung der Tätig- keit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Mo- nate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung min- destens alle sechs Monate wahrzunehmen. (4) Die nach Absatz 1 zuständige Behörde stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein: 1. der Vor- und Nachname der beratenen Person, 2. das Geburtsdatum der beratenen Person, 3. die ausstellende Stelle und 4. das Datum der gesundheitlichen Beratung. Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Alias- bescheinigung nach § 6 Absatz 2 verwendeten Alias ausgestellt werden. 11 (5) Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gilt auch als Nachweis, soweit nach § 3 Absatz 2 weitere Anmeldungen erforderlich sind. (6) Die oder der Prostituierte hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitzuführen. Die soziale und gesundheitliche Beratung (§10 ProstSchG) ist individuell am Bedarf der Person aus- gerichtet. Im Zentrum stehen gesundheitliche Belange, zu denen auch psychosoziale Aspekte ge- hören sowie die Weitervermittlung an weitere Unterstützungsangebote. Bei Bedarf gehört das Aufzeigen von Schutzmaßnahmen sowie der sofortige Vollzug dieser hierzu. Die Beratungen sind vertraulich. Es stehen ausreichend Telefondolmetscher zu Verfügung, damit ein vertrauensvolles Gespräch in der Muttersprache immer möglich ist. Die Beratungen sind am hauptsächlichen Arbeitsort für 18 – 21-Jährige mindestens halbjährlich und für über 21-Jährige mindestens jährlich zu wiederholen. Nach jeder erfolgten gesundheitli- chen Beratung wird eine Bescheinigung nach §10 ProstSchG ausgestellt. In Einzelfällen fanden auch Beratungsgespräche statt, in denen aufgrund anderer individueller Anliegen keine Beratungs- bescheinigung nötig war bzw. ausgestellt wurde. Die Beratungsbescheinigung ist bei der Arbeit mitzuführen (§10 Abs. 6 ProstSchG). Die Altersverteilung der Beratungen im Jahr 2024 strukturiert sich wie folgt: Landratsamt Karlsruhe, n=274 Die jüngste Person in der Beratung war 18 Jahre alt, die älteste 71. Ergänzt wird die Beratung im Gesundheitsamt durch die unregelmäßig stattfindende aufsuchende Tätigkeit (§24 Abs. 3 ProstSchG). Im Jahr 2024 hatte das Gesundheitsamt Karlsruhe 73 Kontakte im Rahmen der aufsuchenden Tätigkeit. 7,7% 37,6% 31,4% 20,1% 3,3% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% 18 - 20 Jahre21 -30 Jahre31 - 40 Jahre41 - 60 Jahreüber 60 Jahre Altersstruktur / Beratung 2024 in % 12 §24 Abs. 3 ProstSchG (3) Der Betreiber einer Prostitutionsstätte ist verpflichtet, den zuständigen Behörden oder den von diesen beauftragten Personen auf deren Verlangen die Durchführung von Beratungen zu gesundheitserhaltenden Verhaltensweisen und zur Prävention sexuell übertragbarer Krankhei- ten in der Prostitutionsstätte zu ermöglichen. Im Berichtszeitraum haben 274 Beratungskontakte nach § 10 ProstSchG stattgefunden. Hiervon waren 81 Erst- und 193 Folgeberatungen. Landratsamt Karlsruhe, n=274 Die Aufteilung der Staatsangehörigkeit war hierbei wie folgt: * hierunter sind folgende Staatsangehörigkeiten zusammengefasst: brasilianisch, chinesisch, dominikanisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, irakisch, kolumbianisch, lettisch, litauisch, österreichisch, polnisch, portugiesisch, russisch, ukrainisch, thailändisch und venezolanisch Landratsamt Karlsruhe, n=274 29,6% 70,4% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% ErstberatungFolgeberatung Arten der Beratung 2024 in % 20,4% 16,4% 38,0% 1,8% 6,9% 16,4% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% bulgarischdeutschrumänischspanischungarischandere* Staatsangehörigkeit/ Beratung 2024 in % 13 Die angegebenen hauptsächlichen Tätigkeitsorte verteilen sich nach Angaben der Klienten und Kli- entinnen auf 62,8 % Stadtgebiet Karlsruhe, 26,6 % Landkreis Karlsruhe. Die übrigen 10,6 % auf an- dere Kommunen bzw. Landkreise oder stetig wechselnde Tätigkeitsorte. Des Weiteren besteht die Möglichkeit in einer weiteren Abteilung des Gesundheitsamtes freiwillig kostenlose und anonyme Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten vornehmen zu lassen (§19 Infektionsschutzgesetz [IfSG]). Hier findet intern eine enge Kooperation statt. Ordnungsamt Die Ordnungsämter haben unterschiedliche Schwerpunkte in den Zuständigkeiten. Im Zuge der Anmeldung findet ein Informations- und Beratungsgespräch (§7 ProstSchG) statt. Diese beinhalten Grundinformationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsan- geboten. § 7 Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch (1) Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. (2) Das Informations- und Beratungsgespräch muss mindestens umfassen: 1. Grundinformationen zur Rechtslage nach diesem Gesetz, nach dem Prostitutionsgesetz so- wie zu weiteren zur Ausübung der Prostitution relevanten Vorschriften, die im räumlichen Zu- ständigkeitsbereich der Behörde für die Prostitutionsausübung gelten, 2. Grundinformationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung, 3. Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Bera- tungsangeboten zur Schwangerschaft, 4. Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und 5. Informationen über die bestehende Steuerpflicht der aufgenommenen Tätigkeit und die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden umsatz- und ertragssteuerrechtlichen Pflichten. (3) Die zuständige Behörde stellt der oder dem Prostituierten während des Beratungsge- sprächs Informationen zur Ausübung der Prostitution in geeigneter Form zur Verfügung. Die Informationen sollen in einer Sprache verfasst sein, die die oder der Prostituierte versteht. Die Anmeldebescheinigung ist bei der Arbeit mitzuführen (§ 5 Abs. 7 ProstSchG) und dient so der Polizei als Nachweis über die erfolgte Anmeldung und damit als Nachweis darüber, dass wichtige Informationen sowie ein Ort zum Fragenstellen gegeben war und bekannt ist. 14 Des Weiteren haben zuständige Ordnungsämter die Aufgabe, das Erlaubnisverfahren für das Pros- titutionsgewerbe durchzuführen. Da wir uns im Lagebild auf die in der Prostitution Tätigen fokus- sieren möchten, wird dies nicht weiter erläutert. Zur kurzen Veranschaulichung jedoch ein Schau- bild zum Ablauf eines solchen Verfahrens. Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt Im Stadtgebiet Karlsruhe ist das Ordnungs- und Bürgeramt für folgende Aufgaben nach dem Pros- tituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zuständig: • Durchführung von Informations- und Beratungsgesprächen gemäß § 7 ProstSchG • Ausstellung von Anmeldebescheinigungen nach § 5 Absatz 1 ProstSchG, • Erlaubniserteilung für Prostitutionsgewerbe gemäß § 12 ff. ProstSchG • Überwachung von Prostitutionsstätten im Sinne des § 29 ProstSchG • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 33 ProstSchG Für die Informations- und Beratungsgespräche wird bei Bedarf ein telefonischer Dolmetscher- dienst genutzt. Infolgedessen können alle wichtigen Informationen in der jeweiligen Mutterspra- che der bzw. des Prostituierten vermittelt werden. Zusätzlich zu den nach § 7 Absatz 2 ProstSchG vorgeschriebenen Mindestinhalten des Informa- tions- und Beratungsgesprächs, haben die Prostituierten die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen 15 und ihre Anliegen vorzutragen. Je nach Anliegen werden dann weitere Kontakte zum Beispiel an die Fa chberatungsstellen, das Gesundheitsamt oder das Finanzamt vermittelt. Nach § 12 ProstSchG sind im Erlaubnisverfahren die räumlichen und persönlichen Gegebenheiten zu prüfen. Hierbei werden die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen an das Gebäude der Prostitutionsstätte sowie regelmäßig die persönliche Zuverlässigkeit der Betreibenden und Be- schä ftigten überprüft. Das Ordnungs- und Bürgeramt führt anlassbezogen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemein- schaft Rotlicht der Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe oder dem zuständigen Polizeirevier Kontrollen durch. Anhaltspunkt für mögliche Kontrollen können sich beispielsweise durch Beratungstermine ergeben oder durch Beschwerden. Die Einhaltung der Schutzvorschriften des Prost SchG steht bei allen getroffenen Maßnahmen im Fokus. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 103 Anmeldebescheinigungen, verteilt auf 35 Erst- und 68 Folge- beratungen, ausgestellt. Stadt Karlsruhe, n=103 34,0% 66,0% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% ErstberatungFolgeberatung Arten der Beratungen/ Anmeldungen 2024 in % 16 Die jüngste Person der Prostituierte im Jahr 2024 war 18 Jahre alt und die älteste 67 Jahre alt. Stadt Karlsruhe, n=103 Die im Berichtszeitraum im Stadtkreis Karlsruhe angemeldeten Prostituierten besitzen folgende Staatsangehörigkeit: * hierunter sind folgende Staatsangehörigkeiten zusammengefasst: chinesisch, französisch, italienisch, litauisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, venezolanisch Stadt Karlsruhe, n=103 9,7% 35,0% 32,0% 18,4% 4,9% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 18 - 20 Jahre21 -30 Jahre31 - 40 Jahre41 - 60 Jahreüber 60 Jahre Altersstruktur / Beratung 2024 in % 21,4% 23,3% 31,1% 5,8% 6,8% 11,7% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% bulgarischdeutschrumänischspanischungarischandere* Staatsangehörigkeit / Beratung 2024 in % 17 Landratsamt Karlsruhe - Amt für Ordnung und Recht Das Amt für Ordnung und Recht des Landratsamtes Karlsruhe führt ebenfalls die Anmeldegesprä- che gemäß § 7 ProstSchG für hauptsächlich im Landkreis tätige Prostituierte durch. Die Zuständig- keit besteht hier für die großen Kreisstädte Bruchsal und Ettlingen. Überwiegend melden sich Prostituierte aus den FKK-Clubs in Ettlingen sowie in Bruchsal an. Zur Anmeldung beim Amt für Ordnung und Recht ist gemäß § 4 ProstSchG eine zuvor erfolgte ge- sundheitliche Beratung vorzulegen. Die Anmeldung ist für unter 21-Jährige ein Jahr gültig und für über 21-Jährige zwei Jahre gültig. Mit der im Landkreis Karlsruhe ausgestellten Anmeldebescheinigung ist es möglich, in ganz Deutschland zu arbeiten, insofern den jeweiligen Regelungen der Sperrbezirke Rechnung getragen wird. Die Anmeldungen finden in einem geschützten Rahmen in einem Vier-Augen-Gespräch statt. Zur Durchführung der Anmeldungen steht eine Beratungseinheit zur Verfügung. Weiterhin kann auf einen Telefondolmetscherdienst zurückgegriffen werden, wenn die anzumeldende Person kein Deutsch oder Englisch spricht. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 83 Anmeldebescheinigungen vom Landratsamt Karlsruhe ausge- stellt bzw. verlängert. Ende des Jahres übernahm das Amt für Ordnung und Recht des Landratsam- tes Karlsruhe im Rahmen der Amtshilfe für ca. 4 Wochen auch die Anmeldegespräche für die Stadt Karlsruhe. Im Jahr 2024 waren von 83 Anmeldungen 26 Erst- und 57 Folgeberatungen. Landratsamt Karlsruhe, n=83 13,3% 44,6% 30,1% 10,8% 1,2% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 18 - 20 Jahre21 -30 Jahre31 - 40 Jahre41 - 60 Jahreüber 60 Jahre Altersstruktur / Beratung 2024 in % 18 * hierunter sind folgende Staatsangehörigkeiten zusammengefasst: italienisch, kolumbianisch, moldauisch, österreichisch, polnisch, portugiesisch, thailändisch, ukrainisch Landratsamt Karlsruhe, n=83 Stadt Bruchsal - Ordnungsamt Das Ordnungsamt, Sachgebiet Handel und Gewerbe, ist für den gewerblichen Teil des ProstSchG zuständig, wozu insbesondere die Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben und deren Über- wachung gehört. Insgesamt wurden in Bruchsal zwei Prostitutionsbetriebe konzessioniert. Stadt Ettlingen - Ordnungs- und Sozialamt Das Ordnungs- und Sozialamt der Stadt Ettlingen bearbeitet für den Gemarkungsbereich Ettlingen den gewerberechtlichen Teil des ProstSchG. Ettlingen ist für die Überwachung der Prostitutions- stätten und das Führen des Gewerberegisters zuständig. In Ettlingen wurden bislang vier Prostitu- tionsstätten konzessioniert. Polizeipräsidium Karlsruhe – Kriminalpolizeiinspektion 4 „AG Rotlicht“ Die AG Rotlicht ist eine Organisationseinheit der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe, die im März 2004 nach einem Tötungsdelikt im Rotlichtmilieu eingerichtet wurde. Die Aufgaben der AG Rotlicht sind: • Erkenntnisgewinnung im Rotlichtmilieu • Erkennen krimineller Strukturen • Erkennen von Problemfeldern und Brennpunkten im Rotlichtmilieu • Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im direkten Zusammenhang mit der Prostitutionsaus- übung • Zurverfügungstellung von Informationen an andere Stellen 25,3% 13,3% 48,2% 1,2%1,2% 10,8% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% bulgarischdeutschrumänischspanischungarischandere* Staatsangehörigkeit / Beratung 2024 in % 19 • Ansprechpartner für andere Behörden, Hilfsorganisationen, Beratungsstellen und in der Prosti- tution tätige Personen Im Jahr 2024 führte die AG Rotlicht, beziehungsweise die Kriminalinspektion 4 des Polizeipräsidi- ums Karlsruhe 252 Personenkontrollen durch. Hierbei wurden 97 einzelne Personen im Alter von 18 bis 67 Jahren kontrolliert, darunter 87 Pros- tituierte und 10 Personen mit anderen Tätigkeiten im Rotlichtmilieu wie Bordellbetreiberinnen und Betreiber, Hausdamen und Security-Personal. Im Jahr 2024 wurden keine Minderjährigen bei der Ausübung der Prostitution festgestellt. Polizeipräsidium Karlsruhe, n=252 Polizeipräsidium Karlsruhe, n=252 16,3% 41,7% 28,6% 11,5% 2,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 18 - 20 Jahre21 -30 Jahre31 - 40 Jahre41 - 60 Jahreüber 60 Jahre Altersstruktur Personenkontrollen 2024 in % 27,8% 1,6% 8,7% 3,2% 52,8% 6,0% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% bulgarischdeutschrumänischspanischungarischandere Staatsangehörigkeit Personenkontrollen 2024 in % 20 Die Anzahl der angezeigten Fälle von schweren Straftaten im Kontext mit dem Prostitutionsmilieu ist gleichbleibend gering. Quelle: PKS Lokal, Fall DS TO PPKA alle Delikte Vergl. 5J. Im Jahr 2024 wurde durch die Kriminalinspektion 4 des Polizeipräsidiums Karlsruhe ein Ermitt- lungsverfahren gegen eine ungarische Gruppierung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Zwangsprostitution geführt, das mittlerweile zur Festnahme von sieben Beschuldigten geführt hat. Sie stehen im Verdacht ungarische Frauen nach Deutschland gebracht und sie, teilweise mit massi- ver Gewalt, zur Straßenprostitution gezwungen zu haben. Prostitution in Räumlichkeiten Prostitution findet in verschiedenen Räumlichkeiten statt. Dies beinhaltet Terminwohnungen, Laufhäuser, Bordelle, Massagestudio, SM-Studios, FKK-Clubs und Ausübung der Prostitution in an- gemieteten Räumen. Die AG Rotlicht ist für alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird, zustän- dig und führt hier Kontrollen durch. ZE ITRA UM01 - 12 Fallerf assungen vom 01.01.-31.12. eines jeden Jahres Tatort: Stadt- und Landkreise212 Stadtkreis Karlsruhe DELIKTsiehe unten: 20202021202220232024 ------ Stra fta te n ge sa mt27.13323.60525.85327.40325.340 darunter: 1000** ST gg. sex. Selbstbestimmung294365397492511 1400** - Ausnutzung sex. Neigungen66138141235194 14001001 AUSÜBEN VERBOT. PROSTITUTION13012 14002001 JUGENDGEFÄHRDENDE PROSTITUTION00000 1411** -Förder.sex.Handl.Minderj.13011 1412** -Ausbeut v Prostituierten00000 1420** - Zuhälterei00111 2000** Rohheit/persönl. Freiheit2.7032.5713.1973.4153.507 2300** ST gg. die persönl. Freiheit5426418149371.007 2390** Menschenhandel u.a.12241 2391** Menschenhandel § 232 StGB00011 darunter: 23911000 MH: SEX. AUSBEUTUNG00000 23911040 MH: SEX. AUSBEUTUNG QUALIF 00001 23912000 MH: BESCHÄFTIGUNG00000 23914000 MH: BEGEHUNG STRAFT.00000 2392** Zwangsprostitution § 232a StGB12230 darunter: 23921000 ZWANGSPROSTITUTION00010 23921040 ZWANGSPROSTITUTION QUALIF10220 23922000 - § 232A VI FREIERSTRAFBARKE02000 2394** Ausbeutung der Arbeitskraft00000 2395** Ausbeutung d. Freiheitsberaub.00000 Quelle: PKS Lokal, Fall DS TO PPKA alle Delikte Vergl. 5J. erfasste Fälle im Bereich der Prostitution/Menschenhandel DELIKT JAHR (Jahreszahlen) 21 Prostitution im öffentlichen Raum Im Jahr 2024 gingen etwa zehn Prozent (15 – 25 Frauen und ein Mann) der im Stadtgebiet Karls- ruhe tätigen Prostituierten ihrer Tätigkeit auf dem Straßenstrich nach. 22 23 24 Die Prostituierten, die ihrer Tätigkeit auf dem Straßenstrich nachgehen, sind fast ausschließlich un- garischer und bulgarischer Herkunft. Polizeipräsidium Karlsruhe, n= 90 Beratungsstellen Die zuständigen Behörden haben gemäß ProstSchG auf Fachberatungsstellen hinzuweisen (§7 Abs. 2 ProstSchG). Beratungsstellen sind daher ein wichtiger Baustein innerhalb des Netzwer- kes und der Durchführung des ProstSchG. Sie leisten einen bedeutenden Anteil in der psychosozia- len Versorgung für Menschen in prekären Lebenslagen. Im Stadtgebiet Karlsruhe sind seit Jahren die beiden Beratungsstellen Luise des Diakonischen Wer- kes Karlsruhe, sowie Mariposa, von The Justice Project e.V. ansässig und jeweils feste Bestandteile der Fachgruppe ProstSchG. Menschen, die im Landkreis Karlsruhe tätig sind, werden ebenfalls von diesen Beratungsstellen unterstützt. Ergänzend gibt es inzwischen noch das Beratungsprojekt „strong, safe und healthy“ von ZeSIA Karlsruhe in Kooperation mit Spotlight Pforzheim, das sich an mann-männliche Sexarbeiter richtet. Als Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel ist die Mitternachtsmission Heilbronn der nächstgelegene Beratungsort mit Schutzunterbringung und einhergehender adäquater Versorgung von Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Die Beratungsstelle wird anlassbezo- gen sowie zu Kooperationsgesprächen hinzugezogen. Glücklicherweise steht der Fachbereich die- ser Fachberatungsstelle seit Herbst 2024 wieder zu Verfügung. Wenn auch leider derzeit noch keine 24/7 Erreichbarkeit wie früher gegeben ist, so ist eine Erreichbarkeit unter den Bürozeiten gewährleistet. Im Folgenden stellen sich beide Beratungsstellen für Menschen in der Prostitution in und um Karls- ruhe vor. 25,6% 1,1%1,1% 72,2% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% bulgarischdeutschrumänischungarisch Staatsangehörigkeit Prostituierte (Arbeitsort Straßenstrich) 2024 in % 25 Luise Seit 2014 ist die Fachberatungsstelle „Luise“ des Diakonischen Werks Karlsruhe Ansprechpartnerin für Menschen in der Prostitution. Sie bietet ein niederschwelliges, akzeptierendes, ergebnisoffe- nes und wertschätzendes Beratungsangebot. Luise ist zuständig für das Stadtgebiet Karlsruhe und seit 2021 auch für die Städte Bruchsal und Ettlingen im Landkreis Karlsruhe. Aus dem Kontakt und der Beziehung zu Menschen in der Prostitution leitet sie ihr Wertesystem im Umgang mit ihrer Zielgruppe ab. Luise ist da für ... • Menschen, die aktuell in der Prostitution arbeiten oder in der Vergangenheit tätig waren • Angehörige • Kund*innen • Fachkräfte anderer Beratungsstellen • Behördenmitarbeitende • am Thema Interessierte Luise bietet ... • anonyme und kostenlose Beratung • ergebnisoffenes Arbeiten und die Suche nach individuellen Lösungen für jede Frage • mehrsprachige Beratung durch ein multikulturelles Team (Rumänisch, Spanisch, Bulgarisch, Türkisch, Englisch, Deutsch) • Zusammenarbeit mit Dolmetschenden für die Beratung in anderen Sprachen Regelmäßige Angebote • aufsuchende Arbeit jeden Montag auf dem Straßenstrich • aufsuchende Arbeit in Prostitutionsstätten in Stadt und Landkreis Karlsruhe • Beratung im Büro nach Terminvereinbarung • Begleitung zu Terminen • Projekt für Menschen ohne Krankenversicherung in der Prostitution: Seit 2024 bietet Luise Vermittlung an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Beratung und Clearing zum Thema Krankenversicherung an • Mobilpraxis: mobile ärztliche Sprechstunde in Prostitutionsstätten in Zusammenarbeit mit dem DRK und einer Gynäkologin • Zwei Ausstiegsappartements mit Beratung und Unterstützung beim Ausstiegsprozess Die Beratungsstelle Luise konnte im Berichtszeitraum 134 Klienten und Klientinnen erfassen. Die meisten der Personen waren im Alter von 21 bis 30 Jahren. 26 Luise, n=134 Die als „Unbekannt“ geführten Daten lassen sich aufgrund des bewusst niedrigschwelligen und dadurch häufig auch anonymen Beratungsangebots erklären. Es liegt oftmals im Interesse der Ziel- gruppe, die eigene Identität nicht offenzulegen und vorsichtig bei der Herausgabe der persönli- chen Daten zu sein. Häufig spielen dabei bereits vorangegangene Diskriminierungs- und Stigmati- sierungserfahrungen aufgrund ihrer Tätigkeit eine Rolle. In der Beratungsarbeit wird daher die Of- fenlegung der persönlichen Daten nicht forciert, sondern der Schwerpunkt vor allem auf den Ver- trauens- und Beziehungsaufbau gelegt. Klientinnen und Klienten aus den Ländern Bulgarien, Ungarn und Rumänien bildeten die größte Zu-Beratende-Gruppe. Luise, n=134 9,7% 41,0% 20,1% 6,0% 1,5% 21,6% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 18 - 20 Jahre21 -30 Jahre31 - 40 Jahre41 - 60 Jahreüber 60 Jahreunbekannt Alter der Beratenen 2024 in % 32,8% 5,2% 33,6% 4,5% 17,2% 1,5% 5,2% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% bulgarischdeutschrumänischspanischungarischandereunbekannt Herkunft der Beratenen 2024 in % 27 Von 959 Beratungen (Mehrfachzählung einer Person möglich) waren über die Hälfte telefonischer Art. Dies beinhaltet Kontakte über Messenger Dienste, wie auch telefonisch. Luise, n=959 Von diesen 959 Beratungen lagen etwa die Hälfte in einer Zeitspanne von über zehn bis 60 Minuten. Luise, n=959 12,9% 67,4% 1,0% 8,8% 9,9% Art der Beratung 2024 in % BüroTelefonOnlineBegleitungHausbesuch / sonstiges 279 505 175 0 100 200 300 400 500 600 unter 10 Minutenüber 10 Minutenüber 60 Minuten Dauer der Beratungsgespräche 2024 in Anzahl 28 Gesundheitliche Themen, sowie finanzielle und rechtliche Anliegen bildeten die größten Themen- gruppen im Berichtszeitraum. Der Bereich „Arbeit“ bezieht sich auf Themen außerhalb der Arbeits- tätigkeit in der Prostitution. Dies ist der Fall, wenn eine Person neben ihrer Tätigkeit in der Prosti- tution eine zusätzliche Arbeit aufnehmen möchte, diese bereits aufgenommen hat oder sich beruf- lich neu orientieren möchte und dabei Unterstützung benötigt (z. B. Beantragung Führungszeug- nis, Urlaubsantrag, Problemen bei der Arbeit, etc.). Mehrfachnennungen sind pro Beratung mög- lich. Luise, n=1119 Im Bereich der Aufsuchenden Arbeit fanden weitere 669 Kontakte statt, hiervon 551 auf dem Stra- ßenstrich im Stadtgebiet Karlsruhe: Luise, n=669 18,7% 7,1% 18,5% 29,1% 6,5% 4,8% 15,3% Themen der Beratung 2024 in % GesundheitArbeitFinanziellRechtlich WohnenAus und UmstiegPsychosozial 82,4% 12,3% 5,4% Kontakte bei Aufsuchender Arbeit 2024 in % StraßenstrichEtablissementsBrunnenstraße 29 Bei den meisten Kontakten konnten Gespräche über zehn Minuten geführt werden. Luise, n=669 Mariposa Die Beratungsstelle Mariposa ist ein Hilfsangebot für Frauen 4 , die in Karlsruhe und Umgebung in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind oder waren. Grundlage der Arbeit ist eine wertschätzende, akzeptierende und respektvolle Haltung gegenüber jeder Person, die Beratung wünscht, ungeach- tet ihrer Herkunft, Religion, geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung. Die vielfältige und niedrigschwellige Angebotspalette soll dazu dienen, möglichst vielen in der Prostitution/ Sexarbeit tätigen Personen Zugang zum Hilfesystem und zu unterstützender Beratung zu ermögli- chen. Aufsuchende Arbeit Bei der Aufsuchenden Arbeit werden in regelmäßigen Abständen die unterschiedlichen Orte, an denen in Karlsruhe Prostitution stattfindet, aufgesucht. Hierbei werden Sexarbeitende über das Angebot der Beratungsstelle Mariposa informiert, neue Kontakte geknüpft oder langjährige Bezie- hungen vertieft. Es werden unter anderem, Kondome, Hygieneartikel, kleine Geschenke und Kon- taktkarten in verschiedenen Sprachen an die Klienten und Klientinnen verteilt und - falls ge- wünscht - vor Ort beraten. Anlaufstelle Frauencafé Mariposa Ein Kernangebot der Beratungsstelle ist das Frauencafé Mariposa, welches an drei Vormittagen von 10:00 – 13:00 Uhr als offene Anlaufstelle dient. Neben der Bedarfsklärung, kurzen Beratungs- inhalten oder verschiedenen Angeboten, wie wöchentliche Massage, regelmäßige STI-Testungen, Haus- und Zahnarzt-Sprechstunden, bietet das Frauencafé Raum, um entspannt einen Kaffee zu 4 Unsere Beratung richtet sich an Frauen, trans-Personen, nicht-binäre Menschen, inter- und agender Personen 130 539 0 100 200 300 400 500 600 unter 10 Minutenüber 10 Minuten Kontaktdauer bei Aufsuchender Arbeit 2024 in Anzahl 30 trinken und tiefer ins Gespräch zu kommen. Durch den Umzug in die Kaiserstraße 63 ist nun auch ein Koch- und Essensangebot möglich. Sozialberatung Im Rahmen der Sozialberatung werden Klienten und Klientinnen in längerfristigen Beratungspro- zessen und in ihren verschiedenen Lebenslagen individuell und professionell begleitet. Themen der Sozialberatung sind beispielsweise Existenzsicherung, Budgetplanung, rechtliche Fragen, Aus- bzw. Umstieg, Krankenversicherung, Wohnungssuche und psychosoziale Beratung. Hierzu gehören auch die Weitervermittlung und Begleitung an weiterführende Hilfen, andere Beratungs- und Fachstellen, Arztpraxen sowie Behörden. Online-Beratung – Digitale Beratungsstelle Seit Ende November 2023 bietet Mariposa über eine digitale Beratungsseite auch Online-Beratung an. Die digitale Beratungsstelle ermöglicht in anonymer und niedrigschwelliger Form, ortsunge- bunden, Fragen und Anliegen an die Sozialarbeiterinnen zu stellen. Über einen Link auf der Mari- posa-Website kann zu bestimmten Zeiten per Live-Chat kommuniziert oder ein Termin für Chat- oder Video-Beratung vereinbart werden. Zusätzlich wird auch Aufsuchende Arbeit online geleistet, bei welcher in der Prostitution Tätige aktiv über ihre Inserate angeschrieben und über das Bera- tungsangebot informiert werden. Der Träger der Beratungsstelle Mariposa ist The Justice Project e.V., ein gemeinnütziger Verein in Karlsruhe, der neben der Beratungs- und Anlaufstelle Mariposa eine weitere Beratungsstelle, OASE, für Betroffene von Menschenhandel mit klientelorientierter, ganzheitlicher und akzeptie- render Hilfe führt. Die Beratungsstelle Mariposa konnte im Berichtszeitraum 204 Klienten und Klientinnen erfassen. Mariposa, n=204 2,9% 19,6% 22,1% 17,2% 5,4% 32,8% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 18 - 20 Jahre21 -30 Jahre31 - 40 Jahre41 - 60 Jahreüber 60 Jahreunbekannt Alter der Beratenen 2024 in % 31 Die als „Unbekannt" geführten Daten lassen sich aufgrund des bewusst niedrigschwelligen und dadurch häufig auch anonymen Beratungsangebots erklären. Es liegt oftmals im Interesse der Ziel- gruppe, die eigene Identität nicht offenzulegen und vorsichtig bei der Herausgabe der persönli- chen Daten zu sein. Häufig spielen dabei bereits vorangegangene Diskriminierungs- und Stigmati- sierungserfahrungen aufgrund ihrer Tätigkeit eine Rolle. In der Beratungsarbeit wird daher die Of- fenlegung der persönlichen Daten nicht forciert, sondern der Schwerpunkt vor allem auf den Ver- trauens- und Beziehungsaufbau gelegt. 45% der 204 gezählten Personen kamen aus Bulgarien und Rumänien. Mariposa, n=204 Insgesamt konnten im Berichtszeitraum 1657 Beratungsgespräche ohne die Kontakte im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit geführt werden. Die Arten der Beratungen sind hierbei vielfältig. Mariposa, n=1691 Kennzahl 18,6% 4,9% 26,5% 6,4% 7,4% 14,7% 21,6% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% bulgarischdeutschrumänischspanischungarischandereunbekannt Herkunft der Beratenen 2024 in % Büro 26,6% Telefon 70,5% Online 0,2% Begleitung 2,7% Hausbesuch 0,1% Art der Beratung 2024 in % BüroTelefonOnlineBegleitungHausbesuch / sonstiges 32 Bei den Themenbereichen sowie dem jeweiligen Beratungssetting sind Mehrfachnennungen mög- lich. Der Bereich „Arbeit“ bezieht sich auf Themen außerhalb der Arbeitstätigkeit in der Prostitu- tion. Dies ist der Fall, wenn eine Person neben ihrer Tätigkeit in der Prostitution eine zusätzliche Arbeit aufnehmen möchte, diese bereits aufgenommen hat oder sich beruflich neu orientieren möchte und dabei Unterstützung benötigt (z. B. Beantragung Führungszeugnis, Urlaubsantrag, Problemen bei der Arbeit, etc.). Mariposa, n=2084 Gesamtzahl Themen Viele dieser Kontakte waren Kurzkontakte von unter 10 Minuten. 157 von 1657 Kontakten waren dagegen auch über eine Stunde. Mariposa, n=1657 22,7% 6,4% 14,7% 13,7% 5,9% 14,6% 22,0% Themen der Beratung 2024 in % GesundheitArbeitFianziellRechtlich WohnenAus und UmstiegPsychosozial 1005 495 157 0 200 400 600 800 1000 1200 unter 10 Minutenüber 10 Minutenüber 60 Minuten Dauer der Beratungsgespräche 2024 in Anzahl 33 Im Bereich der Aufsuchenden Arbeit fanden weitere 546 Kontakte statt. Knapp über die Hälfte da- von in der Brunnenstraße in Karlsruhe. Mariposa, n=546 Im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit gab es 436 Kontaktgespräche unter zehn Minuten. Mariposa, n=546 Strong, safe & healthy Das Beratungsangebot "strong, safe & healthy" richtet sich an mann-männliche Sexarbeiter, also an Männer, die Sex mit Männern haben. Es wird von ZeSIA – Zentrum für sexuelle Gesundheit, Identität und Aufklärung Karlsruhe in Zusammenarbeit mit Spotlight Pforzheim – Fachstelle für se- xuelle Gesundheit und Selbstbestimmung durchgeführt. Da die Vermittlung von mann-männlicher 15,9% 33,0% 51,1% Kontakte bei Aufsuchender Arbeit 2024 in % StraßenstrichEtablissementsBrunnenstraße 436 110 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 unter 10 Minutenüber 10 Minuten Kontaktdauer bei Aufsuchender Arbeit 2024 in Anzahl 34 Sexarbeit zu einem großen Teil im Netz stattfindet, handelt es sich bei strong, safe & healthy in erster Linie um ein digitales Beratungsangebot. In einer Vielzahl von sozialen Netzwerken wie Romeo oder Grindr (die teilweise ausgewiesene Stri- cher-/Escortbereiche haben) ist die Zielgruppe der mann-männlichen Sexarbeiter zu finden. Allein bei Gayromeo sind in der Region Pforzheim und Karlsruhe ca. 120 Sexarbeiter aktiv. Im Rahmen des Projekts werden Sexarbeiter aktiv auf den unterschiedlichen Plattformen angeschrieben und über das Angebot informiert. Bei Interesse kann zu den ausgeschriebenen Zeiten professionelle Beratung in Anspruch genommen werden. Die Beratung kann anonym im Netz/Chat, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in einer der Beratungsstellen vor Ort stattfinden. Die Zielgruppe von strong, safe & healthy ist einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt und da- her eine sehr vulnerable Gruppe von Menschen. Im Bereich der mann-männlichen Sexarbeit sind häufig Jungen und junge Männer tätig, die am Rande der Gesellschaft stehen und nur schwer Zu- gang zum Hilfesystem haben. Über das niedrigschwellige, aufsuchende Präventionsangebot zur sexuellen Gesundheit soll Folgendes erreicht werden: • Sexarbeiter sollen erfahren, wie sie sich und ihre Freier vor HIV und STI schützen, wo sie sich testen lassen können und wann sie ärztlichen Rat einholen sollten. • Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Gesundheit sollen die Sexarbeiter befä- higt werden für ihren eigenen Körper und die eigene Sexualität Verantwortung zu übernehmen. • Wissensvermittlung soll Ängste und Mythen rund um das Thema Sexualität abbauen und somit das Selbstbewusstsein der Sexarbeiter stärken, um die jeweiligen Situationen besser steuern und kontrollieren zu können. • Durch das Angebot, sich in den Checkpoints der beiden AIDS-Hilfen kostenlos auf HIV und an- dere SIT testen zu lassen, können Infektionen ausgeschlossen oder bei positiven Befunden mit einer Behandlung/Therapie begonnen werden. • Aus-, Umstiegs- sowie Professionalisierungshilfen können bei Bedarf angeboten werden. Leider ist das Projekt mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert und kann daher im vorlie- genden Lagebericht keine Zahlen vorweisen. Es hat sich bisher gezeigt, dass die Zielgruppe (trotz der vorhandenen Portale) nur schwer zu erreichen ist und das Angebot kaum in Anspruch genom- men wird. Mögliche Gründe hierfür sind eine größere Anonymität im Netz, welche die Kontaktauf- nahme und den Beziehungsaufbau erschweren, zum einen eine hohe Vulnerabilität der Ziel- gruppe, zum anderen aber auch eine im Vergleich zur weiblichen Sexarbeit größere Autonomie der Akteure, da mann-männliche Sexarbeiter ihre Tätigkeit in der Regel eigenständig und nicht etwa im Rahmen von Bordellen oder vermittelt durch Zuhälter ausführen. Im Umgang mit diesen Herausforderungen wurden verschiedene Vorgehensweisen implementiert, die zum Teil auch schon erfolgreich waren und zu mehr Beratungskontakten geführt haben. So werden den Sexarbeitern im Anschreiben z.B. kostenlose Tests auf HIV und andere STIs angeboten und das Projekt wird durch Öffentlichkeitsarbeit bei Events in der LSBTIQ-Community bekannt ge- macht. 35 Aktuelle Entwicklungen 2024 Die Orte, an denen Menschen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe der Prostitution nachgehen, sind vielfältig und individuell. Individuelle Arbeitsorte sind legal, auch außerhalb des Definitionsberei- ches des Prostitutionsgewerbes gemäß ProstSchG. Zur Darstellung der Lage haben wir drei Ar- beitsbereiche ausgewählt: Straßenprostitution, Ausübung im Prostitutionsgewerbe und den soge- nannten „privaten Bereich“. Wie bereits weiter oben unter „Weitere gesetzliche Bestimmungen“ (S.9) angemerkt, war zum Be- richtszeitraum die Straßenprostitution unter Beachtung der Sperrbezirksverordnung im Stadtge- biet Karlsruhe gestattet, so dass hier, trotz aktuell geltender Allgemeinverfügung der Stadt auch auf die Form der sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum zum im Jahr 2024 eingegangen wird. Entwicklungen Straßenstrich Der Straßenstrich im Stadtgebiet Karlsruhe befindet sich im Rahmen der Sperrbezirksverordnung außerhalb der Innenstadt und die Ausübung der Prostitution ist nur im Zeitraum von 22:00 – 06:00 Uhr gestattet. Auch hier gelten die Anmeldevorschriften nach dem ProstSchG. In den großen Kreis- städten Ettlingen und Bruchsal gibt es im Jahr 2024 keinen aktiven Straßenstrich. Die Beratungsstelle Luise hat den städtischen Auftrag, einmal in der Woche aufsuchend auf dem Straßenstrich tätig zu sein. Die Beratungsstelle Mariposa ist einmal im Monat vor Ort. Das Gesund- heitsamt ergänzt die aufsuchenden Tätigkeiten der Beratungsstellen anlassbezogen und in unre- gelmäßigen Abständen. Parallel finden immer wieder Kontrollen der Polizei statt. Lediglich die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst haben das Recht, personenspezifische Daten zu erheben und können daher Aus- sagen über die Personenanzahl treffen. Der Straßenstrich unterteilt sich im Wesentlichen in vier Straßenzüge. Diese sind im Abschnitt der Kriminalpolizei Karlsruhe aufgeführt (S. 21-23). Viele der Frauen, die dort der Prostitution nachge- hen, sind bereits seit vielen Jahren dort und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund der Stadt Karlsruhe oder umliegenden Gemeinden. Hierdurch sind sie zumeist mit den Hilfestrukturen ver- traut. Zu den Angeboten und der Preisgestaltung auf dem Straßenstrich nehmen wir bewusst keine Stel- lung. Dies zu veröffentlichen, schwächt die Verhandlungsposition der dort Tätigen immer wieder. Dies gilt es aus unserer Sicht zum Schutz der dort arbeitenden Personen zu unterlassen. Die Beweggründe dafür, einer Tätigkeit auf dem Straßenstrich nachzugehen, sind vielfältig und in- dividuell. Der Straßenstrich gilt als einer der gefährlichsten Arbeitsorte, auch durch die Einschrän- kung auf die nächtlichen Stunden. Auch ist hier vergleichsweise weniger soziale Kontrolle vorhan- den. Ein Schlüssel der Gewaltprävention ist es, die Menschen in der Prostitution zu bestärken, in bedrohlichen Situationen die Polizei hinzuziehen, Anzeigen gegenüber übergriffigen Freiern zu 36 stellen, selbstwirksam zu agieren und aktiv den Respekt sich selbst gegenüber einzufordern. Hie- ran arbeiten alle Beteiligten der Fachgruppe ProstSchG geschlossen mit den in der Prostitution Tä- tigen. Des Weiteren gilt es die Prostitutionsszene im Blick zu halten. Hierfür ist die AG Rotlicht zuständig. Im Gegensatz zu Prostituierten, die ihre Dienstleistungen in einem Prostitutionsgewerbe anbieten, fallen auf dem Straßenstrich keine regulären Miet- und Reinigungskosten an. Die Arbeitszeit ist zu- dem stark eingegrenzt und die sexuelle Dienstleistung wird schnell verrichtet, während innerhalb des Prostitutionsgewerbes oder auch bei Haus- und Hotelbesuchen die Preisgestaltung stärker von der miteinander verbrachten Zeit abhängt. Hinsichtlich Diskussionen im Vorjahr zu einem möglichen Großbordell, bestanden große Ängste der Prostituierten, die rund um die Ottostraße arbeiteten. Wenn auch die dadurch ausgelöste ge- sellschaftliche, sowie medial geführte, Diskussion zu starker Verunsicherung und negativer Auswir- kungen unter anderem auf das Selbstwertgefühl bei den Menschen in der Straßenprostitution ge- führt hat, so haben sich bestehende Befürchtungen zum Verlust des Arbeitsortes 2024 in diesem Zusammenhang nicht bestätigt. Weiteres Thema im Berichtszeitraum waren wiederkehrende Beschwerden über Vermüllung im Bereich der Straßenprostitution. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten konnte seitens des „Teams Sauberes Karlsruhe“ mittels engmaschiger Dokumentation und Beseitigung der Hinterlas- senschaften an den Arbeitsorten erfolgreich entgegengewirkt werden. Entwicklungen Prostitutionsgewerbe Die Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes sind in den letzten Jahren im gesamten Zuständig- keitsbereich recht unverändert. Im Stadtgebiet Karlsruhe sind derzeit 26 Betriebe, in der Stadt Ettlingen vier Betriebe und in der Stadt Bruchsal zwei Betriebe genehmigt. Durch das ProstSchG sind die Prostitutionsstätten bekannt und genügen festgelegten gesetzlichen Kriterien als Grundlage für eine Erlaubnis. Umfangreiche Betretungs- und Kontrollrechte sind im ProstSchG für die Polizei festgelegt. Das Gesundheitsamt hat zudem die gesetzliche Möglichkeit, gesundheitserhaltende Beratungen vor Ort durchzuführen. Da die Adressen der Prostitutionsbetriebe bekannt sind, ist der Zugang grundsätzlich auch für Fachberatungsstellen möglich, sofern das Hausrecht dies zu lässt. Aktuell gibt es nach wie vor Häu- ser, die von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Fachberatungsstellen den Zutritt verweh- ren. Diese Entwicklung behält die Fachgruppe ProstSchG im Blick. Aus Sicht der Fachgruppe Prost- SchG ist ein uneingeschränkter Zugang der Fachberatungsstellen wünschenswert. 37 Entwicklungen „privater Bereich“ Als den sogenannten „privaten Bereich“ werden Prostitutionsorte bezeichnet, die nach dem Prost- SchG nicht als Prostitutionsgewerbe (gem. Abschnitt 3 ProstSchG) gelten. Als solche Tätigkeitsorte versteht man z. B. Mietwohnungen, Apartments, Hotelzimmer, Escort. Sofern an der Örtlichkeit Prostitution grundsätzlich erlaubt ist (außerhalb Sperrbezirkes und Einwohnerzahl größer als 35.000), ist in der Regel die Ausübung der Prostitution rechtlich in Ordnung. In diesem Bereich wird seit Corona ein leichter Anstieg verzeichnet. Dieser Anstieg ist nicht nur regional, ist auch überregional zu beobachten. Die Prostitutionstätigkeit im privaten Bereich hat Vor- und Nachteile: Zum einen sind Arbeitsorte flexibler und können individueller den eigenen Wünschen der Prostituierten angepasst werden. Es entfallen zusätzliche und teilweise hohe Mieten für den Arbeitsbereich. Eine Tätigkeit ist zudem anonymer und unabhängiger von äußeren Rahmenbedingungen und dem offensichtlichen Rot- lichtgewerbe möglich. Allerdings greifen Standards (z. B. Hygienebedingungen, Notrufknopf), die durch das ProstSchG im Prostitutionsgewerbe festgeschrieben sind, in diesem Bereich nicht. Weiterhin sind die Zugänge für die Beratungsstellen im privaten Umfeld schwieriger und behördli- che Kontrollen wesentlich zeitaufwendiger. 38 Schlusswort Die Arbeitsgruppe „Fachgruppe ProstSchG“ hat es sich als Ziel gesetzt Personen, die in dem brei- ten und vielschichtigen Feld der Prostitution tätig sind, zu schützen. Gemäß der Vielfältigkeit der Prostitutionstätigkeit versucht auch das vorliegende Lagebild 2024 als gemeinsames Werk der Fachgruppe, die regionale Situation in Stadt und Landkreis Karlsruhe aus den Blickwinkeln der un- terschiedlichen vertretenen Professionen sachlich zu beleuchten. In Anbetracht der verschiedenen Aufträge der einzelnen Fachgruppenmitglieder mit unterschiedli- cher Gewichtung rechtlicher, gesundheitlicher und psychosozialer Aspekte, sowie eines regelmäßi- gen konstruktiven Austauschs der Akteure, soll der vorliegende Bericht einen Beitrag zu einem möglichst umfassenden Bild leisten. Darüber hinaus soll mittels des Lagebildes darauf aufmerksam gemacht werden, dass es unabding- lich ist, die Menschen im weit gefassten Tätigkeitsfeld der Prostitution mit ihren sehr mannigfalti- gen, sowie zum Teil komplexen Lebenssituationen und damit einhergehenden individuellen Be- dürfnissen im Blick zu behalten. Die KlientInnen bedarfsgerecht zu begleiten, hilfreiche Angebote vorhalten zu können oder auch situationsabhängig Optionen aufzuzeigen, steht weiterhin für alle Beteiligten der Arbeitsgruppe im Fokus. Auch für die Zukunft ist unser gemeinsames Anliegen mit den unterschiedlichen Menschen, denen wir begegnen, stets in einen offenen und respektvollen Austausch zu gehen, Stigmatisierungen der in der Prostitution tätigen Personen somit entgegenzuwirken und den KlientInnen im Bedarfsfall einen Zugang zu angemessener professioneller Unterstützung zu ermöglichen und sie in ihrer Selbstwirksamkeit zu bestärken. Seit 2017 findet das Prostituiertenschutzgesetz inzwischen Anwendung. Die für Juni 2025 ange- kündigte Bundesevaluation wurde mit Spannung erwartet. In kommender Zeit wird es demgemäß gelten aus der Evaluation gewonnene Erkenntnisse in der Arbeit mit den Menschen umzusetzen - überregional, sowie auch regional betrachtet im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Als Gesundheitsamt schätzen wir die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Fachberatungsstel- len sehr. Eine offene und verlässliche Kooperation ermöglicht den Aufbau eines tragfähigen und zugleich effizienten Netzwerks zum Schutz der Klientel. Nur durch einen gemeinsamen Fokus und kontinuierlichen Austausch kann sich dieses Unterstützungsnetz auch in herausfordernden Zeiten weiterentwickeln und im Sinne der Klientinnen und Klienten wachsen. Wir hoffen und bauen auch künftig auf eine vertrauensvolle, kooperative und ressourcenorien- tierte Zusammenarbeit aller Akteure. Fernanda Lozano Sabrina Wuttke Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe 39 Erreichbarkeiten (alphabetisch) Beratungsstelle Mariposa Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr Beratungsstelle Mariposa The Justice Project e.V. Kaiserstr. 63 Kaiserstr. 63 76131 Karlsruhe 76131 Karlsruhe Tel: 0721 669 977 33 Tel: 0721 959 611 09 www.mariposa-ka.de www.thejusticeproject.de Diakonisches Werk, Luise Tel: 0721 20397 - 102 (i. d. R. erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10:00 – 15:00 Uhr. E-Mail: luise@dw-karlsruhe.de Besucheradresse: Sozialdiakonisches Zentrum Luise 53 Luisenstraße 53a (Eingang Marienstraße) 76137 Karlsruhe https://www.dw-karlsruhe.de/unsere-angebote/frauen/luise-beratungsstelle-fuer-prostituierte/ Diakonisches Werk Karlsruhe Reinhold-Frank-Str. 48a 76133 Karlsruhe 40 Kriminalpolizei Karlsruhe Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe Kriminalinspektion 4 AG Rotlicht Hebelstr. 1 - 5 76133 Karlsruhe Tel: 0721 666 - 5415 Tel: 0721 666 - 5401 (Geschäftszimmer) E-Mail: karlsruhe.kd.k4.agr@polizei.bwl.de Landratsamt Karlsruhe Amt für Ordnung und Recht Landratsamt Karlsruhe Kriegsstr. 100 76133 Karlsruhe Tel: 0151 43119054 E-Mail: prostituiertenanmeldung@landratsamt-karlsruhe.de Gesundheitsamt Wolfartsweierer Str. 5b 76131 Karlsruhe Postadresse: Kriegsstr. 100 76133 Karlsruhe Tel: 0721 936 - 82 720 / - 81 550 E-Mail: prostituiertenberatung@landratsamt-karlsruhe.de Referat für Chancengleichheit Alexandra G. Keim Gleichstellungsbüro, Büro des Landrats Kriegsstr.100 76133 Karlsruhe Tel: 0721 936 - 51 300 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@landratsamt-karlsruhe.de 41 Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte: Verena Meister Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention: Viktoria Kornhaas Tel: 0721 133 - 3062 E- Mail:gb@karlsruhe.de Internet:www.karlsruhe.de/gleichstellung Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe Öffentliche Sicherheit ǀ Polizeirecht Helmholtzstraße 9 - 11 76133 Karlsruhe Tel: 0721 133 - 3347 E- Mail:polizeirecht@oa.karlsruhe.de Stadt Bruchsal Ordnungsamt Campus 1 76646 Bruchsal Tel: 07251 79 – 367 E- Mail: HandelundGewerbe@bruchsal.de 42 Stadt Ettlingen Gewerbehörde des Ordnungs- und Sozialamtes Hausanschrift Schillerstraße 7-9 76275 Ettlingen Postanschrift Postfach 100762 76261 Ettlingen Tel: 07243 101 – 169 E-Mail: ordnungsamt@ettlingen.de ZeSIA - Zentrum für sexuelle Gesundheit, Identität und Aufklärung Beratungsprojekt strong, safe and healthy für männliche* Sexarbeitende Sophienstr. 102 76135 Karlsruhe Tel: 0721 35 48 16 – 0 E-Mail: info@zesia-ka.de 43 Impressum Herausgegeben von: Landratsamt Karlsruhe Gesundheitsamt – Gesundheitliche Beratung von Prostituierten Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe Inhaltliche Verantwortung und Redaktion: Das Lagebild wurde in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der Fachgruppe ProstSchG erstellt. Die Redaktion erfolgte durch Fernanda Lozano und Sabrina Wuttke, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe. © Landratsamt Karlsruhe und Stadt Karlsruhe, Juli 2025

  • Protokoll HFA 14.10.2025 Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 13. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 14. Oktober 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz Sitzungseröffnung Punkt 1 der Tagesordnung: Sicherheit in Karlsruhe Punkt 1.1 der Tagesordnung: Vortrag des Polizeipräsidiums Karlsruhe zum Thema Kriminali- tätsentwicklung in Karlsruhe Punkt 1.2 der Tagesordnung: Handlungsschwerpunkte im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Vorlage: 2025/0655 Punkt 1.3 der Tagesordnung: Lagebild der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz Vorlage: 2025/0654 Punkt 1.4 der Tagesordnung: Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Antrag: SPD Vorlage: 2025/0502 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträtinnen und Stadträte mit. Anschließend ruft sie Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und begrüßt Frau Polizei- präsidentin Denner und Herrn Krull vom Polizeipräsidium Karlsruhe und erteilt Frau Denner das Wort. – 2 – Polizeipräsidentin Denner stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Kriminalitätsent- wicklung in Karlsruhe dar. Stadträtin Wolf (GRÜNE) hebt hervor, dass die jährliche Präsentation der Kriminalitätsstatistik wichtig sei, um die Sicherheit in Karlsruhe zu verdeutlichen. Sie fragt nach der Entwicklung am Werderplatz, der in den vergangenen Jahren ein Thema gewesen sei. Polizeipräsidentin Denner bestätigt, dass die Schwerpunkte weiterhin bestehen, jedoch auch dort ein Rückgang der Straftaten zu verzeichnen sei. Sie betont, dass der Werderplatz durch die Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und anderen Kräften gut kon- trolliert werde. Stadtrat Hofmann (CDU) merkt an, dass Karlsruhe im Vergleich zu anderen Großstädten eine sichere Stadt sei. Er äußert jedoch Bedenken hinsichtlich eines leichten Anstiegs bei körperlicher Gewalt und thematisiert die zunehmende Aggressivität in der Gesellschaft. Zudem fragt er nach der Situation in der Amalienstraße. Polizeipräsidentin Denner bestätigt, dass die Aggressivität in der Gesellschaft zugenom- men habe, was sich auch in den Auseinandersetzungen bestimmter Gruppierungen in der Amalienstraße zeige. Unbeteiligte Bürger seien aber in der Regel nicht betroffen, auch wenn die Wahrnehmung der Öffentlichkeit durch solche Vorfälle beeinflusst werde. Stadtrat Dr. Huber (SPD) weist darauf hin, dass Karlsruhe trotz seiner Größe eine relativ si- chere Stadt sei. Er zeigt sich überrascht, dass die öffentliche Wahrnehmung von Kriminalität nicht mit den rückläufigen Zahlen in Bereichen wie den Sexualstraftaten übereinstimme. Er betont die Notwendigkeit, gesellschaftliche Antworten auf die zunehmende Aggressivität zu finden. Stadtrat Dr. Noe (FDP/FW) bedankt sich für die Arbeit der Polizei und äußert sich positiv über die Sicherheit in Karlsruhe. Er fragt nach der Herkunft der Amphetamine, die in den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Rolle spielen. Polizeipräsidentin Denner erklärt, dass diese vermutlich aus synthetischen, illegalen Quel- len stammten und nicht aus legalen Arzneimitteln. Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Denner und dem Polizeipräsidium Karlsruhe für ihre Arbeit und den informativen Vortrag. Sie betont, dass die Sicherheit in Karlsruhe ein wichti- ges Anliegen sei und die Polizei einen wesentlichen Beitrag dazu leiste. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erläutert mithilfe einer Präsentation die Sicherheitslage aus Sicht seines Amtes. Er weist darauf hin, dass er in diesem Jahr keine detaillierten Zahlen zu den Einsätzen des Kommunalen Ordnungsdienste vorlegen könne, da das bisherige Ein- satzprogramm aus technischen Gründen nicht mehr genutzt werden könne. Ein Nachfolge- programm sie identifiziert, stehe aber noch unter Finanzierungsvorbehalt. Jedoch seien die Einsatzzahlen und -schwerpunkte des KOD mit den Vorjahren vergleichbar. Stadträtin Wolf (GRÜNE) bedankt sich für die geleistete Arbeit, insbesondere im Bereich der Bürgerbüros und der Ausländerbehörde. Sie erkundigt sich nach den Auswirkungen der Softwareprobleme auf die operative Arbeit des KOD, betont die Bedeutung der Vision Zero – 3 – im Straßenverkehr und hinterfragt die Notwendigkeit der geplanten Messerverbotszonen an- gesichts rückläufiger Rohheitsdelikte. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass die Softwareprobleme keinen Einfluss auf das operative Handeln des KOD gehabt hätten. Bezüglich der Vision Zero betont er, dass die Stadt verstärkt präventive Maßnahmen ergreife, wie die Begutachtung von Unfallstellen und die Nutzung digitaler Tafeln zur Sensibilisierung. Die Einführung von Messerverbotszonen in der Amalienstraße und am Marktplatz werde als Ergänzung der bestehenden Maßnahmen geprüft, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert hätten. Stadtrat Schütz (CDU) begrüßt die Prüfung der Messerverbotszonen sowie die Verlängerung des Verbots der Straßenprostitution. Er äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der gestiegenen Zahl der Verkehrstoten und betont die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln. Zu- dem regt er an, die Nutzung von Feedback-Tafeln zur Geschwindigkeitskontrolle auszuwei- ten. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass die Stadt bereits Maßnahmen zur Präven- tion ergreife und die Unfallstellen gemeinsam mit der Polizei begutachte, um mögliche Ver- besserungen der Verkehrssicherheit zu identifizieren. Stadtrat Tröndle (SPD) lobt die Arbeit des Ordnungs- und Bürgeramtes und hebt die positive Grundstimmung in den Bürgerbüros und der Ausländerbehörde hervor. Er äußert jedoch Be- denken hinsichtlich der konstant hohen Zahl an Pkw in der Stadt und der gestiegenen Fälle häuslicher Gewalt. Zudem bittet er um eine Einordnung der Entwicklung bei psychisch auf- fälligen Personen. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) führt aus, dass die gestiegene Zahl der gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt auf die verbesserten rechtlichen Möglichkeiten und die damit einher- gehende Erhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen sei. Hinsichtlich der psychisch auffälli- gen Personen sei ein Rückgang im Vergleich zu 2022 zu verzeichnen, dessen Ursachen je- doch noch untersucht würden. Stadtrat Seidler (AfD) erkundigt sich nach der Verkehrsunfallbilanz und thematisiert dabei die Rolle von E-Scootern. Er fragt nach deren Anteil an Ordnungswidrigkeiten und Unfällen. Zudem äußert er subjektive Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation rund um den Fried- richsplatz und möchte wissen, ob es dort eine erhöhte Unfallhäufigkeit gibt. Abschließend spricht er das Thema Prostitution an und fragt nach der rechtlichen Grundlage und den Möglichkeiten, das wiederholte Verbot der Straßenprostitution durchzusetzen, ohne ein de facto Sperrgebiet zu schaffen. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass er keine konkreten Zahlen zu den E-Scootern vorliegen habe, jedoch eine schriftliche Antwort nachreichen könne. Er sichert zu, dass diese Daten zukünftig im Bericht aufgeschlüsselt werden. Bezüglich des Friedrichs- platzes führt er aus, dass ihm keine besonderen Unfallschwerpunkte bekannt seien. Die Un- fallhäufigkeit unterscheide sich dort nicht signifikant von anderen innerstädtischen Verkehrs- knotenpunkten. Zum Thema Prostitution erläutert er, dass das Verbot der Straßenprostitu- tion auf Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes und der damit verbundenen Straftaten im Umfeld ausgesprochen werde. Er weist darauf hin, dass die Szene derzeit ins Umland ab- gewandert sei, jedoch ohne das Verbot wieder in die Stadt zurückkehren könnte. – 4 – Das Regierungspräsidium prüfe bereits, ob Änderungen an der geltenden Sperrbezirksver- ordnung vorgenommen werden könnten. Diese basiere auf einer anderen Rechtsgrundlage, dem Einführungsgesetzbuch zum Strafgesetzbuch (EGStGB), und sei rechtlich komplex. Den- noch erscheine die Prüfung nicht aussichtslos. Stadtrat Dr. Noe (FDP/FW) hebt insbesondere die positiven Rückmeldungen zu den Bürger- diensten hervor. Er lobt das Team des Bürgerbüros Ost für seine Freundlichkeit, Dynamik und Hilfsbereitschaft, insbesondere für die Unterstützung von Bürgern mit eingeschränkter Mobilität. Er betont, dass die Terminvergabe zeitnah und online möglich sei, was er als vor- bildlichen Bürgerservice bezeichnet. Die Überwachung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sei ein Problem. Für Nutzer von Elektrofahrzeugen sei es ärgerlich, wenn Ladesäulen durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmo- tor blockiert würden. Gebe es konkrete Zahlen darüber, wie häufig in solchen Fällen einge- schritten werde und ob gegebenenfalls auch Abschleppmaßnahmen ergriffen würden? Dar- über hinaus hebt er hervor, dass Carsharing nur dann sinnvoll sei, wenn die dafür vorgese- henen Parkplätze tatsächlich freigehalten würden. Er verweist auf die Existenz einer offiziel- len Carsharing-Plakette, die Fahrzeuge als solche ausweise, und merkt an, dass er diese in Karlsruhe bisher nicht gesehen habe. Er bittet um ein Update zur Einführung und zur kom- munalen Ordnung in diesem Bereich, auch im Nachgang, falls die Informationen nicht direkt vorliegen. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass er zu der Überwachung der Ladeinfra- struktur keine konkreten Zahlen vorlegen könne, jedoch zusichert, diese Thematik aufzu- nehmen und für die Zukunft zu prüfen. Er betont die Relevanz des Themas und kündigt an, diesem nachzugehen. Bezüglich des Carsharings führt er aus, dass in Karlsruhe der- zeit nur ein Anbieter aktiv sei, was die Identifikation der Fahrzeuge erleichtere. Die Kenn- zeichnung erfolge bislang durch die Aufschrift des Anbieters auf den Fahrzeugen, und es sei bisher nicht notwendig gewesen, eine diversifizierte Regelung einzuführen. Er merkt an, dass die Situation kontinuierlich beobachtet werde und zukünftige Entwicklungen abzuwarten seien. Stadträtin Wolf (GRÜNE) erkundigt sich, ob mit einer Vorlage zu den Überlegungen hin- sichtlich der Einrichtung von Messerverbotszonen zu rechnen sei. Sie bringt damit das Anliegen zur Sprache, eine entsprechende Grundlage für weitere Diskussionen und Ent- scheidungen zu erhalten. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass er das Thema aufgreifen und mit dem Bürgermeister sowie dem Oberbürgermeister abstimmen werde. Er betont, dass bereits eine grundsätzliche Stoßrichtung zu diesem Thema angedacht sei. Zudem versichert er, dass das Gremium in geeigneter Weise über die Ergebnisse informiert werde. Die Vorsitzende ergänzt, dass der Wunsch geäußert worden sei, eine entsprechende Infor- mation dem Gremium zukommen zu lassen. Sie bestätigt, dass dies wie üblich erfolgen werde und unterstreicht, dass die Präsentation der Ergebnisse im Gremium dem Anliegen entspreche. – 5 – Anschließend begrüßt sie Frau Dr. Fechner vom Landratsamt Karlsruhe sowie die weite- ren anwesenden Vertreterinnen des Gesundheitsamts, Frau Luzanow, Frau Rodriguez und Frau Wuttke, die an der Erstellung des Lagebilds der Fachgruppe Prostituierten- schutzgesetz mitgewirkt haben. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) hebt hervor, dass im Jahr 2024 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppierung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Zwangsprostitution zu sieben Festnahmen geführt habe. Sie betont, dass der Staat in der Verfolgung von organisiertem Verbrechen, Menschenhandel und grenzüberschreitenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung noch effektiver werden müsse. Sie sei eine Befürworterin legaler und frei- williger Sexarbeit, jedoch müsse die Frage nach der tatsächlichen Freiwilligkeit in diesem Kontext kritisch betrachtet werden. Sie verweist auf die Herausforderungen, die sich aus den Lebensumständen der betroffenen Personen ergeben, und betont die Notwendigkeit, Per- spektiven zu schaffen. Sie spricht sich für eine bessere Ausstattung der Fachberatungsstellen aus und bedankt sich bei der Fachgruppe für ihre Arbeit. Abschließend verweist sie auf die Ergebnisse der Evaluation des Bundesgesetzes aus dem Juni 2025, die eine menschenrechtsbasierte Neuausrichtung des Prostituiertenschutzgesetzes und eine Entstigmatisierung von Sexarbeitenden nahelege. Stadtrat Schütz (CDU) schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und betont die Bedeutung präventiver Ansätze, um soziale Härten abzufedern. Er verweist auf den Anstieg der Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie im Bericht dargestellt, und führt diesen teilweise auf eine erfolgreiche Aufhellung des Dunkelfeldes zurück. Stadtrat Tröndle (SPD) betont, dass dieser Bericht nur ein erster Schritt sein könne und wei- tere Diskussionen erforderlich seien. Er kritisiert, dass das Thema „Ausstieg aus der Prostitu- tion“ im Bericht keine größere Rolle spiele und fordert valide Zahlen, um die Situation besser bewerten zu können. Er regt an, das Thema in einem weiteren Ausschuss oder im Gemein- derat ausführlich zu behandeln. Frau Kornhaas (Gleichstellungsbüro) erläutert, dass der Ausstieg aus der Prostitution nicht explizit im Prostituiertenschutzgesetz benannt sei und daher nicht Teil des Lagebildberichts sei. Sie berichtet, dass jedoch im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Ar- beitsgruppe „Ausstieg“ gegründet worden sei, die nach einer vorübergehenden Stilllegung reaktiviert wurde. Diese Reaktivierung sei im Zusammenhang mit der Schließung des Stra- ßenstrichs erfolgt, um koordinierte Ausstiegsangebote zu schaffen. Sie informiert, dass sich derzeit 14 Frauen im Ausstiegsprozess oder in der Ausstiegsberatung befinden, wobei es sich um unfreiwillige Ausstiege handele, da die Existenzgrundlage der Frauen durch die Schließung des Straßenstrichs entfallen sei. Sie betont, dass die Nachhaltigkeit dieser Aus- stiegsbemühungen noch zu prüfen sei. Die Vorsitzende stellt fest, dass zum Antrag der SPD-Fraktion eine vertiefte Behandlung ge- wünscht werde. Sie schlägt vor, den Antrag entweder im Gemeinderat oder in einem zu- ständigen Ausschuss erneut zu behandeln, wobei die SPD ihre Fragen im Vorfeld konkretisie- ren solle. Stadtrat Cramer (KAL) regt an, bei einer erneuten Behandlung des Themas auch die Ur- sprünge des Prostituiertenschutzgesetzes zu reflektieren. Er verweist darauf, dass das – 6 – Gesetz unter der Regierung Schröder/Fischer verabschiedet worden sei und die damali- gen Ziele offensichtlich nicht erreicht worden seien. Er fordert eine offene Diskussion über die Hintergründe und Folgen des Gesetzes. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Kommune sich mit den Folgen der Gesetzgebung auseinandersetzen müsse. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt sie Kenntnisnahme der Berichte fest. Der Antrag der SPD-Fraktion werde zu gegebener Zeit im entsprechenden Fachausschuss aufgerufen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. Oktober 2025 Dieses Protokoll wurde mit Hilfe von KI erstellt und durch die Schriftführerin geprüft.