Eckpunkte zur 4. Stufe der Haushaltssicherung - Vorgehensweise städtische Beteiligungen
| Vorlage: | 2025/0653 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 23.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0653 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Eckpunkte zur 4. Stufe der Haushaltssicherung - Vorgehensweise städtische Beteiligungen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 15 N Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 17 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses (4. Stufe) die für die städtischen Dienststellen geltenden Einsparvorgaben auch analog bei den städtischen Gesellschaften sowie Eigenbetrieben Anwendung finden. Dies gilt auch für die zusätzlich zu bearbeitenden Verwaltungsaufträge 1, 2, 5, 6, 7 und 8 (7 nur bei Eigenbetrieb TSK). Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Siehe Anlage 1 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – In der Sitzung vom 29. April 2025 (Vorlagennummer 2025/0292) wurde die Notwendigkeit sowie der geplante Umsetzungsprozess der 4. Stufe der Haushaltssicherung durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die städtischen Finanzen nachhaltig zu stabilisieren und einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen. Im Rahmen der Sitzung wurde erläutert, wie die verschiedenen städtischen Ämter daran arbeiten sollen, eine Ergebnisverbesserung in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro zu realisieren. Die Zuschüsse an die Gesellschaften sind in den Teilhaushalten 2000, 3100, 5000 und 5200 verankert und flossen in die Berechnung der Einsparvorgaben der Dienststellen in Höhe von 80 Mio. Euro ein. Ziel der Vorlage ist es, dass für die Berechnung ihres Einsparbeitrags die gleichen Rahmenbedingungen zur Anwendung kommen, wie für die städtischen Dienststellen, da die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe ihren Beitrag zur angestrebten Ergebnisverbesserung leisten sollen. Der Schwerpunkt der nächsten Arbeitsschritte liegt auf der Erstellung des Doppelhaushalts 2026/2027. Die Stadt leistet gegenüber den meisten ihrer städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe Verlustausgleichszahlungen sowie Betriebskostenzuschüsse, da bestimmte Aufgabenbereiche, wie beispielsweise Mobilität und Gesundheit, nicht auskömmlich finanziert werden. Im Rahmen der Haushaltssicherung ist daher vorgesehen, diese Ausgleichszahlungen ab dem Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich um 5 % zu reduzieren. Dies entspricht der Einsparvorgabe für die städtischen Dienststellen. Den städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben bleibt es selbst vorbehalten, in welchen Aufgabenbereichen sie diesen für den städtischen Haushalt zu realisierenden finanziellen Einsparbeitrag leisten. Die Übersicht mit den Einsparvorgaben der Gesellschaften bzw. Eigenbetrieben ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Ergänzend zu dieser prozentualen Einsparvorgabe sind – analog der städtischen Dienststellen aus der Ergänzungsanlage zur Informationsvorlage Nr. 2025/0292 vom 29. April 2025 – auch die von der Verwaltungsspitze vorgegebenen „Verwaltungsaufträge“ umzusetzen, soweit diese anwendbar sind: - Welche Personalentwicklung, Struktur- und Aufgabenkritik führt bis zum 31.12.2030 zu einer Einsparung des Personalbestands von 7 % (ausgehend von der Stellenbesetzung 2025)? - Welche Einsparungen über die Reduzierung der Flächen bestehen angesichts der Zahl der Mitarbeitenden orientiert an einer Mindestfläche und an der durchschnittlichen Fläche/VZÄ bei der Stadt Karlsruhe? (Desk-Sharing-Modelle, Home-Office-Quoten und neue Arbeitsformen sind zu berücksichtigen.) - Durch welche gezielten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Betriebsvermögen (Anlagevermögen Aktivseite) können Ergebnisverbesserungen erzielt werden? - Welche Investitionen, die noch nicht begonnen worden sind, können mindestens um einen, bestenfalls um mehrere Wirtschaftsplanjahre verschoben werden? - Welche Potentiale entstehen, wenn im Bauwesen die entwickelte Suffizienzstrategie (Bauprogramme, Standards, Prozesse, Kosten) umgesetzt wird? Nur für den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe: - Wie kann in gebührenfinanzierten Bereichen durch die Optimierung auch der Gebührenhaushalt entlastet werden? Ob die profitablen Gesellschaften/Eigenbetrieben Gewinnausschüttungen leisten sollen, soll im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 im Dezember 2025 mit Blick auf die zu erreichende Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushaltes entschieden werden. – 3 – Das städtische Beteiligungsmanagement wird den Prozess begleiten und in den dafür vorgesehenen städtischen Gremien über die Fortschritte berichten. Darüber hinaus ist auch eine regelmäßige Berichterstattung über die vorgesehenen Maßnahmen in den jeweiligen Aufsichtsräten bzw. Betriebsausschüssen notwendig. Die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe werden nach der Beschlussfassung im Gemeinderat über die konkrete Ausgestaltung informiert. Die Anrechnung der Einsparbeiträge erfolgt jeweils in den THH 2000, 3100, 5000 und 5200. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses (4. Stufe) die für die städtischen Dienststellen geltenden Einsparvorgaben auch analog bei den städtischen Gesellschaften sowie Eigenbetrieben Anwendung finden. Dies gilt auch für die zusätzlich zu bearbeitenden Verwaltungsaufträge 1, 2, 5, 6, 7 und 8 (7 nur bei Eigenbetrieb TSK).
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Extrahierter Text
Anlage 1 HH-Plan Mittelanmeldung 2026 Einsparung Neuer HH Ansatz nach Abzug 2026Vorschlag2026 - in € -5,0% - in € - Sanierungsfonds Städt. Klinikum gGmbH3.500.000175.0003.325.000 Klinikum / Verlustabdeckung 24.000.0001.200.00022.800.000 Verlustabdeckung KVV3.000.000150.0002.850.000 Heimstiftung - Infrastrukturverzehrzuschuss / Ergebnishaushalt1.500.00075.0001.425.000 KMK / Verlustabdeckung 15.000.000750.00014.250.000 KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH: Konsumtive Zuschüsse5.245.000262.2504.982.750 KTG Karlsruhe Tourismus GmbH: Betriebskostenzuschuss3.735.730186.7873.548.944 KEK- Klimaprojektfonds150.00030.000*120.000 KFG / Gewinnausschüttungen 0 KVVH / Verlustausgleich60.000.0003.000.00057.000.000 KVVH / Liquiditätszuschuss an KVVH für KASIG7.623.0002.381.150*5.241.850 Volkswohnung / Gewinnausschüttung Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark / Betriebskostenzuschuss 8.000.000400.0007.600.000 Eigenbetrieb Gewerbeflächen / Gewinnausschüttungen Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe / Verlustabdeckung Bereich Abfall1.508.82075.4411.433.379 Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe / Verlustabdeckung Bereich Straße18.000.000900.00017.100.000 Afka / Betriebskostenzuschuss (THH5000)1.814.00090.7001.723.300 Betriebskostenzuschuss KEK (THH3100) 209.00010.450198.550 Verlustabdeckung Fächerbad (THH 5200)5.000.000250.0004.750.000 Verlustabdeckung KBG (THH 5200)4.000.000200.0003.800.000 Summe 162.285.55010.136.778152.148.773 Haushaltssicherung 4. Stufe Beiträge Gesellschaften und Eigenbetriebe Bezeichnung * Abweichung: Geringerer Kapitalbedarf erforderlich