Bauvoranfrage Baden-Gesundheitszentrum

Vorlage: 2025/0649
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.06.2025
Letzte Änderung: 01.07.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.07.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0649 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Bauvoranfrage Baden-Gesundheitszentrum Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.07.2025 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat erklärt seine Zustimmung zum Bauvorhaben „Baden-Gesundheitszentrum“ in der Eisenbahnstraße 36. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Bauherr beabsichtigt, auf den Grundstückflächen der Eisenbahnstraße 36-38 das „Baden- Gesundheitszentrum“ zu errichten. Neben den bereits vorhandenen Gesundheitsdienstleistungen der Hausnummer 38 ist geplant, zusätzliche Praxen, eine Apotheke, ein Café und ein Sanitätshaus anzusiedeln, die ein innovatives Gesundheitsangebot für die Region kompakt und an zentraler Stelle gut erreichbar bereitzustellen. Das „Baden-Gesundheitszentrum“ soll von einem Zusammenschluss aus Karlsruher Heilberuflerinnen und Heilberuflern, Ärztinnen und Ärzten sowie der Apothekerfamilie aus dem badischen Malerdorf Grötzingen getragen werden. Die der Verwaltung vorliegenden zwei Varianten der Bauvoranfrage beziehen sich auf einen Neubau im Bauabschnitt mit der Hausnummer 36 (Flurstück 102/3). Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und müsste demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden: (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bauvorhaben müsste sich nach dieser Rechtsgrundlage in die Umgebung einfügen und darf das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Die abschließende fachliche Prüfung obliegt hierbei dem Bauordnungsamt. Die Ortsverwaltung empfiehlt vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung durch das Bauordnungsamt der Bauvoranfrage zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat erklärt seine Zustimmung zum Bauvorhaben „Baden-Gesundheitszentrum“ in der Eisenbahnstraße 36. – 3 –