Instandhaltung Hallenbad Grötzingen (interfraktioneller Antrag)
| Vorlage: | 2025/0647/1 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0647 Eingang: 28. Juni 2025 Instandhaltung Hallenbad Grötzingen (Antrag der Ortschaftsratsfraktionen GRÜNE, CDU, MFG, SPD sowie Ortschaftsrat Breier) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 19.11.2025 6 Ö Behandlung Antrag: Die Mitglieder des Ortschaftsrates des Stadtteils Grötzingen stellen hiermit den Antrag, den Betrieb unseres Hallenbades für die nächsten mindestens fünf bis 15 Jahre zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Investitionen für den Weiterbetrieb sollen uns detailliert aufgeschlüsselt und dem Ortschaftsrat in einem Vor-Ort Gespräch von den Bäderbetrieben dargestellt und erklärt werden. Begründung: Schwimmen ist eine Lifetime Sportart und hat damit eine überragende Bedeutung für die Gesundheit von Menschen jeden Alters. Jedes Kind hat das Recht Schwimmen zu lernen. Schwimmunterricht kann nur dann effektiv erteilt werden, wenn der Weg von Schule zu Hallenbad kurz genug ist, um entsprechende Übungszeiten zu gewährleisten. In Grötzingen liegen all diese positiven Effekte vor und stehen nicht nur den Schüler:innen, sondern den Vereinen und Bürger:innen zur Verfügung. Außerdem sind laut Bürgermeister Martin Lenz „... Bäder Teil der sozialen Infrastruktur und wichtige Begegnungsorte.“ – Artikel BNN, 17.04.25, Seite 27. Laut Presse sind für die Instandsetzung des Hallenbades ca. 20 Millionen Euro erforderlich. Ebenfalls aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Fertigstellung des Kombibads in Durlach noch Jahre (ein Jahrzehnt?) dauern kann. Damit Schwimmen in Grötzingen in dieser Zeit weiterhin möglich ist, müssen die für den Weiterbetrieb zu erwartenden Kosten wie z.B. Wassertechnik, Gebäudehülle, Innenausbau, Sanitär und andere Haustechnikbereiche aufgeschlüsselt und offengelegt werden, und zwar nach oben genannten Zeiträumen. Die Sanierungsmaßnahmen können entsprechend einem aktualisierten Zeitplan für den Bau des Kombibades durchgeführt werden. Sie sind in den Haushalt mit einzuplanen. Dabei geht es maßgeblich um den Erhalt der zuverlässigen Funktionstüchtigkeit des Bades, nicht um ein Anheben irgendwelcher Standards. Ziel muss sein, dass dieses Bad in den nächsten Jahren für den Schwimmunterricht der Schulen, wie im Bildungsplan von Baden-Württemberg vorgesehen, genutzt werden kann. Außerdem soll das Hallenbad für die Vereine wie DLRG und für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt als Möglichkeit für präventive Gesundheitsmaßahmen und Schwimm-Lern-Stätte zur Verfügung stehen.
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0647/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Instandhaltung Hallenbad Grötzingen (interfraktioneller Antrag) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 19.11.2025 6 Ö Behandlung Kurzfassung In Abstimmung mit den Bäderbetrieben wird mitgeteilt, dass das Hallenbad Grötzingen bis auf Weiteres weiterbetrieben wird und keine Pläne zur Schließung der Einrichtung existieren. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Bäderbetriebe – 2 – Erläuterungen Im Rahmen eines nichtöffentlichen persönlichen Austausches zwischen den Bäderbetrieben, der Ortsverwaltung sowie Mitgliedern des Ortschaftsrates am 13. Oktober 2025 wurde vor Ort der gegenwärtige Zustand des Hallenbades Grötzingen erörtert. Das Hallenbad ist zweifelsfrei in die Jahre gekommen und viele bauliche Aspekte würden nach heutigem Wissensstand anders umgesetzt werden. Dies hat indessen auch zur Folge, dass das Hallenbad baurechtlich im Bestandsschutz liegt. Die Bäderbetriebe erklärten, dass von deren Seite keine Pläne zur Schließung des Bades existierten und Schäden auch in den kommenden Jahren – wie in der Vergangenheit – aus dem vorgehaltenen laufenden Budget behoben würden. Einer sogenannten Verlotterung wird mithin aktiv durch Reparaturarbeiten entgegenwirkt. Nichtsdestotrotz kann seitens der Bäderbetriebe kein seriöses verbindliches Versprechen abgegeben werden, dass der Betrieb in dieser Weise unbefristet aufrechterhalten werden kann. Falls tatsächlich Reparaturarbeiten in beträchtlichem Maße zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich würden, müssten wirtschaftliche Erwägungen selbstverständlich berücksichtigt werden.