Bedarf an Pflegegemeinschaften/begleiteten Wohngemeinschaften für chronisch psychisch kranke Menschen
| Vorlage: | 2025/0645 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0645 Eingang: 26.06.2025 Bedarf an Pflegegemeinschaften/begleiteten Wohngemeinschaften für chronisch psychisch kranke Menschen Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 43 Ö Kenntnisnahme 1. Wie hoch ist der Bedarf an Pflegegemeinschaften bzw. dauerhaft begleiteten Unterbringungsmöglichkeiten für chronisch psychisch kranke Menschen in Karlsruhe? 2. Wie ist die Bedarfsprognose für die nächsten fünf bis zehn Jahre? 3. Welches sind in diesem Bereich die Pflichtaufgaben für die Stadt Karlsruhe? 4. In welcher Dimension bewegen sich die Defizite für die Psychiatrische Abteilung des Städtischen Klinikums, wenn dauerhaft chronisch kranke Menschen, die Betreuung oder Pflege benötigen, wie bisher in vielen Fällen nach ihrer akuten Erkrankung zunächst in der Psychiatrie verbleiben, weil es keine alternative Betreuung gibt? 5. Welche alternativen Möglichkeiten für eine Unterbringung sieht die Verwaltung? Und sieht die Verwaltung Möglichkeiten, um diese Alternativen besser zu fördern, damit ihre Anzahl steigt? 6. Ist hier eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis möglich oder schon vorhanden? Es gibt zu wenig Plätze in Karlsruhe für chronisch psychisch kranke Menschen. Aus gesundheitlichen und sozialen bzw. familiären Gründen ist es wichtig, dass es für chronisch psychisch kranke Menschen angemessene, förderliche und familiennahe Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Außerdem kann manchen Menschen mit diesem Zwischenschritt die Reintegration in das eigene, selbständige Leben erleichtert werden. Begleitete Wohnformen bieten die Chance auf mehr Teilhabe und Lebensqualität. Sie fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen und entlasten gleichzeitig Angehörige und das Gesundheitssystem. Tatsächlich werden chronisch kranke Menschen z. T. nach aufwändiger und ressourcenverbrauchender Suche durch das Personal der Psychiatrie weit weg, z.B. in Norddeutschland untergebracht. Betroffen sind Menschen mit chronischen Erkrankungen im höheren Lebensalter aber auch jüngere Menschen, die nicht allein leben können. Die Frage ist, wie hoch hier der Bedarf ist und worin die Pflichtaufgaben der Kommune im Sinne des Bundesteilhabegesetzes bestehen. Gegengerechnet werden müssen zumindest schätzungsweise und in der Größenordnung, wie hoch die Kosten für die Stadt sind, wenn Betten nach unseren Informationen in der Psychiatrie häufiger besetzt bleiben, weil man nicht weiß, wohin man chronisch erkrankte Menschen entlassen soll, die zwar nicht mehr akut krank sind, aber auch nicht allein leben können. Diese Kosten für die Psychiatrie sind hoch (und werden steigen), denn für chronisch Erkrankte erfolgt durch die Krankenkassen keine Sachverhalt / Begründung: – 2 – Entschädigung und diese Betten sind solange nicht für akut Erkrankte verfügbar. Diese Defizite werden dann wiederum von der Stadt Karlsruhe über die Gesamtdefizite des Städtischen Klinikums Karlsruhe getragen. In Zeiten der finanziellen Engpässe soll auf ämter- und gesellschafterübergreifende ökonomische Zusammenhänge geachtet und sie gegengerechnet werden. Außerdem erfordert die gesundheitliche Situation in Karlsruhe (mehr Betroffene als Plätze) die Suche nach neuen, nachhaltigen Lösungen. Eine vorausschauende Planung könnte nicht nur Betroffenen und Angehörige sondern auch der Stadt helfen. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Dr. Iris Sardarabady Ceren Akbaba Jorinda Fahringer
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0645 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bedarf an Pflegegemeinschaften/begleiteten Wohngemeinschaften für chronisch psychisch kranke Menschen Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 43 ö Kenntnisnahme 1. Wie hoch ist der Bedarf an Pflegegemeinschaften bzw. dauerhaft begleiteten Unterbringungsmög- lichkeiten für chronisch psychisch kranke Menschen in Karlsruhe? Nach dem Eingliederungshilfegesetz (SGB IX, Teil 2) können im Einzelwohnen oder Wohngemein- schaften „Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum/Wohngemeinschaften und Sozialraum“ (früher Ambulant Betreutes Wohnen) für Menschen mit chronischen psychischen Krankheiten erbracht wer- den. In diesen Wohnformen kann bei Menschen mit chronischen psychischen Krankheiten parallel zu den Eingliederungshilfebedarfen auch Pflegebedürftigkeit vorliegen. Reichen Leistungen der Pflegever- sicherung nach SGB XI nicht aus, werden die Kosten über die Hilfe zur Pflege (SGB XII) übernommen. In der Stadt Karlsruhe gibt es bereits zwei Wohngemeinschaften (Weitblick und Passagehof 1 der Heim- stiftung) mit Schwerpunkt auf „chronische, psychische Krankheiten“ und eventueller Pflegebedürftig- keit. Weitere zwei Wohngemeinschaften mit der Kombination dieser zwei Merkmale sind im Planungs- prozess. Für quantitative Angaben zu dem Bedarf an Wohngemeinschaften für chronisch psychisch kranke Menschen mit einer seelischen Behinderung liegen keine spezifischen Daten vor. Vorhandene Kenn- zahlen beziehen sich auf die gesamten „Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum/Wohngemein- schaften und Sozialraum“. Dabei werden diese Wohnformen statistisch nicht separat erfasst. 2. Wie ist die Bedarfsprognose für die nächsten fünf bis zehn Jahre? Die Zahl der Menschen mit seelischer Behinderung steigt in der Stadt Karlsruhe seit Jahren kontinuier- lich an. Die meisten davon (749 von 1.093 bzw. 68,5%) leben im eigenen Wohnraum (in Form von Einzelwohnen oder Gruppenwohnen). Es kann angenommen werden, dass auch die Bedarfe an Wohngemeinschaften steigen. Präzise Bedarfsprognosen sind jedoch hierzu nicht möglich. Grundsätz- lich hängt die Nachfrage nach Wohngemeinschaften stark von den Angeboten ab. In Kooperationsgesprächen zwischen der Sozial- und Jugendbehörde und der Klinik für Psychiatrie wurden aktuelle Bedarfe identifiziert und Möglichkeiten der Angebotsentwicklung eruiert. Die Bedarfe beziehen sich auf: ▪ Erwachsene Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten aus der Psychiatrie, die intensive Be- gleitung aufgrund von chronischen psychischen Krankheiten benötigen. ▪ Menschen mit gerontopsychiatrischen Bedarfen, die ebenfalls auf intensive Begleitung außer- halb der Klinik angewiesen sind. 1 In der Wohngemeinschaft in Passagehof werden insbesondere Menschen mit „Sucht“ und „Substitutionsbedarf“ begleitet. – 2 – ▪ Menschen mit Bedarf an einer geschlossener Unterbringung nach § 1831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). 3. Welches sind in diesem Bereich die Pflichtaufgaben für die Stadt Karlsruhe? Die Pflichtaufgaben der Stadt Karlsruhe resultieren aus ihrer Eigenschaft als Kostenträgerin. Dazu ge- hören zum Beispiel: ▪ Die Gewährung der Sozialleistungen aus verschiedenen Rechtskreisen (Eingliederungshilfe nach SGB IX oder Hilfe zur Pflege nach SGB XII) usw. ▪ Der Sicherstellungsauftrag § 95 SGB IX. Diesem zufolge hat die Stadt Karlsruhe als (Kosten-)Trägerin der Eingliederungshilfe personenzentrierte Leistungen für Leistungsberech- tigte sicherzustellen. Die Stadt Karlsruhe als Trägerin der Eingliederungshilfe hat im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unab- hängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (§ 95 SGB IX). ▪ Die Verhandlung und Schließung von Vereinbarungen mit den Leistungsanbietenden mit dem Ziel der Entwicklung von Angeboten. ▪ Die Kooperation mit den Leistungserbringenden der Eingliederungshilfe zur Analyse und Iden- tifikation der Bedarfe sowie mit dem Ziel, bedarfsgerechte Angebote gemeinsam zu entwi- ckeln. ▪ Die Abstimmung über bestehende Bedarfe in sozialrelevanten Gremien wie der Koordinie- rungsgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV). 4. In welcher Dimension bewegen sich die Defizite für die Psychiatrische Abteilung des Städtischen Klinikums, wenn dauerhaft chronisch kranke Menschen, die Betreuung oder Pflege benötigen, wie bisher in vielen Fällen nach ihrer akuten Erkrankung zunächst in der Psychiatrie verbleiben, weil es keine alternative Betreuung gibt? Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums führt hierzu aus: Eine Abschätzung für diese Anfrage erfolgte auf Basis der angenommenen Gesamttage des 1. Halb- jahres 2025 mit Hochrechnung auf ein Kalenderjahr, als repräsentative Grundgesamtheit für diese Pa- tientengruppe. Bei angenommenen 30 Fällen mit im Mittel 88 Tagen nicht finanzierter Unterbringung in der Psychiat- rie des Städtischen Klinikums Karlsruhe ergibt sich ein nicht realisierter Erlös von etwa 1.109 Mio. € im Kalenderjahr. 5. Welche alternativen Möglichkeiten für eine Unterbringung sieht die Verwaltung? Und sieht die Verwaltung Möglichkeiten, um diese Alternativen besser zu fördern, damit ihre An- zahl steigt? Wenn Menschen mit chronischen psychischen Krankheiten eigenen Wohnraum haben, ist die Erhal- tung des Wohnraums prioritär. Dabei kann flankierende Unterstützung in Form von Assistenzleistun- gen durch die Eingliederungshilfe gewährleistet werden. Das Ziel der Teilhabeleistungen nach Einglie- derungshilfe unabhängig von Wohnsettings ist die personenzentrierte Hilfe zur Selbsthilfe (Empower- ment). Wohngemeinschaften sind sinnvolle Alternativen insbesondere zu besonderen Wohnformen (ehemals stationär). In diesen beiden Wohnformen können „Assistenzleistungen“ bei gleichzeitiger Pflegebe- dürftigkeit bis zu einem gewissen Pflegegrad erbracht werden. Wenn der Pflegebedarf nicht mehr ab- gedeckt werden kann, kommen (idealerweise fachpsychiatrische) Pflegeheime in Frage. – 3 – 6. Ist hier eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis möglich oder schon vorhanden? Im Sinne der Sozialregion steht die Stadtverwaltung grundsätzlich in Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe. Speziell zu Eingliederungshilfethemen finden bereits Gespräche statt.
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 43 der Tagesordnung: Bedarf an Pflegegemeinschaften/begleiteten Wohngemein- schaften für chronisch psychisch kranke Menschen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0645 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 43 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. August 2025