Lichtkonzept überarbeiten: Insektenschutz, Lichtverschmutzung und Energieeinsparung bei öffentlicher und privater Beleuchtung zusammen denken

Vorlage: 2025/0634
Art: Anfrage
Datum: 25.06.2025
Letzte Änderung: 17.10.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 29

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
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    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0634 Eingang: 24.06.2025 Lichtkonzept überarbeiten: Insektenschutz, Lichtverschmutzung und Energieeinsparung bei öffentlicher und privater Beleuchtung zusammen denken Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 29 Ö Kenntnisnahme 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Karlsruhe, um Insektenschutz und den Kampf gegen Lichtverschmutzung mit wirksamen Energiesparmaßnahmen zu verknüpfen? a. Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung b. Im Bereich der privaten Beleuchtung 2. Ist eine umfassende Überarbeitung des städtischen Lichtkonzepts vorgesehen? Begründung/Einordnung: Die Reduktion künstlicher Beleuchtung bietet erhebliche Potenziale für Energieeinsparung und Klimaschutz – kleine Maßnahmen summieren sich und zeigen sichtbare Wirkung. Zugleich verursacht Lichtverschmutzung nachweislich Schäden an Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit. Besonders betroffen sind nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse. Auch der menschliche Schlafrhythmus wird gestört. Ein modernes Lichtkonzept für Karlsruhe sollte daher unnötige und übermäßige Beleuchtung reduzieren, gezielt dimmen und naturverträgliche Lichtquellen einsetzen. Positivbeispiele wie Fulda zeigen, wie es gehen kann – in Karlsruhe hingegen sehen wir an mehreren Stellen in der Stadt Verbesserungspotential. Wir bitten die Verwaltung um eine Einschätzung, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt oder geplant sind und wie Karlsruhe Vorreiterin für klima- und umweltfreundliche Beleuchtung werden kann. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0634 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Lichtkonzept überarbeiten: Insektenschutz, Lichtverschmutzung und Energieeinsparung bei öffentlicher und privater Beleuchtung zusammen denken Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 29 Ö Kenntnisnahme 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Karlsruhe, um Insektenschutz und den Kampf gegen Lichtverschmutzung mit wirksamen Energiesparmaßnahmen zu verknüpfen? a. Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung Seit 31. Juli 2020 gilt in Baden-Württemberg das novellierte Naturschutzgesetz (NatSchG). Darin wird unter anderem bei neuen Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum insektenfreundliche Beleuchtung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ab dem 1. Januar 2021 gefordert. Bestehende Beleuchtungsanlagen müssen außerdem bis 2030 umgerüstet sein. In Karlsruhe sieht die städtische Strategie zur Beleuchtung bereits seit längerem den Einsatz insektenschonender Leuchten und Leuchtmittel vor. Aufgrund technologischer Weiterentwicklungen wurde die bestehende Strategie seit 2021 auch hinsichtlich der standardmäßig einzusetzenden Lichtfarbe (warmweiß 3.000 K) im Sinne des Naturschutzgesetztes angepasst und fortgeschrieben. In naturschutzfachlich sensiblen Bereichen besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit eine Umrüstung vorzuziehen (vgl. Informationsvorlage Nr.66/2022). Eine stadtweite Nachtabsenkung wie beispielsweise in Rheinstetten wäre grundsätzlich auch in der Stadt Karlsruhe möglich. Ein Großteil der bestehenden sowie der neu beschafften LED- Straßenleuchten ist bereits technisch so vorbereitet, dass mit einer bereichsweisen Umsetzung sofort begonnen werden könnte. Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat außerdem einen Runden Tisch ins Leben gerufen, um sich mit den verschiedensten Akteuren wie Stadtwerke, andere städtische Ämter, Regierungspräsidium Karlsruhe, Kirchen, Naturschutzverbände, Ortschaftsrat, astronomische Vereinigung Karlsruhe und Ehrenamtliche auszutauschen. b. Im Bereich der privaten Beleuchtung Seit 2023 gilt zudem das temporäre Fassadenbeleuchtungsverbot nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Gebäude (vgl. §21 NatSchG). Bei starken Verstößen gegen das temporäre Fassadenbeleuchtungsverbot des Naturschutzgesetzes oder konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung werden bereits Verursachende durch die Untere Naturschutzbehörde angeschrieben, mit der Aufforderung die entsprechende Beleuchtung anzupassen. Für eine systematische Kontrolle fehlen jedoch die Kapazitäten. – 2 – Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat bereits einen Flyer zum Thema Lichtverschmutzung erstellt. Dieser informiert über die Möglichkeiten für Private zur Eindämmung der Lichtverschmutzung zum Schutz der Biodiversität (siehe Anlage). Grundsätzlich sollte künstliches Licht nur so wenig wie möglich und so viel wie nötig eingesetzt werden. Das spart nicht nur Energie, sondern schont auch die Umwelt. Außerdem ist momentan ein IHK-Prädikat für Gewerbetreibende als Anreiz zu weniger Lichtverschmutzung im Aufbau. Als Vorbild dient hier die Sternenstadt Fulda. Das Prädikat wird in Zusammenarbeit der IHK mit dem Regierungspräsidium sowie dem Umwelt- und Arbeitsschutz entwickelt. 2. Ist eine umfassende Überarbeitung des städtischen Lichtkonzepts vorgesehen? Gibt es ein Lichtkonzept? Die grundlegenden Regelungen zur Planung, zum Bau und zum Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in Karlsruhe sind im Beleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD) festgelegt. Auf dieser Grundlage existiert ein umfassendes organisatorisches und technisches Licht- beziehungsweise Beleuchtungskonzept, das kontinuierlich fortgeschrieben wird. Es regelt die technischen Anforderungen an eine sichere Beleuchtung und umfasst auch Strategien zur Erneuerung und Effizienzsteigerung, zur Insektenfreundlichkeit sowie weiteren Belangen des Umwelt- und Artenschutzes für die öffentliche Straßen- und Objektbeleuchtung. Eine umfassende Überarbeitung des städtischen Beleuchtungskonzeptes ist derzeit nicht vorgesehen, da wesentliche Anforderungen bereits im laufenden Betrieb beachtet und in den einschlägigen Konzepten sowie Rechtsvorschriften berücksichtigt werden. Eine Ausnahme stellt die stadtweite Nachtabsenkung auf 50 Prozent der Lichtleistung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr dar – eine angestrebte Strategieanpassung, die sich aktuell in Arbeit befindet. Mit dem Inkrafttreten der angekündigten Rechtsverordnung zum bestehenden Bundesnaturschutzgesetz wird zudem eine weiterführende Fortschreibung erwartet, in die auch technische, umwelt- und naturschutzfachliche sowie gestalterische Leitlinien einfließen werden.

  • Anlage Flyer Lichtverschmutzung
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    Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Lichtverschmutzung – weniger ist mehr! © Stadt Karlsruhe | Layout: Karbstein | Titelbild: Lichtverschmutzung in Europa (www.diercke.de) | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Februar 2024 Die ökologische Schattenseite von Kunstlicht Gesetzliche Grundlagen Nicht nur die Energieeinsparverordnung oder das Bundesimmissionsschutzgesetz tragen zur Verringerung unnötiger Lichtverschmutzung bei. Laut Naturschutzgesetz Baden-Württemberg müssen künstliche Beleuchtungen im Außenbereich vermieden und die Auswirkungen auf Insekten überprüft werden. Fassadenbeleuchtungen sind durch vorgegebene Nutzungszeiträume stark eingeschränkt. Himmelsstrahler sind ebenso verboten wie Werbeanlagen im Außenbereich. Außerdem müssen neue Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen insektenschonend ausgestattet sein und bestehende bis 2030 umgerüstet werden. Der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe berät Sie gerne bei weiteren Fragen zu Lichtverschmutzung: Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 Fax: 0721 133-3109 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Informationen Weitere Informationen finden Sie im Internet: „ www.sternenpark-schwaebische-alb.de (Hinweise und Dark-Sky-Flyer) „ www.biosphaerenreservat-rhoen.de/service/ publikationen/ (Planungshilfen) „ www.bfn.de/sites/default/files/2022-05/skript543_4_ aufl.pdf (Leitfaden) „ www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/ Dokumente/skripten/skript_336.pdf (Grundlagen und Beispiele) „ www.paten-der-nacht.de/lichtverschmutzungs-karte- europa-entwicklung/ „ www.sternenstadt-fulda.de „ www.eurobats.org/sites/default/files/documents/ publications/publication_series/EUROBATS_PS08_DE_ RL_web_neu.pdf (Fledermäuse) „ www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und- spinnen/insektensterben/31282.html „ www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/ lichtverschmutzung/ „ www.science.org/doi/10.1126/sciadv.1600377 (Weltatlas der Lichtverschmutzung) „ lnv-bw.de/lichtverschmutzung-ein-unterschaetztes- umweltproblem/ „ shop.kohlhammer.de/lichtverschmutzung-stand-der- forschung-und-wissenslucken-978-3-00-154149-9. html „ www.ardalpha.de/wissen/umwelt/nachhaltigkeit/ lichtverschmutzung-lichtsmog-nacht-himmel-licht- sterne-tiere-insekten-100.html „ www.landesrecht-bw.de/perma?j=NatSchG_BW_!_21 Quelle: www.biosphaerenreservat-rhoen.de/fileadmin/media/publikationen/pdf/ Planungshilfe_Sternenpark_Oeffentliche_Strassen.pdf Karlsruhe bei Nacht (Foto: P. Sandbiller) Quelle: www.bnn.de/karlsruhe/lichtverschmutzung-bedroht-natur-und-tierwelt-was- staedte-in-der-region-dagegen-unternehmen-pdw Was ist Lichtverschmutzung? Lichtverschmutzung beschreibt die Aufhellung des dunklen Nachthimmels durch künstliches Licht. Als Resultat der Lichtverschmutzung scheint es, als glühe der Himmel. Dieses sogenannte Skyglow entsteht durch nach oben ausstrahlendes Licht, das in viele Richtungen gestreut wird und so eine Lichtglocke über den Ballungszentren bildet. Sterne sind dadurch am Nachthimmel kaum noch zu sehen. Woher kommt die Lichtverschmutzung? Lichtverschmutzung hat viele verschiedene Ursachen: „ LED-Leuchten sind günstig und effektiv geworden; moderne Leuchten liefern mehr Licht bei weniger Stromverbrauch als ältere Modelle „ Zunahme der Straßenbeleuchtung durch starke Zunahme von Wohn-, Industrievierteln und Handelszentren „ Zunahme der subjektiven Sicherheitsbedürfnisse; Beleuchtung als Schutz vor Einbrüchen an Privathäusern und Industrieanlagen „ Zunahme von Werbebeleuchtungen und dekorativen Beleuchtungen „ Längere Nutzungszeiten von Flutlicht auf Sportflächen durch zunehmende Verwendung von wetterunabhängigen Kunstrasenplätzen „ Nach oben und in die Umgebung abstrahlende Beleuchtungen die ganze Nacht hindurch Warum ist zu viel Licht schädlich für die Biodiversität? Künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an. Sie umkreisen die Lichtquellen bis zur Erschöpfung und haben so keine Reserven mehr zur Fortpflanzung. Sie verbrennen an heißen Leuchten oder werden direkt von angelockten Fressfeinden gefressen. Der sogenannte Staubsaugereffekt zieht zudem aus natürlichen dunklen Bereichen die Insekten an. Dort stehen sie dann nicht mehr als Futter zur Verfügung. Lichtempfindliche Tiere finden weniger zu fressen und müssen weitere Wege in Kauf nehmen, im schlimmsten Fall verhungern sie. Andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Igel, Amphibien, Eulen und auch Fische und Zugvögel können massiv von zu starker Beleuchtung gestört werden. Sie werden geblendet, vertrieben, umgeleitet oder können sich nicht mehr orientieren. Kunstlicht unterdrückt außerdem die Bildung des Schlafhormons Melatonin und kann den Hormonhaushalt stören. Es kommt zu Verzerrungen der Aktivitätszeiten, die innere Uhr wird „verstellt“. Auch Pflanzen können in ihrem Wachstumszyklus beeinflusst werden. Sie werfen ihre Blätter bei künstlicher Beleuchtung später oder gar nicht ab und sind dadurch anfälliger für Frostschäden. Was können Sie zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und so zum Schutz der Biodiversität beitragen? Grundsätzlich gilt: Künstliches Licht sollte nur so wenig wie möglich und so viel wie nötig eingesetzt werden. Das spart nicht nur Energie, sondern schont auch die Umwelt: „ Achten Sie auf zielgerichtete und nach unten ausgerichtete Beleuchtungen und nutzen Sie nur nach oben abgeschirmte Leuchten „ Reduzieren Sie die Leuchtstärke und halten Sie die Lichtpunkthöhe so niedrig wie möglich „ Nutzen Sie Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren oder dimmbare Beleuchtung „ Nutzen Sie insektenschonende Leuchtmittel wie LED mit geringem UV-/Blaulichtanteil und Farbtemperaturen bis maximal 3.000 Kelvin (warmweiß) „ Nutzen Sie insektenschonende Leuchtengehäuse, die gegen das Eindringen von Insekten staubdicht verschlossen sind und Oberflächentemperaturen von 40°C nicht übersteigen „ Beleuchten Sie keine Bäume, Wiesen, Teiche oder Fassaden „ Schließen Sie bei Dunkelheit Rollläden, Fensterläden oder Jalousien „ Schalten Sie bei Nichtgebrauch das Licht aus Skyglow über einer Stadt. Quelle: www.bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/ lichtverschmutzung-galerie-kuenstliche-beleuchtung-gefaehrdet-natur-und-menschen-pdw Künstliche Lichtquellen ziehen nachtaktive Insekten an Quelle: www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/todesfalle-licht-insekten-sterben- massenweise-durch-naechtliche-beleuchtung Maßnahmen zur Eindämmung von Lichtverschmutzung Grafik und Layout: Matthias Engel, Carsten Przygoda; Quelle: „Informationen zur richtigen Hausbeleuchtung“ auf www.sternenpark-schwaebische-alb.de Schädliche LichtnutzungSchädliche Lichtnutzung Weniger schädliche LichtnutzungWeniger schädliche Lichtnutzung

  • Protokoll GR 30.09.2025 TOP 29
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    Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 29 der Tagesordnung: Lichtkonzept überarbeiten: Insektenschutz, Lichtverschmut- zung und Energieeinsparung bei öffentlicher und privater Beleuchtung zusammen denken Anfrage: SPD Vorlage: 2025/0634 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Oktober 2025