Förderbescheid und Gutachtenoffenlegung zur Turmbergbahn
| Vorlage: | 2025/0625 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0625 Eingang: 23.06.2025 Förderbescheid und Gutachtenoffenlegung zur Turmbergbahn FDP-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 23.07.2025 7 Ö Kenntnisnahme Anfrage: Gibt es Neuigkeiten, bzw. wann kann mit dem Förderbescheid zum Bau der neuen Turmbergbahn gerechnet werden. Wann wird das Gutachten der PTV zum Bau der Turmbergbahn zur Information offengelegt? Begründung: Der Ortschaftsrat und der Gemeinderat Karlsruhe haben bereits vor Monaten den Bau der neuen Turmbergbahn beschlossen. Voraussetzung ist ein positiver Förderbescheid von mindestens 50 % der Baukosten durch das Land Baden-Württemberg. Dieser Bescheid und die Offenlegung des Gutachten wurde bereits schon mehrmals für „in ein paar Wochen versprochen“. Die Bevölkerung fragt immer wieder nach dem Stand der Turmbergbahn, für diese langen Prozesse in Stuttgart hat niemand Verständnis und dies sorgt nur für Politikverdrossenheit. gezeichnet: Norman Gaebel Stefan Noé (Fraktionsvorsitzender)
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0625 Dienststelle: VBK Förderbescheid und Gutachtenoffenlegung zur Turmbergbahn FDP-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 23.07.2025 7 Ö Kenntnisnahme Auf die Frage der FDP-OR-Fraktion, ob es Neuigkeiten gibt, bzw. wann mit dem Förderbescheid zum Bau der neuen Turmbergbahn gerechnet werden kann und wann das Gutachten der PTV zum Bau der Turmbergbahn zur Information offengelegt wird, können wir wie folgt Stellung nehmen: Sowohl dem Zuwendungsgeber RP Karlsruhe, der Nahverkehrsgesellschaft des Landes BW (NVBW), als auch dem Verkehrsministerium des Landes liegen alle Unterlagen vor, die für eine Prüfung, Genehmigung und Ausstellung eines Förderbescheides benötigt werden. Die genannten Stellen stehen untereinander im Austausch. Da die Ausstellung des Förderbescheides ein Verwaltungsakt darstellt, hat die VBK hierauf keinen Einfluss. Insofern können die VBK keine verlässliche Aussage treffen, wann dieser eintrifft. Den verantwortlichen Stellen ist jedoch bewusst, dass wir diesen dringlich benötigen. Gleiches gilt sinngemäß für das Gutachten der PTV: die standardisierte Bewertung weist ein positives Ergebnis auf, jedoch kann ohne die bisher noch nicht erteilte Freigabe des Gutachtens durch das VM diese nicht veröffentlicht werden. Sobald uns die Freigabe erreicht, werden die VBK das Gutachten auf der Unternehmens-Homepage veröffentlichen.