Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Umwidmung der Kreisstraße K9658

Vorlage: 2025/0622
Art: Antrag
Datum: 24.06.2025
Letzte Änderung: 30.06.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.07.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_5_Antrag_Grüne_Umwidmung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 5 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Umwidmung der Kreisstraße K9658 Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 08.07.2025 öffentlich Kurzfassung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Umwidmung der Kreisstraße K9658. Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag zu und bittet das Tiefbauamt das Umwidmungsverfahren zu pri- orisieren, damit frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der notwendigen verkehrssteuernden Maßnahmen begonnen werden kann. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Hierzu wird auf die Informationsvorlage (Vorlage-Nr.: 2024/0835) des Stadtplanungsamtes, welche am 11.02.2025 im Ortschaftsrat vorgestellt wurde, Bezug genommen. In dieser Informationsvorlage wird als Grundlage auf die Verkehrsuntersuchung der Firma Modus Con- sult Ulm vom 10.10.2024 verwiesen. In dieser wurden verschiedene Planfall-Varianten untersucht. Eine hiervon war: – 3 – „Variante mit Maßnahmen innerhalb Neureuts, die die Durchfahrt unattraktiv machen sol- len“ „Eine Voraussetzung für die Umsetzung wäre die Abstufung der Kreisstraße K9658, wofür ein Um- widmungsverfahren notwendig würde (Verwaltungsakt nach §6 Straßengesetz BW). Grundlage für einen Umwidmungsantrag ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die Funktion der Kreisstraße von anderen Straßen aufgenommen werden kann z.B. vom Unteren Dammweg.“ Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger ist in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt zuständig, das Umwidmungsverfahren zur Herabstufung der K9658 in die Wege zu leiten. Dies sollte zeitnah ange- gangen werden, damit rechtzeitig mit der Planung und Umsetzung der notwendigen verkehrssteuern- den Maßnahmen begonnen werden kann. Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag zu und bittet das Tiefbauamt das Umwidmungsverfahren zu pri- orisieren, damit frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der notwendigen verkehrssteuernden Maßnahmen begonnen werden kann.