Wie stellt sich die Stadt Karlsruhe auf die zukünftige hausärztliche Versorgungslage ein?
| Vorlage: | 2025/0616 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0616 Eingang: 23.06.2025 Wie stellt sich die Stadt Karlsruhe auf die zukünftige hausärztliche Versorgungslage ein? Anfrage: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 41 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte praktizieren derzeit in einer Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum im Stadtkreis Karlsruhe, die eine hausärztliche Grundversorgung anbieten (Stand: Juni 2025)? 2. Wie stuft die Stadt Karlsruhe die aktuelle Situation der hausärztlichen Grundversorgung im Stadtgebiet ein? 3. Wie viele der derzeit praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte in Karlsruhe werden erwartungsgemäß altersbedingt ihre Praxistätigkeit in den kommenden fünf bis zehn Jahren aufgeben? a) Bei wie vielen dieser abzugebenden Hausarztsitze rechnet die Stadtverwaltung mit einer Übernahme und Fortsetzung der hausärztlichen Tätigkeit durch nachkommende Ärztinnen und Ärzte? b) Bei wie vielen dieser abzugebenden Hausarztsitze erwartet die Stadtverwaltung eine Vakanz bzw. keine weitere Übernahme? 4. Welche Vorbereitungen sollen zusätzlich - zu den bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2022 herausgearbeiteten Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Ansiedelung von ärztlichem Nachwuchs – seitens der Stadt Karlsruhe getroffen werden, wenn bereits in fünf Jahren viele Hausarztsitze im Stadtkreis Karlsruhe nicht mehr besetzt werden können? Die hausärztliche Betreuungs- und Behandlungssituation in Deutschland steht hinsichtlich einer flächendeckenden Grundversorgung vor großen Herausforderungen: „Da der Ärztenachwuchs die Lücke nicht füllen kann, wird sich demnach die Zahl der fehlenden Hausärzte- und -ärztinnen in den nächsten fünf Jahren verdoppeln“ (BNN, 12.06.2025). Bereits jetzt nehmen die Hausärztinnen und Hausärzte zentrale Anlauf-, Vorsorge- und Koordinationsstellen ein, bei denen alle Fäden der (fachspezifischen) Behandlung der Patientinnen und Patienten zusammenlaufen. Das auf Bundesebene geplante Primärarztsystem soll die hausärztliche Rolle zukünftig noch weiter stärken, sodass eine Überweisung an die jeweilige Fachärztin bzw. den jeweiligen Facharzt nur durch die Hausärztin bzw. dem Hausarzt vorgenommen werden kann. Somit Sachverhalt / Begründung: – 2 – wächst die Bedeutung dieser Funktion als Bindeglied bei der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft mit steigendem Bedarf an regelmäßiger und intensivierter Versorgung bei kurzen Wegen und großen externen Abhängigkeiten wird die hausärztliche Tätigkeit in Zukunft ebenso von größerer Relevanz sein. Ein stärkerer Rückgang an besetzten Hausarztsitzen wird die flächendeckende Betreuung daher weiter erschweren und den Druck auf die noch praktizierenden Hausärztinnen und -ärzte erhöhen. Auch in Karlsruhe ist aufgrund von altersbedingten Praxisaufgaben in den kommenden Jahren mit vakant bleibenden Hausarztsitzen zu rechnen. Somit sollten zunächst aktuelle Zahlen sowie eine mögliche Prognose zu den Hausarztsitzen in Karlsruhe ermittelt werden, um dann für die kommenden fünf Jahre weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Ansiedelung von ärztlichem Nachwuchs und der Übernahme von Hausarztsitzen vorbereiten zu können. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Thomas H. Hock Annette Böringer Petra Lorenz
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0616 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Wie stellt sich die Stadt Karlsruhe auf die zukünftige hausärztliche Versorgungslage ein? Anfrage: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 41 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte praktizieren derzeit in einer Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum im Stadtkreis Karlsruhe, die eine hausärztliche Grundversorgung anbieten (Stand: Juni 2025)? Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Baden-Württemberg veröffentlicht im Rahmen der Bedarfsplanung nach § 90 SGB V drei Mal jährlich den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Daher liegen aktuell nur Daten mit Stand 19. Februar 2025 vor. Die hausärztliche Versorgung wird in sogenannten Mittelbereichen beplant. Der Mittelbereich Karlsruhe umfasst den Stadtkreis Karlsruhe sowie Teile des Landkreises Karlsruhe. Stand 19. Februar 2025 praktizieren im Mittelbereich Karlsruhe in der vertragsärztlichen Versorgung 231,25 Ärzt*innen (VÄ) im hausärztlichen Bereich. Weitere Informationen zur Bedarfsplanung und den Planungsbereichen finden sich unter https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/bekanntmachungen/bedarfsplanung/ 2. Wie stuft die Stadt Karlsruhe die aktuelle Situation der hausärztlichen Grundversorgung im Stadtgebiet ein? Der Mittelbereich Karlsruhe, welcher den Stadtkreis Karlsruhe sowie Teile des Landkreises Karlsruhe umfasst, wird laut Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in der hausärztlichen Versorgung aktuell rechnerisch als drohend unterversorgtes Gebiet ausgewiesen. Stand 19. Februar 2025 sind laut Bedarfsplanung im Mittelbereich Karlsruhe 59 von 264 Niederlassungsmöglichkeiten in der hausärztlichen Versorgung unbesetzt. Die Versorgungslage ist somit bereits angespannt. Aufgrund der guten Infrastruktur in Karlsruhe wird die Versorgung aktuell insbesondere im Vergleich zum ländlichen Raum noch als ausreichend eingeschätzt. Die Entwicklung wird von der Kommunalen Gesundheitsförderung im Umwelt- und Arbeitsschutz kontinuierlich beobachtet. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßig stattfindenden Austausch mit den thematisch beteiligten Ämtern und Ortsverwaltungen (vgl. Antwort zu Frage 4). Die Ortsverwaltungen berichten ebenfalls von einer bereits angespannten Situation. Die Hausarztpraxen sind oft bereits an ihren Kapazitätsgrenzen. Darüber hinaus wurde zur Vorbereitung des ISEK 2040 in der letztjährigen Bürgerumfrage unter anderem die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung durch Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser abgefragt. Im Ergebnis zeigt sich, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung (64 %) aktuell sehr (15 %) oder eher (49 %) mit der aktuellen Gesundheitsversorgung in Karlsruhe zufrieden sind. Bezogen auf die Zufriedenheit mit medizinischen Versorgungseinrichtungen im eigenen Wohnumfeld – 2 – zeichnen sich nach aktuellem Stand vor allem in Oberreut und in den Höhenstadtteilen unterdurchschnittliche Zufriedenheitswerte der dort ansässigen Bevölkerung ab. Generell ist die Situation in sehr vielen Kreisen beziehungsweise Mittelbereichen in Baden- Württemberg bereits sehr angespannt. In 93 von 103 Planungsbereichen in Baden-Württemberg gibt es zum Stand 19. Februar 2025 offene Hausarztsitze. Lediglich 10 Planungsbereiche sind derzeit für Neuniederlassungen in der hausärztlichen Versorgung gesperrt. Die Zuordnung der Kommunen in Baden-Württemberg zu Planungsbereichen wurden durch die KVBW aufgrund der Systematik des Landesentwicklungsplans 2002 festgelegt. 3. Wie viele der derzeit praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte in Karlsruhe werden erwartungsgemäß altersbedingt ihre Praxistätigkeit in den kommenden fünf bis zehn Jahren aufgeben? Der Anteil der Hausärzt*innen im Stadtkreis Karlsruhe mit 60 Jahren und älter liegt bei 44 Prozent (Stand 1. Januar 2025). Es ist daher davon auszugehen, dass eine erhebliche Zahl der Hausarztpraxen in Karlsruhe in den nächsten Jahren altersbedingt aufgegeben wird. Genauere Zahlen oder Schätzungen liegen der Stadtverwaltung nicht vor. a) Bei wie vielen dieser abzugebenden Hausarztsitze rechnet die Stadtverwaltung mit einer Übernahme und Fortsetzung der hausärztlichen Tätigkeit durch nachkommende Ärztinnen und Ärzte? Die Stadtverwaltung kann hierzu keine Prognose abgeben. Die KVBW jedoch rechnet seit 2024 mit dem Prognosemodell „Zukunft5“. Ausgehend vom aktuellen Versorgungsgrad wird der in fünf Jahren zu erwartende Versorgungsgrad berechnet. Der Versorgungsgrad beschreibt dabei das Verhältnis zwischen der Anzahl der Ärzt*innen und der Einwohnerzahl in einem bestimmten Planungsbereich durch den Abgleich eines Ist- und Soll-Niveaus. Ab einem Versorgunggrad von 110 Prozent gilt ein Planungsbereich für Neuniederlassungen als gesperrt. Dem gegenüber steht der geöffnete Planungsbereich bei einem Versorgungsgrad von unter 110 Prozent. Hier sind Neuniederlassungen ohne Zulassungsbeschränkungen möglich. Eine rechnerische Unterversorgung liegt ab einem Versorgungsgrad unter 75 Prozent vor. Diese Berechnung wird dreimal im Jahr, parallel zum Landesausschuss, durchgeführt. Laut „Zukunft 5 Prognose“ wird sich der Versorgungsgrad in der hausärztlichen Versorgung im Mittelbereich Karlsruhe sowie den Mittelbereichen im Landkreis Karlsruhe folgendermaßen entwickeln: Versorgungsgrad (Stand 19.02.2025) Versorgungsgrad im Jahr 2029 nach Zukunft 5 Prognose Veränderung in % Mittelbereich Bretten 77,4% 72,9% -4,5 Mittelbereich Bruchsal 92,0% 92,0% 0,0 Mittelbereich Ettlingen 85,3% 83,4% -1,9 Mittelbereich Karlsruhe 87,7% 80,8% -6,9 Im Mittelbereich Karlsruhe ist mit der stärksten Veränderung von -6,9 Prozent zu rechnen. Laut Prognose wird sich der Versorgungsgrad im Mittelbereich Karlsruhe von 87,7 Prozent (Februar 2024) auf 80,8 Prozent (im Jahr 2029) verschlechtern. – 3 – Im aktuellen Modell der KVBW werden die altersbedingten Abgänge sowie die bisherige Entwicklung von Zu- und Abgängen über eine Wahrscheinlichkeit zur Nachbesetzung eines Arztsitzes (Zugänge) berücksichtigt. Genauere Zahlen zu den erwarteten Zu- und Abgängen hat die KVBW nicht veröffentlicht. Bei den Daten handelt es sich lediglich um Prognosewerte. Das Modell basiert ausschließlich auf Entwicklungen der Vorjahre und gibt damit tendenzielle Entwicklungen für den Planungsbereich wieder. Das Modell kann keine plötzlich auftretenden Veränderungen oder Entwicklungen, z.B. die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen, berücksichtigen. b) Bei wie vielen dieser abzugebenden Hausarztsitze erwartet die Stadtverwaltung eine Vakanz bzw. keine weitere Übernahme? Vgl. Antwort zu 3a. 4. Welche Vorbereitungen sollen zusätzlich - zu den bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2022 herausgearbeiteten Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Ansiedelung von ärztlichem Nachwuchs – seitens der Stadt Karlsruhe getroffen werden, wenn bereits in fünf Jahren viele Hausarztsitze im Stadtkreis Karlsruhe nicht mehr besetzt werden können? Im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2022 hat sich die Stadtverwaltung intensiv mit der Thematik beschäftigt. Seitdem wird kontinuierlich an den dort ermittelten Handlungsempfehlungen gearbeitet. Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der hausärztlichen Versorgung wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit berichtet (vgl. beispielsweise die Präsentation zum Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Region Karlsruhe von März 2024 (VO: 2024/0192). Die Kommunale Gesundheitsförderung der Stadt Karlsruhe steht seit der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2022 im regelmäßigen Austausch mit der KVBW, der Ärzteschaft Karlsruhe, dem Gesundheitsamt Karlsruhe sowie den umliegenden Stadt- und Landkreisen, um die Maßnahmen kontinuierlich zu begleiten, die Entwicklung zu beobachten und die Maßnahmen ggf. zu adjustieren wie ggf. um weitere zu ergänzen. Auch innerhalb der Stadtverwaltung wird inzwischen ein regelmäßiger Austausch gepflegt, um die verschiedenen beteiligten Bereiche und Ämter gut miteinander zu vernetzten. So organisiert die Kommunale Gesundheitsförderung beispielsweise mehrmals jährlich unter Leitung des Dezernats 5 einen Austausch zum Thema „Praxisräumlichkeiten für Hausärzt*innen“ zwischen dem Bauordnungsamt, der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt, dem Liegenschaftsamt, dem Gesundheitsamt, dem Amt für Stadtentwicklung sowie der Volkswohnung. Seit der letzten Sitzung nehmen auch die Ortsverwaltungen sowie das Stadtamt Durlach teil und bereichern die Runde. Bei den Sitzungen stehen insbesondere der Erfahrungsaustausch sowie die Netzwerkarbeit im Vordergrund, da die Herausforderung der fehlenden Räumlichkeiten nur gemeinsam gelingen kann. Im Herbst 2025 wird zudem ein fachlicher Austausch zwischen den verschiedenen beteiligten Institutionen wie der KVBW, der Ärzteschaft, dem Gesundheitsamt, den Krankenkassen sowie dem Städtischen Klinikum und der Stadtverwaltung stattfinden, um auf die Kommunale Gesundheitskonferenz von 2022 zurückzublicken. Bei dem Termin sollen die 33 Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz mit den bisherigen Aktivitäten und Entwicklungen abgeglichen werden. Dabei sollen nicht nur die Maßnahmen, welche durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden, sondern auch die vielen Handlungsmöglichkeiten der externen Institutionen besprochen werden. Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung kann nur – 4 – gelingen, indem alle Institutionen an einem Strang ziehen. Daher ist ein Blick auf die verschiedenen Aktivitäten der unterschiedlichen Institutionen von maßgeblicher Bedeutung. Über die Ergebnisse des Austauschs im Herbst kann im Frühjahr 2026 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit berichtet werden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Bemühungen der Stadtverwaltung um freiwillige Aufgaben handelt, da der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung bei der KVBW liegt. Da der Stadtverwaltung eine stabile hausärztliche Versorgung ein wichtiges Anliegen ist, beteiligt sich die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerne an der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 41 der Tagesordnung: Wie stellt sich die Stadt Karlsruhe auf die zukünftige haus- ärztliche Versorgungslage ein? Antrag: FDP/FW Vorlage: 2025/0616 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. August 2025