Änderungsvorschlag des Ortschaftrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern als Vertretungen der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat
| Vorlage: | 2025/0602 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 07.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0602 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Änderungsvorschlag des Ortschaftrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern als Vertretungen der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 15.07.2025 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO, dem Gemeinderat vorzuschlagen Ortschaftsrätin Andrea Wassihun als ordentliches Mitglied als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Ortschaftsrat Hartmut Stech der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz auf die Dauer von 5 Jahren zu bestellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung der Gemeinden des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz vom 31.05.1976, zuletzt geändert am 26.03.1981, entsendet die Stadt Karlsruhe in die Verbandsversammlung 8 Vertreter. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach den sich aus der Anlage zur Verbandssatzung ergebenden Bezugsrechten. Vertretungen in der Verbandsversammlung sind die Ober- oder Bürgermeister*innen oder deren Stellvertretungen im Falle ihrer Verhinderung. Die weiteren Vertretungen (7 für die Stadt Karlsruhe) und die gleiche Zahl von Stellvertretungen werden vom Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus der Mitte des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und der Bediensteten auf die Dauer von 5 Jahren widerruflich gewählt. Scheidet ein als weitere Vertretung gewählte Person als Gemeinderatsmitglied, Ortschaftsrat oder Gemeindebediensteter vorzeitig aus, so endet mit dem Ausscheiden auch die Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Nach Ziff. 51 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 bleibt die Vertretung der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher und Vertretungen des Ortschaftsrates von Wettersbach bestehen. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO, dem Gemeinderat vorzuschlagen Ortschaftsrätin Andrea Wassihun als ordentliches Mitglied als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Ortschaftsrat Hartmut Stech der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz auf die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.