Ausscheiden des Ortschaftsrates Hartmut Stech; Verpflichtung von Andrea Wassihun

Vorlage: 2025/0599
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.06.2025
Letzte Änderung: 04.07.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0599 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Ausscheiden des Ortschaftsrates Hartmut Stech; Verpflichtung von Andrea Wassihun Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 15.07.2025 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Hartmut Stech festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Frau Andrea Wassihun, 76228 Karlsruhe gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als übernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der BFW für die restliche Amtszeit nachrückt. Frau Andrea Wassihun hat am 26.06.2025 schriftlich erklärt, dass sie die Wahl zur Ortschaftsrätin annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch die als Ersatzperson festgestellte Bewerberin zum Zeitpunkt ihres Nachrückens durch die Ortsvorsteherin für die Dauer ihrer Amtszeit verpflichtet werden. Die Verpflichtung der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte durch die Ortsvorsteherin gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt. Für die Verpflichtung schlägt die GemO BW folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und dass der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll die Gewählte die Verpflichtung durch die von ihm gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihr entsprechende Niederschrift unterschrieben.