Nachrücken von Andrea Wassihun als Nachfolgerin für den ausscheidenden Ortschaftsrat Hartmut Stech
| Vorlage: | 2025/0598 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 14.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0598 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Nachrücken von Andrea Wassihun als Nachfolgerin für den ausscheidenden Ortschaftsrat Hartmut Stech Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 15.07.2025 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Andrea Wassihun als übernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der Bürger für Wettersbach (BFW) zur Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Hartmut Stech für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei Dr. Britta Trautwein wichtige Gründe nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO BW für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegen und bei Frau Andrea Wassihun kein Hinderungsgrund gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Hartmut Stech festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Stech rückt gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der BFW zur Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 Frau Andrea Wassihun, 76228 Karlsruhe für die restliche Amtszeit nach. Bei der als nächsten Ersatzperson festgestellten Person Dr. Britta Trautwein liegen wichtige Gründe für eine Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO BW vor. Frau Andrea Wassihun ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat mit Schreiben vom 25.06.2025 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin am 26.06.2025 mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass kein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i. V. mit § 72 GemO vorliegt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Frau Andrea Wassihun ein Hinderungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen. Beschluss: Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Andrea Wassihun als übernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der Bürger für Wettersbach (BFW) zur Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Hartmut Stech für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei Dr. Britta Trautwein wichtige Gründe nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO BW für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegen und bei Frau Andrea Wassihun kein Hinderungsgrund gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO vorliegt.