Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 3, 5 und Ziff. 6 GemO BW für den Ortschaftsrat Hartmut Stech

Vorlage: 2025/0597
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.06.2025
Letzte Änderung: 04.07.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.07.2025

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0597 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 3, 5 und Ziff. 6 GemO BW für den Ortschaftsrat Hartmut Stech Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 15.07.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Herr Hartmut Stech aufgrund seiner mehr als 10-jährigen Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Wettersbach und aufgrund von gesundheitlichen Gründen und seines Lebensalters von der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde entbunden werden kann §16 (1) Ziff. 3,5 und Ziff. 6 GemO. Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Hartmut Stech zum Ortschaftsrat Wettersbach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Herr Ortschaftsrat Hartmut Stech bittet mit Schreiben vom 10.06.2025 zeitnah um die Entlassung aus dem Ortschaftsrat Wettersbach. Die Entlassung aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Anerkennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Mit Hinweis auf die Gemeindeordnung BW stellt Frau Ortsvorsteherin Tron fest, dass Hartmut Stech seit 15.07.2014 dem Ortschaftsrat Wettersbach angehört. Gesundheitliche Gründe sind nach § 16 (1) Nr. 5 GemO zu berücksichtigen. Die Altersgrenze von 67 Jahren nach § 16 (1) Nr. 6 GemO wird noch in diesem Jahr erreicht. Somit sind die Voraussetzungen für eine Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit erfüllt. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Entlassungsgründe nach § 16 (1) Ziff. 3,5 und Ziff. 6 GemO vorliegen. Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Hartmut Stech zum Ortschaftsrat Wettersbach.