Elektrische Erschließung der Garagenhöfe in Hohenwettersbach
| Vorlage: | 2025/0577 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.09.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0577 Eingang: 05.06.2025, FWH / FDP - Ortschaftsratsfraktion Elektrische Erschließung der Garagenhöfe in Hohenwettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 16.07.2025 Ö Kenntnisnahme Sachstandsanfrage: Elektrische Erschließung der Garagenhöfe in Hohenwettersbach speziell im Rehbuckel Im Wohngebiet Rehbuckel gibt es mindestens 8 Garagenhöfe der hier beschriebenen Art. Diese befinden sich u.a. im • Fuchsbau • Rehbuckel • Hasensprung • Neuer Weg In den Garagenhöfen befinden sich Garagen für schätzungsweise ca. 120 Fahrzeuge. Diese Garagenhöfe waren seinerzeit durch die Bebauungspläne der Stadt vorgeschrieben. Die Grundstücke sind jedoch nicht vollständig erschlossen. Somit verfügen sie nicht über Anschlüsse für Elektrizität und Wasser. Im Zuge der Mobilitätstransformation hin zu Elektrofahrzeugen ist aber der Anschluss von Wallboxen und anderer Ladeinfrastruktur evident für die Eigentümer dieser Garagenplätze. Die FWH / FDP Fraktion möchte nun wissen, ob eine Erschließung dieser Grundstücke mit Elektrizität von der Stadt geplant ist und ob hier Kosten auf die Eigentümer zukommen. Bzw. wie eine finanzielle Unterstützung oder Förderung aussehen könnte. Sofern eine entsprechende Erschließung geplant ist, wird um Mitteilung zu den vorgesehen Stromanschlussleistungen und zur geplanten Ausführungszeit gebeten. Sofern derzeit keine elektrische Erschließung der Garagenhöfe zur Schaffung von E-Ladeinfrastruktur geplant ist, wird um Mitteilung gebeten, bis wann eine solche Planung erstellt werden kann und ob die Eigentümer mit deren Bedarfen in die Planungen einbezogen werden können. Des Weiteren wird um Auskunft gebeten, wie lange entsprechende Planungs- und Ausführungszeiten sind. Weiter ist von Interesse, welche Anschlussleistungen in den jeweiligen Garagenhöfen (von ... bis... kW) möglich sind. Ebenso sollte mitgeteilt werden, ob die Installation von PV-Anlagen auf den Garagendächern erlaubt ist. FWH / FDP Fraktion Dirk Mattern (FDP) Ralf Stumpf (FWH) Fraktionsvorsitzender – 2 – Garagenhof Fuchsbau 49
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0577 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Elektrische Erschließung der Garagenhöfe in Hohenwettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 17.09.2025 Ö Kenntnisnahme Stellungnahme: Elektrische Erschließung der Garagenhöfe in Hohenwettersbach Die betreffenden Garagenhöfe aus Ihrer Anfrage liegen im nicht-öffentlichen Bereich. Das Netz der öffentlichen Versorgung endet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) mit dem Netzanschluss. Hinter dem Netzanschluss beginnt gemäß der NAV die Kundenanlage, für deren Errichtung und Unterhaltung der Anschlussnehmer die Verantwortung trägt. Des Weiteren ist in der NAV die Kostentragung gesetzlich geregelt. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage sind wir nicht für die Planung der elektrischen Anlage auf den Garagenhöfen zuständig. Im Rahmen der Planung anderer Maßnahmen im öffentlichen Bereich, wie beispielsweise der Umstellung von Freileitungen auf Erdkabel, werden mögliche Anschlüsse von Garagenhöfen bei der Kapazitätsauslegung der Netzkabel berücksichtigt. Der Anschluss eines Grundstücks erfolgt immer auf Antrag des Grundstückeigentümers bzw. des Anschlussbegehrenden. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Interesse an solchen Anschlüssen sehr unterschiedlich ist. Häufig stellt sich dabei die Frage nach den Eigentumsverhältnissen, einer gemeinsamen oder getrennten Abrechnung, etc. Wir prüfen jedoch jede Anfrage von Anwohnern sehr gerne individuell und geben auch Varianten, die sich im Preis widerspiegeln, zurück. Sollte sich daraus ein offizielles Anschlussbegehren entwickeln, werden wir die Planung entsprechend aufnehmen. Die Planungs- und Ausführungszeiträume richten sich nach der gewählten Anschlussvariante. Da die Bedürfnisse unterschiedlich sind, möchte ich Ihnen zwei mögliche Varianten vorstellen: 1. Pauschaler Standardanschluss (50A / 30kW, 5m Anschlusslänge) • Dieser reicht für 2-3 Garagen mit 11kW. • Es muss eine Zähleranschlusssäule außerhalb der Garage errichtet werden, die durch einen beauftragten Elektrofachbetrieb installiert wird. Kosten muss ein Elektrofachbetrieb benennen. • Planung und Angebot für die Anschlussarbeiten erfolgen in der Regel innerhalb einer Arbeitswoche. Kosten ca. 1.250€ zzgl. MwSt. • Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit unserem Bauleiter und den verfügbaren Tiefbaukapazitäten in etwa 6-8 Wochen nach verbindlicher Beauftragung. – 2 – 2. Anschluss mit maximal 200A / 125kW an der nächsten Trafostation (z.B. Rehbuckel) • Unverbindlicher Schätzpreis: ca. 45.000 € bei einer Anschlusstrasse von ca. 90 m. • Planung und Angebotserstellung dauern etwa 4 Wochen. • Nach Beauftragung ist mit einem Vorlauf von ca. 6 Monaten zu rechnen. Für Anschlüsse mit höherer Leistung ist die Erstellung einer kundeneigenen Trafostation erforderlich. Wir prüfen die Anschlussleistungen bei jeder Anfrage individuell. Mit einem Lade- und Lastmanagement können die Kosten für die Anschlüsse reduziert werden, da die Annahme besteht, dass nicht jedes Fahrzeug täglich vollständig geladen wird. Viele Fahrzeuge laden maximal mit 11kW (AC) und können auch mit einer geringeren Leistung von z.B. 4,2kW geladen werden. Das schnelle Laden an öffentlichen DC-Ladesäulen ist in der Regel effizienter. Für eine genaue Prüfung sind gezielte Ortsangaben notwendig. Idealerweise senden Sie uns auch gewünschte Anschlussvarianten zu. Sie können diese gerne direkt an unseren Anschlussplanung senden. Es ist möglich, dass kleinere Garagenhöfe auch über direkte Anwohner- und Hausanschlüsse versorgt werden können bzw. bereits angeschlossen sind. Die Stromanschlüsse können zudem auch für einen PV-Anschluss genutzt werden. Eine baurechtliche Bewertung können wir jedoch nicht vornehmen. Diesbezüglich auch der Verweis auf eine FAQ-Liste Elektromobilität auf unserer Homepage: https://www.netzservice-swka.de/netze/strom/genehmigungspflichtige-anlagen-und-geraete.php