Antrag auf Erweiterung der Ferienbetreuung an der Grundschule Wolfartsweier

Vorlage: 2025/0561
Art: Antrag
Datum: 05.06.2025
Letzte Änderung: 01.07.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0561 Eingang: 04.06.2025 Antrag auf Erweiterung der Ferienbetreuung an der Grundschule Wolfartsweier Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 08.07.2025 Ö Entscheidung Die SPD-Ortschaftsratsfraktion beantragt die Freigabe der durch den Ganztag nicht genutzten Plätze in der Ferienbetreuung an der Grundschule Wolfartsweier, um auch Kindern, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen, den Zugang zu ermöglichen. Aktuell steht die Ferienbetreuung ausschließlich Ganztagsschülern zur Verfügung, wodurch Familien ohne Ganztagsplatz auf Angebote in anderen Stadtteilen ausweichen müssen, obwohl die Schule in fußläufiger Nähe liegt. Begründung: 1. Bedarf an Ferienbetreuungsplätzen: In Wolfartsweier wird Kindern, die nicht an der Ganztagesschule teil nehmen keine Ferienbetreuung innerhalb des Stadtteils zur Verfügung gestellt. Dies führt dazu, dass Familien aus Wolfartsweier keine wohnortnahe Ferienbetreuung nutzen können und auf Angebote außerhalb ihres direkten Umfelds ausweichen müssen. Eine erweiterte Ferienbetreuung an der Grundschule Wolfartsweier würde diesen Familien entgegenkommen. 2. Optimierung der Betreuungskapazitäten: Vergangene Ferienbetreuungen zeigten eine geringe Auslastung: • In den Sommerferien 2024 kamen auf drei Betreuer lediglich acht Kinder. • Vier Betreuer für zehn Kinder waren es während der Faschingsferien. In Baden-Württemberg ist für Ferienfreizeiten ein Betreuungsverhältnis von 5:1 vorgesehen. Das bedeutet, dass bei vier Betreuer bis zu 20 Kinder betreut werden können. Die aktuelle Unterauslastung ist wirtschaftlich ineffizient. 3. Finanzielle Aspekte: Die Ferienbetreuung ist für alle, die diese in Anspruch nehmen wollen kostenpflichtig und wird zusätzlich bezahlt, auch von Ganztagsschülern. Durch die Öffnung für weitere Kinder könnten zusätzliche Einnahmen generiert und die Betreuungskosten besser gedeckt werden. Vorschlag: Wir schlagen vor, die Ferienbetreuungsplätze vorrangig an Ganztagsschüler zu vergeben. Nicht belegte Plätze sollten anschließend für Kinder aus der ergänzenden Betreuung geöffnet werden. Dies würde die Auslastung erhöhen und Familien, deren Kinder die Grundschule Wolfartsweier besuchen, unterstützen. Für die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Mirko Hoffmann

  • Stellungnahme Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0561 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Antrag auf Erweiterung der Ferienbetreuung an der Grundschule Wolfartsweier Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 08.07.2025 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) ist Kooperationspartner an der Ganztagsgrundschule Wolfartsweier. Der stja öffnet das Ferienprogramm grundsätzlich für Ganztags- und Halbtagskinder, sofern ausreichend Personal vorhanden ist. Aktuell ist die personelle Situation an der Schule angespannt, was eine Ausweitung der Plätze für Halbtagskinder erschwert. Zudem besteht ein festgelegter Personal- und Betreuungsschlüssel, der die Kapazitäten standortübergreifend steuert. Die Entscheidung über die Aufnahme von Halbtagskindern im Ferienprogramm trifft die Teamleitung verantwortungsvoll vor jeder Ferienzeit unter Berücksichtigung der Personalsituation. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) ist Kooperationspartner an sechs Ganztagesschulen in Karlsruhe, darunter auch an der Grundschule Wolfartsweier. In dieser Funktion übernimmt der stja vor Ort neben der Mittagsverpflegung, der Begleitung der Mittagspause sowie der Nachmittagsbetreuung auch die Kooperation mit den Lehrkräften und ein Ferienprogramm über sieben Wochen. Die Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ ist Grundlage für die Kooperation. Seit Beginn der Tätigkeit an der Grundschule Wolfartsweier hat der stja sich bewusst dafür entschieden, das Ferienprogramm nicht nur Ganztagskindern, sondern auch Kindern aus dem Halbtagszug zugänglich zu machen, um allen Kindern eine gemeinsame Ferienbetreuung zu ermöglichen. Diese Öffnung ist jedoch stark abhängig von der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal. Derzeit ist die personelle Situation an der Grundschule Wolfartsweier aufgrund unbesetzter Stellen angespannt, was die Kapazität für eine Erweiterung der Teilnehmer*innenzahl einschränkt. Außerdem ist der stja an einen verbindlichen Schlüssel für die Vergabe von Ferienmodulen gebunden, der die Gesamtzahl der Kinder an allen sechs Ganztagesgrundschulen, die der stja betreut, berücksichtigt. Dies bedeutet, dass das Personal in den Ferien standortflexibel eingesetzt wird und nicht ausschließlich für eine einzelne Schule reserviert ist. Vor diesem Hintergrund spiegelt die derzeitige Auslastung der Ferienbetreuung nicht zwangsläufig die tatsächliche personelle Situation vor Ort wider. Die Entscheidung, ob Kinder aus dem Halbtagszug an der Ferienbetreuung teilnehmen können, trifft die Teamleitung jeweils vor Beginn der Ferienzeit sorgfältig unter Berücksichtigung des Personaleinsatzes und des Kindeswohls. Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Anliegen, Ferienbetreuungsplätze wohnortnah und bedarfsgerecht anzubieten und unterstützt das Ziel, die Auslastung der Ferienbetreuung zu verbessern. Gleichzeitig ist eine nachhaltige Erweiterung nur im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen und unter Einhaltung der gesetzlichen Betreuungsstandards möglich. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027, zunächst für die Klassenstufe 1, besteht ein Anspruch auf acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche– einschließlich der Zeit während der Schulferien.