Pilotprojekt - Einrichtung von privat genutzten Standplätzen von Abfallsammelbehältern auf öffentlicher Fläche
| Vorlage: | 2025/0544/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0544/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Pilotprojekt - Einrichtung von privat genutzten Standplätzen von Abfallsammelbehältern auf öffentlicher Fläche Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 11.07.2025 5 N Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 21 Ö Entscheidung Kurzfassung Das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) plant, ein Pilotprojekt zur Einrichtung eines privaten Müllsammelplatzes im öffentlichen Raum für ein vorab ausgewähltes Objekt in der Hirschstraße während des Projektzeitraums vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. Juni 2026 durchzuführen und wird ermächtigt, die hierfür notwendige Sondernutzung für die Nutzung von zwei erforderlichen Parkplätzen vor dem Objekt im Projektzeitraum als Standplätze für Abfallbehälter zu beantragen. Über die Projektergebnisse wird der Betriebsausschuss nach Ablauf des Projektzeitraums informiert sowie über das weitere Vorgehen beraten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 685€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Team Sauberes Karlsruhe führt im Selbstverständnis eines serviceorientierten Dienstleisters den Vollservice für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe sehr kundenfreundlich und bürgernah - auch über die aktuell noch in der Abfallentsorgungssatzung festgelegten Parameter hinaus - aus. Seitens TSK, des örtlichen Personalrats und des städtischen Arbeitssicherheitsdienstes (ASID) wurde festgestellt, dass eine Veränderung des bisher durch TSK geleisteten Leerungsservice notwendig ist, da der umfängliche Vollservice nicht mehr den Anforderungen an einen sicheren und modernen Arbeitsplatz genügt. Insbesondere rückten dabei lange Transportwege sowie eine hohe Anzahl an Treppenstufen in den Fokus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 27.05.2025 die Neukonzeption des Vollservice beschlossen. Die Neuordnung sieht die Abholung und Rückstellung von Abfallbehältern nur dann vor, wenn der einmalig zu überwindende Weg vom Gehwegrand des nächstmöglichen Halteplatzes des Abholfahrzeugs bis zum Behälterstandplatz höchstens 35 Meter aufweist, nicht mehr als zehn Stufen umfasst und eine Steigung von maximal 5% hat. Die Umstellung startete ab Juni 2025 und endet im September 2026. Für Anwesen mit Standplätzen, die diese Vorgaben überschreiten, ergibt sich hieraus entweder eine Bereitstellung der Abfallbehälter am Leerungstag oder die Einrichtung eines neuen, satzungskonformen Standplatzes auf dem eigenen Grundstück. Die Einrichtung eines neuen Standplatzes ist jedoch insbesondere für Anwesen mit Grenzbebauung nicht immer möglich, was eine Bereitstellung erfordert. Für Anwohnende, die in einem Gebäude wohnen, in dem der Zugang zum Standplatz nur über lange Treppen oder viele Stufen führt, entsteht bei der Bereitstellung ebenfalls ein erhöhter körperlicher und organisatorischer Aufwand. Sollten diese die Tonnen nicht selbst hinausstellen können, besteht die Möglichkeit, einen Hausmeisterservice zu beauftragen, oder, wo baulich möglich, einen Lastenaufzug zu installieren. Im Februar 2025 wurde ein Antrag der SPD im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung beraten, von anderen Fraktionen mitgetragen und seitens der Verwaltung die Konzeptionierung eines Pilotprojektes in der Südweststadt zugesagt. Das TSK hat dementsprechend ein Pilotprojekt zur Einrichtung eines privaten Standplatzes auf öffentlicher Fläche konzipiert, auch wenn es aus Sicht der Verwaltung als grundsätzliches Problem gesehen wird, öffentliche Flächen für private Zwecke, gerade auch für bauliche Anlagen, zur Verfügung zu stellen. Allgemeine Sammelplätze, die für alle Bürger*innen zugänglich sind, sollen aus Sicht der Verwaltung nicht eingerichtet werden (siehe Vorlage Nr. 2024/1284). Ziel des Pilotprojekts In diesem Pilotprojekt sollen die Praxistauglichkeit und Akzeptanz eines Sonderstandplatzes zur Abmilderung von Härtefällen, welche sich insbesondere durch die Baustruktur und die Anzahl der zurückzulegenden Stufen zum Standplatz auszeichnen, geprüft werden. Während der neunmonatigen Laufzeit soll beobachtet werden, ob die Auswirkungen einer Einrichtung eines privat genutzten Müllstandplatzes auf öffentlichem Grund so gering sind, dass diese die Allgemeinheit nur unwesentlich einschränken. Hierbei werden verschiedene Kriterien herangezogen, darunter entstehende konkurrierende öffentliche Bedarfe, die Sauberkeit am Standplatz und das Vorkommen von wildem Müll, hygienische Aspekte wie Geruchsentwicklung und Schädlingsaufkommen, die Qualität der Mülltrennung, die Akzeptanz durch die Nachbarschaft, die Wirkung auf das gründerzeitlich geprägte Stadtbild, den Wegfall von Parkplätzen, die praktische Nutzbarkeit durch die Mitarbeitenden des TSK sowie der entstehende Aufwand und die Kosten. Zusätzlich wird bewertet, ob und inwieweit das Konzept auf andere Haushalte übertragbar wäre und unter welchen Voraussetzungen ein Standplatz zur privaten Nutzung auf öffentlicher Fläche beantragt und eingerichtet werden könnte. – 3 – Pilotstandort und Platzgestaltung Als Pilotstandort ist ein Objekt in der Hirschstraße vorgesehen. Das Objekt zeichnet insbesondere die hohe zu überwindende Stufenanzahl von 32 aus, welche die höchste Anzahl Stufen im gesamten Karlsruher Stadtgebiet darstellt. Des Weiteren handelt es sich um eine Grenzbebauung, deren Treppenstufen unmittelbar nach der Eingangstür beginnen. Vor dem Gebäude befinden sich querliegende öffentliche Parkplätze. Das Nachbargebäude weist vergleichbare Gegebenheiten auf und kann im somit weiteren Projektverlauf als Kontrollobjekt dienen, um den Erfolg des Projektes abzugleichen. Im Rahmen der Umstellung des Vollservice für ausgewählte Objekte mit den höchsten Erschwernissen im Bereich der Hirschbrücke werden diese Objekte bereits seit dem 13. Januar 2025 vom TSK nicht mehr im gewohnten Vollservice bedient. Die Anwohnenden sind seitdem verpflichtet, ihre Abfallbehälter eigenständig bereitzustellen. Aus den genannten Gründen wurde entschieden, die Durchführung des Pilotprojekts am genannten Objekt zu realisieren. Die Eigentümer haben der Durchführung zugestimmt. Der geplante Standplatz soll sich über zwei öffentliche Parkplätze direkt vor dem Objekt der Hirschstraße erstrecken, auf denen die Abfallbehälter in einer geordneten und gesicherten Weise aufgestellt und eingezäunt werden können. Die Erschließung erfolgt ebenerdig, sodass die Behälter problemlos erreicht und von den Anwohnenden befüllt sowie seitens des TSK geleert werden können, ohne zusätzliche Gesundheitsbelastungen für das Personal zu verursachen. In dem Objekt in der Hirschstraße wohnen etwa 30 Personen. Daraus ergibt sich ein Bedarf an Abfallbehältern, die wie in Abbildung 1 dargestellt auf zwei Parkplätzen untergebracht werden. Auf diesen werden Behälter für alle Abfallfraktionen (Restmüll, Papier/Pappe, Bioabfall und Wertstoffe) aufgestellt. Abbildung 1 – Einrichtung des Standplatzes – 4 – Ablauf des Pilotprojekts Eine Prüfung auf unterirdische Leitungen ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Anlage jederzeit bei einer Leitungsstörung abgebaut oder in der Lage verändert werden kann. Nach der Entscheidung des Betriebsausschusses erfolgt die konkrete Umsetzung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Umzäunung des Standplatzes erfolgt durch das TSK unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlich notwendigen Absperrmaßnahmen. Die Erteilung der erforderlichen Sondernutzungserlaubnis erfolgt durch das Tiefbauamt. Das TSK stellt ein Vorhängeschloss mit Dreikantschloss bereit, um den Zugang für die Abfallentsorgung sicherzustellen. Den Anwohnenden werden Dreikantschlüssel übergeben, damit sie Zugang zu dem Standplatz haben. Zudem übernimmt das TSK den Austausch der Abfallsammelbehälter sowie die Einrichtung des neuen Standplatzes. Die Verantwortung für die laufende Sauberkeit sowie den Winterdienst des Platzes obliegt den jeweiligen Nutzungsberechtigten. Die Verkehrssicherung sowie die Haftung liegt in der Zuständigkeit des TSK in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern. Die Projektdauer ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. Juni 2026 angesetzt. In diesem Zeitraum können langfristige Akzeptanz der Anwohnenden und die Sauberkeit und Mülltrennung verlässlich beobachtet werden. Sollten im Verlauf des Projekts jedoch gravierende Probleme auftreten, beispielsweise starke Vermüllung, Schädlingsbefall oder massive Geruchsbelästigung, die die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden, behält sich das TSK einen vorzeitigen Abbruch des Projekts vor. Auch ein Auftreten von erheblichen anderen Bedarfen für die Allgemeinheit kann zu einer frühzeitigen Beendigung des Projekts führen. Im Hinblick auf eine mögliche Übertragbarkeit des Modells auf weitere Standorte ist ergänzend zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Rahmenbedingungen eine Ausweitung realistisch und rechtlich umsetzbar ist. Hierbei sind insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter öffentlicher Flächen, der notwendige Platzbedarf für unterschiedlich große Abfallvolumina, die Anonymität und Nutzungseffizienz größerer versus kleinerer Standplätze sowie die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Sondernutzung zu berücksichtigen. Auch soll geklärt werden, wer antragsberechtigt ist, wie viele solcher Fälle realistisch zu erwarten sind und in welchem Umfang die Stadt solche Nutzungen langfristig zulassen kann. Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung des öffentlichen Raums lediglich auf Widerruf erfolgen würde, um der Allgemeinheit künftige Handlungsspielräume erhalten zu können. Außerdem wären standortspezifisch die Voraussetzungen zu prüfen, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Infrastruktur im Untergrund. Eine Anpassung der Abholfrequenz und eine damit verbundene Verkleinerung der Abfallbehälter sind im Rahmen dieses Pilotprojekts nicht vorgesehen, da eine solche Maßnahme kein realistisches Abbild des regulären Entsorgungsbetriebs darstellen würde. Eine flächendeckende Verdopplung der Sammelfrequenz hätte zudem erhebliche Auswirkungen auf die Gebührenstruktur. Auch ist davon auszugehen, dass externe Entsorgungsunternehmen Sonderleistungen nicht übernehmen würden. Kostenregelung und Zuständigkeiten Für das Pilotprojekt übernimmt das TSK alle anfallenden Kosten und Gebühren. Über die Höhe der Kosten kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Die Anschaffung und Installation des Schlosses sowie des Bauzaunes übernimmt das TSK im Rahmen des Pilotprojekts. Zum Projektabschluss werden alle angefallenen Kosten und Gebühren mitgeteilt. Generell ist eine dauerhafte Nutzung, im Gegensatz zu einer temporären Sondernutzungserlaubnis, im Rahmen einer Gestattung an das TSK oder an Eigentümergemeinschaften/Hausgemeinschaften möglich, falls der individuelle Standort dies zulässt. Für die Berechnung eines Entgeltes zu einer Gestattung ist die Nutzfläche mal dem halben Bodenrichtwert zu multiplizieren. Der Bodenrichtwert bei dem Pilotprojekt in der Hirschstraße entspricht aktuell 1050 Euro pro Quadratmeter. Ein halber – 5 – Wert entspricht demnach 525 Euro je Quadratmeter. Dies entspricht einer jährlichen Gestattungsgebühr für 22 Quadratmeter in Höhe von 11.550 €. Ob zudem langfristig der Bau fester, abschließbarer Einhausungen sinnvoll und in Abhängigkeit von der standortspezifischen Infrastruktur im Untergrund umsetzbar wäre, wäre im Einzelfall zu prüfen. Hinzu kämen die laufenden Ausgaben für Pflege und Instandhaltung. Die Gestattung, der Auf- und ein möglicher Abbau der Einhausung sowie die Wiederherstellung des Parkplatzes liegen in der finanziellen und organisatorischen Verantwortung der Nutzungsberechtigten. Zukunftsperspektive und Ausblick Nach Abschluss der Testphase Ende Juni 2026 werden die gesammelten Ergebnisse dem Ausschuss vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) zu beauftragen, ein Pilotprojekt zur Einrichtung eines privaten Müllsammelplatzes im öffentlichen Raum für das Objekt der Hirschstraße während des Projektzeitraums vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. Juni 2026 durchzuführen und die dafür notwendigen zwei Parkplätze vor dem Objekt im Projektzeitraum als Standplätze für Abfallbehälter zu nutzen. Über die Projektergebnisse wird der Betriebsausschuss nach Ablauf des Projektzeitraums informiert sowie über das weitere Vorgehen beraten.
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Pilotprojekt - Einrichtung von privat genutzten Standplätzen von Abfallsammelbehältern auf öffentlicher Fläche Vorlage: 2025/0544/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfall- wirtschaft und Stadtreinigung, das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) zu beauftragen, ein Pi- lotprojekt zur Einrichtung eines privaten Müllsammelplatzes im öffentlichen Raum für das Objekt der Hirschstraße während des Projektzeitraums vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. Juni 2026 durchzuführen und die dafür notwendigen zwei Parkplätze vor dem Objekt im Projektzeitraum als Standplätze für Abfallbehälter zu nutzen. Über die Projektergebnisse wird der Betriebsausschuss nach Ablauf des Projektzeitraums informiert sowie über das weitere Vorgehen beraten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (34 Ja, 7 Nein, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 11. Juli 2025: Das ist ein Auftrag aus dem Gemeinderat. Wir legen Ihnen jetzt einen Umsetzungsvor- schlag vor. Wenn Sie ihn ablehnen würden, müssten wir es nicht umsetzen und die bishe- rige Zufriedenheit der Nachbarschaft würde vielleicht trotzdem nicht geschmälert. Trotz- dem ist es vielleicht ein interessantes Experiment. Insofern will ich nur noch einmal die Situ- ation der Verwaltung an der Stelle präzisieren. Ich bedanke mich aber vor allem erst einmal bei TSK und auch bei allen anderen beteiligten Ämtern. Ursprünglich hatten wir nicht ge- dacht, dass wir es überhaupt ein Stück weit umsetzen können. Das will ich ausdrücklich sa- gen. Es haben hier ganz viele sehr gut zusammengearbeitet, um zumindest einmal ein sol- ches Pilotprojekt auf die Straße zu bringen. Das ist mir an der Stelle auch noch einmal ganz wichtig zu betonen. – 2 – Stadtrat Klinkhardt (GRÜNE): Ich würde jetzt noch ergänzen, dass nur weil nicht mehr aktiv gemeckert wird, noch nicht alle zufrieden sind. Genau, in diesem Sinne wollen wir uns aber jetzt bei der Verwaltung bedanken, dass das Thema angegangen wird, denn in der Hirschstraße haben wir wirklich eine stadtweit einmalige Situation mit diesen mehreren Stockwerken, die auch für einen Hausmeisterservice nachher nicht zu einer üblichen Belas- tung gehören, diese Tonnen dort hochzuschleppen, und auch nicht für die Bewohnenden. Insofern sind wir der Meinung, dass eine Ausnahme hier tatsächlich einmal gerechtfertigt ist, dass man pragmatische Lösungen wagt, die wir sonst eigentlich in der Stadt so nicht haben wollen. Denn es ist uns schließlich klar, dass der öffentliche Raum eine knappe und wertvolle Ressource ist. Einzig die Höhe der Gestattungsgebühren in der Vorlage, die dort angesetzt werden, die hat uns dann doch etwas überrascht. Die Gestattung der Nutzung eines Parkplatzes liegt laut Vorlage jährlich bei 5.775 Euro, ein interessanter Wert, wenn wir bedenken, dass das parkende Auto auf dem Stellplatz daneben kostenlos steht. Das er- scheint doch etwas recht hoch subventioniert aktuell, aber das ist ein anderes Thema. Für das Thema Mülltonnen würde diese Gestattungsgebührenhöhe aber bedeuten, dass jetzt auch unseren Härtefällen damit nicht wirklich geholfen werden kann. Wir wollen das Pilotprojekt jetzt aber erst einmal starten und dann im Rahmen der Evaluation noch einmal über die Höhe der Gebühren sprechen. Klar ist uns aber auch, dass die Nutzung dieser Sonderlösung nicht zu günstig und nicht zu attraktiv sein darf und wirklich nur in Härtefäl- len greifen soll. Es gilt, so viel wie wirklich nötig und so selten wie möglich. Abschließend noch ein Dank, dass der Start jetzt etwas vorverschoben werden kann, denn dann können wir auch früher evaluieren und früher abschließend entscheiden und schieben das Thema nicht länger vor uns her. Stadtrat Bunk-Merkel (CDU): Wir haben hier im Gemeinderat im Mai die Neuregelung des Vollservice auf den Weg gebracht und damit eine zukunftsfähige Struktur bei der Ab- fallentsorgung für rund 94 Prozent der Standplätze geschaffen. 6 Prozent der Standplätze, in absoluten Zahlen immerhin rund 2.400 Standplätze, sind aber auch nach dem neuen Vollservice nicht satzungsgemäß. Die meisten betroffenen Bürger haben wahrscheinlich auch keine Möglichkeit, einfach einen neuen satzungskonformen Standplatz einzurichten. Wir wollen, dass auch für diese Bürger die beste Lösung gefunden wird, statt von vornhe- rein auf die selbstständige Beauftragung eines Hausmeisterdienstes zu verweisen. Vielleicht ist der Hausmeisterdienst am Ende die beste Lösung, vielleicht ist es aber auch ein Stellplatz im öffentlichen Raum in bestimmten Ausnahmefällen. Um das herauszufinden, braucht es dieses Pilotprojekt. Wir finden es deshalb gut, dass das TSK in Abstimmung mit vielen an- deren beteiligten Ämtern diesen politischen Auftrag ordentlich umgesetzt und dieses Pilot- projekt sorgfältig vorbereitet hat. Der Vorlage stimmen wir nach sehr ausführlicher Vorberatung im Ausschuss heute gerne zu, damit im Sinne der Bürger, die momentan keinen satzungskonformen Standplatz ha- ben, die beste Lösung ausgelotet werden kann. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion beim TSK bedanken und auch bei allen anderen Ämtern, die sich eingebracht haben, um das Pilot- projekt letztendlich auf den Weg zu bringen, das auf einen Antrag unserer Fraktion vom Februar diesen Jahres zurückzuführen ist. Dieses Pilotprojekt ist der Versuch, in schwierigen Situationen, wie wir sie in der Hirschstraße haben, eine möglichst optimale Lösung zu fin- den. Andere Städte, sei es Barcelona oder auch München, haben gezeigt, dass diese Wege – 3 – möglich sind. Ein Pilotprojekt kann letztendlich dann nur erfolgreich sein, weil es eben kein Selbstläufer ist, wenn alle Beteiligten hinter dem Projekt stehen und auch eine hinrei- chende Betreuung und Kommunikation sowie eine auskömmliche Ausstattung mit Projekt- mitteln gewährleistet ist. Wir begrüßen diese Vorlage und sehen einen ersten Schritt, neue Wege zu gehen, wie wir auch das Thema Abfall in unserer Stadt gegebenenfalls neu struk- turieren können. Wir wünschen uns, dass regelmäßig im entsprechenden Ausschuss ein Zwischenbericht vorgestellt wird, und entsprechend stimmen wir der Vorlage zu. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Diese Verwaltungsvorlage belegt, dass selbst das unsinnigste Projekt dann angestoßen wird, wenn es von der richtigen Fraktion beantragt wird. Wir ha- ben eine Situation, dass seit einem Dreivierteljahr das Problem gar nicht mehr besteht, denn seit Januar ist dort bereits eine Lösung gefunden, offensichtlich mit einem Hausmeis- terservice, der wahrscheinlich nur die Hälfte von dem kostet, was dieses Projekt kosten wird. Unser Kollege, der Herr Stolz, hat Erfahrung mit Hausmeisterservice und wäre bereit, den Service zum halben Preis anzubieten, hier nur nebenbei. Die Verwaltungsvorlage geizt nicht mit Gegenargumenten gegen dieses Projekt. So steht hier, dass die Zurverfügungstellung öffentlicher Flächen für private Zwecke als grundsätzli- ches Problem gesehen wird, insbesondere dann, wenn es sich um bauliche Anlagen han- delt. Wir sehen das ganz genauso. Wir halten das einfach für völlig falsch, hier an dieser Stelle mit so etwas anzufangen. Weiteres Gegenargument aus der Verwaltungsvorlage ist, dass wahrscheinlich Probleme mit der Akzeptanz durch die Nachbarschaft auftreten wer- den und dass das gründerzeitlich geprägte Stadtbild gestört wird, dass es im Sommer vor allem zu Geruchsbelästigungen kommen kann, und deswegen ist es auch sinnvoll, dass die Zeit, in der das Ganze dann ausprobiert wird, Ende Juni endet, sodass die heißesten Mo- nate Juli und August schon ausgespart sind. Also das heißt, die höchste Geruchsbelästi- gung wird schon gar nicht stattfinden, sodass man am Ende mit diesem Zeitrahmen das Projekt auch gar nicht bewerten kann. Die Stadtverwaltung hat schon durchblicken lassen, dass sie dieses Projekt danach auch nicht fortsetzen will, insbesondere nicht zu diesen hohen Kosten. Wir halten es für völlig falsch, so hohe Kosten der Allgemeinheit der Gebührenzahler aufzuzwingen, denn letzt- endlich ist es den Leuten egal, ob sie neben ihrer hohen Stromrechnung und den hohen Steuern dieses Geld mit den Steuern bezahlen müssen oder mit zusätzlichen Müllgebüh- ren. Deswegen sind wir ganz und gar gegen diesen Antrag und werden ihn ablehnen. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Es wurde schon ausgeführt, wir haben an einigen Standorten die Herausforderung, dass auch nach der neuen Satzung die Stellplätze für den Müll ein- fach nicht gut einzurichten sind. Und deswegen bin ich dankbar der Verwaltung und dem Team Sauberes Karlsruhe, dass jetzt ein Modellversuch auf den Weg gebracht wird. Ja, es gibt Bedenken gegen den Modellversuch, den sehen wir auch, die Sauberkeit, die Müll- trennung, auch der Wegfall von Stellplätzen. Wobei ich ganz klar sagen muss, in dem Fall profitieren jetzt die Hausbewohner davon. Wenn sie die Stellplätze aufgeben, kriegen sie jetzt einen Modellversuch vor der Tür. Ganz klar, im Sinne eines möglichst optimalen Bür- gerservice finden wir es schon richtig, dass wir auch mal neue Wege gehen und etwas aus- probieren. Wir leisten uns auch bei anderen Themen Reallabore und Modellversuche, wenn es zum Beispiel um das Thema Mobilität geht. Und es gibt auch die Möglichkeit, zwischen- drin abzubrechen. Wenn wir sehen, es funktioniert einfach nicht, dann können wir diesen Test auch zwischenzeitlich abbrechen. Und am Ende werden wir dann sehen, ob die – 4 – Umnutzung von Stellplätzen im öffentlichen Raum auch für die Anwohner wirklich die be- vorzugte Lösung sein wird oder ob man im Hinblick auf die Kosten und Gebühren nicht vielleicht doch versuchen wird, eine Lösung in der Hausgemeinschaft oder bei einem privat bezahlten Dienstleister zu wählen. Wenn wir es nicht ausprobieren, werden wir es nicht herausfinden. Stadträtin Geißinger (Volt): Ich schließe mich dem kurzen Dank natürlich an der Stelle auch an. Wir waren einmal sehr angetan von der Überlegung, lehnen aber tatsächlich heute ab, und zwar im Endeffekt aus dem Grund, dass öffentlicher Raum kostbar ist. Wir diskutieren sehr oft darum, gerade in eng bebauten Gebieten, wie wir überhaupt irgendwas machen. Und ehrlich gesagt, dass der öffentliche Raum kostbar ist, spiegelt sich eigentlich auch im Bodenrichtsatz wider. Der hängt natürlich immer von der Gegend ab, aber gerade an der Stelle reden wir davon, dass das Ganze für die zwei Parkplätze 11.550 Euro kosten würde für ein Jahr. Umgerechnet auf ungefähr die Haushaltsanzahl sind das 30 Euro pro Monat pro Haushalt. Das würde mit Sicherheit keiner auf lange Sicht zahlen. Das heißt, wir erpro- ben ein Pilotprojekt, was sehr wahrscheinlich von keinem genutzt wird, weil jeder Haus- meisterservice mit Sicherheit günstiger ist. Wir sehen den Wunsch der Bevölkerung nach einer Lösung, aber das ist tatsächlich einfach ein Pilotprojekt, was am Ende keine umsetz- bare Lösung ist und damit auch nicht flächendeckend sinnvoll ist. Wenn, dann würden wir eher sowas wie Sammelplätze für mehrere Häuser oder auch einen Hausmeisterzuschuss in ganz krassen Fällen oder so etwas sehen. Aber irgendwie sehen wir keinen Anlass, dem TSK jetzt das Extra-Projekt aufzubrummen, wenn wir wissen, dass das sowieso kostentech- nisch von der Bevölkerung nicht getragen wird. Vielleicht lassen Sie mich einen Satz am Ende noch sagen. Wir haben immer Streits um Rad gegen Auto. Jeder, der sonst immer sagt, der Parkplatz darf da nicht weg, dürfte eigentlich auch nicht zustimmen, nur einmal kurz an der Stelle erwähnt. Der Vorsitzende: Vielen Dank. wir kommen zum Beschluss, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2025