Empfehlungsliste Bereich Integration für Doppelhaushalt 26/27
| Vorlage: | 2025/0540 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 29.10.2025 |
| Unter Leitung von: | Büro für Integration |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.07.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0540 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Empfehlungsliste Bereich Integration für Doppelhaushalt 26/27 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 10.07.2025 4 ö Vorberatung Gemeinderat/Beratung HH 16.12.2025 - - Entscheidung Kurzfassung Der Integrationsausschuss nimmt die vom AKI erarbeitete Empfehlungsliste (siehe Anlage) zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 wird der Gemeinderat über die Empfehlungsliste entscheiden. Es wird empfohlen, die in der Empfehlungsliste enthaltenen Maßnahmen in drei getrennten Abstimmungsblöcken zu behandeln: 1. Maßnahmen zur Reduzierung von Zuschüssen mit bedarfsorientierter Umwidmung „Beratungsstelle Grenzenlos“ vom Freundeskreis Asyl e.V. 2. Maßnahmen zur Streichung bestehender Mittel „Soziale Beratung und Begleitung (SBB) sowie Förderung der Elternbeteiligung in den städtischen Übergangs-unterkünften (ÜU)“ vom Caritasverband Karlsruhe e.V. 3. Maßnahmen mit erstmaliger Berücksichtigung im Haushalt (Neumaßnahmen) „AniKa – Ankommen in Karlsruhe“ vom Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2026: 98.500€ 2027: 100.400€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Am 15. Mai und 25. Juni 2025 wurden im Arbeitskreis Integrationsausschusses (AKI) die Empfehlungsliste erörtert und dem Gemeinderat die Annahme empfohlen. Die Empfehlungsliste ist in der Anlage beigefügt. Über diese Empfehlungsliste entscheidet der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen. 1. Maßnahmen zur Reduzierung von Zuschüssen mit bedarfsorientierter Umwidmung bzw. Streichung bestehender Mittel: Die Umwidmung bzw. Streichung von Zuschüssen erfolgt auf Grundlage eines Evaluationsprozesses, der federführend durch das Büro für Integration in enger Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Sozial- und Jugendbehörde sowie den jeweiligen Trägern durchgeführt wurde. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Fördermittel unter Berücksichtigung der veränderten Bedarfslagen zielgerichtet, wirtschaftlich und qualitätsgesichert einzusetzen. 2. Übernahme von Projekten in den Haushalt als Maßnahme: Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der fehlenden Gegenfinanzierung empfiehlt die Verwaltung, den in der Liste des AKI ausgewiesenen zusätzlichen Zuschussbedarf nicht in den städtischen Haushalt zu übernehmen. Die Weiterfinanzierung des Projekts „AniKa“ kann, wie bereits seit 2019 in fünf Fällen geschehen, über den Flüchtlings- und Integrationsfonds erfolgen. Dieser Fonds verfügt, vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushaltsentwurf, über ein Budget von 160.000 Euro. Der für „AniKa“ benötigte Betrag in Höhe von 55.400 Euro kann daraus gedeckt werden, ohne die Funktionsfähigkeit des Fonds wesentlich zu beeinträchtigen. Fazit: Durch Reduzierung und Streichung bzw. Umwidmung der städtischen Zuschüsse werden Mittel in Höhe von 89.400 Euro frei. Dem steht ein zusätzlicher Bedarf von 55.400 Euro gegenüber. Bei Verzicht der Übernahme des Projektes „AniKa“ erhöht sich die Entlastung des städtischen Haushalts entsprechend. Empfehlung: Der Integrationsausschuss nimmt die vom AKI erarbeitete Empfehlungsliste (siehe Anlage) zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 wird der Gemeinderat über die Empfehlungsliste entscheiden.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe | Empfehlungsliste Haushalt 2026/2027 Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Stand: 30. Juni 2025 Empfehlungsliste Maßnahmen Haushalt 2026 und 2027 Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2025 Veränderung Betrag 2026 (geplant) Veränderung Betrag 2027 (geplant) Anmerkung 1. Maßnahmen zur Reduzierung von Zuschüssen mit bedarfsorientierter Umwidmung bzw. Streichung bestehender Mittel Beratungsstelle Grenzenlos Freundes- kreis Asyl e.V. 2009 47.500€ Minus 2.500€ 45.000€ 0€ 45.000€ Zuschuss bedient ausschließlich Aufgaben der Regelstrukturen. Personen kommen zu 92% aus dem Landkreis und Baden-Württembergischen Umland. Davon 76% Personen aus der LEA. In den Jahren 2026 und 2027 sind 45.000€ für eine mögliche Aufstockung vorhandenerer Angebote in der psychosozialen Beratung für Geflüchtete angedacht nach Bedarfsanalyse. Die Auswahl des Trägers richtet sich nach Kompetenz/ Erfahrung in diesem Bereich. Damit wird dieser Betrag nicht automatisch beim FKA bleiben. Soziale Beratung und Begleitung (SBB) sowie Förderung der Elternbeteiligung in den städtischen Caritas- verband Karlsruhe e.V. 2019 86.900€ Minus 86.900€ 0€ 0€ 0€ Der Bedarf an SBB in den städtischen Übergangsunterkünften wird ab dem Doppelhaushalt 2026 durch die etablierten Regelstrukturen abgedeckt. Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2025 Veränderung Betrag 2026 (geplant) Veränderung Betrag 2027 (geplant) Anmerkung Übergangs- unterkünften (ÜU) 2. Übernahme von Projekten in den Haushalt als Maßnahme AniKa – Ankommen in Karlsruhe IBZ e.V. 2018 0€ Plus 53.500€ 53.500€ Plus 1.900€ 55.400€ Der Zuschuss für das Projekt AniKa sollte verstetigt werden, da es sich seit 2019 als wichtiger Bestandteil der Willkommensstruktur etabliert hat und über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich durch den Flüchtlings- und Integrationsfonds gefördert wurde. Die regelmäßige Verlängerung (fünf Mal in sieben Jahren) und finanzielle Unterstützung durch den Integrationsausschuss zeigen die anhaltende Relevanz und Wirksamkeit des Projekts.