Ergebnisse Evaluation der Maßnahmen im Bereich Geflüchtete

Vorlage: 2025/0539
Art: Informationsvorlage
Datum: 18.06.2025
Letzte Änderung: 07.07.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Evaluation
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Informationsvorlage Vorlage Nr.: 2025/0539 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Ergebnisse Evaluation der Maßnahmen im Bereich Geflüchtete Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 10.07.2025 3 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die vorliegende Vorlage liefert eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Evaluation von fünf städtischen Maßnahmen im Handlungsfeld Geflüchtete und stellt diese in den Kontext der von Bund und Land errichteten neuen Regelstrukturen. Zur besseren Einordnung der Ergebnisse erfolgt zunächst eine Darstellung der gesetzlichen Zuständigkeiten (Regelstrukturen) im Bereich der Versorgung und Integration Geflüchteter. Anschließend werden das methodische Vorgehen der Evaluation sowie deren zentrale Ergebnisse vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Prüfungsinhalt und Ziele der Vorlage Im Zuge der erhöhten Zuwanderung von Geflüchteten seit 2015 sowie der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine seit 2022 wurden von Bund und Land finanzierte Regelstrukturen ausgebaut und neu geschaffen. Vor dem Hintergrund dieser veränderten Abdeckung der Bedarfslage sowie neuer gesetzlicher Zuständigkeiten hat die Verwaltung in Abstimmung mit den gemeinderätlichen Gremien eine Überprüfung der ergänzenden kommunalen, freiwilligen Leistungen für die Zielgruppe Geflüchtete vorgenommen. Die vorliegende Vorlage liefert eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Evaluation der fünf städtisch geförderten Maßnahmen im Handlungsfeld Geflüchtete und stellt diese in den Kontext der von Bund und Land etablierten Regelstrukturen. Zur besseren Einordnung der Ergebnisse erfolgt zunächst eine Darstellung der gesetzlichen Zuständigkeiten (Regelstrukturen) im Bereich der Versorgung und Integration Geflüchteter. Anschließend werden das methodische Vorgehen der Evaluation sowie deren zentrale Ergebnisse vorgestellt. 2. Übersicht über die Regelstrukturen für die Versorgung und Integration von Geflüchteten Mit der Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie im Rahmen der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine ist auch die Stadt Karlsruhe als Standort einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) verpflichtet, Schutzsuchende aus der Ukraine aufzunehmen. Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt in Baden-Württemberg nach einem dreistufigen System in einer festgelegten zeitlichen Reihenfolge: In den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen (LEA), vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung. Geflüchtete aus der Ukraine, die auf Grundlage von § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland Aufnahme finden, werden in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden- württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen und – wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht – bei Bedarf in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, danach den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugewiesen und dort vorläufig untergebracht. Nach bis zu sechs Monaten vorläufiger Unterbringung folgt die kommunale Anschlussunterbringung in den kreisangehörigen Gemeinden. Als Stadtkreis ist Karlsruhe somit sowohl für die vorläufige als auch die Anschlussunterbringung zuständig. Für die Soziale Beratung und Betreuung (SBB) von Geflüchteten in dieser kommunalen Unterbringung gibt das Land Regelstrukturen vor, die nunmehr auch in Karlsruhe umgesetzt werden. 1. Vorläufige Unterbringung (VU): In den ersten 6 Monaten 1 der kommunalen Unterbringung, in der sog. vorläufigen Unterbringung (VU), ist eine angemessene qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit durch die aufnehmende Kommune zu erbringen. Die Kosten hierfür können mit dem Land abgerechnet werden. Aufgaben und Qualifikation der Flüchtlingssozialarbeit sind in der Anlage der FlüAG DVO (Verordnung des Justizministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes) festgelegt. Mit der Sozialberatung und Betreuung wurde die AWO beauftragt. 1 Für Asylbewerber*innen dauert die vorläufige Unterbringung maximal 24 Monate, für sonstige Personengruppen (Ortskräfte, Kontingentgeflüchtete, UkrainerInnen) 6 Monate. – 3 – 2. Anschlussunterbringung (AU): Mit dem Ende der vorläufigen Unterbringung, bei UkrainerInnen spätestens nach 6 Monaten, erfolgt die Soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der vom Land finanzierten IntegrationmanagerInnen in der sog. Anschlussunterbringung (AU). Darunter fallen auch Personen in Privatwohnungen. Das Integrationsmanagement wird in Karlsruhe durch Träger im Auftrag der Stadtverwaltung umgesetzt. Derzeit stehen hierfür 12 Vollzeitstellen zur Verfügung, die auf die Träger Caritasverband Karlsruhe e.V., AWO Kreisverband sowie dem Internationalen Bund e.V. verteilt sind. Darüber hinaus unterstützen bis Ende des Jahres noch neun sogenannte Welcome-Integrationsmanagende die Arbeit des Integrationsmanagements in der AU. Dies wird ebenfalls von Trägern erbracht. Diese sind die Flüchtlingshilfe Karlsruhe e.V., der Freundeskreis Asyl e.V., der Deutsch-Ukrainische Verein in Karlsruhe sowie die Jüdische Kultusgemeinde. Außerdem gibt es, bis ebenfalls Ende 2025, drei niedrigschwellige psychosoziale Angebote, zwei werden durch The Justice Project e.V. und eines durch den Freundeskreis Asyl e.V. durchgeführt. 3. Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienst (MBE/JMD): Die vom Bund finanzierten Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) ab 27 Jahren unterstützen bei sprachlicher, beruflicher und sozialer Integration. Sie beraten zu Alltagsthemen sowie zu grundlegenden aufenthaltsrechtlichen Fragen, dürfen jedoch keine Einzelfall- Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz leisten. Bei komplexen Aufenthaltsfragen vermitteln sie an zuständige Stellen. Zielgruppen sind Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive, insbesondere SpätaussiedlerInnen, anerkannte Geflüchtete und Personen mit Aufenthaltstitel. Der Jugendmigrationsdienst (JMD) ist für jüngere Zugewanderte bis 27 Jahre der zuständige Ansprechpartner. Angeboten wird die MBE von unterschiedlichen Trägern (Ökumenischer Migrationsdienst von Caritas und Diakonie, AWO, Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V., Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V., Jüdische Kultusgemeinde). Diese werden vom Bund finanziert. Seit drei Jahren wird hier ebenfalls ein einzelfallbezogenes Case-Management angeboten. Der Internationale Bund ist Träger des Jugendmigrationsdienstes. 3. Ziele und Inhalte der Evaluation Ziel der Evaluation war es einerseits, einen Überblick über die bestehenden Angebote und Tätigkeitsfelder freiwilliger städtischer Maßnahmen für Geflüchtete zu erarbeiten und diese hinsichtlich ihrer inhaltlichen Überschneidungen und Abgrenzungen zu bestehenden Regelstrukturen zu analysieren. Im zweiten Schritt wurden auf Basis der Evaluationsergebnisse die inhaltliche Ausrichtung sowie die Zielsetzungen städtischer Fördermaßnahmen angepasst, um eine bedarfsgerechtere Mittelverwendung zu ermöglichen. Ziel ist es, kommunale Mittel effizient und effektiv entsprechend dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf einzusetzen. Zentrale Untersuchungsfragen der Evaluation waren: ▪ Welche Handlungsfelder werden durch die städtischen Maßnahmen abgedeckt? ▪ Inwieweit überschneiden sich die städtischen Maßnahmen mit den Aufgabenbereichen der gesetzlichen Regelstrukturen? ▪ Erfolgt durch die Regelstrukturen eine ausreichende Versorgung der Zielgruppe Geflüchtete oder bestehen Versorgungslücken, die gegebenenfalls durch Maßnahmen, die durch die Kommune bezuschusst werden, kompensiert werden können? – 4 – 4. Projekte Im Rahmen der Evaluation wurden fünf städtische Maßnahmen mit der Zielgruppe Geflüchtete untersucht, für die im Haushalt im Jahr 2025 ein geplantes Fördervolumen in Höhe von insgesamt 266.173 Euro vorgesehen ist. Alle fünf Maßnahmen beinhalten schwerpunktmäßig rechtliche sowie soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten. ▪ Caritasverband Karlsruhe e.V.: Soziale Beratung und Begleitung sowie Förderung der Elternbeteiligung in den städtischen Übergangsunterkünften (SBB): Höhe städtischer Zuschuss 2025: 86.900 Euro; Laufzeit seit 2019 ▪ Caritasverband Karlsruhe e.V.: Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge: Höhe städtischer Zuschuss 2025: 73.373 Euro; Laufzeit seit 2007 ▪ Freundeskreis Asyl e.V.: Beratungsstelle Grenzenlos: Höhe städtischer Zuschuss 2025: 47.500 Euro; Laufzeit seit 2009 ▪ Flüchtlingshilfe Karlsruhe e.V.: Salon Ressource: Höhe städtischer Zuschuss 2025: 50.000 Euro; Laufzeit seit 2020 ▪ Freunde für Fremde e.V.: Betriebszuschuss: Höhe städtischer Zuschuss 2025: 8.400 Euro; Laufzeit seit 2012 5. Zentrale Ergebnisse Die Auswertung der fünf städtisch geförderten Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Verwendungsnachweise, insbesondere der Sachberichte, aus den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024. Die Betrachtung dieses dreijährigen Zeitraums ermöglichte es, Entwicklungen und Veränderungen innerhalb einzelner Maßnahmen nachzuvollziehen. Für jede Maßnahme wurde ein individueller Datenerhebungsplan erstellt. Darauf aufbauend wurde eine vergleichende Analyse der thematischen Handlungsfelder und der jeweils adressierten Zielgruppen vorgenommen – insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnis und Abgrenzung zu den gesetzlich definierten Aufgaben der bestehenden Regelstrukturen. Die von den Trägern benannten Zielgruppen, die die jeweiligen Beratungs- und Unterstützungsangebote wahrnehmen, weisen in vielen Fällen Überschneidungen mit den Zielgruppen gesetzlich verankerter Regelangebote im Bereich Geflüchteter auf. Dies betrifft insbesondere Asylbewerber*innen, Geduldete und anerkannte Geflüchtete, die sowohl im Rahmen der Angebote der Träger als auch durch bestehende Regelstrukturen grundsätzlich beraten werden können. Darüber hinaus ergeben sich inhaltliche Überschneidungen bei den Beratungsthemen – etwa in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung oder aufenthaltsrechtliche Orientierung –, die ebenfalls grundsätzlich durch entsprechende Regelsysteme beraten werden. Diese Auswertung lässt allerdings noch keine finale Aussage darüber zu, ob die bestehenden Regelstrukturen eine bedarfsgerechte Versorgung der Geflüchteten gewährleisten oder ob ergänzende kommunale Angebote erforderlich sind. Diese Fragestellung wurde im Rahmen einer Umfeldanalyse untersucht. 1. Umfeldanalyse Zur Beurteilung, ob die gesetzlichen Regelstrukturen eine ausreichende Versorgung von Geflüchteten in den oben abgebildeten Handlungsfeldern gewährleisten, wurde eine Umfeldanalyse durchgeführt. – 5 – Diese umfasste eine umfassende Bedarfsabfrage bei den MBE und dem JMD sowie Fachgespräche mit der kommunalen Jugendhilfe, dem städtischen UmA-Team und der Abteilung Soziales und Teilhabe der Sozial- und Jugendbehörde. Die Einschätzung zum Integrationsmanagement erfolgte durch das Büro für Integration. Geflüchtete in der Landeserstaufnahmeeinrichtung sind durch die dort angesiedelte Sozial- und Verfahrensberatung in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bedarfsgerecht versorgt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die von Bund, Land und Kommune finanzierten gesetzlichen Regelstrukturen grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung der Geflüchteten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sicherstellen: 2. Allgemeine Ergebnisse aus Projektauswertungen und Umfeldanalyse ▪ Nach Rückmeldung aus den Regelstrukturen erfolgt die Versorgung der Geflüchteten im Stadtkreis bedarfsgerecht. ▪ Die städtisch geförderten Maßnahmen agieren in nahezu allen Handlungsfeldern, die auch von Regelangeboten abgedeckt werden. ▪ Die Umfeldanalyse hat ergeben, dass junge Geflüchtete aktuell einen erhöhten Bedarf psychosozialen Angeboten haben. ▪ Darüber hinaus entfallen zum Jahresende bisher über die Soforthilfe Ukraine geförderte niedrigschwellige psychosoziale Angebote. Es wird erwartet, dass auch hier Bedarfe weiterbestehen. 6. Handlungsempfehlungen Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die neu etablierten gesetzlichen Regelstrukturen inhaltlich weitgehend mit den bisherigen Aufgabenschwerpunkten der kommunal geförderten Maßnahmen übereinstimmen. Da die Regelstrukturen jedoch vorrangig sind, sollten sich die städtisch geförderten Maßnahmen im Sinne ihrer nachrangigen Funktion künftig gezielt auf Handlungsfelder konzentrieren, die durch die gesetzlichen Regelstrukturen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Im Rahmen der Evaluation wurde festgestellt, dass zwei bestehende Zuschüsse in ihrer aktuellen Form nicht mehr erforderlich sind. Beide Träger sind darüber informiert. ▪ Caritasverband Karlsruhe e.V.: Soziale Beratung und Begleitung sowie Förderung der Elternbeteiligung in den städtischen Übergangsunterkünften (SBB): Der Bedarf an SBB in den städtischen ÜU (VU und AU) wird ab dem Doppelhaushalt 2026/27 vollständig durch die etablierten Regelstrukturen abgedeckt. ➢ Der städtische Zuschuss für diese Leistung entfällt ab 2026. ▪ Freundeskreis Asyl e.V.: Beratungsstelle Grenzenlos: Der Zuschuss bedient ausschließlich Aufgaben der Regelstrukturen. 92 % der Ratsuchenden im Jahr 2024 kamen aus dem Landkreis oder aus anderen Teilen Baden-Württembergs, darunter 76% aus der LEA, die in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums fallen. Angesichts der primären Nutzung durch nichtstädtische Zielgruppen sowie bestehender inhaltlicher Überschneidungen mit gesetzlichen Regelstrukturen wird der Zuschuss ab 2026 nicht fortgeführt. – 6 – ➢ In den Jahren 2026 und 2027 sind 45.000€ für eine mögliche Aufstockung vorhandenerer Angebote in der psychosozialen Beratung für Geflüchtete angedacht nach Bedarfsanalyse. Die Auswahl des Trägers richtet sich nach Kompetenz/ Erfahrung in diesem Bereich. Hier hat auch der Freundeskreis Asyl e.V. eine große Expertise. Zu den anderen drei Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung die Weiterförderung wie folgt: ▪ Caritasverband Karlsruhe e.V.: Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge: Für Geflüchtete und Zugewanderte stehen in den ersten drei Jahren nach ihrer Ankunft in Deutschland gesetzlich finanzierte Regelstrukturen zur Verfügung, die grundlegende aufenthaltsrechtliche Beratung gewährleisten. Hierzu ist aufgrund der oftmals hohen Komplexität der Fälle und der sich häufig ändernden Gesetzeslage, ein Weiterverweis an spezialisierte Fachberatungsstellen geboten. Eine derartige Fachstelle stellt diese Maßnahme dar. Der Bedarf ist seitens der Einrichtungen und Verwaltungsstellen, die diesen Dienst nutzen, bestätigt. ➢ Es wird daher empfohlen, den bestehenden städtischen Zuschuss der Caritas „Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge“ auch 2026 aufrechtzuerhalten und diese weiterhin als zentrale Anlaufstelle für die aufenthaltsrechtliche Beratung zu erhalten. ▪ Flüchtlingshilfe Karlsruhe e.V.: Salon Ressource und Freunde für Fremde e.V.: Betriebszuschuss: Die Evaluation hat ergeben, dass es bei beiden geförderten Angeboten Überschneidungen mit Leistungen der Regeldienste gibt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Angebote eine anhaltend hohe Nachfrage verzeichnen und sich über einen längeren Zeitraum hinweg als verlässliche Anlaufstellen etabliert haben. Beide Träger sind ehrenamtlich organisiert, arbeiten niedrigschwellig und stellen in mehreren Bereichen eine sinnvolle und praxisnahe Ergänzung zu den bestehenden Regeldiensten dar. ➢ Es wird empfohlen, beide Zuschüsse beizubehalten und gemeinsam mit den Trägerorganisationen einen strukturierten Prozess anzustoßen, um eine engere Verzahnung mit den Regeldiensten zu erreichen und die Weiterentwicklung der niedrigschwelligen Angebote gezielt zu fördern. 6. Fazit und Ausblick Die Migration nach Deutschland und in die Stadt Karlsruhe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich gewandelt. Insbesondere die Fluchtbewegungen in den Jahren 2015 und 2022 führten dazu, dass Bund und Länder umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung Geflüchteter initiierten. In diesem Zuge wurden neue gesetzlich finanzierte Regelstrukturen geschaffen, deren Umsetzung sich auch auf kommunaler Ebene auswirkt. Parallel zu diesen Regelstrukturen bestehen in Karlsruhe bereits etablierte, städtisch geförderte Maßnahmen und Projekte, die in der Vergangenheit die Versorgung und Integration von Geflüchteten übernommen haben. Die Bewältigung der Krisensituation im Jahr 2022 wäre ohne das engagierte, sowohl haupt- als auch ehrenamtlich getragene Wirken zahlreicher Träger und zivilgesellschaftlicher Akteure nicht möglich gewesen. Ihr schnelles und koordiniertes Handeln trug wesentlich zur Erstversorgung und Stabilisierung bei. Mit dem schrittweisen Ausbau der durch Bund und Land finanzierten Regelstrukturen eröffnen sich für die Stadt nun erweiterte Handlungsspielräume für die Zielgruppe der Geflüchteten. – 7 – Vor dem Hintergrund dieser migrationspolitischen Entwicklungen wurden die freiwilligen städtischen Leistungen im Handlungsfeld Geflüchtete hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Bedarfsabdeckung, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit überprüft – insbesondere im Hinblick auf veränderte Bedarfe, um etwaige Doppelstrukturen zu vermeiden und die neu entstanden Regelstrukturen bedarfsgerecht zu ergänzen. Die daraus abgeleiteten Anpassungsvorschläge sind: ▪ Vorrangig sind die bestehenden, gegenfinanzierten Regelangebote von Bund und Land zu nutzen. Städtische Mittel sind nachrangig und sollen gezielt dort eingesetzt werden, wo Regelstrukturen nicht greifen oder nachweislich Versorgungslücken bestehen. ▪ Städtisch geförderte Projekte und Maßnahmen sollten künftig inhaltlich und zeitlich flexibel (auch in der Bezuschussung) gestaltet werden, um dynamisch auf sich wandelnde Bedarfe sowie migrationspolitische Entwicklungen reagieren zu können. ▪ Träger freiwilliger Leistungen sollten sich darauf einstellen, dass kommunale Förderungen zunehmend zeitlich befristet erfolgen. Ziel ist es, Handlungsspielräume für eine bedarfsorientierte Neuausrichtung unter veränderten Rahmenbedingungen zu sichern. Die Verwaltung berichtet regelmäßig weiter über die Entwicklung in diesem Bereich.