Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0534 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Hohenwettersbach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0534 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.07.2025 8 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 24.2 N Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 19 Ö Entscheidung Kurzfassung Für die Stadt Karlsruhe wurde ein Katastrophenschutzbedarfsplan durch einen externen Gutachter erstellt. In dem Gutachten werden Maßnahmen und Bedarfe herausgearbeitet, die der Stadt im Bereich des Bevölkerungsschutzes zur Umsetzung empfohlen werden. Für die Umsetzung werden finanzielle und personelle Ressourcen benötigt. Die Branddirektion hat die Maßnahmen in drei Gruppen priorisiert und beschreibt mit der Vorlage die vorgesehenen Umsetzungsschritte. Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat erachtet die Notwendigkeit des erarbeiteten Katastrophenschutzbedarfsplans und stimmt diesem grundsätzlich zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die Sofortmaßnahmen (M1 bis M7) ein Umsetzungsszenario für 2026/27 zur erarbeiten. Zudem soll die Stadtverwaltung bis zur Haushaltsberatung zum DHH 2026/2027 die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen mit einem Gegenfinanzierungsvorschlag für die Veränderungsliste konkretisieren. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: siehe Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: siehe Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit siehe Erläuterungen – 2 – Erläuterungen Präambel Der Bevölkerungsschutz (BVS) umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei großen Gefahrenlagen. Darin eingebettet ist der Katastrophenschutz (KatS), der bei Naturkatastrophen, Unglücken oder technischen Ausfällen greift. Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Kompetenz- verteilung: Zivilschutz: Bund; Katastrophenschutz: Land; Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr: Kommunen. Die Zuständigkeit beim Katastrophenschutz liegt bei den Bundesländern und ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Der Katastrophenschutz ist somit Landesaufgabe. Der Zivilschutz ist Teil des BVS im Verteidigungsfall (z.B. Krieg) und fällt in die Zuständigkeit des Bundes gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG und Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). BVS vereint somit KatS und Zivilschutz (vgl. Abb.1). Die Stadt- und Landkreise haben die Aufgabe, als untere Katastrophenschutzbehörde die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Schäden mitzuwirken. Dazu gehört beispielsweise, zu ermitteln, welche Gefahren drohen können und zu erfassen, welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel zur Verfügung stehen, sowie darauf zu achten, dass sie im Ernstfall einsatzfähig sind. Ebenso gehören zu den Aufgaben die Ausarbeitung und die Fortführung von Alarm- und Einsatzplänen sowie regelmäßige Übungen mit den im Katastrophenfall beteiligten Stellen und Organisationen. Die Refinanzierung ist jedoch seit Langem defizitär. Obwohl die Aufgaben und Herausforderungen stetig steigen, ist für die Tätigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden leider keine anteilige Finanzierung durch Bund und Land bisher vorgesehen. Ergänzend unterstützt aber der Bund die Länder mit Ausstattung und Mitteln für den Katastrophenschutz (z.B. durch die KatS-Fahrzeuge). Ob sich aus den aktuellen politischen Überlegungen auf Bundes- oder Landesebene eventuell Möglichkeiten zur (Mit)-finanzierung ergeben, bleibt abzuwarten. Die Stadt Karlsruhe ist aber im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer gesetzlichen Aufgaben umzusetzen. Abbildung 1: Struktur des Bevölkerungsschutzes in Deutschland Ende 2022 wurde durch den Oberbürgermeister die Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans für die Stadt Karlsruhe beauftragt. Dieser wurde 2024/2025 durch einen externen Gutachter anhand des Leitfadens „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellt. Das Dokument stellt eine Entscheidungsgrundlage für die Politik und eine Planungsgrundlage für den Bevölkerungsschutz der Stadt Karlsruhe dar. Es wurde in seiner Gänze als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ eingestuft und ist daher nicht als Anlage beigefügt. – 3 – Um den Bedarfsplan zu erstellen, wurde zunächst durch die Branddirektion ein Lenkungskreis gebildet, der den Gesamtprozess steuerte. In einem Kick-off-Termin erfolgte unter Einbindung zahlreicher städtischer Dienststellen die Auswahl relevanter Szenarien (z. B. Hochwasser, Stromausfall), auf deren Grundlage die Bedarfsermittlung begann. In Expert*innen-Workshops wurden die Szenarien im Detail mit allen relevanten Akteuren analysiert, um mögliche Auswirkungen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren. Hier waren folgende Dienststellen und Einrichtungen beteiligt: Beteiligte der Stadt Karlsruhe inkl. Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften: - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft - Amt für Informationstechnik und Digitalisierung - Arzt im Katastrophenschutz - Feuerwehr Karlsruhe inkl. Stadtfeuerwehrverband - Forstamt - Friedhofs- und Bestattungsamt - Gartenbauamt - Heimstiftung - Integrierte Leitstelle Karlsruhe - Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH - KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH - KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen - Liegenschaftsamt - Ordnungs- und Bürgeramt inkl. Veterinärwesen - Personal- und Organisationsamt - Presse- und Informationsamt - Schul- und Sportamt - Sozial- und Jugendbehörde inkl. Abteilung Beratung - Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH - Stadtkämmerei - Stadtwerke Karlsruhe GmbH - Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH - Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH - Team Sauberes Karlsruhe - Tiefbauamt - Umwelt- und Arbeitsschutz - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH - Wirtschaftsförderung - Zentraler Juristischer Dienst Externe Beteiligte: - Bundespolizei Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht Karlsruhe - Bundeswehr (Kreisverbindungskommando Karlsruhe Stadt) - Deutsche Bahn - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH - EnBW Energie Baden-Württemberg AG - Gesundheitsamt Karlsruhe - Hilfsorganisationen Karlsruhe (ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG, Bergwacht) inkl. ProMedic Rettungsdienst gGmbH - IHK Karlsruhe - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (Karlsruhe) - Lebenshilfe Karlsruhe e. V. - Leitende Notärzte Karlsruhe - Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG – 4 – - Notfallverbund Kulturgutschutz Karlsruhe - Polizeipräsidium Karlsruhe - Technisches Hilfswerk Karlsruhe - ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe - Wasserschutzpolizei Karlsruhe Anschließend vertieften Themen-Workshops einzelne Fachbereiche wie medizinische Versorgung oder Unterbringung. Diese Workshops werden im Folgenden noch detaillierter dargestellt. Parallel dazu wurden Erhebungen im Bezugsgebiet durchgeführt, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Abschließend wurden die identifizierten Anforderungen bewertet und in einer Priorisierung der Bedarfe zusammengeführt, um Maßnahmen gezielt und effizient planen zu können. Szenarien (S1-S7) und Themenworkshops/Fachgespräche (T1-T7) S1) Dammbruch des Rheindamms in zwei Phasen Ein Bruch des Rheindamms südlich von Karlsruhe führt zu großflächigen Überschwemmungen in Daxlanden mit massiven Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung. S2) Unwetter mit Hagel, Sturm und Starkregen Ein schweres Unwetter mit Hagel, Sturm und Starkregen führt zu Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Verkehrswegen. S3) Ausfall der kommunalen Verwaltung (Hackerangriff) Ein koordinierter Cyberangriff legt zentrale Verwaltungsstrukturen lahm, wodurch Kommunikation und Dienstleistungen der städtischen Verwaltung stark beeinträchtigt sind. S4) Hitze/Dürre mit Vegetationsbränden Langanhaltende Hitze und Trockenheit verursachen gesundheitliche Probleme bei der Bevölkerung sowie vermehrt Wald- und Flächenbrände. S5) Terroranschlag mit Massenanfall von Toten und Verletzten Ein gezielter Terrorakt während einer Open-Air-Veranstaltung führt zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten, wodurch eine akute medizinische und sicherheitsbezogene Notlage entsteht. S6) Gefahrstofffreisetzung Ein Gefahrgutunfall im Hafen Karlsruhe führt über mehrere Tage hinweg zur Freisetzung giftiger Stoffe mit Risiken für Gesundheit und Umwelt, was die Evakuierung einer größeren Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern erforderlich macht. S7) Europaweiter Stromausfall Ein großflächiger, länderübergreifender Stromausfall dauert eine Woche an und bringt Versorgungssysteme, Kommunikation und öffentliche Ordnung an ihre Grenzen. Da Aspekte wie die Versorgung von Verletzten oder die Unterbringung einer größeren Anzahl an Verletzten in vielen Workshops eine Rolle spielten, wurden diese Themen ausgelagert und in speziellen Themenworkshops oder Fachgesprächen betrachtet. Dabei wurden die jeweils erschwerten Bedingungen, die sich aus den sieben Szenarien-Workshops ergeben haben, berücksichtigt. Folgende Themen wurden bearbeitet: T1) Kommunikation Beim Workshop Kommunikation wurden sowohl die technischen Voraussetzungen als auch die inhaltliche Planung für eine durchhaltefähige Krisenkommunikation (stadtintern und extern) betrachtet. – 5 – T2) Unterbringung Bei Evakuierungen müssen schnell ausreichend Notunterkünfte mit Versorgung und Betreuung bereitgestellt und betrieben werden. T3) Verletztenversorgung Bei Großschadenslagen kann es zu einer großen Anzahl an Verletzten kommen, die in kurzer Zeit erstversorgt, transportiert und dann in Krankenhäusern behandelt werden müssen. T4) Evakuierung Die geordnete Räumung betroffener Gebiete erfordert Transportkapazitäten, Planung und Betreuung bzw. Unterbringung der Evakuierten. T5) Feuerwehr Die Feuerwehr stellt zentrale Ressourcen für Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Gefahrenabwehr bereit. Insbesondere über die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr kann im Katastrophenfall benötigtes Personal bereitgestellt werden, sofern die personelle und materielle Einsatzfähigkeit sichergestellt ist. T6) Umgang mit Toten Für die Identifikation, Bergung und würdevolle Versorgung einer großen Zahl Verstorbener müssen Strukturen und Abläufe vorbereitet sein. Bei einer großflächigen Lage mit vielen Toten kann ein Abweichen von den üblichen Standards erforderlich sein. T7) Verwaltungsstab Ein leistungsfähiger Verwaltungsstab (Krisenstab) ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung in einer Krise. Dazu sind die Sicherstellung seiner Verfügbarkeit, ausreichend Übungen und die nötige technische Ausstattung essenziell. Bedarfe und Maßnahmen Aus den oben genannten Workshops und Fachgesprächen leiteten sich 134 Bedarfe her, die sich teilweise für spezifische Szenarien, häufig aber auch übergeordnet für mehrere Bereiche ergeben haben. Zur besseren Übersicht wurden die Bedarfe vier Bereichen zugeordnet: - Resilienz der Bevölkerung - Resilienz der Verwaltung - Die Untere Katastrophenschutzbehörde (UKB) - Resilienz der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) Da diese Anzahl an Bedarfen nicht sofort vollumfänglich bedient werden kann, wurde durch die Branddirektion als Untere Katastrophenschutzbehörde ein Vorschlag mit drei Prioritätsstufen entwickelt, die sofort (bis Ende 2027), dringend (bis Ende 2029) bzw. als Basismaßnahmen (bis Ende 2031) betrachtet werden sollten. Neben den dargestellten Bedarfen im Bereich KatS ist davon auszugehen, dass aufgrund der veränderten geopolitischen Lage ein erheblicher Aufgabenzuwachs im Bereich Zivilschutz auf die Stadt Karlsruhe, insbesondere die Untere Katastrophenschutzbehörde zukommen wird (u.a. Operationsplan Deutschland, Zivile Verteidigung mit Ziviler Alarmplanung, Verschlussangelegenheiten). Dies ist bei der Bewertung der im folgenden dargestellten Bedarfe zu berücksichtigen, da es sich hierbei um darüber hinausgehende Aufgaben handelt. Sofortmaßnahmen bis Ende 2027 Verwaltungsstab Der Verwaltungsstab koordiniert im Krisenfall die Maßnahmen der Verwaltung, um schnell und effektiv auf Gefahrenlagen reagieren zu können und ist damit eine zentrale Stelle für die geordnete – 6 – Gefahrenabwehr der Stadt Karlsruhe. Um die Funktionalität des Stabes sicherzustellen, sind regelmäßige Übungen erforderlich, da die Positionen mehrfach besetzt sind und somit nicht jedes Stabsmitglied an jeder Übung teilnehmen kann. Hierfür sind mehr Personalressourcen in den Dienststellen und für die Übungsvorbereitung und -durchführung in der UKB erforderlich. Aktuell basiert die Verfügbarkeit der Stabsmitglieder auf dem Zufallsprinzip. Gemäß Bedarfsplan soll sichergestellt sein, dass der Verwaltungsstab zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig ist. Daher ist eine Rufbereitschaft für die Kernfunktionen des Stabes und für erweiterte Funktionen des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit (PIA) erforderlich. Notfallkonzepte der Dienststellen Schon im Stromausfallkonzept von 2018 waren zusätzlich zu den übergeordneten Plänen der UKB Notfallkonzepte der einzelnen Dienststellen angedacht und gefordert. Diese sind inzwischen aber nicht mehr aktuell und müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Die Dienststellen müssen wissen, wie sie in einer Notlage handlungsfähig bleiben, welches ihre Kernprozesse sind, was aufrechterhalten werden muss und was zurückgestellt werden kann und wie das Personal hierfür auch in einer Schadenslage einsatzfähig bleibt. Solche Konzepte müssen regelmäßig aktualisiert und in den Dienststellen kommuniziert werden. Hierfür sind Stellenanteile erforderlich. Damit die UKB den Dienststellen beratend zur Seite stehen, Muster erarbeiten und bereitstellen kann, ist auch hier Personal nötig. Ein wesentlicher Aspekt in diesen Überlegungen ist die städtische IT-Sicherheit, die an die aktuellen Anforderungen angepasst werden muss – sowohl technisch als auch im Bewusstsein der Mitarbeitenden. Hierfür müssen die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Stromausfallplanung Das 2018 erarbeitet Stromausfallkonzept ist nicht mehr aktuell. Einige der geplanten Maßnahmen wurden nicht umgesetzt oder müssen noch genauer ausgearbeitet werden: - Notfallmeldestellen (NMS) und Notfalltreffpunkte (NTP) als Anlaufstellen im Krisenfall Bei einem großflächigen Stromausfall ist mit dem Ausfall der üblichen Kommunikation (Handy, Festnetz, Internet) zu rechnen, während gleichzeitig ein großer Informationsbedarf der Bevölkerung besteht. Das aktuelle Konzept sieht ein zweistufiges Modell vor. Zunächst werden in den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr NMS etabliert, um die Erreichbarkeit des Notrufs zu gewährleisten. Darüber hinaus empfiehlt das Land die Etablierung von NTPs außerhalb der Feuerwehrhäuser, die als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen und als Koordinations- und Informationszentren genutzt werden können. Während die NMS aktuell schon grob beplant und teilweise beübt sind, stecken die NTPs noch in der Planungsphase. Aktuell wird im Rahmen einer Projektstelle die Planung für die NTPs vorangetrieben. Diese Stelle sollte aber verstetigt werden, um den vollen Nutzen aus den NTPs zu ziehen, da solche Treffpunkte auch für die anderen Großschadenslagen wertvolle Anlaufpunkte darstellen und für die Unterbringung von Personen dienen können. Dazu muss das Konzept aber regelmäßig aktualisiert werden und Übungen stattfinden. - Konzept für das Kraftstoffmanagement Viele Bereiche der Kritischen Infrastruktur sind mit Notstrom abgesichert, die Treibstoffvorräte reichen aber in der Regel für maximal 72 Stunden. Es gibt einen Rahmenvertrag mit einem Gesellschafter der MiRO, um täglich bis zu 100.000 Liter Diesel abzunehmen. Wie dieser aber bedarfsgerecht verteilt werden kann und ob das ausreichend ist, muss geprüft bzw. geplant werden. Dazu bedarf es personeller Ressourcen bei der UKB. - Kommunikations-Basisachse Die im Stromausfallkonzept vorgesehene Basisachse für die Kommunikation zwischen Rathaus, Steinhäuserstraße und Feuerwache durch Richtfunk und gehärteten Netzwerkverbindungen wurde bisher nicht umgesetzt, ist aber für die Bewältigung des Szenarios Stromausfall essenziell. Es ist zu prüfen, ob weitere Dienstgebäude angebunden werden sollten. – 7 – MANV-Planung Die Planungen für den Massenanfall an Verletzten (MANV) sind stark veraltet und müssen dringend überarbeitet werden. Dazu ist die enge Abstimmung mit dem Landkreis Karlsruhe und den Hilfsorganisationen und Krankenhäusern erforderlich. Aktuell ist damit zu rechnen, dass die derzeitigen Planungen einem Praxistest nicht standhalten. Hierfür sind die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich der UKB nötig. Basis-Übungszentrum für Organisationen des Katastrophenschutzes Die bisherigen Übungsmöglichkeiten für eine Realbrandausbildung (Brandübungsanlage) im Bereich der Kläranlage stehen ab voraussichtlich 2027 nicht mehr zur Verfügung. Auch für die Hilfsorganisationen ist es zunehmend schwieriger, geeignete Übungsmöglichkeiten zu finden. Um weiter eine realitätsnahe Übungsmöglichkeit für Feuerwehr und Hilfsorganisationen zu gewährleisten, ist ein Übungszentrum erforderlich. Ein Grundstück dafür steht im Hafen zur Verfügung, Planungen liegen vor. Die Mittel für den Neubau der Brandübungsanlage im Rheinhafen sind im Entwurf des DHH 26/27 eingeplant. Die Mittel für den Abschluss des erforderlichen Mietvertrages sind Bestandteil der Maßnahme M 6. Fachinformationsplattform (FIP) für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement Die bislang manuelle Verwaltung und Bereitstellung von Kontaktdaten und einsatzrelevanten Informationen durch die UKB im Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement soll durch eine zentrale digitale Lösung abgelöst werden. Mit der Einführung einer FIP (Fachinformationsplattform) soll eine strukturierte und datenschutzkonforme Plattform etabliert werden, die die Pflege, Nutzung und Weitergabe von Daten im Alltagsbetrieb sowie in Krisensituationen deutlich erleichtert. So sollen damit auch externe Fachbereiche ihre Daten eigenständig verwalten und relevante Informationen einsehen können. Dabei steht eine hohe Verfügbarkeit der Informationen im Vordergrund, auch bei Ausfall regulärer IT-Infrastruktur, weshalb eine Offline-Funktionalität und mobiler Datenzugriff für medienbruchfreies Arbeiten vorgesehen werden soll. Vorgeschlagene Schritte für die Umsetzung der Sofortmaßnahmen bis Ende 2027 (M1 – M7) M1) Rufbereitschaft für die Kernfunktionen im Verwaltungsstab sowie beim PIA umsetzen M2) Personalressource für die Planung der Notfalltreffpunkte verstetigen, um dieses Konzept dauerhaft einsetzbar zu halten und weitere Aspekte des Stromausfallkonzepts zur Umsetzung zu bringen M3) Schaffung zusätzlicher Personalressourcen bei der UKB für die Koordination der Notfallkonzepte und für die Durchführung erster Basismaßnahmen im Bereich des Zivilschutzes, für dringende Maßnahmen im Bereich der Kommunikation (Härtung des Systems, Einführung und Betreuung Digitalfunk) sowie zur verwaltungstechnischen Betreuung von Beschaffungen. M4) Personalressourcen für die Dienststellen für die Umsetzung der Notfallplanung zur Verfügung stellen, da dies im laufenden Geschäft nicht zusätzlich möglich ist M5) Ressourcen für IT-Sicherheit in Rücksprache mit dem IT-Amt M6) Freigabe der Mittel für die Umsetzung der Planungen für das Basisübungszentrum M7) Zur-Verfügung-Stellung von pauschalen Sachmitteln zur Durchführung der dringendsten Beschaffungen. Dringende Maßnahmen bis 2029 Selbstalarmierung Aktuell gibt es keine Planungen, wie die relevanten Funktionsträger im Falle einer Großschadenslage mit Ausfall der üblichen Alarmierungswege verständigt werden können. Das Alarmierungskonzept sollte diesbezüglich überarbeitet werden und stadtweite Selbstalarmierungen geregelt werden. – 8 – Prüfung offener Rechtsfragen Der Katastrophenschutzbedarfsplan hat einige offene Rechtsfragen in Bezug auf Großschadenslagen und Krisen aufgedeckt, die durch den ZJD zu prüfen sind. Hierfür ist es notwendig, den nötigen Freiraum für diese Prüfungen zu schaffen. Umsetzung laufender Planungen Der städtische Hitzeaktionsplan und das Starkregenrisikomanagement bieten wichtige Ansätze, um auf diese Schadenslagen vorbereitet zu sein. Es ist jedoch wichtig, dass die Ergebnisse der Planungen auch über das Konzeptstadium hinaus umgesetzt werden, wofür Mittel erforderlich sind. Szenariospezifische Planungen/Übungen Der Katastrophenschutzbedarfsplan hat die übergeordneten Bedarfe für die untersuchten Szenarien festgestellt. In vielen Bereichen ist es erforderlich, diese Planungen noch deutlich zu konkretisieren und spezifische Informationen zu erfassen und aktuell zu halten. Für die Bewältigung der verschiedenen Szenarien sind neben den Übungen des Verwaltungsstabes auch Praxisübungen erforderlich, deren Planung und Durchführung Personal bei der UKB erfordert. Planungen für Spontanhelfer*innen Die UKB sollte Planungen für Spontanhelfer*innen vorsehen, da diese im Krisenfall wertvolle Unterstützung leisten können. Wenn ihr Einsatz jedoch ungeplant erfolgt, kann dies die Lage sogar zusätzlich belasten. Leider gibt es auf Landes- oder Bundesebene keine ausreichenden Planungen oder Konzepte dafür. Risikokommunikation und Sensibilisierung der Bevölkerung Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Eigenvorsorge und Selbsthilfe ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten Resilienzstrategie. Formate wie ein jährlicher Katastrophenschutztag an Schulen sind dafür besonders geeignet, erfordern jedoch Personal und Mittel für Organisation und Durchführung, die bisher in den Landesplanungen des Kultusministeriums nicht vorgesehen sind. Um die Bevölkerung mit wichtigen präventiven Hinweisen zu erreichen, ist eine gute Risikokommunikation Voraussetzung, für die aktuell kein Personal zur Verfügung steht. Zudem benötigt die Heimaufsicht und der Sozial- und Jugendbereich Stellenanteile, um Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und andere vulnerable Gruppen systematisch zur Krisenvorsorge und Resilienz beraten zu können. Erweiterung der Vorhaltung für Durchhaltefähigkeit und Autarkie in Großschadenslagen Bei überregionalen Großschadenslagen kommt es häufig zu einem Mangel an bestimmten Ausrüstungsgegenständen, die dann nur schwer und zu überhöhten Preisen beschafft werden können. Ein Beispiel hierfür ist der Mangel an Schutzkleidung und Masken während der Corona- Pandemie. Um dem vorzubeugen, ist eine Vorhaltung von Materialien für verschiedene Szenarien erforderlich. Diese umfasst beispielsweise Feldbetten, mobile Sanitäranlagen, Feldküchen, Schaufeln, Besen und Masken. Dafür sind ausreichend Lagerräumlichkeiten und Personal für die Unterhaltung des Lagers erforderlich. Aktuell können die Zielzahlen bei der Vorhaltung von Masken, Schutzkitteln, Feldbetten und Ähnlichem nicht erreicht werden, da kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung steht. Vorgeschlagene Schritte für die Umsetzung der dringenden Maßnahmen bis 2029 (M8 – M13) M8) Aufbau und Betreuung eines Katastrophenschutzlagers inkl. Hausmeisterdienst – Synergien mit dem Basisübungszentrum sollten genutzt werden M9) Bereitstellung der nötigen Mittel zum Umsetzen der Erkenntnisse aus Hitzeaktionsplan und Starkregenrisikomanagement M10) Aufbau des Personals in der UKB für die Katastrophenplanungen, Spontanhelferplanungen und die Durchführung von Übungen. Bereitstellung der Finanzmittel für unterstützende Software. M11) Personalressource für die wirksame Risikokommunikation im Katastrophenschutz bei der UKB zur Verfügung stellen – 9 – M12) Personalressource für die Förderung der Resilienz durch die Heimaufsicht und die Sozial- und Jugendbehörde zur Verfügung stellen M13) Schaffung von Ressourcen zur Planung eines (Selbst)-Alarmierungskonzeptes und zur Klärung offener Rechtsfragen aus dem Bereich BVS In dieser Phase ist darüber hinaus zu prüfen, wie sich die Anforderungen im Bereich Zivilschutz entwickelt haben. Die Personalstärke und das Budget der UKB ist gemäß den neuen Aufgaben anzupassen. Basis-Maßnahmen bis 2031 Schulungszentrum für die Bevölkerung Da nicht nur die Ausbildung der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr wichtig ist, sondern auch die Bevölkerung im Bereich Selbsthilfe geschult werden muss, erscheint es sinnvoll, das Basisschulungszentrum (ggf. ergänzt um ein Katastrophenschutzlager) so zu erweitern, dass auch die Bürgerinnen und Bürger hier geschult werden können. Stärkung des Ehrenamts im BVS Das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz (BVS) ist eine tragende Säule der Gefahrenabwehr und soll gezielt gefördert werden. Neben der fachlichen Qualifikation benötigen Ehrenamtliche auch Schulungen zur eigenen Resilienz sowie zu grundlegenden Inhalten des Zivilschutzes, um in Krisenlagen dauerhaft handlungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus ist die bauliche Sanierung und Ausstattung der Feuerwehrhäuser ein wichtiger Beitrag zur Durchhaltefähigkeit der Einsatzkräfte – insbesondere im Hinblick auf Stromausfälle. Hier sind Investitionen erforderlich, um die Gebäude als sichere, funktionale Anlaufstellen im Krisenfall nutzbar zu halten und die Motivation fürs Ehrenamt zu erhöhen. Ergänzende Ausstattung Die Reaktionsfähigkeit auf verschieden Szenarien soll durch ergänzende Ausstattung verbessert werden: Für Überschwemmungen und Unwetterlagen empfiehlt sich, mehr Feuerwehrfahrzeuge in Allrad- Ausführung zu beschaffen. Für die Warnung der Bevölkerung ist eine Erweiterung der Vorhaltung mobiler Sirenen sinnvoll. Für Technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung bei hohen Temperaturen ist eine leichtere Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wichtig. Eine Erweiterung des Ersatzkleider-Pools stellt die Einsatzfähigkeit bei langanhaltenden Schadenslagen sicher und ermöglicht die erforderliche Einsatzstellenhygiene. IT-Infrastruktur der Gefahrenabwehr Eine resiliente IT-Infrastruktur ist für die Gefahrenabwehr unerlässlich. Um Schwächen aufzudecken und Verbesserungspotentiale zu erkennen, soll die feuerwehrspezifische IT durch ein externes Gutachten bewertet werden. Auch die Hard- und Software des Führungs- und Verwaltungsstabes bedarf eines Updates, um den verlässlichen Betrieb sicherzustellen. Entwicklung weiterer BVS-Konzepte Während in den beiden oben dargestellten Phasen der Schwerpunkt auf den Themen Stromausfall und MANV liegt, soll im Rahmen der Basis-Maßnahmen der Fokus auf weitere notwendige Planungen gelegt werden. Hier ist exemplarisch die Konzeption von Evakuierungsflächen, das Update des Bereitstellungsraumkonzeptes oder Planungen zu Schutzräumen zu nennen. Beratung und Sensibilisierung von KRITIS-Unternehmen und anderen Gewerbebetrieben Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) sind bereits gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen für ihre Resilienz umzusetzen. Die UKB kann hier eine unterstützende Rolle übernehmen, indem sie regelmäßig informiert, berät und für Risiken sensibilisiert. Solche Informationen sind auch für andere Firmen wichtig. Im Sinne eines integrativen Risikomanagements sollen gegenseitige – 10 – Unterstützungsmöglichkeiten identifiziert, die Zusammenarbeit gestärkt und Abläufe für den Katastrophenfall abgestimmt werden. Ziel ist es, die Resilienz der KRITIS-Unternehmen zu erhöhen und zugleich die Gesamtkoordination im Krisenfall zu verbessern. Durch die Beratung der Firmen durch die UKB könnten die hierfür vorgesehenen Stellenanteile teilweise refinanziert werden. Resilienz der Verkehrsbetriebe Beim Szenario Rheinhochwasser mit Dammbruch zeigte sich die Anfälligkeit des Betriebshofs West. Für die dortige Werkstatt ist eine Redundanz anzustreben, da ein Ausfall erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr in Karlsruhe hätte. Auch die Sicherheit der U-Strab-Tunnel in Bezug auf Starkregenereignisse ist zu überprüfen und ggf. baulich zu verstärken. Vorgeschlagene Schritte für die Umsetzung der Basis-Maßnahmen bis 2031 (M14 – M19) M14) Bereitstellung der Mittel für die Erweiterung des Schulungszentrums für die Bevölkerung, da dies auch die Förderung des Ehrenamtes unterstützt M15) Überprüfung und Verbesserung der IT-Infrastruktur der Gefahrenabwehr M16) Unterstützung der VBK in Bezug auf Resilienz M17) Bereitstellung für Mittel zur Ausstattung im BVS und Sanierung der Feuerwehrhäuser M18) BVS-Planungen können durch die UKB umgesetzt werden, wenn der nötige Personalzuwachs aus den Sofortmaßnahmen bzw. dringenden Maßnahmen beibehalten wird (keine Projektstellen, sondern verstetigte Stellen). M19) In geringem Umfang kann im Rahmen der unter M18 genannten Planungen eine Beratung der Wirtschaftsbetriebe stattfinden. Für umfängliche Beratung und Betreuung in Bezug auf Resilienz ist zu prüfen, wie solche Stellen durch die erbrachten Leistungen refinanziert werden können. Durch die Bearbeitung der dargestellten Bedarfe kann eine deutliche Verbesserung des Sicherheitsniveaus bewirkt werden. Die darüber hinaus im Katastrophenschutzbedarfsplan aufgeführten Bedarfe liegen teilweise nicht im Zuständigkeitsbereich bzw. Einflussbereich der Stadt Karlsruhe (hier kann aber durch eine stärkere personelle Ausstattung der UKB wiederkehrend an die Themen erinnert werden, um sie bei den Zuständigen im Fokus zu halten). Andere offene Bedarfe können im Rahmen der szenariospezifischen Planungen bearbeitet werden, wenn durch die oben dargestellten Maßnahmen die Grundlage für weitere Optimierungen gelegt ist. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Umsetzung der genannten Sofortmaßnahmen (M1-M7) benötigt personelle und finanzielle Ressourcen. Es ist vorgesehen, bis zur Haushaltsberatung zum DHH 2026/2027 die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen (M1 bis M7) mit einen Gegenfinanzierungsvorschlag für die Veränderungsliste zu konkretisieren. Beschluss: Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat erachtet die Notwendigkeit des erarbeiteten Katastrophenschutzbedarfsplans und stimmt diesem grundsätzlich zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die Sofortmaßnahmen (M1 bis M7) ein Umsetzungsszenario für 2026/27 zur erarbeiten. Zudem soll die Stadtverwaltung bis zur Haushaltsberatung zum DHH 2026/2027 die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen mit einem Gegenfinanzierungsvorschlag für die Veränderungsliste konkretisieren.
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0534 Beschluss: Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat erachtet die Notwendigkeit des erarbeiteten Katastrophenschutz- bedarfsplans und stimmt diesem grundsätzlich zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die Sofortmaßnahmen (M1 bis M7) ein Umsetzungsszenario für 2026/27 zur erarbeiten. Zudem soll die Stadtver- waltung bis zur Haushaltsberatung zum DHH 2026/2027 die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen mit einem Gegenfinanzierungsvorschlag für die Veränderungsliste konkretisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 10. Juli 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli 2025. Bürgermeisterin Lisbach: Noch so ein Thema, das uns umfassend beschäftigt, eine der gro- ßen Zukunftsherausforderungen. Ich denke, die Krisen der letzten Jahre, die haben noch einmal verstärkt in den Fokus gerückt, wie wichtig der Katastrophenschutz ist. Die Pande- mie, die Folgen des Klimawandels, Kriege und Konflikte weltweit und auch in Europa, die Häufung von Cyberattacken, all das zeigt, dass wir doch noch einmal gezielter uns auf Kri- sen und Katastrophen vorbereiten müssen. Hier sind auch wieder Bund und Land sehr stark gefragt, aber auch wir als kommunale Ebene müssen in irgendeiner Form damit umgehen und uns vorbereiten. – 2 – Mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan, den wir Ihnen heute vorlegen, sind wir einen großen Schritt vorangegangen. Der Plan ist unter Federführung der Branddirektion entstan- den, als untere Katastrophenschutzbehörde, auch mit externer Expertise, die hier stark un- terstützt hat. Auch waren zahlreiche Ämter, Dienststellen und externe Institutionen einge- bunden. Es gab viele Workshops, da wurden Szenarien herausgearbeitet oder bearbeitet, beispielsweise Hochwasser, Stromausfall, eine Cyberattacke. Das wurde sehr intensiv durchgespielt, und dann wurden Themen, die in verschiedenen Szenarien sich widerspie- geln und für solche Krisenkatastrophenfälle auch typisch sind, beispielsweise medizinische Versorgung von einer großen Masse von Menschen oder auch die Unterbringung von sehr vielen Menschen in kurzer Zeit, das sind dann Themen, die noch einmal extra vertieft wur- den. Dieser Bedarfsplan ist jetzt ein sehr umfassendes Werk. Das ergibt sich auch schon aus der Vorlage. Der enthält zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Krisenfähigkeit bei uns in der Stadt. Die Branddirektion hat diese Bedarfe gruppiert und sehr stark priorisiert, auch mit einer Zeitschiene nach oben versehen. Auch hier wird die Herausforderung sein, bei der aktuellen Haushaltslage, das dann auch Schritt für Schritt umzusetzen. Wir haben Ihnen zugesagt, und so steht es auch in der Vorlage und ist auch Teil des Beschlusses, für Sofort- maßnahmen bis zu den Haushaltsberatungen dieses Jahres eine Kostenschätzung zu erstel- len, nur für die Sofortmaßnahmen, aber immerhin ist das ein erster wichtiger Schritt. Und wir würden Ihnen dann über die Veränderungsliste einen Vorschlag für die Umsetzung die- ser ersten Maßnahmen machen. Auch hier danke ich allen Beteiligten, die an diesem umfassenden Werk mitgewirkt haben. Ich muss sagen, ich habe auch von der Branddirektion mitbekommen, dass sich doch alle sehr interessiert, sehr konstruktiv und engagiert eingebracht haben. Das Thema, denke ich, ist allen wirklich wichtig. Das war insofern ein sehr konstruktiver Prozess. Ich danke auch insbesondere an Herrn Geldner und seinem Team bei der Branddirektion, die die Federfüh- rung hatten. Ich bitte heute um Ihre Zustimmung, auch zu dem skizzierten Vorgehen. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Ich kann mich diesem Dank nur anschließen im Namen mei- ner Fraktion. Bei allen hier im Raum möchte ich mich herzlich bedanken, bei allen, die mit- gewirkt haben, dass wir nun endlich diesen Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Karlsruhe vorliegen haben. Besonderen Dank der Branddirektion, Ihnen Herr Geldner als Chef der unteren Katastrophenschutzbehörde, danke aber auch den beteiligten städti- schen Ämtern und Gesellschaften, weil wir finden in der Vorlage auf Seite 3 und 4 die ganze Liste. Die zieht sich über eine Seite, wer da alles dabei war, also zahlreiche städtische Ämter und Gesellschaften, Hilfsorganisationen, aber auch Unternehmen und nicht zuletzt Danke den vielen Ehrenamtlichen, die zum Bevölkerungsschutz auch hier in Karlsruhe bei- tragen. Sie alle haben in zahlreichen Workshops, Gesprächen und Planungen diesen Plan erstellt. Mit sieben ausgewählten Szenarien haben Sie einen konkreten Maßnahmenkata- log samt Priorisierung erarbeitet. Wir GRÜNE stimmen dieser Beschlussvorlage heute zu, denn, und das haben Sie, Frau Bür- germeisterin, eben auch schon ausgeführt, die Klimakrise, die Naturkatastrophen und neue sicherheitspolitische Risiken sind Realitäten, denen wir uns verantwortungsvoll stellen müs- sen. Der Plan reagiert aber nicht nur auf die Krisen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stär- ken auch unsere Resilienz, und damit machen wir unsere Stadt krisenfester. – 3 – Stadtrat Schütz (CDU): Auch unser schönes Karlsruhe können Krisen und Katastrophen je- derzeit treffen. Die Konsequenzen sollten wir ernst nehmen, denn sie werden verheerend. Und sie werden umso schlimmer, wenn wir uns darauf nicht vorbereiten. Deshalb gilt auch unser Dank den beteiligten Institutionen hier in der Stadt, aber auch außerhalb, für diese äußerst sinnvolle Vorbereitung. Im Alltag hat die Stadtverwaltung häufig langwierige Um- lauf- und Beteiligungsverfahren. Bei Katastrophen müssen wir jedoch die Fähigkeit haben, in den Notfallmodus umzuschalten. Deshalb begrüßen wir, dass diese Fähigkeiten in den kommenden Jahren vertieft werden sollen. Aber uns wird aus der Vorlage auch klar, dass die Verwaltung, jeder Anstrengung zum Trotz, alleine keine Krise bewältigen wird. Immanenter Baustein von Katastrophenhilfe sind die zahlreichen Ehrenamtlichen in Feuerwehren, Rettungsdiensten und THW. Während beim Gedanken an Krieg und Krisen oft das eigene Wohl an erster Stelle steht, erklären sie sich dazu bereit, für andere einzustehen. Deshalb wollen wir von der CDU-Fraktion ihnen für diesen Dienst an der Gemeinschaft unseren Dank aussprechen. Zur ernüchternden Wahrheit gehört in meinen Augen aber auch, dass wir an den Grundla- gen arbeiten und der Ernstfall von Katastrophen und Angriffen noch lange nicht optimal vorbereitet ist. Die verwaltungsseitigen Anstrengungen sind dabei auch natürlich nur ein Teil der Medaille. Abseits dieser staatlichen Vorsorge sollten wir uns an den Ehrenamtlern ein Vorbild nehmen. Sie nehmen Krisenvorsorge in einer zielgerichteten Form in die eigene Hand, ein Umstand, den wir in Teilen unserer Gesellschaft leider oft vermissen. Deshalb auch hier unser gesellschaftlicher Appell, wir müssen als Bürgerinnen und Bürger diese Ge- fahren ernst nehmen und selbst aktiv werden. Wir begrüßen deshalb die sinnvollen Maß- nahmen auch zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, wie etwa einen Kata- strophenschutztag an Schulen. Die CDU-Fraktion begrüßt den Katastrophenschutzbedarfs- plan ausdrücklich als eine wichtige Grundlage für ein resilientes Gemeinwesen. Stadträtin Ernemann (SPD): Es ist schon vieles gesagt worden, besonders von meinem Vor- redner Herrn Schütz. Auch die SPD-Fraktion bedankt sich für die Erstellung des ersten Karlsruher Katastrophenschutzbedarfsplans. Dass er überfällig war oder ist, das liegt auf der Hand. Wir erleben es tagtäglich. Wir haben es vor ein paar Tagen wieder erlebt, durch einen offensichtlich durch ein Unwetter entgleisten Zug hier in Baden-Württemberg. Also es kann tagtäglich eine Katastrophe ausbrechen, vor der wir nicht gefeit sind, und deshalb ist es umso wichtiger, dass man weiß, wo was getan werden muss. Mir gibt es ein gutes Gefühl zu wissen, dass wir einen Katastrophenschutzplan haben, und mir gibt es ein noch besseres Gefühl zu wissen, dass er unter der Federführung der Feuerwehr Hohenwetters- bach und ihres Chefs Herrn Geldner entstanden ist. Ich hätte mir aber gewünscht, und es ist eine Anregung, dass bei der Beteiligung zur Erstel- lung dieses Bedarfsplans, wo viele Ämter und viele Institutionen beteiligt waren, unter Um- ständen es vielleicht noch möglich ist, die Ortsverwaltungen mit einzubeziehen. Ich habe es erst vor ein paar Wochen gesehen, dass schon Teile des Plans bei uns umgesetzt wurden. Die Feuerwehr hat ein Notstromaggregat bekommen, und wir haben auch das Notstrom- aggregat in der Lustgartenhalle für die gesamten Bergdörfer installiert bekommen. Es ist schon wichtig, keiner weiß vor Ort besser, wo die Maßnahmen greifen, als die Ortsverwal- tungen oder die Vor-Ort-Ansässigen. Das wäre noch ein Wunsch. – 4 – Ansonsten wird dieser Katastrophenbedarfsplan natürlich viel Geld kosten. Das ist klar. Auch die Maßnahmen M1 bis M7, die vorgeschlagen sind, da muss ordentlich Geld in die Hand genommen werden und später bei den weiterfolgenden Maßnahmen natürlich auch. Aber da besteht wohl in diesem Haus kein Zweifel, dass das eine Notwendigkeit ist, für die wir ohne mit den Wimpern zu zucken das Geld investieren müssen. Was ich noch anregen wollte, das war auch das, was Herr Schütz schon gesagt hat. Ich stelle immer wieder fest, ich war auch bei verschiedenen Veranstaltungen der Stadt Karls- ruhe, nicht nur zum Hitzeaktionsplan, sondern auch zur Starkregenvorsorge. Wenn ich mich dann mit Leuten unterhalte oder mit der Bevölkerung, die denken immer, das ist alles Sache der Stadt, das muss die Stadt machen. Aber nein, jeder muss auch Selbstvorsorge tragen, wenn ein Starkregenfall eintritt. Und das hatten wir. Ich bin vor zwei Tagen die Tie- fentalstraße hochgefahren. Da kam mir ein Schwall entgegen. Gott sei Dank ist es dann ir- gendwo bei Durlach versickert. Aber es ist so, dass jeder irgendwas auch in seinem privaten Haushalt beitragen muss und dass nicht alles auf die öffentliche Hand abgewälzt oder der öffentlichen Hand übertragen werden muss. Unterm Strich, um das jetzt zu beenden, wir stimmen dem Plan zu, danke schön und vielen Dank an alle Beteiligten. Stadtrat Hock (FDP/FW): Auch meine Fraktion wird diesem Katastrophenschutzbedarfsplan zustimmen. Hier sieht man es wieder, wenn man die Vorlage liest, dann ist es klar, wir sind gegen andere Städte personell noch nicht so ausgestattet, wie wir es eigentlich bräuchten. Das wird meine Fraktion Ihnen jetzt auch sagen, die wichtigste Sache, wer mit dem Ahrtal zu tun hatte, ich habe einen guten Freund im Ahrtal, der kann Ihnen nur sagen, das Zu- sammenspiel, was hier der Kollege und die Kollegin gerade gesagt haben, zwischen zivil und der Blaulichtorganisationen ist sehr wichtig. Ohne THW, ohne Feuerwehr, ohne die Bundeswehr wäre vieles noch schlimmer geworden. Meine Fraktion wünscht sich, dass die- ser Bedarfsplan nicht in irgendeiner Weise für unsere Stadt einmal problematisch wird, dass es auf uns zurollt, dass wir dann auch gut aufgestellt sind und dass das Zusammenspiel zwischen den Organisationen so läuft, dass wir als Stadt Karlsruhe uns nichts nachsagen lassen müssen, dass wir nicht gut aufgestellt gewesen wären. Deshalb, wir stimmen heute diesem Plan natürlich gerne zu. Frau Bürgermeisterin, Sie ha- ben auch unsere Unterstützung dafür. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wir können schon herauslesen, was das auch bedeutet, aber da haben Sie uns an Ihrer Seite. Stadtrat Haug (KAL): 134 Maßnahmen identifiziert der nun vorliegende Katastrophen- schutzbedarfsplan. Damit liegt ein Überblick vor, welche Ressourcen wir benötigen, um Menschen zu schützen, Schäden zu minimieren und die Sicherheit in unserer Stadt zu ge- währleisten. Wir haben einen dringenden Handlungsbedarf, um zu vermeiden, dass wich- tige Maßnahmen verzögert werden oder unzureichend sind. Dies hätte im Notfall schwer- wiegende Folgen. Dennoch können wir nicht alle Maßnahmen direkt durchführen. Mit Blick auf die personellen Ressourcen wurden die Maßnahmen in drei Prioritätsstufen einge- teilt. Als Sofortmaßnahmen wurden beispielsweise die Einsetzung eines zu jeder Zeit hand- lungsfähigen Verwaltungsstabes, die Planung von Notfalltreffpunkten oder die Koordina- tion der Notfallkonzepte identifiziert. Dringende Maßnahmen sind unter anderem der Auf- bau eines Katastrophenschutzlagers, die Umsetzung des eben beschlossenen Hitzeaktions- planes und des Starkregen-Risikomanagements. Eine wichtige Rolle, wurde jetzt schon mehrfach gesagt, spielt die Sensibilisierung der Bevölkerung über Erfordernis und Notwen- digkeit für Eigenvorsorge und Selbsthilfe. Das halten wir auch für sehr zentral. – 5 – Dies alles erfordert den Aufbau von weiteren Personalstellen, die wir im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger*innen, sei es bei Naturkatastrophen, Unfällen oder anderen Notfällen nicht ernsthaft infrage stellen können. Die gegenläufigen Erforder- nisse der Haushaltsstabilisierung machen daraus eine große Herausforderung. Ärgerlich ist, dass auch hier mal wieder keine hinreichende Finanzierung durch Bund und Land gewähr- leistet wird. Mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan sind wir besser vorbereitet, können Ressourcen gezielt einsetzen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten koordinieren. Insge- samt trägt er dazu bei, unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber Katastrophen zu machen und im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Der Vorsitzende: Vielen Dank, wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Das ist, glaube ich, noch einmal eine schöne Bestätigung für die Arbeit des Kommandan- ten von Hohenwettersbach, den ich bisher immer als Chef der Branddirektion vermutet habe, aber wir haben auch alle verschiedene Hüte auf. Vielleicht ist mir das einfach bisher entgangen. Jedenfalls vielen Dank an Sie, Herr Geldner, aber geben Sie es vor allem an Herrn Dr. Pulm weiter, der hier wirklich in großartiger Weise das zusammengebracht hat, und ein Dank an alle Beteiligten. Wenn es im Katastrophenfall so gut klappt, dass alle zu- sammenarbeiten, dann ist mir nicht bange, wie das jetzt bei der Erstellung der Vorlage und des Katastrophenschutzbedarfsplans geklappt hat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2025