Bebauungsplan "Grünzug am Wettersbach", Karlsruhe-Grünwettersbach; Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorlage: 2025/0525
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.05.2025
Letzte Änderung: 19.08.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Rüppurr

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.07.2025

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • 2025-05-23_BP_Grünzug am Wettersbach_Planzeichnung_Entwurf
    Extrahierter Text

    70258 70265 70061 70096 73903 73901 70083 70085 70074 70080/1 73924/1 70102 70065/1 70104 70103 70274 70087 73902 73915/1 73914/1 70112 70267/1 70062 70062/1 70063/1 70064 70273 70088 70090 70088/1 73908 73924/3 70086 73914/7 73924 70257 70121/11 70109 70254 70066 70065 70110 70089 70072 70078 70001/1 70262 70108 70113 70262/3 70256 70101 70100 70284 70073 70259 70106 70091 73905/1 70068 73914/6 70262/2 70268/1 70268 70271 70253 70264 70105 70063 70092 70071 70084 70082 70075 70068/1 Scheu Schu Scheu Whs Schu Whs Whs Sportg Whs Whs Whs Gar Schu Whs Schu Gar Whs Gar Schu Ust Gar Whs Whs Gast Whs Whs Gar Whs Whs WGhs Schu Gar Whs Gar Schu WC Whs Gar Gar Whs Schu Whs Scheu Schu Whs Whs Scheu Scheu Whs Tgar Whs Whs Whs Schu Gar Whs Gar Schu Whs Schu Whs Schu Schu Whs Gast Schu Whs Whs Scheu Whs Whs Gar Whs Whs Gar Whs Kirche Whs Whs Whs Schu Whs Whs Whs Whs Ust Whs Whs Schu Whs Whs Whs Ghs Whs Whs Schu Gast Whs Schu Schu Gar Gar 4 82a HsNr.79 85 86 8a 80 56 71 2 93 95a 15a 66 70 61 73 77 88 87 97 28 11 72 60 91 18 62 58 57 59 53 92 94 1a 22 HsNr.105 14 16 13 8 67 55 1 101 86a 90 89 20 16a 8 74 83 64 75 69 99 95 Im Rodel Horfstraße Bachgasse Am Wetterbach 70269/2 70266 70272 70100/2 70274/2 70093 70067 73851/2 70286 73914/10 73912 73911/1 HsNr.103 Whs Wettersbach 96 70096 70095 Im Löhl Busenbacher Straße BzH 218,90 BzH 218,90 Lindenplatz BzH 218,00 WH 6,50 m Dorfplatz 218.00 WH 7,50 m WH 7,50 m 218.90 Ga Bebauungsplan Karlsruhe, 30. Juni 2020 Stadtplanungsamt: Grünwettersbach Maßstab: 1 : 500 "Grünzug am Wettersbach" Entwurf Nord Fassung: 23.05.2025 Allgemeines Wohngebiet Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Flächen für den Gemeinbedarf: Dorfplatz Einzelbaum (Erhaltungsgebot) Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGBZeichenerklärung Grundflächenzahl (GRZ) BaulinieBaugrenze Einzelbaum (Pflanzgebot) Umgrenzung von Flächen für Garagen, WA 0,5 Ga Wandhöhe in Meter, zwingend WH 7,50 m II BzH 218,90 Bezugshöhe Meter über Normalhöhennull Carports und Stellplätze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Firstrichtung Örtliche Bauvorschriften nach Landesbauordnung Ein-/ Ausfahrt Sonstige Planzeichen, als Nachrichtliche Übernahme gleichschenkliges Satteldach SD Dachneigung DN Gewässerrandstreifen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Art der Musternutzungsschablone Zahl der Grundflächenzahl Höhe der Dachform, Dachneigung baulichen Nutzung Vollgeschosse baulichen Anlage WH WA II 0,5 SD, DN siehe Text siehe Plan- zeichnung Übersicht Stadtplanausschnitt M.1:10.000 Stand: 18.01.2023 0 10 Meter 20 30 5

  • 2025-05-23_BP_Grünzug am Wettersbach_Festsetzungen_Endfassung_neu
    Extrahierter Text

    - 2 - I. Planungsrechtliche Festsetzungen ........................................................ 3 1. Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 3 1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) .................................................... 3 1.2 Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Dorfplatz ................. 3 2. Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 4 3. Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen ................................... 4 4. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung....................................... 4 4.1 Nicht überbaubare Grundstücksflächen ..................................................... 4 4.2 Pflanzerhaltung .......................................................................................... 4 4.3 Pflanzgebote .............................................................................................. 5 4.4 Baumgruben/-scheiben .............................................................................. 5 4.5 Dachbegrünung von Garagen, Carports und Nebenanlagen ..................... 5 5. Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ..... 6 7. Passiver Schallschutz ................................................................................ 7 II. Örtliche Bauvorschriften ......................................................................... 8 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ................................................ 8 1.1 Dächer und Dachaufbauten ....................................................................... 8 1.2 Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung ............. 8 2. Werbeanlagen und Automaten .................................................................. 9 3. Begrünung der unbebauten Grundstücksflächen....................................... 9 4. Einfriedungen........................................................................................... 10 5. Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 10 6. Ordnungswidrigkeiten .............................................................................. 10 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 11 Anlage 1 zu I. 7., Maßgeblicher Außenlärmpegel ..................................................... 12 - 3 - - - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - 9 - - 10 - - 11 - (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) - 12 -

  • 2025-05-23_BP_Grünzug am Wettersbach_Begründung_Endfassung_neu
    Extrahierter Text

    - 2 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe, Notwendigkeit und Geltungsbereich ..................................... 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 6 2.1 Sanierungsgebiet ....................................................................................... 6 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 6 2.3 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 7 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 7 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 8 3.5 Belastungen ............................................................................................... 8 4. Planungskonzept ..................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 9 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 10 4.3 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 11 4.4 Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen ................................. 13 4.5 Erschließung ............................................................................................ 13 4.5.1 ÖPNV ...................................................................................................... 13 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 13 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 13 4.5.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 14 4.5.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 14 4.6 Gestaltung ............................................................................................... 15 4.6.1 Dächer und Dachaufbauten ..................................................................... 15 4.6.2 Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung ........... 15 4.6.3 Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 15 4.6.5 Einfriedungen........................................................................................... 16 4.6.6 Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 16 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 17 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 17 - 3 - Nicht überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 17 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................... 18 4.7.3 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................. 19 4.8 Belastungen ............................................................................................. 20 5. Umweltbericht ........................................................................................ 21 6. Statistik ................................................................................................... 21 6.1 Flächenbilanz........................................................................................... 21 6.2 Bodenversiegelung .................................................................................. 21 7. Bodenordnung ....................................................................................... 22 8. Kosten (überschlägig) ........................................................................... 22 8.1 Kosten zu Lasten der Stadt Karlsruhe ..................................................... 22 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ............................................................ 22 9. Finanzierung .......................................................................................... 22 10. Beipläne zur Begründung ..................................................................... 22 11. Übersicht der erstellten Gutachten ...................................................... 22 B. Hinweise ................................................................................................. 24 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 24 3. Entwässerung ........................................................................................ 25 4. Niederschlagswasser ............................................................................ 26 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 26 6. Baumschutz und Baumpflanzungen .................................................... 26 7. Altlasten ................................................................................................. 27 8. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 27 9. Private Leitungen ................................................................................... 28 10. Barrierefreies Bauen ............................................................................. 28 11. Erneuerbare Energien ........................................................................... 28 12. Dachbegrünung und Solaranlagen ...................................................... 28 13. Pflanzlisten ............................................................................................. 29 - 4 - - 5 - - 6 -     - 7 - - 8 - - 9 - - 10 - - 11 - - 12 - - 13 - - 14 - - 15 - - 16 - 4.6.4 - - 17 - von Garagen, Carports und Nebenanlagen - 18 - - 19 - - 20 - - 21 - Allgemeines Wohngebietca. 0,09 ha52,94% Gemeinbedarfsflächeca. 0,05 ha29,41% Gewässerrandstreifenca. 0,03 ha17,65% Gesamtca. 0,17 ha100,00% Gesamtflächeca. 0,17 ha 100,00% Versiegelung Stand 2013ca.0,1ha58,82% Derzeitige Versiegelung Stand 2024ca.0,05ha29,41% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,13ha76,47% 3 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 22 - Herstellung Dorfplatz inkl. festgesetzter Artenschutzmaßnahmen ca. 405.000 EUR Honorar Planungsleistungen Dorfplatzca. 80.000 EUR Gesamtca. 485.000 EUR - 23 - - 24 - - 25 - - 26 - - 27 -      - 28 -  - 29 -

  • Anlage_1_Synopse Frühzeitige Beteiligung_anonym_Endfassung
    Extrahierter Text

    - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - 9 - - 10 - - 11 - - 12 - - 13 - - 14 -

  • Anlage_2_Synopse TÖB2_Endfassung
    Extrahierter Text

    ....... 1 ................................................................. 2 ........................................................ 2 ......................................................................................................................... 3 ................................................. 3 .................................. 3 ............ 3 ........................................................................................... 3 ......................................................................................................................... 4 4 ...................................................................................................................... 4 .................................................................................................................. 6 ............................................................................................................... 8 ............................................................................................................. 10 ............................................................ 11 ........................................................................................................ 12 ..................................................................................... 14 ............................................................................... 14 ............................................................ 15 ............................................................................................... 15 ................................................................................................... 15 - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 -  - - - - - - - - 7 - - - -   - 8 -  - 9 -  - 10 - - 11 - - 12 - → → → → → → → → - 13 - - 14 - - 15 -

  • 2025-05-02 Gestaltungsplan Dorfplatz
    Extrahierter Text

    ́ ́ ́ ́ ́ ́ 3 Verkaufsstände je 3x3m Mobile Sanitäranlage 9 Sitzgarnituren LEGENDE Pflaster Rasenfugenpflaster Wassergebundene Wegedecke Einfassung Bäume Neu Bäume Bestand Planungshöhen Bestandshöhen Sichtbeton Sitzfläche Holz Rötlicher Sandstein Rasenfläche Bank EVITA Holzverkleidung Handlauf Stahl anthrazit Holzspielelement Abfallbehälter Sträucher-Trupps Salix Gefälle Schlitzrinne 218.81 6,0% Am Wetterbach Wetterbach Gebäude neu Hs.Nr. 83 Hs.Nr. 79 2.00 2.00 2.00 0.85 8.30 3.67 1.80 2.00 7.21 1.08 0.50 1.59 0.50 2.09 13.66 2.37 4.23 2.17 3.23 2.04 1.00 Winkelstützmauer mit Absturzsicherung Sitzstufen aus Naturstein Trockenmauer Sitzauflagen aus Holz Staudenpflanzung mineralisch gemulcht Poller Sorbus torminalis Crataegus monogyna Salix alba Trinkbrunnen 218.58 218.05 217,89 217,44 216,99 216,54 217,83 217,38 218.09 217,75 216,95 217,02 217,73 217,28 216,83 216,38 217,78 217,33 216,88 216,43 216,43 218.58 218.22 218,09 217,73 217,73 217,37 217,37 217.01 217,85 OKM 218,19 OKM 217,85 OKM 217,40 OKM 217,17 OKM 216,50 216,88 216,98 216,06 217,85 216,95 216,96 OKM 217,85 OKM 218.81 218.81 218.67 218.67 218.22 216,88 217,85 216,98 218,19 OKM 218,19 OKM 218,19 OKM 217,17 OKM 217,85 217.85 OKM 217.85 OKM 217.51 OKM 217.85 OKM 217.51 OKM 217.51 OKM 217.17 OKM 217.51 OKM 217.17 OKM 217,40 OKM 216,53 216,08 215.98 216,66 OKM 216,36 OKM 216,96 OKM 216,66 OKM 216,36 OKM 216,43 218.22 216,88 6,0% 3,0% 3,0% 2,0% 1,5% 3,8% 3,0% 2,0% 2,0% 1,0% 6,0% 6,0% 11,0% 3,0% 0,0 3,0% 3,0% 2,0% 3,0% 6,0% 1,0% Schnitthecke Carpinus betulus Ligustrum vulgare Rasenfugenpflaster mit Splittfüllung 64,61m² Rasenfugenpflaster mit Splittfüllung 43,90m² Stellfläche 10,00m² Rampe untere Ebene Wassergebundene Wegedecke 112,47m² Blockstufen Blockstufen Spielelement aus Baumstümpfen Rasen-/Staudenflurfläche 6,32m² 8er Betonpflaster Pflaster 108,46m² Pflegetreppe Fahrradstellplätze 12,06m² Rasen-/Staudenflurfläche 18,24m² Hochstaudenflur Saatgutmischung min. 50% Blumen und Kräuter Bodendeckerfläche Tiarella cordifolia 25,00m² Corylus avellana Cornus sanguinea Frangula alnus Cornus sanguinea Corylus avellana Frangula alnus Frangula alnus Corylus avellana Cornus sanguinea stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH Rastatter Straße 25 76199 Karlsruhe- Rüppurr t 0721.909989 - 0 f 0721.882906 info@stadtlandschaftplus.de www.stadtlandschaftplus.de ÄNDERUNG PLAN-NRINDEX PROJEKT INDEX BLATT-GR VERFASSER BAUHERR DATUM MASSSTAB GEZ. DATEI 494_Entwurf_überarbeitung_2024-11-18.dwg DATUMNAME Dorfplatz Grünwettersbach Entwurf Lageplan Stadt Karlsruhe Lammstraße 7 76133 Karlsruhe 1:100 02.05.2025 0,594 x 0,841= 0,5m² ALH 494/E.03.00 494/E.03.00 A B C D E

  • 2025-03-20 Schnitte Dorfplatz
    Extrahierter Text

    LEGENDE Pflaster Rasenfugenpflaster Wassergebundene Wegedecke Sitzblöcke aus Naturstein Gefälle Beton unbewehrt Betonpflaster Einzeiler 6,0% Schottertragschicht gewachsener Boden Planungshöhen 217,15 Bestandshöhen Böschung 1.00 Festausstattung Sitzgruppe Festausstattung Toilettenwagen Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Handlauf aus Stahl Wassergebundene Wegedecke Absberpoller Gehweg Bestand Einfassung Salix alba 'Liepde' 8er Betonpflaster Blockstufen rötlicher Sandstein Winkelstützmauer Holzverkleidung mit integrierter Absturzsicherung Handlauf aus Stahl Fahrradständer Fraxinus ornus 218.88 218.58 217.85 OKM 216.41 216.95 218.22 217.38 OKM 215.96 216.86 217.85 0.45 0.45 0.90 2.20 0.150.90 1.05 0.502.21 0.85 0.93 0.85 5.36 Schlitzrinne Trinkbrunnen Modell TBg eckig 218.09 3,0% 6,0% 3,0% 1,0% Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein 8er Rasenfugenpflaster Verlauf Blockstufen im Hintergrund Handlauf aus Stahl Rasen-/ Staudenflurfläche Verlauf Rampe im Hintergrund Wassergebundene Wegedecke Einfassung Traufstreifen mit Schotter Winkelstützmauer Handlauf aus Stahl Holzverkleidung mit integrierter Absturzsicherung Salix alba 'Liepde' Fraxinus ornus 217.01 216.66 OKM 217.17 OKM 217.85 OKM 218.19 OKM 218.09 216.95 218.22 216.98 216.53 216.36 OKM 216.06 217.75 217.85 OKM 217.51 OKM 217.04 0.19 0.34 1.406.746.016.85 0.90 0.50 2.09 0.90 0.30 0.30 0.30 2.002.50 0.35 0.34 0.85 0.34 Schlitzrinne 3,0% 1,0% Winkelstützmauer Holzverkleidung mit integrierter Arbsturzsicherung 8er Rasenfugenpflaster 8er Betonpflaster Rasen-/ Staudenflurfläche Fahrradständer Handlauf aus Stahl Verlauf Blockstufen im Hintergrund 218.22 218.09 217.85 OKM 217.00 216.95 217.38 OKM 217.75 0.35 2.502.008.29 0.90 0.36 0.50 0.91 1.90 0.93 0.85 Schlitzrinne Trinkbrunnen Modell TBg eckig Fraxinus ornus 3,0% 3,0% Gehweg Bestand Einfassung 8er Rasenfugenpflaster Absberpoller 218.80 218.67 1.20 0.13 3,0% 10,0% 8er Rasenfugenpflaster Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Wassergebundene Wegedecke Rasen-/Staudenflurfläche im Hintergrund L-Stein Beton Festausstattung Pavillion Sitzauflage Holz Alnus x spaethii 217.98 217.76 217.31 216.86 216.82 216.37 0.25 8.130.50 0.45 0.45 0.90 0.45 Schlitzrinne mit Einzeiler 3,0% ́ ́ ́ ́ ́ ́ ́ ́ 0.45 1.80 L- Stein Beton Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Handlauf aus Stahl Winkelstützmauer 8er Rasenfugenpflaster Festausstattung Pavillion Rasen-/ Staudenflurfläche Holzverkleidung mit integrierten Handlauf 8er Betonpflaster Fraxinus ornus Absturzsicherung Bodendecker Tiarella cordifolia 216.51 216.50 216.96 217.41 217.86 218.02 217.94 218.19 OKM 218.02 1.35 2.001.458.610.50 3.00 2.24 2,0% 0.85 1.00 Rampe 8er Betonpflaster Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Handlauf aus Stahl Winkelstützmauer Blockstufe: 15cm aus Beton Sitzauflage Holz Rasen-/Staudenflurfläche Alnus x spaethii Holzverblendung mit integriertem Handlauf Bodendecker Tiarella cordifolia 216.38 216.83 217.28 217.38 217.40 OKM 217.10 216.95 217.85 OKM 217.58 217.02 0.45 0.45 1.84 1.64 0.90 1.80 2,0% 0.85 0.85 8er Rasenfugenpflaster Blockstufen rötlicher Sandstein Handlauf aus Stahl Rampe Einfassung Traufstreifen mit Schotter Handlauf aus Stahl Verkleidung aus Holz je 5cm Abstand Winkelstützmauer 217.01 216.66 OKM 217.17 OKM 217.85 OKM 218.19 OKM 218.09 218.22 216.98 216.36 OKM 216.06 217.75 217.85 OKM 217.51 OKM 0.19 0.34 1.406.746.016.85 2.09 0.30 0.30 0.30 2.002.50 0.35 0.34 0.34 Schlitzrinne 3,0% 6,0% 6,0% 6,0% stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH Rastatter Straße 25 76199 Karlsruhe- Rüppurr t 0721.909989 - 0 f 0721.882906 info@stadtlandschaftplus.de www.stadtlandschaftplus.de ÄNDERUNG PLAN-NRINDEX PROJEKT INDEX BLATT-GR VERFASSER BAUHERR DATUM MASSSTAB GEZ. DATEI 494_Entwurf_überarbeitung_2024-11-18.dwg DATUMNAME Dorfplatz Grünwettersbach Entwurf Schnitte Stadt Karlsruhe Lammstraße 7 76133 Karlsruhe 1:100 20.03.2025 0,594 x 0,841= 0,5m² ALH 494/E.03.01 494/E.03.01 A B C D E Schnitt E-E' Schnittansicht A-A' - Gesamtschnitt mit Festausstattung Schnittansicht B-B' - ohne Festausstattung Schnittansicht D-D' Schnittansicht F-F' Schnittansicht 1-1' Schnitt 2-2' Schnittansicht C-C' - Rampe

  • 20250GR-Vorlage BP_Grünzug am Wettersbach Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 08.07.2025 2 Ö Anhörung Planungsausschuss 24.07.2025 4 N Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Ortschaftsrates Wettersbach und Vorberatung im Planungsausschuss, das Bebauungsplanverfahren „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe- Grünwettersbach mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und der ergänzenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Veröffentlichung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 485.000,00 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten stehen noch nicht fest. Gesamteinzahlung: 120.000,00 Euro aus Fördermitteln (Sanierungsmittel) Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Anlass, Ziele und Inhalte der Planung Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in dem durch Beschluss des Gemeinde- rates vom 24. November 2015 förmlich festgelegten „Sanierungsgebiet Grünwettersbach“ geschaffen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet wurden unter anderem folgende Sanierungsziele herausgearbeitet: • Entwicklung eines identitätsstiftenden Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität abseits der Orts- durchfahrt am Wettersbach. • Erhalt und Verbesserung des gewachsenen Ortsbildes und der vorhandenen typischen Bebauung. • Weiterentwicklung eines qualifizierten linearen Fußwegeangebotes in zweiter Reihe abseits der stark belasteten und in ihren Querschnitten nicht veränderbaren Ortsdurchfahrt entlang des Wettersbachs zur Verknüpfung der Ortsmittelpunkte und Verbesserung der Querbeziehungen. • Gestaltung erlebbarer Freiflächen entlang des Wettersbachs für unterschiedliche Personen- gruppen sowie Qualifizierung der bachbegleitenden Freiflächen im Hinblick auf die Gewässer- verbesserung. • Umnutzung vorhandener landwirtschaftlicher Nebengebäude mit dem Ziel des weiteren Angebots an wohnbaulichen Entwicklungsoptionen unter Erhalt der historischen Bausubstanz und des Ortsbildes. [...] Der Planungsausschuss hat diese Zielsetzungen in seiner öffentlichen Sitzung vom 17. März 2016 zur Kenntnis genommen und zu ihrer Umsetzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grünzug am Wettersbach“ beschlossen (siehe TOP 1 der Beschlussvorlage Nr. 106). In der Folge wurde unter mehrfacher Beteiligung der Öffentlichkeit und des Ortschaftsrates Wetters- bach unter anderem ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für den zukünftigen Dorfplatz entwickelt. Der Dorfplatz soll als „Neue Dorfmitte“ eine ganzjährige Aufenthaltsqualität bieten und auch die Durchführung von kleineren Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen in begrenzter Anzahl (es besteht ein Bedarf für etwa 10 Veranstaltungen pro Jahr) ermöglichen. Als problematisch erwiesen sich der Umfang der ebenfalls beabsichtigten ökologischen Erneuerung des Gewässerrandstreifens des Wettersbaches sowie die geplante Wegeverbindung vom Lindenplatz über den Dorfplatz mit Brücken- schlag zur Straße Im Rodel. Mangels Verfügbarkeit einiger hierfür benötigter „Schlüsselgrundstücke“ und eines hierdurch bedingten langfristigen Umsetzungshindernisses für den Bebauungsplan musste auf die Planung der Wegeverbindung verzichtet und der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gebietsgröße von etwa 0,74 ha erheblich reduziert werden. Insoweit darf auf die genaueren Erläuterungen in der Informationsvorlage Nr. 2023/0334 verwiesen werden, die vom Planungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung vom 11. Mai 2023 zur Kenntnis genommen wurden. Das circa 0,17 ha große Plangebiet befindet sich im historischen Ortskern des Stadtteils Grünwetters- bach. Es liegt eingebettet zwischen dem Wettersbach und der als Ortsdurchfahrt fungierenden L 623 (Straße Am Wetterbach) auf der Höhe des Lindenplatzes. Topographisch fällt das Plangebiet von der Straße Am Wetterbach zum Bachlauf hin teilweise stark ab. Entlang des Wetterbaches ist eine biotop- ähnliche Vegetation vorhanden. Der fünf Meter breite Gewässerrandstreifen ist aufgrund seiner ökolo- – 3 – gischen Funktion nach wasserrechtlichen Vorschriften besonders geschützt (§ 38 Wasserhaushalts- gesetz und § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg). Die Umgebung des Plangebietes wird geprägt von giebelständig zur Ortsdurchfahrt stehenden Wohnhäusern mit rückwärtigen Scheunen und Wirt- schaftsgebäuden. Der bauliche Bestand im Plangebiet beschränkt sich dabei auf ein Wohngebäude und zwei Wirtschaftsgebäude, die in das Planungskonzept des Bebauungsplanes integriert wurden. Zwei weitere Gebäude auf dem Areal des zukünftigen Dorfplatzes und des Grundstückes Am Wetterbach 79 sind bereits abgebrochen worden. Diese nun brachliegende Fläche wurde gerodet. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans, auf den insoweit verwiesen wird. Das für die Errichtung des Dorfplatzes vorgesehene und überdies mit einem Baufenster überplante Grundstück Am Wetterbach 79, Flurstück Nr. 70100, steht ebenso wie das als Gewässerrandstreifen ausgewiesene Flurstück Nr. 70100/2 im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das zweite Grundstück im Plangebiet gehört einem Privateigentümer. Teile des Plangebietes sind in den Geltungsbereich des seit dem 12. November 1999 rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 727 „Im Löhl / Im Rodel“ einbezogen. Die dort vorhandenen Festsetzungen sollen nun zwecks Neuordnung der planungsrechtlichen Verhältnisse durch die Regelungen des hiesigen Bebauungsplanes verdrängt werden. Eine besondere Herausforderung in der Planung stellt die Lärmbelastung des Plangebietes durch den Verkehr auf der stark befahrenen Ortsdurchgangsstraße dar. Der Verkehrslärm wurde zusammen mit weiteren Lärmimmissionen, die von den in der Umgebung existierenden Gewerbebetrieben und Sportanlagen verursacht werden, in einer schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Koehler & Leutwein erhoben und rechnerisch in einer Schallimmissionsprognose bewertet. Aufgrund des von der L 623 ausgehenden Verkehrslärms ergeben sich im Plangebiet sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum zum Teil hohe Belastungen, welche über den Orientierungswerten der DIN 18005 und auch über den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) liegen. Der auf das Plangebiet einwirkende Betriebs- und Sportanlagenlärm erwies sich demgegenüber als unproblematisch. Die Belange des Artenschutzes wurden in fachlicher Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz durch das Sachverständigenbüro arguplan untersucht und in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag bewertet. Im Ergebnis wurden Auswirkungen der Planung auf verschiedene Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und den national geschützten Feuersalamander festgestellt. Dauerhaft unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse konnten jedoch ausgeschlossen werden. Das Planungskonzept ist darauf ausgelegt, die Aufenthaltsqualität im Ortskern von Grünwettersbach durch die Errichtung eines neuen Dorfplatzes in einem von der Durchgangsstraße ab- und dem Natur- raum Wettersbach zugewandten Bereich zu verbessern. Daneben werden durch die Ausweisung von Baufenstern samt Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) die historische, ortsbildprägende Bebauung ebenso wie die historische Straßenflucht planungsrechtlich abgesichert und die Wohn- funktion gestärkt. Die Art der baulichen Nutzung wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für den Bereich des Dorfplatzes und im Übrigen durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt. In dem allgemeinen Wohngebiet werden Anlagen für sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tank- stellen aus dem Katalog der sonst zulässigen bzw. ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungen ausgeschlossen. Einschränkende Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung werden durch Festsetzungen der Wand- höhe, der Grundflächenzahl (GRZ) und der Anzahl der Vollgeschosse getroffen. Mit der Festsetzung – 4 – einer GRZ von 0,5 im WA wird der nach § 17 Abs. 1 BauNVO für die Obergrenze vorgesehene Orientierungswert von 0,4 für allgemeine Wohngebiete überschritten. Diese Überschreitung recht- fertigt sich städtebaulich durch die gewünschte Angleichung an den baulichen Bestand und den Erhalt des typischen Ortsbildes. Soweit darüber hinaus zugelassen wird, dass die zulässige Grundfläche durch Garagen und Stellplätze sowie Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50 Prozent auf dann 0,75 erhöht werden kann, bleiben gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gleichwohl gewahrt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im zeichnerischen Teil mittels Baugrenzen und Bau- linien als Baufenster definiert. Die Lage und Größe der Baufenster orientiert sich am ehemaligen und noch vorhandenen Gebäudebestand. Soweit durch Baulinien ein einseitiger oder zweiseitiger Anbau an die seitlichen Grundstücksgrenzen vorgegeben wird, dient dies dem Erhalt der historisch gewach- senen städtebaulichen Struktur des Ortskerns. Der in zentraler Lage geplante zukünftige Dorfplatz wird nicht nur fußläufig, sondern über die beiden nahegelegenen Bushaltestellen auch gut mit dem ÖPNV erreichbar sein. Darüber hinaus stehen den Besuchern einige öffentliche Parkplätze zusammen mit Fahrradstellplätzen auf dem Lindenplatz und vereinzelt in Seitenstraßen zur Verfügung. In dem allgemeinen Wohngebiet können die bauordnungs- rechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken innerhalb der Baufenster oder auf den dafür vorgesehenen Flächen hergestellt werden. In den örtlichen Bauvorschriften werden die ortsbildprägenden Merkmale der vorhandenen Bebauung aufgegriffen und durch verschiedene gestalterische Anforderungen, unter anderem hinsichtlich der zulässigen Dachform (gleichschenkliges Satteldach mit definierter Dachneigung), der Dachdeckung, Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Solaranlagen, Werbeanlagen, Einfriedigungen sowie der Begrü- nung unbebauter Grundstücksflächen, konserviert. Unbebaute Flächen der Baugrundstücke sind grundsätzlich zu begrünen und mit Bäumen und/oder Sträuchern zu bepflanzen oder einzusäen. Schottergärten und einer Begrünung gleichermaßen entgegenstehende Gestaltungen der nicht für eine zulässige Nutzung benötigten unbebauten Grundstücksflächen sind unzulässig. Als Maßnahme der Grünordnung ist des Weiteren vorgesehen, auf der Gemeinbedarfsfläche Pflanz- bindungen für insgesamt drei Bäume festzusetzen. Die naturnahe Ausgestaltung des Dorfplatzes im Einzelnen bleibt jedoch der Ausführungsplanung vorbehalten. Bereits vorhandene Baumstandorte außerhalb des Gewässerrandstreifens werden planungsrechtlich durch Erhaltungsbindungen gesichert. Um dem Versiegelungsgrad entgegenzuwirken, ist darüber hinaus für das gesamte Plangebiet eine Einschränkung der zulässigen Breite von Zufahrten und Zuwegungen sowie eine Verpflichtung zur Verwendung wasserdurchlässiger und begrünbarer Beläge auf befestigten Flächen vorgesehen. Durch die Festsetzung einer verpflichtenden Dachbegrünung von Garagen, Carports und Nebenanlagen mit geeigneten Dachformen, die auch in Kombination mit Solaranlagen funktioniert, werden positive Effekte für das Mikroklima angestrebt. Um späteren Verstößen gegen artenschutzrechtliche Verbote vorzubeugen, werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für Vögel, Fledermäuse und den Feuersalamander festgesetzt. In Anbetracht der Lärmbelastung des Plangebietes durch den Straßenverkehr sind geeignete Lärm- minderungsmaßnahmen erforderlich, die entsprechend den Empfehlungen des Gutachters und in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden. Vorgesehen sind passive Schallschutzmaßnahmen, namentlich Anforderungen an die Luft- schalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit von den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von lärmabschirmenden Bauwerken wurden vorrangig geprüft, aber aufgrund der städtebaulichen und topographischen Situation verworfen. Um sicher- zustellen, dass Veranstaltungen auf dem künftigen Dorfplatz nicht zu übermäßigen Lärmbeeinträch- tigungen für die Nachbarschaft Sinne der Freizeitlärmrichtlinie führen, wird bei der Nutzungsüber- lassung an Veranstaltende unter anderem darauf geachtet werden müssen, die Gesamtzahl solcher – 5 – Veranstaltungen pro Kalenderjahr (höchstens 18) und ihre Häufigkeit (maximal zwei aufeinanderfolgende Wochenenden) zu beschränken. II. Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Der vorliegende Bebauungsplan setzt eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m 2 fest und dient der Innentwicklung. Er wird daher gemäß § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß den §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 BauGB kann in diesem Fall auf eine ansonsten vorgeschriebene Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet werden. Darüber hinaus ist ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich. Die Umweltbelange wurden gleichwohl – wie oben dargelegt – hinsichtlich ihrer materiellen Anfor- derungen geprüft und in der Planung berücksichtigt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand im Rahmen einer öffentlich bekannt gemachten Bürgerversammlung in der Heinz-Barth-Schule am 12. Juli 2023 statt. Danach waren Äußerungen zum Bebauungsplanentwurf sowie Einsichtnahmen über die Internetseite der Stadt Karlsruhe in der Zeit vom 13. Juli bis 31. Juli 2023 möglich. Aus der Öffentlichkeit ist die Befürchtung geäußert worden, die geplante Dorfplatznutzung könne zu einer weiteren Verschärfung der Lärmsituation für die Anwohner, insbesondere auch im rückwärtigen Bereich der Grundstücke, führen. Der von dem Dorfplatz ausgehende Freizeitlärm wurde jedoch gut- achterlich bewertet und für unkritisch befunden. Für den Fall seltener Ereignisse in Form von größeren Veranstaltungen mit Lautsprechern hat der Lärmgutachter empfohlen, die Nutzung von Lautsprechern im Nachtzeitraum zu regulieren, was über entsprechende Auflagen zu einer erforderlichen straßen- rechtlichen Sondernutzungserlaubnis erfolgen kann. Weitere Vorbehalte wurden wegen möglicher Müllablagerungen und Verschmutzungen sowie Geruchsbelästigungen geäußert. Die Unterhaltung des Dorfplatzes als städtische Fläche obliegt jedoch der Stadt und kann folglich an die Erfordernisse vor Ort angepasst werden. Die vormals geplante Infrastrukturscheune mit Toilettenanlage, von der etwaige Gerüche hätten ausgehen können, ist nicht mehr Bestandteil der Dorfplatzplanung. Von anderer Seite wurden der Standort sowie der Bedarf für einen identitätsstiftenden Dorfplatz hinter- fragt und die Befürchtung geäußert, der ursprüngliche gewachsene Dorfkern am Wetterbach könne unwiederbringlich verloren gehen. Die letztgenannte Befürchtung erweist sich allerdings aus Sicht der Stadtplanung als unbegründet, da der Bebauungsplan mitsamt den örtlichen Bauvorschriften gerade darauf abzielt, das Ortsbild zu erhalten und den Naturraum Wettersbach erlebbar zu machen. Der Standort wurde bewusst ausgewählt. Unbegründet erscheint auch die ebenfalls geäußerte Befürch- tung, die an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke könnten an Wert verlieren. Weitere Bedenken aus der Öffentlichkeit beziehen sich auf mögliche Beeinträchtigungen der Funktion des Wettersbaches und des angrenzenden Gewässerrandstreifens durch Spaziergänger*innen. Diesen Bedenken wird dadurch Rechnung getragen, dass kein direkter Zugang zum Wettersbach eröffnet wird und ein Schutz des Gewässerrandstreifens durch geeignete Vorkehrungen möglich ist. Weitere Einwendungen beziehen sich auf das Grundstück Flurstück Nr. 70095 und dessen zunächst beabsichtigte Einbezie- hung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die dortige Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche in zweiter Reihe. Es wurde explizit der Wunsch geäußert, dieses Grundstück aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Diesem Wunsch konnte letztlich entsprochen werden, da die Erstreckung des Plangebietes auf dieses Grundstück zur Umsetzung der verbleibenden wesentlichen Zielsetzungen nicht zwingend erforderlich ist. Die festgesetzten Erhaltungsbindungen für bestehende Bäume sind dem verpflichteten Grundstückseigentümer zumutbar. Weiteren Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der Lebensräume von Fledermäusen, Feuersalamandern und Zaun- eidechsen wird durch die gutachterlich vorgeschlagenen und im Bebauungsplan festgesetzten Arten- schutzmaßnahmen Rechnung getragen. Hinterfragt wurde auch der Erhalt ortsbildprägender Dach- formen durch entsprechende Regelungen in den örtlichen Bauvorschriften. Der Erhalt des prägenden Ortsbildes ist jedoch ein wesentliches Anliegen der Planung, auf das aus Sicht der Stadtplanung nicht verzichtet werden soll. Schließlich wurde auch noch ein Mangel an Parkplätzen für Besucher und Ausrichter von Veranstaltungen auf dem Dorfplatz beklagt. Von der Stadtplanung werden jedoch die – 6 – vorhandenen Parkplätze auf dem Lindenplatz und im öffentlichen Verkehrsraum in Anbetracht der geplanten Nutzung und der guten Erreichbarkeit des Dorfplatzes mit anderen Verkehrsmitteln als ausreichend angesehen. Das Stadtplanungsamt hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der als Anlage 1 beigefügten Synopse zusammengestellt und im Einzelnen kommentiert. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Anschreiben vom 20. Dezember 2024 initiiert. Es bestand Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf bis zum 7. Februar 2025. Stellung genommen haben das Präsidium Technik Logistik Service der Polizei, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, die TransnetBW GmbH, das Referat 21 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Netze BW GmbH, die VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, das Gesundheitsamt beim Landratsamt Karls- ruhe, die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, die untere Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, die untere Naturschutzbehörde, die untere Wasserbehörde und die untere Abfallrechts-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde. Durchgreifende Bedenken gegen die Planung wurden nicht geäußert. Die vorgebrachten Anregungen wurden größtenteils übernommen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Zusammenstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch das Stadtplanungsamt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse verwiesen. III. Ergänzende Erläuterung zur CO 2 -Relevanz Mit dem Bebauungsplan wird eine Bebauung des baulich vorgeprägten, aber brachgefallenen Grund- stückes Flurstück Nr. 70100 ermöglicht und der vorhandene Gebäudebestand im Plangebiet planungs- rechtlich abgesichert. Eine Verursachung hoher Energieverbräuche durch größere Neubauaktivitäten ist erst einmal nicht zu erwarten. Da der Bebauungsplan dennoch die Grundlage für bauliche Verände- rungen und damit einhergehende Emissionen bildet, ist mit geringfügigen negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz zu rechnen. Eine energieeffiziente Ausführung bei der baulichen Umsetzung ist Aufgabe der jeweiligen Bauherrinnen und Bauherrn. IV. Ergänzende Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Stadt Karlsruhe entstehen in der Umsetzung des Bebauungsplanes Kosten für die Planung und Herstellung des Dorfplatzes. Bislang wird von Gesamtkosten in Höhe von etwa 485.000 Euro ausge- gangen und die entsprechenden Mittel stehen beim Projekt 7.661217 ASP Grünwettersbach zur Verfügung. Über Sanierungsmittel kann ein Anteil in Höhe von maximal 200.000 Euro (800 m² x 250 €/m²) gefördert werden. Effektiv beträgt die Finanzhilfe von Land/Bund (60 %) 120.000 Euro. Die Maßnahme soll in 2025 begonnen und 2026/27 zum Abschluss gebracht werden. IV. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des Bebauungsplanes „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 wiedergibt. Der erreichte Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und zusätzliche Offenlage in Papierform. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die endgültige Abwägungsentscheidung vorbereitet und der Bebauungsplan dem Gemeinderat zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Dem Gemeinderat kann danach empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. – 7 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Ortschaftsrates Wettersbach und Vorberatung im Planungsausschuss, das Bebauungsplanverfahren „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe- Grünwettersbach mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und der ergänzenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Veröffentlichung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 29.07.2025 TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Grünzug am Wettersbach", Karlsruhe-Grün- wettersbach; Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: 2025/0525 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Ortschaftsrates Wettersbach und Vorbera- tung im Planungsausschuss, das Bebauungsplanverfahren „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im In- ternet und der ergänzenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbu- ches (BauGB) fortzusetzen. Der Veröffentlichung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (41 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 24. Juli 2025: Und da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025