Carsharing fördern: Angebotsausbau ermöglichen durch mehr Stellplätze im öffentlichen Raum

Vorlage: 2025/0524
Art: Antrag
Datum: 27.05.2025
Letzte Änderung: 31.07.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 20

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.07.2025

    TOP: 2

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0524 Eingang: 27.05.2025 Carsharing fördern: Angebotsausbau ermöglichen durch mehr Stellplätze im öffentlichen Raum Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 20 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 24.07.2025 Ö Behandlung Die Stadt Karlsruhe weist weiterhin an der Nachfrage der Carsharing-Anbieter orientiert allgemeine Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum aus, damit noch mehr Menschen Zugang zur Mobilität mit geteilten KFZ erhalten. Im Rahmen des IQ-Leitprojekts „Parkraummanagement“ evaluiert die Verwaltung dieses Vorgehen und prüft die Vergabe von konkreten Carsharing-Unternehmen zugeordneten Carsharing-Stellplätzen mit einem einfachen unbürokratischen Interessensbekundungsverfahren. Begründung/Sachverhalt: Karlsruhe gilt bundesweit als Vorreiterstadt beim Carsharing: Keine andere Kommune in Deutschland weist so viele Teilnehmende im Verhältnis zur Bevölkerungszahl auf. Und damit ist Karlsruhe erfolgreich: Die Anzahl der privaten PKW und damit der Flächenverbrauch gehen in der Stadt tatsächlich zurück, während die Mobilitätsoptionen noch vielfältiger werden. Zudem ist Carsharing für viele Nutzer*innen wirtschaftlich attraktiv: Bis zu einer jährlichen Fahrleistung von etwa 12.000 Kilometern ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto. So wird die Mobilität mit dem Auto allen Menschen unabhängig vom Einkommen zugänglich. Die Steigerung der Mitgliedszahlen von jährlich über 10% zeigen: Die Nachfrage wächst. Damit Carsharing langfristig angenommen und zuverlässig nutzbar bleibt, muss das Angebot in allen Stadtteilen mit der Nachfrage mithalten. In mehreren Quartieren stößt der Anbieter Stadtmobil bereits an Grenzen, weil keine privaten Stellflächen mehr angemietet werden können. Ohne zusätzliche öffentliche Stellplätze droht eine sinkende Verfügbarkeit – was wiederum die Attraktivität des Systems gefährdet. In Stadtteilen mit hoher Nachfrage müssen daher gezielt weitere Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden – insbesondere, um mittelfristig durch die Reduktion privater Fahrzeuge den Parkdruck insgesamt zu senken. Studien belegen: Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu zehn private Pkw. Auch wenn nicht jeder Haushalt vollständig auf ein eigenes Auto verzichten kann, sind die Potenziale für eine flächeneffiziente und nachhaltige Mobilität in Karlsruhe noch lange nicht ausgeschöpft – zumal bereits der durch Carsharing ermöglichte Verzicht auf ein Zweitauto, wie er vielerorts praktiziert wird, einen wichtigen Beitrag leistet. – 2 – Unterzeichnet von: Christian Klinkhardt Ivo Dujmović Ceren Akbaba Aljoscha Löffler Dr. Sonja Klingert Yvette Melchien Dr. Raphael Fechler Sibel Uysal

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Carsharing fördern: Angebotsausbau ermöglichen durch mehr Stellplätze im öffentlichen Raum Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2025/0518 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 24. Juli 2025, nichtöffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juni 2025

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0524 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Carsharing fördern: Angebotsausbau ermöglichen durch mehr Stellplätze im öffentlichen Raum Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 21 Ö Verweis in PlanA Planungsausschuss 24.07.2025 2 Ö Behandlung Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe hat bereits in den letzten Jahren Carsharing gefördert, indem für den öffentlichen Raum Stellflächen und Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung gestellt wurden, welche Carsharing- Fahrzeuge bevorrechtigen. Dies soll im verträglichen Maße weiterverfolgt werden, hierbei werden auch die Erkenntnisse des IQ- Leitprojektes „Parkraummanagement“ beachtet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zu: Die Stadt Karlsruhe weist weiterhin an der Nachfrage der Carsharing-Anbieter orientiert allgemeine Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum aus, damit noch mehr Menschen Zugang zur Mobilität mit geteilten KFZ erhalten. In Karlsruhe gibt es bislang nur ein Unternehmen, welches Carsharing im öffentlichen Raum anbietet. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadt Karlsruhe ein unbürokratisches, pragmatisches Vorgehen für die Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum. Mit der Aufnahme des Carsharing- Zusatzzeichens in die StVO im Jahr 2020 wurden sukzessiv Carsharing-Stellplätze mit der StVO- Beschilderung im ganzen Stadtgebiet ausgewiesen. Zwischenzeitlich stehen im öffentlichen Raum knapp 200 Carsharing-Stellplätze zur Verfügung. Dies ist im Vergleich mit anderen Städten eine sehr hohe Anzahl. Mit weitem Abstand liegt Karlsruhe deshalb auch auf Platz 1 der Rangliste der Städte mit der besten Carsharing-Versorgung. Diese Stellplätze werden vom Anbieter stationsbasiert genutzt. Gleichzeitig wurden knapp 300 Ausnahmegenehmigungen an die „stadtflitzer“ (freefloating-Flotte des Anbieters) vergeben, so dass diese in allen Bewohnerparkzonen und an Parkscheinautomaten abgestellt werden dürfen. Somit hat die Stadt Karlsruhe in den letzten Jahren Carsharing gefördert, indem für den öffentlichen Raum Stellflächen und Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung gestellt wurden, welche Carsharing- Fahrzeuge bevorrechtigen. Dies soll im verträglichen und grundsätzlich bedarfsorientierten Maße weiterverfolgt werden. Die Stadtverwaltung ist deshalb auch im regelmäßigen Austausch mit dem Ziel insbesondere, die konkreten Bedürfnisse der Nutzer bezüglich der Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen zu besprechen und bestmöglich zu decken. Zuletzt erfolgte ein Austausch am 20. Februar 2025. Hierbei fließen auch die Erkenntnisse des IQ-Leitprojektes „Parkraummanagement“ mit ein. Zu: Im Rahmen des IQ-Leitprojekts „Parkraummanagement“ evaluiert die Verwaltung dieses Vorgehen und prüft die Vergabe von konkreten Carsharing-Unternehmen zugeordneten Carsharing-Stellplätzen mit einem einfachen unbürokratischen Interessensbekundungs-verfahren. Im Rahmen des IQ-Leitprojekts „Parkraummanagement“ zeigt sich, dass die Ansprüche und Bedarfe an den öffentlichen Raum, speziell an die Parkstände und Seitenräume, weiterhin vielfältig sind und bleiben (Sichtfelder an Knotenpunkten und Fußgängerquerungen, Bäume, Versickerungsflächen, Außenbewirtungen, Fahrradständer, Müllabholflächen etc.). Da bereits ein hoher Standard an Carsharing im öffentlichen Raum besteht, sollen die eigens für Carsharing ausgewiesenen Stellplätze in moderaterem und weiterhin bedarfsorientieren Maß ergänzt werden. Dies trägt dem IQ-Leitprojekt „Parkraummanagement“ Rechnung, da die Ergänzung mit den Entwicklungen der Parkraum-Verteilung im öffentlichen Raum abzugleichen ist. Ideen mit Stellplatzwünschen im öffentlichen Raum liegen der Verwaltung vor und werden aktuell geprüft. Zudem geht die Verwaltung davon aus, dass weitere Anträge für Ausnahmegenehmigungen für „stadtflitzer“ gestellt werden. Von der Verwaltung wurden die Anforderungen für ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren laut der gesetzlichen Vorgaben geprüft, z.B. im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Ein solches Verfahren ist notwendig, um anbieterspezifische – 3 – Ausweisungen vornehmen zu können. Der Aufwand des Verfahrens wäre sehr hoch und dessen Mehrwert hinsichtlich der vermehrten Ausweisung von Stellplätzen begrenzt, da durch dieses Verfahren nicht mehr Stellplätze als beim bisherigen Verfahren ausgewiesen werden können. Jedoch würde die Flexibilität z.B. für die kurzfristige Einrichtung weiterer Stellplätze verloren gehen. Die jetzige Anzahl von Carsharing-Stellplätzen wäre mit einem Auswahlverfahren sicherlich nicht erreicht worden. Ein Mehrwert für die Betreiber wäre, dass ein anbieterspezifisches Schild z.B. mit dem Logo des Unternehmens angebracht werden darf, welches den bisherigen Zusatz „Carsharing“ ersetzt. Zudem würde eine verbindliche Zeitspanne (bis zu 8 Jahren) für die Nutzung festgelegt werden. Ein Mehrwert aus kommunaler Sicht wäre, dass dann Gebühren für die Stellplätze eingefordert und Pflichten an den Betreiber weitergegeben werden könnten z.B. Verkehrssicherung (Winterdienst), Ahndung (Abschleppen). Die Stadtverwaltung empfiehlt – auch mit Blick auf die vorhandenen Personalressourcen, welche den Einnahmen gegenzurechnen wären - derzeit kein Auswahlverfahren durchzuführen. Würden sich jedoch weitere Carsharing-Anbieter in Karlsruhe ansiedeln, würde die Verwaltung ein solches Verfahren aufgreifen, damit die Carsharing-Stellplätze weiterhin stationsbasiert (zugeordnet zum jeweiligen Anbieter) genutzt werden könnten.