Umsetzung des Landesprogramms "Wohnungstausch" in Karlsruhe

Vorlage: 2025/0521
Art: Anfrage
Datum: 27.05.2025
Letzte Änderung: 27.06.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0521 Eingang: 27.05.2025 Umsetzung des Landesprogramms "Wohnungstausch" in Karlsruhe Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 30 Ö Kenntnisnahme 1. Beabsichtigt die Stadt Karlsruhe, das Landesprogramm „Wohnungstausch“ umzusetzen, und wenn ja, ab wann ist der Start geplant? 2. Mit welchem konkreten Personalaufwand (Stellenumfang, Zuständigkeiten) rechnet die Stadt für die Durchführung des Programms? 3. Welche Maßnahmen zur Information und Ansprache der Bevölkerung sind geplant, insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit und zielgerichtete Werbung? Begründung/Einordnung: Der Wohnungstausch stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Schaffung neuen Wohnraums dar – insbesondere, da er schneller umsetzbar ist als Neubauprojekte. Das Landesprogramm „Wohnungstausch“ kann dazu beitragen, bestehende Wohnflächen effizienter zu nutzen. Die Umsetzung ist jedoch anspruchsvoll: Kleinere, neu vermietete Wohnungen sind häufig nicht günstiger als ältere, größere – was den Anreiz zum Tausch mindert. Zudem ist das Programm auf Umzüge innerhalb der Stadtgrenzen beschränkt und erfordert eine enge Begleitung durch die Kommune. Erschwerend kommt hinzu, dass das Programm ohne ausreichenden Vorlauf gestartet wurde, auf zunächst lediglich eine Million Euro begrenzt ist und ausschließlich durch die Kommune abgewickelt werden darf – inklusive Auszahlung der Prämien. Diese Rahmenbedingungen stellen für die Städte eine erhebliche Herausforderung dar. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0521 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Umsetzung des Landesprogramms "Wohnungstausch" in Karlsruhe Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 30 Ö Kenntnisnahme 1. Beabsichtigt die Stadt Karlsruhe, das Landesprogramm „Wohnungstausch“ umzusetzen, und wenn ja, ab wann ist der Start geplant? Das Land Baden-Württemberg hat aktuell das Programm „Wohnflächenbonus BW“ aufgelegt, um den Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung zu fördern. Es muss beim Wohnungswechsel eine Verkleinerung von mindestens 15 m² erfolgen. Voraussetzung für den Landeszuschuss ist, dass dem Wohnungswechsel eine kommunale Aktivität bzw. ein Programm, wie z.B. eine Tauschbörse, die konkrete Vermittlung von Wohnraum oder ein Anreizsystem zur Wohnraumverkleinerung vorausgeht. Nach erfolgtem Wohnungswechsel können die Kommunen dafür Zuschüsse beim Land beantragen. Der Zuschuss geht an die Kommune. Eine direkte Bezuschussung der Mieterinnen und Mieter durch das Land erfolgt nicht. Die Stadt könnte durch eigene Förderrichtlinien bestimmen, dass die Mieterinnen bzw. Mieter einen Zuschuss erhalten. Die Stadt erfüllt aktuell die notwendigen Voraussetzungen nicht, um den Zuschuss zu beantragen und gegebenenfalls an die Mieterinnen und Mieter weiterzureichen. In der aktuellen Situation sehen wir auch keine Kapazitäten, dies umzusetzen. Die Volkswohnung als kommunales Wohnungsunternehmen ist bei der Thematik Wohnungsverkleinerungen bereits aktiv und unterstützt ihre Mieterinnen und Mieter bei der Umsetzung. Um dem immer enger werdenden Wohnungsmarkt gerechter werden zu können und die Wohnungen ab einer Größe von vier Zimmern bedarfsgerecht belegen zu können, hat die Volkswohnung im Jahr 2023 mit ihrem Pilotprojekt „Freiraum statt Großraum“ ein Programm zur Wohnraummobilisierung ins Leben gerufen. Mithilfe des Projekts können Mietparteien, die sich um mindestens ein Zimmer verkleinern möchten, bevorzugt mit kleineren Wohnungen versorgt werden. Um die Verkleinerung attraktiv zu gestalten, ist eine Mietpreismitnahme bis zu 100 Prozent möglich. Im Rahmen des Pilotprojektes „Freiraum statt Großraum“ wurden rund 1.500 Mietparteien mit einem Anschreiben und einem Flyer angeschrieben. Voraussetzung war ein mindestens fünf Jahre alter Mietvertrag für eine Wohnung von mindestens vier Zimmern. Nach den erfolgten Rückmeldungen wurden persönliche Gespräche mit den interessierten Mietparteien geführt und rund 50 Mietgesuche erfasst. Bislang konnte im Rahmen dieser Kampagne in sieben Fällen ein Umzug realisiert werden. 2. Mit welchem konkreten Personalaufwand (Stellenumfang, Zuständigkeiten) rechnet die Stadt für die Durchführung des Programms? Die Umsetzung eines Förderprogramms sowie die Prüfung und Abwicklung jedes Einzelfalls stellt einen hohen bürokratischen Verwaltungsaufwand dar. Für die Erstellung und Durchführung eines Förderprogramms ergibt sich somit ein erhöhter Personalaufwand, der noch systematisch zu ermitteln wäre. – 2 – 3. Welche Maßnahmen zur Information und Ansprache der Bevölkerung sind geplant, insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit und zielgerichtete Werbung? Eine Öffentlichkeitsarbeit und eine zielgerichtete Werbung wären nur dann sinnvoll, wenn das Programm durch die Stadt Karlsruhe umgesetzt wird. Das Beispiel der Volkswohnung zeigt, dass einem hohen Einsatz nur ein vergleichsweise geringer Ertrag gegenübersteht. Gerade auch in Anbetracht der Haushaltslage sehen wir das oben beschriebene Programm als nicht umsetzbar an.

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Umsetzung des Landesprogramms „Wohnungstausch“ in Karlsruhe Anfrage: SPD Vorlage: 2025/0521 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juni 2025