Abschaffung der Hundesteuer für aus dem Tierheim übernommene Hunde
| Vorlage: | 2025/0517 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.10.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.07.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.09.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0517 Eingang: 26.05.2025 Abschaffung der Hundesteuer für aus dem Tierheim übernommene Hunde Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 18 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 11 Ö Behandlung Gemeinderat 30.09.2025 24 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadt Karlsruhe erlässt künftig dauerhaft die Hundesteuer für alle Hunde, die aus einem anerkannten Tierheim übernommen werden. 2. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Hundes durch eine natürliche Person mit Wohnsitz in Karlsruhe und ist unbefristet, solange der Hund in diesem Haushalt verbleibt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung entsprechend zu ändern und eine unbürokratische Nachweisregelung zu schaffen. Sachverhalt Begründung: Die AfD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat setzt sich für eine pragmatische, tierschutzorientierte Politik ein. Die Hundesteuer sollte nicht zu einer Hürde für Menschen werden, die bereit sind, einem Tier aus dem Tierheim ein neues Zuhause zu geben. Gerade vor dem Hintergrund überfüllter Tierheime und steigender Abgabezahlen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten ist es dringend geboten, Anreize zur Tiervermittlung zu schaffen. Karlsruhe muss hier ein Zeichen setzen. Wer einen Hund aus dem Tierheim rettet, entlastet nicht nur das Tierheim, sondern übernimmt auch gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung darf nicht zusätzlich durch eine Steuerlast erschwert werden. Andere Städte machen es vor: • Pforzheim: Steuerbefreiung für drei Jahre bei Adoption aus dem Tierheim. • Reutlingen: Dauerhafte Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim. • Kiel: Hundesteuerbefreiung für zwei Jahre nach Übernahme aus einem Tierheim. • Koblenz und Osnabrück: Ebenfalls Steuerbefreiungen für adoptierte Hunde. • Heidelberg: Steuerfreiheit für den ersten Hund aus dem Tierheim für zwei Jahre. • Uelzen: Ab Juni 25 entfällt die Hundesteuer dauerhaft für Hunde aus dem Tierheim • München: 2 Jahre Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim • Flensburg: 2 Jahre Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Diese Beispiele zeigen: Es geht – wenn der politische Wille vorhanden ist. Karlsruhe liegt in Baden- Württemberg zurück, wenn es um konkrete Erleichterungen für Tierfreunde geht. Gerade angesichts – 2 – der hohen Gebührenstruktur in Karlsruhe und der prekären Lage in vielen Tierheimen ist das nicht mehr zeitgemäß. Die AfD-Fraktion fordert daher eine klare Entscheidung für den Tierschutz und gegen überflüssige Bürokratie: Die Abschaffung der Hundesteuer für Tierheimhunde ist ein einfacher, kostengünstiger und effektiver Schritt – ohne ideologischen Ballast, aber mit spürbarer Wirkung für Tier und Mensch. Karlsruhe soll keine Stadt der Belastung, sondern der Ermutigung für Tierfreunde sein. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Dr. Gerhard Lenz, Rouven Stolz, Andreas Seidler
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0517 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Abschaffung der Hundesteuer für aus dem Tierheim übernommene Hunde Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 18 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 11 Ö Behandlung Gemeinderat 30.09.2025 24 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bereits in den Jahren 2012, 2016 und 2021 wurden ähnlich lautende Anträge auf Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen eingebracht. Die Verwaltung hatte damals die Ablehnung des jeweiligen Antrags empfohlen. Der Gemeinderat ist den damaligen Empfehlungen der Verwaltung mehrheitlich gefolgt. 1) Die Stadt Karlsruhe erlässt künftig dauerhaft die Hundesteuer für alle Hunde, die aus einem anerkannten Tierheim übernommen werden. In der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe werden in § 6 Abs. 4 Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, bereits von der Hundesteuer befreit. Die Karlsruher Hundesteuersatzung soll einfach und gut handhabbar sein. Ausnahmetatbestände sind deshalb auf ein Mindestmaß beschränkt. Die bestehenden Geschäftsprozesse und Schnittstellen innerhalb der Verwaltung sind auf Grundlage der bestehenden Hundesteuersatzung optimiert und praktikabel. Der Verwaltungsaufwand soll durch neue Regelungen nicht weiter erhöht werden. Der Vorschlag steht somit auch einer einfachen und effizienten Steuerverwaltung entgegen. Die Einführung einer ergänzenden Steuerbefreiung ist mit zusätzlichem Verwaltungs- und Prüfaufwand verbunden. Die hierfür notwendigen Personalressourcen sind nicht vorhanden. Aus der Verwaltungserfahrung heraus spielen in der Regel wirtschaftliche Gründe beim Erwerb eines Hundes keine besondere Rolle. Der Hund wird im Wesentlichen nach Rasse und Aussehen ausgesucht und erworben. Ein Hund aus Tierheimen wird vornehmlich aus Tierschutzgründen und zum Wohl des Tieres, als auch aus Gründen des Tierschutzes erworben. Eine Steuerbefreiung würde zudem als Mitnahmeeffekt von den Hundehaltern entgegengenommen werden, ohne einen positiven Effekt für die Tierschutzeinrichtung oder dem Tierwohlgedanken zu erzeugen. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Steuerbefreiung eine Zunahme der vermittelnden Hunde initiieren wird. Im Übrigen soll ein Hund nur dann gehalten werden, wenn die Hundehaltung auch wirtschaftlich leistbar ist. Eine Steuerbefreiung würde hier ein falsches Signal senden. Die Hundesteuer soll als Ordnungs- und Lenkungsinstrument beschränkend auf die Hundehaltung einwirken. Dieser Absicht würde die vorgeschlagene Steuerbefreiung zuwiderlaufen. Nach Informationen des Tierschutzverein Karlsruhe u.U. e.V. stellen sich die Vermittlungszahlen der letzten drei Jahres wie folgt dar: Jahr Anzahl Vermittlungen Anzahl Rücknahmen 1 2022 6 2 2023 12 2 2024 13 1 Die niedrige Anzahl an Vermittlungen von Hunden der letzten Jahre liegt besonders an den strengen Vermittlungskriterien. Durch die soziale Bindung von Hunden zu ihren möglichen neuen Hundehaltern wird hier im Rahmen der Vermittlungsbemühungen besonders Wert auf eine gegenseitige gute und passende Beziehung geachtet. Ein finanzieller Faktor Seitens der möglichen neuen Hundehalter spielt hier nur eine sehr untergeordnete Rolle. 1 Rücknahmen von Hunden von zuvor erfolgten Vermittlungen. – 3 – Ein möglicher Ertragsrückgang bei der Hundesteuer im Hinblick auf die bestehenden Vermittlungszahlen würde sich im unteren vierstelligen Bereich (im Vermittlungsjahr) bewegen, angesichts der aktuellen und der noch zu erwartenden Haushaltslage sollte jedoch von jeglichen freiwilligen Ertragsverzicht Abstand genommen werden. Daneben haben ein Großteil der Städte und Gemeinden aufgrund bestehender Bedenken solche oder ähnliche Steuervergünstigungen nicht eingeführt. 2) Die Steuerbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Hundes durch eine natürliche Person mit Wohnsitz in Karlsruhe und ist unbefristet, solange der Hund in diesem Haushalt verbleibt. Wir verwiesen auf die Ausführungen zu Nr. 1 der Anfrage. Die finanziellen Beweggründe für Hundehalter zur Aufnahme eines Hundes aus einem Tierheim spielen eine untergeordnete Rolle. Ein Ertragsverzicht für die Aufnahme von Hunden aus einem Tierheim in Karlsruhe im ersten Jahr bewegt sich im unteren vierstelligen Bereich. Mit Blick auf eine durchschnittliche Lebenserwartung von 10 bis 15 Jahren bei Hunden 2 würde sich der hierdurch ergebende freiwillige Ertragsverzicht jedoch erheblich erhöhen. Angesichts der aktuellen und der noch zu erwartenden Haushaltslage sollte dringend von jeglichen freiwilligen Ertragsverzicht Abstand genommen werden. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung entsprechend zu ändern und eine unbürokratische Nachweisregelung zu schaffen. Wir verweisen auf die Ausführungen zu Nr. 1 und 2. Sofern eine Steuerbefreiung für Hunde aus einem Tierheim in die Satzung mit aufgenommen werden sollte, bedarf es: • Rechtssicherheit und Gleichbehandlung: Ohne klare und überprüfbare Nachweisanforderungen besteht die Gefahr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Steuerbefreiung. Eine rechtssichere Umsetzung ist ohne erheblichen Prüfaufwand kaum möglich. • Verwaltungstechnische Umsetzbarkeit: Die Kontrolle und laufende Überprüfung der Voraussetzungen (z. B. tatsächliche Herkunft aus dem Tierheim, Behaltedauer, Weitergabe etc.) ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar und würde zusätzliche Ressourcen erfordern. • Klarheit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger: Komplexe Sonderregelungen können zu Missverständnissen führen und die Akzeptanz der Hundesteuersatzung insgesamt beeinträchtigen. • Vermeidung von Mitnahmeeffekten: Ohne eine klare Abgrenzung besteht das Risiko, dass die Steuerbefreiung auch in Fällen beansprucht wird, in denen keine nachhaltige Tierschutzmotivation, sondern lediglich eine steuerliche Entlastung im Vordergrund steht. Angesichts des erheblichen organisatorischen und personellen Aufwands, dem keine ausreichenden Kapazitäten gegenüberstehen, sollte von einer Einführung der Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim abgesehen werden. 2 Quelle: Allianz.de – 4 – Empfehlung an den Gemeinderat Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag nicht zuzustimmen.
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Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 18 der Tagesordnung: Abschaffung der Hundesteuer für aus dem Tierheim über- nommene Hunde Antrag: AfD Vorlage: 2025/0517 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juni 2025
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Niederschrift 11. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 15. Juli 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Abschaffung der Hundesteuer für aus dem Tierheim übernom- mene Hunde Antrag: AfD Vorlage: 2025/0517 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2025 verwiesen. Stadtrat Schnell (AfD) erklärt, man wolle den Antrag nochmals im Gemeinderat behandelt wissen. Der Vorsitzende verweist den Antrag zur weiteren Behandlung in den Gemeinderat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2025
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Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Abschaffung der Hundesteuer für aus dem Tierheim über- nommene Hunde Antrag: AfD Vorlage: 2025/0517 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen, 37 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli 2025. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Rouven Stolz ist leider erkrankt, deswegen trage ich für ihn seinen Redebeitrag vor. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren. Mit unserem Antrag wollen wir eines erreichen, dass Menschen, die einem Tier, einem Hund ein neues Zuhause geben, nicht auch noch mit einer Luxussteuer belegt werden. Wer Verantwortung übernimmt für ein Tier, das oft eine schwierige Vergangen- heit hinter sich hat, verdient Respekt und Unterstützung, keine zusätzliche Belastung. Die Verwaltung lehnt unseren Antrag ab. In der Stellungnahme heißt es etwa, der Antrag sei unnötig, weil Hunde in Tierheimen ohnehin steuerbefreit seien. Richtig, aber unser An- trag richtet sich eben nicht an das Tierheim, sondern an die Menschen, die einen dieser Hunde bei sich aufnehmen. Und wenn der Hund im Tierheim steuerfrei ist, warum dann nicht auch, wenn er dann im Wohnzimmer sitzt, statt in einem Käfig? Der Hund bleibt der- selbe. Das Tierheim spart sich Futterkosten, Betreuung und Tierarztaufwand und entlastet vielleicht sogar indirekt die Stadt. Dann begründet die Verwaltung, mit erhöhtem Verwal- tungsaufwand sei von unserem Vorschlag abzuraten. Wo soll denn dieser erhöhte Verwal- tungsaufwand herkommen? Wenn die Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde jetzt schon gilt, nur eben für Hunde im Tierheim, dann kann es keinen nennenswerten Mehraufwand bedeuten, wenn derselbe Hund einfach an anderer Stelle steuerfrei bleibt. Ein Hund ist kein Formular, das sich vermehrt, sobald es vermittelt wird. Auch die Behauptung, eine Steuer- befreiung hätte keine Wirkung, ist inhaltlich nicht belegbar. Die Fakten sprechen eine – 2 – andere Sprache. Laut Stellungnahme der Verwaltung wurden im gesamten Jahr 2023 ge- rade einmal zwölf Hunde aus dem Tierheim in Karlsruhe vermittelt, 2024 nicht wesentlich mehr. Zum Vergleich, aktuell warten 43 Hunde allein im Tierheim Karlsruhe auf ein neues Zuhause. Das entspricht einer jährlichen Vermittlungsquote von nicht einmal 30 Prozent. Steuerliche Anreize könnten hier sehr wohl einen positiven Unterschied machen. Doch da- mit nicht genug, die Hunde sind im Durchschnitt sieben Jahre alt, also alles andere als leicht vermittelbar. Das sind keine Welpen, die sich von selbst ein Zuhause suchen. Da sind Hunde mit Geschichte, oft mit Handicap, die genau auf Menschen angewiesen sind, die Herz zeigen. Wir reden hier also nicht von Millionenverlusten bei der Anzahl an Hunden. Die Verwaltung selbst spricht von einem jährlichen Einnahmeverzicht im unteren vierstelli- gen Bereich, also dem, was man problemlos für PR-Broschüren oder grüne Modellprojekte übrig hat. Und eines soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Im Rahmen der Haus- haltsdiskussionen steht auch eine erneute Erhöhung der Hundesteuer und Abschaffung der kostenlosen Hundekotbeutel im Raum. Gerade deshalb wäre doch ein starkes und ausge- wogenes Signal, gerade die Menschen zu entlasten, die bewusst einem Tier aus dem Tier- heim eine zweite Chance geben. Andere Städte, Reutlingen, Kiel, Osnabrück, Flensburg, machen längst vor, wie es geht. Und ein Hund bleibt ein Hund, egal ob im Tierheim oder zu Hause. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Wir lehnen den Antrag ab und folgen der Stellungnahme der Verwaltung. Wir wollen mehr Vermittlung von Hunden, aber die Idee, die Steuer für aus dem vom Tierheim übernommene Hunde zu streichen, dürfte leider nicht helfen. Es fehlt das Personal für die Umsetzung dieser Steuerreduzierung, und auch die nur einstellige Fallzahl der aus dem Tierheim übernommenen Hunde spricht dagegen, diesen Aufwand für die kleine Fallzahl zu betreiben. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Auch wir lehnen diesen Antrag ab. Er wird nicht zielführend sein, dadurch eine stärkere Vermittlung zu erreichen. Außerdem sollte man auch betrach- ten, dass die Tierheime und Tierhöfe, und wie sie alle heißen, sehr wohl genau schauen, wohin sie diese Hunde vermitteln und sich andere Kriterien als das Geld zunutze machen, um dies zu entscheiden. Und wenn es um die Hundesteuer von 140 Euro geht und ein Hund auch viel Geld sonst kostet, wird man also wegen dieser Sache dann eher noch ge- fährlich handeln. Wenn jemand aus dem Grund es macht, weiß man nicht, wie die Versor- gung weitergehen kann von so einem Tier im Sinne des Tierschutzes. Stadtrat Tröndle (SPD): Die Vorrednerinnen und der Vorredner haben ja eigentlich schon alles gesagt, aber ich wundere mich ein wenig. Die AfD-Fraktion führt sich hier als Anwalt von den im Tierheim abgegebenen Hunden auf und von Tierfreunden, die diese aufneh- men wollen. Das ist wieder ein Stöckchen, und dieses Bild passt ja fallgenau zum Thema. Doch auch wir als SPD-Fraktion nehmen dieses Stöcklein, mit dem Sie sich als Gralshüter einer am Tierschutz pragmatisch orientierten Politik aufspielen, nicht brav auf und appor- tieren es. Wir lassen es liegen. Dabei müssten wir Ihnen eigentlich danken, denn entgegen Ihres sonstigen Gebarens unterscheiden Sie bei den betroffenen Hunden, wie auch bei den potenziellen Hundehaltern, nicht zwischen Rasse und Herkunft. Tut sich da was in Sachen Menschenbild? Ich wage das ja kaum zu hoffen. Werte Herren der AfD-Fraktion, die Verwaltung hat Ihnen stringent und logisch ausgeführt, warum Ihr Antrag keine gute Idee ist, und Ablehnung empfohlen, aber das hat Sie wenig interessiert. Sie haben Ihren Vorstoß entgegen aller stechenden Argumente hier nochmals – 3 – in das Plenum eingebracht, ein Muster, das die breite Mehrheit des Gemeinderats wohl als gefühllos gegenüber der gepeinigten Kreatur entlarven und mit dem Sie bei Hundefreun- den punkten wollen. Doch die Tierfreunde, die können sehr gut unterscheiden zwischen denen, die eine seriöse, am Menschenwohl und tierschutzorientierte Politik machen, und denen, die populistische Schaufensteranträge stellen. Inhaltlich will ich jetzt nicht nochmals die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung, die meiner Vorrednerin und meines Vor- redners wiederkäuen, und es bei drei kurzen Statements belassen. Erstens, wirtschaftliche Gründe spielen bei der Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim keine Rolle, sondern Tierwohl und Tierschutz. Zweitens, die Anzahl der Vermittlungen ist wegen der strengen Kriterien in Sachen sozialer Beziehung zwischen Tier und Mensch gering. Drittens, die von Ihnen angeregte Steuerbefreiung führt lediglich zu einem Mitnahmeeffekt ohne Wirkung auf Tierschutzeinrichtungen oder Tierwohlgedanken. Soweit so gut, das Stöcklein liegt noch immer. Meine Herren von der AfD, und genau, wo Sie es hingeworfen haben, da bleibt es auch, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Stadtrat Hock (FDP/FW): Mein Kollege Dr. Müller hat was sehr Wichtiges gerade vorgetra- gen, und Kollege Tröndle hat noch was on top gebracht. Man muss ganz ehrlich sagen, diese Stellungnahme meiner Kollegen heute hier im Haus, Chapeau. Ich ziehe meinen Hut vor Ihnen, und ich werde auch darüber jetzt nicht mehr weiter philosophieren. Der Antrag wird von meiner Fraktion auch abgelehnt, und ich denke nicht, dass es im Tierschutz da noch weitergehen wird, dass dann mehr Hunde in die Vermittlung kommen, wenn man durch diese Vermittlung und dann die Aussetzung der Hundesteuer meint, man kann man mehr Hunde vielleicht aus dem Tierheim an irgendwelche Halter dann abgeben. Man muss ja wissen, die Hundesteuer ist ein kleiner Teil dessen, was ein Hund dann im Effektiven kos- tet, im Unterhalt, an anderen Dingen, Arztrechnungen. Wenn man einen Hund hat und weiß, er ist krank und bringt ihn zum Arzt, dann ist die Hundesteuer ein Hauch von Nichts, muss man ganz ehrlich sagen. Deshalb, liebe Kollegen Tröndle und Dr. Müller, ich habe Ihnen sehr, sehr gerne gerade zugehört. Herzlichen Dank. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Oktober 2025