Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025

Vorlage: 2025/0515
Art: Informationsvorlage
Datum: 26.05.2025
Letzte Änderung: 19.08.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Südstadt

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.07.2025

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.07.2025

    TOP: 9

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0515 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Sozialausschuss 09.07.2025 1 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 9 Ö Kenntnisnahme Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den vierzehnten Sachstandsbericht 2025 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde als kommunale Strategie der Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijah- resrhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe '97 zu bera- ten. Somit ist die Transparenz über das Hilfesystem hergestellt. Das Gesamtkonzept bildet die Zahlenentwicklung wohnungsloser Menschen und die breite Ange- botspalette des Hilfesystems ab. Wesentliche Bausteine der Wohnungsnotfallhilfe sind die Prävention mit dem Ziel des Wohnungserhalts, die ordnungsrechtliche Unterbringung mit dem Ziel der passge- nauen, bedarfsgerechten Versorgung beziehungsweise der Beendigung von Obdachlosigkeit, und die Soziale Wohnraumversorgung mit dem Ziel des dauerhaften Wohnens und der nachhaltigen Integra- tion. Darüber hinaus sind auch die Angebote der Beratung und der Teilhabe wichtige Aspekte der In- tegration wohnungsloser Menschen. Im Berichtszeitraum 2023/2024 hat die gestiegene Zahl der wohnungslosen Menschen wieder das Ni- veau der Vor-Corona-Jahre erreicht; die während der Pandemie auf einen Tiefstand seit 2015 gesun- ken war. Auffällig ist, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen, die psychisch krank und gesund- heitlich eingeschränkt sind, deutlich zugenommen hat. Ihre gesundheitliche Situation bewegt sich oft an den Schnittstellen unter anderem der Wohnungslosenhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege sowie der medizinischen und psychiatrischen Versorgung. Es bedarf daher eines niedrigschwelligen Hilfemixes in der Wohnungsnotfallhilfe, um den spezifischen Bedarfen gerecht zu werden. Im Berichtszeitraum neu hinzugekommen sind zwei Angebote, die sich dieses Personenkreises anneh- men, der einen intensiveren Unterstützungsbedarf hat: Das Angebot Gesundheitslotsen von SOZPÄDAL richtet sich an Menschen mit medizinischem und pfle- gerischem Bedarf. Ziel des Angebots ist die Anbindung an das pflegerische und medizinische Hilfesys- tem und gegebenenfalls die Vermittlung in eine geeignete Wohnform oder die Überführung in ein an- deres Hilfesystem. Das Team ist interdisziplinär aufgestellt und besteht aus Sozialarbeit und einer Pfle- gefachkraft. Im Chancenhaus der Heimstiftung Karlsruhe werden Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf durch ein Team der Sozialen Arbeit begleitet und beraten. Die Frage, ob und wenn ja, wann und unter welchen Umständen, die Möglichkeit besteht, wieder selbständig zu leben, wird bearbeitet. Im Ideal- fall kann die Obdachlosigkeit nachhaltig beendet werden. Die Maßnahme wird durch Freizeitangebote ergänzt. Ein weiteres neues Projekt, „Smart mit Phone“ vom CJD, widmet sich der Befähigung wohnungsloser Menschen im Umgang mit digitalen Ressourcen und Kommunikationsmitteln, um sich in einer zuneh- mend digitalen Welt zurechtfinden zu können und somit ihre Teilhabechancen zu erhöhen. Erfreulicherweise ist es auch in den Jahren 2023 und 2024 gelungen, eine Vielzahl an Menschen über den Sozialen Wohnungsmarkt mit mietvertraglich abgesichertem Wohnraum zu versorgen. In diesem Zusammenhang haben sich die guten Kooperationen mit privaten Vermieterinnen und Vermietern, der Volkswohnung GmbH, der Familienheim eG sowie den Trägern der Wohnungslosenhilfe weiterhin als unverzichtbar erwiesen. Die Programme Wohnraumakquise und „Mieter*in sucht Wohnung“ haben es allein im Berichtszeitraum 762 Personen ermöglicht, in 339 Wohnungen zu leben! Dank des intensiven Zusammenwirkens der Träger*innen und der Fachstelle Wohnungssicherung wird das Hilfesystem stets entlang der Bedarfe weiterentwickelt und ausdifferenziert. Trotz der Herausfor- derungen, die der angespannte Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jahren für das Karlsruher Woh- nungslosenhilfesystem birgt, ist es ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung, die bisherigen Stan- dards in der Versorgung wohnungsloser Menschen zu halten, um die Menschenwürde wohnungsloser Menschen zu wahren und das Recht auf Wohnen umzusetzen.

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Vierzehnter Sachstandsbericht 2025 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 563 556 492 518 565 616 0 100 200 300 400 500 600 700 929394959697989900010203040506070809101112131415161718192021222324 Wohnungslose Menschen 1992 bis 2024, Stichtag 31. Dezember Anlage SozA 09.07.2025, TOP 1 Sozial- und Jugendbehörde | 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................................................................. 5 1.Fachstelle Wohnungssicherung ................................................................................................................... 7 2.Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – lokale Umsetzung .............................................. 10 2.1 Lokaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (LAP) ............................................................................ 10 3.Wohnungsnotfallhilfe im Netzwerk .......................................................................................................... 11 3.1 Auffällige Personen im öffentlichen Raum ............................................................................................ 11 3.2 Lokales Bündnis Lebensmittelausgaben ................................................................................................. 11 4.Prävention ................................................................................................................................................... 12 4.1 Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung ...................................................... 12 4.2 Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung .............................................. 12 4.3 Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe ................................................................ 14 5.Beseitigung von Obdachlosigkeit .............................................................................................................. 16 5.1 Historischer Abriss................................................................................................................................. 16 5.2 Datenauswertung ................................................................................................................................. 17 6.Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen ........................................................................ 20 6.1 Betreuung in Obdachlosenunterkünften ............................................................................................... 20 6.1.1 Das Lotsenkonzept .................................................................................................................. 20 6.1.2 Wohnheim Rüppurrer Straße 23 .............................................................................................. 20 6.1.2.1 Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 ................................................................................ 21 6.1.3 Frauenpension: SOZPÄDAL ...................................................................................................... 21 6.1.4 Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 .................................................................................. 22 6.1.5 Sozialpension Augustiner: AWO .............................................................................................. 22 6.1.6 Sporthotel Stutensee ............................................................................................................... 23 6.1.7 Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk ..................................................................... 23 6.2 Betreutes Wohnen ................................................................................................................................ 23 6.2.1 Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL .......................................................................................... 24 6.2.2 Wohnen 50+: SOZPÄDAL ........................................................................................................ 24 6.2.3 Lotsen-WG: Diakonisches Werk ............................................................................................... 24 6.2.4 Wohngruppe Passagehof und Außenstellen: Heimstiftung Karlsruhe ....................................... 25 6.2.5 Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung Karlsruhe ...................................... 25 6.2.6 Betreutes Wohnen: AWO ........................................................................................................ 26 6.2.7 Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. ..... 27 6.2.8 Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv .................................................................................. 28 6.2.9 Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. ........................................... 28 6.3 Langzeithilfen ....................................................................................................................................... 28 6.3.1 Langzeitwohngruppen Klosterweg: Heimstiftung Karlsruhe ..................................................... 28 6.3.2 Hotel Anker: AWO .................................................................................................................. 29 6.3.3 Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL ............................................................................................................ 29 7.Soziale Wohnraumversorgung .................................................................................................................. 31 7.1 Wohnraumakquise durch Kooperation ................................................................................................. 32 7.1.1 Nutzungsverhältnisse ............................................................................................................... 34 Sozial- und Jugendbehörde | 3 7.2 Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH ............................................................................................. 34 7.3 Haus Turmbergblick .............................................................................................................................. 35 8.Beratung ...................................................................................................................................................... 37 8.1 Kommunale Schuldner*innenberatung ................................................................................................. 37 8.2 Beratungsstelle für wohnungslose Männer ........................................................................................... 37 8.3 Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ...................................................... 38 8.4 Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk ................................................................................................ 38 8.5 Anlaufstelle IGLU: Heimstiftung Karlsruhe ............................................................................................. 39 8.6 Bahnhofsmission ................................................................................................................................... 39 9.Versorgung .................................................................................................................................................. 40 9.1 Erfrierungsschutz für Männer ................................................................................................................ 40 9.2 Erfrierungsschutz für Frauen ................................................................................................................. 40 9.3 Tagestreff „TÜR“: Diakonisches Werk ................................................................................................... 40 9.4 TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL .................................................................................................................... 41 10.Angebote an den Schnittstellen medizinischer, psychiatrischer, pflegerischer Versorgung ............. 42 10.1.1 Chancenhaus: Heimstiftung Karlsruhe ..................................................................................... 43 10.1.2 Gesundheitslotsen: SOZPÄDAL ................................................................................................ 43 10.2 Psychisch auffällige wohnungslose Menschen .................................................................................... 44 10.2.1 Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker ................................................................... 44 10.2.2 Betreutes Wohnen: AWO ........................................................................................................ 44 10.2.3 Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL ................................................................................................ 44 10.2.4 Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk .. 45 10.2.5 Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk .................................................... 45 10.2.6 Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ................................ 46 10.3 Pflegerische Versorgung .................................................................................................................... 46 10.3.1 Pflegebedürftige wohnungslose Menschen im Betreuten Wohnen .......................................... 46 10.3.2 Pflegebedürftige Menschen in Obdachlosenunterkünften........................................................ 47 10.3.3 Notaufnahmen ........................................................................................................................ 47 10.4 Medizinische Versorgung ................................................................................................................... 47 10.4.1 Obdachlosenunterkunft Anker: AWO ...................................................................................... 47 10.4.2 Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88: Diakonisches Werk ........................................................... 48 10.4.3 Tagestreff für Frauen (TafF): SOZPÄDAL................................................................................... 48 11.Zielgruppen ............................................................................................................................................... 49 11.1 Wohnungslose Familien ..................................................................................................................... 49 11.1.1 Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH .................................... 49 11.2 Junge erwachsene Wohnungslose ..................................................................................................... 50 11.2.1 NOKU: Heimstiftung Karlsruhe ................................................................................................ 50 11.2.2 JUNO: Heimstiftung Karlsruhe ................................................................................................. 51 11.2.3 Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe ............................................................................. 52 11.2.4 „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL .................................................................................................... 53 12.Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung ......................................................................................................... 54 12.1 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) .............................................................................. 54 12.2 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung ......................................................... 54 Sozial- und Jugendbehörde | 4 12.3 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO ......................................................................................... 55 12.4 Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ............................ 55 12.5 TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ........................................ 56 12.6 Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL .................................................................................. 57 12.7 Streetwork: Diakonisches Werk ......................................................................................................... 57 13.Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf ........................................................ 58 13.1 Wohnwagenabstellplatz .................................................................................................................... 58 14.Digitale Teilhabe ....................................................................................................................................... 59 14.1 Smart mit Phone: CJD ........................................................................................................................ 59 15.Ausblick ...................................................................................................................................................... 60 16.Anhang ...................................................................................................................................................... 62 16.1 1. Symposium Sozialökologische Transformation „Wohnen“ ............................................................. 62 16.2 4. Symposium Sozialökologische Transformation „Wohnen“ ............................................................. 63 16.3 Flyer Schuldnerberatung .................................................................................................................... 64 Impressum ...................................................................................................................................................... 65 Sozial- und Jugendbehörde | 5 Vorwort Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen. Eine eigene Wohnung ist eine der wichtigsten Vo- raussetzungen, um sich in die Gesellschaft zu integrieren. Eine Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt geht oft- mals auch mit einer Ausgrenzung aus anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, wie dem Arbeitsmarkt oder dem Gesundheitssystem, einher. Daher ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen mit angemessenem Wohn- raum und adäquaten Angeboten zu versorgen. Die Stadt Karlsruhe hat bereits seit den Nachkriegsjahren viel unternommen, um die Zahl wohnungsloser Men- schen zu senken: So wurde in den 1960er Jahren das Barackenbeseitigungsprogramm und in den 1970er Jahren das „Rahmenprogramm zur Rehabilitation sozialer Randgruppen“ aufgelegt. Der Bestand des Wohngebietes Kleinseeäcker wurde besonders in den 1980er Jahren in Augenschein genommen, und in den 1990er Jahren er- folgte die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe über das Gesamtkonzept. 2003 und 2014 wurde jeweils ein „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe“ aufgelegt, um den negativen Trend steigender Wohnungslosenzahlen zu stoppen. Im Jahr 2010, dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozia- ler Ausgrenzung, hat Karlsruhe das Masterplanziel „Auflösung der unbetreuten Unterkünfte“ erreicht. Dieser Beitrag zur Bekämpfung der extremsten Ausprägung von Armut war vor allem aufgrund eines differenzierten und gut funktionierenden Hilfesystems, verbunden mit einem ausdifferenzierten Netzwerk, möglich. Initiiert wurde das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 in der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 1997. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, im Zweijahresrhythmus einen Sach- standsbericht vorzulegen, um Transparenz hinsichtlich der Entwicklung der Wohnungslosenzahlen und des Hilfe- systems zu gewährleisten. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde als lokale Strategie zur Armutsbe- kämpfung ins Leben gerufen. Es ist ein konzeptioneller Gegenentwurf zu sozialen und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffe- nen Personen bis zur sozialen Stadtteilentwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems, aktuelle Trends und Be- darfe sowie die medizinische Versorgung. In den Anfangsjahren lag ein Schwerpunkt der Berichterstattung auf ausgewählten Wohngebieten, die aus sozialer und/oder baulicher Sicht einen Handlungsbedarf aufwiesen – wie zum Beispiel Karl-Flößer-Straße, Nußbaumweg oder Kleinseeäcker. Mittlerweile wurde in diesen Gebieten ent- weder saniert, oder es sind viele (soziale) Maßnahmen eingeleitet worden. Die Versorgung am Wohnungsmarkt benachteiligter Personen ist allerdings ein Dauerthema geblieben, zumal auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Segment bezahlbaren Wohnraums für Gering- und Normalverdie- nende in den letzten Jahren ein massiver Versorgungsengpass entstanden ist, der weiter anhält. Auch der Rück- gang des Bestands an Sozialmietwohnungen in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es für einkommens- schwache Haushalte enorm schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Betroffen hiervon sind vor allem Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkünften und Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch für Alleinlebende wird es aufgrund des Wegfalls von günstigem Einfachstwohnraum zunehmend problematischer, eine Wohnung zu finden. Die Bewerbungszahlen bei den Wohnungsbaugesellschaften sind aufgrund des engen Wohnungsmarktes sehr hoch. Fehlender Leerstand, die Preisentwicklung der Mieten und eine zunehmende Zahl von „Geringverdienenden“, die die Mieten über den sozialhilferechtlichen Grenzen nicht finanzieren können, erschweren die Situation. Ein elementarer Baustein ist die soziale Wohnraumversorgung, die den am Wohnungsmarkt Benachteiligten mietvertraglich abgesicherten Wohnraum eröffnet und dauerhaftes Wohnen sicherstellt. Über den Sozialen Wohnungsmarkt mit seinen etwa 1.400 Wohnungen ist es gelungen, den Rückgang an Sozialwohnungen im vergangenen Jahrzehnt zu kompensieren. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen der sozial- ökologischen Transformation im Bereich des Wohnens nicht hoch genug einzuschätzen. Nach dem Haus Turm- bergblick als erstes größeres Gebäude, das komplett mit kommunalen Belegrechten ausgestattet ist, steht nun- mehr ein noch größeres Objekt namens „Dörfle“ 2025 zur sozial gemischten Belegung an. Während „Turm- bergblick“ 100 Wohnungen umfasst, sind es beim „Dörfle“ sogar 130! Im Jahr 2023 wurde in Karlsruhe mit nur 162 ein neuer Tiefstand an fertiggestellten Wohnungen erreicht. Dies zeigt, wie notwendig die Akquise von Be- standsimmobilien ist, um Wohnungsnot aktuell bekämpfen zu können. Das Karlsruher Modell „Wohnraumak- quise durch Kooperation“ findet mittlerweile auf Bundesebene Beachtung (siehe Kapitel 7). Die Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Da der Wohnungsmarkt gerade im preiswerten Mietsegment sehr angespannt ist, haben Menschen in besonde- ren sozialen Schwierigkeiten als Mietsuchende, in Konkurrenz mit anderen Gruppen mit geringen Einkünften, bei Vermieterinnen und Vermietern oft nur geringe Chancen. Trotz dieser Rahmenbedingungen gelingt es dank der guten Zusammenarbeit mit den Trägerinnen und Trägern der Wohnungslosenhilfe und des ausdifferen- Sozial- und Jugendbehörde | 6 zierten Hilfesystems, das von der Prävention bis hin zur Wohnraumversorgung reicht, Menschen mit Wohnraum und weiterführenden Angeboten zu versorgen. Die guten Kooperationen mit privaten Vermieterinnen und Ver- mietern sowie mit der Volkswohnung GmbH (VoWo) sind hierbei unverzichtbar, um wohnungslosen Menschen das Wohnen mit eigenem Mietvertrag zu ermöglichen. Wohnungslosigkeit ist die gravierendste Ausprägung von Armut. Daher bedarf es neben der Erhaltung oder Be- reitstellung von Wohnraum und des ausdifferenzierten Hilfesystems weiterer Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Hierzu zählt unter anderem die von der Sozialplanung koordinierte Vernetzung der haupt- und ehren- amtlichen Lebensmittelausgabeangebote, um den Informationsaustausch über bestehende Angebote sowie die Unterstützung innerhalb des Netzwerkes zu intensivieren. Dass die Karlsruher Wohnungsnotfallhilfe so differenziert, gut vernetzt und partizipativ ausgerichtet ist, ist all den Akteurinnen und Akteuren der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu verdanken. Danken möchte ich auch den Stadträtinnen und Stadträten des Karlsruher Gemeinderates für ihre Unterstützung und ihr Engagement für wohnungslose Menschen. Martin Lenz Bürgermeister Sozial- und Jugendbehörde | 7 1. Fachstelle Wohnungssicherung In einem mehrjährigen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiierten Prozess der Organisationsentwick- lung hat sich die damalige Abteilung Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde gewandelt und be- steht seit 2007 als „Fachstelle Wohnungssicherung“. Das Modell „Zentrale Fachstelle“ geht auf ein Konzept des Städtetages zurück und verfolgt den Kerngedanken, Zuständigkeitszersplitterung verschiedener städtischer Stel- len zu überwinden. Die erforderlichen Hilfen für Haushalte in Wohnungsnot können somit zielgenauer, koordi- nierter und schneller erfolgen. Die Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde hat auch die Sachbearbeitung der Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für wohnungslose Menschen inte- griert. So ist gewährleistet, dass Leistungssachbearbeitung und Sozialarbeit eng kooperieren. Es besteht zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und, in der Weiterentwicklung des Hilfesystems, mit der Sozial- planung. Die Aufgaben der Fachstelle decken die Bandbreite von der Prävention mit dem Ziel des Wohnungserhalts, der ordnungsrechtlichen Unterbringung mit dem Ziel der passgenauen Versorgung beziehungsweise Beendigung von Wohnungslosigkeit, bis hin zur sozialen Wohnraumversorgung mit dem Ziel der nachhaltigen Integration, ab. Das Fachstellenmodell wird auch im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W; siehe Folge- kapitel) empfohlen, um Menschen in Wohnungsnotfällen gezielt und auf kurzen Wegen zu versorgen. Aufgaben der Fachstelle Wohnungssicherung (Stand 2025) | Abbildung 1 Prävention Mietrückstandsausgleich Mietsicherung Aufsuchende Soziale Arbeit bei Räumung Ordnungsrechtliche Unter- bringung Unterkünfte Erfrierungsschutz Soziale Wohnraumversor- gung Wohnraumakquise durch Kooperation Kooperation mit Volkswoh- nung GmbH Beratung Schuldner*innenberatung Beratung für wohnungslose Männer Leistungen Sozialleistungen nach SGB XII Sozial- und Jugendbehörde | 8 Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über das differenzierte Wohnungsnotfallhilfesystem. Die mit fetter Schrift hervorgehobenen Angebote sind im Berichtszeitraum neu hinzugekommen. Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe (Stand Mai 2025) | Abbildung 2 Fachstelle Wohnungssicherung Betreibt finanziert und/oder in Kooperation mit Prävention ▪ Mietrückstandsausgleich ▪ fristlose Kündigungen, Klagen ▪ Mietsicherung ▪ aufsuchende Sozialarbeit Beratung ▪ Beratungsstelle für Männer ▪ Schuldnerberatung Betreute Obdachlosenunterkünfte ▪ Erstberatung durch Rü 23 ▪ Wohnheim Rü 23 ▪ Übergangswohngruppe K88/DG Beseitigung von Obdachlosigkeit ▪ Einweisung in Unterkünfte und Hotels ▪ Verwaltung der Unterkünfte ▪ Erfrierungsschutz für Männer Wohnen ▪ Wohnraumakquise durch Kooperation ▪ Belegungsvereinbarungen/Nutzungsverträge ▪ Scharnierstelle Volkswohnung GmbH (VoWo) Prävention ▪ Prävention durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe (ASD) Beratung ▪ Iglu: Heimstiftung Karlsruhe ▪ Beratungsstelle für Frauen und Paare: SOZPÄDAL ▪ Bahnhofsmission Betreute Obdachlosenunterkünfte ▪ Frauenpension: SOZPÄDAL ▪ Sozialpension Augustiner: AWO ▪ Lotsen: Caritas, Diakonisches Werk, SOZPÄDAL ▪ Werderstraße Sprechstunde: Diakonisches Werk ▪ Chancenhaus: Heimstiftung Karlsruhe Beseitigung von Obdachlosigkeit ▪ Erfrierungsschutz für Frauen Langzeithilfen ▪ Anker: AWO ▪ Langzeit-WG Klosterweg: Heimstiftung Karlsruhe ▪ Wohnetage Scheffelstraße: SOZPÄDAL Betreutes Wohnen ▪ AWO ▪ Lotsen-WG: Diakonisches Werk ▪ Bodelschwingh ▪ BWLV ▪ Heimstiftung Karlsruhe ▪ Wohngruppe Passagehof: Heimstiftung Karlsruhe ▪ Mehrfamilientherapie: Ohlebusch GmbH ▪ SOZPÄDAL ▪ Wohnen 50+: SOZPÄDAL ▪ Verein für Jugendhilfe Versorgung ▪ Tagestreff TÜR: Diakonisches Werk ▪ TafF: SOZPÄDAL ▪ Medizinische Versorgung ▪ Gesundheitslotsen: SOZPÄDAL Psychisch Kranke ▪ Betreutes Wohnen: AWO, SOZPÄDAL ▪ Appartementhaus Rü 56: Diakonisches Werk ▪ Aufsuchende Hilfe: Diakonisches Werk ▪ Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ▪ Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker: AWO Junge Erwachsene ▪ NOKU: Heimstiftung Karlsruhe ▪ Juno: Heimstiftung Karlsruhe ▪ Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL, Heimstiftung Karlsruhe Familien ▪ Mehrfamilientherapie: Ohlebusch GmbH ▪ Beratung ▪ Betreutes Wohnen und Lotsen: SOZPÄDAL Sozial- und Jugendbehörde | 9 Aktivierung/Teilhabe ▪ Arbeitsprojekt AWO ▪ Streetwork: Diakonisches Werk ▪ Esperanza: Heimstiftung GmbH ▪ LABOR/Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ▪ TafF: SOZPÄDAL ▪ Digitalisierungsprojekt Smart mit Phone: CJD Sozial- und Jugendbehörde | 10 2. Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – lokale Umsetzung Eine Hoffnung auf bundesweite Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen liegt im Nationalen Akti- onsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) „Gemeinsam für ein Zuhause“, den die Bundesregierung der 20. Wahlperiode im April 2024 aufgelegt hat. Dieser beinhaltet sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und fokussiert dabei auf Prävention von Wohnungslosigkeit sowie auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Die Besonderheit bei der Umsetzung des NAP-W besteht im geplan- ten Zusammenspiel von Bund, Land und Kommune: „Die große gesellschaftliche Querschnittsaufgabe der Über- windung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann der Bund auch aufgrund der föderalen Zuständigkeiten nicht allein bewältigen. Die konkrete Verbesserung der Prävention und die Vermittlung von wohnungslosen Per- sonen in Wohnraum geschehen in den Kommunen in eigener Hoheit. Der Bund und die Länder gestalten und verbessern die Rahmenbedingungen und Strukturen, damit die Kommunen in die Lage versetzt werden, lokal zu handeln“ (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BWSB) 2024: S. 6). Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren am NAP-W Beteiligten sind demnach aufgefordert, die bestehenden Maßnahmen zur Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit weiterzuentwickeln und zu verstärken sowie neue Maßnahmen zu entwickeln. Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot werden als gravierende Probleme an- gesehen, die es bis 2030 zu überwinden gilt. Auch im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 der Landesregierung Baden-Württemberg ist das Ziel, Wohnungslosig- keit zu vermeiden formuliert: „Unser Ziel ist die Überwindung der Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg. Wir werden die Empfehlungen der GISS-Studie „Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg – Untersuchung zu Umfang, Struktur und Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen“ 1 im Verbund von Land, kommunalen Spit- zenverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege umsetzen. Wir wollen Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, besser mit Wohnungen versorgen. Dafür werden wir in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und freien Trägerinnen und Trägern Housing-First-Modellprojekte aufle- gen“ (ebd.: S. 134). Im Rahmen des NAP-W wurde Anfang 2025 eine Online-Umfrage „Befragung zur Bestandserhebung der Unter- künfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland“ gestartet. Diese wurde vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführt. Ziel ist es, einen bundesweiten Überblick über Umfang, Struktur und Organisation von Un- terkünften und unterbringenden Einrichtungen für aktuell von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen in Deutschland zu schaffen und dieser soll eine wichtige Informationsgrundlage für die Weiterentwicklung der Hil- fen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit darstellen. 2 Auch bei einer bundesweit steigenden Zahl wohnungsloser Menschen sollen Standards in den Unterkünften eingehalten werden, um die Menschen- würde zu bewahren. 2.1 Lokaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (LAP) Die Stadt Karlsruhe hat sich zu dem Ziel bekannt, den Nationalen Aktionsplan auf lokaler Ebene (LAP) umzuset- zen und weitere Maßnahmen aufzulegen, um die Zahl wohnungsloser Menschen zu senken. Als Auftakt hierzu fand am 27. Februar 2025 das 4. Symposium Sozialökologische Transformation statt, mit dem Themenschwer- punkt „Wohnen“. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Land, Kommune, Wissenschaft, Wohnungswirtschaft und Praxis wurden weitere Strategien im Umgang mit dem angespannten Wohnungsmarkt und der Versorgung wohnungsloser Menschen diskutiert (siehe Flyer im Anhang und Ausblick). In weiteren Schritten werden in den nächsten Jahren in einem partizipativen Prozess, zusammen mit den Mitar- beitenden der Fachstelle Wohnungssicherung und den Trägerinnen und Trägern der Wohnungsnotfallhilfe ge- meinsame Überlegungen zur Weiterentwicklung des Hilfesystems gestartet und die Umsetzungsschritte regelmä- ßig im kommunalpolitischen Gremium berichtet. 1 Die GISS-Studie (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V.) ist 2015 erschienen im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden‐Württemberg 2 (BBSR - Weitere ... - Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland). Die Auswertung lag zum Berichts- zeitraum noch nicht vor. Sozial- und Jugendbehörde | 11 3. Wohnungsnotfallhilfe im Netzwerk Die Wohnungsnotfallhilfe ist auf der operativen und strategischen, praktischen und theoretischen Ebene stark vernetzt mit vielen wichtigen Akteurinnen und Akteuren. Das folgende Schaubild veranschaulicht, nicht abschlie- ßend, einige der wichtigen Kooperationspartner*innen bei der gemeinsamen Aufgabe, Wohnungslosigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind gute Kooperationen und differenzierte Netzwerke unabdingbar, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen. 3.1 Auffällige Personen im öffentlichen Raum In den letzten Jahren wurden vermehrt Meldungen über auffällige Menschen im öffentlichen Bereich verzeich- net. Es gab in gleichem Umfang Nachfragen besorgter Bürger*innen als auch Beschwerden über das Verhalten der betroffenen obdachlosen Menschen. Da dies ein übergreifendes Thema ist, wurde 2024 ein gemeinsamer Arbeitskreis, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Jugendbehörde, Ordnungsamt, Polizei und freien Trägerinnen und Trägern, gegründet. Ziel ist der Informationsaustausch über diese Personengruppe und eine gemeinsame Lösungssuche. Nach einer ersten Probe-Fallkonferenz werden im Jahr 2025 die Abläufe für solche Besprechungen gemeinsam festgehalten und geklärt, wer im Bedarfsfall weiter beteiligt wird, wie zum Beispiel die psychiatrische Klinik, rechtliche Betreuer*innen oder die Staatsanwaltschaft. 3.2 Lokales Bündnis Lebensmittelausgaben Lebensmittel sind im Zuge der Inflation teurer geworden, was zur Folge hat, dass mehr Menschen auf kosten- günstige Angebote angewiesen sind oder die Angebote der Lebensmitteltafeln und anderer ehrenamtlicher An- bieter*innen in Anspruch nehmen. Zugleich werden laut Bundeslandwirtschaftsministerium jedes Jahr in Deutschland rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Um dieser Gleichzeitigkeit von Verknappung und Verschwendung etwas entgegenzusetzen, werden auf Initiative der Sozialplanung seit 2020 regelmäßige Vernet- zungstreffen koordiniert, um die verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Angebote der Lebensmittelversor- gung für Menschen in prekären Lebenslagen zusammenzubringen. Hintergrund war der bundesweite Aufnah- mestopp von Neukundinnen und -kunden der Tafeln. Gemeinsam gelingt es, die bestehenden Angebote besser zu vernetzen sowie die Unterstützung innerhalb des Netzwerkes zu intensivieren. Das Wirtschaftsdezernat hat im Jahr 2022 die Karlsruher Lebensmittelhändler*innen nochmals gezielt adressiert und für weitere Lebensmittel- spenden geworben. Hierbei wurde deutlich, dass es bereits viele langjährige und enge Kooperationen mit den Tafeln gibt. Im Rahmen einer Kooperation mit der Stadt Karlsruhe und der Pädagogischen Hochschule wird der- zeit zusammen mit den Akteurinnen und Akteuren geprüft, ob eine App für die Tafeln ein sinnvolles Instrument sein kann, um digitale Zugänge zu ermöglichen. Wohnungs- eigentümer*innen Amtsgericht Soziale Arbeit Träger*in- nen Wissenschaft/ Hochschule Teilhabe | Sozialer Arbeitsmarkt Haus und Grund Wohnungsbau- gesellschaften Schuldner- beratung Öffentlichkeits- arbeit | Medien | Fachtage Verbände | Deutscher Verein, BAG W, KVJS ... Investoren Jobcenter Lokales Armutsbündnis Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Volks- wohnung GmbH Sozial- und Jugendbehörde | 12 4. Prävention Die eigene Wohnung ist der Lebensmittelpunkt für jeden Menschen. Dort lebt man, hat seine sozialen Kontakte und seinen privaten Rückzugsraum. Der Verlust der eigenen Wohnung ist oft der Beginn einer sozialen Abwärts- spirale. Insbesondere leiden Kinder betroffener Familien unter dieser traumatischen und stigmatisierenden Le- benslage. Daher ist es wichtig, Wohnraum zu erhalten und Wohnungsverluste zu verhindern. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe berät in enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung von Woh- nungsverlust Betroffene. Das Team der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung versucht unter Ausschöp- fung aller rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern, dass Menschen wegen einer Kündigung oder einer Räu- mungsklage ihre Wohnung verlieren und Wohnungslosigkeit wegen fehlender Mietzahlungen folgt. Um die Rechte der Mieter*innen zu stärken, wurde in den letzten Jahren eine Kooperation von Fachstelle Woh- nungssicherung mit dem Karlsruher Mieterverein vertraglich festgehalten. Es besteht die Möglichkeit, dass Leis- tungsbeziehende des Jobcenters und des Sozialamtes den Beitrag des Mietervereins über die Sozialleistungen finanziert bekommen. Hierdurch können zum Beispiel zu hohe Nebenkostenabrechnungen überprüft werden. Zudem besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit in Einzelfällen eine kurze telefonische Beratung zu erhal- ten. 4.1 Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe ist auf Grund seiner wohnumfeld- und sozialraumorientierten Arbeitsweise unter anderem auch Ansprechpartner für alle Menschen, die Schwierigkeiten im Bereich des Woh- nens haben. Im Wesentlichen informiert die Fachstelle Wohnungssicherung den Allgemeinen Sozialen Dienst bei allen eingehenden Mitteilungen über drohenden Wohnungsverlust. Informationsquellen können aber auch die Familien selbst sein beziehungsweise die Fachleute, die diese im Rahmen von Jugendhilfeleistungen begleiten. Nach Eingang der Information versuchen die zuständigen Bezirkssozialarbeitenden, umgehend Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Kommt der Kontakt zustande, findet eine Beratung mit dem Ziel der Klärung statt, welche Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes erforderlich und möglich sind, dazu gehören unter an- derem auch vermittelnde Gespräche mit Vermietenden. Benötigen die betroffenen Menschen zum Erhalt ihres Wohnraums finanzielle Unterstützung, werden sie an die Fachstelle Wohnungssicherung oder das Jobcenter wei- tervermittelt. In diesem Zusammenhang wird auch vorab geklärt, wie die Betroffenen künftig ihre Mietzahlungen lückenlos sicherstellen können. Für wohnungslose Menschen werden in gemeinsamen Fallbesprechungen und Hilfekonferenzen unter Beteili- gung der Leistungserbringenden, der Fachstelle Wohnungssicherung und dem Sozialen Dienst die notwendigen Hilfeleistungen geklärt sowie bei Bedarf um Jugendhilfeleistungen ergänzt und koordiniert. Im Jahr 2024 war der Allgemeine Soziale Dienst in insgesamt 360 (2023: 447) Fällen mit der Beratung zur Wohnungssicherung be- fasst. 4.2 Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsiche- rung Im Jahr 2024 (2023) waren beim Präventionsteam der Fachstelle 520 (543) Verfahren wegen Mahnungen, frist- losen Wohnungskündigungen und Räumungsklagen anhängig. Insgesamt konnten durch finanzielle Hilfen 131 Mietverhältnisse für 330 Personen, darunter 160 Kinder, gesichert werden (2023: 428 Personen, darunter 195 Kinder). Der klassische Mietrückstand ist auch in den Jahren 2023 und 2024 der Hauptgrund für die Kündigung oder die Räumung einer Wohnung. Vorrangiges Ziel der präventiven Tätigkeit der Fachstelle Wohnungssicherung ist es, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, den Wohnungsverlust wegen fehlender Mietzahlungen zu verhindern. Über die Volkswohnung GmbH (VoWo) werden fristlose Kündigungen sowie Mahnungen zeitnah dem Fachbereich Prävention mitgeteilt, so dass eine schnelle Intervention möglich ist. Sozial- und Jugendbehörde | 13 Übernahme Mietrückstände 2008 bis 2024 | Abbildung 3 Laufende Mietsicherungen 2008 bis 2024 | Abbildung 4 Seit 2023 werden die Zahlungen zur Mietsicherung während Haft (Untersuchungs-Haft oder kurze Haftzeiten) statistisch nicht mehr unter Mietrückstandausgleich erfasst. Im Jahr 2024 konnte in 9 (21) Fällen während der Haft die Miete gesichert und somit die Obdachlosigkeit nach Haftende verhindert werden. In den zurückliegenden Corona-Jahren gab es einen Rückgang der Verfahren und somit auch einen entsprechen- den Rückgang der finanziellen Hilfen. Auch nach Corona ist die Zahl der Verfahren relativ niedrig geblieben. Die Zahl der finanziellen Hilfen schwankt stark. So konnten im Jahr 2024 40 (16) Menschen nach Antragstellung durch Selbsthilfe die Wohnung erhalten (zum Beispiel durch Nachzahlung von vorrangigen Leistungen oder Ra- tenzahlung vereinbart). Ein Anstieg der Fälle wegen der Erhöhung der Nebenkosten und Nebenkostennachzah- lungen fand nicht statt. 209 294 277 288 239 241 251 244 210 213 192 196 167 114 124 183 131 0 50 100 150 200 250 300 350 20082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Anzahl Jahr 174 142 156 162 158 149 144 125 122 95 99 105 110 99 89 95 113 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 20082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Anzahl Jahr Sozial- und Jugendbehörde | 14 4.3 Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit der Fachstelle Wohnungssicherung ist die Hilfe vor dem Räumungstermin mit dem Ziel der Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Dies beinhaltet, die vor dem Wohnungsverlust stehen- den Haushalte aufzusuchen, den Hilfebedarf abzuklären und falls notwendig, Hilfen zum Mietrückstandsaus- gleich und zur Mietabsicherung zu vermitteln. Vorrangiges Ziel ist der Wohnungserhalt. Sofern dies nicht mög- lich ist, erfolgt der Versuch einer Wohnungsvermittlung. Wenn eine Räumung nicht zu verhindern ist, wird mit den Betroffenen der Ablauf geklärt und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten. Dies dient dazu, den Betroffenen die oft große Verunsicherung zu nehmen und kann somit auch zur Entschärfung des Termins selbst beitragen. Zudem erfolgt eine Vorbereitung auf die Situation der Wohnungslosigkeit und Begleitung beim Räu- mungstermin. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahl an Räumungsterminen. Über die Zahl der abgesetzten Räumungster- mine wird sichtbar, wieviel Haushalte (Personen) in den Jahren 2023 und 2024 durch aufsuchende Arbeit er- reicht werden konnten und somit Wohnungslosigkeit verhindert wurde. Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 5 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 6 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Räumungstermine 2023 159 Haushalte (216 Personen) abgesetzte Räumungstermine 95 Haushalte Unterbringung nach Räumungstermin 37 Haushalte ohne direkten Kontakt 32 Haushalte Alleinlebende 67 (67) Alleinerziehende 10 (24) Paare 8 (16) Familien 10 (32) Alleinlebende 29 (29) Alleinerziehende 3 (6) Paare 3 (6) Familien 2 (7) Räumungstermine 2024 132 Haushalte (206 Personen) Personen) abgesetzte Räumungstermine 74 Haushalte Unterbringung nach Räumungstermin 33 Haushalte Ohne direkten Kontakt 14 Haushalte Alleinlebende 51 (51) Alleinerziehende 5 (11) Paare 10 (20) Familien 8 (32) Alleinlebende 20 (20) Alleinerziehende 8 (20) Paare 2 (4) Familien 3 (13) Sozial- und Jugendbehörde | 15 2024 konnte die Fachstelle Wohnungssicherung durch die Zusammenarbeit mit Vermietenden, Mietenden, Ge- richtsvollziehenden und anderen beteiligten Institutionen wie beispielsweise dem Jobcenter, 56 Prozent und im Jahr 2023 58 Prozent der bereits angesetzten Räumungstermine noch verhindern. Das ist ein großer Erfolg der präventiven Arbeit und für 253 Personen wurde dadurch das vorrangige Ziel des Wohnungserhalts in den Jahren 2023 und 2024 erreicht. 105 Personen mussten nach einer Räumung ordnungsrechtlich untergebracht werden. Überwiegend sind es Mietrückstände, die zur Räumung führen (siehe Abbildung Räumungsgründe 2010 bis 2024 in Prozent | Abbildung 7). Mietrückstände entstehen zum Beispiel durch besondere soziale Schwierigkeiten, jedoch zunehmend auch durch teure Mieten, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter*innen übersteigen. Oftmals fehlt die Möglichkeit, Mieten über Lohn und Gehalt oder über Transferleistungen abzusichern. Hinzu kommt die schwindende Möglichkeit, beispielweise bei Arbeitsverlust, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies erschwert die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnungssicherung. Sehr hoch ist weiterhin der Anteil an mietwidrigem Verhalten, der im Jahr 2023 mit 42,8 Prozent einem Höchst- stand verzeichnete; dieser ging im Jahr 2024 wieder auf 38,6 Prozent zurück auf das Niveau der Vorjahre. Dieser Räumungsgrund erschwert den Wohnungserhalt, da die Vermieter*innen weniger bereit sind, die Mietverhält- nisse fortzusetzen als bei angesetzten Räumungen wegen Mietrückständen. Räumungsgründe 2010 bis 2024 in Prozent | Abbildung 7 84,5 78,7 80 84,1 82,1 83 84 80,4 77,8 63,5 55,7 55,6 56 47,8 55,3 12,6 15,8 15 10,4 11,9 12,9 8,0 8,9 15,1 24,8 35,6 35,9 39,6 42,8 38,6 2,9 5,5 5 5,5 6 4,1 8,0 10,7 7,1 11,7 8,7 8,5 4,4 9,4 6,1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Prozent MietrückständeMietwidriges VerhaltenEigenbedarf Sozial- und Jugendbehörde | 16 5. Beseitigung von Obdachlosigkeit Nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ist die Kommune verpflichtet, auftretende Obdachlosigkeit zu beseitigen, sofern den Betroffenen zumutbare Selbsthilfe nicht möglich ist. Dabei spielen die jeweiligen Ursachen der Obdachlosigkeit keine Rolle. In Karlsruhe ist schon seit Jahrzehnten diese eigentlich ordnungsrechtliche Funk- tion an die Sozial- und Jugendbehörde delegiert. Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Fachstelle Woh- nungssicherung werden notwendige Sofortmaßnahmen über das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) veran- lasst. Soweit nicht unmittelbar Wohnungen zur Verfügung stehen, werden obdachlose Haushalte und Einzelper- sonen in städtische Unterkünfte und angemietete Hotels eingewiesen. 5.1 Historischer Abriss Ordnungsrechtlich untergebracht werden mussten vor den 1990er Jahren in Karlsruhe durchschnittlich etwa 200 Personen. 1993 stieg die Anzahl um mehr als das Dreifache auf über 600 an. Bis 1998 war jedoch die Anzahl von durchschnittlich etwa 200 untergebrachten Bürgerinnen und Bürgern wieder erreicht. Ursächlich hierfür war der intensive Wohnungsbau innerhalb weniger Jahre, der dafür sorgte, dass sich der Wohnungsmarkt wieder entspannte. Aufgrund dieser baulichen Intervention reduzierte sich zunächst in den Folgejahren die Zahl der wohnungslosen Menschen. Umso besorgter zeigten sich die Verantwortlichen, als deren Zahl 2003 erneut in größerem Ausmaß anstieg. Um eine analoge Entwicklung wie Anfang der 1990er Jahre zu verhindern, wurde − im Sinne einer kommunalpoliti- schen Intervention − 2003 ein „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe“ ins Leben gerufen. Es umfasste neben dem Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ ein Bündel von Maßnahmen im Sektor der Hilfen nach § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), wie zum Beispiel das Betreute Wohnen über freie Träger*innen oder das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit. Mit Hilfe dieser sozialen Intervention konnte erstmals 2004 der Anstieg an wohnungslosen Menschen gestoppt werden. Zunächst wurde bis 2011 eine Stagnation der Woh- nungslosenzahlen erreicht. Doch die seit Jahren andauernde Knappheit auf dem niedrigpreisigen Wohnungs- markt hat sich seit Beginn des Jahres 2013 deutlich verschärft. Die Auswirkungen hiervon sind seither auch deut- lich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Nach über zehn Jahren wurde daher ein weiteres Handlungskonzept, das „Aktionsprogramm Wohnungslosen- hilfe 2014“, aufgelegt und in 2017 wurde mit allen Akteurinnen und Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Stra- tegietag zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Hilfesystems veranstaltet. Ohne die soziale Intervention hätte die Stadt Karlsruhe wesentlich mehr wohnungslose Personen zu versorgen. Die Fachstelle Wohnungssiche- rung hat in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Wohnraumversorgung eingeleitet und das Karlsruher Woh- nungslosenhilfesystem ist, damit einhergehend, sehr differenziert. Sozial- und Jugendbehörde | 17 5.2 Datenauswertung Um einen differenzierten Blick darauf zu bekommen, wie viele Personen in den Berichtsjahren 2023/2024 ord- nungsrechtlich untergebracht waren, werden im Folgenden sowohl die Stichtagszahlen als auch die Jahresge- samtwerte dargestellt. Untergebrachte Personen 1992 bis 2024, Stichtag 31. Dezember | Abbildung 8 Zum Stichtag 31. Dezember 2024 (Abbildung 8) waren 616 Personen über die Fachstelle Wohnungssicherung untergebracht (2023: 565 Personen). Die Stichtagszahlen geben darüber Auskunft, wie viele Personen jeweils an diesem einen festgelegten Tag untergebracht waren. Sie bilden zwar eine Tendenz und (zum Teil kurzfristige) Entwicklung ab, sind aber dennoch Momentaufnahmen zu diesem festgelegten Stichtag 31.12. Sie sind ein wichtiger Indikator insbesondere in Krisenzeiten. Daher werden die Zahlen der ordnungsrechtlichen Unterbrin- gung in der Fachstelle zusätzlich monatlich erhoben. Über die monatlichen Statistikzahlen wird innerhalb der Fachstelle sehr genau beobachtet, ob es außergewöhnliche Entwicklungen gibt, um bei Bedarf rasch intervenie- ren zu können. Untergebrachte Personen 2010 bis 2024 im jeweiligen Jahresgesamtwert | Abbildung 9 Um ein differenziertes Gesamtbild zu erhalten, muss neben der Betrachtung der Stichtagszahlen auch eine Be- trachtung der Jahresgesamtwerte erfolgen (Abbildung 9Untergebrachte Personen 2010 bis 2024 im jeweiligen Jahresgesamtwert | Abbildung 9). Die Gesamtwerte repräsentieren, wie viele Personen im Laufe eines Jahres von der Fachstelle Wohnungssicherung betreut und versorgt wurden. Anhand des Schaubilds ist zu erkennen, dass 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 563 556 492 518 565 616 0 100 200 300 400 500 600 700 929394959697989900010203040506070809101112131415161718192021222324 813 819 932 1073 1207 1371 1412 1401 1548 1432 1260 1195 1351 1472 687 693 740 805 880 1005 1051 1044 1129 1040 979 941 1063 1165 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 20112012201320142015201620172018201920202021202220232024 PersonenHaushalte Sozial- und Jugendbehörde | 18 die Jahresgesamtzahlen in den beiden Berichtsjahren deutlich angestiegen sind, aber nicht das Rekordhoch von 2019 erreicht haben. Vermutlich waren die Rückgänge in den Jahren 2021 und 2022 der Corona-Pandemie ge- schuldet. Im Jahr 2024 wurden 1.472 Personen (1.165 Haushalte) und im Jahr 2023 1.351 Personen (1.063 Haushalte) von der Fachstelle W untergebracht. Haushaltsstruktur der Untergebrachten in 2023 und 2024 | Abbildung 10 und 11 Wie in den letzten Jahren bildeten auch in den Jahren 2023 und 2024 die Ein-Personen-Haushalte mit jeweils über 80 Prozent die größte Gruppe. Diese setzte sich in 2024 aus 967 Personen (2023: 893 Personen) zusam- men. Insgesamt stellten Frauen etwa ein Drittel und Männer fast zwei Drittel der untergebrachten Personen. Die- ses Verhältnis blieb in den letzten Jahren relativ konstant und unauffällig. Der Anteil der Familien an allen Untergebrachten – hierzu zählen Paare und Alleinerziehende jeweils mit Kind(ern) – hat sich in den beiden Berichtsjahren dem Niveau von 2021 angeglichen und beträgt in den Jahren 2023 12 Prozent beziehungsweise in 2024 13 Prozent (2021: 13 Prozent; 2022: 10 Prozent). 2019 und 2020 waren ihre Anteile an allen Untergebrachten noch deutlich höher mit 17,5 Prozent. Der Anteil der Kinder betrug in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 15 Prozent (2023: 209 Kinder; 2024: 220 Kinder). Betrachtet man bei den Familienkonstellationen ausschließlich die Alleinerziehenden, so beträgt ihr Anteil an allen wohnungslosen Haus- halten in beiden Berichtsjahren jeweils 8 Prozent. Ihr Anteil unterlag in den letzten Jahren größeren Schwankun- gen (2019/2020: 11 Prozent; 2021: 5 Prozent) und ist somit im Berichtszeitraum unauffällig. Im Jahr 2023 und 2024 betrug der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit jeweils 43 Prozent und entspricht somit dem Niveau der Vorjahre. Dies bedeutet, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörig- keit im Hilfesystem deutlich überrepräsentiert sind, denn ihr Anteil an der gesamtstädtischen Bevölkerung liegt bei etwa 21 Prozent. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind tendenziell benachteiligt am Woh- nungsmarkt beispielsweise aufgrund von Sprachbarrieren. Zudem können ausländerrechtliche oder konsularische Probleme die Wohnungssuche und den Integrationsprozess erschweren. Aufgrund der Freizügigkeitsregelung für Rumänien und Bulgarien seit 1. Januar 2014 wurden erstmals im Jahr 2014 auch Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Obdachlosenstatistik erfasst. Von den Untergebrachten mit ausländischen Wurzeln stellen Perso- nen aus Rumänien nach wie vor den größten Anteil und dieser betrug in den Jahren 2023 30 Prozent und 2024 31 Prozent und ist somit unauffällig. Bei einer Auswertung der Gründe für die Notwendigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung ist zu beachten, dass die möglicherweise langfristig entstandenen Ursachen der Entwicklung zur Wohnungslosigkeit, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut, Suchterkrankung und so weiter bei der Fachstelle nicht für alle Betroffenen ver- lässlich erhoben werden können. Das folgende Schaubild veranschaulicht die Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2023 und 2024. 84% 4% 4% 8% 2023 Ein-Personen-HaushaltPaare ohne Kind Paare mit KindAlleinerziehende 83% 4% 5% 8% 2024 Ein-Personen-HaushaltPaare ohne Kind Paare mit KindAlleinerziehende Sozial- und Jugendbehörde | 19 Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2023 und 2024 | Abbildung 12 Von all den Gründen, die eine ordnungsrechtliche Unterbringung notwendig machen, ist die Räumung der ein- zige Bereich, dessen Entwicklung durch Konzept und Organisation der Fachstelle Wohnungssicherung beein- flussbar ist. Alle anderen Gründe, die eine Unterbringung erforderlich machen, sind nicht durch die Fachstelle steuerbar, sie kann nur auf diese reagieren. Oftmals fehlt es an Entlass- oder Übergangsmanagement aus Ein- richtungen, Haft, Klinik oder Therapie, so dass Menschen ohne Anschluss in Wohnraum untergebracht werden müssen. Andere Gründe sind privater Natur, wie Beziehungskonflikte, Trennungen oder – bei jungen Erwachse- nen – ein Rauswurf aus dem Elternhaus. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es in den Jahren 2023/2024 keine spezifischen Auffälligkeiten. 31% 7% 11% 11% 13% 6% 5% 3% 4% < 1% 5% 29% 10% 12% 12% 13% 7% 6% 3% 4% 1% 6% 0%5%10%15%20%25%30%35% ohne festen Wohnsitz/ohne Angabe Beziehungskonflikt Räumung Kündigung akzeptiert Rauswurf bei Bekannten Entlassung aus Therapie/Klinik Haftentlassung Rauswurf Elternhaus Einreise Ausland Arbeitsaufnahme in Karlsruhe Rauswurf aus stationärer Einrichtung/Betreutem Wohnen 20242023 Sozial- und Jugendbehörde | 20 6. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen Seit Gründung der Fachstelle Wohnungssicherung am 1. Januar 2007 werden die Hilfen nach § 67 ff. Sozialge- setzbuch (SGB) XII stets weiter ausgebaut. Dies mit dem Ziel, die gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, vor allem hinsichtlich ihrer Wohnsituation. Schwerpunkt der Hilfen sind ambulante Betreuungen sowohl in Obdachlosenunterkünften als auch im Wohnraum. Mit verschiedenen Trägerinnen und Trägern wurden Vereinbarungen geschlossen, so dass seither die nachfol- genden Hilfen angeboten werden: ▪ Betreutes Wohnen ▪ Betreutes Wohnen für psychisch kranke beziehungsweise auffällige Personen ▪ Betreutes Wohnen für junge Erwachsene ▪ Lotsen aus der Wohnungslosigkeit ▪ Betreuungsangebote in Obdachlosenunterkünften ▪ „Chancenhaus“ (siehe Kapitel 10.1.1.) ▪ Gesundheitslotsen (siehe Kapitel 10.1.2) 6.1 Betreuung in Obdachlosenunterkünften 6.1.1 Das Lotsenkonzept Ein wichtiger Baustein der Karlsruher Wohnungslosenhilfe, um die Dauer der Wohnungslosigkeit zu verkürzen oder diese zu beenden, ist seit 2006 das Lotsenkonzept. Ziel dabei ist es, die zu begleitenden Personen zu unter- stützen, Zugangshindernisse für eine Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt und in der Gesellschaft zu überwinden. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verschiedener Träger*innen nehmen Kontakt zu den Menschen in den Unterkünften auf und suchen mit ihnen gemeinsam Wege aus der Wohnungslosigkeit: wenn möglich, eine neue Wohnung oder, falls notwendig, betreute Angebote. Darüber hinaus sollen die Klientinnen und Klienten be- darfsgerecht an bestehende Angebote inner- und außerhalb der Wohnungslosenhilfe weitervermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Hilfen nach § 67 SGB XII. Aufgrund des 2004 bis 2006 mit großem Erfolg durchgeführten Pilotprojektes stimmte der Sozialausschuss 2006 der festen Implementierung des Lotsenkonzep- tes im Umfang von zunächst 42 Plätzen zu. Aktuell gibt es 56 Lotsen-Plätze. Folgende Träger*innen sind mit der Durchführung beauftragt: Caritas: 14 Plätze Diakonisches Werk: 14 Plätze SOZPÄDAL: 28 Plätze Zusätzlich gibt es aufgrund der gestiegenen Zahl an wohnungslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschrän- kungen das 2024 neu aufgelegte, an den Schnittstellen des Hilfesystems angesiedelte Programm „Gesundheits- lotsen“ (siehe Kapitel 10.1.2). 6.1.2 Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 umfasst 48 Plätze für alleinstehende wohnungslose Männer. Hinzu kom- men 5 Plätze zur Notunterbringung von Männern und 3 Plätze zur Notunterbringung von Frauen. Die Klienten werden im Wohnheim durch Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung vor Ort unterstützt. Die Auszüge im Jahr 2024 sind im Vergleich zum Jahr 2023 höher. Die Vermittlung in betreute Wohnangebote von Trägerinnen und Trägern hat jedoch stark abgenommen. Das hat zur Folge, dass die Aufenthaltsdauer der Bewohner im Wohnheim steigt, vor allem die Aufenthaltsdauern über zwei Jahre. Seit dem Jahr 2023 werden auch die Zahlen zu psychischer Erkrankung sowie Suchterkrankung sowie Pflegebe- darf der Heimbewohner erhoben. Dabei fällt auf, dass sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 der Anteil die- ser Personengruppe sehr hoch ist. Für die Sozialarbeit im Wohnheim bedeutet das, dass zunehmend eine intensi- vere Unterstützung und Begleitung der Klienten notwendig ist. Sozial- und Jugendbehörde | 21 2024 2023 Auszüge 77 67 Wohnraum (privat und Wohnraumakquise) 17 % 13 % Wohnangebote über Träger*innen (betreut) 13 % 24 % Vermittlung in E-Hilfe Einrichtung 1 % 0 % Anker AWO 4 % 9 % Hausverbot allgemein 27 % 21 % [Darunter Hausverbot mit psychischer Erkrankung und/oder Suchterkrankung] [27 %] [18 %] JVA 7 % 5 % Psychiatrie/Krankenhaus 4 % 3 % Unbekannt 27 % 25 % Altersstruktur 18 bis 29 22 % 33 % 30 bis 59 68 % 51 % 60+ 10 % 16 % Aufenthaltsdauer Ein Tag drei Monate 37 % 42 % Drei Monate bis ein Jahr 46 % 46 % Ein Jahr bis über zwei Jahre 17 % 12 % 6.1.2.1 Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 Im Jahr 2017 wurde das Konzept der Erstaufnahme aufgegeben, da es aufgrund der hohen Zahl an Unterge- brachten weniger Personen ermöglicht war, eine intensive Beratung vor Ort zu erhalten. Stattdessen wird seit 2019 eine Erstberatung, auch außerhalb von der Rü 23 ordnungsrechtlich untergebrachten alleinstehenden wohnungslosen Männern, angeboten. Die Erstberatung stellt ein zusätzliches Angebot zur Sozialarbeit des Wohnheimes dar. Die Männer werden unmittelbar nach der Unterbringung vom Sozialarbeiter/von der Sozialar- beiterin zu einem Gesprächstermin eingeladen. In aller Regel erfolgt eine einmalige Beratung zur persönlichen Situation des Klienten. Bei höherem Hilfebedarf besteht die Möglichkeit, im Wohnheim aufgenommen zu wer- den. Voraussetzung ist die Bereitschaft, gemeinsam mit der Sozialarbeit die persönliche Situation verändern zu wollen. Ist eher ein Lotse sinnvoll, wird dies mit dem Klienten kommuniziert und eine Vermittlung angeregt. Der Bedarf der Klienten an Unterstützung ist vor allem in Bezug auf den digitalen Zugang zu den Ämtern groß, da viele Hilfeempfänger oftmals keine Möglichkeit haben online zu gehen. Dies spiegelt sich auch in der gestie- genen Bereitschaft wider, ein Lotsenangebot anzunehmen. Auffällig ist, dass die Zahl der psychisch auffälligen Menschen in der Rü 23 zugenommen hat. 6.1.3 Frauenpension: SOZPÄDAL Die Frauenpension (FP) „Unter den Linden“ ist eine betreute, ordnungsrechtliche Unterbringung für Frauen mit und ohne Kinder. Sie besteht seit 2004 und verfügt über 12 Einzelzimmer und 4 Zimmer für Frauen mit Kindern. Das Ziel der niedrigschwelligen Betreuung durch Sozialarbeiterinnen ist die Erarbeitung einer Perspektive, wie beispielsweise die Vermittlung in geeigneten Wohnraum oder in eine geeignete Einrichtung. Die Frauenpension „Unter den Linden“ war auch in den Jahren 2024 und (2023) durchgehend zu 100 Prozent belegt. 16 (20) Frauen mit insgesamt 3 (11) Kindern, darunter 1 (0) schwangere Frau, konnten ein Zimmer in der Frauenpension beziehen. 16 (19) Frauen (1 Frau verstarb während ihres Aufenthaltes in der FP) mit 7 (10) Kin- dern, darunter 0 (0) Schwangere sind aus der Frauenpension ausgezogen. Mit 12 (12) Frauen, das entspricht 75 Prozent (60 Prozent), konnten die im Hilfeplan formulierten Ziele/Perspektiven erreicht und eine individuelle Perspektive erarbeitet werden. Für Frauen mit Kindern bestehen während des Aufenthaltes in der Frauenpension enge Absprachen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, bei Bedarf werden spezifische Angebote vermittelt. Die Aufenthaltsdauer ist neben Faktoren wie begrenzt verfügbarer Wohnraum im Niedrigpreissegment sowie Vorbehalte einiger Vermieterinnen und Vermieter gegenüber dieser Gruppe auch abhängig von den Ressourcen Sozial- und Jugendbehörde | 22 der jeweiligen Frauen. Das Konzept Frauenpension ist nach wie vor eine äußerst erfolgreiche Form der Betreuung während der Zeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung in Einzelzimmern und die gute Instandhaltung des Hauses durch den Vermieter schafften hierfür eine positive Grundlage. 2023 2024 Platzzahl 16 16 Ein- und Auszüge 20 16 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 36 32 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Stationäre Hilfe Wohnheim 0 1 Wohnraum 11 11 [davon in Wohnraum von SOZPÄDAL] [4] [4] Anschlusshilfen (Ambulant Betreutes Wohnen/Sozialpädagogische Familienhilfe) 11 9 Durchschnittliche Aufenthaltsdauerdauer in Monaten 7 8,8 6.1.4 Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 Die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss der Kriegsstraße 88 verfügt über 6 Plätze für wohnungslose Män- ner. Organisatorisch und fachlich ist die Wohngruppe an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angeglie- dert. Dies erleichtert dem Personenkreis den Schritt zur Unterbringung. Die Wohngruppe bietet Männern, die zuvor auf der Straße gelebt haben und keine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben, einen Übergang zum Wohnen auf dem freien Wohnungsmarkt. Insgesamt wurden 2024 9 Männer betreut. Von den 3 ausgezogenen Bewohnern fanden 2 Bewohner eigenen Wohnraum, 1 Be- wohner konnte in Betreutes Wohnen vermittelt werden. Aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten der Bewohner hat sich die Verweildauer im mehrjährigen Vergleich von ehemals etwa 26 Wochen auf 96 Wochen erhöht. 6.1.5 Sozialpension Augustiner: AWO Die Sozialpension Augustiner wird seit 15. Dezember 2009 von der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH als Unterkunft für wohnungslose volljährige Frauen und Männer betrieben, die von der Stadt Karlsruhe ordnungs- rechtlich untergebracht werden. Das Belegungsrecht für die 37 Plätze liegt bei der Fachstelle Wohnungssiche- rung. Die wohnungslosen Menschen sollen für längstens 6 Monate in der Sozialpension verbleiben und von dort in geeigneten Wohnraum beziehungsweise andere Hilfsangebote (betreute Wohnformen, Heilbehandlung, und so weiter) vermittelt werden. Die vertraglich vereinbarte Verweildauer von 6 Monaten wird regelmäßig verlän- gert, da der Bedarf besteht. Die Aufnahme in der Sozialpension Augustiner ist daran gebunden, dass die Bewoh- ner*innen mit den Sozialarbeiter*innen zusammenarbeiten. Wichtigste Punkte dabei sind die finanzielle Exis- tenzsicherung und Wohnen (ambulant, stationär, eigener Wohnraum oder auch Therapie). Weitere Schwer- punkte sind die Vermittlung an Fachdienste wie zum Beispiel Schuldner*innenberatung, Suchtberatung und so weiter und Begleitung zu Terminen bei Behörden, Ämtern und Ärztinnen und Ärzten. 2023 2024 Platzzahl 37 37 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 63 94 davon weiblich 19 27 davon männlich 44 64 davon divers 0 3 Sozial- und Jugendbehörde | 23 Anzahl Teilnahmen am Projekt 3 davon weiblich | davon männlich | divers: siehe oben 63 94 abgebrochen (Gründe: Beendigung durch Klientinnen/Klienten oder durch Einrichtung, Umsetzung, JVA, Tod) 17 45 beendete Teilnahmen am Projekt (eigener Wohnraum, betreute Wohnform, Therapie, Einzug bei Familie/Bekannten) 14 17 Vermittelt in/nach eigenen Wohnraum 10 10 Betreutes Wohnen 2 4 Therapie 2 2 Pflegeheim 1 6.1.6 Sporthotel Stutensee Im Rahmen der SozialRegion Karlsruhe wurde im Jahr 2006 ein Vertrag mit der Stadt Stutensee zur Unterbrin- gung wohnungsloser Menschen aus Karlsruher in einem Hotel in Stutensee geschlossen. Im Sporthotel Stutensee stehen 20 Plätze für diese zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurde das Hotel grundlegend saniert. Aufgrund des notwendigen Bedarfes an Hotelbetten zur Unterbringung wohnungsloser Menschen wurde die Belegungsverein- barung verlängert. 6.1.7 Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk Seit September 2017 bietet das Diakonische Werk Karlsruhe in der Obdachlosenunterkunft Werderstraße 17 zweimal wöchentlich eine dreistündige Sprechstunde an. Zielgruppe sind die dort ordnungsrechtlich unterge- brachten Personen (Alleinstehende, Paare und Familien) sowie die im Rückgebäude lebenden Mieter*innen, die über die Fachstelle Wohnungssicherung vermittelt wurden. Die Sprechstunde ist ein niederschwelliges Bera- tungs- und Unterstützungsangebot. Hierzu gehören insbesondere die Vermittlung und Anbindung an weiterfüh- rende Dienste und Hilfen. Zudem sollen auftretende Probleme und Schwierigkeiten im Zusammenleben im Haus angegangen werden. Beratungsschwerpunkte bezogen sich im Berichtszeitraum auf die Themen Wohnung, Sozialleistungen und Schulden. Da in der Unterkunft überwiegend Männer leben, wird die Sprechstunde vor allem von diesen ge- nutzt; aber auch die Familien, die in einem getrennten Gebäudeteil leben, nehmen die Sprechstunde in An- spruch. Die deeskalierende Wirkung des Angebots hat positive Auswirkungen auf die Bewohnergemeinschaft und auf die Umgebung des Hauses. 6.2 Betreutes Wohnen Das „Betreute Wohnen“ ist ein wichtiges Instrument sowohl der Prävention als auch der Nachsorge. Im Bereich der Prävention kann das Betreute Wohnen zur Verhinderung einer Wohnungskündigung angeboten werden. Im Bereich der Nachsorge kann für wohnungslose Menschen zeitlich begrenzt eine sozialpädagogische Betreuung zur nachhaltigen Sicherung des Wohnraums angeboten werden. 3 Wer im Augustiner aufgenommen wird, muss am „Projekt“ teilnehmen so gut sie/er kann. Das „Projekt“ ist die Vermittlung Sozial- und Jugendbehörde | 24 6.2.1 Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL Projekt Hilfeart Wohnen intensiv Betreutes Wohnen nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII (62 Plätze) Wohnen nachhaltig Begleitetes Wohnen mit dem Fokus auf den Wohnungserhalt, in der Regel für wohnungslose Menschen, die intensivere Formen des Betreuten Wohnens be- reits durchlaufen haben und weiterer Begleitung bedürfen (165 Plätze) Wohnen 50+ (in Verbindung mit Wohnen nachhaltig) Chronisch kranke Betreute ab 50 Jahren erhalten ergänzend zu der intensiven sozialpädagogischen Begleitung Unterstützung durch eine Pflegefachkraft. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu verbessern und den Verbleib in der eigenen Wohnung möglichst lange zu ermöglichen Betreutes Wohnen für psychisch Kranke Eingliederungshilfe nach § 53 SGB IX (70 bis 80 Plätze) und nach §§ 67/68 SGB XII (25 Plätze) Wohnen 18 + Projekt für wohnungslose junge Erwachsene (24 Plätze) Familienberatung Betreutes Wohnen für Familien nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII SOZPÄDAL verfügte Ende 2024 (2023) im Bereich der Wohnungslosenhilfe über 387 (393) Wohneinheiten durch Anmietungen auf dem freien Markt und bei der VoWo sowie vereinseigenen Wohnraum. Der Anteil an Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen im Bestand von SOZPÄDAL für eine Person liegt inzwischen bei 33,9 Prozent (33,6 Prozent). Die Betreuten können auch bei anderen Wohnungsgebenden ein Mietverhältnis haben; oder sie können nach der Mietzeit bei SOZPÄDAL mit dem Erreichen des Teilziels „eigenständig angemietete Wohnung“ für einen an- gemessenen Zeitraum dort weiter betreut werden. Dies galt in 2024 (2023) für 24 (23) Männer, 45 (57) Frauen und 24 (34) Kinder. In 2024 (2023) wurden 20 (23) Männer und 20 (17) Frauen mit 13 (16) Kindern neu mit Wohnraum und dem entsprechenden Betreuungsangebot versorgt. Die Anzahl der betreuten Familien ist hoch. 2024 (2023) wurden in den verschiedenen Betreuungsformen 54 (67) Alleinerziehende und 20 (22) Paare mit insgesamt 143 (160) Kindern bis 18 Jahre betreut (17 (18) Alleiner- ziehende/Paare hatten ihren Wohnraum eigenständig angemietet). 6.2.2 Wohnen 50+: SOZPÄDAL Im Rahmen des Projektes „Wohnen nachhaltig“ wurde in den letzten Jahren deutlich, dass ältere Mieter*innen, ehemals wohnungslose Personen (ab 50 Jahren), zunehmend einen besonderen altersbedingten Hilfebedarf in Haushalt, Gesundheit und Pflege aufzeigen und nicht ausreichend an das medizinische Regelsystem angebunden sind. SOZPÄDAL hat auf den erhöhten Bedarf älterer chronisch kranker Mieter*innen reagiert und zum 1. Januar 2020 mit dem Projekt „Wohnen 50+“ begonnen, welches von einem Team, bestehend aus einer Sozialarbeiterin und einer Pflegefachkraft, begleitet wird. Durch diese Expertise und Schnittstelle kann in den Bereichen Woh- nungslosen- und Alten-/Krankenhilfe bedarfsgerecht und der individuellen Lebenssituation des ehemals woh- nungslosen Menschen entsprechend reagiert werden. Dazu gehört zunächst, die medizinische Unterversorgung der Personen zu erkennen und Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebenslage zu gewährleisten. Hierbei arbeiten die Sozialarbeiterin und die Pflegefachkraft hauptsächlich aufsuchend im Wohnraum und begleiten die Mietenden bei der Reintegration in das medizinische und pflegerische Versorgungssystem. Die zentralen Ziele des Projektes sind der Verbleib im ambulanten Wohnen (im angemieteten Wohnraum) sowie die gesundheitliche Stabilisierung und gegebenenfalls die Vermittlung in eine geeignete Pflegeeinrichtung. Das Projekt wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. 6.2.3 Lotsen-WG: Diakonisches Werk Das Übergangswohnen in der Lotsen-WG startete am 1. April 2019 als ergänzendes Angebot des „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“. Es bietet 5 Plätze in einer Wohngemeinschaft mit möblierten Einzelzimmern. In diesem betreuten Übergangswohnen können in Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung obdachlosenrechtlich untergebrachte Personen, die am Lotsen aus der Wohnungslosigkeit teilnehmen, aufgenommen werden, und erfahren hier vielfältige Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, der Haushaltsführung, bei der Suche Sozial- und Jugendbehörde | 25 nach einer geeigneten Wohnform und bei sonstigen Bedarfen (zum Beispiel sozialrechtliche oder psychosoziale Probleme beziehungsweise Angelegenheiten). Oberstes Ziel ist die nachhaltige Integration auf dem ersten Woh- nungsmarkt. Im Berichtszeitraum waren die Bewohner der Lotsen-WG alle männlich. Der jüngste Bewohner war 28 Jahre, der Älteste 60 Jahre alt. Im Berichtszeitraum konnten 3 Maßnahmen mit unterschiedlich dauernder Betreuungszeit erfolgreich beendet werden. Die Betreuungszeiten betrugen 36, 32 und 6 Monate. Zwei Klienten konnten in ei- genen Wohnraum vermittelt werden. Der dritte Klient wurde in ein betreutes Wohnen vermittelt. Die ange- spannte Lage auf dem Wohnungsmarkt erschwert eine erfolgreiche Vermittlung und wirkt sich auf die Verweil- dauer der Bewohner aus. 6.2.4 Wohngruppe Passagehof und Außenstellen: Heimstiftung Karlsruhe Die ambulant Betreute Wohngruppe Passagehof und Außenstellen bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX) 10 älteren (in der Regel über 40 Jahre), suchtmittelabhängigen und sich in Substitutionsbehandlung befindlichen Menschen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe einen Ort zum Wohlfühlen und Leben. Die Ziele des Angebots sind die Förderung der persönlichen Situation, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, die Si- cherstellung der Grundversorgung sowie eine möglichst lange eigenständige Lebensführung. Der körperliche und psychische Gesundheitszustand soll stabilisiert, die medizinische Versorgung insbesondere unter Berücksich- tigung altersbedingter Veränderungen gewährleistet werden. Durch ein Team aus Pflege und Sozialarbeit ist die Wohngruppe an 7 Tagen in der Woche im Tagdienst besetzt. Der mobile Nachtdienst fährt die Wohngruppe jede Nacht ein bis zwei Mal an und steht zusätzlich in dieser Zeit als Rufbereitschaft zur Verfügung. Aufgrund der Präsenz von 2 Pflegefachkräften ist bei Bedarf und bei Notwen- digkeit eine Substitution auch innerhalb der Wohngruppe möglich. Es besteht eine sehr enge Kooperation und ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Substitutionspra- xen. Im Berichtszeitraum ist die Wohngruppe Passagehof voll belegt. Ein Leerstand ist stets nur von kurzer Dauer, da der Bedarf auch über Stadt und Landkreis Karlsruhe hinaus immens ist. Zu den 10 Plätzen in der Wohngruppe Passagehof werden bis zu 3 zusätzliche Personen im eigenen Wohnraum oder in einer Wohnung der Heimstif- tung Karlsruhe betreut. Diese Personen können ebenfalls an den Aktivitäten der Wohngruppe Passagehof parti- zipieren. 2023 2024 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes (Wohngruppe) 10 10 davon weiblich 2 2 davon männlich 8 8 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes (Außenstellen) 3 3 davon weiblich 2 2 davon männlich 1 1 Teilnahme abgebrochen (wegen Verstoß gegen Hausordnung, wegen fehlender Mitwirkung, Sonstiges) 1 1 6.2.5 Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung Karlsruhe Die Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen bieten 30 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen für Erwachsene sowie 8 Plätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren (vergleiche Kapitel 11.2.3) nach § 67 ff. SGB XII und im Einzelfall nach § 78 SGB IX an. Das Angebot richtet sich an Frauen, Männer und Paare. In den meisten Wohnun- gen sind Haustiere willkommen, sodass Personen, die bereits vor der Aufnahme Tiere besitzen, diese nach Rück- sprache mitbringen können. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Bearbeitung der individuellen Problemlagen. Ziel ist es, wieder ei- genständiges Wohnen zu ermöglichen oder eine andere geeignete Hilfeform zu finden. Neben der Problematik der erlebten Obdachlosigkeit und des fehlenden Wohnraums sind die Bewohner*innen häufig durch Suchter- krankungen, Verschuldung, psychische Erkrankungen, Beziehungsprobleme, traumatische Erlebnisse oder Straf- fälligkeit belastet. Die Betreuungen in der Eingliederungshilfe sind von 17 Personen im Jahr 2023 auf 22 Perso- nen im Jahr 2024 gestiegen. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Unterstützung in den befristeten Sozial- und Jugendbehörde | 26 Maßnahmen der Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII häufig nicht ausreichen und viele Personen langfristige Unterstüt- zung zur Bewältigung ihrer Problemlagen benötigen. Daher ist der Großteil der Personen, die über die Eingliede- rungshilfe betreut werden, aus den Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe in die Eingliederungshilfe überführt worden. In den Jahren 2023 und 2024 wurden in den Wohngruppen insgesamt 171 Personen betreut, geringfügig weni- ger als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2024 konnten etwa 43 Prozent (2023: etwa 60 Prozent) der betreuten Per- sonen in eigenen Wohnraum oder andere passende Hilfeformen vermittelt werden. Anhand der Zahlen ist im Gegensatz zum letzten Bericht eine deutlich bessere Vermittlungsquote festzustellen; die Anzahl der abgebro- chenen Maßnahmen ist, im Gegensatz zu gleichbleibenden Zahlen in den Vorjahren, erneut deutlich gesunken. 2023 2024 Platzzahl (Plätze im Betreuten Wohnen und Betreuungen im eigenen Wohnraum) 30 + 5 Seniorenwohnen + bedarfsorientierte Anzahl 30 + 5 Seniorenwohnen + bedarfsorientierte Anzahl Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 84 91 davon weiblich 9 18 davon männlich 75 73 Abgebrochen wegen fehlender Mitwirkung, Verstoß gegen Hausordnung, kein Interesse oder fehlender Unterstützungsbedarf 6 16 Beendete Teilnahmen am Projekt (U25-Projekt) 10 10 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie/Entgiftung 0 3 eigenen Wohnraum 5 9 andere Einrichtung (zum Beispiel Passagehof, Seniorenwoh- nen, Jugendhilfe) 4 0 andere Hilfeform (Begleitetes Wohnen, Eingliederungshilfe) 5 4 6.2.6 Betreutes Wohnen: AWO Die AWO Karlsruhe bietet seit 2002 Ambulant Betreutes Wohnen für wohnungslose und psychisch auffällige Menschen an. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Eingliederungshilfe (SGB IX) oder über die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Die Übergänge zwischen den Hilfeformen sind fließend. Bei wohnungslosen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder Erkrankung ist das Risiko eines Wohnungsverlustes deutlich erhöht. Auch wenn es in den letzten Jahren zunehmend eine Verschiebung hin zur Finanzierung über die Eingliederungshilfe gegeben hat, werden weiterhin wohnungslose Menschen aufgenom- men. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden insgesamt 96 Klientinnen und Klienten betreut, davon 3 auf Grund- lage des § 67 SGB XII. Insgesamt stehen 22 Plätze in Einzelappartements oder in kleinen Wohngemeinschaften zur Verfügung, welche über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Teilweise leben die Menschen mehrere Jahre im Wohnraum der AWO, weshalb nur selten Plätze frei werden. Trotz intensiver Betreuung und Begleitung wird eine Vermittlung von Menschen mit zumeist multiplen Problemlagen in eigenen Wohnraum immer schwieriger. Weit über die Hälfte der Klientinnen und Klienten haben einen problematischen Umgang mit legalen und/oder illegalen Suchtmitteln. 2023 2024 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 96 100 davon weiblich 42 44 davon männlich 54 56 Sozial- und Jugendbehörde | 27 Altersstruktur 18 bis 39 31 34 40 bis 59 43 42 über 59 22 24 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in eigenen Wohnraum 5 7 anderer Träger*innen 1 Therapie 1 stationäres Angebot 1 beendet (sonstige Gründe) 2 9 Verstorben 1 3 6.2.7 Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. In enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe und einem privaten Investor wurden im vorderen Teil des Hotelkomplexes „Neue Messe“ im Jahr 2008 6 Appartements errichtet für Männer, die nach der Haftentlassung über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Eines dieser Appartements wird von 1 Betreuer bewohnt, der die Aufsicht vor Ort führt und die Mitarbeiter*innen der Anlaufstelle für Straffällige über Auffälligkeiten beziehungsweise Störungen informiert. Des Weiteren existiert eine Wohngemeinschaft mit 5 Zim- mern in der Karlsruher Südstadt, wobei auch hier 1 Zimmer durch einen Betreuer genutzt wird und 1 Zimmer exklusiv für Hafturlaube zur Verfügung steht. Zielgruppe sind haftentlassene oder straffällige Männer, vorrangig aus Karlsruhe, die wohnungslos sind und ei- nen Hilfebedarf nach § 67 SGB XII haben. Das Angebot der Betreuungsmaßnahme ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und umfasst folgende Bereiche: Soziale Probleme/Beziehungsfähigkeit, Arbeit/Qualifizierung, Einkom- men/Haushalten/Schulden, gesetzeskonformes Verhalten, Gesundheit/Suchtproblematik, Hauswirtschaft/Alltags- struktur, Wohnungssuche. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Unterbringung in den Einzelappartements nach wie vor sehr bewährt und gerne angenommen wird. Insbesondere schätzen die Bewohner ihre Privatsphäre in den Appartements nach oftmals langer Haftzeit. Aber auch die Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Küchen- und Badnutzung bietet den Bewohnern die Möglichkeit eigenverantwortliches Wohnen neu zu erproben. In den beiden Berichtsjahren haben sich weiterhin viele Menschen mit einer Sucht- beziehungsweise einer psy- chischen Erkrankung für das Betreute Wohnen beworben. Die Herausforderungen im Betreuten Wohnen wur- den, nicht nur aufgrund der Erkrankungen der Bewohner, vielfältiger. Trotz des weiterhin engen, angespannten Wohnungsmarkts in Karlsruhe, hat sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer (etwa 180 Tage) etwas verringert. Durch eine enge pädagogische Anbindung ist es wieder besser gelungen, dass die Bewohner am Ende der Hilfe in privaten Wohnraum umziehen konnten. 2023 2024 Platzzahl 8 8 Anzahl Nutzer des Angebotes 17 11 Anzahl Teilnahmen am Projekt 11 5 Beendete Teilnahmen am Projekt 11 10 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in anderes Angebot vermittelt 1 0 Arbeitsaufnahme 4 1 in Wohnraum vermittelt 7 6 Beendigung/Abbruch wegen ▪ erneuter Inhaftierung ▪ fehlender Mitwirkung ▪ Kontaktabbruch 3 4 Sozial- und Jugendbehörde | 28 6.2.8 Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv Das Betreute Wohnen des bwlv richtet sich an chronisch-mehrfach beeinträchtigte alkohol- und/oder medika- mentenabhängige Menschen, die ordnungsrechtlich untergebracht oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Innerhalb der Wohngemeinschaften ist das Konsumieren von leichten Alkoholika erlaubt. Einige spezifische Ziele für diese Wohngemeinschaften sind kontrollierter beziehungsweise reduzierter Umgang mit Alkohol, Vermei- dung von Trinkexzessen und Konsum harter Alkoholika, Motivierung zu Freizeitaktivitäten, Motivierung und Un- terstützung zum regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe oder die regelmäßige Teilnahme an Gruppen- und Einzelgesprächen. 6.2.9 Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. Das Haus Bodelschwingh bietet für wohnungslose Menschen Ambulant Betreutes Wohnen, um eine nied- rigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen Wohnungslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe und Eingliede- rungshilfe zu schaffen. Bis zu 5 Plätze werden in Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung belegt. 6.3 Langzeithilfen 6.3.1 Langzeitwohngruppen Klosterweg: Heimstiftung Karlsruhe Der Langzeitwohnbereich (LZWB) der Heimstiftung bietet im Rahmen des § 67 ff. SGB XII 30 Wohnplätze für wohnungslose Menschen mit einem langfristigen Hilfebedarf an. Nach einem Umzug aus der Thomas-Mann- Straße 3 befindet sich die Einrichtung seit Mitte Dezember 2024 im Klosterweg 1. Auf 2 Stockwerken leben je- weils 10 Menschen in Einzelzimmern, welche größer und mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet sind. Im Berichtszeitraum nutzten das Angebot aufgrund der früheren Ausrichtung nur Männer. Frauen können dieses aber ebenso nutzen, wenngleich sich die Umsetzung der Belegung mit Frauen und Männern als schwierig er- weist und dies bisher noch nicht zustande kam. Auf jedem Stockwerk stehen eine Küche, Gemeinschaftsräume sowie eine Waschküche mit Waschmaschine und Trockner zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. An den Werktagen werden im Gemeinschaftsraum des EG ein Frühstück und ein Mittagessen angeboten. Ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, Pflege, Hauswirt- schaft) kümmert sich werktags um die Bewohnerschaft und deren Anliegen. Darüber hinaus steht der mobile Nachtdienst 365 Tage im Jahr von 20 Uhr bis 7 Uhr bei Rundgängen und als Rufbereitschaft zur Verfügung. Die Belegung erfolgt nach Rücksprache mit dem Team der Rü 23 mit geeigneten und interessierten wohnungslosen Menschen aus allen Bereichen der Fachstelle. Der LZWB bietet den Menschen ein Zuhause mit der nötigen Unterstützung des Teams vor Ort und gegebenen- falls der zusätzlichen Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst und dem größtmöglichen Freiraum für die Person selbst. Die Nachfrage nach diesem Angebot ist sehr hoch und die Belegungszahlen sind entsprechend gut ausgelastet. Die multiplen Problemlagen jedes einzelnen Bewohners führen häufig zu herausfordernden Situatio- nen für Bewohner und Belegschaft. 2023 2024 Platzzahl 30 30 Auslastung des Angebotes 96 % 95 % davon männlich 30 30 Einzüge 7 9 beendet (wegen Tod, Umzug, Entlassung) 6 10 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Pflegeheim 2 1 Betreute Pflege-WG 1 aus eigenem Antrieb ausgezogen/eigene Familie 2 Alter Durchschnitt 67 66 Spanne 55 bis 83 56 bis 80 Sozial- und Jugendbehörde | 29 6.3.2 Hotel Anker: AWO In der niedrigschwelligen ambulanten Einrichtung Hotel Anker werden wohnungslose Menschen mit chronischen (Abhängigkeits-) Erkrankungen langjährig untergebracht. Die Bewohnerschaft wird von Sozialarbeit und Pflege- kraft betreut. In den Nächten und am Wochenende ist durchgängig Personal vor Ort. Seit der Eröffnung im Sep- tember 2005 bis zum Ende des Jahres 2024 sind insgesamt 227 Personen mit dem Ziel der dauerhaften Behei- matung und der fortgesetzten Betreuung untergebracht worden. 2023 2024 Platzzahl 31 31 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 31 31 davon weiblich 7 5 davon männlich 24 26 beendete Teilnahmen 13 8 davon männlich 4 1 davon weiblich 9 7 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Pflegeeinrichtung 5 1 Ambulant Betreutes Wohnen 1 0 Therapie 1 0 Im Erdgeschoss des Hotels Anker ist getrennt vom restlichen Wohnbereich der Erfrierungsschutz für Frauen ange- siedelt (siehe Kapitel 9.2). Die medizinische Versorgung in der Einrichtung ist in Kapitel 10.4.1 ausgeführt; die im Anker seit Juni 2019 angebotene psychiatrische Sprechstunde ist in Kapitel 10.2.1 erläutert. 6.3.3 Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Er- schwernissen: SOZPÄDAL In der Wohnetage leben 10 wohnungslose Frauen, bei denen frühere ambulante oder stationäre Hilfen nicht zu einer Stabilisierung ihrer Lebenslage geführt haben, in 8 Einzelappartements und 1 Doppelappartement. Bei den Bewohnerinnen dominieren psychiatrische Krankheitsbilder sowie ausgeprägte Suchtproblematiken. Der Pflegebedarf der Klientinnen nimmt kontinuierlich zu und die Mitarbeiterinnen sind mit der Organisation des Bedarfs und der Koordination der externen Pflegedienste stark gefordert. Im Jahr 2023 kam es zu einer Verdop- pelung der Bewohnerinnen mit Pflegegrad (von drei auf sechs), inklusive 2 Höherstufungen auf Pflegerad 2. 2024 erhielt 1 Bewohnerin sogar Pflegegrad 3. Somit hatten 6 Klientinnen einen Pflegegrad. Hinzu kam, dass 2 Bewohnerinnen 2023 die Wohnetage verlassen mussten, da ihr Pflegebedarf auch mit Unter- stützung externer Dienste nicht mehr auf der Wohnetage gedeckt werden konnte. 1 Bewohnerin konnte direkt von der Klinik aus in ein Pflegeheim verlegt werden, die andere Bewohnerin verstarb nach mehreren Monaten in der Klinik. Es wurden 3 Anträge auf gesetzliche Betreuung gestellt. In das Einzelappartement konnte 1 chronisch psychisch kranke Frau aufgenommen werden, die seit mehreren Jahren obdachlos war. Im Doppelzimmer kam es 2024 zu 4 Einzügen und 2 Auszügen. Eine Bewohnerin wurde in einer Fachklinik untergebracht, die zweite wurde mit einem Polizeieinsatz direkt von der Wohnetage in eine Haftanstalt gebracht. 2 Frauen sind seit Beginn im Jahr 2010 dort wohnhaft. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen in finanziellen und behördli- chen Angelegenheiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Begleitung der Frauen bei der Organisation des Lebensalltags, in der Haushaltsfüh- rung und der Körperpflege. Die Bewohnerinnen haben großes Vertrauen in die Pflegekraft und sind in der Lage, sich vor allem in gesundheitlichen, hygienischen und sonstigen körperbezogenen Fragen unterstützen zu lassen. Ziel ist es, die Frauen unter anderem im Gesundheitsbereich zu stabilisieren. Die sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen beinhaltet auch Gemeinschaftsaktivitäten, immer seltener im Stadtteil, sondern direkt auf der Wohnetage, da sich die Mobilität vieler Bewohnerinnen verringert hat. Ein- mal in der Woche findet ein gemeinsames Abendessen statt. Die wichtigsten Ziele der Wohnetage sind es, den Sozial- und Jugendbehörde | 30 Bewohnerinnen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, ihnen so weit wie möglich ein selbständiges Leben zu ermöglichen und sie in ihren eigenwilligen Verhaltensweisen zu akzeptieren. 2023 2024 Gesamtzahl 11 12 Einzüge 1 4 Auszüge 1 2 Sozial- und Jugendbehörde | 31 7. Soziale Wohnraumversorgung Die Versorgung mit Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Personen stellt eine große Herausforde- rung dar, insbesondere für Städte mit engem Wohnungsmarkt. Zugleich ist Wohnen ein elementares Grundrecht und ein wesentlicher Baustein der Integration in die Gesellschaft. Wohnen als soziale Frage ist auf Bundes- und Landesebene angekommen. Neben dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit des Bundes hat auch die Landesregierung im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 das Ziel formuliert, die Wohnungslosigkeit in Baden- Württemberg zu überwinden. Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sollen zudem besser mit Wohnungen versorgt werden. Bundesweit wird daher derzeit in der Fachwelt (Deutscher Verein, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosen- hilfe) das bereits seit einigen Jahren existierende Konzept Housing First diskutiert. Housing First bedeutet „die möglichst unmittelbare Integration von wohnungs- und obdachlosen Menschen mit komplexen Problemlagen in dauerhaften und mietvertraglich abgesicherten Wohnraum – verbunden mit dem Angebot wohnbegleitender Hilfen. Die Annahme entsprechender Hilfeangebote beruht dabei auf Freiwilligkeit und stellt keine Vorausset- zung für eine Versorgung mit Wohnraum dar. Die Hilfen sollen aber proaktiv und möglichst umfassend angebo- ten werden“. 4 Karlsruhe setzt dieses Konzept seit Jahren mit der Wohnraumakquise und aktuell mit der ehemaligen Paracelsus- klinik („Haus Turmbergblick“) um. Die (ehemals) wohnungslosen Menschen erhalten in den durch die Wohn- raumakquise belegten Wohnungen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses (siehe Kapitel 7.1.1) und beim „Haus Turmbergblick“ (siehe Kapitel 7.3) sofort einen eigenen Mietvertrag. Die begleitende Soziale Arbeit be- ruht auf Freiwilligkeit. Die Wohnraumakquise durch Kooperation ist eine erfolgreiche Strategie gegen Woh- nungslosigkeit und zeigt, wie eine Kommune durch Kooperation und innovative Ansätze auch im Rahmen der vorhandenen Mittel und gesetzlichen Rahmenbedingungen viel für die Überwindung von Wohnungslosigkeit leisten kann. Das Karlsruher Modell der sozialen Wohnraumversorgung findet mittlerweile bundesweit Beachtung. Ebenso wird eine konsequente Aktivierung von Leerstand auch vermehrt unter dem Aspekt der Wohnsuffizienz in Groß- städten gehandelt. Wohnsuffizienz zielt darauf ab, ökonomische, soziale und ökologische Ressourcen zu scho- nen und den tatsächlichen Bedarf an Wohnraum in den Blick zu nehmen, zum Beispiel durch Reduzierung von Wohnflächen und dessen Nutzung in einer ökologisch nachhaltigen Weise (Fuhrhop 2023 5 ). Eine Umbaukultur, die im Bestand ansetzt, trägt überdies zur Vermeidung von Flächenversiegelung bei. Die Leerstandsakquise ist auch ein wichtiges Instrument der Belegungssteuerung durch den Erwerb der Belegrechte und Neubelegung bei Aus- und Umzügen. Über die gezielte Wohnungsvergabe an wohnungslose Menschen wird verhindert, dass diese, wie bei anderen Belegungssteuerungen (zum Beispiel über einen Wohnberechtigungsschein), immer wie- der mit anderen Wohnungssuchenden konkurrieren müssen und dadurch „durch das Raster“ fallen. Neben den privaten Vermieter*innen sind weitere wichtige Kooperationspartner*innen der sozialen Wohnraum- versorgung die VoWo, die freien Träger*innen und private Investoren. Neu hinzu kam im Jahr 2022 die Koopera- tion mit der Familienheim eG. Diese orientiert sich inhaltlich am Programm „Wohnung sucht Mieter*in“ mit der VoWo. Die Familienheim eG stellt der Wohnraumakquise jährlich 10 Wohnungen zur Belegung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zur Verfügung. Neben der originären Versorgung wohnungsloser Menschen gibt es weitere Personen(gruppen), die am Woh- nungsmarkt benachteiligt sind und dringend Wohnraum benötigen. Bereits im „Haus Turmbergblick“ wurde über die soziale Belegungssteuerung ein sozialer Mix der Bewohner*innenschaft hergestellt. Die soziale Wohn- raumversorgung wurde zudem seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine, infolgedessen viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine eine neue Bleibe suchen mussten, erweitert. Im Berichtszeitraum konnten über die Wohn- raumakquise 73 Belegungsvereinbarungen mit privaten Vermieterinnen und Vermietern abgeschlossen werden, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine angemessene Unterkünfte für Obhut und Schutz anzubieten. Zum 31. Dezember 2024 lebten 1.361 Geflüchtete in diesen, dezentral im Stadtgebiet gelegenen Unterkünften. Zu- dem wohnen 221 Ukrainer*innen 2023 und 2024 in 94 Wohnungen der Wohnraumakquise. 4 Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen – Konzept und Umsetzungshinweise (deutscher-verein.de); https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf 5 Siehe Daniel Fuhrhop 2023: Der unsichtbare Wohnraum. Wohnsuffizienz als Antwort auf Wohnraummangel, Klimakrise und Einsamkeit, transcript Verlag: Bielefeld. Sozial- und Jugendbehörde | 32 Auch für die ab Mai 2025 zu belegenden 130 zusätzlichen Wohneinheiten des „Dörfle“ wird es einen Bewoh- ner*innenmix geben. 7.1 Wohnraumakquise durch Kooperation Seit dem Jahr 2005 betreibt die Stadt Karlsruhe das Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“. Ziel dieses Programms ist es, mietvertraglich abgesicherten Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosig- keit bedrohte Personen zu erschließen. Die Stadt erwirbt hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern ein Belegrecht für bis zu zehn Jahren. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbe- zug. Renovierungskosten bei Umzügen und Mieten bei vorübergehendem Leerstand werden aus Akquisemitteln getragen. Zudem gewährt die Stadt für fünf Jahre eine Mietausfallgarantie. Der Gemeinderat stellt für die Ak- quise und die Mietausfallkosten sowie für anfallende Renovierungskosten jährlich Mittel zur Verfügung. Für die gesamte Vertragslaufzeit stehen den Vertragspartnerinnen und -partnern bei allen im Mietverhältnis auftreten- den Problemen feste Ansprechpartner*innen der Verwaltung zur Verfügung. Die Bewohner*innen werden über die Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung ausgesucht und von dort bei Bedarf auch begleitet. Im ersten Jahr bleibt die Stadt für das Mietverhältnis Vertragspartnerin (Nutzungsverhältnis). Ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewohner*innen einen direkten Mietvertrag mit der Eigentümerin/dem Eigentümer. Da über die Wohnraumakquise Wohnraum von der Ein-bis zur Siebenzimmerwohnung zur Verfügung steht, kann flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohner*innen eingegangen werden. Die städtische Wohnraumakquise ist eine etablierte Konstante und anerkannte Akteurin am Karlsruher Wohnungsmarkt. Keine Bewohnerin/kein Bewohner wird zwangsweise in eine Wohnung eingewiesen. Diese erhalten die Möglichkeit, die Wohnung vorab zu besichtigen und ziehen nur dann ein, wenn sie der Anmietung zustimmen. Dass bislang nur wenige Menschen ihre Wohnung wegen Problemen im Wohnen aufgeben mussten, zeigt den Erfolg dieses Ansatzes. Ohne das Programm Wohnraumakquise wäre die Zahl wohnungsloser Menschen in Karlsruhe deutlich höher. Wenn nur die Hälfte der Akquisemieter*innen eigenständig keine Wohnung gefunden hätte, so müssten zu den aktuellen Unterbringungszahlen noch etwa weitere 1.200 Personen hinzugerechnet werden. Dies wäre mit einem immensen Anstieg der Unterbringungszahlen und folglich der Hotelkosten verbunden. Da Miete in jedem Fall deutlich preiswerter als eine Obdachlosenunterbringung ist, amortisieren sich die Akquisezu- schüsse nach wenigen Monaten. Das Modell hat also auch in wirtschaftlicher Hinsicht Vorteile, wie folgende Bei- spielrechnung zeigt: Vergleich der Kosten der Unterkunft zwischen Miete und Obdachlosenunterbringung für eine dreiköpfige Familie pro Jahr: Miete: 650 Euro × 12 Monate = 7.800 Euro Hotel: 3 Personen × 20 Euro/Nacht × 30 Tage × 12 Monate = 21.600 Euro Kostenersparnis = 13.800 Euro Die Wohnraumakquise ist ein wichtiger Faktor, um Menschen, die als „Wohnungslose“ am Wohnungsmarkt be- nachteiligt sind, wieder eine Rückkehr in ein „normales“ Leben zu ermöglichen. Das Wohnen mit eigenem Miet- vertrag bedeutet gleichzeitig ihre Erhöhung der Integrations- und Teilhabechancen. Über das Programm gelingt es, soziale Durchmischung in den Stadtteilen zu fördern, da die Wohnungen dezentral in allen Stadtteilen verteilt sind. Zudem hilft es, Stigmatisierungen zu vermeiden, da die neuen Mieter*innen von der Nachbarschaft nicht als „Wohnungslose“ klassifiziert werden. Durch die Wohnraumakquise erhielten in den Jahren 2005 bis 2024 insgesamt 3.333 Menschen, darunter 745 Familien mit 1.388 Kindern erschwinglichen Wohnraum (siehe Abbildung 13). Im Berichtszeitraum konnte somit 304 ehemals wohnungslosen Menschen mietvertraglich abgesicherter Wohnraum bereitgestellt werden. Seit 2021 wurde das Programm Wohnraumakquise gegenüber weiteren am Wohnungsmarkt benachteiligten Personen(gruppen) geöffnet, und, seit Kriegsangriff auf die Ukraine auch ukrainisch Geflüchteten zugänglich gemacht. Die Bereitschaft von privat Vermietenden war insbesondere zu Kriegsbeginn sehr groß, an ukrainisch Geflüchtete zu vermieten. Sozial- und Jugendbehörde | 33 Mieterinnen und Mieter in Akquisewohnungen 2005 bis 2024 (kumuliert) | Abbildung 13 Familien mit Kindern in Akquisewohnungen (pro Jahr) 2005 bis 2024 | Abbildung 14 2023 2024 Akquisewohnungen 137 103 Personen in Akquisewohnungen 296 229 davon Familien mit Kindern 72 112 44 86 davon Alleinerziehende mit Kindern 34 68 21 44 davon Alleinlebende 73 47 davon wohnungslose Menschen 158 146 24 58 111 172 222 275 325 372 430 491 564 627 682 738 798 860 964 1151 1288 1391 84 159 319 483 615 722 846 983 1103 1262 1452 1614 1748 1903 2043 2183 2375 2808 3104 3333 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 20052006200720082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Anzahl Jahr WohnungenPersonen 19 12 27 26 32 26 34 37 30 4141 35 24 36 32 31 34 112 72 44 46 26 72 45 54 46 56 57 50 75 87 70 58 71 64 61 70 182 112 86 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 20052006200720082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Anzahl Jahr FamilienKinder Sozial- und Jugendbehörde | 34 7.1.1 Nutzungsverhältnisse Die Unterstützung und Beratung der Menschen, die in Nutzungsverhältnissen über die Wohnraumakquise woh- nen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. Das einjährige Nutzungsverhältnis bietet sowohl den zu- künftigen Mieterinnen und Mietern als auch der Vermieterin oder dem Vermieter ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz. Durch die Begleitung der Sozialen Arbeit der Wohnraumakquise wird ein behutsamer und verlässli- cher Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen den Mietenden und den Vermietenden hergestellt und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Wohnraumakquise gestärkt. Durch die Begleitung der Sozialen Arbeit können potentielle Gefährdungen des Mietverhältnisses beispielsweise durch Mietrückstände oder durch mietwidriges Verhalten nahezu ausgeschlossen werden. Diese Wohnverhältnisse werden nach einem Jahr im Nutzungsvertrag in der Regel in einen direkten Mietvertrag zwischen Mietenden und Vermietenden umgewandelt und dauerhaftes Wohnen ermöglicht. Hierzu werden viele individuelle Hilfen durch die Soziale Arbeit der Wohnraumakquise auf freiwilliger Basis angeboten, wie Unter- stützung beim Einzug und allem, was dafür notwendig ist, zum Beispiel Begleitung zu Ämtern, Möbelbeschaf- fung, Beratung bei Hausordnung, Müllentsorgung, Energieverbrauch, Umgang mit der Nachbarschaft und Haus- besitzenden. Die Unterstützung für die Bewohner*innen endet nicht mit dem eigenen Mietvertrag. Das Team der Wohnraumakquise ist auch während des zehnjährigen Belegungsrechtes Ansprechpartner für alle Themen rund um das Mietverhältnis. Neben Mietzahlungsproblemen und zu klärenden Nebenkostenabrechnungen sind dies Fragen zu anstehenden Reparaturen, Schäden im Haus, Hausordnungsproblemen, Nachbarschaftsstreitigkei- ten und so weiter. Dieses Engagement entlastet die Vermieter*innen sehr und ist ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg des Programms. Zum 31. Dezember 2024 (2023) lebten 873 Personen (740) in 335 (280) Nutzungsverhältnissen 2023 2024 Nutzungsverhältnisse 280 335 Personen 740 873 davon Kinder 348 403 Nach dem deutlichen Anstieg der Nutzungsverhältnisse im Jahr 2022 hat sich ihre Anzahl in den Jahren 2023 und 2024 entsprechend stabilisiert. Das nach wie vor hohe Niveau der Nutzungsverhältnisse wird erneut durch viele Wohnungsangebote für geflüchtete Menschen beeinflusst. Die begleitende Sozialarbeit in den Nutzungsverhältnis erweist sich auch in Krisenzeiten als stabilisierender Fak- tor, dem es zu verdanken ist, dass am Wohnungsmarkt benachteiligte Menschen adäquat und angemessen mit nachhaltigem Wohnraum versorgt werden können. 7.2 Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH Für Menschen, die vor dem Wohnungsverlust stehen oder bereits wohnungslos sind, benötigt die Fachstelle Wohnungssicherung verlässliche Partner*innen, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Das im August 2014 mit der VoWo gestartete Projekt „Wohnung sucht Mieter*in“ ist zu einem wichtigen Baustein bei der Versorgung wohnungsloser Menschen mit eigenem Wohnraum geworden. Regelmäßig finden Gespräche statt, so dass in vielen Einzelfällen geholfen werden kann. Von der VoWo werden dabei jährlich knapp 50 Wohnungsangebote an die Fachstelle gegeben, die dann von dort direkt belegt werden. Die Mieter*innen erhalten bei Einzug einen eigenen Mietvertrag. Dies ist ein sehr großer Vertrauensbeweis in der Zusammenarbeit von VoWo und Fachstelle Wohnungssicherung. Anhand der Statistik (Abbildung 15) ist die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre im jährlichen Wohnungsange- bot ersichtlich. Dies waren im Jahr 2023 51 Wohnungen für 119 Personen und in 2024 48 Wohnungen für 118 Personen. Im Berichtszeitraum bedeutet dies für 237 Personen, in gesicherten Wohnverhältnissen leben zu kön- nen. Sozial- und Jugendbehörde | 35 Vermittelte Wohnungen (pro Jahr) durch die Volkswohnung GmbH 2011 bis 2024 | Abbildung 15 7.3 Haus Turmbergblick Ein aktuelles Beispiel kommunaler Belegungssteuerung bei der sozialen Wohnraumversorgung ist der Umbau einer Bestandsimmobilie, der in den 1970er Jahren errichteten Paracelsusklinik, die jahrelang leer stand. Die eins- tigen OP-Säle, Krankenzimmer und Verwaltungsräume wurden Ende 2021 zu 100 Ein- bis Vierzimmer-Apparte- ments umgebaut, die zu 80 % barrierearm und zwischen 35 und 90 qm groß sind; jede Wohnung hat einen ei- genen Balkon. Die Wohnungen wurden an Menschen mit geringem Einkommen oder Transferleistungsbezug vergeben, zum Beispiel Beschäftigte oder Auszubildende in den Pflegeberufen. Unter den neu eingezogenen rund 300 Bewohnerinnen und Bewohnern befinden sich ehemals wohnungslose Menschen, darunter viele Fami- lien und Alleinerziehende. Um auch hier dem Leitbild der sozialen Durchmischung zu entsprechen, war ein sozia- ler Mix bei der Vergabe ausschlaggebend. Die Stadt hat für 10 Jahre das Belegrecht erworben, die Mieter*innen erhalten bei Einzug einen eigenen Miet- vertrag. Das Belegrecht fungiert zudem wie eine Mietpreisbremse, da selbst bei Neuvermietung innerhalb der zehn Jahre die Mieten den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbezug entsprechen. Das Haus ist gut im Stadtteil integriert sowie infrastrukturell sehr gut angebunden. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Bahnhof Durlach, der ÖPNV sowie Einkaufsmöglichkeiten. Im Stadtteil ist unter anderem die Grund- und Werkrealschule Pestalozzischule angesiedelt, und im Erdgeschoss befindet sich eine Kindertagesstätte, so dass das Haus insbe- sondere auch für Alleinerziehende attraktiv ist. Dass eine eigene Wohnung eine wichtige Voraussetzung gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe ist, ist unum- stritten. Um herauszufinden, welche integrativen Effekte die soziale Wohnraumversorgung langfristig für die Be- wohner*innen haben kann, wurden im Jahr 2022 zwei Befragungen unter Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnraumakquise durchgeführt: Zum einen wurden die neu eingezogenen Mieter*innen des Hauses Turmberg- blick interviewt, zum anderen die zum Teil langjährigen Mieter*innen von Akquisewohnungen. Die Bewohner*innen wurden hinsichtlich ihrer persönlichen und finanziellen Lage befragt: zur Haushaltsstruktur, Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitssituation, zur Zufriedenheit mit der Wohnung, dem Wohnumfeld oder der Infrastruktur sowie zu ihren Zukunftsperspektiven. Ziel der Befragung war es, einen Einblick in die Lebenssitua- tion der Bewohner*innen bei und nach dem Erhalt der Wohnung zu gewinnen. Ein weiterer Aspekt der Befra- gung war, die subjektive Sicht der Bewohner*innen zu erfassen, d.h. wie diese selbst ihre neue Wohnung, das nachbarschaftliche Miteinander oder die Wohnumgebung bewerten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ar- mutsgefährdete Menschen „eher in einer Wohnumgebung leben, in der sie sich weniger sicher fühlen, die weni- ger gut an den ÖPNV angebunden ist, eine schlechtere gesundheitliche Versorgung hat und über weniger Ein- kaufsmöglichkeiten verfügt. Darüber hinaus sinkt die Bewertung der eigenen Wohnsituation sowie die Anzahl an 54 50 58 61 64 54 50 54 44 45 42 50 51 48 137 149149 164 147 143 128 124 108 113 94 106 119 118 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 20112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Anzahl Jahr WohnungenPersonen Sozial- und Jugendbehörde | 36 Nachbarinnen und Nachbarn, die man um einen Gefallen bitten könnte. Armutsgefährdete Menschen fühlen sich zudem weniger verbunden mit der eigenen Wohngegend“ (Sozialministerium 2024: S. 25) 6 . Die Ergebnisse sprechen dafür, dass sich die Bewohner*innen zum überwiegenden Teil zum Zeitpunkt der Befra- gung im „Haus Turmbergblick“ und dessen Umgebung wohlfühlen, sich in das Umfeld eingelebt haben und vor- wiegend gute nachbarschaftliche Kontakte pflegen. Dies ist umso erfreulicher, als dass die oben zitierten Zusam- menhänge zwischen Armutsgefährdung und Wohnzufriedenheit bei den Befragten nicht bestätigt werden konn- ten. Die Ergebnisse können auch als ein Erfolg für das kommunale Programm gedeutet werden, indem dessen zentrale Aspekte, soziale Durchmischung und die Einhaltung von Wohnungsstandards, auf der individuellen Ebene ihre Wirkung in der Wohnzufriedenheit zeigen 7 . 6 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (Hrsg.) (2024): Zweiter Bericht zur gesellschaftlichen Teilhabe - Wohnsituation armutsge- fährdeter Menschen in Baden-Württemberg. Stuttgart 7 Bzgl. detaillierter Beschreibung der Befragungen und deren Ergebnisse siehe Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 (Stadt_Karlsruhe_Broschuere_Gesamtkonzept_Wohnunglosenhilfe.pdf). Sozial- und Jugendbehörde | 37 8. Beratung 8.1 Kommunale Schuldner*innenberatung Die kommunale Schuldner*innenberatung (siehe Flyer im Anhang) wurde als niedrigschwelliges Angebot für So- zialleistungsbeziehende und Klientinnen und Klienten der Fachstelle Wohnungssicherung im Kontext der Ar- mutsbekämpfung konzipiert. Überschuldung ist einer der Gründe, die in die Wohnungslosigkeit führen können. Gleichzeitig erschwert eine negative Schufa-Auskunft die erneute Anmietung einer Wohnung. Seit November 2017 ist die städtische Schuldner*innenberatung wieder mit zwei Beratenden (jeweils 100 Prozent-Stellen) be- setzt. Seither beträgt die Wartezeit für ein persönliches Erstgespräch maximal einen Monat. Auch notwendige Folgetermine finden innerhalb eines Monats statt. Ausführliche telefonische Beratungen erfolgen im Regelfall innerhalb von vier Arbeitstagen. Für Sozialleistungsbeziehende ist das Insolvenzverfahren oft der einzige Weg zur Schuldenbefreiung. Für das Ver- fahren wird im Gesetz vorab ein außergerichtlicher Einigungsversuch verlangt, der einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin benötigt. Da für Sozialleistungsbeziehende Beratungshilfe gewährt werden kann, muss lediglich eine Rechtsanwaltsgebühr von 15 Euro gezahlt werden. Für viele Schuldner*innen stellt der komplexe Antrag eine große Hürde dar. Rechtsanwaltskanzleien verlangen für die Unterstützung zur Antragstellung eine entspre- chende Gebühr. Die kommunale Beratungsstelle bietet als Alleinstellungsmerkmal kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages an. Hierdurch wird auch Menschen mit geringem Einkommen der Weg zur Ent- schuldung ermöglicht. Die Beratungsstelle ist eng mit den Trägerinnen und Trägern der Wohnungslosenhilfe und des Sozialgesetzbu- ches II (SGB II) vernetzt und bietet regelmäßig Vorträge, Schulungen und Beratungen an. Viele der Beratungsge- spräche finden mit Unterstützung von Sozialarbeit statt. Wie in den vergangenen Jahren zeigt sich weiterhin, dass Haushalte mit Kindern im Sozialleistungsbezug überdurchschnittlich oft von Überschuldung und deren Fol- gen bedroht sind. 2023 2024 Beratungen gesamt 1.349 1.362 davon ausführliche Beratungen im persönlichen Gespräch 209 182 davon Telefon- und Kurzberatungen 1.140 1.180 Anteil Nutzerinnen 46 % 41 % Anteil Nutzer 54 % 59 % Anteil Menschen mit Migrationshintergrund 63 % 59 % Anteil allein Erziehende 39 % 20 % Anteil aller Haushalte mit Kindern 52 % 58 % Die gestiegenen Kosten für den Lebensunterhalt führten im Berichtszeitraum noch nicht zu einem starken An- stieg der Überschuldung und somit auch nicht zu vermehrten Anfragen bei der Beratungsstelle. Die häufigsten Schuldenarten betrafen Forderungen aus Telefonie/Mobilfunk, Internet, Fitnessstudio und auch Forderungen des Jobcenters. Ursache für die Schulden waren vor allem prekäre Arbeitsverhältnisse, geringes Einkommen und Kin- derreichtum oder längerfristiger Sozialleistungsbezug. 8.2 Beratungsstelle für wohnungslose Männer Die städtische Beratungsstelle für wohnungslose Männer in der Kriegsstraße 88 (K88) hat die primären Aufgaben der Beratung und der Bereitstellung einer Postadresse. Darüber hinaus ist sie organisatorisch und inhaltlich auch für den städtischen Erfrierungsschutz mit 56 Plätzen sowie für die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss mit sechs Plätzen verantwortlich. Personell ist die Beratungsstelle mit zwei Teilzeit-Fachkräften Sozialarbeit und einer Teilzeitassistenzstelle ausgestattet. Sozial- und Jugendbehörde | 38 Im Jahr 2024 (2023) ergaben sich für die Beratungsstelle folgende Zahlen: Über die Poststelle gab es 9.291 (8.383) Kontakte mit Klienten. Vom Fachpersonal wurden 3.064 (2.723) Beratungsgespräche durchgeführt und 434 (392) Postadressen einge- richtet. Insgesamt ergab dies eine Anzahl von 12.255 (11.576) Kontakten mit Klienten. Im Monatsdurchschnitt waren 260 (218) Personen als Postabholende registriert. Es wurden insgesamt 996 (938) Personen betreut. 441 (412) Personen wurden aus der Postkartei abgemeldet, darunter 90 Prozent nach unbe- kannt, zehn Prozent fanden eigenen Wohnraum oder wurden ordnungsrechtlich untergebracht. 8.3 Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Die Beratungsstelle war früher städtisch und ist seit 2004 in der Trägerschaft von SOZPÄDAL e. V. Sie ist besetzt mit zwei 50 Prozent-Stellen Sozialarbeit und bietet dreimal wöchentlich offene Sprechstunden. Weiterhin wer- den Frauen und Paare in den Obdachlosenunterkünften aufgesucht und bei Bedarf zu Behörden, medizinischer Hilfe, Wohnungsanbietenden und so weiter begleitet. Für verdeckt wohnungslose Frauen besteht das Angebot der Postadresse. Weitere Aufgaben sind die Schnittstellenfunktion zur Vermittlung in die Frauenpension, zum Ambulant Betreuten Wohnen, zu spezifischen Beratungsangeboten wie zum Beispiel Suchtberatung, Migrations- beratung, Beratung bei häuslicher Gewalt und ähnlichen Themen. 2023 2024 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 395 317 davon weiblich 352 292 davon männlich 43 25 Haushalte mit Kindern 123 74 Gesamtzahl Kinder 207 126 Anzahl der Vorsprachen 1700 1477 Vorsprachen pro Sprechstunde 11,4 9,9 Hausbesuche 16 29 Begleitungen zu Behörden und so weiter 15 10 Kontakte insgesamt 4.675 4.058 Vermittlungen insgesamt 92 79 davon in Wohnraum 38 34 davon Wohnungssicherung 1 1 davon in Einrichtung 26 19 davon an zuständige Stelle in Karlsruhe 14 11 davon an zuständige Stelle außerhalb von Karlsruhe 13 14 8.4 Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk Straßensozialarbeit ist ein aufsuchendes, niederschwelliges und anwaltschaftliches Kontakt- und Unterstützungs- angebot des Diakonischen Werkes für einzelne Menschen und Gruppen, deren überwiegender Lebensort die Straßen und Plätze der Karlsruher Innenstadt ist. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit wurden im Jahr 2024 (2023) 4.272 (4.298) Kontakte über die Straßensozialarbeit erzielt. Ziel ist es, den Prozess der sozialen, psychi- schen und physischen Verschlechterung zu unterbrechen. Dies geschieht durch Angebote individueller Hilfen zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven beziehungsweise zur Vermittlung in das bestehende Hilfesystem. Wie auch im vergangenen Berichtzeitraum wurden 2023/2024 die Mitarbeiterinnen von Streetwork vermehrt zu Notfällen von auf der Straße lebenden Personen gerufen, die unter psychischen Erkrankungen litten. Dies er- schwerte die Möglichkeit zur ordnungsrechtlichen Unterbringung enorm. Da die Menschen sich sehr auffällig verhielten, wurden sie oftmals nach kurzer Zeit wieder aus der Unterbringung verwiesen und die Notsituation begann von vorne. Auch mit EU-Bürgerinnen und -bürgern, die aus diversen Gründen obdachlos wurden, Sozial- und Jugendbehörde | 39 befinden sich die Sozialarbeiter*innen von Streetwork immer wieder vor Herausforderungen. Die Hürden und Voraussetzungen für eine Unterbringung beziehungsweise einen Leistungsbezug sind für die auf der Straße le- benden Menschen kaum zu bewerkstelligen. Hinzu kommen die Sprachbarrieren und der schlechte Kenntnis- stand zu den Rechten und Pflichten. Das Beschäftigungsangebot wird in Kapitel 12.7 dargestellt. 8.5 Anlaufstelle IGLU: Heimstiftung Karlsruhe Die Anlaufstelle IGLU gibt es bereits seit 1997. Sie ist in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe und seit Mitte 2024 Teil des Bereiches Wohnen – Leben – Perspektiven. Das niedrigschwellige Hilfeangebot richtet sich an junge Menschen bis 27 Jahre in Karlsruhe, die sich in Wohnungsnot befinden. Die rechtliche Grundlage des An- gebots basieren auf § 27 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit. Das Angebot der Anlaufstelle IGLU basiert im Wesent- lichen auf den beiden Säulen Beratung und Versorgung. Im Rahmen des Beratungsangebots erhalten die jungen Menschen je nach Bedarf in nahezu allen jeweils relevanten Themenbereichen Beratung und Hilfe. Bei vielen Nutzer*innen des Hilfeangebots liegen dabei multiple Problemlagen vor. Das Leistungsspektrum des Beratungs- angebots reicht von der Initiierung und Begleitung eines Clearingprozesses bis hin zu längerfristigen Einzelfallhil- fen. Inhaltlich standen innerhalb der Beratung auch im aktuellen Berichtszeitraum vor allem Fragen der Existenzsiche- rung und der Wohnproblematik im Mittelpunkt. Den markantesten Anstieg verzeichnete innerhalb der Einzelfall- hilfe die Personengruppe mit Migrations- beziehungsweise Fluchthintergrund. Diese jungen Menschen weisen ei- nen spürbar spezifischeren Hilfebedarf auf, der in vielen Fällen deutlich über das traditionelle Beratungsspektrum hinausgeht. Dies bewirkt, dass sich auch die Ansprüche an die Soziale Arbeit im IGLU in der Einzelfallhilfe wesent- lich erweitert und verändert haben. Neben spezifischen aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragestellungen steht bei diesem Teil der Nutzer*innen besonders das Thema Arbeit/Beruf im Vordergrund (zur Personengruppe der jungen Erwachsenen siehe Kapitel 10.2). 2023 2024 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 429 404 davon weiblich 133 121 davon männlich 296 283 Anzahl Neukontakte 186 202 Anzahl Nutzungen 4.019 4.980 Beratungskontakte 994 948 Postfacheröffnungen 132 159 Stellungnahmen (Anmietung eigener Wohnraum U 25, § 22 SGB II) 38 43 8.6 Bahnhofsmission Die Bahnhofsmission Karlsruhe besteht seit 1902 und ist an 365 Tagen im Jahr Anlaufstelle für Menschen in Not- lagen, auch für Menschen ohne Wohnung. Das sind sowohl Personen aus Karlsruhe, aus dem Umland, als auch umherreisende Obdachlose, die in Karlsruhe stranden, da der Karlsruher Bahnhof ein Knotenpunkt für Züge aus allen Richtungen ist. Es kommen auch Personen, die nach einer Übernachtungsmöglichkeit fragen, da sie mittel- los sind. Seit Ende 2024 verfügt die Bahnhofsmission noch über ein Zimmer in einer Sozialpension, welche die Stadt Karlsruhe finanziert. Hier erfolgt eine enge Kooperation mit der AWO. Regelmäßig sind geflüchtete Menschen zu Gast von denen viele neu in Deutschland ankommen oder auf der Durchreise sind. Weiterhin regelt die Bahn- hofsmission die Rückfahrten in den Heimatort im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Sie besorgt die Tickets bei der Deutschen Bahn, versorgt die Rückreisenden mit Informationen und materiellen Hilfen und begleitet sie bei Be- darf zur Bahn. Von Reisenden mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit mehreren Kindern werden gerne die Umsteigehilfen angenommen. Sozial- und Jugendbehörde | 40 9. Versorgung 9.1 Erfrierungsschutz für Männer Der Erfrierungsschutz für wohnungslose Männer der Stadt Karlsruhe im zweiten und dritten Obergeschoss in der Kriegsstraße 88 ist mit zwei festen Mitarbeitern besetzt, die jeweils im Wochenwechsel während der Öff- nungszeiten von 19:30 Uhr bis 8 Uhr für den laufenden Betrieb sorgen. Unterstützt werden sie zu Beginn der Öffnungszeiten von einem Assistenten für drei Stunden. Fachlich und organisatorisch ist der Erfrierungsschutz an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. Der Erfrierungsschutz war vom Oktober 2023 bis April 2024 an 182 Tagen geöffnet. Es standen 54 Übernach- tungsplätze zur Verfügung. Insgesamt gab es 5.812 (2023: 4.077) Übernachtungen von 321 (287) Männern, darunter befanden sich 164 (131) Personen deutscher und 157 (156) Personen ausländischer Staatsangehörig- keit. Durchschnittlich wurde der Erfrierungsschutz von 35 (23) Männern pro Nacht genutzt. Der Erfrierungs- schutz wird sowohl kurzfristig, als auch langfristig genutzt. 130 (131) Personen übernachteten bis zu drei Nächte, 93 (83) Personen bis zu 14 Nächte, 84 (66) Personen bis zu 90 Nächte und 4 (1) Person(en) blieb(en) die ganze Saison. 9.2 Erfrierungsschutz für Frauen Seit März 2015 ist das Angebot für obdachlose Frauen mit der Eröffnung des Erfrierungsschutzes von jeweils Ok- tober bis April erweitert worden. Im ehemaligen Hotel Anker in der Lameystraße 36 wurde in Zusammenarbeit mit der AWO Karlsruhe der dortige Nebenraum der Gaststätte umgestaltet und zunächst mit 8 Betten für ob- dachlose Frauen ausgestattet. Im Winter 2018/2019 ist die Kapazität um 1 Platz mit einem separaten Zimmer erhöht worden, um Frauen mit Verhaltensauffälligkeiten eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Jede Frau hat ei- nen abschließbaren Spind, um ihre persönlichen Sachen zu deponieren. Sanitäre Anlagen stehen zur Verfügung. Die Beratungsstelle für Frauen in der Scheffelstraße 37 (SOZPÄDAL) stellt bei Bedarf ihre Angebote zur Verfü- gung. Der Erfrierungsschutz für Frauen war in der Saison 2022/2023 und in der Saison 2023/2024 in hohem Maße ausgelastet. Nach gemeinsamer Einschätzung von AWO und Fachstelle Wohnungssicherung ist die vorhandene Kapazität derzeit ausreichend. Sollten sich weitere Bedarfe ergeben, wird eine Lösung angestrebt. 9.3 Tagestreff „TÜR“: Diakonisches Werk Der Tagestreff „TÜR“ ist eine Tagesstätte, die (ehemalig) wohnungslosen Menschen, unabhängig von Alter, Ge- schlecht oder Nationalität und Menschen in prekären Wohnverhältnissen offensteht. Die „TÜR“ versteht sich als Bindeglied zwischen Straße und weiterführenden Hilfen. Neben der Möglichkeit zum Aufenthalt und zur Begeg- nung werden Versorgungs-, Behandlungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote gemacht, um betroffenen Menschen bei der Organisation ihres Lebensalltags zu unterstützen, um einer sozialen, somatischen und psychi- schen Verelendung entgegenzuwirken und neue Perspektiven mit dem Ziel der (Re-) Integration zu realisieren. Hierbei wird unter dem Aspekt der Niederschwelligkeit den Besucherinnen und Besuchern die Entscheidung über Zeitpunkt und Umfang der Inanspruchnahme der Hilfen überlassen. Der Altersschwerpunkt, der die Einrichtung aufsuchenden Menschen lag bei den 30- bis 60-Jährigen, der Frauen- anteil bei rund zehn Prozent, wobei Frauen teilweise in Paargemeinschaften auftraten. Weiterhin gab es einen hohen Anteil wohnungsloser Personen mit Migrationsgeschichte (vorwiegend aus EU-Staaten Ost- und Südost- europas). Neben den besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Freizügigkeitsrecht und Leis- tungseinschränkungen beziehungsweise -ausschluss im Sozialrecht) stellt bei dieser Personengruppe eine teil- weise bestehende Sprachbarriere ein großes Problem dar, das eine weitergehende Begleitung mitunter erheblich erschwerte. Vermehrt kamen Personen unterschiedlicher Herkunft mit multiplen Problemlagen, die nicht nur ohne eigenen Wohnraum und von Einkommensarmut betroffen waren, sondern oft psychische Auffälligkeiten oder Erkran- kung zeigten, häufig Suchtmittel konsumierten oder von diesen abhängig waren. Bei Personen mit auffälligem Sozialverhalten führte es insbesondere mit jenen zu teilweise erheblichen Konflikten, denen es schwerfiel, Rah- menbedingungen beziehungsweise Regeln einzuhalten, und die aus diesen Gründen nicht selten bereits aus Sozial- und Jugendbehörde | 41 anderen Angeboten der Wohnungslosenhilfe oder aus Unterkünften verwiesen wurden. Einer Verschlechterung der Lebensverhältnisse entgegenzuwirken, steht in der Praxis bei den Betroffenen oft im Vordergrund. 2023 2024 Anzahl der Besucher*innen im Aufenthaltsbereich je geöffnetem Tag 63 70 Anzahl der Besucher*innen mit Beratungskontakten 363 359 Anzahl der EU-Migrantinnen/Migranten mit Beratungskontakten 100 104 Anzahl der erfassten Beratungskontakte 1.332 1.278 9.4 TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Der Tagestreff ist ein ambulantes, niedrigschwelliges Begegnungs- und Vermittlungsangebot für Frauen, die auf- grund ihrer besonderen Lebenssituation soziale Schwierigkeiten haben, die der Teilnahme am Leben in der Ge- meinschaft entgegenstehen. Ihnen soll eine Mindestversorgung im geschützten Rahmen, Gesundheitsfürsorge, Tagesstrukturierung und der Aufbau sozialer Beziehungen ermöglicht werden, ohne dass sie eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen eingehen müssen. Es sollen Schwellenängste abgebaut werden, um die Vermittlung in das bestehende Hilfesystem zu erleichtern. Ebenso haben die Besucherinnen die Möglichkeit, am Angebot „Beschäftigung und Qualifizierung“, welches in den Tagestreff eingebunden ist, teilzunehmen. Inte- griert in das aktualisierte Konzept sind folgende spezifische Beschäftigungsangebote: Kommunale Beschäftigung mit psychosozialer Betreuung, Tagesstrukturierung nach SGB XII und SGB II. Im Jahr 2024 (2023) haben 521 (489) Frauen in Wohnungsnot das Angebot „Tagesstruktur und Beratung“ wie- derholt genutzt, 45 (60) Frauen davon sind regelmäßige Besucherinnen. Hinzu kommt eine große Anzahl von Frauen, die sich aufgrund ihrer Lebenslage im TafF mit Kleidung oder Nahrungsmitteln versorgen, Wäsche wa- schen oder duschen. Darunter waren auch von Armut betroffene osteuropäische Familien ohne geklärten Auf- enthaltsstatus und damit ohne Bezug von Transferleistungen. Ebenso Einzelpersonen aus EU-Ländern, die sich nicht selbst versorgen konnten, weil sie aufgrund von psychischen und somatischen Belastungen keine Arbeit gefunden haben. 60 Prozent (58 Prozent) der Besucherinnen sind „verdeckt“ wohnungslos und 9,8 Prozent (10,2 Prozent) leben in Obdachlosenunterkünften. Weitere Besucherinnen haben betreuten Wohnraum bei Trä- gerinnen und Trägern der Wohnungslosenhilfe gemietet, einige Frauen leben in äußerst prekären Wohnverhält- nissen (Unterschlupf, Platte, Gartenhäuschen). 2023/2024 waren – wie auch in den letzten Jahren – einige Frauen mit Kleinkindern regelmäßige Besucherinnen des TafF. Außerdem fragten viele schwangere Frauen nach Unterstützung an. Frauen, die „auf der Straße“ leb- ten und für weitergehende Hilfen nicht zugänglich sind, fanden im TafF zumindest eine Basisversorgung. Die Le- benssituation der TafF-Besucherinnen ist durch Armut und häufig auch durch soziale Isolation geprägt. Beson- ders intensiv war die Beratungstätigkeit der Sozialarbeiterinnen bei Fragen der Existenzsicherung. Die Antragstel- lung und Kommunikation mit dem Jobcenter und anderen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern nahm ei- nen großen Raum ein. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit steht auch die Vermittlung zu weiteren Angeboten der Wohnungslosenhilfe und zu spezifischen Beratungsstellen. Neben der Basisversorgung ist die Alltagsstruktur für die Besucherinnen ein wichtiges Element. Regelmäßige Konzerte, Ausflüge, Stadterkundungen und Basare tragen dazu bei, dass der Tagestreff ein Ort der Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bie- tet. TafF Tagestreff für Frauen 2023 2024 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 509 521 Wohnsituation verdeckt wohnungslos 298 312 in Obdachlosenunterkünften 52 51 Zum Angebot „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot von SOZPÄDAL siehe Kapitel 12.5. Zur medizinischen Versorgung im TafF siehe Kapitel 10.4.3. Sozial- und Jugendbehörde | 42 10. Angebote an den Schnittstellen medizinischer, psychi- atrischer, pflegerischer Versorgung Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen bewegt sich oft an den Schnittstellen unter anderem der Wohnungslosenhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege sowie der medizinischen und psychiatrischen Versorgung. Schnittstellen der Hilfesysteme | Abbildung 16 Für wohnungslose Menschen mit Multiproblemlagen sind die zum Teil sehr hochschwelligen Systeme schwer zugänglich und nicht immer an die entsprechenden Bedarfslagen angepasst. Es bedarf daher eines Hilfemixes von Betreuten Wohnformen, aufsuchender Arbeit, vor-Ort-Sprechstunden, Vernetzungstreffen für Einzelfallbe- sprechung, Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote, Intensivierung von Kooperationen, trägerübergrei- fender Zusammenarbeit, aber auch eines verbesserten Entlassmanagements aus Kliniken, Haft oder sonstigen Einrichtungen. Ziel ist stets eine Heranführung an das Regelsystem der medizinischen und pflegerischen Behandlung und Ver- sorgung. Auch wenn dieses Ziel nicht immer umgesetzt werden kann, gibt es Steuerungsinstrumente und Netz- werke, wie die Hilfeplankonferenz, bestehend aus Trägerinnen und Trägern der Eingliederungs- und der Woh- nungslosenhilfe und die „Fallbesprechung“ innerhalb der Wohnungslosenhilfe. Hierdurch gelingt es oft, die pas- senden Angebote für die Problemlagen der Betroffenen zu finden. In einem Treffen Anfang 2023 mit dem Netz- werk der Wohnungslosenhilfe, der Sozialplanung und der Verwaltung wurden folgende finanziellen, personellen sowie strukturellen Bedarfe festgestellt: Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten benötigen häufig einen Hilfemix aus sozialer Arbeit und pfle- gerischem Angebot. Aufgrund des Fachkräftemangels wird es allerdings zunehmend schwieriger, geeignetes Fachpersonal für diesen Personenkreis zu finden. Es gibt vermehrt ältere und pflegebedürftige psychisch auffäl- lige wohnungslose Menschen. Für diese fehlt es an ausreichend barrierefreien Unterkünften/Wohnungen. Auch fordern die spezifischen Lebenslagen oftmals eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Im Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe bestehen bereits gute Kooperationen von Pflege und Hilfen nach § 67 SGB XII wie zum Beispiel der von der AWO betriebene Anker oder das Angebot 50 + von SOZPÄDAL. Zukünftig wird der Fokus darauf liegen, die bestehenden Angebote, dort wo möglich, noch mehr miteinander zu verknüp- fen. Dies kann beispielsweise ein Pflegebereich in einer Einrichtung für wohnungslose Menschen sein oder eine intensive Vernetzung in bestehende Angebote der stationären Pflege mit möglichst niedrigschwelligem Zugang. Wohnungslosenhilfe Eingliederungshilfe Pflege Medizinische/ Psychiatrische Versorgung Sozial- und Jugendbehörde | 43 Im Folgenden sind die bestehenden Angebote der psychiatrischen, medizinischen und pflegerischen Versorgung aufgeführt. 10.1.1 Chancenhaus: Heimstiftung Karlsruhe Seit 1. November 2024 wurde ein neues, betreutes Angebot für 30 Personen aufgelegt, um einen Personenkreis zu erreichen, der sich an den Schnittstellen der Hilfesysteme befindet. Viele wohnungslose Menschen benötigen intensivere Unterstützung, um wieder Fuß zu fassen, als es eine aufsuchende Hilfe in den Unterkünften leisten kann. Daher wurde in der ehemaligen Unterkunft Hotel Krug ein „Chancen-Haus“ eingerichtet, das die unterge- brachten Personen mit einem festen Sozialarbeitsteam vor Ort unterstützt, um ihre aktuelle Lebenssituation zu verbessern. Vor Ort ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr eine Person anwesend. Es wird ein Nachtdienst von 20 Uhr bis 7 Uhr und ein Wochenenddienst gestellt sowie ein Pfortendienst von 7 Uhr bis 11:30 Uhr. Ziel ist ein Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsangebot, um die individuelle Lebenssituation zu analysie- ren, realistische Lebensperspektiven zu entwickeln und anstehende Schwierigkeiten zu bewältigen. Die Frage, ob und wenn ja, wann und unter welchen Umständen, die Möglichkeit besteht, wieder selbständig zu leben, wird bearbeitet. Im Idealfall kann die Wohnungslosigkeit nachhaltig beendet werden. Das Beratungsangebot wird durch individuelle Freizeitangebote ergänzt. Dies umfasst Angebote vor Ort wie Spiel-, Koch- und Backangebote und außerhalb Kulturangebote, Sport- und Musikevents oder andere Aktivitäten auch an Abendstunden oder Wochenenden. Bewohner*innen oder ehemals wohnungslose Menschen, zu denen die Heimstiftung aus ande- ren Projekten Kontakt hat, sollen als Peer-Berater eingesetzt werden. 10.1.2 Gesundheitslotsen: SOZPÄDAL Das Angebot Gesundheitslotsen besteht seit dem 1. Januar 2024. Es richtet sich an ordnungsrechtlich unterge- brachte Personen, die neben der Obdachlosigkeit zusätzlich einen medizinischen und pflegerischen Bedarf haben und selbstständig nicht in der Lage sind, die Hilfen des Regelsystem in Anspruch zu nehmen. Ziel des Angebots ist die Anbindung der gesundheitlich beeinträchtigten Personen an das pflegerische und medi- zinische Hilfesystem und gegebenenfalls die Vermittlung in eine geeignete Wohnform oder die Überführung in ein anderes Hilfesystem. Das Team ist interdisziplinär aufgestellt und besteht aus Sozialarbeit und einer Pflege- fachkraft. Das Team fungiert als Kontakt zwischen den teilnehmenden Personen und dem Hilfenetzwerk. Zu den Aufgabenbereichen gehören zunächst eine niedrigschwellige Kontaktaufnahme, ein fortwährender Be- ziehungsaufbau sowie aufsuchende Kontakte zu den Teilnehmenden in den Unterkünften. Anschließend werden die medizinischen und pflegerischen Bedarfe der Personen eingeschätzt und eine Anbindung an eine medizini- sche und pflegerische Versorgung erarbeitet. Der Zugang zum Angebot erfolgt über die Fachstelle. Das Angebot wurde von den Teilnehmenden im Jahr 2024 gut angenommen. 2024 Anzahl der Teilnahmen am Projekt 8 davon weiblich 1 davon männlich 7 Altersstruktur Unter 55 Jahre 1 55 bis 64 Jahre 5 65 Jahre und älter 2 Beendete Teilnahmen am Projekt 4 Überleitung in andere Hilfesysteme/geeignete Wohnform Vermittlung in stationäres Pflegeheim 2 Vermittlung in Langzeitwohngruppe 1 verstorben 1 Sozial- und Jugendbehörde | 44 10.2 Psychisch auffällige wohnungslose Menschen „Die Aufgegebenen einer Stadt?“ lautete der Titel einer Tagung im Jahr 2004, die den Start für den Aufbau um- fangreicher Angebote für psychisch auffällige wohnungslose Menschen darstellte. Trotz der vielfältigen Ange- bote und des stetigen Ausbaus seither werden nicht alle Betroffenen erreicht. Zum Teil liegt dies an veränderten Bedarfen aber auch an der unzureichenden Durchlässigkeit der Systeme von Eingliederungs- und Wohnungslo- senhilfe sowie von Pflege und psychiatrischer Versorgung. Wohnungslose Menschen mit einer psychischen Erkrankung können grundsätzlich im Betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe versorgt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen setzen jedoch ein hohes Maß an Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit voraus. Den Menschen, die ihre Erkrankung nicht oder noch nicht akzep- tieren können oder für die die Eingliederungshilfe zu hochschwellig ist, kann mit den Projekten für psychisch Auffällige im Rahmen der Hilfen nach §§ 67/68 SGB XII auch die Hilfe angeboten werden, die ihrer Lebens- und Problemlage am ehesten entspricht. Dies ist eine unverzichtbare Ergänzung zu Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum (ehemals Ambulant Betreutes Wohnen) in der Eingliederungshilfe. Es gibt in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe viele psychisch auffällige Menschen, die bislang nicht oder nicht ausreichend an das psychiatrische Versorgungsangebot angebunden sind. Laut Auskunft des städtischen Klinikums für Psychiatrie wird in Karlsruhe ein hoher Anteil an Menschen mit psychiatrischem Behandlungsbedarf nicht oder nicht ausreichend erreicht. Bei Wohnungslosen ist von einer Häufigkeit von seelischen Störungen aus- zugehen, die sechsmal so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung liegt. Es besteht ein Behandlungsbedarf von wohnungslosen Menschen, die derzeit nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen niedrigschwellig zu erreichen. Aus Sicht der Träger*innen und der Fachstelle Wohnungssicherung bedarf es eines intensivierten Kontakts zu den medizinischen und psychiatrischen Regelsystemen, auch hinsichtlich des Entlassmanagements. Vorschläge zur Verbesserung der Schnittstellen und Durchlässigkeit der Hilfesysteme werden in einer Arbeitsgruppe, beste- hend aus Trägerinnen und Trägern, Sozialplanung und Verwaltung erarbeitet. Das städtische Klinikum prüft der- zeit, ob und wie von dort für die Träger*innen der Wohnungslosenhilfe anonyme Fallbesprechungen angeboten werden können. 10.2.1 Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker Seit Juni 2019 bietet die psychiatrische Klinik in der Wohnungslosenunterkunft Hotel Anker eine 14-tägige fach- ärztliche Visite an. Bestandteil des Angebots ist ein aktives Aufsuchen von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Krankheitswahrnehmung und/oder Behandlungswunsch, die Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten sowie Hilfe bei der Organisation einer stationären Behandlung. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Projektes ist zudem die Beratung der Mitarbeitenden im Haus. Da das Ziel die Anbindung an das Regelsystem ist, kann die Leistung über § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) im Rahmen der Hilfen zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten finanziert werden. Aufgrund des Erfolges wurde aus dem Projekt inzwischen ein festes Angebot. 10.2.2 Betreutes Wohnen: AWO Siehe Kapitel 6.2.6. Betreutes Wohnen: AWO. 10.2.3 Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL Zielgruppe sind Menschen, bei denen eine psychische Auffälligkeit oder Erkrankung im Vordergrund steht und die von Wohnungslosigkeit akut betroffen sind. Teilweise ist auch eine zusätzliche Suchterkrankung vorhanden. Neben der Wohnraumversorgung sind die Auseinandersetzung mit der Krankheit, der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Sozialdiensten und Betreuerinnen und Betreuern wichtige Themenfelder. Die Ängste der Men- schen, sich ihrer Krankheit zu stellen, sind groß. Medikamentöse Behandlungen werden aufgrund von körperli- chen Begleiterscheinungen häufig skeptisch gesehen oder abgelehnt. Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten sind oft erst nach langen Wartezeiten zu erhalten. Im Rahmen der Wohnungslosenhilfe wurden 2024 (2023) 11 (10) Männer und 12 (11) Frauen betreut. Die Be- treuung war trotz schwieriger Rahmenbedingungen äußerst erfolgreich. Auch bei Beendigung des Betreuten Sozial- und Jugendbehörde | 45 Wohnens konnte die jeweils richtige Perspektive gefunden werden. Hilfreich war in Einzelfällen die Beratung in der Hilfeplankonferenz, verbunden mit der trägerübergreifenden gemeinsamen Suche nach Lösungen. 10.2.4 Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk Das niederschwellige und bedarfsorientierte Angebot richtet sich an ordnungsrechtlich untergebrachte Men- schen, die ▪ nicht (mehr) vom sozialpsychiatrischen Versorgungssystem erreicht werden und/oder aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht bisher noch keine Unterstützung angenommen haben, ▪ mit (unbehandelten) chronischen psychischen Erkrankungen isoliert und zurückgezogen leben sowie ▪ sozialarbeiterische Unterstützung bei der Motivation zur Veränderung beziehungsweise der Bereitschaft, sich in ein anderes Wohnumfeld zu integrieren, benötigen. Ziel des Angebotes ist es, mit dem oben beschriebenen Personenkreis eine tragfähige, kontinuierliche Arbeitsbe- ziehung aufzubauen, auf deren Basis die Bereitschaft der Klientinnen und Klienten, sozialarbeiterische Hilfen an- zunehmen, gefördert werden kann, eine weitere Chronifizierung verhindert und die Veränderungsmotivation verstärkt werden soll. Hierzu werden sie in ihrem Wohnraum aufgesucht. Das Angebot umfasst sechs Plätze. Die Vermittlung erfolgt über die Mitarbeitenden des Wohnheims in der Rüppurrer Straße 23. Im Berichtszeitraum wurden 19 Personen in der Maßnahme unterstützt. Davon konnten 4 Personen in betreute Wohnformen vermittelt werden (Appartementhaus, Lotsen-WG, LZWB der Heimstiftung und Eingliederungshilfe in der Unterkunft durch die HWK). 11 Maßnahmen mussten ohne Vermittlung beendet werden. 4 Personen, de- ren Maßnahme im Berichtszeitraum begonnen wurde, werden aktuell immer noch aufsuchend unterstützt. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Vermittlung in Wohnraum, selbst für Klientinnen und Klienten, die selbstständig leben könnten, weiterhin sehr schwierig. Daher mussten erfolgreiche Maßnahmen beendet werden, ohne dass das Ziel der Vermittlung in Wohnraum erreicht werden konnte. Auch der Bedarf an niedrigschwelligen betreuten Wohnformen ist höher als die vorhandenen Plätze. 10.2.5 Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk Das Appartementhaus bietet auf 12 Stockwerken 16 möblierte Appartements für obdachlose erwachsene Men- schen mit psychischer Auffälligkeit oder Erkrankung. Je eine Etage ist für 8 Frauen beziehungsweise 8 Männer vorgehalten, die über die Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe vermittelt werden. Alle Apparte- ments sind mit Kochnische und Bad ausgestattet. Ziel des Angebots im Appartementhaus ist die Erarbeitung in- dividueller Perspektiven. Über Gruppenangebote, Ausflüge und Freizeiten wird zudem die Erfahrung von Selbst- wirksamkeit und Gemeinschaft ermöglicht. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein Miet- und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Ohne Betreu- ung ist ein Wohnen im Appartementhaus nicht möglich. Im Berichtsraum 2023/2024 kündigte ein Bewohner sein Appartement, um in eine stationäre Wohnform in eine andere Stadt zu wechseln. Eine weitere Person er- hielt eine Wohnung über die Wohnraumakquise. Ein Bewohner verstarb. Aktuell sind alle 16 Appartements be- legt. 2023 2024 Platzzahl 16 16 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 16 18 davon weiblich 8 9 davon männlich 8 9 Beendete Teilnahmen an der Maßnahme (wegen Umzug, Wohnungsanmietung, Todesfall) 1 2 davon weiblich 0 1 davon männlich 1 1 Sozial- und Jugendbehörde | 46 10.2.6 Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission Die Assistenz im Wohn- und Sozialraum für Menschen mit psychischer Erkrankung des Badischen Landesvereins für Innere Mission (BLV) bietet Assistenz im Wohn- und Sozialraum an und schafft damit eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen der Wohnungslosen-, Suchtkranken- und Eingliederungshilfe. Das An- gebot richtet sich unter anderem an wohnungslose Frauen und Männer, bei denen gleichzeitig psychische Auf- fälligkeiten, psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme bestehen, die aber (noch) nicht bereit oder fähig sind, die entsprechenden weiterführenden fachlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungsangebot umfasst alle Leistungen nach § 7 Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg nach § 131 SGB IX (LRV). Es enthält auch die Motivationsarbeit zu fachärztlicher Behandlung, Krisenintervention sowie das Angebot von/die Vermittlung in tagesstrukturierende(r) Hilfe oder Hilfen im Bereich der Beschäftigung. Einzelgespräche oder Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung können nach Bedarf genutzt werden. Der BLV stellt Klientinnen und Klienten bei Bedarf Zimmer oder Wohnungen zur Verfügung und schließt mit ihnen Wohn- und Betreuungsverträge ab. In Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung kann die Betreu- ung schon im Vorfeld einer möglichen Aufnahme als aufsuchende Hilfe erfolgen, zum Beispiel in einem Hotel oder einer Wohnungsloseneinrichtung. Eine große Schwierigkeit in der Betreuung ist die Vermittlung in bezahl- baren Wohnraum. Es gibt aber immer wieder freie Plätze in den Wohngruppen und Wohnungen im Eigentum des BLV, die auch die Menschen aus der Wohnungslosigkeit anmieten können. 2023 2024 Platzzahl 99 114 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes aus vorheriger Wohnungslosigkeit 11 14 davon weiblich 6 7 davon männlich 5 7 Beendete Teilnahmen an der Maßnahme 0 0 10.3 Pflegerische Versorgung In den letzten Jahren gibt es vermehrt ältere und oder vorgealterte Menschen sowie Menschen mit Pflegebedarf im System der Wohnungslosenhilfe. Der Weg in ein Pflegeheim ist mit großen Herausforderungen verbunden. Es gibt insgesamt wenig freie Plätze in Pflegeheimen. Das Personal in den Heimen ist im Umgang mit Menschen mit besonderen sozialen Unterstützungsbedarfen nicht geschult. Auch fällt es vielen Betroffenen schwer, die Bin- dung an die alte Umgebung und die vertrauten Kontaktpersonen aufzugeben. Zudem nehmen die Pflegeheime in der Regel nur noch Menschen auf, bei denen die Pflegegradeinstufung vorliegt, die finanzielle Situation ge- klärt ist und, falls nötig, eine rechtliche Betreuung bestellt ist. All dieses ist bei wohnungslosen Menschen oft nicht der Fall. Ziel ist es daher, den Menschen so lange wie möglich das Leben im eigenen Wohnraum oder in einer Unterkunft zu ermöglichen und notwendige Wechsel in Pflegeheime gut vorzubereiten und zu begleiten. 10.3.1 Pflegebedürftige wohnungslose Menschen im Betreuten Wohnen Im Betreuten Wohnen ist grundsätzlich ambulante Pflege möglich. Pflege wird jedoch erschwert, wenn aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten der Bewohner*innen ein besonderes Vertrauensverhältnis benötigt wird, das zum Beispiel durch häufig wechselndes Personal beeinträchtigt ist. Feste Sozialarbeit vor Ort wie im Betreuten Wohnen für langjährige wohnungslose Menschen (zum Beispiel Langzeitwohnbereich der Heimstif- tung) erleichtert dies. Dort ist durch den Fahrstuhl auch ein Zugang für gehandicapte Bewohner*innen möglich. Das Projekt 50 + von SOZPÄDAL (siehe Kapitel 6.2.2) zeigt auf, wie es im Betreuten Wohnen durch den kombi- nierten Einsatz von Sozialarbeit und Pflegepersonal gelingen kann, gesundheitlich beeinträchtigen Menschen ein möglich langes selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die Heimstiftung hingegen hat Räumlichkeiten für das Betreute Wohnen direkt in Anbindung an einen Pflegedienst und dort eine Seniorinnen- und Senioren-Wohngemeinschaft gegründet. Sozial- und Jugendbehörde | 47 10.3.2 Pflegebedürftige Menschen in Obdachlosenunterkünften Für langjährig wohnungslose Menschen gibt es seit einigen Jahren in den Obdachlosenunterkünften wie im An- ker und der Wohnetage Scheffelstraße, neben der Sozialarbeit vor Ort auch Pflegekräfte. Auch in allen anderen Unterkünften kann bei Bedarf vor Ort durch Pflegedienste aufsuchende Hilfe stattfinden. Diese funktioniert je- doch nur, wenn die Betroffenen mitwirken, bei den Terminen vor Ort sind und zwischen den Terminen keiner Unterstützung bedürfen. Feste Sozialarbeit vor Ort wie im Anker erleichtert die Zusammenarbeit mit den Pflege- diensten. Die meisten Obdachlosenunterkünfte sind nicht behindertengerecht und verlangen eine grundsätzliche Mobilität der Bewohnerschaft, mit Ausnahme von einigen wenigen rollstuhlgerechten Zimmern. Es wird daher versucht, bei Ausschreibungen neuer Unterkünfte behindertengerechte Plätze zu ermöglichen und Zimmer im Erdgeschoss durch Handläufe und ähnliches barrierefreier zu gestalten. Zudem werden einzelne Zimmer mit Pflegebetten aus- gestattet. 10.3.3 Notaufnahmen Die größten Herausforderungen stellen kurzfristige Notaufnahmen von pflegebedürftigen Personen dar, bei de- nen kaum etwas zum Gesundheitszustand bekannt ist, kein Pflegegrad geprüft wurde und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit eingeschränkt oder nicht gegeben ist. So werden pflegebedürftige Menschen aus Krankenhäu- sern bei fehlender Mitwirkung, die weitere Versorgung zu sichern, in die Obdachlosigkeit entlassen. Auch bei Räumungsterminen kommt es dazu, dass pflegebedürftige Menschen, die vorher jeglichen Kontakt abgelehnt haben, ohne Vorbereitung zu versorgen sind. In diesen Fällen ist eine zeitintensive Vertrauensarbeit durch Sozial- arbeit nötig, bevor begonnen werden kann, alle Fragen rund um die Pflege abzuklären. Derzeit wird dies in Ein- zelfällen unter anderem über das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit (siehe Kapitel 6.1.1) versucht zu lösen. Perspektivisch braucht es Notbetten in Obdachlosenunterkünften, die barrierefrei zugänglich sind und Pflege- kräfte sowie Sozialarbeit vor Ort. Grundsätzlich wäre dies auch in Pflegeheimen mit Unterstützung durch Sozial- arbeit möglich. Da es in Karlsruhe jedoch kaum freie Betten gibt, scheint dieser Weg zeitnah nicht realisierbar. Ziel ist daher die Schaffung eines Angebotes, das pflegebedürftige Menschen, die bisher aus dem Hilfesystem fallen, annehmen können und das ihnen hilft, längerfristig Angebote der Regelsysteme anzunehmen. Hierfür sind eine intensive Einzelfallhilfe und interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig (siehe Ausblick). 10.4 Medizinische Versorgung Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen ist zum Teil sehr schlecht. Angebote der medizinischen Versorgung sind auch in den Einrichtungen erforderlich, da wohnungslose Menschen vom bestehenden Gesund- heitssystem aus ganz unterschiedlichen Gründen teilweise nicht, nur unzureichend oder lediglich im Rahmen ei- ner Notfallbehandlung erreicht werden. Für diese Angebote gibt es keine Zugangsvoraussetzungen, so dass bei- spielsweise auch bei fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz eine Diagnose und Behandlung möglich ist. Grundsätzlich können bei fehlendem Krankenversicherungsschutz nur Privatrezepte ausgestellt wer- den; problematisch sind dann Überweisungen an Fachärzte bei erforderlicher Weiterbehandlung. Viele wohnungslose Menschen scheuen den Weg zum Arzt, obwohl sie krank sind. Gründe hierfür sind zum ei- nen finanzielle Hürden wie Zuzahlungsregelungen, zum anderen verhindern negative Erfahrungen, Abweisungen und fehlende Krankheitseinsicht den Arztbesuch. Es ist für Mitarbeiter*innen der Wohnungslosenhilfe oft schwierig, Arztpraxen zu finden, in denen wohnungslose Menschen behandelt werden können. Auch geschieht es immer wieder, dass diese nach der Behandlung sehr früh aus dem Krankenhaus entlassen werden, ohne dass die weitere medizinische Versorgung oder Pflege geklärt wäre. Aus diesen Gründen kooperieren einige Einrich- tungen mit Ärztinnen und Ärzten und begleiten Betroffene dorthin. Einige Träger*innen helfen über Spenden- mittel mit bei der Finanzierung der Medikamentenzuzahlung. 10.4.1 Obdachlosenunterkunft Anker: AWO Die hausärztliche Versorgung der Bewohnerschaft kann seit Eröffnung der Einrichtung im Jahre 2005 durch eine niedergelassene Praxis, die Visiten vor Ort abhält sowie durch begleitetes Vorstellen in der Praxis, sichergestellt werden. Seit Mitte des Jahres 2019 wird eine Kooperation mit der städtischen Klinik für Psychiatrie umgesetzt. Sozial- und Jugendbehörde | 48 Ein Facharzt sucht die psychiatrisch Erkrankten zweimal im Monat im Hause auf, berät und behandelt direkt. Diese Kooperation ist sehr wertvoll, um die psychiatrische Versorgung wohnungsloser Menschen entscheidend mit sicherzustellen (siehe Kapitel 10.3.1). 10.4.2 Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88: Diakonisches Werk Das medizinische Behandlungsangebot des Tagestreffs „TÜR“ versteht sich als Ergänzung und nicht als Alterna- tive zur Regelversorgung. Bis zur Jahresmitte 2023 bot ein berenteter Allgemeinmediziner annähernd wöchent- lich ehrenamtlich an Mittwochvormittagen Arztsprechstunden im separaten und ausgestatteten Arztzimmer an; aufgrund seines Umzugs konnte er dies nicht weiter leisten. Schließlich wurden ein niedergelassener Internist mit kassenärztlicher Zulassung und eine niedergelassene Allgemeinmedizinerin ohne kassenärztliche Zulassung, ge- wonnen. Die Arztsprechstunde wird nun vierzehntägig an Mittwochnachmittagen angeboten, wobei die Allge- meinmedizinerin unabhängig vom Versichertenstatus leider nur Privatrezepte ausstellen darf. Da in der „TÜR“ auf Medikamentenspenden und einen Spendenfonds zurückgegriffen werden kann, ist die Ver- sorgung mit Medikamenten in der Regel unabhängig vom Versichertenstatus gewährleistet. Hilfreich wäre aller- dings ein Pool von Fachärzten, bei denen auch in ihrem Erscheinungsbild oder in ihren Verhaltensweisen als schwierig empfundene und nicht krankenversicherte Personen eine weitergehende Behandlung erfahren könn- ten; außerdem wäre ein aufsuchendes psychiatrisches Angebot in der „TÜR“ sinnvoll. Das der „TÜR“ angegliederte Krankenzimmer ermöglicht wohnungslosen Menschen, die aufgrund einer medizi- nischen Indikation einer häuslichen Ruhe bedürfen, einen ganztägigen und kostenlosen, bei Bedarf auch langfris- tigen Aufenthalt. Mit Beendigung des Aufenthalts soll neben der gesundheitlichen auch die soziale Situation sta- bilisiert sein. Eine Aufnahme konnte jedoch bei verschiedenen Personen trotz Vorliegen einer medizinischen Indi- kation nicht realisiert werden, weil eine erforderliche Eigenständigkeit und ein notwendiges Verantwortungsbe- wusstsein fehlten und eine ganztägige Betreuung über die Dienste in der Kriegsstraße 88 grundsätzlich nicht leistbar ist. 2023 2024 Arztsprechstunden 22 25 Nutzende des Krankenzimmers 2 2 Belegung des Krankenzimmers (in Tagen, teilweise doppelt belegt) 329 365 10.4.3 Tagestreff für Frauen (TafF): SOZPÄDAL Im Jahr 2011 wurde im TafF ein weiterer Standort der medizinischen Notversorgung eingerichtet. SOZPÄDAL hat die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, und durch Spenden wurde ein Raum komplett neu ausgestattet. Da es leider seit 2018 keine Ärztin gibt, die das Projekt weiterführt, wurden die Frauen soweit es möglich war, an das Regelsystem angebunden. Wo dies nicht möglich war, konnten die Frauen an das niederschwellige Hilfesys- tem im Menschenrechtszentrum verwiesen werden. Ab Mitte 2025 wird es vermutlich wieder eine ehrenamtli- che Ärztin geben, die eine Basisversorgung anbieten kann. Sozial- und Jugendbehörde | 49 11. Zielgruppen 11.1 Wohnungslose Familien Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten Familien mit durchschnittlich 60 Familien sehr hoch war, ging diese in den Corona-Jahren deutlich zurück auf durchschnittlich 30 Familien. In den Jahren 2023 und 2024 ist ihre Zahl wieder auf durchschnittlich knapp 40 Familien angestiegen. Die Familien stammen neben Deutschland häufig aus afrikanischen oder asiatischen Ländern sowie aus Rumänien und ande- ren EU-Staaten. Die Gründe, die bei Familien zur Wohnungslosigkeit führen, sind vielfältig. Ein großer Anteil hatte schon vor der Unterbringung keine eigene Wohnung, sondern kam bei Bekannten/Freunden/Familie unter. Familien können meist aus dieser Situation heraus keine eigene Wohnung finden und müssen ordnungsrechtlich untergebracht werden. Ein weiterer großer Anteil musste aus eigenem Wohnraum ausziehen, da das Mietverhältnis befristet war, es sich nur um einen Untermietvertrag handelte oder da die Wohnung gekündigt wurde. In wenigen Fällen wurden Familien aufgrund von Mietschulden oder Eigenbedarfskündigungen geräumt. Weitere Gründe für den Wohnungsverlust können die Trennung vom/von der Partner*in oder das Ende eines Aufenthaltes in einem Frau- enhaus sein. Wie sich in der Beratungsarbeit zeigt, stellt der ausgesprochen enge Wohnungsmarkt für alle wohnungslosen Familien ein großes Problem dar. Da es sich in der Regel um Haushalte mit geringem Einkommen handelt, haben es diese bei steigenden Mietpreisen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Verweildauer in den Unterkünften ist mit durchschnittlich neun Monaten weiterhin so hoch wie in den zwei letzten Jahren. In der Beratung werden zunächst die Einkommens- und Familienverhältnisse geklärt. Es kann dann geprüft wer- den, ob eine Vermittlung über die Fachstelle in Wohnraum möglich ist. Neben der Wohnraumakquise durch Ko- operation können Familien im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen VoWo und Fachstelle Wohnungssicherung über „Wohnung sucht Mieter*in“ mit Wohnraum versorgt werden. Werden im Beratungskontext individuelle Bedarfe sichtbar, besteht die Möglichkeit, intensive, langfristige Hilfen zu installieren. Die Familien können zum Beispiel über die aufsuchende Familientherapie des Trägers Ohlebusch GmbH oder über das Lotsenprogramm durch SOZPÄDAL enge Begleitung erfahren. Bei Jugendhilfebedarfen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Allge- meinen Sozialen Dienst. 11.1.1 Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung und der Firma Ohlebusch-Karlsruhe GmbH startete die systemische Begleitung für wohnungslose Familien erstmals im Jahr 2005. Seither konnten in 21 Durchläufen 138 Familien mit insgesamt 440 Personen, davon 256 Kinder, mit Wohnraum versorgt und in dauerhaftes Woh- nen begleitet werden. Das Hilfsangebot ist speziell auf die Problemlagen von wohnungslosen Familien zuge- schnitten. Diese werden über die Fachstelle Wohnungssicherung ausgewählt und erhalten von dort die Zusage, sobald wie möglich eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Über die Dauer von neun Monaten werden die Familien von der Ohlebusch-Karlsruhe GmbH intensiv begleitet. Neben therapeutischen und beratenden Gesprächen erhalten die Familien intensive Unterstützung durch Beglei- tung im Alltag. Darüber hinaus finden regelmäßig Gruppenangebote für die Familien statt. In diesen Treffen geht es vor allem darum, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu beraten, zu motivieren und zu un- terstützen. Ziel der Mehrfamiliengruppe ist es, die Ressourcen und Bewältigungsstrategien der Familien im Mitei- nander auszubauen und alltagspraktisches Wissen rund um das Thema „Wohnen“ zu vermitteln. In den Jahren 2023 und 2024 hatten von insgesamt 11 Familien 8 einen Migrationshintergrund. Hier stellt die Sprachbarriere eine große Schwierigkeit und zusätzliche Belastung im Alltag dar. Es zeigte sich deutlich, dass Fa- milien mit Migrationshintergrund beim Umgang mit Behörden, bei den Themen Schule und Kindergarten sowie in vielen weiteren Bereichen des täglichen Lebens einen höheren und intensiveren Begleitungsbedarf aufzeigten. Von den 138 begleiteten Familien konnten 129 ihren Wohnraum dauerhaft sichern. Sozial- und Jugendbehörde | 50 2023 2024 Anzahl teilnehmende Familien am Projekt 6 5 davon Alleinerziehend 4 5 davon Paare 2 0 Anzahl Kinder insgesamt 14 7 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Wohnraum 4 5 Sozialpädagogische Familienhilfe 2 0 11.2 Junge erwachsene Wohnungslose In Karlsruhe ist der Anteil der ordnungsrechtlich untergebrachten jungen Erwachsenen in den letzten Jahren ste- tig gesunken. Betrug ihr Anteil im Jahr 2013 noch 18 Prozent, so hat sich dieser in 2019 auf 10 Prozent und wei- ter, im Jahr 2022 6,9 Prozent reduziert. In den Corona-Jahren sind die jungen erwachsenen Wohnungslosen oft nicht im Hilfesystem angekommen. Im Berichtszeitraum ist wieder ein leichter Anstieg auf 7 Prozent in 2023 und auf 8 Prozent in 2024 zu verzeichnen. In absoluten Zahlen waren dies 75 Personen (2023) beziehungsweise 100 Personen (2024). (2020: 102 Personen; 2019: 128 Personen; 2018: 103 Personen; 2017: 113 Personen; 2016: 154 Personen). Das Geschlechterverhältnis entspricht in den aktuellen Berichtsjahren dem der Erwachsenen mit knapp zwei Drittel jungen Männern (67 Prozent) und rund einem Drittel (23 Prozent) junge Frauen. Als Ergebnis einer Befragung junger wohnungsloser Menschen durch die Sozialplanung findet seit 2013 ein re- gelmäßiges Netzwerktreffen statt. Teilnehmende sind Vertreter*innen der Fachstelle Wohnungssicherung, des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Jugendamtes, des Sozialamtes sowie Träger*innen. Durch die Treffen wur- den die Kontakte untereinander verbessert sowie auch einzelfallbezogene Problemlösungen aufgrund der schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Personengruppe gefunden, und schließlich dienen sie der Optimierung der Nahtstellen. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge Männer und seit 2011 eine Notunterkunft für junge Frauen. Dies sind Angebote der Heimstiftung Karlsruhe, die an die langjährig bestehende Beratungsstelle „IGLU“ für junge Wohnungslose angebunden sind. Insbesondere für junge erwachsene Wohnungslose ist es wichtig, dass sie sich nicht im Wohnungslosenhilfesys- tem verfestigen. Daher haben sich sowohl die Fachstelle Wohnungssicherung als auch freie Träger*innen inten- siv an dem mittlerweile abgeschlossenem Care Leaver-Projekt beteiligt. Care Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – zum Beispiel in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Dieser Übergang stellt für viele der jungen Menschen eine besondere Herausforderung dar, weshalb sie besondere Unterstützung benötigen. Seit Februar 2025 läuft das vom Fachbereich JuSoDi mitinitiierte Projekt “KAreleaver“ von SOZPÄDAL, das voraussichtlich bis Ende 2027 durch ESF-Gelder (Europäischer Sozialfonds „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“), gefördert wird. Dieses Projekt bietet sowohl eine Anlaufstelle in Form eines festen Beratungsangebotes, als auch die Möglichkeit der Vermittlung von Wohnraum an die Zielgruppe. 11.2.1 NOKU: Heimstiftung Karlsruhe Die Notschlafstelle NOKU in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe richtet sich an junge wohnungslose Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die ihren letzten Wohnsitz mindestens seit einem Jahr im Stadtbezirk von Karlsruhe hatten und nun erstmals wohnungslos sind. Die Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur An- laufstelle IGLU in der Adlerstraße 20 und verfügt über vier Einzelzimmer. Zentrale Zielsetzung des Angebotes ist die Vermeidung einer Chronifizierung von Wohnungslosigkeit, indem eine schnelle pädagogisch fundierte An- schubhilfe geleistet wird. In den Jahren 2023 und 2024 wurden insgesamt 87 Anfragen notiert. Das Durchschnittsalter lag im vergange- nen Zeitraum bei 20,5 Jahren. 59 Prozent der Aufgenommenen waren deutscher Nationalität. Insgesamt hatten 86 Prozent der Nutzer bereits Erfahrungen in der Jugendhilfe gemacht, was häufig auch der Grund dafür ist, dass die Careleaver eine weitere Betreuung in der Jugendhilfe nicht mehr in Erwägung ziehen. Die Schulbildung ist nach wie vor gut und die berufliche Bildung bleibt weit dahinter zurück. Die Verweildauer liegt im Sozial- und Jugendbehörde | 51 Durchschnitt bei 13 Wochen, was häufig mit den Wartezeiten für ein Betreutes Wohnen zusammenhängt. Im- mer wieder kommt es auch vor, dass Nutzer in dieser Zeit sich dann entscheiden in einen eigenen Wohnraum ohne Betreuung zu ziehen. Die obersten Ziele der NOKU bestehen nach wie vor auf der finanziellen Sicherung und der Suche nach einer sicheren Wohnmöglichkeit. Weitere pädagogische Aspekte wie die Vorbereitung auf ein selbständiges Leben, die Entwicklung eines realistischen Selbstbilds oder einer beruflichen Perspektive, sowie der Umgang mit Behörden werden ebenfalls verfolgt. Die gesundheitliche Selbsteinschätzung der jungen Män- ner spiegelt teilweise die Entwicklung in der NOKU wider. Fast ein Drittel schätzt sich selbst als psychisch auffällig oder krank ein, wobei die tatsächliche Zahl vermutlich höher ist. Wie in den Jahren zuvor, so bleibt die NOKU als Präventivangebot für verfestigte Wohnungslosigkeit ein wichti- ges und gutes Angebot. Im vergangenen Zeitraum haben mehr als zwei Drittel eine sichere Perspektive für sich gefunden. 2023 2024 Platzzahl 4 4 Anzahl Nutzer des Angebotes 12 10 Anzahl erhobener Anfragen 13 74 Alter der Nutzer (Jahre Ø) 20,8 20,3 wohnungslos vor Aufnahme (Wochen Ø) <1 8 Erfahrung mit Jugendhilfe 10 9 Schulabschluss 10 8 Verweildauer (Wochen Ø) 11 15 Verbleib im Anschluss eigene Wohnung 1 5 Betreutes Wohnen für Erwachsene 3 2 Familie 3 0 11.2.2 JUNO: Heimstiftung Karlsruhe Die Einrichtung JUNO besteht seit 2011 in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe und wurde 2014 aus einer Spendenfinanzierung heraus vollständig in den Haushalt der Stadt übernommen. Junge wohnungslose Frauen nehmen das bestehende Hilfesystem oftmals noch weniger an als junge Männer und versuchen sich im Bekann- tenkreis „durchzuschlagen“, wodurch nicht selten Abhängigkeitsverhältnisse eingegangen werden. Auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit denen die meisten von ihnen belastet sind, können so nicht behoben werden, wodurch eine Chronifizierung der Wohnungslosigkeit begünstigt wird. In der Notunterkunft JUNO können junge Frauen eine vorübergehende Bleibe und Beratung bei allen anstehen- den Problemen bekommen. Die Notunterkunft JUNO befindet sich in der Nähe von IGLU und NOKU und verfügt über 4 Plätze in 4 Einzelzimmern. Das Angebot gestaltet sich analog zur NOKU und steht jungen Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren aus Karlsruhe offen. Die Aufenthaltsdauer ist auf 8 Wochen begrenzt, was sich jedoch auf- grund der schwierigen Wohnungssituation in Karlsruhe in einigen Fällen als zu knapp bemessen erwiesen hat. Auch für eine Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen oder ins Betreute Wohnen muss häufig mit längeren War- tezeiten gerechnet werden. Aufgrund besonderer Situationen oder um geplante Folgemaßnahmen nicht zu ge- fährden, wurde die Verweildauer in Einzelfällen entsprechend erhöht. In den Jahren 2023 und 2024 wurden 61 Anfragen dokumentiert. 13 junge Frauen wurden aufgenommen. Für gut 80 Prozent der Nutzerinnen konnte die Wohnsituation stabilisiert werden. Auffällig war in den vergangenen Jahren, dass immer mehr junge Frauen mit akuten psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen die JUNO nachgefragt haben. Einige davon wurden, mangels anderer Alternativen, aufgenommen. Es hat sich jedoch ge- zeigt, dass diese sehr oft den Rahmen der Betreuungssituation in JUNO sprengen. Der Bedarf an einem speziel- len Angebot für psychisch erkrankte junge Wohnungslose mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen hat sich hier deutlich gezeigt. Dennoch ist ein Bedarf für die eigentliche Zielgruppe des Angebotes JUNO vorhanden, und das Angebot wird auch gut angenommen. Sozial- und Jugendbehörde | 52 2023 2024 Platzzahl 4 4 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 7 6 Anzahl Anfragen 28 33 Alter Nutzerinnen (Jahre Ø) 22 20 Anzahl psychisch erkrankter Nutzerinnen (mit Diagnose) 3 4 Jugendhilfeerfahrung (stationär) 2 5 Verweildauer (Wochen Ø) 24 18 Vermittlung in eigene Wohnung 4 1 Betreutes Wohnen Erwachsene 0 3 Betreutes Wohnen Jugendhilfe 1 1 Familie 1 0 ordnungsrechtliche Unterbringung 1 1 11.2.3 Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe Im Mai 2013 wurde das intensivere „Betreute Wohnen für junge erwachsene Wohnungslose“ mit zunächst fünf Plätzen, als Ergänzung zur bestehenden Hilfe nach § 67 SGBX II, ins Leben gerufen. Auf Grund der hohen Nachfrage wurde die Platzzahl im August 2014 auf 8 Plätze erhöht. Das Angebot richtet sich nach dem beson- deren Bedarf junger Erwachsener, die einerseits eigenständig und selbstbestimmt leben wollen, gleichzeitig aber in vielen Lebensbereichen einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Im Spannungsfeld zwischen der eigenen Wahrnehmung, den eigenen Vorstellungen und der Realität werden die jungen Menschen betreut und an ein selbstverantwortliches Leben mit möglichst realistischen Zielvorstellungen herangeführt. Die Belegung erfolgt über das Wohnheim Rüppurrer Straße oder in Einzelfällen auch über andere ordnungsrechtliche Unterbringun- gen. Die aufsuchende Betreuung vor Einzug in die Wohngruppe ermöglicht ein besseres Kennenlernen, schafft Vertrauen und stärkt somit die Motivation, sich auf das Hilfeangebot einzulassen. Im Jahr 2023 war die hohe Quote der Personen, die nicht ans Projekt angebunden werden konnten auffallend hoch. Unter anderem wurden die jungen Menschen trotz mehrfacher aufsuchender Versuche nicht angetroffen, so dass keine Kontaktaufnahme möglich war oder diese lehnten eine Anbindung ans ambulant Betreute Woh- nen ab. Diese Zahl weicht im Jahr 2024 signifikant ab; hier konnten die meisten Personen erfolgreich angebun- den werden. Positiv zu erwähnen ist, dass im Jahr 2024 fast die Hälfte der Projektteilnehmer*innen in Wohn- raum oder eine andere Hilfeform vermittelt/übergeleitet werden konnten. 2023 2024 Platzzahl 8 8 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 19 19 davon weiblich 1 4 davon männlich 18 15 Alter im Durchschnitt 21 21 Jugendhilfeerfahrung 38 % 47 % Suchtmittelmissbrauch 37 % 37 % psychische Auffälligkeiten 21 % 21 % beendete Teilnahmen am Projekt 11 10 davon weiblich 0 2 davon männlich 11 8 abgebrochen wegen mangelnder Mitwirkung, Inhaftierung, Missachtung der Hausordnung, Verhalten 3 4 Sozial- und Jugendbehörde | 53 Anbindung nicht gelungen (nicht angetroffen, kein Interesse, keinen Bedarf geäußert) 7 2 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Wohnraum 0 1 andere Wohnform 1 3 11.2.4 „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL „Wohnen 18+“ mit seinem Angebot an Wohnraum und Begleitung richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Wohnungsnot. Das Projekt versucht den Spagat zu schaffen zwischen dem Wunsch nach Selbständigkeit und dem Bedarf an Unterstützung zur Klärung der sozialen Schwierigkeiten der jungen Men- schen. Für einen gelingenden Hilfeprozess ist es notwendig, die Besonderheiten dieser spezifischen Lebensphase in den Blick zu nehmen und diese sowohl bei der Auswahl von geeignetem Wohnraum als auch im sozialpäda- gogischen Alltag zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2014 eine Erhöhung der Platzzahl vorgenommen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt hat es die Gruppe der benachteiligten jungen Er- wachsenen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Im Jahr 2023 (2024) wohnten 25 (23) junge Menschen in Wohnraum, der von SOZPÄDAL angemietet und mit einem Mietvertrag an die Teilnehmenden weitervermietet wurde. 1 (4) junge Erwachsene wurden in eigenem Wohnraum durch Wohnen 18+ begleitet. 2023 2024 Platzzahl 24 24 Anzahl Teilnahmen 27 26 davon weiblich 15 11 davon männlich 12 15 Altersdurchschnitt 21 22 beendete Teilnahmen am Projekt 8 18 Herkunft vor Aufnahme in 18+ ordnungsrechtliche Unterkunft 9 11 Unterschlupf 10 8 Elternhaus 1 2 Frauenpension 0 1 prekäres Mietverhältnis 4 1 Lotsenprojekt 1 1 Überleitung in andere Hilfesysteme/Anschluss in Betreutes Wohnen intensiv | SOZPÄDAL 5 12 Sozial- und Jugendbehörde | 54 12. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung 12.1 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Wohnungslosen Menschen, die in städtische Unterkünfte eingewiesen wurden, werden in den beiden Jobcenter Teams 311 und 312 in der Brauerstraße 14 betreut. Neben den laufenden Leistungen sind die Leistungen zur Anmietung einer Wohnung ein Schwerpunkt im Bereich der Wohnungslosenhilfe. Diese Anmietungen können durch die Teams schnellstmöglich bewilligt werden, so dass keine Wohnungsanmietung aufgrund einer verspäte- ten Entscheidung verhindert wird. So konnten trotz der schwierigen Rahmenbedingungen des Karlsruher Woh- nungsmarktes Wohnungsanmietungen finanziell ermöglicht werden. In der Eingangszone des Jobcenters kann direkt vor Ort entschieden werden, ob die Mietangebote angemessen sind oder nicht und den Kundinnen und Kunden eine Bestätigung für die Vermietenden mitgegeben werden. Alleinlebende mieten oft Wohnungen an, deren Vermittlung von der Fachstelle zum Beispiel aufgrund des Zu- stands nicht unterstützt würde. Rechtlich besteht jedoch keine Möglichkeit, diese abzulehnen. Leider hat dies zur Folge, dass die Anmietung des Öfteren nicht zu einer Nachhaltigkeit führt und kurzfristig erneute Wohnungslo- sigkeit entsteht. Viele wohnungslose Menschen sind bereit, auch Wohnungen in schlechtem Zustand anzumie- ten, da sie sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt sehen. Obdachlose Menschen, die noch nicht ordnungsrechtlich untergebracht sind oder dies aus persönlichen Gründen ablehnen, werden von einer Fachkraft des Jobcenters in räumlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssi- cherung im Rathaus an der Alb betreut. Hierdurch kann wohnungslosen Menschen direkt nach der Antragstel- lung im Jobcenter eine Unterkunft angeboten werden. Ebenfalls konnten Personen, die bereits in einer Unter- bringung wohnen, der Zugang zum Jobcenter vereinfacht werden. Im Vordergrund steht hierbei immer die Si- cherung der Leistungen zum Lebensunterhalt und die Klärung der Wohnsituation. Statistische Daten über den Leistungsbezug oder die Arbeitsintegration wohnungsloser Menschen liegen seit Auflösung des Fachteams 310 nicht mehr vor. 12.2 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung Das Arbeitsprojekt der Heimstiftung Karlsruhe bietet mit der Maßnahme „Esperanza“ erwachsenen wohnungs- losen Menschen im Bürgergeld-Bezug die Möglichkeit, sich im geschützten Rahmen mit dem Thema Arbeit aus- einanderzusetzen. Im Vordergrund der Maßnahme steht das Erlernen von Grundfähigkeiten wie Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie das Einüben sozialer Kompetenzen. Die Teilnehmenden können bereits vorhandene Fer- tigkeiten im handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Bereich auffrischen oder vertiefen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen ganz neuen Arbeitsbereich kennenzulernen und sich auszuprobieren. Die Aufgaben sind sinnstiftend, was sich positiv auf die Leistungsbereitschaft und die Motivation der Menschen auswirkt und das Selbstvertrauen stärkt. Die Teilnehmenden werden bei der Wohnungssuche unterstützt. Hierfür steht ein PC zur Internetrecherche zur Verfügung. Dieser wird ebenso zur Sichtung von Jobangeboten genutzt sowie zum Schreiben von Bewerbungen. Die Maßnahmeteilnehmer*innen können vor Arbeitsbeginn kostenlos frühstücken und sich mit einem geringen Kostenbeitrag zum eigens in der Esperanza-Küche zubereiteten Mittagessen anmelden. Die gemeinsam einge- nommenen Mahlzeiten fördern die Kommunikation, den Austausch und die soziale Integration. Alle haben die Möglichkeit Unterstützung durch eine Fachkraft (Sozialarbeit, Arbeitserziehung) zu erhalten. Darüber hinaus ste- hen eine Dusche, eine Kleiderkammer sowie eine Waschmaschine und ein Trockner zur kostenlosen Verfügung. Alle Teilnehmenden erhalten zwei Euro Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde. Interessierte werden über das Jobcenter zugewiesen. Die Platzzahl ist auf 12 Plätze begrenzt, was eine stabile Auslastung ge- währleistet. Zu bemerken ist, dass die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden weiter abgenommen hat und die Zahl der Menschen gestiegen ist, die suchtkrank und/oder psychisch erkrankt sind. 2023 2024 Platzzahl 12 12 Anzahl Nutzer*innen des Angebotes 20 29 davon weiblich 2 2 davon männlich 18 27 Sozial- und Jugendbehörde | 55 beendete Teilnahmen am Projekt (suchtbedingte Fehlzeiten, Maßnahmenwechsel, Krankheit, kein Leistungsbezug mehr, Sonstiges) 10 19 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Wohnraum 1 4 Arbeitsaufnahme/Qualifizierungsmaßnahme 0 2 12.3 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO Das AWO Arbeitsprojekt bietet niederschwellige Beschäftigungs- und Tagesstrukturangebote mit Hinzuverdienst- möglichkeit für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Handicaps aber auch mit sozialen Be- nachteiligungen wie zum Beispiel Wohnungslosigkeit. Das Projekt kann etwa 180 Teilnehmende im Rahmen folgender Angebote beschäftigen: ▪ Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, ▪ tagesstrukturierende Maßnahmen nach § 16a SGB II im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsangebote „SAM ka “ (Sozialer ArbeitsMarkt Karlsruhe) ▪ Beschäftigungsangebote nach § 11 SGB XII (Aktivierung), ▪ Tagesstrukturangebote für psychisch kranke Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, ▪ dem von der Stadt Karlsruhe geförderten Projekt „AWOrks“. Das Projekt hat folgende Ziele: ▪ Psychosoziale Stabilisierung durch Tagesstrukturierung, sinngebende Beschäftigung, Teilhabe am Arbeitsle- ben, soziale Kontakte und Hinzuverdienstmöglichkeit, ▪ Sicherung beziehungsweise (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit, ▪ Erlernen/Verbessern von Grundarbeitsfertigkeiten und sozialen Kompetenzen, ▪ Berufsorientierung und Berufsfindung. Das Arbeitsprojekt verfügt über folgende projekteigene Arbeitsbereiche: Helferservice (handwerklicher Bereich), Fahrdienst, Werkstatt (einfache Montage-, Holz- und Kreativarbeiten) und Nähstube. Darüber hinaus kann auf eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzstellen innerhalb der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH (zum Beispiel Seniorenzentren und Kitas) und bei kooperierenden Vereinen (zum Beispiel Sport- und Fördervereine) zurückge- griffen werden. 12.4 Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungs- not: SOZPÄDAL Das seit 2010 bestehende Projekt LaBOR ist ein niedrigschwellig konzipiertes Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge, wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen in Be- zug auf den Arbeitsmarkt. Ziel des Projekts ist es, eine flexible, individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Karls- ruhe erhalten junge Menschen eine individuell ausgerichtete Förderung. Unter Berücksichtigung der prekären Lebenssituation der jungen Menschen werden im Projekt Basiskompetenzen für ein Ausbildungs- oder Arbeits- verhältnis sowie grundlegende soziale Kompetenzen geübt. In der Projektwerkstatt erproben die Teilnehmenden in verschiedenen Arbeitsbereichen eigene Stärken und Vorlieben. Neben der Arbeitsförderung erhalten die jun- gen Menschen im LaBOR sozialpädagogische Unterstützung zur Klärung ihrer Lebenslage. Im Jahr 2024 (2023) nahmen 33 (33) junge Menschen am Projekt teil. Die Niedrigschwelligkeit des Angebotes macht es möglich, mit einer Zielgruppe in Kontakt zu kommen, die aufgrund ihrer prekären Situation in beste- henden Hilfeangeboten nicht ankommt und in der Folge geringe Chancen auf dem Wohnungs- und Arbeits- markt hat. So berichteten beispielsweise 27,3 Prozent (33,3 Prozent) der Teilnehmenden bei Beginn von einer abgebrochenen Ausbildung. Durch die sozialpädagogische Begleitung der jungen Menschen gelingt es, soziale Probleme zu verringern und Lernfortschritte bezüglich der Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erzielen. 2024 (2023) endete für 19 (24) Teilnehmende das Projekt. Von diesen waren 16 (23) junge Erwachsene bei Zu- weisung wohnungslos oder befanden sich in einer prekären Wohnsituation. Bei 6 (14) Teilnehmenden, die das Sozial- und Jugendbehörde | 56 Projekt verließen, konnte die Wohnungslosigkeit abgewendet beziehungsweise beendet werden. 5 (15) junge Menschen wurden im Anschluss von SOZPÄDAL begleitet. Für weitere 6 junge Menschen wurde ebenfalls Wohnraum gefunden. Diese nehmen zurzeit noch am Projekt LaBOR teil. 2023 2024 Platzzahl 15 15 Anzahl Teilnahmen 33 33 davon weiblich 13 11 davon männlich 20 22 beendete Teilnahmen 24 19 Ergebnisse nach Beendigung/Beendigungsgrund (beinhaltet Mehrfachnennungen) Wohnraum 14 6 Arbeitsaufnahme 6 2 Schule/Ausbildung/Sprachkurs 6 2 Mutterschutz, Umzug, Überprüfung Arbeitsfähigkeit, Zuweisungsende, Verstorben 6 8 Überleitung in andere Hilfesysteme/Anschluss in Stationäre Jugendhilfe 0 1 Langzeittherapie 0 1 12.5 TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL 2024 (2023) nahmen am Angebot „Arbeiten und Qualifizieren“ 49 (52) Frauen teil, 11 (16) Frauen kamen neu in das Projekt. Im Vordergrund steht, den Teilnehmerinnen eine Tagesstruktur zu bieten, das Selbstwertgefühl aufzubauen, Ressourcen zu erkennen und zu fördern. Sowohl die praktische als auch die theoretische Qualifizie- rung setzt an den „verschütteten“ Kenntnissen der Frauen an und fördert sie individuell. Ein wichtiges Angebot sind die 12 Plätze, die über das kommunale Programm „Proaktive Arbeitsplatzsuche – Psychosoziale Betreuung zur Tagesstrukturierung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II“ finanziert werden. Es wird vor allem Frauen mit mehr Ressourcen angeboten, und es besteht ein enger Kontakt zu den Ansprechpersonen des Jobcenters. Die Lebenslage der Frauen ist geprägt von Wohnungslosigkeit, prekären Wohnverhältnissen, Langzeitarbeitslo- sigkeit sowie von Bildungs- und Ausbildungsdefiziten. Die Frauen sind zusätzlich durch Suchtprobleme und/oder psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen sowie durch schwierige familiäre Situationen belastet. Eine Arbeitsperspektive könnten sie nur auf einem entsprechend ausgestalteten sozialen Arbeitsmarkt entwickeln. Frauen mit einem entsprechenden Maß an Einschränkungen konnten darin begleitet werden, in das angemesse- nere Leistungsgesetz (vom SGB II ins SGB XII) übergeleitet zu werden. 2023 2024 Anzahl Teilnahmen 52 49 beendete Teilnahmen am Projekt 8 18 Maßnahme abgebrochen Schwangerschaft, Wegzug, SGB XII, psych. Erkrankung, fehlende Kinderbetreuung, Kontaktabbruch, Altersrente, Verbot durch Partner 10 7 beendete Teilnahmen 5 2 Überleitung in andere Hilfesysteme/Anschluss in Minijob, Ausbildung, Arbeitsstelle 4 1 Heim, Betreutes Wohnen 1 1 Sozial- und Jugendbehörde | 57 12.6 Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL Im Jahr 2024 konnte eine Wohnung für 1 Familie beziehungsweise 2 erwachsene Einzelpersonen mit Hilfe städti- scher Mittel saniert und damit für wohnungslose Menschen auf mindestens zehn Jahre gesichert werden. Das Wohnungsakquise-Programm war bisher sehr erfolgreich und ist als wichtige Ergänzung des Hilfesystems nicht mehr weg zu denken. SOZPÄDAL hat 2023 eine Wohnung für 2 Personen erwerben können, 2 Wohnungen für jeweils eine Person konnten saniert werden. Aufgrund sehr hoher Mieten bei einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand der Wohnungen hat sich SOZPÄDAL Ende 2024 von einer Immobilie getrennt. Die 18 Mieter konnten mit Ersatzwohnraum versorgt werden. Seit 2009 kann SOZPÄDAL, neben dem neu akquirierten Wohnraum, auch bereits länger angemietete Wohnun- gen in einen besseren Zustand versetzen. Dies erfolgt mit Hilfe eines Zuschusses aus freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe für einen Anleiter im Sanierungsprojekt. In Mehrzimmerwohnungen mit gemeinschaftlicher Nut- zung von Küche und Sanitärräumen besteht häufig ein hoher Renovierungsbedarf, dem in gemeinsamer Arbeit mit den Mieterinnen und Mietern abgeholfen werden kann. Es entsteht ein anderes Verhältnis zum Wohnraum, und die Identifikation mit der Wohnung führt zu einem pfleglicheren Wohnen. Seit der Schaffung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes können 2 Langzeitarbeitslose im Arbeitsprojekt „Mobile Mieterhilfe“ beschäftigt werden. Bei der „Mobilen Mieterhilfe“ handelt es sich um eine Hausmeister- dienstleistung für Mieter*innen von SOZPÄDAL, die aufgrund ihrer prekären sozialen, finanziellen und gesund- heitlichen Situation einfache Arbeiten in der Wohnung und im Haushalt nicht mehr übernehmen können und auf Unterstützung angewiesen sind. 12.7 Streetwork: Diakonisches Werk Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit besuchen die Streetworker*innen die Zielgruppen an ihren Aufenthaltsor- ten im öffentlichen Raum und bieten ein individuelles Hilfsangebot zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven an. Der Zugang zu den Angeboten ist niederschwellig. Je nach Leistungsfä- higkeit und den sozialen Kompetenzen steht entweder der Beschäftigungsaspekt oder die psychosoziale Betreu- ung im Vordergrund. Durch „Beschäftigung und Qualifizierung“ im Service-Team sollen den Teilnehmenden neue Lebensperspektiven eröffnet werden. Zur Zielgruppe gehören Personen, welche sich überwiegend auf den öffentlichen Plätzen aufhalten und langzeitarbeitslos, beziehungsweise erwerbsunfähig, sind. Im Service-Team haben sie die Möglichkeit, für 10 bis 30 Stunden pro Woche, eine sinnvolle tagesstrukturierende Beschäftigung auszuüben. Die Rekrutierung erfolgt in der Regel über Kontakte während der aufsuchenden Arbeit. Die Teilnehmenden werden in unterschiedlichen Maßnahmen beschäftigt: ▪ SAM ka : Maßnahmen im Rahmen von „Sozialer ArbeitsMarkt Karlsruhe“ (7 Teilnehmer*innen) ▪ AGH: Arbeitsgelegenheiten gemäß SGB II (4 Teilnehmer*innen) ▪ Aktivierungsmaßnahmen: für erwerbsunfähige Leistungsempfänger gemäß SGB XII (3 Teilnehmer*innen). Sozial- und Jugendbehörde | 58 13. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstüt- zungsbedarf 13.1 Wohnwagenabstellplatz Wie in den Vorjahren bedarf es weiterhin eines großen Aufwandes, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Platz zu gewähren. Die Grenzen des Platzes werden kaum anerkannt, es werden immer wieder Wägen außer- halb des Platzes aufgestellt und auf den angrenzenden Wiesen des Platzes Abfall oder alte Wägen entsorgt. Die Zufahrtstraße zum Platz wird als Zwischenlager für LKW-Aufhänger genutzt. Auf dem Platz selbst finden sich in regelmäßigen Abständen Müllansammlungen. Neben den Wohnwägen und Containern sind auf dem Platz viele LKW und Arbeitsanhänger abgestellt. Die Durchfahrt ist in der Regel so frei, dass ein Feuerwehrfahrzeug durch- kommt. Positiv ist die Entwicklung im Bereich des Lerntreffs, der sich von einem reinen Lerntreff zu einem Jugendtreff entwickelt hat. Im Schuljahr 2023/24 wurde der Fokus insbesondere auf das soziale Lernen gelegt und somit das Konzept und die Arbeit inhaltlich angepasst. Den Kindern und Jugendlichen wurden unter anderem altersspezifi- sche Freizeitangebote wie basteln oder malen angeboten. Ebenso ermöglichten soziale Gruppenspiele einen Raum für soziales Lernen. Trotz der strukturellen Veränderungen wurde den Kindern und Jugendlichen weiterhin die Möglichkeit geboten, bei ihren Hausaufgaben oder schulischen Belangen unterstützt zu werden. Damit das neue Konzept sich auch in den Räumlichkeiten wiederspiegelt, wurde der Container in Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen räumlich umgestaltet. Sozial- und Jugendbehörde | 59 14. Digitale Teilhabe In der zunehmend digitalisierten Welt ist der Zugang zu Medien und digitalen Ressourcen sowie der Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln mit entscheidend für die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Digitalisie- rung kann Zugänge zum Hilfesystem barriere- sowie stigmatisierungsfrei ermöglichen. Für wohnungslose Men- schen sind jedoch die Nutzung von Smartphones, der Zugang zu WLAN sowie das Aufladen von Geräten oft mit Hürden verbunden. Um digitale Zugänge niedrigschwellig zu ermöglichen, wurde bereits Ende 2021 mit dem Netzwerk der Wohnungsnotfallhilfe reflektiert, ob eine App eine Möglichkeit hierzu bieten könnte. Hierbei wur- den wohnungslose Menschen anhand einer Befragung einbezogen, indem unter anderem mögliche digitale Be- darfe und Angebotslücken abgefragt wurden. Wider Erwarten fiel die Auswertung zum damaligen Zeitpunkt nicht eindeutig zugunsten einer App für wohnungslose Menschen aus. Die Expertinnen und Experten in eigener Sache berichteten, dass ein persönlicher Kontakt bei Amtsangelegenheiten wichtig sei, insbesondere wenn es um private und komplexe Vorgänge gehe. 8 14.1 Smart mit Phone: CJD Seit 2024 gibt es ein von der Vector-Stiftung 9 im Zeitraum 1. September 2024 bis 31. März 2027 gefördertes Projekt zur Digitalisierung in der Wohnungslosenhilfe. Das Projekt bietet wohnungslosen Menschen die Möglich- keit, Medienkompetenz zu erlangen und digitale Ressourcen sinnvoll zu nutzen. Durch die digitale Teilhabe soll den Betroffenen ermöglicht werden, ihre Lebenssituation aktiv zu verbessern, sei es durch die Suche nach Arbeit, Wohnung oder Freizeitangeboten. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in Einrichtungen für wohnungslose Men- schen. Folgende Aspekte werden gefördert: ▪ Medienkompetenz und Medienbildung: Die Teilnehmenden lernen, digitale Geräte zu bedienen, und entwi- ckeln grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln. ▪ Zugang zu digitalen Angeboten: Die Nutzung von Portalen zur Arbeits- und Wohnungssuche sowie die Kom- munikation mit Behörden, Ärzten und Beratungsstellen wird geübt. ▪ Sensibilisierung für digitale Risiken: Die Teilnehmende werden über Gefahren wie Fake News, Phishing und Datenschutzrisiken aufgeklärt und lernen, sich vor Manipulation und Desinformation zu schützen. ▪ Kulturelle Teilhabe: Zugang zu digitalen kulturellen Angeboten wie Nachrichten, Musik und Literatur wird vermittelt. ▪ Digital-Café: In einem offenen und bekannten Rahmen wird den Teilnehmenden wöchentlich die Möglich- keit geboten, digitale Geräte zu nutzen und ihre Medienkompetenz zu erweitern. In kleinen Gruppen wer- den grundlegende Fähigkeiten vermittelt, zum Beispiel die Nutzung von Smartphones im Alltag, E-Mail-Kom- munikation, Internetrecherche und die Nutzung von sozialen Medien. ▪ Individuelle Beratung und Unterstützung: Jede Woche wird zur gleichen Zeit individuelle Unterstützung ange- boten. Hier können die Teilnehmende ihre persönlichen digitalen Herausforderungen besprechen und Lösun- gen finden – sei es bei der Wohnungssuche, Bewerbung oder beim Umgang mit Behörden. ▪ Peer-Learning: Um den Lernprozess zu fördern, wird Peer-Learning integriert. Erfahrene Teilnehmende kön- nen als Mentoren agieren und ihr Wissen an andere weitergeben, was die soziale Integration und den Aus- tausch stärkt. Die Themen und Inhalte des Projekts werden in engem Austausch mit den Teilnehmenden erarbeitet. Ihre Be- dürfnisse und Wünsche stehen im Mittelpunkt, um sicherzustellen, dass die Angebote tatsächlich zu einer Ver- besserung ihrer Lebensqualität beitragen. Dabei wird auf eine hohe Flexibilität geachtet, sodass die Teilneh- mende den Umfang und die Schwerpunkte der Angebote mitbestimmen können. 8 zu Details und Auswertung der Befragung siehe Gesamtkonzept 2023 – 13. Sachstandsbericht (Stadt_Karlsruhe_Broschuere_Gesamtkonzept_Wohnunglosen- hilfe.pdf). 9 Die Vector-Stiftung setzt sich für die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur ein. Sie unterstützt insbesondere Projekte in den Bereichen Mathe- matik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Stiftung wurde 2008 von der Vector Informatik GmbH gegründet und hat ihren Sitz in Stuttgart. Sozial- und Jugendbehörde | 60 15. Ausblick Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, wie es der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit vor- sieht, ist ein ambitioniertes Ziel. Wohnungslosigkeit zu senken, ist ein stetiges Anliegen der Stadt Karlsruhe. Dies wird anhand des sehr differenzierten Hilfesystems und der breiten Angebotspallette, von der Prävention bis zu sozialen Wohnraumversorgung, sichtbar. Die Stadt Karlsruhe hat sich dazu bekannt, den Nationalen Aktionsplan lokal umzusetzen und weitere Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit zu ergreifen. Hierzu gehört unter ande- rem eine genauere Betrachtung langfristig wohnungsloser Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, ebenso wie weitere Bemühungen in Richtung Wohnraumvermittlung, zum Beispiel über das Mitte 2025 bezugs- fertige „Dörfle“. Die weiteren Umsetzungsschritte des Lokalen Aktionsplanes werden im Sozialausschuss und Gemeinderat in regelmäßigen Abständen transparent kommuniziert und aufgezeigt. Digitalisierung ist auch ein Thema in der Wohnungsnotfallhilfe und für Menschen in Armutslagen. Hierüber kön- nen Zugänge zum Hilfesystem barriere- sowie stigmatisierungsfrei ermöglicht werden. Dies setzt allerdings per- sönliche Ressourcen im Umgang mit Digitalisierung voraus und bedarf Angebote zu deren Befähigung, wie bei- spielsweise das Projekt „smart mit phone“ (siehe Kapitel 14). Im Rahmen des lokalen Bündnisses der Lebensmit- telausgaben wird unter Einbezug der Tafeln zukünftig geprüft, ob eine App ein hilfreiches Instrument ist, um den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang niedrigschwellig, stigmatisierungsfrei und ohne Wartezeiten zu er- möglichen. Ab 2025 bietet die Schuldner*innenberatung zusätzlich die Möglichkeit einer digitalen Beratung. Zudem wird ein weiterer Schwerpunkt auf dem individuellen Umgang mit eigenen wirtschaftlichen Mitteln liegen, um Über- schuldungssituationen perspektivisch zu vermeiden beziehungsweise zu lindern; hierbei erfolgt eine enge Zusam- menarbeit mit der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung. Auch die sozialräumliche Ausrichtung wird er- weitert, indem in der Kriegsstraße 88 und in der Rüppurrer Straße 23 eine offene Sprechstunde angeboten wird. Weiterhin große Bedeutung in der Wohnungslosenhilfe hat das Thema Pflege. Die Versorgung von pflegebe- dürftigen wohnungslosen Menschen wird zu einer bleibenden Aufgabe der Wohnungslosenhilfe. Bei einer stei- genden Zahl Pflegebedürftiger bedarf es neuer/innovativer Konzepte. Vor diesem Hintergrund werden von Seiten Fachstelle Wohnungssicherung und Trägerinnen und Trägern gemeinsam Lösungswege gesucht. Für pflegebe- dürftige und gesundheitlich eingeschränkte obdachlose Menschen wurde im Mai 2025 eine barrierefreie Vier- Zimmer-Wohnung als Obdachlosenunterkunft angemietet. Die Betreuung erfolgt aufsuchend durch Sozialarbeit und Pflege. Ziel bleibt die Anbindung an das medizinische und pflegerische Regelsystem. Die Unterstützung durch Gesundheitslotsen ist dadurch mehr Betroffenen zugänglich. Die Stadt Karlsruhe ist in der Armutsbekämpfung und der Wohnungsnotfallhilfe partizipativ ausgerichtet, seit vielen Jahren finden regelmäßig Befragungen statt, um Auskunft von wohnungslosen Menschen selbst über ihre Situation und ihre Bedarfe zu bekommen. Der Einbezug der Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ist ein wichtiger Aspekt von Teilhabe. Zukünftig gilt es, partizipative Ansätze weiter zu stärken, zum Bei- spiel über Peers in der Wohnungslosenhilfe. Erste Erfahrungen werden derzeit im Chancenhaus (siehe Kapitel 10.1.1) gesammelt, wo ehemals von Wohnungslosigkeit Betroffene akut wohnungslosen Menschen als Expertin- nen und Experte beiseite stehen. Auch das Projekt „smart mit phone“ arbeitet bereits mit Peers. Kooperationsbeziehungen sind insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und ebenfalls unter sozial- wirtschaftlichen Aspekten unverzichtbar. Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Karlsruhe kooperiert seit vielen Jah- ren mit wissenschaftlichen und anderen Institutionen, um Synergien in der Wissens(ko)produktion zu erzeugen. Im Rahmen eines Projektseminares beschäftigen sich im Sommersemester 2025 die Masterstudierenden des Insti- tutes für Regionalwissenschaft (IfR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit der Wohnraumakquise in Karlsruhe. Hierbei soll unter anderem die Übertragbarkeit auf andere Kommunen analysiert werden. Die gewon- nenen wissenschaftlichen Erkenntnisse werden im Rahmen der KIT Science Week im Herbst 2025 innerhalb einer Ausstellung gezeigt. Hierdurch wird die Lebenslage wohnungsloser Menschen einer breiten Öffentlichkeit erfahr- bar gemacht. Die Kooperation zwischen der Psychiatrie des Städtischen Klinikums und dem Hotel Anker hat sich als wichtige Versorgungsform herausgestellt. Von der psychiatrischen Klinik wird aktuell geprüft, ob und wie für die Trä- ger*innen der Wohnungsnotfallhilfe im Klinikum anonyme Fallbesprechungen angeboten werden können. Durch die Multiplikatorenschulung kann das Fachwissen im Umgang mit psychisch mehrfach belasteten woh- nungslosen Menschen bei den Trägerinnen und Trägern gestärkt werden. Sozial- und Jugendbehörde | 61 Das differenzierte System der Wohnungslosenhilfe mit seinem breiten Netzwerk ist ein wichtiger Baustein der Bekämpfung von Armut. Die Zusammenhänge zwischen Armut und fehlenden Teilhabemöglichkeiten werden in den regelmäßig stattfindenden Fachtagen beleuchtet. Um die enormen gesellschaftlichen Transformationspro- zesse und die sich zum Teil überschneidenden Krisen sowie deren Auswirkungen auf lokaler Ebene aus theoreti- scher und praktischer Sicht zu beleuchten, wurde im Jahr 2023 in Karlsruhe das von der Sozialplanung koordi- nierte 1. Symposium Sozialökologische Transformation ins Leben gerufen. Der Fokus war dabei auf die soziale Landschaft der Stadt Karlsruhe gerichtet, basierend auf folgenden Fragestellungen: „Wie lassen sich ökologische und soziale Gerechtigkeit miteinander verknüpfen? Welchen Handlungsspielraum hat die Stadt Karlsruhe, um soziale Ungleichheit zu vermindern? Welche Erfahrungen gibt es bereits, um sozial und nachhaltig zu agieren?“. Inzwischen gibt es eine eigene Veranstaltungsreihe, die aus verschiedenen Perspektiven und Bereichen der Stadt die transformativen Zusammenhänge erfasst und entsprechend unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund rückt. Das nunmehr 4. Symposium mit Themenschwerpunkt „Wohnen“ fand am 27. Februar 2025 statt. Gemeinsam diskutierten Vertreter*innen von Bund, Land und Kommune, Wissenschaft und Praxis über Möglichkeiten, ange- sichts des engen Wohnungsmarktes, weitere Potenziale zur sozialen Wohnraumversorgung auszuschöpfen. An- gesichts geringer Bauflächen liegt ein Fokus auf der konsequenten Aktivierung von Bestandsimmobilien, unter anderem durch Umbau oder Aufstockung. Durch kommunale Belegrechte kann sozial gerechte Steuerung auf dem Wohnungsmarkt erfolgen und Wohnraum gezielt an wohnungslose Menschen vergeben werden. Beste- hender, aber ungenutzter Wohnraum (sogenannter unsichtbarer Wohnraum) kann verstärkt durch soziale Maß- nahmen nutzbar gemacht werden (etwa über „Wohnpatenschaften“). 10 Auch in Zukunft wird sich die Stadt Karlsruhe den Herausforderungen und schwierigen Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes stellen und die vorhandenen Unterstützungskonzepte mit Hilfe ihrer Kooperationspartner*in- nen bedarfsgerecht weiterentwickeln. Trotz anhaltend hoher Zahlen wird es weiterhin ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung sein, die bestehenden Standards zu halten. Nur bei ausreichender sozialer Unterstützung wird es möglich sein, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zurück in die Mitte der Gesellschaft zu führen. 10 Siehe Daniel Fuhrhop 2023: Der unsichtbare Wohnraum. Wohnsuffizienz als Antwort auf Wohnraummangel, Klimakrise und Einsamkeit, transcript Verlag: Biele- feld. Sozial- und Jugendbehörde | 62 16. Anhang 16.1 1. Symposium Sozialökologische Transformation „Wohnen“ Sozial- und Jugendbehörde | 63 16.2 4. Symposium Sozialökologische Transformation „Wohnen“ Sozial- und Jugendbehörde | 64 16.3 Flyer Schuldnerberatung Sozial- und Jugendbehörde | 65 Impressum Copyright Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Dezernat 3 Gesamtkoordination/Redaktion Regina Heibrock – Sozialplanung, Sozial- und Jugendbehörde In Zusammenarbeit mit ▪ Tatjana Becker – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Robert Edelmann – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Frank Pauschert – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Sonja Rexhäuser – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Steffen Schäfer – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Uwe Schlindwein – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Mauricette Smitran – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Linda Wallrabenstein – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Nathalie Kunz – AWO ▪ Jürgen Lampert – AWO ▪ Isabell Loladze – AWO ▪ Christine Jung-Weyand – Badischer Landesverein für Innere Mission ▪ Laura Mössinger – Bahnhofsmission ▪ David Ostern und Team – Diakonisches Werk ▪ Georg Jonczyk und Team – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Claudia Markiewiez-Brombacher – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Julia Viehbacher – Wohngruppe Passagehof, Heimstiftung Karlsruhe ▪ Michaela Schiefer – Ohlebusch Karlsruhe GmbH ▪ Lissi Hohnerlein und Team – SOZPÄDAL ▪ Susanne Pastor – SOZPÄDAL ▪ Axel Diefenbacher – Verein für Jugendhilfe Layout Felix Vorreiter Grafiken Sozial- und Jugendbehörde Stand Mai 2025 Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier

  • Protokoll GR 29.07.2025 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Vierzehnter Sach- standsbericht 2025 Vorlage: 2025/0515 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den vierzehnten Sach- standsbericht 2025 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 17:30 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss am 9. Juli 2025. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle weiteren Zuhörer*innen, Zuschauer*innen, Beteiligte verschiedener Couleur, ich darf vor allem auch die eifrig kommunikativ engagierten Stadträtinnen und Stadträte bitten, ihre Plätze einzu- nehmen. Bürgermeister Dr. Lenz: Es ist natürlich schon eine besondere Ehre, Ihnen nochmal zu dan- ken und dann 28 Jahre Stadtpolitik, die wirklich soziale Stadtpolitik war. Sie erinnern sich an meine Einlassung vorhin bei der freundlichen Ehrung des Herrn Oberbürgermeisters. In Karlsruhe gibt es nicht nur kommunale Sozialpolitik, sondern eine soziale Kommunalpolitik. Und wer jetzt dachte, das kann man schön sagen, der hat jetzt den Beleg dafür. Ich glaube, das ist einzigartig in Deutschland, dass ein Gremium dort, wo die Armut am strengsten ist, nämlich dann, wenn die Wohnung verloren wird, es immer wieder hier im Licht der politischen Öffentlichkeit auf der stadtpolitischen Ebene diskutiert. Dafür im Na- men aller Beteiligten, da bin ich mir sicher, wenn ich auch die Tribüne angucke, dass ich mich bei Ihnen bedanken darf. Aber wir bedanken uns natürlich vor allem bei allen Eigen- tümerinnen und Eigentümern, weil es ist auch nicht selbstverständlich, dass so viel Wohn- raum für die Ärmsten der Armen zur Verfügung gestellt wird. Ich bedanke mich heute – 2 – auch persönlich bei meiner Nachfolgerin als Sozialplanerin. Wer dachte, Sozialplanung wäre ein zahnloser Tiger, der muss sich nur dieses Konzept anschauen. Und liebe Regina Heibrock, jetzt hast du es, glaube ich, zum zehnten Mal hingebracht, dass alle miteinander dieses Werk gemeinsam schreiben, die eben mittun beim Gesamt- konzept. Es ist ein ganzer Schluss, der Sie einfach freuen sollte. Wenn sowohl die Stadt Köln wie die Stadt Hannover, und das sind keine Dörfer, unter dem gleichen Titel jetzt eins zu eins das Karlsruher Modell kopieren, dann kopieren sie vor allem eins, wie bekommen wir das hin, dass auf der stadtpolitischen Agenda so ein Thema immer so hoch gehalten wird. Und das ist mir auch persönlich dann ein Anliegen. Lieber Herr Stadtrat Cramer, jeder fragt mich dann immer bei den Vorträgen, wie habt ihr das gemacht, alle zwei Jahre im Rat. Ja, da gab es eine Fraktion, die hat es beantragt, und das ist das Schöne an unserer politischen, demokratischen Kultur, dem wird dann auch ge- folgt. Das Wort Nachhaltigkeit gab es damals noch nicht so modern, aber das ist jetzt wirk- lich soziale Nachhaltigkeit, vielen herzlichen Dank. Stadträtin Akbaba (GRÜNE): Lieber Herr Bürgermeister Lenz, es ist vielleicht eine gute Gele- genheit, um auch noch mal kurz zu danken für Ihre Arbeit, für Ihr Wirken und auch Ihr Nachwirken in der Stadt Karlsruhe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchten wir uns herzlich bedanken bei der Stadtverwaltung und auch allen beteiligten Trägern, für den erneut sehr umfassenden und fundierten Sachstandsbericht. Karlsruhe muss sich bei der Wohnungslosenhilfe nicht verstecken, im Gegenteil. Der Bericht zeigt ein- drucksvoll, wie konsequent und vernetzt diese zentrale gesellschaftliche Aufgabe hier vor Ort seit vielen Jahren angegangen wird. Gleichzeitig beobachten wir mit großer Sorge aber auch die steigende Zahl wohnungsloser Menschen, auch diejenigen mit psychischen Problemlagen, besonders unter Jugendlichen. Diese besonders vulnerable Gruppe müssen wir verstärkt ins Blickfeld rücken. In diesem Zu- sammenhang spielt das Hotel Anker beispielsweise eine ganz zentrale Rolle für die psychi- atrische Versorgung wohnungsloser Menschen. Die im Bericht erwähnten Multiplikatoren- Fortbildung zur Vermittlung von Fachwissen im Zusammenspiel mit dem städtischen Klini- kum begrüßen wir ausdrücklich. Mit unserem interfraktionellen Antrag zur lokalen Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit in Karlsruhe wollten wir einen Impuls setzen. Wir freuen uns deshalb sehr, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung nun ebenso entschlossen angeht. Der im Bericht skizzierte Prozess zur Erarbeitung eines lokalen Aktionsplans ist dabei ein begrüßenswerter und notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Besonders wichtig ist uns auf diesem Weg auch die Situation pflegebedürftiger, wohnungsloser Menschen. Die künftig vorgesehene Erfassung von Pflegegraden ist ein sinnvoller Anfang. Wir sind jedoch überzeugt, dass dieser Aspekt im nächsten Sachstandsbericht zum lokalen Aktionsplan noch stärker in den Fokus rücken sollte, denn hier liegt eine der größten Herausforderun- gen der kommenden Jahre. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Der 14. Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslo- senhilfe liegt uns nun vor, ein sehr detaillierter und ausführlicher Bericht, der einem zeigt, was alles in dieser Stadt getan wird und was möglich ist. Wir danken dabei allen Beteilig- ten, die diesen Bericht erstellt haben. Es war sicher eine herausfordernde Arbeit, alles – 3 – zusammenzutragen. Vor allem bedanken wir uns auch bei den Akteuren, die sich in diesem Bereich engagieren, an vorderster Stelle die Fachstelle für Wohnungssicherung. Hier wird sehr präventiv gearbeitet, was auch mit zum Erfolg beiträgt. Und die weiteren Akteure, auch aus der Zivilgesellschaft der Stadt, denen sei herzlich Danke gesagt, und man muss sehen, dass sich eine große Anzahl von Einrichtungen, Institutionen in diesem Bereich über die Maße engagieren. Hier herrscht Kooperation und keine Konkurrenz, und das macht in vielen Fällen diese Stadt Karlsruhe auch aus. Ziel ist es dabei, nicht nur für Unterbringung zu sorgen, sondern auch den Versuch zu un- ternehmen, das Zurück in die Gesellschaft zu organisieren, und das ist auch ein wichtiger Aspekt dieser Arbeit. Alles ist unbürokratisch, wirksam und auch menschlich, und das müs- sen wir auch hoch anerkennen. Auch in Karlsruhe ist die Anzahl der Wohnungslosen nach der Corona-Zeit angestiegen. 616 wohnungslose Menschen leben in unserer Stadt. Dies ist zwar immer noch zu viel, aber viele andere Städte mit weit höheren Wohnungslosenzahlen beneiden dafür durchaus Karlsruhe. Und dies ist ein Erfolg der frühzeitigen Befassung mit diesem Thema, denn es ist der 14. Sachstandsbericht, und da sieht man erst einmal, wie viel in dieser Stadt schon und wie lange getan wird. Dem vorliegenden Bericht können wir entnehmen, welch ausdifferenziertes und sich weiter entwickelndes System wir in Karlsruhe erreicht haben. Das System beinhaltet Prävention, ordnungsrechtliche Unterbringung, soziale Wohnraumversorgung, Beratungsangebote und vor allem auch viele niederschwellige Angebote in diesem ganzen Portfolio. All diese vielen Maßnahmen sind alle zu würdigen. Aber es ist so viel, dass man nicht auf alles eingehen kann, und so möchte ich nur einige Aspekte kurz streifen. In der Prävention konnte ein drohender Wohnungsverlust oftmals verhindert werden. Es konnten Mietverhältnisse von 330 Personen gesichert werden. Nach wie vor ist die soziale Wohnraumversorgung, die Wohnraumakquise ein weit über die Stadt hinaus bekanntes Phänomen und wird überall nachgeahndet. Dafür sagen wir allen in diesem Bereich herzlichen Dank. Stadträtin Melchien (SPD): Die Wortbeiträge machen es schon deutlich. Dieser 14. Sach- standsbericht zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ist nicht irgendein Tagesordnungs- punkt, der zum 14. Mal kommt, sondern so funktioniert strategische Armutsbekämpfung in einer sehr langen Tradition schon und deswegen natürlich auch unser Dank unserem langjährigen Sozialbürgermeister, der hier wirklich gewirkt hat und tatkräftig die soziale Stadt maßgeblich vorangebracht hat. Eigener Wohnraum ist natürlich eine wesentliche Grundvoraussetzung für Teilhabe an der Gesellschaft, an ganz vielem. Es ist sicher keine Garantie dafür, aber eine ganz wichtige Voraussetzung. Und hiermit tragen wir dieser Be- deutung auch Rechnung. Die Konzepte und Berichte bzw. einfach der genaue Blick ist ein- fach entscheidend dafür, dass man auch negativen Entwicklungen rechtzeitig entgegen- steuern kann. Das Thema gewinnt auch Fahrt durch die bundesweite Bedeutung, der Nationale Aktions- plan ist schon angesprochen worden, den wir jetzt gemeinsam hier natürlich auch auf lo- kaler Ebene angehen werden. Wir fangen eben nicht von Null an, sondern wir fangen bei einem ganz, ganz hohen Niveau an, weil wir schon immer diesen strategischen Ansatz oder schon sehr lange in langer Tradition diesen strategischen Ansatz fahren. Und natürlich macht auch dieser Sachstandsbericht wieder sichtbar, welche besonderen Herausforderun- gen, welche Entwicklungen es gibt, auf die wir uns konzentrieren müssen. Psychische Er- krankungen wurden schon genannt. Allgemein das Thema Gesundheit, das Thema älter – 4 – werden und damit einhergehende Pflegebedürftigkeit sind ganz große Herausforderungen, führen aber auch gleichzeitig schon zur Entwicklung neuer Angebote, wie beispielsweise den Gesundheitslotsen, den ich hier nennen möchte. Also man sieht, wir schreiben nicht Berichte und warten dann und überlegen, was man überhaupt tun könnte, sondern das geht Hand in Hand. Deswegen möchte ich mich meinem Vorredner auch anschließen mit seinem Dank an alle Beteiligten. Danke, die hier mitwirken, die hier tatkräftig dafür sorgen, dass das so gelingt. Und ich finde, auch gerade diese wunderbare Schnapszahl bei der Wohnraumakquise, 3.333 Mieter*innen in Wohnungen, in akquirierten Wohnungen ver- sorgt, die zeigt, dass wir hier auch wirklich einen großen Beitrag mit diesem Instrument leisten, um Obdachlosigkeit nachhaltig zu beenden. Stadtrat Nguyen (Volt): Ich möchte mich Frau Melchien anschließen. Das ist nicht irgendein Tagesordnungspunkt oder, wie jemand anderes sagen würde, alle zwei Jahre grüßt das Murmeltier. Das ist hier wirklich konkret der Einblick in die Arbeit, also konkret, was Men- schen tun, um andere vor dem sozialen Absturz zu bewahren. Daher von uns auch ein aus- drücklicher Dank an alle Beteiligten, an die Fachstelle Wohnungssicherung, an die Trägerin von AWO bis SOZPÄDAL, Diakonisches Werk, bis hin zur Heimstiftung, an alle Sozialarbei- ter*innen, Streetworker*innen, Lots*innen, ihr ermöglicht Menschenwürde. Ohne dieses Netzwerk, und ich sage das bewusst, weil ich in den letzten Monaten sehr viel darüber ler- nen durfte in zahlreichen Gesprächen, also ohne dieses Vertrauen zwischen der Stadt und der Trägerschaft wäre Karlsruhe nicht das, was es ist, und zwar eine soziale Stadt. Nicht mit irgendeinem Hilfesystem, sondern mit einem funktionierenden, und zwar bedarfsdiffe- renzierten Hilfesystem. Ein paar Beispiele, also trotz des angespannten Wohnungsmarkts, wir haben über 760 Menschen allein in den Jahren 23/24 in reguläre Mietverhältnisse ge- holfen. 2024 wurden 56 Prozent der bereits terminierten Räumungen abgewendet. Das sind einfach 130 Haushalte, bei denen Menschen nicht in die Wohnungslosigkeit abge- rutscht sind. Da wird einfach deutlich, was dieses System leistet. Das ist aber alles kein Selbstläufer. Es ist gefährdet, wenn wir die sozialen Infrastrukturen nicht stabil finanzieren. Frau Akbaba hat es schon erwähnt, wir haben eine Zunahme von wohnungslosen Menschen mit psychischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschrän- kungen. Das System arbeitet hier am Limit. Wir haben im Jahr 2023 nur 162 neue Woh- nungen fertiggestellt, das ist ein Negativrekord. Und gleichzeitig stehen wir alle massiv un- ter Druck wegen Haushaltssperre, Sparmaßnahmen etc. Die sozialen Dienste trifft es natür- lich oder möglicherweise trifft es sie mit voller Wucht und wir könnten Gefahr laufen, dass die Wohnungshilfe hier ausgehöhlt wird und dann verschieben wir das Problem nicht, son- dern wir verschärfen es nur. Wohnen ist ein Menschenrecht. Bürgermeister Lenz hat es vor- hin schon angedeutet, Wohnungslosigkeit ist die extremste Form von Armut, und wir alle sind eigentlich einen Schicksalsschlag davon entfernt. Jeden von uns kann es mal treffen, und Prävention ist langfristig einfach günstiger. Deswegen wünsche ich mir, dass wir im Gemeinderat trotz aller finanziellen Enge Haltung bewahren und nicht bei denen sparen, die am wenigsten haben. Der Bericht zeigt, wir haben ein tolles Fundament, aber auch Fundamente müssen gepflegt, erneuert und weitergebaut werden. Wir danken noch ein- mal allen, die dafür tagtäglich mit vollem Einsatz arbeiten. Stadtrat Stolz (AfD): Wir nehmen den Sachstandsbericht zur Wohnungslosenhilfe in Karls- ruhe zur Kenntnis, wohlwollend. Denn ohne Frage ist es richtig und wichtig, dass Men- schen in existenziellen Notlagen nicht alleine gelassen werden. Das Gesamtkonzept zur Wohnungslosenhilfe zeigt eine große Bandbreite an Maßnahmen auf, von Prävention über – 5 – medizinische Versorgung, bis hin zur sozialen Wohnraumversorgung. Wir erkennen aus- drücklich an, dass die Träger und Fachstellen unter schwierigen Rahmenbedingungen en- gagierte Arbeit leisten. Viele bedürftige Menschen konnten in den letzten beiden Jahren über verschiedene Akquise-Programme mit Wohnraum versorgt werden. Das zeigt den Er- folg der Maßnahmen. Aber wir haben zu diesem Thema aktuell auch eine Anfrage an die Stadtverwaltung ge- stellt, denn bei allem Lob darf der kritische Blick nicht fehlen. Denn wer dauerhaft Hilfe braucht, muss Unterstützung erhalten, aber bitte auf klarer, nachvollziehbarer Grundlage und nicht nach dem Gießkannenprinzip. In diesem Sinne, wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und erwarten gespannt die Beantwortung unserer Anfrage. Stadträtin Döring (KAL): Ich will jetzt gar nicht die ganzen Zahlen und Themen wiederho- len, die wir heute schon gehört haben, was die Menschen betrifft, um die es hier geht, sondern ich möchte mich auch bedanken natürlich und darauf konzentrieren, dass wir in diesem Bericht auch sehr schön sehen, dass Hilfen immer wieder neu aufgestellt und auch angepasst werden müssen. Das zeigen nicht nur Projekte eben wie die schon genannten Gesundheitslots*innen von SOZPÄDAL oder die Arbeit im Chancenhaus der Heimstiftung. Wie in vielen anderen Projekten in dieser Stadt und besonders in Karlsruhe geht es darum, dass wohnungslose Menschen in Karlsruhe nicht nur versorgt werden, sondern dass mit ihnen gemeinsam Perspektiven entwickelt werden sollen und geschaffen werden, wie sie aus Wohnungslosigkeit auch dauerhaft rauskommen. Auch geänderte Verhalten oder eine geänderte Realität, was zum Beispiel die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen angeht, auch dieser Thematik nehmen sich Projekte an, um auch hier wohnungslosen Menschen Hilfestellungen zu geben, dass sie sich in dieser digitalen Welt zurechtfinden und entsprechende Hilfen erhalten. Aber wir haben auch schon einiges über die sehr erfolgreiche Arbeit der Wohnraumak- quise gehört. Deshalb werde ich auch hier die Zahlen nicht wiederholen. Ich denke, wir ha- ben immer wieder gesehen, was diese Fachstelle in der Lage ist zu leisten, speziell auch als die vielen Geflüchteten aus der Ukraine gekommen sind, was für ein Mörderjob da ge- macht wurde, und ob das jetzt Geflüchtete sind oder eben die Menschen, die schon in Karlsruhe sind und von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, da möchten wir ein ganz großes Danke sagen. Und ich denke, man sieht hier, dass die enge Kooperation zwischen Vermieter*innen, Wohnbaugesellschaften und freien Trägern, dass das hier wirk- lich eine gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung ist. Die Karlsruher Liste hat und wird sich weiter dafür einsetzen, dass die bestehenden Angebote nicht nur gesichert werden, sondern dass hier auch eine Weiterentwicklung möglich ist, und deshalb von unserer Seite an alle Beteiligten, ob von Verwaltung oder vonseiten der Träger, einfach ein richtig dickes Dankeschön. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Ich spreche auch für die FDP und die Freien Wähler, die drei Fs, und für Karlsruhe. Es geht um die Ärmsten, es geht um die Armen und die Frage ist immer, wer ist das eigentlich. Die müssen wir uns natürlich vor Augen führen. Die Armen sind ei- gentlich tatsächlich die Obdachlosen. Die Armen sind die, die ihre Wohnung verlieren. Die Armen sind die, die überschuldet sind und nicht mehr weiterwissen. Die Armen sind die psychisch Kranken, die Betreuung brauchen. Die Armen sind auch auffällige Personen, die oft nur noch so wissen, sich in Szene zu setzen, Frauen, die Gewalt erleben. Männer, die – 6 – aus der Haft entlassen worden sind, suchtkranke Menschen mit multiplen Süchten, mit multiplen Einschränkungen und viele mehr, um diese Menschen geht es. Das Anliegen ist, dass wir für diese Menschen ein Netz haben, in dem sie aufgefangen werden, zuerst, und wir haben es gerade gehört, und dass sie auch wieder rausfinden. Und ich würde sagen, eine Hauptaufgabe ist die, dass wir als Stadt für diese Menschen wirklich verfügbar bleiben, dass wir wirklich versichern, dieses Netz aufrechtzuerhalten. Wir dürfen auf keinen Fall nachlassen. Das ist die Aufgabe der Zukunft überhaupt. Eine Stadt wird da- ran gemessen werden, wie sie mit ihren Ärmsten umgeht. Eine Stadt wird nicht daran ge- messen, wie sie mit den Reichen umgeht, sondern wie sie mit den Armen umgeht. Daran werden wir gemessen. Ich möchte, dass Karlsruhe als eine Stadt bekannt ist, die mit den Armen gut umgeht. Das ist der Maßstab, nach dem wir suchen. Ich sage Danke an die Menschen, die sich so vielfältig von der Verwaltung einsetzen. Also in vielen, vielen Gesprächen mit Mitarbeitern habe ich gesehen, die Leute arbeiten nicht nur, weil sie angestellt sind, die haben ein Herz für die Sache. Die haben ein Herz für die Menschen, und das ist ehrenwert. Und das sollte man immer wieder erwähnen, die gehen über das Maß hinaus, was ein Angestellter tut. Sie tun ihr Herz verschenken. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Wir brauchen keine Abstimmung. Es ist eine Informations- vorlage. Herr Stadtrat Stolz, ich kenne Ihre Anfrage noch nicht. Ich weiß auch nicht, ob wir sie schon beantwortet haben. Sie haben aber zwei Dinge hinterfragt. nämlich einmal, dass wir mit der Gießkanne hier Leute versorgen und zum Zweiten, dass es keine Parameter gibt, nach denen die qualifiziert unterstützt werden. Ich möchte einfach den beiden in diesen Fragestellungen suggerierten möglichen Parametern einfach deutlich widersprechen. Ich glaube, dieser Bericht zeigt, dass es hier sehr differenzierte Hilfssysteme gibt, die in keiner Weise gießkannenmäßig laufen, und dass es hier auch Parameter gibt, nach denen die ent- sprechenden Hilfen den jeweiligen Personen zugeordnet werden. Auch wenn ich die An- frage und die Antwort noch nicht kenne, möchte ich das zumindest an der Stelle noch ein- mal deutlich machen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025