Vprstellung des Stadtplanungsamtes zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Neureut
| Vorlage: | 2025/0507 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.05.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.06.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Vorstellung des Stadtplanungsamtes zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Ver- besserung des Radverkehrs in Neureut Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 05.06.2025 öffentlich Kurzfassung Vorstellung des Stadtplanungsamtes zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- verkehrs in Neureut. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Das Stadtplanungsamt hatte nach der Vorstellung 2024 die Ideen aus dem Ortschaftsrat einer noch- maligen Überprüfung mit den Fachämtern unterzogen und folgende Vorschläge ausgearbeitet. Informationen für den Ortschaftsrat Neureut am 05.06.2025: Geplante Radverkehrsmaßnahmen Neureut Grabener Straße Süd, Rampe - Das TBA hat die Planung begonnen - Da etwas aufwendiger, noch nicht abgeschlossen - Roteinfärbung im Einmündungsbereich nicht möglich Grabener Straße, nördlich Eichelhäherweg (Führung Radverkehr) - Die Fachämter inkl. Polizei haben die Situation nochmals bewertet. Einstimmige Fachmeinung: - Die Situation muss zusammen mit Einmündung Ibisweg betrachtet werden - Wahlfreiheit für den Radverkehr soll gewährleistet werden: Rad darf auf Fahrbahn und im Seiten- raum fahren (wie in Skizze zu sehen) - An der Einmündung Ibisweg wird eine Furt markiert + Beschilderung. --> Dann ist die Vorfahrtssituation klar geregelt. - Langfristig soll auf Höhe Friedhof eine Rampe gebaut werden, dann kann die Situation für den Rad- verkehr entlang der Grabener Straße neu bewertet werden. (Führung auf der Fahrbahn denkbar). (Planerisch und baulich aufwendig –> Aktuell nicht umsetzbar.) – 3 – Grabener Straße, Kreisverkehr - Über die südliche Zufahrt wird eine Querung für Fuß und Rad eingeführt. - Planung ist vom TBA bereits fertiggestellt. - Umsetzung nach Abstimmung mit Ortsverwaltung innerhalb der nächsten Monate / Jahr möglich. Alter Postweg / Klammweg - Knotenpunkt wurde nochmals von den Fachämtern (inkl. Polizei) begutachtet. --> Aktuell keine Unfallauffälligkeit - Verschiedene Großmaßnahmen in der Umgebung haben Auswirkungen auf den Streckenabschnitt (Neubaugebiete, Querspange) --> Diese Auswirkungen müssen bei einer Umgestaltung mitbetrachtet werden. - Mit Blick auf die Gegebenheiten und die Haushaltslage ist ein vorzeitiger Umbau nicht möglich/sinn- voll --> Faktisch würden die finanziellen Mittel für einen Umbau aktuell nicht genehmigt werden. – 4 – Abraham-Lincoln-Straße / Blankenlocher Weg - Runterführung und Querung kann eingerichtet werden - Planung ist vom TBA bereits fertiggestellt. - Umsetzung nach Abstimmung mit Ortsverwaltung innerhalb der nächsten Monate / Jahr möglich. Signalsteuerung Knotenpunkt Link. Landstraße / Neureuter Querallee: - TBA hat die Anlage in der Vergangenheit bereits angepasst um die Wartezeiten für Fuß- und Rad zu verkürzen. - Aktuell läuft eine Prüfung, ob eine weitere Optimierung möglich ist. 1. Der Ortschaftsrat beschließt grundsätzlich über die vorgestellten Maßnahmen.