Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Vorlage: 2025/0502
Art: Antrag
Datum: 22.05.2025
Letzte Änderung: 28.11.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 17

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.10.2025

    TOP: 1.4

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.11.2025

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0502 Eingang: 22.05.2025 Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 17 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2025 1.4 Ö Behandlung Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 1 Ö Behandlung Die Verwaltung wird beauftragt, noch zeitnahe einen Bericht vorzulegen, in dem die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe ausgewertet werden. Der Fokus soll dabei insbesondere auf der Verhinderung und frühzeitigen Erkennung von Zwangsprostitution liegen. Im Anschluss daran sollen konkrete Maßnahmen vorgestellt werden, die eine deutlich frühere Identifikation von Zwangslagen im Bereich der Prostitution ermöglichen und bestehende Schutzmechanismen wirksam ergänzen. Begründung/Einordnung: Die jüngsten Entwicklungen in Karlsruhe verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, die bestehenden Strukturen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu überdenken und zu verbessern. In den letzten Monaten wurden in Karlsruhe mehrere Fälle von Zwangsprostitution und Menschenhandel aufgedeckt. So gelang es der Polizei Karlsruhe im Januar 2025, einen Menschenhändlerring aufzudecken, der junge Frauen aus Ungarn zur Straßenprostitution zwang. Die Täter agierten über einen längeren Zeitraum hinweg unentdeckt. Dies weist auf erhebliche Defizite in den bestehenden Kontroll- und Schutzmechanismen hin. Trotz vorhandener Strukturen wie der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz scheint es nicht gelungen zu sein, frühzeitig auf Hinweise aus der Bevölkerung zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Tatsache, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution über einen längeren Zeitraum unbemerkt blieben, legt nahe, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um Betroffene effektiv zu schützen. Es ist daher unerlässlich, eine umfassende Auswertung der bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe durchzuführen. Diese Analyse sollte insbesondere dabei helfen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten. Basierend auf dieser Auswertung sollten gezielte Maßnahmen vorgestellt werden, die eine frühzeitige Erkennung von Zwangslagen in der Prostitution ermöglichen und bestehende Schutzmechanismen wirksam ergänzen. Ziel muss es sein, Betroffene besser zu helfen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe ausgewertet werden. Der Fokus soll dabei – 2 – insbesondere auf der Verhinderung und frühzeitigen Erkennung von Zwangsprostitution liegen. Im Anschluss daran sollen konkrete Maßnahmen vorgestellt werden, die eine deutlich frühere Identifikation von Zwangslagen im Bereich der Prostitution ermöglichen und bestehende Schutzmechanismen wirksam ergänzen. Diese Maßnahmen sollten in enger Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen, der Polizei und anderen relevanten Akteuren entwickelt werden, um eine effektive und nachhaltige Lösung zu gewährleisten. Alle staatlichen Ebenen tragen Verantwortung, entschieden gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorzugehen und den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Mathias Tröndle

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prosti-tuierten- schutzgesetzes Antrag: SPD Vorlage: 2025/0502 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Oktober 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juni 2025

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0502 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 17 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2025 1.4 Ö Behandlung Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 1 Ö Behandlung Kurzfassung Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) trat 2017 in Kraft und wurde 2025 im Auftrag des Gesetzgebers evaluiert. Die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz hat ein Lagebild zum Jahr 2024 erstellt, das die Arbeit der Fachgruppe darstellt und einen Überblick über die Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes gibt. Ergänzend dazu wurde 2025 die bereits seit 2020 existierende Arbeitsgruppe „Ausstieg aus der Prostitution“ reaktiviert. Im Rahmen der verpflichtenden Beratungsangebote im Gesundheitsamt und Ordnungsamt erhalten die Prostituierten umfangreiche Informationen zu den Themen Gesundheit und Hygiene beziehungsweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. In den Gesprächen haben die Prostituierten die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausstieg aus der Prostitution zu erhalten. Sollten hierbei Hinweise auf Zwangsstrukturen bekannt werden, leitet das Gesundheitsamt oder das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen ein. Neben der bereits seit Jahren fortlaufenden Evaluation und Vernetzung der Aufgaben der auf kommunaler Ebene tätigen Akteure hat nun in diesem Jahr auch eine Ergebnisbetrachtung des Gesetzgebers stattgefunden, aus der laut derzeit geltendem Koalitionsvertrag gegebenenfalls gesetzliche Änderungsbedarfe hergeleitet werden sollen. Die rechtlichen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene werden ausgeschöpft, was durch das seit März 2025 geltende, bundesweit einzige generelle Verbot der Straßenprostitution, das sich auf das gesamte Stadtgebiet einer Großstadt bezieht, belegt wird. Zusammenfassend empfiehlt die Stadtverwaltung, den Antrag als erledigt zu betrachten, weil innerhalb der gesetzten rechtlichen Grenzen bereits etablierte Berichtsstrukturen vorhanden sind und keine Ressourcen zur Verfügung stehen, die derzeitigen Strukturen auszuweiten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel erlassen, die sexuelle Selbstbestimmung, die Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. In diesem Jahr wurde das Gesetz durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen evaluiert. Die Evaluation hat Vorschläge formuliert, um den Schutz und die Rechte von Personen in der Prostitution weiter zu stärken. Die Empfehlungen zielen insgesamt darauf ab, die Schutzwirkung des Gesetzes zu erhöhen, eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und bestehende Schutzlücken gegenüber sexueller Ausbeutung und anderen Formen von Gewalt im Prostitutionskontext zu schließen. Die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz setzt aufgrund ihrer langjährigen und engen Zusammenarbeit bereits einige der im Evaluationsbericht für den Bereich der Stärkung und des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung empfohlenen Maßnahmen um. Unter anderem empfiehlt der Evaluationsbericht die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Leitfadens, um die Sachbearbeitenden in den Behörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu unterstützen (Empfehlung 38). Die praxisnahe Ausgestaltung des ProstSchG und die Handhabung von erkennbar gewordener prostitutionsspezifischer Kriminalität wird durch den regelmäßigen und vertrauensvollen Austausch in der Fachgruppe geleistet. Die Empfehlung, ein Screening-Instrument zur frühzeitigen Identifikation tatsächlicher Anhaltspunkte für prostitutionsspezifische Kriminalität zu entwickeln (Empfehlung 39) und dadurch gefährdete Personen gezielt zu schützen, sowie Behörden und Beratungsstellen zu einer einheitlichen Einschätzung zu befähigen, wurde von der Fachgruppe im Jahr 2024 bereits umgesetzt. Auf Basis der ODARA-Gefährdungsanalyse im Bereich der Häuslichen Gewalt wurde der Bewertungsbogen „Gefährdungsanalyse und Bewertung zum Vorliegen einer Straftat im Bereich Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 Strafgesetzbuch (StGB)), Zwangsprostitution (§ 232a StGB), Zuhälterei (§ 181a StGB), Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB)“ entwickelt. Auch die Empfehlung, Aus- und Fortbildungsangebote für Sachbearbeitende anzubieten (Empfehlung 10), wird von der Fachgruppe erfüllt, etwa durch regelmäßige Fachbeiträge wie zum Beispiel von weiteren Fachberatungsstellen oder der Steuerfahndung. Die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz hat ein Lagebild zum Jahr 2024 erstellt, das die Arbeit der Fachgruppe aufzeigt und einen Überblick über die Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes gibt. Es wird auf die Informationsvorlage 2025/0654 verwiesen. Ein darüberhinausgehender Bericht ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erforderlich. In der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz kommen die wichtigsten Akteurinnen und Akteure regelmäßig zusammen und sind in der Lage, Maßnahmen zu treffen, sofern diese erforderlich sind. Zudem wurde auch Mitgliedern des Gemeinderates in den letzten Jahren die Teilnahme an Sitzungen der Fachgruppe ermöglicht. Ergänzend hierzu hat die Arbeitsgruppe „Ausstieg aus der Prostitution“, die bereits 2020 ins Leben gerufen wurde, ihre Arbeit am 10. Juli 2025 wieder aufgenommen. Anlass für die Reaktivierung waren die am Anfang dieses Jahres stattgefundenen kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Bereich der Straßenprostitution in Karlsruhe, die zu einer Allgemeinverfügung des Verbots der Straßenprostitution geführt haben. – 3 – In der Folge haben sich Stadtverwaltung, Fachberatungsstellen und das Jobcenter kurzfristig abgestimmt, um den betroffenen Frauen einen organisierten Ausstieg anzubieten. Die bestehende Vernetzung in der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz hat diese schnelle Abstimmung ermöglicht. Da der Ausstieg aus der Prostitution außerhalb des Auftrags des ProstSchG liegt und teilweise andere Akteurinnen und Akteure umfasst, soll diese Zusammenarbeit in der AG „Ausstieg aus der Prostitution“ weiter gefestigt werden. Die Arbeitsgruppe wird im Rahmen der Umsetzung der Istanbul- Konvention in Karlsruhe von der städtischen Koordinierungsstelle ausgerichtet. Ziel ist es, die bestehenden Ausstiegsangebote in Karlsruhe durch Vernetzung und gute Zusammenarbeit aller Beteiligten zu stärken. Perspektivisch sollen die Angebote weiterentwickelt und ein städtisches Konzept zum Ausstieg aus der Prostitution erarbeitet werden. Geplant sind zwei Treffen der AG „Ausstieg aus der Prostitution“ im Jahr. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG berät das Gesundheitsamt Karlsruhe jede Prostituierte beziehungsweise jeden Prostituierten individuell. Die Beratung umfasst Themen wie Vermeidung von sexuell übertragbaren Erkrankungen, Empfängnisverhütung, Schwangerschaft, Risiken durch Alkohol- und Drogenkonsum und wird abhängig vom Alter regelmäßig ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. Sie ist vertraulich, sprachlich an die Person angepasst (zum Beispiel durch Telefondolmetscher) und kann aus Datenschutzgründen auch unter einem Pseudonym erfolgen. Es wird außerdem darüber informiert, wie medizinische Hilfe auch ohne Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Zudem wird auch bei körperlichen und psychischen Problemen entsprechend beraten. Nach jeder Beratung wird in der Regel eine Bescheinigung ausgestellt. Die Beratung wird seitens der Prostituierten gerne angenommen und durch Rückfragen der Betroffenen komplettiert, da die Erfahrungen zeigen, dass wenig Wissen hierzu vorhanden ist. Im Anschluss an die gesundheitliche Beratung findet das nach § 7 ProstSchG vorgeschriebene Informations- und Beratungsgespräch beim Ordnungsamt statt. Hier werden die Prostituierten über die Rechtslage aufgeklärt und erhalten auch noch einmal Informationen zu Beratungsangeboten. Die Beratung findet auch hier individuell angepasst auf die persönliche Lebenssituation der Prostituierten in deren Muttersprache statt. Obwohl die gesundheitliche und die im Anschluss daran im Ordnungsamt stattfindende rechtliche Beratung nur alle ein bis zwei Jahre stattfindet, ist es Ziel, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Die Gespräche im Gesundheits- und Ordnungsamt bieten einen offenen und respektvollen Rahmen, in dem die Personen ihre Bedürfnisse ohne Angst, Vorverurteilung oder Stigmatisierung äußern können. Mithilfe des oben genannten Gefährdungsbogens wird die Risikosituation der Betroffenen eingeschätzt, um bei Bedarf entsprechend handeln zu können. Sollte sich während der Beratung der Verdacht ergeben, dass die Person Opfer von Zwangsprostitution sein könnte, wird sie umgehend an eine Fachberatungsstelle vermittelt, um professionelle Unterstützung zu gewährleisten. Das Gesundheitsamt und Ordnungsamt haben ein Notfallkonzept entwickelt, welches ermöglicht, eine Person während der Beratung aus einer Zwangssituation zu befreien, sobald diese sich mitteilt. Ausreichend konkrete Verdachtsmomente für eine Zwangslage, die ein Handeln im oben genannten Sinne notwendig machen würden, ergaben sich allerdings bisher selten. Die Kriminalinspektion 4 des Polizeipräsidiums Karlsruhe (AG Rotlicht) führt im Zuständigkeitsbereich regelmäßig Kontrollen aller Örtlichkeiten durch, an denen der Prostitution nachgegangen wird. Hierzu zählen sowohl die offiziellen Prostitutionsstätten im Sinne des ProstSchG (Terminwohnungen, Bordellbetriebe, Laufhäuser, Massage- und SM-Studios und FKK-Clubs), als auch die Örtlichkeiten der „Privatprostitution“ (Zimmer in verschiedenen Hotels, Apartments, die über das Internet angemietet werden können, Privatwohnungen und die Örtlichkeiten der Straßenprostitution). Im Rahmen dieser – 4 – Kontrollen werden zunächst die Personalien der betroffenen Personen erfasst und ihr Aufenthaltsstatus und das Vorhandensein der notwendigen Beratungs- und Anmeldebescheinigungen nach dem ProstSchG überprüft. Darüber hinaus werden diese Kontrollmaßnahmen genutzt, um mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Hierbei sollen besonders bei Personen, die zum ersten Mal in Karlsruhe angetroffenen werden, erste Hinweise auf Selbstbestimmtheit oder eine eventuelle Zwangslage erlangt werden. Im Fall des erstmaligen Antreffens wird außerdem auf das in Karlsruhe vorhandene Netzwerk aus Behörden und Fachberatungsstellen hingewiesen und eine Mobilfunknummer der AG Rotlicht übergeben, sodass die Polizei im Fall von Problemen nicht nur über Notruf, sondern auch niederschwellig erreicht werden kann. Sollten Personen ohne die notwendigen Beratungs- und Anmeldebescheinigungen nach dem ProstSchG angetroffen werden, wird ein belehrendes Gespräch geführt, es werden Flyer der zuständigen Behörde ausgehändigt und die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit wird bis zu einer erfolgten Anmeldung untersagt. Zwischen den Behörden und Fachberatungsstellen, die Teil der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz sind, besteht ein enger Kontakt. Die beteiligten Akteurinnen und Akteure verfügen über unterschiedliche Perspektiven und Zugänge zur Prostitution. Durch den regelmäßigen Austausch sollen Problemfelder erkannt, mögliche Lösungsansätze entwickelt und so die bestmögliche Umsetzung des ProstSchG gewährleistet werden. Das Erkennen und Bekämpfen der milieuspezifischen Straftaten Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution erfordert einen sehr hohen rechtlichen und administrativen Aufwand. Die Rechtsstaatlichkeit verlangt zur Verfolgung potentieller Beschuldigter einen hinreichenden Tatverdacht. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Delikten liegen in diesem Bereich nur selten objektiv belastbare Beweismittel vor. Angaben der Geschädigten sind von entscheidender Bedeutung. Die Geschädigten sind jedoch oft, aus unterschiedlichen Gründen, nicht aussagebereit. In vielen Fällen ist die Angst vor Repressalien durch die Täterinnen oder Täter gegenüber dem Opfer oder dessen Angehörigen so groß, dass nicht nur keine Anzeige erstattet wird, sondern das Vorliegen einer Zwangslage auf konkrete Nachfragen der Behörden ausdrücklich verneint wird. Bedienen sich die Täterinnen oder Täter der sogenannten „Loverboy-Methode“, sehen sich die Opfer oft gar nicht als solche. Die bewusst ausgewählten, besonders vulnerablen Geschädigten werden durch das Vortäuschen einer Liebesbeziehung, der Anwendung von psychischer und physischer Gewalt und der Isolation in einem fremden Land emotional abhängig gemacht. Es ist ein langwieriger und leider oftmals erfolgloser Prozess, bei einer Geschädigten dieser Methode das Bewusstsein zu wecken, Opfer zu sein. Umso mehr Bedeutung kommt dem persönlichen Kontakt und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu. Es gilt, die oft bestehenden Vorbehalte gegenüber Behörden und insbesondere der Polizei abzubauen und eine möglichst niederschwellige Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies gelingt insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen und anderen Behörden der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz. Ein gesonderter Bericht hierzu ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht notwendig, weil verlässliche Austauschstrukturen und darauf basierende Berichte – siehe Lagebilderstellung und dazugehörige Informationsvorlage – bereits bestehen. Zudem stünden Ressourcen für weitere Berichtsstrukturen nicht zur Verfügung. Die im Prostituiertenschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen dienen dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen. Die Evaluation hat ergeben, dass Nachbesserungsbedarf besteht. Unabhängig davon hat die Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz Handlungsbedarf erkannt und entsprechende Anpassungen auf Arbeitsebene vorgenommen. Das Lagebild 2024 der Fachgruppe ProstSchG dokumentiert die Maßnahmen des ProstSchG und die Umsetzung durch die Fachgruppe. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass jährlich ein Fakten-Sheet erstellt wird, das über die Arbeit und die Entwicklungen innerhalb der Fachgruppe ProstSchG berichtet. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag somit erfüllt und kann als erledigt betrachtet werden.

  • Protokoll HFA 14.10.2025 Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 13. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 14. Oktober 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz Sitzungseröffnung Punkt 1 der Tagesordnung: Sicherheit in Karlsruhe Punkt 1.1 der Tagesordnung: Vortrag des Polizeipräsidiums Karlsruhe zum Thema Kriminali- tätsentwicklung in Karlsruhe Punkt 1.2 der Tagesordnung: Handlungsschwerpunkte im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Vorlage: 2025/0655 Punkt 1.3 der Tagesordnung: Lagebild der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz Vorlage: 2025/0654 Punkt 1.4 der Tagesordnung: Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Antrag: SPD Vorlage: 2025/0502 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträtinnen und Stadträte mit. Anschließend ruft sie Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und begrüßt Frau Polizei- präsidentin Denner und Herrn Krull vom Polizeipräsidium Karlsruhe und erteilt Frau Denner das Wort. – 2 – Polizeipräsidentin Denner stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Kriminalitätsent- wicklung in Karlsruhe dar. Stadträtin Wolf (GRÜNE) hebt hervor, dass die jährliche Präsentation der Kriminalitätsstatistik wichtig sei, um die Sicherheit in Karlsruhe zu verdeutlichen. Sie fragt nach der Entwicklung am Werderplatz, der in den vergangenen Jahren ein Thema gewesen sei. Polizeipräsidentin Denner bestätigt, dass die Schwerpunkte weiterhin bestehen, jedoch auch dort ein Rückgang der Straftaten zu verzeichnen sei. Sie betont, dass der Werderplatz durch die Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und anderen Kräften gut kon- trolliert werde. Stadtrat Hofmann (CDU) merkt an, dass Karlsruhe im Vergleich zu anderen Großstädten eine sichere Stadt sei. Er äußert jedoch Bedenken hinsichtlich eines leichten Anstiegs bei körperlicher Gewalt und thematisiert die zunehmende Aggressivität in der Gesellschaft. Zudem fragt er nach der Situation in der Amalienstraße. Polizeipräsidentin Denner bestätigt, dass die Aggressivität in der Gesellschaft zugenom- men habe, was sich auch in den Auseinandersetzungen bestimmter Gruppierungen in der Amalienstraße zeige. Unbeteiligte Bürger seien aber in der Regel nicht betroffen, auch wenn die Wahrnehmung der Öffentlichkeit durch solche Vorfälle beeinflusst werde. Stadtrat Dr. Huber (SPD) weist darauf hin, dass Karlsruhe trotz seiner Größe eine relativ si- chere Stadt sei. Er zeigt sich überrascht, dass die öffentliche Wahrnehmung von Kriminalität nicht mit den rückläufigen Zahlen in Bereichen wie den Sexualstraftaten übereinstimme. Er betont die Notwendigkeit, gesellschaftliche Antworten auf die zunehmende Aggressivität zu finden. Stadtrat Dr. Noe (FDP/FW) bedankt sich für die Arbeit der Polizei und äußert sich positiv über die Sicherheit in Karlsruhe. Er fragt nach der Herkunft der Amphetamine, die in den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Rolle spielen. Polizeipräsidentin Denner erklärt, dass diese vermutlich aus synthetischen, illegalen Quel- len stammten und nicht aus legalen Arzneimitteln. Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Denner und dem Polizeipräsidium Karlsruhe für ihre Arbeit und den informativen Vortrag. Sie betont, dass die Sicherheit in Karlsruhe ein wichti- ges Anliegen sei und die Polizei einen wesentlichen Beitrag dazu leiste. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erläutert mithilfe einer Präsentation die Sicherheitslage aus Sicht seines Amtes. Er weist darauf hin, dass er in diesem Jahr keine detaillierten Zahlen zu den Einsätzen des Kommunalen Ordnungsdienste vorlegen könne, da das bisherige Ein- satzprogramm aus technischen Gründen nicht mehr genutzt werden könne. Ein Nachfolge- programm sie identifiziert, stehe aber noch unter Finanzierungsvorbehalt. Jedoch seien die Einsatzzahlen und -schwerpunkte des KOD mit den Vorjahren vergleichbar. Stadträtin Wolf (GRÜNE) bedankt sich für die geleistete Arbeit, insbesondere im Bereich der Bürgerbüros und der Ausländerbehörde. Sie erkundigt sich nach den Auswirkungen der Softwareprobleme auf die operative Arbeit des KOD, betont die Bedeutung der Vision Zero – 3 – im Straßenverkehr und hinterfragt die Notwendigkeit der geplanten Messerverbotszonen an- gesichts rückläufiger Rohheitsdelikte. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass die Softwareprobleme keinen Einfluss auf das operative Handeln des KOD gehabt hätten. Bezüglich der Vision Zero betont er, dass die Stadt verstärkt präventive Maßnahmen ergreife, wie die Begutachtung von Unfallstellen und die Nutzung digitaler Tafeln zur Sensibilisierung. Die Einführung von Messerverbotszonen in der Amalienstraße und am Marktplatz werde als Ergänzung der bestehenden Maßnahmen geprüft, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert hätten. Stadtrat Schütz (CDU) begrüßt die Prüfung der Messerverbotszonen sowie die Verlängerung des Verbots der Straßenprostitution. Er äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der gestiegenen Zahl der Verkehrstoten und betont die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln. Zu- dem regt er an, die Nutzung von Feedback-Tafeln zur Geschwindigkeitskontrolle auszuwei- ten. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass die Stadt bereits Maßnahmen zur Präven- tion ergreife und die Unfallstellen gemeinsam mit der Polizei begutachte, um mögliche Ver- besserungen der Verkehrssicherheit zu identifizieren. Stadtrat Tröndle (SPD) lobt die Arbeit des Ordnungs- und Bürgeramtes und hebt die positive Grundstimmung in den Bürgerbüros und der Ausländerbehörde hervor. Er äußert jedoch Be- denken hinsichtlich der konstant hohen Zahl an Pkw in der Stadt und der gestiegenen Fälle häuslicher Gewalt. Zudem bittet er um eine Einordnung der Entwicklung bei psychisch auf- fälligen Personen. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) führt aus, dass die gestiegene Zahl der gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt auf die verbesserten rechtlichen Möglichkeiten und die damit einher- gehende Erhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen sei. Hinsichtlich der psychisch auffälli- gen Personen sei ein Rückgang im Vergleich zu 2022 zu verzeichnen, dessen Ursachen je- doch noch untersucht würden. Stadtrat Seidler (AfD) erkundigt sich nach der Verkehrsunfallbilanz und thematisiert dabei die Rolle von E-Scootern. Er fragt nach deren Anteil an Ordnungswidrigkeiten und Unfällen. Zudem äußert er subjektive Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation rund um den Fried- richsplatz und möchte wissen, ob es dort eine erhöhte Unfallhäufigkeit gibt. Abschließend spricht er das Thema Prostitution an und fragt nach der rechtlichen Grundlage und den Möglichkeiten, das wiederholte Verbot der Straßenprostitution durchzusetzen, ohne ein de facto Sperrgebiet zu schaffen. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass er keine konkreten Zahlen zu den E-Scootern vorliegen habe, jedoch eine schriftliche Antwort nachreichen könne. Er sichert zu, dass diese Daten zukünftig im Bericht aufgeschlüsselt werden. Bezüglich des Friedrichs- platzes führt er aus, dass ihm keine besonderen Unfallschwerpunkte bekannt seien. Die Un- fallhäufigkeit unterscheide sich dort nicht signifikant von anderen innerstädtischen Verkehrs- knotenpunkten. Zum Thema Prostitution erläutert er, dass das Verbot der Straßenprostitu- tion auf Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes und der damit verbundenen Straftaten im Umfeld ausgesprochen werde. Er weist darauf hin, dass die Szene derzeit ins Umland ab- gewandert sei, jedoch ohne das Verbot wieder in die Stadt zurückkehren könnte. – 4 – Das Regierungspräsidium prüfe bereits, ob Änderungen an der geltenden Sperrbezirksver- ordnung vorgenommen werden könnten. Diese basiere auf einer anderen Rechtsgrundlage, dem Einführungsgesetzbuch zum Strafgesetzbuch (EGStGB), und sei rechtlich komplex. Den- noch erscheine die Prüfung nicht aussichtslos. Stadtrat Dr. Noe (FDP/FW) hebt insbesondere die positiven Rückmeldungen zu den Bürger- diensten hervor. Er lobt das Team des Bürgerbüros Ost für seine Freundlichkeit, Dynamik und Hilfsbereitschaft, insbesondere für die Unterstützung von Bürgern mit eingeschränkter Mobilität. Er betont, dass die Terminvergabe zeitnah und online möglich sei, was er als vor- bildlichen Bürgerservice bezeichnet. Die Überwachung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sei ein Problem. Für Nutzer von Elektrofahrzeugen sei es ärgerlich, wenn Ladesäulen durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmo- tor blockiert würden. Gebe es konkrete Zahlen darüber, wie häufig in solchen Fällen einge- schritten werde und ob gegebenenfalls auch Abschleppmaßnahmen ergriffen würden? Dar- über hinaus hebt er hervor, dass Carsharing nur dann sinnvoll sei, wenn die dafür vorgese- henen Parkplätze tatsächlich freigehalten würden. Er verweist auf die Existenz einer offiziel- len Carsharing-Plakette, die Fahrzeuge als solche ausweise, und merkt an, dass er diese in Karlsruhe bisher nicht gesehen habe. Er bittet um ein Update zur Einführung und zur kom- munalen Ordnung in diesem Bereich, auch im Nachgang, falls die Informationen nicht direkt vorliegen. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass er zu der Überwachung der Ladeinfra- struktur keine konkreten Zahlen vorlegen könne, jedoch zusichert, diese Thematik aufzu- nehmen und für die Zukunft zu prüfen. Er betont die Relevanz des Themas und kündigt an, diesem nachzugehen. Bezüglich des Carsharings führt er aus, dass in Karlsruhe der- zeit nur ein Anbieter aktiv sei, was die Identifikation der Fahrzeuge erleichtere. Die Kenn- zeichnung erfolge bislang durch die Aufschrift des Anbieters auf den Fahrzeugen, und es sei bisher nicht notwendig gewesen, eine diversifizierte Regelung einzuführen. Er merkt an, dass die Situation kontinuierlich beobachtet werde und zukünftige Entwicklungen abzuwarten seien. Stadträtin Wolf (GRÜNE) erkundigt sich, ob mit einer Vorlage zu den Überlegungen hin- sichtlich der Einrichtung von Messerverbotszonen zu rechnen sei. Sie bringt damit das Anliegen zur Sprache, eine entsprechende Grundlage für weitere Diskussionen und Ent- scheidungen zu erhalten. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erklärt, dass er das Thema aufgreifen und mit dem Bürgermeister sowie dem Oberbürgermeister abstimmen werde. Er betont, dass bereits eine grundsätzliche Stoßrichtung zu diesem Thema angedacht sei. Zudem versichert er, dass das Gremium in geeigneter Weise über die Ergebnisse informiert werde. Die Vorsitzende ergänzt, dass der Wunsch geäußert worden sei, eine entsprechende Infor- mation dem Gremium zukommen zu lassen. Sie bestätigt, dass dies wie üblich erfolgen werde und unterstreicht, dass die Präsentation der Ergebnisse im Gremium dem Anliegen entspreche. – 5 – Anschließend begrüßt sie Frau Dr. Fechner vom Landratsamt Karlsruhe sowie die weite- ren anwesenden Vertreterinnen des Gesundheitsamts, Frau Luzanow, Frau Rodriguez und Frau Wuttke, die an der Erstellung des Lagebilds der Fachgruppe Prostituierten- schutzgesetz mitgewirkt haben. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) hebt hervor, dass im Jahr 2024 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppierung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Zwangsprostitution zu sieben Festnahmen geführt habe. Sie betont, dass der Staat in der Verfolgung von organisiertem Verbrechen, Menschenhandel und grenzüberschreitenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung noch effektiver werden müsse. Sie sei eine Befürworterin legaler und frei- williger Sexarbeit, jedoch müsse die Frage nach der tatsächlichen Freiwilligkeit in diesem Kontext kritisch betrachtet werden. Sie verweist auf die Herausforderungen, die sich aus den Lebensumständen der betroffenen Personen ergeben, und betont die Notwendigkeit, Per- spektiven zu schaffen. Sie spricht sich für eine bessere Ausstattung der Fachberatungsstellen aus und bedankt sich bei der Fachgruppe für ihre Arbeit. Abschließend verweist sie auf die Ergebnisse der Evaluation des Bundesgesetzes aus dem Juni 2025, die eine menschenrechtsbasierte Neuausrichtung des Prostituiertenschutzgesetzes und eine Entstigmatisierung von Sexarbeitenden nahelege. Stadtrat Schütz (CDU) schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und betont die Bedeutung präventiver Ansätze, um soziale Härten abzufedern. Er verweist auf den Anstieg der Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie im Bericht dargestellt, und führt diesen teilweise auf eine erfolgreiche Aufhellung des Dunkelfeldes zurück. Stadtrat Tröndle (SPD) betont, dass dieser Bericht nur ein erster Schritt sein könne und wei- tere Diskussionen erforderlich seien. Er kritisiert, dass das Thema „Ausstieg aus der Prostitu- tion“ im Bericht keine größere Rolle spiele und fordert valide Zahlen, um die Situation besser bewerten zu können. Er regt an, das Thema in einem weiteren Ausschuss oder im Gemein- derat ausführlich zu behandeln. Frau Kornhaas (Gleichstellungsbüro) erläutert, dass der Ausstieg aus der Prostitution nicht explizit im Prostituiertenschutzgesetz benannt sei und daher nicht Teil des Lagebildberichts sei. Sie berichtet, dass jedoch im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Ar- beitsgruppe „Ausstieg“ gegründet worden sei, die nach einer vorübergehenden Stilllegung reaktiviert wurde. Diese Reaktivierung sei im Zusammenhang mit der Schließung des Stra- ßenstrichs erfolgt, um koordinierte Ausstiegsangebote zu schaffen. Sie informiert, dass sich derzeit 14 Frauen im Ausstiegsprozess oder in der Ausstiegsberatung befinden, wobei es sich um unfreiwillige Ausstiege handele, da die Existenzgrundlage der Frauen durch die Schließung des Straßenstrichs entfallen sei. Sie betont, dass die Nachhaltigkeit dieser Aus- stiegsbemühungen noch zu prüfen sei. Die Vorsitzende stellt fest, dass zum Antrag der SPD-Fraktion eine vertiefte Behandlung ge- wünscht werde. Sie schlägt vor, den Antrag entweder im Gemeinderat oder in einem zu- ständigen Ausschuss erneut zu behandeln, wobei die SPD ihre Fragen im Vorfeld konkretisie- ren solle. Stadtrat Cramer (KAL) regt an, bei einer erneuten Behandlung des Themas auch die Ur- sprünge des Prostituiertenschutzgesetzes zu reflektieren. Er verweist darauf, dass das – 6 – Gesetz unter der Regierung Schröder/Fischer verabschiedet worden sei und die damali- gen Ziele offensichtlich nicht erreicht worden seien. Er fordert eine offene Diskussion über die Hintergründe und Folgen des Gesetzes. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Kommune sich mit den Folgen der Gesetzgebung auseinandersetzen müsse. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt sie Kenntnisnahme der Berichte fest. Der Antrag der SPD-Fraktion werde zu gegebener Zeit im entsprechenden Fachausschuss aufgerufen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. Oktober 2025 Dieses Protokoll wurde mit Hilfe von KI erstellt und durch die Schriftführerin geprüft.

  • Protokoll HFA 11.11.2025 Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 14. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 11. November 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Sitzungseröffnung Punkt 1 der Tagesordnung: Bericht und Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituierten- schutzgesetzes Antrag: SPD Vorlage: 2025/0502 Beschluss: Erledigt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträtinnen und Stadträte mit. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Ge- meinderatssitzung vom 24. Juni 2025 verwiesen und im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Oktober 2025 worden. Stadtrat Tröndle (SPD) zeigt sich zufrieden mit der Vorlage. Die Fragen seien beantwortet. Gerade vor dem Hintergrund des begonnenen Prozesses am Landgericht gegen einen Men- schenhändler- und Zuhälterring, bei welchem die Staatsanwältin über eine Stunde die Er- niedrigungen und Demütigungen, die den Frauen widerfahren sind, verlesen habe, sei es passend, dass man das Thema nochmals auf der Tagesordnung habe. Man setze darauf, dass die AG Ausstieg aus der Prostitution eine gute Arbeite mache. Damit wolle man es einstweilen bewenden lassen. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) bedankt sich für das ausführliche Lagebild und für die Arbeit der Arbeitsgruppe Prostituiertenschutzgesetz. Man freue sich auf die jährlichen Updates. – 2 – Der Vorsitzende meint, das Thema Straßenprostitution sei im Gesamtkontext des Themas Prostitution einer separaten Betrachtung wert. Man dürfte sich nicht nur um schwarz oder weiß kümmern, sondern müsse dazwischen versuchen, im Graubereich einen gesellschaftli- chen Konsens zu erzielen. Es sei so, dass in stationären Einrichtungen die Frauen möglicher- weise genauso schlecht behandelt würden. Gerade aber der Straßenstrich habe ganz andere Gefährdungspotentiale, die noch schwerer einschätzbarer seien und vor denen man sich noch schwerer schützen könne. Es sei – zumindest nach den Erfahrungen, die man in Karls- ruhe gemacht habe – vielleicht ein richtiger Schritt, die Straßenprostitution zu verbieten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er fest, der Antrag habe sich da- mit erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 17. November 2025