Pilotversuch zum Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Überwachung von Ladezonen

Vorlage: 2025/0496/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 23.09.2025
Letzte Änderung: 10.10.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 23.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0496/1 Eingang: 23.09.2025 Pilotversuch zum Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Überwachung von Ladezonen Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 23.1 Ö Entscheidung Die Verwaltung richtet im Rahmen eines Pilotversuchs in einer oder mehreren ausgewählten Ladezonen Belegungssensoren ein. Dabei wird überprüft, inwieweit deren Einsatz – in Kombination mit einer zu Beginn intensivierten Kontrolltätigkeit – eine nachhaltige Wirkung entfalten kann. Begründung In ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Antrag hat die Verwaltung ausgeführt, dass kritische Ladezonen in Bezug auf Missbrauch bereits bekannt sind. Gleichzeitig besteht breiter Konsens, dass der Missbrauch trotz dieser Kenntnis bisher nicht wirksam genug eingedämmt wird. Eine durchgängige Kontrolle sämtlicher Ladezonen ist selbst bei einer erheblichen Ausweitung der Personalkapazitäten nicht realistisch. Daher ist die Prüfung von beispielsweise präventiven Maßnahmen wie Sensoren sinnvoll. Eine mögliche präventive Wirkung von Belegungssensoren wurde in der Stellungnahme bislang nicht berücksichtigt und sollte im Rahmen eines Pilotprojekts überprüft werden. Ein solches Pilotprojekt verursacht zudem keine nennenswerten Mehrkosten. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Christian Klinkhardt Dr. Susanne Heynen Ceren Akbaba

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0496/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Pilotversuch zum Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Überwachung von Ladezonen Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 23.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Für die Verkehrsüberwachung wird weiterhin von keinem substanziellen Mehrwert durch die Erweiterung von Belegungssensoren im Bereich von Ladezonen ausgegangen. Ob allein das Vorhandensein von Sensoren bereits präventiv, also abschreckend auf Verkehrsteilnehmende wirkt, ist offen. Die Verwaltung ist grundsätzlich bereit, in einem Pilotprojekt Sensoren innerhalb von maximal drei Ladezonen anzubringen und die Wirkungen zu erproben. Klärungsbedarf besteht noch hinsichtlich der technischen Anbindung an die Verkehrsüberwachung. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in diesem Sinne für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 4.500 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Sowohl das IT-Amt als auch Tiefbau- und Ordnungsamt können sich einen Feldversuch vorstellen. Wie bereits in der Stellungnahme zum Ursprungsantrag beschrieben, kann die Sensorik aber lediglich angeben, ob ein Fahrzeug dort parkt oder nicht. Eine abschließende Auskunft über die Berechtigung des Parkens (also zum Zwecke des Be- und Endladens) kann nicht übermittelt werden. Die reine Belegungsinformation kann über eine „Web-App“ an die Mobilgeräte der Verkehrsüberwachung gestreamt werden. Bei einer hoch frequentierten Ladezone ist eine Belegungsinformation durch die Sensorik zu bestimmten Tageszeiten aber sicherlich fast durchgängig gegeben. Eine lückenlose Kontrolle ist seitens der Verkehrsüberwachung jedoch nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wäre bei Umsetzung des Pilotprojektes zu klären, wann konkret eine Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung veranlasst wird, zum Beispiel bei einer Belegung von durchgehend mehr als 20 oder 30 Minuten, was auf eine illegale Belegung zum Zwecke des Parkens hinweisen würde. Inwiefern diese Daten konkret bereitgestellt werden können, muss ebenfalls noch geklärt werden. Bei Herstellungskosten von rund 300 bis 500 Euro brutto je Sensor, sollte das Projekt auf unter zehn Sensoren, also etwa maximal drei Ladezonen beschränkt werden. Die Festlegung des entsprechenden Gebietes beziehungsweise der entsprechenden Stellplätze ist amtsübergreifend zu klären. Gerne nimmt die Verwaltung konkrete Vorschläge entgegen, um diese in die Prüfung miteinzubeziehen. Auf eine Darstellung im Mobilitätsportal sollte aus Sicht der Verwaltung in einem allerersten Schritt aber verzichtet werden, damit in der Bevölkerung keine Irritation hervorgerufen wird. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Bei Kosten von maximal 500 Euro brutto je Sensor und maximal neun Sensoren, verteilt auf maximal drei Ladezonen, sollten die Anschaffungskosten für das Pilotprojekt unter 4.500 Euro brutto liegen.