Kalkulation und Festlegung der Prüfungstagessätze für das Rechnungsprüfungsamt

Vorlage: 2025/0486
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.05.2025
Letzte Änderung: 17.10.2025
Unter Leitung von: Rechnungsprüfungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage_Prüfungstagessätze
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0486 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: RPA Kalkulation und Festlegung der Prüfungstagessätze für das Rechnungsprüfungsamt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2025 16 N Vorberatung Gemeinderat 30.09.2025 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Prüfungssätze zum 01.01.2026 sowie zum 01.01.2027 wie folgt festzulegen: . Tagessatz in € Leistungsbereich 2026 2027 Unternehmensprüfung / Allgemeine Prüfung 660 670 Baufachtechnische Prüfung 785 795 Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Erträge 2026: 1.013.500 € 2027: 1.027.750 € Jeweils eine Steigerung um 14.250 € zum Vorjahr. Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ermittelte bereits in der Vergangenheit amtsspezifische Personalverrechnungssätze. Bis 2016 existierte ein einheitlicher Tagessatz für alle drei Abteilungen (Allgemeine Rechnungsprüfung, Technische Prüfung und Unternehmensprüfung). Ab 2017 führte das RPA im Zuge der Haushaltssparmaßnahmen zwei unterschiedliche Tagessätze ein. Dabei erhielt die technische Prüfung einen separaten Tagessatz. Im Jahr 2019 hat die Stadt Karlsruhe die Grundlage für die stadtweite Berechnung der Personalstundensätze auf die Werte der dienststelleneigenen Kosten- und Leistungsrechnung umgestellt. Damit die städtischen Mehrheitsbeteiligungen aus Konzernsicht begleitet werden, hat der Gemeinderat das RPA beauftragt bei diesen städtischen Unternehmen Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen durchzuführen. Diese Prüfung beinhaltet auch baufachtechnische Prüfungen. Darüber hinaus wurde das RPA vom Gemeinderat beauftragt bei städtischen Unternehmen, die aufgrund des § 103 Abs. 1 Nr.5 b GemO einer Jahresabschlussprüfungspflicht unterliegen, eine Ersatzprüfung vorzunehmen. Ebenso besteht bei Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe sowie Sonder- und Treuhandvermögen aufgrund § 111 GemO die Verpflichtung eine Jahresabschlussprüfung vorzunehmen. Im Rahmen der Refinanzierung werden gegenüber den städtischen Unternehmen Prüfungsentgelte erhoben. Da die Prüfungen sowohl im Interesse des Allein- bzw. ggf. Mehrheitsgesellschafters Stadt Karlsruhe als auch der geprüften Unternehmen durchgeführt werden, wurde bereits in der Vergangenheit nur ein reduzierter Tagessatz in Rechnung gestellt. Diese Handhabung soll auch aus Gründen der Beteiligungssteuerung beibehalten werden. Im Rahmen des Vollzugs des Doppelhaushalts 2026/2027 sollen in den Jahren 2026 und 2027 die Prüfungstagessätze um jeweils 10 € erhöht werden. Die erwarteten Mehrerträge sind im Doppelhaushaltsplanentwurf 2026/2027 berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, die Tagessätze zum 01.01.2026 sowie zum 01.01.2027 wie folgt festzulegen: Tagessatz in € Leistungsbereich 2026 2027 Unternehmensprüfung / Allgemeine Prüfung 660 670 Baufachtechnische Prüfung 785 795 Die Kalkulation der kostendeckenden Stundensätze 2026 der Leistungsbereiche Allgemeine Prüfung, Unternehmensprüfung und Baufachtechnische Prüfung ergibt die nachfolgenden Sätze. Für 2027 ist eine Kostenkalkulation aktuell nicht möglich, da die Entscheidungen zu den prognostizierten Kostensteigerungsraten insbesondere für die Personalkosten vom POA noch nicht getroffen werden konnten. Tagessatz 2026 kostendeckend Tagessatz 2026 Vorschlag Verwaltung KDG Tagessatz 2026 Tagessatz 2027 Vorschlag Verwaltung Technische Prüfung 865,20 € 785,00 € 90,7 % 795,00 € Allgemeine Prüfung 979,50 € 660,00 € 67,4 % 670,00 € Unternehmens- prüfung 906,00 € 660,00 € 72,8 % 670,00 € – 3 – Da gleichzeitig mit der internen Revisionstätigkeit bzw. mit den Jahresabschluss(ersatz)prüfungen auch Informationen für die im Interesse des Gesellschafters liegenden Konzernrevisionstätigkeit gesammelt werden, ist eine vollumfängliche Kostenübernahme durch die städtische Unternehmen nicht vertretbar. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Prüfungssätze zum 01.01.2026 sowie zum 01.01.2027 wie folgt festzulegen: Tagessatz in € Leistungsbereich 2026 2027 Unternehmensprüfung / Allgemeine Prüfung 660 670 Baufachtechnische Prüfung 785 795

  • Abstimmugsergebnis TOP 8
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 30.09.2025 TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Kalkulation und Festlegung der Prüfungstagessätze für das Rechnungsprüfungsamt Vorlage: 2025/0486 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Prüfungssätze zum 01.01.2026 sowie zum 01.01.2027 wie folgt festzulegen: Tagessatz in € Leistungsbereich 2026 2027 Unternehmensprüfung / Allgemeine Prüfung 660 670 Baufachtechnische Prüfung 785 795 Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 23. September 2025. Und da können wir auch direkt in die Abstimmung gehen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist Einstimmigkeit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Oktober 2025