Jahresabschluss 2024 der Stiftungen und Nachlässe für Grötzingen
| Vorlage: | 2025/0469 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 21.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 24.05.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.06.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0469 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Jahresabschluss 2024 der Stiftungen und Nachlässe für Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat 04.06.2025 3 Ö Information Kurzfassung Die Informationsvorlage gibt einen Überblick über den Jahresabschluss für das Jahr 2024 über das Vermögen der Stiftung für Grötzingen, der Gerhard-Hauenstein-Stiftung, der Karl-Martin- Graff-Stiftung sowie der Werner-Stober-Stiftung. Darüber hinaus wird über das bestehende Vermögen im Nachlass Tilly Seiter informiert. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Dank der zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel sowie finanziellen Ressourcen aus dem Nachlass von Frau Tilly Seiter konnten in den vergangenen Jahren unterschiedliche gemeinwohlorientierte, soziale und kulturelle Projekte in Grötzingen gefördert und realisiert werden. Aus dem Jahresabschluss für das Jahr 2024 der jeweils unselbständigen Stiftungen geht hervor, wie umfangreich das jeweilige Vermögen zum Stichtag 1. Januar sowie am Jahresende ist und wie hoch die Reinerträge sind. Die jährliche Höhe des möglichen Abrufs orientiert sich grundsätzlich an den Reinerträgen des Vorjahres. Das Finanzamt empfiehlt, dass jährlich 70 bis 80 Prozent der Reinerträge abgerufen werden. Stiftung für Grötzingen Die Stiftung für Grötzingen fördert Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Heimatpflege, Sport, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bildung, traditionelles Brauchtum und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Über die Verwendung beschließt der Ortschaftsrat. Das Stiftungsvermögen stellt sich folgendermaßen dar: Jahr Vermögensstand zum 01.01. in € Reinerträge in € Transferleistungen für Stiftungszwecke in € Vermögensstand 31.12. zum in € 2020 277.604,08 4.163,64 -2.500,00 279.267,72 2021 279.267,72 4.891,16 -1.000,00 283.158,88 2022 283.158,88 2.501,18 -3.000,00 282.660,06 2023 282.660,06 6.529,64 -0,00 291.212,70 2024 291.212,70 2.143,73 -2.007,45 291.348,98 In seiner Sitzung am 7. Mai 2025 hat der Ortschaftsrat einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für die Durchführung der Grötzinger Kulturmeile zu Gunsten der Arbeitsgemeinschaft der Grötzinger Vereine und Kulturschaffenden e. V. im Jahr 2025 beschlossen. Dafür werden Mittel aus der Stiftung von Grötzingen verwandt (ausnahmsweise kann ein höherer Betrag als der Reinertrag des Vorjahres abgerufen werden). Gerhard-Hauenstein-Stiftung Jahr Vermögensstand zum 01.01. in € Reinerträge in € Transferleistungen für Stiftungszwecke in € Vermögensstand zum 31.12. in € 2020 12.184,88 185,01 0,00 12.369,89 2021 12.369,89 216,18 0,00 12.586,07 2022 12.586,07 97,36 -200,00 12.483,43 2023 12.483,43 286,02 -100,00 12.669,45 2024 12.669,45 84,04 -100,00 12.653,49 – 3 – Aus dem Stiftungsvermögen können nach Rechnungsabschluss 2024 insgesamt 70 Euro für Bildung und Erziehung zur Verfügung gestellt werden. Die Satzungszwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse der Grundschule an der Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen, die sich durch außergewöhnliches schulisches oder außerschulisches Verhalten und durch besonderen Einsatz für die Belange des Stadtteils Grötzingen ausgezeichnet haben, einen Geldpreis erhalten. Die Ortsverwaltung wird die Augustenburg-Gemeinschaftsschule bezüglich eines Vorschlags noch kontaktieren. Karl-Martin-Graff-Stiftung Die Karl-Martin-Graff-Stiftung begünstigt in ihrer Satzung verschiedene Institutionen und Körperschaften in Grötzingen, weswegen dem Ortsvorsteher gemäß § 2 Abs. 3 lit. e) der Satzung lediglich ein Sechstel der Reinerträge zur Verfügung steht. Die Zwecke der Stiftung gemäß der Satzung sind die Förderung von Wissenschaft, von Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Bildung, von Religion, des Wohlfahrtswesens, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Umwelt, von Heimatpflege, der Tierzucht und der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht einschließlich des Faschings, des Sports, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen Aus dem Stiftungsvermögen können nach Rechnungsabschluss 10.200 Euro an sechs Begünstigte mit jeweils einem Betrag von 1.700,00 Euro im Jahr 2025 verteilt werden. Jahr Vermögensstand zum 01.01. in € Reinerträge in € Transferleistungen für Stiftungszwecke in € Vermögensstand zum 31.12.in € 2020 397.463,80 13.481,81 -10.250,00 400.695,61 2021 400.695,61 14.461,25 -11.382,36 403.774,50 2022 403.774,50 2.290,01 -13.609,60 392.454,91 2023 392.454,91 12.029,67 -400,00 406.107,58 2024 406.107,58 12.979,00 -1.280,60 417.805,98 Werner-Stober-Stiftung Die Werner-Stober-Stiftung hat im Jahr 2019 einmalig einen Betrag von 1.000 Euro für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Augustenburg-Gemeinschaftsschule gespendet, die sich außerordentlich und in besonderem Maße für die Schule und auch innerhalb der Jahrgangsgemeinschaft engagiert haben. Hiervon werden für 10 Jahre jeweils 100 Euro verwendet. Aktuell stehen noch 400 Euro zur Verfügung. Junge Menschen motivieren und ihnen eine Perspektive zu geben sowie Leistung und Kreativität durch Zuwendungen und Preise anzuerkennen, das waren die wesentlichen Anliegen, die Werner Stober zur Errichtung einer Stiftung veranlasst haben. Und damit seine Gedanken in diesem Sinne umgesetzt werden, hat der Karlsruher Architekt und Unternehmer dieser Stiftung einen erheblichen Teil seines Vermögens vermacht. Auch hier wird die – 4 – Ortsverwaltung bezüglich eines Vorschlags auf die Augustenburg-Gemeinschaftsschule zugehen. Nachlass Tilly Seiter Tilly Seiter ist am 20. März 2002 verstorben. In ihrem Testament hatte sie festgelegt, dass ihr Erbe ausschließlich ihrer Heimatgemeinde Grötzingen zugutekommen soll. Das Erbe betrug zum Zeitpunkt der Annahme 280.296,68 Euro. Aus dem Nachlass stehen der Ortsverwaltung Grötzingen aktuell noch 113.954,00 Euro zur Verfügung. Um die Verwendung von kleineren Beträgen zu vereinfachen, hat der Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung vom 23. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den Ortschaftsrat zur selbständigen Mittelverwendung bis zu 15.000 Euro pro Jahr zu ermächtigen. Um eine transparente Verwendung sicherzustellen, wird einmal im Jahr dem Hauptausschuss berichtet.