Interfraktioneller Antrag des OR-Stupferich vom 12.05.2025; hier: Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen an Ortsein- und Ausgängen

Vorlage: 2025/0465
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.05.2025
Letzte Änderung: 07.07.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Stupferich
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Blitzer_final
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez Dienststelle: Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen an Ortsein- und Ausgängen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Stupferich Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen in beide Richtungen (umgangssprachlich: "Blitzer") an den im Folgenden genannten Ortsein- und Ausgängen zu prüfen und umzusetzen. - auf der Kleinsteinbacherstraße Richtung Kleinsteinbach - auf der Thomashofstraße Richtung Durlach - auf der Karlsbaderstraße Richtung Langensteinbach Die Verwaltung wird gebeten, folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Identifizierung geeigneter Standorte - Prüfung der technischen Umsetzbarkeit und Kosten - Erstellung eines Zeitplans für die schrittweise Implementierung - Entwicklung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen Begründung: Keine Aufstellmöglichkeit von mobilen Blitzern: Insbesondere an den Ortsein- und Ausgängen besteht durch die baulichen Gegebenheiten keine Möglichkeit einen mobilen Blitzer aufzustellen. Die Enforcement Trailer sind für den Gebrauch in der engen Ortschaft weitestgehend ungeeignet, da sie auf Grund ihrer Größe zu viel Raum benötigen und weithin sichtbar sind. Verkehrssicherheit erhöhen: Die Einhaltung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 ist essenziell für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Durch die neue Ampelsituation innerorts, insbesondere die Bedarfsampel in der Kleinsteinbacher Straße, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Kraftfahrzeuge nicht mit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort hineinfahren. Es wurde leider mehrfach beobachtet, dass die Geschwindigkeitsreduzierung von den 70- 100 Km/h außerorts auf die erlaubte 30 km/h innerorts oft nicht rechtzeitig und vollständig statt findet. Daher kam es – 2 – häufiger zu gefährdenden Situationen in denen das Lichtsignal der Bedarfsampel nicht beachtet wurde. – 3 – Lärm- und Abgasbelastung reduzieren: Durch die konsequente Durchsetzung von Tempo 30 wird die Lärm- und Abgasbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner deutlich reduziert, was zu einer Verbesserung der Lebensqualität führt. Verkehrsfluss optimieren: Stationäre Blitzer an Ortsein- und -ausgängen sowie vor Ampelanlagen verhindern abruptes Abbremsen und erneutes Beschleunigen, was den Verkehrsfluss verbessert und zusätzlich Emissionen reduziert. Kosteneffizienz: Die Installation stationärer Messanlagen ist langfristig kostengünstiger als regelmäßige mobile Kontrollen. Zudem können die Einnahmen aus Bußgeldern in weitere Verkehrssicherheitsmaßnahmen investiert werden. Präventive Wirkung: Die dauerhafte Präsenz von Geschwindigkeitsmessanlagen hat eine stärkere präventive Wirkung als sporadische Kontrollen und führt zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmenden. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Unterzeichnet von allen Fraktionen im Ortschaftsrat Stupferich: Freie Wählervereinigung CDU Bündnis 90/ Die Grünen

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0465 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen an Ortsein- und Ausgängen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Stupferich 16.07.2025 Ö Kurzfassung Die Installation von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an allen Ortseingängen ist nach Auffassung des Fachamtes weder tatsächlich noch finanziell umsetzbar und in Anbetracht der erfolgten Datenerhebung des tatsächlichen Verkehrsgeschehens mittels Verkehrszählgeräten auch nicht notwendig beziehungsweise geboten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die erst kürzlich mittels verdeckter Verkehrserhebung dokumentierten Daten zeigen eindeutig, dass die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden sich an die zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. So liegen die V85-Werte, welche angeben, wie schnell 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden gefahren sind, in allen drei Straßen – Thomashofstraße, Kleinsteinbacher Straße und Karlsbader Straße – unterhalb oder nur wenige km/h über der Beanstandungs- beziehungsweise Ahndungsgrenze. Rein tatsächlich bestehen deshalb bereits von der Verkehrslage keine Hinweise darauf, dass es sich um geeignete Einsatzstandsorte für stationäre Überwachungsanlagen handelt, wie dies an den anderen Standorten der Fall ist. Die Installation von insgesamt drei stationären Überwachungsanlagen setzt einen hohen Investitionsbedarf voraus, wobei hierfür im laufenden und kommenden Haushalt keine Mittel eingestellt sind. Ob der zu erwartenden geringeren Ahndungszahlen im Vergleich zu anderen Standorten stationärer Überwachungsanlagen würden sich die Anlagen auch nicht zeitnah refinanzieren, sodass nicht argumentiert werden kann, die Einrichtung der Anlagen würde im Ergebnis nicht negativ auf den Haushallt durchschlagen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist für das Ordnungs- und Bürgeramt eine entsprechende nicht gegenfinanzierte Mehrausgabe nicht darstellbar. Die Gesamtkosten lägen samt Fundamenterstellung bei rund 360.000 bis 400.000 Euro netto. Eine vertiefte Standortprüfung hinsichtlich stationärer Messanlagen wurde bis dato aus den genannten Gründen noch nicht durchgeführt. Der Verkehrsüberwachung liegen auch keine Daten über ein erhöhtes Unfallgeschehen vor. Eine konkrete Anfrage beim Polizeipräsidium Karlsruhe ergab ebenfalls keinerlei besondere Datenlage zu Verkehrsunfällen, welche auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen sind. Auch die Anordnung weiterer Maßnahmen im Bereich der Ortsein-/ausfahrten ohne das Vorliegen zwingender sachlicher und rechtlicher Gründe ist für weitere Verkehrsbeschränkungen nicht möglich. Grundsätzlich dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs und damit auch Geschwindigkeitsreduzierungen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Anhand der ermittelten Daten ist dies derzeit nicht begründbar. Nicht von der Hand zu weisen ist nach Auswertung der Verkehrsdaten allerdings, dass die Spitzengeschwindigkeiten vereinzelter Fahrzeuge im Erhebungszeitraum weit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lagen. Aus diesem Grund wird die Verkehrsüberwachung in regelmäßigen Abständen jeweils einen Enforcement-Trailer an den Ortsausgängen platzieren. Dieser hat ebenfalls nachweislich einen positiven Effekt auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Stationäre Anlagen sind nach wenigen Wochen bei Ortskundigen bereits bekannt. Vor und nach der stationären Anlage ist der verkehrsberuhigende Effekt deshalb weniger ausgeprägt. Durch den Einsatz des Enforcement-Trailers an unterschiedlichen Standorten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten, entsteht ein Überraschungseffekt, welcher meist mehr zur allgemeinen Verkehrsberuhigung beiträgt. Ein Erziehungseffekt ist durch die temporäre Platzierung des Enforcement-Trailers aus Sicht der Verkehrsüberwachung somit zielführender. Dieser wird in der Regel mindestens eine, manchmal auch zwei Wochen am Stück aufgestellt. Die Machbarkeit wurde bereits im Vorfeld geprüft. An jedem Ortsausgang gibt es die Möglichkeit, das genannte Gerät aufzustellen. Die Messungen können ab August eingeplant werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen – 3 – Die Investitionssumme übersteigt die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.