Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), einen Schulkindergarten und eine Berufliche Schule in Karlsruhe und Karlsbad ab dem Schuljahr 2025/2026
| Vorlage: | 2025/0462 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 14.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0462 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), einen Schulkindergarten und eine Berufliche Schule in Karlsruhe und Karlsbad ab dem Schuljahr 2025/2026 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2025 11 N Vorberatung Gemeinderat 24.06.2025 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2025/2026 bis 2028/2029 für die Ludwig Guttmann Schule, die Albschule und den Schulkindergarten an der Alb sowie für die Elisabeth-Selbert- Schule im Schuljahr 2025/2026 durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 8.232.844,93 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2.051.238,28 Euro / Schuljahr 2025/2026 2.060.535,55 Euro / Schuljahr 2026/2027 2.060.535,55 Euro / Schuljahr 2027/2028 2.060.535,55 Euro / Schuljahr 2028/2029 Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Ausschreibungsgegenstand Den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Regel nicht möglich beziehungsweise nicht zuzumuten. Daher müssen Unternehmen, die über geeignete Fahrzeuge verfügen, beauftragt werden, die Kinder zur Schule zu bringen und von dort auch wieder abzuholen. Für die nachfolgend unter den Losen 1 bis 44 aufgeführten Schulen und einen Schulkindergarten wurde daher die Beförderung der Schülerinnen und Schüler für die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 ausgeschrieben. Zudem erfolgte unter Los 45 die Ausschreibung einer Einzeltour für die Elisabeth-Selbert-Schule im Schuljahr 2025/2026. Die Leistung wurde auf Grundlage der im Schuljahr 2024/2025 tatsächlich gefahrenen Touren ausgeschrieben und ist in 45 Lose aufgeteilt. Lose 1 bis 17: Ludwig Guttmann Schule 17 Touren, 50 Schulkinder Lose 18a bis 18e: Schulkindergarten an der Alb 5 Touren, 23 Schulkinder Los 19 bis 44: Albschule und Außenstellen 26 Touren, 149 Schulkinder Los 45: Elisabeth-Selbert-Schule 1 Tour, 1 Schulkind Während der Angebotsphase wurde das Los 46 (Hebelschule Rheinstetten) aufgehoben, da sich wesentliche Änderungen ergeben haben. Das Los wird nach Überarbeitung der Unterlagen neu ausgeschrieben. 2. Verfahrensart Die Ausschreibung der Dienstleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union am 10. Februar 2025 sowie im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind 27 Angebote eingegangen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: Die Angebote von 21 Bietern enthielten die mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und Erklärungen und waren somit vollständig. Ein Angebot enthielt nicht die erforderlichen Preisangaben und musste daher nach § 57 Absatz 1 Ziffer 5 VgV ausgeschlossen werden. Die fehlenden Unterlagen und Erklärungen von vier Bietern wurden nach § 56 Absatz 2 Satz 1 VgV nachgefordert und von den vier Bietern fristgerecht nachgereicht. Ein weiterer Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen zur Prüfung der Eignung nicht fristgerecht eingereicht, sodass das Angebot nach § 57 Absatz 1 Ziffer 2 VgV ausgeschlossen wurde. Eignungsprüfung: 23 der 25 Bieter erfüllen die festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Zwei Bieter konnten mit ihrem eigenen Betrieb nicht die geforderte Referenz im Bereich der Schülerbeförderung (Beförderung von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) vorweisen. Folglich wurden ihre Angebote nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV ausgeschlossen. – 3 – Fachliche Prüfung: Mit Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, die Beförderungsleistung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und der sonstigen in der Leistungsbeschreibung der Stadt Karlsruhe aufgeführten Bestimmungen zu erbringen. Zwei komplette Angebote sowie ein Angebot in Bezug auf ein Los entsprachen diesen Anforderungen nicht und wurden nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV ausgeschlossen. 21 Angebote konnten vollständig oder hinsichtlich der nicht ausgeschlossenen Lose zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zugelassen werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Um die Stadt als Auftraggeberin nicht in Abhängigkeit von wenigen Auftragnehmern zu bringen und bei eventuellen Ausfällen von Auftragnehmern Flexibilität zu gewährleisten, wurden an einen Bieter im Höchstfall acht Lose vergeben. Die Lose 18a bis 18e (Schulkindergarten an der Alb) wurden jeweils als ein Los an einen Bieter vergeben. Die Lose wurden grundsätzlich nach der jeweils günstigsten Gesamtvergütung je Fahrtag (Zuschlagskriterium 100 Prozent Preis) vergeben. Hiervon wurde abgewichen, wenn ein Bieter bei mehr Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat als ihm Kapazitäten zur Verfügung stehen oder er bei mehr als acht Losen der günstigste Anbieter war. Die Lose wurden in diesen Fällen durch Nachrücken der jeweils nächstgünstigsten Bieter vergeben, um eine wirtschaftliche Vergabe der Lose insgesamt zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, die Beförderungsleistung wie folgt zu vergeben: Firma, Sitz Los Tour Angebotspreis je Fahrtag (brutto) Aktas Fahrdienste, Karlsruhe 25 309.11 217,51 Euro 36 309.23 215,84 Euro Eris Fahrdienst, Karlsruhe 9 370.9 307,20 Euro Ferhat Ayanoglu, Karlsruhe 1 370.1 296,80 Euro 17 370.17 296,40 Euro GTS Tours, Karlsruhe 18a 309.1 203,55 Euro 18b 309.2 193,87 Euro 18c 309.2-2 196,13 Euro 18d 309.3 180,15 Euro 18e 309.4 193,80 Euro 20 309.6 202,29 Euro 28 309.15 230,19 Euro 38 309.26 215,88 Euro 43 309.31 209,72 Euro 44 309.32 214,68 Euro Köhler-Transfer, Frankfurt am Main 22 309.8 167,94 Euro 24 309.10 179,20 Euro 27 309.14 167,75 Euro 32 309.19 190,37 Euro 33 309.20 175,53 Euro 37 309.24 206,44 Euro 40 309.28 182,01 Euro 42 309.30 183,34 Euro Reiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH, Baden-Baden 3 370.3 318,99 Euro 4 370.4 319,87 Euro 6 370.6 319,26 Euro – 4 – 7 370.7 320,14 Euro 11 370.11 342,76 Euro 15 370.15 319,66 Euro Rollicar Team Fahrdienste GmbH, Weingarten 5 370.5 226,31 Euro 8 370.8 250,38 Euro 13 370.13 273,92 Euro 21 309.7 200,09 Euro 29 309.16 236,83 Euro Sevilay Yildiz, Rheinstetten 2 370.2 245,66 Euro 10 370.10 342,68 Euro 12 370.12 259,60 Euro 14 370.14 257,73 Euro 16 370.16 311,10 Euro Taxiunternehmen Abdullah Mutlu, Karlsruhe 35 309.22 220,11 Euro Taxiunternehmen Arafat Ünsür, Karlsruhe 23 309.9 188,41 Euro 31 309.18 190,55 Euro 34 309.21 207,58 Euro Taxiunternehmen Esref Akdag, Karlsruhe 19 309.5 218,02 Euro 45 159.0 132,51 Euro Taxiunternehmen Selim Azal, Karlsruhe 26 309.13 202,14 Euro 30 309.17 169,30 Euro 39 309.27 165,57 Euro 41 309.29 204,78 Euro 4. Finanzielle Auswirkungen Auf Grundlage der im Schuljahr 2024/2025 tatsächlich gefahrenen Touren würde der Auftragswert bei 7.633.366,95 Euro liegen. Gegenüber dem Schuljahr 2024/2025 wird jedoch mit Kostensteigerungen von durchschnittlich circa 10 Prozent gerechnet. Diese ergeben sich insbesondere auf Grund gestiegener Kraftstoffpreise, der Erhöhung der CO2-Steuer und der für Vergaben von freigestelltem Verkehr ab 2022 geltenden Tariftreue der Bieterunternehmen an die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen wurde der Auftragswert auf 8.522.603,67 Euro geschätzt. Nach erfolgter Ausschreibung liegt der tatsächliche Auftragswert aktuell bei 8.232.844,93 Euro. Die Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Auftragswert kann insbesondere mit einer guten Angebotslage begründet werden. 5. Nachhaltigkeit 5.1 Einschätzung der CO2-Relevanz In der Leistungsbeschreibung wurde wie bereits bei vorangegangenen Ausschreibungen als Mindestanforderung die Schadstoffklasse Euro 6 Norm für die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge vorgegeben. Aus diesem Grund wird von gleichbleibenden CO2-Emissionen ausgegangen. 5.2 Tariftreue Im vorliegenden öffentlichen Auftrag werden Verkehrsdienstleistungen vergeben. Daher müssen Unternehmen, die sich um diesen Auftrag beworben haben, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens ein in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge festgelegtes Entgelt zahlen. Gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gelten hier als relevante repräsentative Tarifverträge – 5 – - der Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg - WBO und ver.di in der aktuellen Fassung vom 23. November 2021 und - der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg - WBO und ver.di in der aktuellen Fassung vom 30. Mai 2023. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags. Die entsprechende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Tarifverträge wurde mit der Angebotsabgabe eingefordert und ist Vertragsbestandteil. Zudem sind Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten über die Besonderen Vertragsbedingungen ebenfalls Vertragsbestandteil geworden. Der tarifliche Stundenlohn liegt ab 1. März 2025 bei 16,71 Euro für Fahrer Pkw und bei 15,67 Euro für Begleitpersonen ohne Fahrtätigkeit. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2025/2026 bis 2028/2029 für die Ludwig Guttmann Schule, die Albschule und den Schulkindergarten an der Alb sowie für die Elisabeth-Selbert- Schule im Schuljahr 2025/2026 durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen.
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Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), einen Schulkindergarten und eine Berufliche Schule in Karlsruhe und Karlsbad ab dem Schuljahr 2025/2026 Vorlage: 2025/0462 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - von den Er- läuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2025/2026 bis 2028/2029 für die Ludwig Guttmann Schule, die Albschule und den Schulkindergarten an der Alb sowie für die Elisabeth-Selbert-Schule im Schuljahr 2025/2026 durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (46 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juni 2025: Ich bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Juli 2025