Erfahrungen mit Kita-Zusatzkräften in Zeiten des akuten Personalmangels

Vorlage: 2025/0461
Art: Anfrage
Datum: 14.05.2025
Letzte Änderung: 27.06.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0461 Eingang: 14.05.2025 Erfahrungen mit Kita-Zusatzkräften in Zeiten des akuten Personalmangels Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 25 Ö Kenntnisnahme 1. Welche Kindertageseinrichtungen (städtisch und in freier Trägerschaft) setzen Zusatzkräfte nach § 7 (5) KiTaG ein? 2. Wie viele Zusatzkräfte werden in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen (städtisch und in freier Trägerschaft) beschäftigt? 3. Führt der Einsatz von Zusatzkräften zu einer Entlastung des pädagogischen Fachpersonals? Können dadurch die Betreuungszeiten in diesen Kindertageseinrichtungen wieder verlässlicher gestaltet werden? 4. Welche Rückmeldungen geben Eltern und Kinder bezüglich des Einsatzes von Zusatzkräften? 5. Welche Strategien verfolgt die Stadtverwaltung, um zusätzliches Personal zu gewinnen? Wie bewertet sie zwischenzeitlich die Möglichkeit für ein stadteigenes Anwerbungsprogramm von Erzieherinnen und Erziehern aus dem EU-Ausland? Welche Neuerungen gibt es hinsichtlich der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen? 6. Welche Problematik überwiegt derzeit in den Kindertageseinrichtungen: der Mangel an Betreuungsplätzen oder der Mangel an Personal? Sachverhalt / Begründung Im Juli 2023 haben wir als CDU-Fraktion beantragt, dass Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzlich zu ihrem Einsatz von pädagogischem Fachpersonal auch eine finanzielle Förderung für die Beschäftigung von nichtpädagogischen Fach- und Zusatzkräften nach § 7 (5) KiTaG erhalten (Vorlage- Nr. 2023/0778). Dies hätte eine Änderung der Förderrichtlinien notwendig gemacht. Damals ging es darum, dass auch Zusatzkräfte eingestellt werden sollten, um das pädagogische Fachpersonal bei der Wahrnehmung von Verwaltungs- und Hauswirtschaftsaufgaben (z.B. Telefondienste, Speisenzubereitung usw.) zu unterstützen und zu entlasten. Nachdem die Stadtverwaltung jedoch glaubhaft versichert hat, an einer stadtweiten „Strategie zum Fachkräftebedarf“ zu arbeiten, haben wir von einer weiteren Behandlung unseres Antrags im Gemeinderat abgesehen. Jetzt, im Jahr 2025, wird der Einsatz von Zusatzkräften unseren Kenntnissen zufolge aber immer noch nicht unmittelbar gefördert. Vielmehr steht es jedem Träger einer Kindertageseinrichtung weiterhin frei (d.h. auf eigene Kosten), zur Wahrnehmung von Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsaufgaben einen personellen „Overhead“ zu schaffen. – 2 – In Zeiten des akuten Mangels an pädagogischem Fachpersonal können wir es uns jedoch nicht leisten, dass die Stadt auf potentielles Personal verzichtet, da es die Träger selbstständig und zusätzlich zum pädagogischen Fachpersonal finanzieren müssen. Zur Sicherstellung und Verlässlichkeit von geregelten Betreuungs- und Öffnungszeiten sehen wir es daher weiterhin als unumgänglich an, dass der Einsatz von Zusatzkräften gefördert wird – wie es das landesweit geltende Kindertagesbetreuungsgesetz auch berücksichtigt. Schließlich handelt es sich dabei um Personen, die „auf Grund ihrer Qualifikation in anderen Feldern die pädagogische Arbeit in einer Tageseinrichtung bereichern“ (§ 7 (5) KiTaG). Hierbei denken wir an Schreiner, Bewegungs-, Musik-, Kunstpädagogen oder zum Beispiel an Gärtner, die die Kinder auch einmal bei der gemeinsamen Gestaltung des Kita-Gartenbeets beaufsichtigen können. Wir sind der festen Überzeugung, dass Beschäftigte dieser und weiterer Fachrichtungen einen wichtigen pädagogischen Beitrag zur Erziehung der Kinder leisten können. Glücklicherweise gibt es in Karlsruhe Kindertageseinrichtungen, die in der Lage sind, einen solchen personellen „Overhead“ eigenfinanzieren zu können. An diese Tatsache knüpfen oben gestellte Fragen an, um deren Beantwortung wir bitten. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0461 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Erfahrungen mit Kita-Zusatzkräften in Zeiten des akuten Personalmangels Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 25 Ö Kenntnisnahme Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen gewinnt der gezielte Ein- satz von Zusatzkräften zunehmend an Bedeutung. Während pädagogisch ausgebildetes Personal vielerorts knapp ist, können Zusatzkräfte wichtige unterstützende Aufgaben übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte beitragen. In Zeiten akuter personeller Engpässe leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Kita-Betriebs und zur Sicherung verlässlicher Betreuungsstrukturen. 1. Welche Kindertageseinrichtungen (städtisch und in freier Trägerschaft) setzen Zusatzkräfte nach § 7 (5) KiTaG ein? Die Erfassung, welche Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe Zusatzkräfte nach § 7 Absatz 5 des Kin- dertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) einsetzen, erfolgt durch die Träger der Einrichtungen. Diese sind verpflichtet, den Einsatz von Zusatzkräften dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) anzuzeigen. Die Meldung beinhaltet Informationen über den Beginn und das Ende des Einsatzes der Zusatzkräfte und dient der Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorga- ben. Darüber hinaus melden die Träger jährlich zum Stichtag 1. März ihre Personaldaten an das Statis- tische Landesamt Baden-Württemberg über das System Kita-Data-Webhouse. Die kommunale Verwaltung erfasst diese Daten nicht, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Träger können im Rahmen der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstät- ten und Kinderkrippen“ den Einsatz von Zusatzkräften abrechnen. Hierbei wird darauf geachtet, dass die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der nach § 1 KiTaVO geforderte Mindestpersonalschlüssel des KVJS, eingehalten werden. 2. Wie viele Zusatzkräfte werden in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen (städtisch und in freier Trägerschaft) beschäftigt? Siehe Frage 1. mit Bezug auf die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. In den Kitas in städtischer Trägerschaft sind mit Stand Mai 2025 rund 10 Zusatzkräfte beschäftigt. Der Großteil dieser eingestellten Nicht-Fachkräfte beginnt im September 2025 eine Ausbildung – entweder im Rahmen des Direkteinstiegs oder in der PiA-Ausbildungsform. Der Einsatz von Zusatzkräften in Kitas dient somit nicht nur der kurzfristigen Sicherstellung des Betreu- ungsangebots, sondern fungiert zugleich als Instrument der Personalgewinnung, indem diese Kräfte gezielt für eine spätere Ausbildung vorbereitet und langfristig an die Einrichtung gebunden werden. – 2 – 3. Führt der Einsatz von Zusatzkräften zu einer Entlastung des pädagogischen Fachpersonals? Kön- nen dadurch die Betreuungszeiten in diesen Kindertageseinrichtungen wieder verlässlicher gestal- tet werden? Die Einbindung von Zusatzkräften in Kindertagesstätten ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung des pä- dagogischen Fachpersonals und zur Sicherstellung der Betreuungsqualität. Zusatzkräfte können durch unterstützende Tätigkeiten – wie hauswirtschaftliche Aufgaben, Begleitung bei Ausflügen oder organi- satorische Hilfe – Erzieher*innen entlasten und ihnen mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern ermöglichen. In der Folge kann der Einsatz von Zusatzkräften auch dazu beitragen, die Betreuungszeiten verlässli- cher zu gestalten. Wenn Fachkräfte weniger durch Nebentätigkeiten gebunden sind und Ausfallzeiten z. B. durch administrative Überlastung reduziert werden, steigt die Stabilität im Alltag der Einrichtung. Zwar ersetzen Zusatzkräfte keine voll ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte, sie schaffen aber wich- tige Freiräume, die zu einer besseren Planung und Umsetzung des pädagogischen Alltags führen kön- nen. 4. Welche Rückmeldungen geben Eltern und Kinder bezüglich des Einsatzes von Zusatzkräften? Die Rückmeldungen von Eltern und Kindern zum Einsatz von Zusatzkräften in Kindertageseinrichtun- gen sind überwiegend positiv – vorausgesetzt, der Einsatz ist gut organisiert und klar strukturiert. Eltern erleben, dass durch die Entlastung der pädagogischen Fachkräfte – etwa durch hauswirtschaftli- che oder organisatorische Unterstützung – mehr Zeit für die direkte pädagogische Arbeit mit den Kin- dern bleibt. Dadurch steigt aus Sicht vieler Eltern die Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung. Dar- über hinaus wird deutlich, dass Zusatzkräfte durch ihren fachfremden Hintergrund wertvolle, ergän- zende Sichtweisen und Kompetenzen in das Team einbringen können. In multiprofessionellen Teams sehen Eltern eine Chance für eine ganzheitliche Förderung ihres Kindes. Kinder reagieren meist offen und neugierig auf neue Bezugspersonen. Wenn Zusatzkräfte empathisch, zuverlässig und freundlich auftreten, bauen Kinder schnell eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen auf – vor allem in alltäglichen Situationen wie beim Essen, Anziehen oder Spielen. Entscheidend ist, dass die Zusatzkräfte in das Team integriert sind und verlässlich im Alltag mitwirken. Insgesamt zeigen die Rückmeldungen, dass der Einsatz von Zusatzkräften dann als Gewinn erlebt wird, wenn er zur Stabilität, Verlässlichkeit und Entlastung beiträgt – ohne die pädagogische Qualität zu gefährden. 5. Welche Strategien verfolgt die Stadtverwaltung, um zusätzliches Personal zu gewinnen? Wie be- wertet sie zwischenzeitlich die Möglichkeit für ein stadteigenes Anwerbungspro-gramm von Erzie- herinnen und Erziehern aus dem EU-Ausland? Welche Neuerungen gibt es hinsichtlich der Aner- kennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen? Verweis auf Vorlage 2024/1000 (JHA 23.10.2024) – Strategie der Stadt Karlsruhe zum Fachkräftebe- darf in der frühkindlichen Bildung. 6. Welche Problematik überwiegt derzeit in den Kindertageseinrichtungen: der Mangel an Betreu- ungsplätzen oder der Mangel an Personal? Grundlegend ist zu sagen, dass Personal- und Betreuungsplatzmangel eng miteinander verknüpft sind. Ohne genügend qualifiziertes Personal können bereits vorhandene Plätze nicht belegt oder neue Gruppen nicht eröffnet werden. Eine eindeutige Gewichtung der Problematik kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden. – 3 –

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 25
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    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 25 der Tagesordnung: Erfahrungen mit Kita-Zusatzkräften in Zeiten des akuten Per- sonalmangels Anfrage: CDU Vorlage: 2025/0461 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Hock (FDP/FW): Wir hatten letztes Jahr von einer Delegation aus Indien Besuch. Da haben Sie, Herr Oberbürgermeister, die Delegation empfangen. Meine Frage wäre: Wäre es möglich, mit Indien mehr ins Gespräch zu kommen und vielleicht eventuell dort Fach- kräfte für diesen Bereich zu gewinnen? Der Vorsitzende: Ich beschäftige mich mit dem Thema relativ intensiv. Speziell das Berufs- bild der Erzieherinnen und Erzieher wird im Moment meines Wissens, zumindest von den Partnern, die wir kennen und uns auch teilweise über das Staatsministerium vermittelt wur- den, nicht angeboten, sondern da geht es vor allem um Pflegekräfte. Es geht um IT-Fach- kräfte, es geht um Busfahrer, es geht um technische und unterstützende Berufe. Insofern, für das Thema Zusatzkräfte in Kindergärten ist es bisher noch nicht diskutiert worden. Es kann sein, dass es das gibt. Ich nehme es gerne auf. Wir haben demnächst wieder India- Board. Aber Sie haben mich gefragt, ob ich davon weiß. Ich weiß davon für den Bereich nichts. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juni 2025