Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs "Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung"
| Vorlage: | 2025/0456 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 11.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0456 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 11.07.2025 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung stimmt der aus der Anlage ersichtlichen Fassung der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat am 31. Mai 2022 die Ernennung von Herrn Olaf Backhaus zum Betriebsleiter und Frau Doris Schönhaar zur Betriebsleiterin des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ beschlossen. Nach Weggang von Herrn Olaf Backhaus übernahm Herr Dominic Harz am 1. Dezember 2024 zu- sammen mit Frau Doris Schönhaar die Betriebsleitung. Die Betriebsleitenden sind gleichberechtigt und tragen für die gesamte Betriebsführung gemeinschaft- lich die Verantwortung. Gemäß § 4 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes von Baden-Württemberg wird die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch den (Ober-)Bürgermeister mit Zustimmung des Betriebsaus- schusses durch eine Geschäftsordnung geregelt. Die nun neu geplante Geschäftsordnung (Anlage) regelt die Neustrukturierung der Geschäftsbereiche und Abteilungen innerhalb der Betriebsleitung sowie redaktionellen Änderungen. Es werden zwei Geschäftsbereiche festgelegt: Zum Geschäftsbereich 1 (Betriebsleiter Herr Dominic Harz) gehören die Abteilungen - Finanzen - Entsorgungslogistik - Objektmanagement - Stabsstelle Strategie und Innovation Zum Geschäftsbereich 2 (Betriebsleiterin Frau Doris Schönhaar) gehören die Abteilungen - Personal, Organisation und Zentrale Services - Stadtreinigung, Winterdienst, Stationäre Anlagen - Mobilitätsmanagement - Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Stabsstelle Umweltmanagement und Zertifizierung. Die Geschäftsordnung regelt zudem insbesondere die Vertretungsregelung im Falle einer gleich- zeitigen Abwesenheit der Betriebsleitenden. Beschluss: Antrag an den Ausschuss Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung stimmt der aus der Anlage ersichtlichen Fassung der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ zu.
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Extrahierter Text
Stand: 30. Mai 2025 Stadt Karlsruhe Team Sauberes Karlsruhe Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Te a m Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ 2 | Geschäftsordnung Betriebsleitung Team Sauberes Karlsruhe Seite § 1 Allgemeines 3 § 2 Betriebsleitung 3 § 3 Stellvertretung der Betriebsleitung 4 § 4 Anordnungsbefugnis 4 § 5 Inkrafttreten 5 3 | Geschäftsordnung Betriebsleitung Team Sauberes Karlsruhe Aufgrund von § 4 Abs. 4 Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit § 10 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ vom 31. Mai 2022 wird durch den Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschusses folgende Geschäftsordnung erlassen: § 1 Allgemeines Der Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ ist ein Sonder- vermögen und wir im Rahmen der geltenden Vorschriften grundsätzlich von der Betriebsleitung selbstständig geleitet, soweit nicht nach der Gemeindeordnung, dem Eigenbetriebsgesetz, der Betriebssatzung oder der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe die Zuständigkeit anderer städtischer Organe gegeben ist. Die Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung. § 2 Betriebsleitung Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitenden. Die Betriebsleitenden sind gleichberechtigt und tragen für die gesamte Betriebsführung gemein- schaftlich die Verantwortung. Die Aufgaben ergeben sich aus den Vorschriften der Betriebssatzung sowie des Eigenbetriebsgesetzes. Die Aufgabenzuordnung ergibt sich wie folgt: Die/der eine Betriebsleitende verantwortet folgenden Geschäftsbereich (GB I), zu dem die nach- folgenden Aufgabengebiete gehören: Finanzen Entsorgungslogistik Objektmanagement Stabsstelle Strategie und Innovation Die/der andere Betriebsleitende verantwortet folgenden Geschäftsbereich (GB II), zu dem die nachfolgenden Aufgabengebiete gehören: Personal, Organisation und Zentrale Services Stadtreinigung, Winterdienst, Stationäre Anlagen Mobilitätsmanagement Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsstelle Umweltmanagement und Zertifizierung 4 | Geschäftsordnung Betriebsleitung Team Sauberes Karlsruhe Die Betriebsleitenden vertreten die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgaben. Für eine Angelegenheit ist derjenige/diejenige Betriebsleitende federführend, in dessen/deren Geschäftsbereich der zu behandelnde Gegenstand fällt. Die Betriebsleitenden sind zu kollegialer Zusammenarbeit und laufender gegenseitige Unterrichtung verpflichtet. Übergeordnete betriebliche sowie strategische und konzeptionelle Themen werden einvernehmlich entschieden. Entscheidungen über Anträge auf Stellenschaffungen werden nur ge- meinsam getroffen. Wie in der Betriebssatzung geregelt, wird im Falle des Auftretens einer Pattsituation die/der zu- ständige Dezernentin/Dezernent in Abstimmung mit der/dem Oberbürgermeisterin/ Oberbürger- meister eine Entscheidung treffen. Gemeinsam sind die Betriebsleitenden zuständig für die Unterrichtung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters, der/des jeweiligen Dezernentin/Dezernenten, des Gemeinderats und des Betriebsausschusses über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sich die Ober- bürgermeisterin/der Oberbürgermeister dies nicht selbst vorbehält. Vorlagen an den Betriebsausschuss und den Gemeinderat werden von beiden Betriebsleitenden unterschrieben. § 3 Stellvertretung der Betriebsleitung Die Betriebsleitenden vertreten sich gegenseitig. Daneben wird ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin bestimmt. Dieser/diese zeichnen den Schriftverkehr mit dem Zusatz „in Vertretung“ für den Fall einer Abwesenheit der Betriebsleitenden. Vertretungshandlungen sollen nicht in wichtigen Angelegenheiten, wie die Unterzeichnung des Wirtschaftsplans und die endgültige Entscheidung über Stellenschaffungen erfolgen, es sei denn, der Vertretungsfall ist von gewisser Dauer (z. B. längerer Ausfall von mehr als fünf Arbeitstagen). Im Übrigen vertreten die Abteilungsleitenden und Stabsstellenleitungen in ihren Aufgabenbe- reichen. Diese unterzeichnen mit „im Auftrag“. Für bestimmte Aufgabengebiete und in gewissem Umfang wird eine ergänzende Vertretung bestimmt. § 4 Anordnungsbefugnis Annahme- und Auszahlungsanordnungen an die Stadtkasse erteilen neben der Betriebsleitung nur Mitarbeitende im Finanzbereich des Eigenbetriebs. 5 | Geschäftsordnung Betriebsleitung Team Sauberes Karlsruhe § 5 Inkrafttreten Dieser Geschäftsordnung hat der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 zugestimmt. Die Geschäftsordnung vom 8. Februar 2023 tritt damit außer Kraft. Sie tritt am .......................................in Kraft. Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister