Sicherheit in Wahllokalen

Vorlage: 2025/0452
Art: Antrag
Datum: 12.05.2025
Letzte Änderung: 28.05.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.06.2025

    TOP: 5

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0452 Eingang: 26.04.2025 Sicherheit in Wahllokalen (Antrag der GRÜNE-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 04.06.2025 Ö Behandlung Antrag Besserer Schutz der Wahlhelfenden in den (Grötzinger) Wahllokalen durch geeignete Maßnahmen. Zum Beispiel: - vermehrte Streifenfahrten, deren direkte Kontaktdaten/Rufnummern im Wahllokal hinterlegt sind, - zentrale Stationierung eines Einsatzfahrzeuges vor Ort, - Notfallknopf. Begründung: Während der Bundestagswahl kam es in einem Grötzinger Wahllokal zu einem beängstigenden Vorfall. Es existieren Anweisungen des Wahlamtes, wie in potentiell bedrohlichen Situationen zu agieren ist. Diese sind jedoch bei einer Eskalation möglicherweise nicht umsetzbar und führen vor allem zu keiner direkten Hilfe bzw. Unterstützung durch Ordnungsbeamte. Da Grötzingen nicht mehr über eine Polizeistation vor Ort verfügt, sind die Anfahrtswege im möglichen Bedarfsfall relativ lang. Daher wäre zum Beispiel die Stationierung eines Einsatzfahrzeuges ein einfaches Mittel, um zügig Hilfestellung zu gewährleisten.

  • 25-05-22 Stellungnahme_AfSta
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0452 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Amt für Stadtentwicklung Sicherheit in Wahllokalen (Antrag der GRÜNE-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 04.06.2025 5 Ö Behandlung Kurzfassung Das Amt für Stadtentwicklung – Wahlamt (AfSta) sowie das Polizeipräsidium Karlsruhe bedauern den Vorfall im Grötzinger Wahllokal. Sie sehen jedoch die bereits ergriffenen Maßnahmen und getroffenen Abstimmungen als ausreichend und zielführend an. Angesichts der schwierigen Haushaltslage und der angespannten Personalsituation können aus Sicht der Verwaltung und des Polizeipräsidiums keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen präventiv für potenzielle Störungen in Wahllokalen bereitgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Antrag „Sicherheit in Wahllokalen“ (2025/0452) wurde mit der Bitte um Stellungnahme an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet. Die Antwort des Polizeipräsidiums wird dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt. Das Amt für Stadtentwicklung – Wahlamt (AfSta) sowie das Polizeipräsidium Karlsruhe bedauern den Vorfall im Grötzinger Wahllokal. Leider wurde dieser Vorfall erst am Tag nach der Wahl dem Wahlamt gemeldet. Daher kann zur konkreten Gefährdungslage sowie zur Angemessenheit und Wirksamkeit der daraufhin getroffenen Maßnahmen seitens der Wahlhelfenden vor Ort weder vom Wahlamt noch von der Polizei eine abschließende Einschätzung abgegeben werden. Im Vorfeld von Wahlen werden die eingesetzten Wahlhelfenden vom Wahlamt über den Umgang mit Gefährdungssituationen informiert sowie darüber, welche Maßnahmen in solchen Fällen ergriffen werden sollen. Diese Informationen sind ebenfalls als Anlage beigefügt. In Gefahrensituationen wird empfohlen, direkt über die Notrufnummer 110 Kontakt mit der Polizei aufzunehmen, um eine schnellstmögliche Hilfestellung zu gewährleisten. Zudem findet im Vorfeld jeder Wahl eine Abstimmung mit der Polizei statt, um potenzielle Gefährdungslagen zu klären. Im Rahmen dieser Abstimmung wird der Polizei eine Adressliste sämtlicher Wahllokale im Stadtgebiet übermittelt. Die Polizeireviere berücksichtigen die Wahllokale sowohl in der Nacht vor der Wahl als auch am Wahltag selbst verstärkt bei der Durchführung des Streifendienstes. Eine zentrale und durchgehende Stationierung von Einsatzfahrzeugen an den jeweiligen Örtlichkeiten ist aufgrund der Vielzahl an Wahllokalen im Stadt- und Landkreis für die Polizei nicht umsetzbar. Die Einsatzmittel der Polizei müssen lageabhängig und flexibel disponiert werden, um eine flächendeckende und reaktionsfähige Präsenz sicherzustellen. Die Einführung zusätzlicher technischer Mittel, wie beispielsweise eines sogenannten „Notfallknopfes“, wird aus polizeilicher Sicht nicht als erforderlich erachtet, da durch die bestehenden Kommunikationswege – insbesondere den polizeilichen Notruf – eine jederzeitige Erreichbarkeit gewährleistet ist.

  • Extrahierter Text

    84 | Leitfaden zur Bundestagswahl in Karlsruhe | Urnenwahl Informationen für Notfälle und Gefährdungslagen Gefährdungslage 1 Störung des Ablaufs im Wahlraum zum Beispiel durch verbale Aggression, störendes Sozialverhalten und weiteres.  das Wahlamt informieren 0721 133-1240 Gefährdungslage 2 Notfall im Wahlraum oder körperliche Gewalt, eindeutige Bedrohung, Nötigung. Notrufnummern Polizei 110 Rettungsdienst 112  anschließend sofort das Wahlamt informieren 0721 133-1240 Gefährdungslage 3 Brandfall, Bombendrohung, Amoklauf, Überfall, Anschlag im/am Wahlgebäude zum Beispiel mit stinkenden, rauchenden oder ätzenden Substanzen. Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112  anschließend sofort das Wahlamt informieren 0721 133-1240  Räumung von Schulen veranlassen Bildnachweise: © Bildagentur PantherMedia/rclassenlayouts | © Bildagentur PantherMedia/natalipopova | © pixabay/blickpixel Im Brandfall Im Fall von externer Bedrohung/Anschlag