Zufahrtsschutz Christkindlesmarkt - Barriereplanung zum Schutz des öffentlichen Raums

Vorlage: 2025/0449
Art: Informationsvorlage
Datum: 09.05.2025
Letzte Änderung: 05.08.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0449 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Zufahrtsschutz Christkindlesmarkt – Barriereplanung zum Schutz des öffentlichen Raums Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 3 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Zufahrtsschutz Christkindlesmarkt im Besonderen und zur Barriereplanung im Allgemeinen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Sicherheit von Veranstaltungen und Versammlungen ist zuletzt, nochmals bestärkt und ausgelöst durch die Attentate von Magdeburg, München und Mannheim, erheblich in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Angriffe auf Teilnehmende, insbesondere durch das gezielte Einsetzen – auch von kleineren – Fahrzeugen als Tatwaffe, haben die faktische Notwendigkeit präventiver Schutzmaßnahmen verdeutlicht. Bundesweit besteht weiterhin eine anhaltende abstrakt erhöhte Gefährdungslage, was zu gesteigerten Erwartungen der Öffentlichkeit an effektive Schutzkonzepte für öffentlich zugängliche Veranstaltungen führt. Die Stadtverwaltung hat auf die Attentate jeweils unmittelbar reagiert. So wurde das bestehende Sicherheitskonzept für den Christkindlesmarkt 2024 weiter optimiert und punktuell ergänzt. Auch bei den diesjährigen Faschingsumzügen wurde, nach der klaren Entscheidung der Veranstaltenden für eine Durchführung, durch erheblichen materiellen und personellen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung eine bestmögliche Absicherung gegen Überfahrten gewährleistet. Nachfolgend informiert die Verwaltung über die aktuellen Entwicklungen. Dabei werden rechtliche Aspekte und insbesondere der Ressourcenbedarf bei Veranstaltungen und Versammlungen bewertet und im Kontext der generellen Absicherung des öffentlichen Raumes vor Überfahrtaten betrachtet. In Baden-Württemberg – wie auch in anderen Bundesländern – besteht bislang weder eine spezifische gesetzliche Rechtsgrundlage für den Raum- und Zufahrtsschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen, noch sind finanzielle Mittel hierfür vorgesehen, da keine standardisierte Aufgabenzuweisung oder -beschreibung besteht. Dies kann zurecht die Frage aufwerfen, inwieweit die staatliche Schutzpflicht gegenüber den Grundrechten der Veranstaltenden und Versammlungsteilnehmenden angemessen erfüllt wird. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ergibt sich die staatliche Verantwortung zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus der aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG). Der Staat ist demnach verpflichtet, geeignete und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um erhebliche Gefahren für Leib und Leben – wie etwa durch Fahrzeugangriffe bei Veranstaltungen oder Versammlungen – abzuwehren. Diese Verpflichtung ist jedoch weder eine absolute Schutzgarantie noch sind überhaupt Anlass und Niveau der Schutzverpflichtung definiert, sondern verlangen eine Einzelfallprüfung anhand des ebenfalls von Verfassung wegen zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dies bedeutet, dass sich eine etwaige Schutzverpflichtung des Staates stets auf die konkrete Gefährdungslage und die individuellen Umstände der jeweiligen Veranstaltung oder Versammlung bezieht. Es handelt sich folglich nicht um eine pauschale oder flächendeckende Verpflichtung, sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von Größe, Lage oder Art abzusichern. Die Entscheidung über Schutzmaßnahmen muss sich daher immer an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit orientieren und in jedem Einzelfall die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Zumutbarkeit der Maßnahme bewerten. Diese differenzierte Sichtweise wird von der Öffentlichkeit oft übersehen – was zu unrealistischen Erwartungen an die Stadtverwaltung führt. Maßgeblich ist in diesem Kontext auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14.08.2019 (Az.: VG 24 K 301.18), die feststellt, dass der Schutz vor terroristischen Angriffen weder faktisch noch in der Kostenfolge den Veranstaltenden auferlegt werden kann, sondern – sofern tatsächlich erforderlich – eine rein staatliche Aufgabe darstellt. Die Sicherstellung von Schutzmaßnahmen – etwa durch mobile oder feste Sperren, bauliche Maßnahmen oder andere Zufahrtssicherungen – liegt somit in der Verantwortung der öffentlichen Hand. Diese Schutzmaßnahmen gelten bislang – eben mangels gesetzlicher Verpflichtung und konkreter Gefährdungslage – als rein freiwillige Aufgabe, soweit es keine konkreten Gefahrenhinweise über eine allgemeine Gefährdungslage hinaus gibt. Dies ist deshalb von großer Bedeutung, da in den zuständigen Fachbereichen aktuell weder personelle noch sachliche Ressourcen für die Planung, Organisation, das Vorhalten oder die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen vorhanden sind. – 3 – Die regelmäßige Absicherung von Veranstaltungen und Versammlungen stößt damit an praktische und kapazitive Grenzen. Da sich aber aufdrängt, je nach Anlass entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn dazu keine dezidierte klare umrissene Rechtspflicht besteht, arbeitet im Auftrag der Verwaltungsspitze mittlerweile unter Federführung des Ordnungs- und Bürgeramtes seit Jahresbeginn eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe an der Fortentwicklung der Barriereplanung für einen Zufahrtsschutz, insbesondere zur Absicherung des Christkindlesmarktes 2025. In diesem Zuge wurde ein Schutzkonzept zur Verhinderung von Überfahrtaten für den Christkindlesmarkt 2025 erstellt. Derzeit setzt Karlsruhe zertifizierte, mobile Fahrzeugsperren des Typs „ARMIS ONE“ der Firma Consel Group ein. Insgesamt stehen 23 Einzelelemente zur Verfügung, mit denen – je nach Breite – circa sieben Zufahrtsbereiche gesichert werden können. Die Einzelmodule der Zufahrtssperre „ARMIS ONE“ können mehrfach aneinandergereiht werden. Eine Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge und Feuerwehr kann dann sichergestellt werden, wenn mindestens drei Einzelmodule miteinander kombiniert werden. Die Karlsruher Marketing und Event GmbH hat darüber hinaus im Rahmen der Zufahrtssicherung für das „Fest der Sinne“ ergänzend 30 sogenannte „IBC-Container“ (Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von circa 1.000 Liter) beschafft. Um unerlaubte, angreifende oder durch Unfall herbeigeführte Einfahrten von Kraftfahrzeugen auf das Veranstaltungsgelände zu verhindern oder wenigstens zu erschweren, empfiehlt sich eine abgestufte Vorgehensweise. Hinsichtlich der Finanzierung wird dabei versucht, über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) einen Teil der dort eingestellten Finanzmittel für Maßnahmen zum Zufahrtschutz umzuschichten (circa 120.000 Euro). Ein entsprechender Antrag wurde bei der zuständigen Stelle gestellt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht eine finale Entscheidung hierüber allerdings noch aus. Mit Blick auf die logistischen Herausforderungen beim Einsatz mobiler Elemente und der nachhaltigen Verwendbarkeit wird der Fokus, wo immer möglich, unmittelbar auf festverbaute Elemente gelegt. Denn gerade für diejenigen öffentlichen Flächen, die häufig für Veranstaltungen und Versammlungen genutzt werden können, bedarf es einer größtmöglichen Flexibilität. Dies gilt insbesondere in der Peripherie des Marktplatzes. Sofern statisch und bautechnisch möglich, sollen dort festverbaute und zertifizierte Elemente nachgerüstet werden, mit denen kurzfristig und ohne größere logistische Herausforderungen eine Zufahrtssicherung ermöglicht werden kann. Gegebenenfalls kommen auch andere (zertifizierte) Elemente zum Einsatz, die im Bedarfsfall auch über mehrere Tage platziert bleiben können. An Stellen, an denen dies nicht erforderlich oder nicht (mehr) möglich ist, werden die vorhandenen, mobilen Fahrzeugsperren durch weitere, nicht zertifizierte Zufahrtshindernisse ergänzt. Bei Bedarf erfolgt eine ergänzende Beschaffung weiterer mobiler zertifizierter oder anderer Elemente. Der Einsatz nicht zertifizierter Zufahrtshindernisse stellt aus Gründen der kurzfristigen Verfügbarkeit und unter finanziellen Gesichtspunkten dabei eine pragmatische Lösung dar, die mittel- und langfristige durch nachhaltigere Sicherungsmittel soweit möglich ersetzt werden sollten. Die Elemente bieten eine grundsätzliche Barrierewirkung, auch wenn sie nicht den strengen Zertifizierungsanforderungen entsprechen. Sie sind relativ kostengünstig, vergleichbar schnell zu installieren und bieten eine robuste Möglichkeit, Zufahrtswege zu blockieren. Neben den bereits bestehenden Maßnahmen, wie der Nutzung von Stadtmöbeln und Stadtgrün zur optischen Begrenzung von Zufahrten würde dies die Gefahr möglicher Überfahrtaten weiter verringern. Die erforderlichen Prüfungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Inwieweit die Umschichtung der ZIZ – Fördermittel den erforderlichen Finanzierungsbedarf decken, lässt sich daher aktuell nicht endgültig beantworten. Ziel ist es jedoch, die kurzfristige Sicherung des – 4 – diesjährigen Christkindlmarktes mit diesen Mitteln zu bewältigen. Sofern weitere Finanzmittel erforderlich werden, bedarf es einer politischen Entscheidung, ob und in welchem Umfang weitere Zufahrtsschutzmaßnahmen getroffen werden. Die regelmäßige Sicherung von Veranstaltungen verursacht erhebliche, bisher und künftig nicht budgetierte Mehrkosten. Sie stellt generell eine aktuell nicht leistbare Zusatzaufgabe dar, die insbesondere in den regulären Arbeitsprozessen der technischen Ämter nicht abbildbar ist. Zur Verdeutlichung dessen, hat eine Grobkalkulation für die Absicherung der beiden Faschingsumzüge in Durlach und Karlsruhe ergeben, dass sich die Kosten für die Absicherung mit (Groß-)Fahrzeugen und dem erforderlichen Personal auf jeweils circa 20.000 Euro belaufen haben. Aufgrund dessen können nicht alle an die Verwaltung herangetragenen Erwartungen und Wünsche zur Absicherung von Veranstaltungen und Versammlungen erfüllt werden. Neben der bereits getroffenen Feststellung, dass es sich bei einer abstrakten Gefahr um eine freiwillige Aufgabe handelt und der bereits erwähnten fehlenden gesetzlichen Grundlage (ohne konkrete Gefahrenlage), ist eine konkrete Festlegung des Schutzerfordernisses auf einfache Art nach Veranstaltungs- oder Versammlungsart, Zahl der Teilnehmenden oder anderen abstrakten, festen Parametern nicht praktikabel, weil die Entscheidung bislang nur einzelfallbezogen aus der Summe der tatsächlichen und absehbaren Gegebenheiten ableitbar ist. Die Verwaltung ist bestrebt, hier konzeptionell und transparent die Entscheidungsfindung zu vereinfachen, etwa durch Etablierung einer soweit als möglich „festen“ Bewertungsmatrix. Generell wird die zukünftige Gestaltung öffentlicher Räume darauf abzielen müssen, Sicherheit und Ästhetik harmonisch zu verbinden. Durch unauffällige Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, Wasserbrunnen, stabile Sitzbänke oder kreative Stadtmöbel können mögliche potenzielle Gefahren durch Fahrzeugangriffe minimiert werden, ohne die Offenheit und Aufenthaltsqualität der Orte zu beeinträchtigen. Ziel muss es sein, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er einladend bleibt, ohne die Freiheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen einzuschränken. Neben der anstehenden Umgestaltung des Friedrichsplatzes betrifft dies insbesondere die Fußgängerzonen die, je nach Wetterlage, auch außerhalb von Veranstaltungen hoch frequentiert sein können. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Hauptausschuss die Verwaltung im Jahr 2018 beauftragt hat, eine Barriereplanung für einen Mindestschutz von Plätzen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Die Verwaltung ist diesem Auftrag gefolgt; in diesem Kontext wird inhaltlich auf die Vorlage 2019/0995 verwiesen. An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass damalig von potenziellen Angriffen durch große und schwere Fahrzeuge ausgegangen wurde, sodass sich der Mindestschutz auf die Sicherung von zentralen „Einfahrtsschneisen“ konzentrierte. Die jüngsten Überfahrtaten haben jedoch deutlich gezeigt, dass mittlerweile andere Tatmittel vermehrt gewählt werden, nämlich reguläre Kraftfahrzeuge, sodass sich aus jetziger Betrachtungsweise im benannten Mindestschutzkonzept Schutzlücken ergeben (beispielsweise links und rechts der Hochsicherheitspoller am Marktplatz auf Seiten der Hebelstraße), die zu schließen sind. Die Umsetzung erfolgt dabei schrittweise und in Abhängigkeit zur Neugestaltung der Innenstadt sowie der weiteren Planung für den Bereich der Kaiserstraße. So wurden – wie bereits erwähnt - mit dem Umbau des Marktplatzes an dessen Südseite Hochsicherheitspoller installiert. Im Bereich der östlichen Kaiserstraße (Berliner Platz/Waldhornstraße) ist der Einbau von Schutzvorrichtungen geplant. Sie sollen im Zuge des Umbaus der Kaiserstraße umgesetzt werden. Derzeit überprüft die Verwaltung das Liefer- und Verkehrskonzept für die Innenstadt. Von dessen Ergebnissen abhängig sind die technischen Anforderungen und – damit verbunden – die Gestaltung beziehungsweise Umsetzung des weiteren Zufahrtsschutzes. Die Maßgaben, die aus dem Liefer- und Verkehrskonzept abzuleiten sind, gelten auch für die Zufahrtssperren in den Strahlenstraßen im Innenstadtbereich. – 5 – Für den Bereich der Karlstraße und den Europaplatz stehen die politischen Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Nutzung noch aus. Sobald diese Entscheidung getroffen wurde, wird auch der Zufahrtsschutz für diese Bereiche konzipiert, gegebenenfalls muss das Konzept an dieser Stelle fortgeschrieben werden. Die Sicherung des Friedrichsplatzes muss, wie bereits dargelegt, im Rahmen der Neugestaltung des Platzes erfolgen. Planerische Vorgaben, wie beispielsweise die Unterbrechung der geradlinigen Führung der Erbprinzenstraße, wurden bereits entwickelt und fließen in die weiteren Schritte ein. Einzig für den Bereich Schlossplatz wird seit 2020 vergeblich nach einer technischen Lösung zur baulichen Umsetzung des Basisbeschlusses aus dem Jahr 2018 gesucht. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Minderüberdeckung durch bauliche Anlagen im Untergrund sind bisher keine Sicherungsmittel identifiziert worden, die eine technische Umsetzung ermöglichen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Konkrete Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen lassen sich derzeit noch nicht abschließend treffen. Die Prüfung möglicher baulicher und organisatorischer Maßnahmen sowie deren Kosten ist noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, die kurzfristige Sicherung des diesjährigen Christkindlesmarktes mit Mitteln aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von rund 120.000 Euro zu bewältigen. Ob darüber hinaus weitere Mittel erforderlich werden, hängt von den Ergebnissen laufender Planungen und politischen Entscheidungen ab.

  • Präsentation Zufahrtschutz
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage „Zufahrtschutz“  Beschluss „Barriereplanung zum Schutz des öffentlichen Raums“ aus 2019  Keine bundes- oder landesrechtliche Normierung, wann Einfahrtsschutz notwendig  Es gelten die Grundsätze des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts 15.07.2025 © Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt 2 Hintergründe und Allgemeines  Durch jüngste Vorkommnisse (Magdeburg, München) gesteigerte Erwartungen der Öffentlichkeit an Schutzkonzepte  DENNOCH: Bundesweit (wie zuvor) allgemein abstrakte Gefährdungslage  Pragmatische Lösung: Sukzessiver Ausbau des allgemeinen Raumschutzes abgeleitet von wiederkehrenden Großereignissen 15.07.2025 © Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt 3 Hintergründe und Allgemeines 15.07.2025 © Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt 4 Marktplatz 15.07.2025 © Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt 5 Marktplatz ArmisOne OktaBlock Bild: www.hoermann.de Zertifizierte Zufahrtschutzsysteme 15.07.2025 © Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt 6 Marktplatz Beispiel Erfurt „OktaBlock“ 15.07.2025 © Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt 7 IBC Container Andere, nichtzertifizierte Möglichkeiten Fahrzeuge Betonblöcke ......weitere Möglichkeiten denkbar.

  • Protokoll HFA 15.07.2025 TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 15. Juli 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Zufahrtsschutz Christkindlesmarkt – Barriereplanung zum Schutz des öffentlichen Raums Vorlage: 2025/0449 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die vorgesehene Barriereplanung. Stadträtin Wolf (GRÜNE) findet es positiv, dass man sich Gedanken über nachhaltige Lösun- gen mache. Diesen Weg unterstütze ihre Fraktion. Stadtrat Müller (CDU) hält solche Planungen für wichtig, gerade in einer abstrakten Gefähr- dungslage, die wenig konkret zu fassen sei. Unter dem Grundsatz der allgemeinen Gefah- renabwehr seien solche Maßnahmen leider notwendig. Es sei ausgesagt worden, dass die OktaBlocks nicht im Boden befestigt seien. Wie wider- standsfähig seien diese, beispielsweise beim Aufprall eines Pkw? Stadtrat Dr. Huber (SPD) fragt nach, ob man die OktaBlocks verschieben könne. Könne man diese dann flexibel einsetzen? Was sei der Unterschied zwischen zertifiziert und nicht zertifi- ziert? Wie sehe es haftungsrechtlich für den Veranstalter aus, wenn man vermehrt nicht zer- tifizierte Lösungen einsetze? Wer hafte grundsätzlich, wenn etwas passiere? Mache es haf- tungsrechtlich einen Unterschied, ob zertifizierte oder nicht zertifizierte Instrumente einge- setzt werden? – 2 – Stadtrat Schnell (AfD) weist auf einen Messerangriff bei einem Fest in Wuppertal hin. Dies sei etwas, was man mit diesen Maßnahmen nicht verhindern könne. Stadtrat Noé (FDP/FW) merkt an, das Interesse in der Bevölkerung sei groß, auch die BNN habe darüber berichtet. Stichwort sei, man müsse die Lücken schließen. In dem Zusammen- hang weist er auf den Antrag seiner Fraktion zum Thema Hebelstraße hin. Man habe einen regen Fußgängerverkehr zwischen den beiden Veranstaltungsflächen Marktplatz und Fried- richsplatz. Vielleicht könne man einmal darüber nachdenken, die Hebelstraße in die Veran- staltungsfläche miteinzubinden. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) geht auf die gestellten Fragen ein. Man werde sich anschauen, was es für Möglichkeiten für die Hebelstraße gebe. Die Hebelstraße sei jedoch der Verbindungsweg, der offen bleiben müsse. Sie sei bislang nicht Teil des Veranstaltungs- geländes. Bei der Gefahr von Messerangriffen könne man keinen umfassenden Schutz leisten. Es sei schwer vermittelbar, wo Gefahren vorhanden seien, denen man polizeirechtlich und auch mit den entsprechenden Maßnahmen begegnen müsse und wo allgemeines Lebensrisiko be- ginne. Es gebe keine Maßnahme, durch die man ausschließen könne, dass jemand ein Mes- ser ziehe. Es gebe inzwischen Tatmittel, Stichwort Drohnen, wo viele Dinge vorstellbar seien. Man müsse abwarten, wohin die Entwicklung gehe. Weil man keine Regelungen habe, wann die Schutzmaßnahmen zu ergreifen seien, sei das Strafrecht die Grenze. Es wäre die Frage zu stellen, ob ein fahrlässiges Unterlassen, eine Amtspflichtverletzung oder ähnliches vorlag. Momentan sei es egal, ob man zertifiziertes oder nicht zertifiziertes Material verwende. Man werde aber nur dort nicht zertifiziertes Ma- terial verwenden, wo man sich in den Mengen, die man benötige, nicht am Markt bedienen könne beziehungsweise, wo man momentan keine Finanzmittel dafür habe. OktaBlock sei ein Beispiel, es gebe auch andere Systeme. Der OktaBlock sei nicht im Boden verankert. Wenn ein Auto auffahre, kippe der Block um und der gezackte Fuß greife sich von unten in das Fahrzeug und zerlege es. Dies bedinge, dass der Block mit einem gewissen Abstand zur Veranstaltung zu stellen sei. Es handle sich um eines der wirksamsten Modelle, welches derzeit auf dem Markt sei. Stadtrat Schnell (AfD) fragt nach, ob es denkbar sei, die Zähringerstraße als Korridor zu nut- zen, um den Friedrichsplatz mit dem Marktplatz zu verbinden. Dann werde die Anzahl der Fußgänger durch die Hebelstraße zurückgehen. Den Lauf könne man durch entsprechende Beschilderung kanalisieren. Der Vorsitzende entgegnet, die Frequenz in der Hebelstraße sei während des Christkindles- marktes sehr hoch. Darüber hinaus habe man bei vielen Zufahrtsstraßen zur Fußgängerzone ein ähnlich großes Fußgängeraufkommen. Aus seiner Sicht sei es nicht möglich, die Men- schen dort vor Fahrzeugen zu schützen, wo sie theoretisch in einer größeren Anzahl zu Fuß auf der Straße unterwegs seien. Vielmehr müsse man sich auf Großveranstaltungen be- schränken, hier vor allem auf den Christkindlesmarkt, weil man um die hohe symbolische Bedeutung des Christkindlesmarktes und auch um das große Unsicherheitsgefühl der Men- schen wisse. Er plädiere dafür, nicht überall diese OktaBlocks aufzustellen. Man könne auch – 3 – nicht bei jeder Veranstaltung, die auf dem Marktplatz stattfinde, OktaBocks aufstellen und danach wieder abräumen. Es müsse in einem vernünftigen Maß gehalten werden. Stadtrat Müller (CDU) hat es so verstanden, dass die Barriereschutzsysteme gekauft werden sollen und dann auch für andere Veranstaltungen einsetzbar wären. Herr Lipp (Ordnungsamt) bestätigt dies. Der Vorsitzende ergänzt, es gebe ähnliche Modelle, wie ArmisOne, die man in den Boden absenken könne. Man müsse darüber reden, ob man bestimmte Zufahrten, die immer Zu- fahrten seien, dann mit solchen versenkbaren Systemen versehe, damit man diese bei allen Veranstaltungen einsetzen könne. Von der Installation sei dies am aufwändigsten, von der Nutzbarkeit aber am wenigsten aufwändig. Man setze auf flexible Systeme, und man müsse Jahr für Jahr schauen, wie man sich weiterentwickle. Jedoch werde es keinen maximalen Schutz geben. Mittlerweile beschäftige man sich nicht mehr nur mit Zufahrtsbeschränkungen. Magdeburg habe gezeigt, dass kleinere Fahrzeuge durch ihre Beschleunigungskraft auch auf ganz kur- zen Strecken ähnliche Schäden anrichten können, wie man es früher von mit hoher Ge- schwindigkeit auf solche Veranstaltungen zufahrende Fahrzeuge kenne. Man müsse daher schauen, ob man beispielsweise die Buden so stellen könne, dass sie eine Beschleunigung erschwerten. Es müsse eine gute Mischung sein, um das subjektive Sicherheitsgefühl, aber auch die maximale mögliche objektive Sicherheit zu gewährleisten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er Kenntnisnahme der Vorlage fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 25. Juli 2025