Aufnahme eines neuen Kita-Projektes in die Bedarfsplanung
| Vorlage: | 2025/0436 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Finanzielle Auswirkungen Jahr 2027BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt82.920 EuroBetriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt331.690 EuroBetriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.83 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt193.960 EuroInvestitionskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt775.860 EuroInvestitionskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.009 Sachkonto: 78170000 Jahr 2028 ff.BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt248.770 EuroBetriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt995.070 EuroBetriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.83 Sachkonto: 43000000 Gemäß der derzeit gültigen "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" sowie der "Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen" ist für das Kita-Projekt der AWO Karlsruhe gGmbH in Oberreut mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: Die Schaffung der in der Beschlussvorlage genannten zusätzlichen Betreuungsplätze ist zur Sicherung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erforderlich (Pflichtaufgabe). Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 ff. wurden bei der Mittelanmeldung der Sozial- und Jugendbehörde für den Doppelhaushalt 2026/2027 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2028 bis 2030 berücksichtigt. Die Aufwendungen für diese Betreuungsplätze werden anteilig durch Landeszuweisungen nach §§ 29 b, c, e FAG gedeckt. Da sich die FAG- Zuweisungen jährlich sowohl in der Berechnungsgrundlage als auch in der Höhe und im Berücksichtigungszeitraum ändern, ist eine exakte Bezifferung nicht möglich. Ausgehend von den derzeitigen FAG-Zuweisungen würden sich die maximalen FAG-Zuweisungen für die 132 neugeschaffenen Kita-Plätze bei einer 100-prozentigen Auslastung auf bis zu 598.314 Euro jährlich belaufen. Karlsruhe ist eine Stadt, die kontinuierlich wächst. Mit dem weiteren Zuzug von Familien und der höheren Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt müssen entsprechend dem Rechtsanspruch weitere Betreuungsangebote geschaffen werden. Die Stadt Karlsruhe erhält u.a. auch für die dadurch notwendige Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur vom Bund/Land höhere Steuereinnahmen (pro Kopf-Beträge je Einwohner). Anlage 2 JHA 25.06.2025, TOP 3
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0436 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aufnahme eines neuen Kita-Projektes in die Bedarfsplanung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 25.06.2025 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 12 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von einem neuen Kita-Projekt mit 18 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 64 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Ergebnishaushalt (THH 5000): 2027: 414.610 Euro ab 2028: 1.243.840 Euro Finanzhaushalt (THH 5000): 2027: 969.820 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: maximale FAG-Zuweisungen bei ei- ner 100-prozentigen Auslastung: bis zu 598.314 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Kita-Bedarfsplanung ist ein zentrales Instrument der kommunalen Jugendhilfeplanung. Sie dient dazu, den bedarfsgerechten Ausbau und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder, gemäß dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr, zu gewährleisten. In einem festgelegten Prozess werden die Voraussetzungen zur Aufnahme des Trägers und des Kita- Projektes in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe geprüft und abgestimmt. Die Aufnahme eines Kita-Projekts in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe ist Voraussetzung für die städtische Förderung. Projekt: Johestraße Im Mai 2021 fasste der Karlsruher Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, im Karlsruher Stadtteil Oberreut. Das südöstliche Quartier in unmittelbarer Nähe des Badeniaplatzes wurde durch die Volkswohnung zeitgemäß und nachhaltig entwickelt. Bereits im Jahr 2024 wurden 173 Mietwohnungen fertiggestellt. Nun soll in der Johestraße eine Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen entstehen, welche sich bereits im fortgeschrittenen Planungsstadium befindet. In Oberreut liegt derzeit eine deutliche, gebietsbezogene Unterversorgung mit Kinderbetreuungsplätzen für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt vor. Die Ausführung der geplanten Kita entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den Kriterien des Raumprogramms der Stadt Karlsruhe. Die geplante Kindertagesstätte wird voraussichtlich, in Übereinstimmung mit der Kita-Bedarfsplanung, eine Krippengruppe (U3) sowie vier altersgemischte Gruppen für Kinder von 2 Jahren bis Schuleintritt vorhalten. Die Übernahme der Trägerschaft erfolgt durch die AWO Karlsruhe gGmbH. Bauträger und Vermieter der Immobilie ist die Volkswohnung GmbH. Die Volkswohnung GmbH weist als kommunale Wohnungsbaugesellschaft bereits zahlreiche Erfahrungen im Bau von Kindertagesstät- ten auf. Mieterin des Objekts ist die AWO Karlsruhe gGmbH. Insgesamt werden 18 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, sowie 64 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, neu geschaffen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Kita ist für September 2027 geplant. Die Verwaltung schlägt vor, die fünf Gruppen in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Aktuelle und künftige Versorgungslage in der Kindertagesbetreuung Kinder unter 3 Jahren (U3) Kinder unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2024/25 (Stand 31.12.2024)*: 6.897 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2025)**: Versorgungsquote Kita-Plätze U3: 3.319 Plätze 48,12 % Kinder in Tagespflege (belegte Plätze Stand 01.04.2025): 567 Plätze Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen und Tagespflege gesamt: Versorgungsquote Kita-Plätze und Tagespflege U3: 3.886 Plätze 56,34 % Neuschaffung (bereits genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 189 Plätze Neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 18 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote bei Betreuungsangeboten U3 insgesamt: 4.093 Plätze 59,34 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2024) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2025 – 3 – Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Ü3) Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt im Kindergartenjahr 2024/25 (Stand 31.12.2024)*: 9.117 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2025)**: Versorgungsquote Kita-Plätze Ü3: 8.196 Plätze 89,90 % Neuschaffung (genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 294 Plätze Neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 64 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote: 8.554 Plätze 93,82 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2024) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2025 Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen für das neue Kita-Projekte gemäß Anlage 1 (inklusive Angaben zur Kontierung) sind in Anlage 2 dargestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von einem neuen Kita-Projekt mit 18 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 64 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe.
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Kita-Projektliste Jugendhilfeausschuss 25. Juni 2025/ Gemeinderat 29. Juli 2025 Nr.StadtteilTrägerAnschrift geplante Eröffnung Anzahl Gruppen Gruppenart 0-3 Jahre3-6 Jahre 1OberreutAWO Karlsruhe gGmbHJohestraßeSeptember 2027 1GT Krippengruppe 10 4 GT AM 2-6 Jahre864 1864 neue Plätze nach Alter der Kinder Anlage 1 JHA 25.06.2025, TOP 3
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Aufnahme eines neuen Kita-Projektes in die Bedarfsplanung Vorlage: 2025/0436 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von einem neuen Kita-Projekt mit 18 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 64 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 25. Juni 2025: Auch da können wir abstimmen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist Einstimmigkeit. Man kann sagen, hurra, mal wieder 82 neue Plätze. Das zeigt auch, dass wir an unseren Grundstrategien festhalten, trotz Geldmangel und anderen Problemen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025