Verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel / Tiefentalstrasse

Vorlage: 2025/0426
Art: Antrag
Datum: 16.05.2025
Letzte Änderung: 16.06.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Hohenwettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.06.2025

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Hohenwettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0426 Eingang: 01.05.2025, CDU-Ortschaftsratsfraktion Verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel / Tiefentalstrasse Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 25.06.2025 4 Ö Entscheidung Antrag: Die CDU-Fraktion beantragt, die Aufrüstung der Sperrfläche an der Kreuzung Rehbuckel/Tiefentalstraße (Ortseingang vom Zündhütle kommend) kurzfristig in den zuständigen Arbeitsgruppen zu beraten und das Tiefbauamt mit einer Prüfung und Umsetzung einer provisorischen Maßnahme innerhalb von drei Monaten zu beauftragen. Begründung: Wir beziehen uns auf Punkt 3 der genannten Stellungnahme (s.u.), in dem das Tiefbauamt eine provisorische Lösung in Aussicht stellt, sofern eine entsprechende Prüfung erfolgt. In dem betroffenen Bereich ist in den letzten Jahren ein stetig zunehmendes Verkehrsaufkommen – insbesondere auch durch Kinder und Jugendliche – zu verzeichnen. Um potenzielle Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit frühzeitig zu verbessern, halten wir eine Prüfung sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für dringend geboten. Es ist aus unserer Sicht nicht vertretbar, erst nach dem Eintreten schwerer Unfälle tätig zu werden. Vielmehr sollte der Fokus auf präventivem Handeln liegen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten. Auszug aus der Stellungnahme der Stadt vom 11.12.2024 (zu Vorlage 2024/1251) „3. Provisorische Lösungen werden stadtweit in der Regel, vor allem aufgrund des hohen Unterhaltungsaufwandes, nur im Vorgriff auf bauliche Maßnahmen vorgesehen. Eine bauliche Maßnahme wurde dort bislang nicht weiterverfolgt, da keine Geschwindigkeiten vorliegen, die dies erfordern. Sollte eine provisorische Lösung gewünscht sein, müsste dies aus Sicht des Tiefbauamtes in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Das Tiefbauamt stellt dann gerne die Prüfung in Aussicht. Margarete Kögler & Petra Mangler-Dopf Fraktionsvorsitzende

  • Stellungnahme Antrag Hohenwettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0426 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel / Tiefentalstrasse Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 25.06.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Die gewünschte „Aufrüstung“ der Sperrfläche an der Einmündung Rehbuckel/Tiefentalstraße wurde in der Sitzung der Arbeitsgruppe Aktive Mobilität am 20. Mai 2025 geprüft. Eine „Aufrüstung“ wird nicht als erforderlich angesehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Aktive Mobilität am 20. Mai 2025 wurde darüber beraten, ob im Bereich der Sperrfläche an der Einmündung Rehbuckel/Tiefentalstraße eine „Aufrüstung“ vorgenommen werden soll, die ein Überfahren der Sperrfläche und damit ein sogenanntes Kurvenschneiden physisch verhindert. Nach Mitteilung der Polizei besteht in diesem Einmündungsbereich keine Unfalllage. Zudem bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass beim Abbiegen und Bergauffahren in der Straße Rehbuckel gerast wird. Auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Straße Rehbuckel bei 100 km/h liegt, muss die Fahrweise stets den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Verkehrszählungen aus der Vergangenheit, zuletzt im Sommer 2023, haben ergeben, dass 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden in der Straße Rehbuckel lediglich mit 47 km/h oder langsamer fahren. Damit liegt die gefahrene Geschwindigkeit deutlich unter dem erlaubten Niveau. Auch die Sperrflächenmarkierung weist keine Abnutzungsspuren auf, die auf ein regelmäßiges Überfahren der Sperrfläche hinweisen könnten. Die Arbeitsgruppe ist daher zu dem Entschluss gekommen, dass eine „Aufrüstung“ der Sperrfläche unter diesen Voraussetzungen nicht erforderlich ist.